DE29800885U1 - Formteil zum Abdecken von Öffnungen - Google Patents
Formteil zum Abdecken von ÖffnungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Formteil zum Abdecken von Öffnungen in Glasfaserbündeladerhüllen,
wobei die Öffnungen zum Herausführen von geschnittenen Glasfaserenden aus der
Glasfaserbündeladerhülle in diese eingebracht sind.
Aus der DE 295 18 100 U ist ein Schneidwerkzeug zur Herstellung von Öffnungen in Glasfaserbündeladerhüllen
bekannt. Dieses Schneidwerkzeug besteht aus einer Einrichtung zur Führung der aus den optischen Fasern und der Schutzhülle bestehenden Faserbündeladerhülle
sowie einer tangential zur Faserbündeladerhülle angeordneten Messerklinge, welche
bei einer Längsbewegung der Faserbündeladerhülle in der Führung Teilbereiche der
Schutzhülle abschält. Das Abschälen selbst geschieht in der Form, daß eine Beschädigung
der Fasern aus dem Faserbündel ausgeschlossen ist.
Aus der DE 196 12 888 A1 ist weiter ein Verfahren zur Herstellung von Kabelabzweigen
bekannt, wobei solche Kabelabzweige an durchlaufenden Glasfaser-Versorgungskabeln
durchgeführt werden. Dabei wird das Glasfaserversorgungskabel geöffnet, eine Glasfaserbündeladerhülle
geschnitten und eine oder mehrere freigelegte Fasern mit der oder den freigelegten Fasern aus der Glasfaserbündeladerhülle des Abzweigkabels verbunden. Das
Wesentliche dieser Technik besteht darin, daß der Kabelmantel des Glasfaserversorgungskabels
an zwei auseinanderliegenden Bereichen abgeschält wird. Danach wird die für den Abzweig vorgesehene Glasfaserbündeladerhülle in beiden Bereichen wenigstens teilgeöffnet
und die für den Abzweig vorgesehenen Glasfasern an einem der Öffnungsbereiche durchgetrennt und aus dem anderen Öffnungsbereich als Faserlänge herausgezogen.
Danach wird jedes freie Ende der Faserlängen mit einem zugehörigen freien Ende einer Faser aus dem Abzweigkabel verbunden.
Diese moderne Technik der Abzweigung von Glasfasern aus einer Glasfaserbündeladerhülle
bedingt, daß die in der Glasfaserbündeladerhülle hergestellten Teilöffnungen nach
Abzweigung der dafür vorgesehenen Einzelfasern wieder wirksam verschlossen werden.
-2-
Diese Abzweigung der einzelnen Fasern aus der Giasfaserbündeladehülle an einer solchen
Anschnittstelle verlangt eine sichere Führung der ausgefädelten Fasern und einen mechanischen
Verschluß an der Anschnittstelle, um die dort verbleibenden durchlaufenden Glasfasern zu schützen und auch den Ausfluß der Gel-Füllung der Glasfaserbündeladerhülle
zu verhindern.
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß der Anschnitt bei der ausgewählten Glasfaserbündeladerhülle
an zwei örtlich voneinander entfernten Stellen erfolgen muß, wobei die Entfernung
dem Abstand der zu gewinnenden freien Faserlänge entspricht. Hierbei wird die Glasfaserbündeladerhülle auf ca. 3 bis 10 cm Länge mit dem vorbeschriebenen Spezialwerkzeug
geöffnet, ohne die innenliegenden Glasfasern zu beschädigen.
Danach erfolgt an der einen Öffnungsstelle das Durchtrennen der abzuzweigenden einzelnen
Glasfasern und an der zweite Öffnungsstelle das vorsichtige Herausziehen der geschnittenen
Faserenden aus der Glasfaserbündeladerhülle. Danach werden diese beiden Öffnungsbereiche der Glasfaserbündeladerhülle mit geeigneten Mitteln wieder verschlossen.
Dabei hatte sich zum Wiederverschließen der Trennstelle der Einzelfaser als vorteilhaft erwiesen,
den Schneidspan, der durch das Anschneiden der Glasfaserbündeladerhülle entsteht, nicht abzutrennen, sondern beim Verschluß der Öffnungsstelle herunterzuklappen
und dann mit geeigneten Mitteln in der Verschlußposition zu fixieren. Dieses Fixieren kann
mit einem einfachen Klebeband, einem spiralgeschlitzten Schlauch oder auch mit einem
entsprechend geformten Formteil geschehen.
Derartige Verschlußelemente können jedoch beim Wiederverschließen der Abzweigstelle
nicht benutzt werden, da in diesem Bereich nicht ein einfacheres Verschließen der zuvor
geöffneten Glasfaserbündeladerhülle erfolgt, sondern der Abzweig der geschnittenen Glasfasern
berücksichtigt werden muß.
-3-
Hierbei ist ferner zu beachten, daß die ungeschnittenen Einzelfasern der geöffneten
Glasfaserbündeladerhülle beim Herausziehen der geschnittenen Einzelfasern durch die
Gel-Füllung ihre Position verändern, da sich die bestehende Überlänge der Einzelfasern in
der Glasfaserbündeladerhülle zum Teil entspannt und sich die Überlänge in Form einer
Faserschlaufe über der Öffnungsstelle ausbildet.
Um beim Verschließen der Abzweigstelle zu starke Biegungen oder Ausbuchtungen der
ungeschnittenen Einzelfasern und damit einen Anstieg der Leitungsdämpfung zu verhindern,
ist es notwendig, die aus dem Öffnungsbereich austretende Überlänge der ungeschnittenen
Einzelfasern wirksam zu begrenzen.
Hier setzt die Erfindung ein, die es sich zur Aufgabe gestellt hat, ein Formteil anzugeben,
welches diesen sensiblen Abdeckungsbereich so verschließt, daß ein Abknicken und damit
eine schädliche Leitungsdämpfung der ungeschnittenen Einzelfasern verhindert wird und
daß darüber hinaus eine geschützte Ableitung der geschnittenen Einzelfasern erfolgen
kann. Erfindungsgemäß wird dazu vorgeschlagen, daß das Formteil zweigeteilt aus einem
Basisteil und einem Deckteil besteht, daß das Basisteil einerseits und das Deckteil andererseits
eine axiale Durchführungsöffnung für die Glasfaserbündeladerhülle begrenzen, daß
das Deckteil zwischen dem Eingang der Durchführungsöffnung und deren Ausgang in Form
eines Bogens verläuft, welche mit seiner Auslenkung ein Lumen begrenzt, das dem erlaubten Biegeradius der ungeschnittenen Glasfasern im Bereich der Öffnung entspricht,
und daß in den Bogen Ausführungsöffnungen für die geschnittenen Glasfaserenden eingebracht
sind.
Mit dem erfindungsgemäßen Formteil ist es möglich, die Abzweigstelle der geschnittenen
Einzelfasern so zu überdecken, daß eine negative Beeinträchtigung der ungeschnittenen,
an der Öffnungsstelle entlasteten Einzelfasern vermieden wird und daß gleichzeitig Ausfädelöffnungen
für die herausgezogenen, geschnittenen Einzelfasern bereitgestellt werden, wobei diese Ausführung im geschützten Zustand erfolgt.
-4-
Dabei wird der Biegeradius der ungeschnittenen Einzelfasern begrenzt, ohne schädliche
Zwangmaßnahmen auf diese Einzelfasern auszuüben.
Das Basisteil und das Deckteil sind vorteilhaft gegeneinander verrastbar, sie können jedoch
auch mittels Kabelbindem gegeneinander verspannt werden.
Bei der Rastlösung hat es sich als zweckmäßig erwiesen, daß das Basisteil und das
Deckteil einseitig über ein Filmscharnier miteinander verbunden und über Rasten an der
anderen Seite aufeinander festlegbar sind. Es kann weiter zweckmäßig sein, daß der
Eingang und der Ausgang der Durchführungsöffnung in Stufenbereiche für die Durchführung
von Glasfaserbündeladerhüllen unterschiedliche Querschnitte ausgelegt sind.
Ferner erscheint es wesentlich, daß die Ausführungsöffnurigen für die geschnittenen Glasfaserenden
in einer domartigen Ausbuchtung des Bogens münden. Diese Ausführungsöffnungen sind erfindungsgemäß unter einem Winkel zur Durchführungsachse der Glasfaserbündeladerhülle
in die domartige Ausbuchtung eingebracht, der bei der Herausführung der geschnittenen Glasfaserenden aus dem Lumen des Bogens die Unterschreitung des zulässigen
Biegeradius der Glasfaserenden ausschließt. In die Ausführungsöffnungen des
Bogens sind schließlich noch Glasfaserschutzröhrchen einsteckbar.
Es wird schließlich als Vorteil angesehen, daß die Einzelteile des Formteils aus durchsichtigem
Material hergestellt sind, damit die Lage der innenliegenden Einzelfasern kontrollierbar
bleibt. Hier bieten sich für die Fertigung der Einzelteile des Formteils beispielsweise
Polyethylentypen an, die durchscheinend sind und in gewissen Grenzen flexibel eingestellt
sind.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Formteils im Schnitt
dargestellt. Das Formteil 1 besteht aus den Einzelbereichen Basisteil 11 und Deckteil 12.
Das Basisteil 11 und das Deckteil 12 sind über Rastelemente 2, 3, 4 aufeinander festgelegt.
Basisteil 11 und Deckteil 12 begrenzen Durchführungsöffnungen 111, 112, welche eine
Glasfaserbündeladerhülle 5 umschließen. Diese Glasfaserbündeladerhülle ist im Lumen
121 des Formteils 1 im Teilbereich A-A durch Anschneiden geöffnet. Der bei der Öffnung
entstehende Schälspan ist in diesem Fall abgetrennt. Aus dem Öffnungsbereich A-A sind
die geschnittenen Enden der Einzelfasern 51, 52 durch die Öffnungen 122, 123 des Deckteils 12 aus dem Lumen 121 des Formteils 1 herausgeführt. In die Öffnungen 122, 123 sind Glasfaserschutzröhrchen 6, 7 eingesteckt, welche die Enden der Einzelfasern 51, 52 im Ausführungsbereich schützen.
die geschnittenen Enden der Einzelfasern 51, 52 durch die Öffnungen 122, 123 des Deckteils 12 aus dem Lumen 121 des Formteils 1 herausgeführt. In die Öffnungen 122, 123 sind Glasfaserschutzröhrchen 6, 7 eingesteckt, welche die Enden der Einzelfasern 51, 52 im Ausführungsbereich schützen.
Die nicht geschnittenen Einzelfasem 53, 54 der Glasfaserbündeladerhülle liegen im entspannten
Zustand im Lumen 121 des Formteils 1.
- Schutzansprüche -
Claims (8)
1. Formteil zum Abdecken von Öffnungen in Glasfaserbündeladerhüllen, wobei die
Öffnungen zum Herausführen von geschnittenen Glasfaserenden aus der Glasfaserbündeladerhülle
in diese eingebracht sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Formteil (1) zweigeteilt aus einem Basisteil (11) und einem Deckteil (12) besteht,
daß das Basisteil (11) einerseits und das Deckteil (12) andererseits Durchführungsöffnungen
(111, 112) für die Glasfaserbündeladerhülle (5) begrenzen, daß das
Deckteil (12) zwischen dem Eingang der Durchführungsöffnung (111) und dem Ausgang der Durchführungsöffnung (112) in Form eines Bogens verläuft, welcher
mit seiner Auslenkung ein Lumen (121) begrenzt, das dem erlaubten Biegeradius
der ungeschnittenen Glasfasern (53, 54) im Bereich der Öffnung (A-A) entspricht,
und daß in den Bogen Ausführungsöffnungen (122, 123) für die geschnittenen Glasfaserenden
(51, 52) eingebracht sind.
2. Formteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil (11) und das
Deckteil (12) gegeneinander verrastbar sind.
3. Formteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil (11) und das
Deckteil (12) mittels Kabelbindern gegeneinander verspannbar sind.
4. Formteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil (11) und das
Deckteil (12) einseitig über ein Filmscharnier miteinander verbunden und über Rasten an der anderen Seite aufeinander festlegbar sind.
5. Formteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingang und der
Ausgang der Durchführungsöffnungen (111, 112) in Stufenbereiche für die Durchführung
von Glasfaserbündeladerhüllen (5) unterschiedlicher Querschnitte ausgelegt sind.
-2-
6. Formteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausführungsöffnungen
(122, 123) für die geschnittenen Glasfaserenden (51, 52) in einer domartigen Ausbuchtung (8) des Bogens und des Deckteils (12) münden.
7. Formteil nach Ansprüchen 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausführungsöffnungen
(122, 123) unter einem Winkel zur Durchführungsachse der Glasfaserbündeladerhülle
(5) in die domartige Ausbuchtung (8) eingebracht sind, der bei der Herausführung der geschnittenen Glasfaserenden aus dem Lumen (121) des Formteils
(1) die Unterschreitung des zulässigen Biegeradius der geschnittenen Glasfaserenden
(51, 52) ausschließt.
8. Formteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in die Ausführungsöffnungen
(122, 123) Glasfaserschutzröhrchen (6, 7) einsteckbar sind.
Rehau, den 22.12.1997
dr.k-zkmi
dr.k-zkmi
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29800885U DE29800885U1 (de) | 1998-01-20 | 1998-01-20 | Formteil zum Abdecken von Öffnungen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29800885U DE29800885U1 (de) | 1998-01-20 | 1998-01-20 | Formteil zum Abdecken von Öffnungen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE29800885U1 true DE29800885U1 (de) | 1998-03-05 |
Family
ID=8051484
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE29800885U Expired - Lifetime DE29800885U1 (de) | 1998-01-20 | 1998-01-20 | Formteil zum Abdecken von Öffnungen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29800885U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2001040840A1 (de) * | 1999-11-29 | 2001-06-07 | Nkt Cables Gmbh | Anordnung von lichtwellenleiterelementen und spleissgehäusen für lichtwellenleiterelemente |
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- 1998-01-20 DE DE29800885U patent/DE29800885U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980416 |
|
| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 19980507 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20040122 |
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| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20060801 |