DE29724143U1 - Monolithischer Wärmespeicherschrank - Google Patents
Monolithischer WärmespeicherschrankInfo
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Description
Abzweigung aus der europäischen Patentanmeldung Nr. 97 944 784.4 Anwaltsakte 44 884 VIII
Monolithischer Wärmespeicherschrauk
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bewältigung des Wärmebedarfs einer Wohneinheit, die mit einer Wärmeerzeugungsstation, vorzugsweise Zentralheizungsanlage, versorgbar ist, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine derartige gattungsgemäße Vorrichtung, wie sie aus dem DE 93 10 358 Ul bekannt ist, wird dazu herangezogen, um in einem Gebäude mit mehreren Wohneinheiten jede der Wohneinheiten individuell mit Wärme bzw. Warmwasser versorgen zu können, und zwar unabhängig von der jeweiligen Tageszeit. So kommt es beispielsweise vor, daß in einem Gebäude Personengruppen mit unterschiedlichen Arbeitszeiten und Freizeitgestaltungen wohnen. Eine Person, die beispielsweise Nachts einer Erwerbstätigkeit nachgeht, hat einen anderen Rhythmus als eine Person, die tagsüber einer Erwerbstätigkeit nachgeht und benötigt deshalb beispielsweise Heißwasser bei Ende der Nachtschicht, beispielsweise um 2.00 oder 4.00 Uhr in der Nacht, wenn prinzipiell die Zentralheizungsanlage des Gebäudes einer Nachtabsenkung unterliegt. Hier nun soll der bekannte Wärmespeicherschrank, der permanent von einer Heizungsanlage mit Warmwasser versorgt wird, dafür sorgen, daß zu beliebigen Zeiten Heißwasser bzw. Heizwasser für Heizkörper verfügbar ist und die Heizungsanlage
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insbesondere nicht Nachts in ihrer Leistung abgesenkt werden muß. Dies geschieht derart, daß ein in dem bekannten Wärmespeicherschrank enthaltener Wärmetauscher von der Zentralheizungsanlage her permanent nach Bedarf mit einem Heizfluid bzw. Heizmedium versorgt wird und, sobald ein Wärmebedarf in einer Wohneinheit vorhanden ist, etwa über einen Wärmetauscher Wärme von dem Zentralheizungskreislauf auf Brauchwasser übertragen werden kann, um dieses zu erwärmen.
Um den bekannten Wärmespeicherschrank unterzubringen, müssen ganz erhebliche bauliche Maßnahmen vorgenommen werden. So muß für den bekannten Wärmespeicherschrank eine Wandausnehmung in einer Wand eingerichtet werden muß, die eine Größe von etwa 2 qm in einer relativ dicken Wand von wenigstens 24 cm Rohbaumaß, besser jedoch einer dickeren Wand, erfordert. Diverse Leitungen müssen verlegt, miteinander verbunden und gedichtet werden. Die gesamte bekannte Anordnung erfordert bereits im Neubau einen erheblichen Arbeitsaufwand und erfordert erst recht im Altbau enorme Brecharbeiten und bauliche Maßnahmen sowie eine Unzahl von Einzel- und Kleinteilen.
Ein weiteres System zur Versorgung einzelner Wohnungen in einem Wohnhaus mit Warmwasser und Heizenergie ist aus der DE 44 14 861 Al bekannt, wobei auch hier vergleichbare Probleme auftreten, wie bei dem gattungsgemäßen Stand der Technik.
Die DE 32 41 536 Al betrifft eine Anschluß vorrichtung für Heizungsanlagen, die für Fernwärme-Heizungsanlagen konzipiert ist.
Das DE 94 13 303 Ul betrifft eine Versorgungsanlage in mehrere Wohneinheiten umfassenden Wohnhäusern, wobei diese Versorgungsanlage prinzipiell die gleichen Nachteile aufweist wie der gattungsgemäße Stand der Technik.
Das DE 82 12 803 Ul betrifft eine Hausinstallationseinheit für Fernwärmebezug, die ebenfalls mehrere voluminös ausgebildete Bestandteile umfaßt, um Wärme aus einem
Fernwärmenetz auszukoppeln und für den Bedarf eines Haushalts in verschiedener Weise nutzbar zu machen.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die gattungsgemäße Vorrichtung weiterzubilden und eine leicht zu installierende, wenig Raum und Kosten erfordernde Vorrichtung zur Bewältigung des Wärmebedarfs vorzuschlagen.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den im Patentanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die gemäß der Erfindung zu erzielenden Vorteile beruhen darauf, daß sämtliche erforderlichen Leitungsverzweigungen, Läufe für die zu verteilenden Medien, beispielsweise Heizmedium, Brauchwasser usw., Aufnahmeabschnitt für Ventileinrichtungen, Pumpen, Wärmetauscher, etc. allesamt integral vorgesehen werden. Dabei werden das erforderliche Leitungs- und Anschlußschema sowie Aufnahmeräume beispielsweise durch ein Gußverfahren, insbesondere ein Spritzgußverfahren, hergestellt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann sowohl aus Gußeisen, aus Rotguß wie auch aus Aluminium oder diversen Kunststoffen hergestellt, insbesondere gegossen oder spritzgegossen werden.
Besonders vorteilhaft und kostengünstig läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung verwirklichen, wenn sie in zwei Hälften ausgebildet ist, die wasserdicht bzw. fluiddicht in einer Schnittebene, vorzugsweise in der Ebene der Verbindungsleitungen zusammensetzbar sind.
Sollte es angestrebt werden, die erfindungsgemäße Vorrichtung auch für ein Fernwärmenetz nutzbar zu machen, so könnte die erfindungsgemäße Vorrichtung in Richtung ihrer Druckbeständigkeit stabiler ausgebildet werden bzw. Druckstoßminderer
etc. umfassen, um auch für die Einbindung in ein Fernwärmenetz herangezogen werden zu können.
Durch die eng benachbarte Anordnung sämtlicher erforderlichen Leitungen und Leitungsverzweigungen sowie Anschlüsse, Gehäuse für Ventile, Pumpen und dergleichen, wird es möglich, die erfindungsgemäße Vorrichtung in einem Volumen von wenigen Kubikdezimetern in einer Wandausnehmung von einem Viertel Quadratmeter und einer Tiefe von 15 cm unterzubringen. Auch eine Aufputzmontage ist problemlos möglich, da die erfindungsgemäße Vorrichtung keine freiliegenden Leitungen, Leitungsverzweigungen und dergleichen aufweist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann mit einem Wärmeisolationsmantel umgeben sein, um unnötige Wärme Verluste an die Umgebung zu vermeiden.
Wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung in zwei Hälften ausgebildet wird, wird die Schnittebene zwischen den Hälften bzw. Teilen aus Fertigungsgründen am günstigsten in die Ebene der Verbindungsleitungen verlegt, so daß die Verbindungsleitungen jeweils als Halbrohre ausgebildet sein können. Dabei ist es prinzipiell unwesentlich, welche Art von Querschnitt die Verbindungsleitungen haben. Übliche runde Querschnitte sind gleichermaßen einsetzbar, wie eckige oder ovale Querschnitte oder sonstwie ausgebildete Querschnitte. Vorteilhafterweise umfaßt die Vorrichtung ein Gehäuse, das bevorzugt wärme- und/oder schalldichtend die Vorrichtung wenigstens bereichsweise umgibt, um Arbeitsgeräusche von Pumpen bzw. Ventilen bzw. Fließgeräusche zu dämmen. Die erfindungsgemäße Ausbildung macht es auch möglich, die Regeltechnik in die Vorrichtung zu integrieren, so daß sich auch hier bauliche Vorteile sowie Installationsvorteile ergeben, da kaum separate Teile, Temperaturfühler usw. erforderlich sind, sondern in die erfindungsgemäße Vorrichtung integriert: werden können.
Darüber hinaus ermöglicht es die erfindungsgemäße Vorrichtung, unterschiedliche Leitungsverläufe und Steuerarten zu verwirklichen, ohne daß es zu größeren In-
stallationsfehlern kommen könnte, da sämtliche Leitungen, Leitungsverzweigungen usw. bereits fix vorgegeben sind. In einer bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Vorrichtung sieben Anschlüsse für die Zufuhr bzw. Abfuhr von Heizmedium und Brauchwasser auf.
Jedenfalls notwendig ist ein Vorlauf von der Wärmeerzeugungsstation, insbesondere Zentralheizungsanlage, ein Rücklauf zu der Wärmeerzeugungsstation, ein Brauchwasser- bzw. Kaltwasserzulauf sowie ein Brauchwasserablauf für erhitztes Brauchwasser. Prinzipiell könnten der Heizkörpervorlauf sowie der Heizkörperrücklauf zur Versorgung wenigstens eines Heizkörpers einer Wohneinheit mit dem Heizmedium auch außerhalb der erfindungsgemäßen Vorrichtung untergebracht sein. Ein Brauchwasserrücklauf für Kaltwasser könnte auch außerhalb der erfindungsgemäßen Vorrichtung untergebracht sein. Bevorzugt wird es natürlich, wenn die letzteren drei Fluidläufe ebenfalls in die erfindungsgemäße Vorrichtung integriert werden, da dies den Montageaufwand, der bei derartigen bekannten Vorrichtungen den überwiegenden Anteil der Baukosten bedeutet, auf ein Minimum zu reduzieren.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform ergibt sich, wenn zwischen dem Vorlauf, dem Heizkörpervorlauf und dem Rücklauf eine Ventileinrichtung angeordnet ist, die die Vorlauftemperatur des Heizmediums bzw. -fluids für den bzw. die Heizkörper einer Wohneinheit auf eine vorgebbare Temperatur regelt. Hierfür ist eine Bypaßleitung zwischen dem Heizkörpervorlauf und dem Rücklauf bzw. Heizkörperrücklauf erforderlich. Dies hat den Vorteil, daß zwar zur Erwärmung von Brauchwasser eine hohe Vorlauftemperatur von der Wärmeerzeugungsstation hier vorgegeben werden kann, so daß der Wärmetauscher, der vorzugsweise zur erfindungsgemäßen Vorrichtung gehört, auch höhere Wassertemperaturen für Brauchwasser bereitstellen kann, andererseits jedoch durch Zugabe von abgekühltem Rücklaufwasser, das zur Wärmeerzeugungsstation bzw. Zentralheizung zurückfließt, auf eine geringere Temperatur geregelt werden kann, die je nach dem, ob Heizkörper oder eine Fußbodenheizung beschickt werden sollen, unterschiedlich ausfallen kann. Prinzipiell kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auch dafür ausgelegt werden, daß sie zwei Heiz-
kreisläufe, nämlich einen für Heizkörper und einen für Fußbodenheizung versorgen kann, wobei dem Heizmedium für die Fußbodenheizung mehr abgekühltes Heizmedium aus dem Rücklauf zur Wärmeerzeugungsstation zugesetzt wird. In diesem Falle kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auch statt sieben acht oder neun AnscUüsse aufweisen.
Vorteilhafterweise können die Leitungen innerhalb der erfmdungsgemäßen Vorrichtung derart eingeformt werden, daß der Wärmetauscher in Reihe mit dem Heizkörper bzw. den Heizkörpern geschaltet ist, d.h. das Heizmedium von der Wärmeerzeugungsstation zunächst durch den Wärmetauscher fließt, bevor es zu Raumheizzwecken irgendwelchen Heizflächen zugeführt wird. Hierbei ergibt sich der Vorteil, daß der Wärmetauscher immer ausreichend mit Heizmedium versorgt ist, so daß Brauchwasser immer mit einer höheren Temperatur vorhanden ist und bei Öffnen eines Heißwasserhahnes keine Wartezeiten auftreten, bis erhitztes Wasser austritt. Da das erwärmte Brauchwasser bei dieser Konfiguration durchaus sehr heiß sein kann, ist es femer vorteilhaft, am Brauchwasserausgang des Wärmetauschers einen Temperaturfühler vorzusehen, der ein Ventil schaltet, das in einem Bypaß vorgesehen ist, der die Leitungsschleife durch den Wärmetauscher kurzuschließen vermag, um etwa überhitztem Brauchwasser Kaltwasser beimengen zu können, damit keine Verbrühungen, auftreten können, insbesondere wenn die Vorlauftemperatur des Heizmediums von der zentralen Wärmeerzeugungsstation, nachfolgend Heizkessel genannt, relativ hoch ist, etwa bei 7O0C und darüber.
Dabei kann zwischen der Wärme tausche inrichtung und dem Heizkörpervorlauf ein Temperaturfühler angeordnet sein, um eine Ventileinrichtung mit Anschlüssen an den Kesselvorlauf, den Kesselrücklauf und die Wärmetauscheinrichtung so zu steuern, daß eine vorgebbare Temperatur am Wärmetauscher bzw. am Heizkörpervorlauf einstellbar ist. Dabei ist auch hier ein Bypaß vorgesehen, über den Heizmedium aus dem Kesselrücklauf dem Heizmedium aus dem Kesselvorlauf über das Ventil zugesetzt werden kann, um Heizmedium mit einer optimierten Temperatur den Heizflächen zukommen lassen zu können. Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn große Mengen
an warmem Brauchwasser benötigt werden, so daß das Heizmedium, das den Heizflächen zugeleitet wird, zu kalt wäre, um eine vorgegebene Raumtemperatur aufrechtzuerhalten. In diesem Falle wäre die Kesselvorlauftemperatur relativ hoch einzustellen und durch Zugabe von gebrauchtem Heizmedium aus dem Kesselrücklauf auf eine niedrigere Temperatur vor dem Wärmetauscher herunterzuregeln, so daß auf eine übermäßige Absenkung der Temperatur des Heizmediums hinter dem Wärmetauscher und vor den Heizflächen dadurch reagiert werden könnte, daß das eingesetzte Ventil die Zugabe an gebrauchtem Heizmedium aus dem Kesselrücklauf drosselt oder gar vollständig unterbindet.
Gleichermaßen können sich auch Vorteile ergeben, wenn die Wärmetauscheinrichtung parallel zu dem bzw. den Heizflächen bzw. Heizkörpern angeschlossen ist. So kann hierbei über ein Verteilerventil, das zwischen dem Kesselvorlauf, den Heizflächen und dem Vorlauf des Wärmetauschers angeordnet ist, je nach Bedarf an warmem Brauchwasser Heizmedium zugeführt werden, wobei ein Temperaturfühler an der Brauchwasser ab leitung für das gewärmte Brauchwasser angeordnet sein kann, um einen Regelwert abzunehmen, der dem Verteilerventil zugeführt wird, um durch die geregelte Zuführung des Heizmediums das abgeführte warme Brauchwasser in seiner Temperatur weitgehend konstant zu halten. Natürlich kann stattdessen auch hier mit dem voranstehend beschriebenen Verbrühschutz durch Beigabe von Kaltwasser über einen Bypaß gearbeitet werden.
Um auf jahreszeitbedingte Temperaturänderungen steuerungstechnisch reagieren zu können, kann ein Umschalter vorgesehen sein, der beispielsweise eine oder mehrere Pumpen innerhalb der Vorrichtung oder außerhalb der Vorrichtung in ihrer Fördergeschwindigkeit beeinfluß, um mehr oder weniger Heizmedium aus dem Kessel vorlauf zuführen zu können.
Da Steuerventile relativ teuer und nicht selten trotzdem anfällig sind, können statt Umschaltventilen, Verteilerventilen oder dergleichen auch eine Kombination von günstigen Pumpen eingesetzt werden. So kann beispielsweise im Vorlauf für die Heiz-
flächen eine Pumpe angeordnet werden, die Heizmedium aus dem Kesselvorlauf den Heizflächen zuführt. Hierbei ist es erforderlich, daß zwischen der Pumpe und den Heizflächen eine Drosseleinrichtung, insbesondere eine Schwerkraftbremse, vorgesehen ist, um zu verhindern, daß Wasser in der umgekehrten Richtung fließen kann, wenn die besagte Pumpe außer Betrieb ist. Eine derartige Drossel kann beispielsweise aus einem Einwege-Ventil bestehen oder aus einer schraubenförmigen Leitungsführung, die für ein Druckgefälle entlang eines kürzeren Leitungsabschnittes sorgt, so daß zwar Heizmedium zu den Heizflächen hin fließen kann, wenn die Pumpe in Betrieb ist, jedoch das Heizmedium in der entgegengesetzten Richtung einen zu hohen Leitungswiderstand überwinden muß, als daß ein nennenswerter Rückstrom entgegen der Förderrichtung der Pumpe fließen könnte. Gleichermaßen kann vor oder hinter der Wärmetauscheinrichtung, beispielsweise ein Wärmetauscher oder eine Wärmepumpe, eine Pumpe für das Heizmedium vorgesehen sein, wobei es hier jeweils in Kauf genommen wird, daß permanent ein geringer Leckstrom an Heizmedium durch die Pumpen Zustandekommen kann. Die Förderleistung der Pumpe für die Wärmetauscheinrichtung kann ebenfalls durch einen Wärmefühler an dem Ausgang für das gewärmte Brauchwasser vorgegeben werden. Fällt die Temperatur des gewärmten Brauchwassers ab, so wird die Pumpe für das Heizmedium an der Wärmetauscheinrichtung mit einer höheren Förderleistung betrieben und umgekehrt. Gleichermaßen kann zusätzlich ein thermisch gesteuerter Schalter im Wärmetauscher ein Schaltkriterium bzw. Regelkriterium für die Pumpe an der Wärmetauscheinrichtung liefern. Die durch die Pumpe am Wärmetauscher hindurchgehende Leckmenge an Heizmedium ist andererseits auch vorteilhaft, da diese permanent auftretende Leckmenge dafür sorgt, daß ohne zusätzlichen Regelaufwand die Wärmetauscheinrichtung in Warmwetterperioden, etwa im Sommer, warm bleibt, so daß nicht gewartet werden muß, bis warmes Brauchwasser zur Verfugung steht.
Vorteilhafterweise ist in der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch ein Wärmemengenzähler vorgesehen, der beispielsweise die Wärmemenge zählt, die über den Kesselvorlauf in die erfindungsgemäße Vorrichtung einströmt bzw. der Wohneinheit zugeführt wird. Um Manipulationen verhindern zu können, sollte der Wärmemengen-
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Zähler verplompbar ausgebildet sein. Darüber hinaus kann, insoweit die erfindungsgemäße Vorrichtung auch mit einem Zulauf für kaltes Brauchwasser und einem Ablauf für kaltes Brauchwasser für den Bedarf der betreffenden Wohneinheit ausgerüstet ist, auch ein Wasserzähler in der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen sein, so daß die Vorrichtung gleichzeitig auch als Wasserzähler dienen kann.
Um auch die Raumtemperatur wenigstens bestimmter Bereiche der Wohneinheit als Regel- bzw. Steuerkriterium heranziehen zu können, kann auch wenigstens ein Anschluß vorgesehen sein, um einen extern zu der erfindungsgemäßen Vorrichtung angeordneten Temperaturfühler anschließen zu können. Ein entsprechender Anschluß kann auch für einen gebäudeexternen Temperaturfühler vorgesehen sein.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von bevorzugten Ausfuhrungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Darstellungen näher beschrieben, wobei weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile gemäß der vorliegenden Erfindung offenbart werden. Es ist erkennbar, daß die Merkmale der diversen Ausführungsbeispiel auch miteinander zu weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispielen kombiniert werden können, beispielsweise wenn in einer Ausführungsform ein Ventil durch eine Pumpe ersetzt wird, oder dergleichen. In den Darstellungen zeigen:
Fig. 1 eine teilweise transparente perspektivische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform;
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Leitungs- bzw. Anschlußschemas einer weiteren Ausführungsform gemäß der Erfindung, insbesondere gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Querschnittsansicht durch eine weitere Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung in Höhe einer Wärmetauscheinrichtung;
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in einer schematischen Darstellung;
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform gemäß der Erfindung in einer schematischen Darstellung;
Fig. 6 noch eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in einer schematischen Darstellung;
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in einer schematischen Darstellung; und
Fig. 8 eine letzte Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung ebenfalls in einer schematischen Darstellung.
Vorausgeschickt sei, daß sich die erfindungsgemäße Vorrichtung prinzipiell in diversen Anschluß- und Leitungsschemata verwirklichen läßt und die dargestellten Ausführungsbeispiele insofern beliebig erweitert werden können. So können beispielsweise Anschlüsse und Leitungen weggelassen oder ergänzt werden. Beispielsweise könnten Anschlüsse für Heizflächen unterschiedlicher Vorlauftemperatur vorgesehen werden, nämlich etwa Heizkörper und im Kontrast hierzu eine Fußbodenheizung. Andererseits können auch Verzweigungen beispielsweise vom Kesselvorlauf zu Heizflächen vor bzw. hinter der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgenommen werden. Entsprechend kann ein Zulauf für kaltes Brauchwasser vorgesehen sein, wobei diesem lediglich ein Ablauf für erwärmtes Brauchwasser zugeordnet ist und durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ansonsten kein kaltes Wasser hindurchströmt, insbesondere um ein Abkühlen der erfindungsgemäßen Vorrichtung aufgrund von permanent fließendem Kaltwasser zu vermeiden bzw. eine überflüssige Erwärmung des durch die erfindungsgemäße Vorrichtung fließenden Kaltwassers, das als solches verwendet wird, zu vermeiden.
Die in den Fig. 1 bis 3 verwendeten Bezugszeichen betreffen im wesentlichen gleiche oder funktionsgleiche Bestandteile. Die in den Fig. 4 bis 8 verwendeten Bezugs-
zeichen, die um Dekaden versetzt sind, betreffen ebenfalls gleiche oder zumindest funktionsgleiche Bestandteile (122e = 522e = 1522e).
In Fig. 1 ist die erfmdungsgemäße Vorrichtung, die nachfolgend als Wärmespeicherschrank bezeichnet wird, allgemein durch das Bezugszeichen 10 gekennzeichnet worden. Der Wärmespeicherschrank 10 ist einstückig ausgebildet, wobei zwei Hälften 12a und 12b, in denen beispielhaft wiedergegebene Leitungen 30a, 30b jeweils hälftig vorgesehen sind, angelegt sind. Die beiden Hälften 12a, 12b sind über jeweilige Dichtungen 34 zusammengesetzt, um die erforderlichen dichten Leitungsbahnen zu ergeben, die erforderlich sind, um die gewünschten Funktionen des erfindungsgemäßen Wärmespeicherschrankes 10 durchführen zu können. An bestimmten vorgegebenen Stellen des Wärmespeicherschrankes 10 sind Aufnahmeräume 32 angelegt, die vorgesehen sind, um beispielsweise Ventile 28a, 28b, 28c, Zähleinrichtungen, wie etwa Wärmemengenzähler 36 oder Wasserzähler 26, Pumpen 14 oder dergleichen mehr, dichtend aufzunehmen, so daß sie auf die Strömungswege 30a, 30b des erfindungsgemäßen Wärmespeicherschrankes 10 in der gewünschten Weise zugreifen können.
Die einstückige Ausbildung des Wärmespeicherschrankes 10 ermöglicht es, daß in die Hälften 12a und 12b Gehäusegeometrien von beispielsweise Pumpen 14, Wärmemengenzähler 36 oder Wasserzähler 26 direkt durch Gießen oder einfaches Nachbearbeiten der Gußform integriert werden können. Ebenso ist es für die Ausbildung eines Pumpengehäuses möglich, in den Hälften 12a und 12b den Pumpenströmungsweg durch eine Ausnehmung zu unterbrechen. In diese Ausnehmung wird ein vergleichsweise einfach zu bearbeitender Einsatz, beispielsweise aus Kunststoff eingepreßt, der nun gemeinsam mit den Hälften 12a und 12b ein Pumpengehäuse abbildet, in welches ein aus Pumpenlaufrad und Pumpenmotor bestehender Pumpenkopf lediglich eingesetzt wird.
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Angesichts der Vielzahl von notwendigen Gehäusen mit angepaßten Innengeometrien für Pumpen, Ventile, Zähler, Fühler und dergleichen mehr ergibt sich eine erhebliche Platzeinsparung und eine Kostenreduktion.
Leitungen 24 als Signalleitungsstrecken bzw. Steuerleitungsstrecken sind ebenfalls vorgesehen, beispielsweise um die Pumpleistung der Pumpe 14 über eine Pumpensteuerung 15 regehi zu können bzw. um die Stellung der Ventile 28a bis c verändern zu können. Ferner können über diese Leitungen 24 Meßsignale über Temperaturen, beispielsweise über geförderte Mengen (Wärmemengenzähler) oder dergleichen aufgenommen werden, um einer Steuerung 18 zur Weiterverarbeitung bzw. Speicherung zugeleitet zu werden. Die Steuerung 18 kann auch Steuerkurven für unterschiedliche Betriebsarten, beispielsweise Sommer- und/oder Winterbetriebsarten usw., enthalten, vorzugsweise sind hier zum einen Festspeicher insbesondere für ein Steuerprogramm und für Regelkurven oder dergleichen und überschreibbare Festspeicher für zu speichernde Werte, wie etwa gezählte Wärmedurchlaufmengen oder dergleichen, vorgesehen.
Ein Gehäuse 20 kann den erfindungsgemäßen Wärmespeicherschrank 10 nach außen abschließen, um einerseits als Abdeckung, Sichtschutz und Schutz vor unberechtigtem Zugriff dienen zu können, und andererseits, falls gewünscht, auch als Wärmeisolierung dienen zu können. Der gesamte Wärmespeicherschrank kann auch mit einer Wärmeisolierung und/oder Schalldämmung umgeben sein.
Die an dem erfmdungsgemäßen Wärmespeicherschrank 10 vorgesehen Zu- und Ableitungen 22a bis 22g können seitlich in den Wärmespeicherschrank 10 einlaufen. Andererseits können sie auch von hinten in den Wärmespeicherschrank 10 einlaufen. Es ist nicht erforderlich, daß diese Zu- bzw. Ableitungen 22a bis 22g nur an einer Seite angeordnet sind, obwohl dies vorteilhaft ist.
Zwischen dem heizungsseitigen Teilbereich und dem brauchwasserseitigen Teilbereich der Gehäusehälften 12a und 12b ist ein Entkopplungsabschnitt 23 vorgesehen. Dieser
kann bevorzugt drucklos in Verbindung zur Umgebung stehen. Dieser Abschnitt 23 ist beispielsweise in Form einer Gehäusenut in der Hälfte 12a und/oder in der Hälfte 12b ebenso denkbar wie als Ausnehmung im Dichtwerkstoff, weicher beim Verschrauben der beiden Gehäusehälften verpreßt wird. Diese Maßnahme schützt bei eventuellen inneren Leckagen zwischen den Gehäusehälften den Trinkwasserbereich vor dem Zulauf verschmutzten Heizungswassers ebenso wie den Heizungsbereich vor dem Zutritt sauerstoffreichen Trinkwassers. Im ersten Fall kann es beispielsweise zu Vergiftungserscheinungen kommen, während es im letzteren Fall zu einer massiven Korrosion in den Heizungsleitungen kommen kann. Leckt nun nach Einbringung der Ausnehmung 23 beispielsweise die Gehäusedichtung der Trinkwasserseite, so fuhrt dies zu einem Wasseraustritt an die Atmosphäre bzw. Umgebung, was vom Benutzer schnell bemerkt wird und vom Fachmann repariert werden kann.
Es kann auch ein Sammelbehälter vorgesehen sein, der austretendes Wasser aufnimmt. Im Sammelbehälter kann ein Feuchtigkeitsmelder beispielsweise mit Warnblickleuchte und/oder Warnton vorgesehen sein, der die Lecksituation anzeigt.
In der vorliegenden konkreten Ausführungsform ist der Anschluß 22a durch den Vorlauf für Heizflächen bzw. Heizkörper oder eine Fußbodenheizung belegt. Der Anschluß 22b ist von dem Rücklauf von den Heizflächen belegt. Der Anschluß 22c wird durch den Rücklauf vom Heizkessel belegt. Der Anschluß 22d ist dem Kesselvorlauf zugeordnet. Der Anschluß 22e wird für die Ableitung des gewärmten Brauchwassers benötigt. Der Anschluß 22f betrifft die Ableitung für das über die Zuleitung 22g zugeführt kalte Brauchwasser.
In Fig. 2 ist ein Leitungsschema dargestellt, wie es auch bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 zum Tragen kommen könnte. Die dargestellten Anschlüsse 22a bis 22g sind gleichermaßen belegt, wie dies bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 der Fall ist. Die in Fig. 2 dargestellte Hälfte 12b einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Wärmespeicherschrankes weist Aufnahmeräume 32, 36 auf, die dazu ausgebildet sind, um, wie bereits angegeben, Ventile, Sperreinrichtungen, Pumpen,
Wärmemengenzähler etc. aufzunehmen. Diverse Leitungen 30a bis 30c, 30d und 30e sowie 3Of und 30g sind beispielhaft bezeichnet und sind im vorliegenden Falle der Warmwasserbereitung zugeordnet. Das Bezugszeichen 16 läßt die Plazierung des Wärmetauschers 16 erkennen. So wird hier dem Wärmetauscher kaltes Wasser über den Einlaufbereich 30g zugeführt und das erwärmte Brauchwasser über den Ablaufbereich 30f aus dem Wärmetauscher entnommen. Bei dem Bezugszeichen 32 ist ein Mischerventil angeordnet, das, falls das abgeleitete Brauchwasser zu warm ist, Kaltwasser zumischen kann, um kein zu heißes Wasser als erwärmtes Brauchwasser weiterzuleiten, das unter Umständen Verbrennungen hervorrufen könnte. Dabei ist hinter dem in dem Gehäuse 32 angeordneten Ventil in der in den Anschluß 22e einmündenden Leitung ein Temperaturfühler vorgesehen, in der das Ventil in der Ausnehmung bzw. dem Gehäuse 32 entsprechend der Temperatur des warmen Brauchwassers Signal abzugeben vermag, das zur Regelung der Kaltwasserbeimischung herangezogen werden kann. Das Heizmedium vom Kesselvorlauf 22d. wird über die Zuführung 30d in die Wärmetauschereinrichtung 16, nachfolgend Wärmetauscher, eingeleitet, und über den Anschlußbereich 3Oe aus dem Wärmetauscher abgeleitet und dem Heizflächenvorlauf, nachfolgend Heizkörpervorlauf, 22a zugeführt werden. In Abhängigkeit von der Temperatur des Heizmediums am Heizkörpervorlauf 22a kann über ein in einer Ausnehmung 32a befindliches Mischerventil eine bestimmte Menge an gebrauchtem Heizmedium von dem Heizkörperrückiauf 22b zugemischt werden, um die Vorlauftemperatur für die Heizkörper zu verringern. Auf diese Weise läßt sich zum einen für den Wärmetauscher zur Erwärmung des Brauchwassers eine relativ hohe Temperatur bereitstellen, während die eine niedrigere Temperatur benötigenden Heizkörper bzw. Fußbodenheizung ein Heizmedium mit einer heruntergeregelten Temperatur zugeleitet bekommen.
Der in Fig. 3 dargestellte Schnitt durch eine weitere Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung, der in Höhe des Wärmetauschers auch bei den Ausfuhrungsformen gemäß den Fig. 2 and 2 angelegt sein könnte, zeigt die Einbaulage des Wärmetausches 16 im Querschnitt. Die in der Darstellung generell mit dem Bezugszeichen 22 bezeichneten Anschlüsse gehen bei dieser Ausführungsform hinten aus
dem Wärmespeicherschrank heraus, der über Halterungen 36 an einer Wand in einer Aurputzanordnung gehalten wird. Entsprechend kann diese Ausfuhrungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch in einer Wandausnehmung der Wand 38 gehaltert werden.
In der Fig. 3 ist die Unterteilung des erfindungsgemäßen Wärmespeicherschrankes in Hälften 12a, 12b besonders gut zu erkennen. Das Gehäuse 20 deckt den Wärmespeicherschrank einschließlich dem Wärmetauscher 16 ab und verkleidet diesen. Die Abführung 30f für warmes Brauchwasser liegt hier unten, während die Kaltwasserzuführung 30g oben zu finden ist.
In Fig. 4 ist eine bevorzugte Ausführungsform des erfmdungsgemäßen Wärmespeicherschrankes in seiner Einbindung in ein Zentralheizungssystem dargestellt, wobei der eigentliche Wärmespeicherschrank durch eine gestrichelte Line in seinem Ausmaß eingegrenzt ist. Natürlich ist diese Darstellung nicht maßstabsgerecht, da der erfindungsgemäße Wärmespeicherschrank lediglich in etwa eine Fläche von einem Vierte Quadratmeter belegt.
Von einem Kesselvorlauf 122d wird ein beispielsweise auf 700C oder 800C aufgeheiztes Heizmedium zugeführt und über ein Ventil 158 mit Thermoantrieb 172 in Richtung von Heizkörpern 190 und einem Wärmetauscher 116 weitergeleitet. Das Ventil 158 kann in Abhängigkeit von der über einen Temperaturfühler 150 gemessenen Temperatur des Heizmediums an einem Heizkörpervorlauf 122a gebrauchtes, abgekühltes Heizmedium von einem Kesselrücklauf 122c über einen Bypaß 162 beimengen, um die Temperatur des den Heizkörpern 190 bzw. dem Wärmetauscher 116 zuzuführenden Heizmediums zu erhöhen bzw. zu verringern. Eine Pumpeinrichtung 156 ist im Anschluß an das Ventil 158 in dem Vorlauf zu den Heizkörpern 190 und dem Wärmetauscher 116 angeordnet. Die Förderleistung der Pumpeinrichtung 156 kann über einen Schalter 61 variiert werden, über den eine Anpassung der Pumpleistung an eine Umgebungs- bzw. Außentemperatur, beispielsweise jahreszeitabhängig (Winter/Sommer) vorgenommen werden kann. Der Umschalter 160
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vermag auch ein Ventil 152 zu schalten, das an einem Leitungskreuzungspunkt angeordnet ist, der zum einen an die Pumpeinrichtung 156 anschließt und zum anderen in den Heizkörpervorlauf 122a fortgesetzt wird, sowie einen Anschlußabschnitt zum Wärmetauscher 116 aufweist. In Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur kann das Umschaltventil 152 über die Umschal teinrichtung 154 im Winter derart geschaltet werden, daß Heizmedium sowohl über die Heizkörper 190 als auch über den Wärmetauscher 116 fließt und im Sommer derart geschaltet werden, daß das Heizmedium nur noch über den Wärmetauscher 116 fließt.
Der Wärmetauscher 116 ist an den Kesselvorlauf 122d und. den Kesselrücklauf 122c angeschlossen. Außerdem ist der Wärmetauscher im Brauchwasserkreislauf an einen Brauchwasserzulauf 122g und einen Ablauf 122e für warmes Brauchwasser angeschlossen. Der Wärmetauscher enthält einen Temperaturfühler 164, der ebenfalls als Steuerkriterium für das Ventil 152 herangezogen werden kann, um mehr Heizmedium zuzuführen, falls die Temperatur im Wärmetauscher zu sehr absinkt, bzw. weniger Heizmedium zuzuführen, falls die Temperatur im Wärmetauscher 116 zu hoch wird. Zudem kann der Temperaturfühler 164 im Wärmetauscher 116 auch mit dem Umschalter verbunden sein, um beispielsweise ein Regelkriterium für die Pumpeinrichtung 156 zu schaffen, um die Förderleistung der Pumpeinrichtung 156 zu steigern, falls die gefühlte Temperatur des Wärmetauschers 116 zu sehr gefallen ist, bzw. die Pumpleistung zu verringern, falls die Temperatur am Wärmetauscher übermäßig ist.
Eine Kaltwasserabführung 122f ist vor dem Wärmetauscher im Brauchwasserkreislauf angeordnet, um Kaltwasser abzuleiten, insbesondere als Brauchwasser für die dem Wärmespeicherscnrank gemäß dieser Ausfuhrungsform zugeordnete Wohneinheit zuzuführen. Zwischen der Kaltwasserabführung 122f und der Abfuhr für erwärmtes Brauchwasser 122e ist ein Bypaß mit einer Regelventileinrichtung 168 angeordnet. Ein Temperaturfühler 170 an der Abführung 122e für gewärmtes Brauchwasser gibt ein Signal an das Regelventil 168, wonach eine bestimmte Wassermenge dem ge-
wärmten Brauchwasser zugegeben wird, um kein übermäßig erwärmtes Brauchwasser über die Abführung weiterzuleiten, was ansonsten zu Verbrühungen führen könnte.
Das den Heizkörpern 190 über den Heizkörpervorlauf 122a zugeführte Heizmedium wird über den Heizkörperrücklauf 122b in diese Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Wärmespeicherschrankes rückgeführt und kann dem Heizmedium am Kesselvorlauf 122d über das Ventil 158 beigemengt werden, oder kann über den Kesselrücklauf 122c aus dem erfmdungsgemäß ausgebildeten Wärmespeicherschrank herausbefördert werden.
Eine in Fig. 5 wiedergegebene bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung weist entsprechende Anschlüsse auf, wie sie die Ausführungsform gemäß Fig. 4 hat. Abweichend zu der Ausführungsform gemäß Fig. 4 wird das Dreiwege-Ventil 352 lediglich in Abhängigkeit von einer durch einen Temperaturfühler 351 gemessenen Temperatur des erwärmten Brauchwassers gesteuert. Sinkt die Temperatur des zu erwärmenden Brauchwassers unter einen vorgegebenen Wert ab, wird das Verteilerventil bzw. Dreiwege-Ventil 352 derart gesteuert, daß dem Wärmetauscher 316 zusätzliches bzw. mehr Heizmedium zugeführt wird, um die Temperatur des zu erwärmenden Brauchwassers zu erhöhen. Entsprechendes gilt in dem Falle, daß das zu erwärmende Brauchwasser eine übermäßige Temperatur annimmt. Die Pumpeinrichtung 356 wird hier lediglich in Abhängigkeit von dem Umschalter 360 gesteuert, der eine Steuerung in Abhängigkeit von der beispielsweise jahreszeitbedingimgen Umwelttemperatur vorzunehmen vermag.
Hier, wie auch bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4, wird das von dem Wärmetauscher 316 bzw. 116 gebrauchte Heizmedium über eine Anschlußleitung 366 bzw. 166 in den Kesselrücklauf 322c bzw. 122c zurückgeleitet.
Gegenüber der Ausführungsform gemäß den Fig. 4 und 5 ist der Wärmetauscher 516 bei der Ausführungsform gemäß Fig. 6 nicht parallel zu den Heizkörpern 190, 390 angeordnet, sondern ist in Reihe mit den Heizkörpern 519 angeschlossen, so daß er
ohne eine separate Regelung zu erfordern, permanent mit Heizmedium angeströmt wird, insoweit ein elektrisches Umschaltventil 552 über seine elektrische Schaltung 554 geschaltet entweder die Heizkörper 590 mit in den Kreislauf einbezieht oder aber diese aus dem Kreislauf ausschließt. Dabei wird es bevorzugt, daß eine Pumpeinrichtung 556 eine Leckmenge an Heizmedium durchläßt, so daß auch in einer Warmwetterperiode, wenn die Heizkörper 590 nicht angeströmt werden, dem Wärmetauscher 516 immer eine wenigstens geringfügige Menge an Heizmedium über den Kesselvorlauf 522d zugeführt wird, damit das Brauchwasser im Wärmetauscher 516 warmgehalten wird, so daß keine Wartezeiten bei der Entnahme von warmem Brauchwasser auftreten.
Ein Temperaturfühler 564 im Wärmetauscher 516 ist zum einen mit dem Umschaltventil 552 verbunden, um bei einer größeren Warmwasseranforderung die Zufuhr an Heizmedium zu den Heizkörpern 590 drosseln zu können, um dem Wärmetauscher mehr Leistung zur Verfugung zu stellen. Andererseits ist der Temperaturfühler 564 auch an die Pumpeinrichtung 556 angeschlossen, um diese beispielsweise in einer Schönwetterperiode, wenn die Heizkörper 590 keine Heizleistung bereitstellen müssen, zu aktivieren, wenn die Temperatur im Wärmetauscher einen vorgegebenen Minimal wert unterschreitet.
Auch hier kann dem durch den Wärmetauscher erwärmten Brauchwasser über ein Ventil 568, abhängig von der über einen Temperaturfühler 570 gefühlten Temperatur des erwärmten Brauchwassers, Kaltwasser zugegeben werden, um einen Verbrühschutz bereitzustellen.
Das Ventil 558 wird in Abhängigkeit der von einem Temperaturfühler 550 gefühlten Temperatur des Heizmediums gesteuert, wobei je nach der gefühlten Temperatur mehr oder weniger bzw. gar kein gebrauchtes Heizmedium aus dem Kesselrücklauf 522c über den Bypaß 562 dem Heizmedium am Kesselvorlauf 522d zugegeben wird.
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In Fig. 7 ist der Wärmetauscher 1416 wiederum parallel zu den Heizkörpern 1490 in den Heizkreislauf eingebunden. Bei dieser Ausführungsform werden anstelle von Regelventilen Pumpen 1456, 1482 eingesetzt, die je nach der gefühlten Temperatur des erwärmten Brauchwassers bzw. des den Heizkörpern 1490 zuzuführenden Heizmediums schneller, langsamer oder gar nicht betrieben werden. Eine Schwerkraftbremse 1480 verhindert die Umkehr der Strömungsrichtung des Heizkreislaufs. Die Pumpe 1482 muß einen Leckstrom für das Heizmedium zulassen, damit der Wärmetauscher immer von Heizmedium durchflossen wird, damit bei einer Anforderung von warmem Brauchwasser in Schönwetterperioden, wenn ansonsten keine Heizleistung erforderlich ist, nicht auftritt.
Die Pumpe 1482 kann auch in Abhängigkeit von dem Temperaturfühler 1464 in dem Wärmetauscher 1416 schneller bzw. langsamer betrieben werden, so daß auch unabhängig von der Leckmenge an Heizungsmedium bei einem Abfall der Temperatur im Wärmetauscher Heizmedium zugeführt werden kann, um den Wärmetauscher wieder aufzuheizen. In Abhängigkeit von der Temperatur am Wärmetauscher kann auch eine Regelung am Ventil 1458 vorgenommen werden, um, wie auch bei den voranstehend erläuterten Ausführungsformen, die Beimengung abgekühlten Heizmediums aus dem Kesselrücklauf 1422c zu regeln bzw. zu verringern, wenn eine unerwünschte Änderung auftritt bzw. die Temperatur im Wärmetauscher einen vorgegebenen Minimalwert unterschreitet.
Natürlich können bei sämtlichen Regelungen, die vorgenommen werden, unterschiedliche Minimaltemperaturen als Startbedingung für die Regelung einer bestimmten Einrichtung herangezogen werden. So kann beispielsweise bei Unterschreiten einer bestimmten Temperatur im Wärmetauscher zunächst die Förderleistung der Pumpe 1482 gesteigert werden. Bei Unterschreiten einer weiteren Temperaturmarke kann eine entsprechende Regelung an dem Ventil 1458 bzw. an der Pumpe 1456 vorgenommen werden. Bei Unterschreiten einer weiteren Minimaltemperatur im Wärmetauscher 1416 kann eine zusätzliche Regelung an der Pumpe 1456 bzw. dem
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Ventil 1458 vorgenommen werden. Natürlich können auch sämtliche Regelung überschneidend bzw. intermittierend vorgenommen werden.
In der in Fig. 8 dargestellten und hier als letztes aufgeführten Ausführungsform ist der Wärmetauscher ebenfalls parallel zu den Raumheizkörpem 1590 angeordnet worden. Der Brauchwasserbereitungskreislauf entspricht prinzipiell dem etwa in Fig. 6 gezeigten Punkt. Die Anbindung des Wärmetauschers 1516 an den Heizkessel entspricht prinzipiell dem in Fig. 7 wiedergegebenen, wobei jedoch die Pumpe 1582 ausschließlich in Abhängigkeit der von der Temperaturfühleinrichtung 1564 gefühlten Temperatur des Wärmetauschers 1516 gesteuert wird. Eine auch hier vorgesehene Schwerkraftbremse 1580 verhindert, daß gebrauchtes Heizmedium zurückströmen kann, wenn die eine Leckmenge zulassende Pumpe 1582 außer Betrieb ist.
Der Temperaturfühler 1564 kann auch die den Heizkörpern 1590 zugeordnete Pumpe 1556 beeinflussen, wenn z.B. die Temperatur im Wärmetauscher zu sehr abgesenkt worden ist, und kann die Zuführung des Heizmediums zu den Heizkörpern 1590 drosseln oder zeitweise vollkommen unterbinden, bis die Temperatur im Wärmetauscher wieder in einen vorgebbaren Akzeptanzbereich gerückt worden ist.
Andererseits, falls die Pumpe 1582 keine Leckmenge zuläßt, kann der Wärmetauscher 1516 auch durch Wärmeleitung innerhalb des erfindungsgemäßen Wärmespeicherschranks, d.h. durch eine ausreichende Wärmeleiteigenschaft des Materials, ausreichend erwärmt werden. In einer Schönwetterperiode, wenn die Pumpe 1556 außer Betrieb ist, arbeitet lediglich die Pumpe 1582. Die Inbetriebnahme kann dann durch den Temperaturfühler 1564 erfolgen, wie oben bereits angedeutet worden ist. Das Ventil 1558 befindet sich dann in der Stellung A - B, so daß die Heizkörper 1590 vom Kreislauf ausgenommen sind.
Wenn sowohl Heizleistung von den Heizkörpern 1590 gefordert wird als auch gewärmtes Brauchwasser gewünscht wird, können die Pumpen 1556, 1582 sowohl wechselweise als auch parallel betrieben werden.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 8, wie auch bei den anderen Ausführungsformen gemäß den übrigen Figuren, kann über den Bypaß 1562 (1462 in Fig. 7 usw.) eine Menge an gebrauchtem Heizmedium von etwa bis zu 20% bei einer Temperatur von 400C beigemengt werden, um die Temperatur des Heizmediums am Kesselvorlauf 1522d von 7O0C auf 500C am Heizkörpervorlauf 1522a herunterzuregeln.
Wie anhand der Erörterung der voranstehenden Ausführungsformen zu erkennen ist, läßt sich der erfindungsgemäße Wärmespeicherschrank auf unterschiedlichste Arten ausbilden, wobei er jedoch immer einstückig auf kleinstem Raum ausbildbar ist und somit leicht zu montieren sowie leicht und kostengünstig herstellbar ist.
Darüber hinaus enthält der erfindungsgemäße Wärmespeicherschrank die gesamte Steuer- und Regeltechnik sowie -Elektronik intern, eventuell bis auf mindestens einen Raumtemperaturfuhler (nicht dargestellt) und eventuell einen Außentemperaturfühler.
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Kermi GmbH
Anwaltsakte: 44 360 VIII
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Bezugszeichenliste
| Figur 4 | Kesselvorlauf |
| 122d: | Ventil mit Thermoantrieb |
| 158: | Temperaturüberwachung |
| 150: | Umschaltventil |
| 152; 154: | Heizflächen |
| 190: | Warmwasser |
| 122e: | Kaltwasser |
| 122f: | Kaltwasser |
| 122g: | Kesselrücklauf |
| 122c: | Umschalter Winter/Sommer |
| 160: | WW-Temp. |
| 164: | Temp, konst. |
| 170: | Ventil mit Thermoantrieb |
| 172: | |
Figur 5
322c: Kesselrücklauf
322d: Kesselvorlauf
322e: Warmwasser/Temp. konst.
322f: Kaltwasser
322g: Kaltwasser E
352: Verteilventil
358: Ventil mit Thermoantrieb
360: Umschalter Winter/Sommer
364: WW-Temp.
390: Heizfläche
Tel.:+49 (89) 455 034-0 '. '. i .' Fair*43(89) 4/0712p· (G3); ··;· . ;Hyp<2Vereinsnank München 453100 (BLZ 70020270)
c man ■ MTvaani 'rnu +49(89) 4TO6 41Y (G3) Postbank MOrchen 65343-808 (BLZ 70010080)
b-MAIL. bbMKAltNieAUL^UM +49 (89) 41900 025 (G4) VAT: DE1307 46066
| Figur 6 | Kesselvorlauf |
| 522d: | elektrisches Umschaltventil |
| 554: | Ventil mit Thermoantrieb/Kapillarantrieb |
| 558; 572: | Heizflächen |
| 590: | Thermoschalter |
| 564: | Kapillarantrieb |
| 568, 570: | Kaltwasser |
| 522g: | Kaltwasser |
| 522f: | Warmwasser |
| 522e: | Kesselrücklauf |
| 522c: | Umschalter Winter/Sommer |
| 560: | |
Figur 7
1422d: Kesselvorlauf 1472; 1458: Ventil mit Et.-Thermoantrieb
1456: Pumpe 1 (Heizung)
1450: Elektr. Thermostat
1480: Schwerkraftbremse \
1490: Heizflächen
1422e: Warmwasser
1422f: Kaltwasser
1422g: Kaltwasser
1464: Umschalter, thermisch gesteuert
1482: Pumpe 2 für Warmwasserbereitung
1422c: Kesselrücklauf
| Figur 8 | Kesselvorlauf |
| 1522d: | Ventil mit Thermoantrieb |
| 1572;1558: | Kapillarantrieb |
| 1550: | Pumpe 1 (Heizung) |
| 1556: | Heizflächen |
| 1590: | Umschalter Winter/Sommer |
| 1560: | Schwerkraftbremse |
| 1580: | Pumpe 2 für Warmwasserbereitung |
| 1582: | Thermoschalter |
| 1564: | Kesselrücklauf |
| 1522c: | Kaltwasser |
| 1522g: | Kaltwasser |
| 1522f: | Warmwasser |
| 1522e: | |
Claims (16)
1. Vorrichtung zur Bewältigung des Wärmebedarfs einer Wohneinheit, die mit einer Wärmeerzeugungsstation, vorzugsweise einer Zentralheizungsanlage, versorgbar ist, mit den folgenden Merkmalen:
1. Anschlüssen, für den Anschluss der Vorrichtung an die Wärmeerzeugungsstation,
2. einem Heizkörperkreislaufanschluss,
3. einem Flächenheizungs- bzw. Fußbodenheizungskreislaufanschluss,
4. Verbindungsleitungen, um die Anschlüsse in der Vorrichtung miteinander zu verbinden,
5. wobei die Vorrichtung als Funktionsblock bzw. im wesentlichen integral ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, mit einem Brauchwasserzulauf für die Zuführung von kaltem Brauchwasser, und mit einem Brauchwasserablauf für erwärmtes Brauchwasser, sowie mit korrespondierenden Verbindungsleitungen.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei der Anschluss der Vorrichtung an die Wärmeerzeugungsstation mit einem Vorlauf von der Wärmeerzeugungsstation und mit einem Rücklauf zu der Wärmeerzeugungsstation versehen ist, wobei der Heizkörperkreislaufanschluss mit einem Heizkörpervorlauf und mit einem Heizkörperrücklauf ausgebildet ist, sowie mit Verbindungsleitungen zwischen den Läufen, und mit wenigstens einem Aufnahmeabschnitt für eine Ventileinrichtung sowie mit wenigstens einem Anschlussabschnitt für eine Brauchwasser- Wärmetauscheinrichtung, etwa eine Wärmepumpe oder einen Wärmetauscher.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Flächenheizung bzw. Fußbodenheizung Heizmedien zuführbar sind, so dass diese mit einer Vorlauftemperatur betreibbar sind, die zu der für den Heizkörperkreislauf unterschiedlich ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei ein Mischventil dem Heizmedium für die Flächen- bzw. Fußbodenheizung kühleres Heizmedium beimengt, so dass der Flächen- bzw. Fußbodenheizung ein Heizmedium mit heruntergeregelter Temperatur zusetzbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung in zwei Hälften oder Teilen (12a, 12b) ausbildbar ist, die wasser- bzw. fluiddicht in einer Schnittebene, vorzugsweise in der Ebene der Verbindungsleitungen(en), zusammensetzbar sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) einen Kaltwasserrücklauf (22f) hat, der an einer Stelle zwischen Brauchwasserzulauf (22g) und -ablauf (22e) angeschlossen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) ein Gehäuse (20) aufweist, in dem vorzugsweise auch die Wärmetauscheinrichtung (16) enthalten ist, bzw. daß die Wärmetauscheinrichtung (16, 116, 316, 1416, 1516) parallel zu dem bzw. den Heizkörpern (190) angeschlossen ist, wobei bevorzugt zwischen der Wärmetauscheinrichtung (16, 116, 316, 1416, 1516) und dem Rücklauf (22c, 122c, 322c, 1422c, 1522c) eine Regeleinrichtung, etwa ein Ventil oder ein Motor, angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Vorlauf (22d, 122d, 322d), dem Heizkörpervorlauf (22a, 122a, 322a) und dem Rücklauf (22c, 122c, 322c) eine Ventileinrichtung (152) angeordnet ist, die die Vorlauftemperatur des Heizmediums für den bzw. die Heizkörper (190, 390, 590, 1490, 1590) auf eine vorgebbare Temperatur regelt, und/oder der Wärmetauscher (16, 116, 316, 516, 1416, 1516) in Reihe mit dem Heizkörper (190, 390, 590, 1490, 1590) bzw. der Heizfläche angeschlossen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Temperaturfühler (158) zwischen der Wärmetauscheinrichtung (16, 116, 316, 516, 1416, 1516) und dem Heizkörpervorlauf (22a, 122a, 322a, 522a, 1422a, 1522a) angeordnet ist, um eine Ventileinrichtung (158) mit Anschlüssen an den Vorlauf (122b), den Rücklauf (122c) und die Wärmetauscheinrichtung (16, 116, 316, 516, 1416, 1516) derart zu steuern, daß eine vorgebbare Temperatur des Heizmediums am Heizkörpervorlauf (22a, 122a, 322a, 522a, 1422a, 1522a) einstellbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass im Brauchwasserablauf (22e, 122e) eine Temperaturfühleinrichtung (170, 270) anordenbar ist, durch die der Durchsatz an Heizmedium durch die Wärmetauscheinrichtung und/oder die Zugabe von Kaltwasser zu dem erhitzten Brauchwasser über eine Regeleinrichtung, beispielsweise ein Ventil oder eine Pumpe, steuerbar ist, und/oder daß die Regel- bzw. Steuertechnik bzw. -elektronik im wesentlichen in der Vorrichtung untergebracht ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der oder in der Wärmetauscheinrichtung (16, 116, 316, 516, 1416, 1516) eine thermische Fühleinrichtung (164, 264, 364, 564, 1464, 1564), etwa ein Thermoschalter, ein elektrisches Widerstandsthermometer oder dergleichen angeordnet ist, die ein Steuersignal abgibt, um die Temperatur des Heizmediums am Heizkörpervorlauf und/ oder vor der Wärmetauscheinrichtung, beispielsweise durch Zugabe oder Drosselung der Zugabe von Heizmedium aus dem Rücklauf zu regeln bzw. zu steuern.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass im Heizkörpervorlauf (22e, 122e, 322e, 522e, 1422e, 1522e) bzw. -rücklauf (22b, 122b, 322b, 522b, 1422b, 1522b) eine Strömungsdrosseleinrichtung (1480, 1580), beispielsweise eine Schwerkraftbremse, angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein, vorzugsweise zwei zusätzliche Anschlüsse für eine Fußbodenheizung bzw. eine Heizeinrichtung mit niedrigerer Vorlauftemperatur vorgesehen sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) einen Entkopplungsabschnitt (23) aufweist, wobei der Entkopplungsabschnitt (23) bevorzugt einen Trennbereich aufweist, der zwischen den der Heizung zugeordneten Abschnitten und den dem Brauchwasser zugeordneten Abschnitten verläuft und insbesondere als Trennfuge, beispielsweise separat oder in einer Dichtung, ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Entkopplungsabschnitt (23) in die Umwelt oder beispielsweise in einen Sammelbehälter mündet, insbesondere mit einer optischen und/oder akustischen Warnanzeige.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29724143U DE29724143U1 (de) | 1996-08-22 | 1997-08-22 | Monolithischer Wärmespeicherschrank |
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19633930A DE19633930A1 (de) | 1996-08-22 | 1996-08-22 | Monolithischer Wärmespeicherschrank |
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| EP97944784A EP0920596A1 (de) | 1996-08-22 | 1997-08-22 | Monolithischer wärmespeicherschrank |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29724143U1 true DE29724143U1 (de) | 2000-04-13 |
Family
ID=26028641
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29724143U Expired - Lifetime DE29724143U1 (de) | 1996-08-22 | 1997-08-22 | Monolithischer Wärmespeicherschrank |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29724143U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20019953U1 (de) * | 2000-11-24 | 2002-03-28 | Heckmeier, Josef, 85301 Schweitenkirchen | Zentraleinheit zur Wärmeverteilung in Heizungsanlagen |
-
1997
- 1997-08-22 DE DE29724143U patent/DE29724143U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20019953U1 (de) * | 2000-11-24 | 2002-03-28 | Heckmeier, Josef, 85301 Schweitenkirchen | Zentraleinheit zur Wärmeverteilung in Heizungsanlagen |
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