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Die
Erfindung betrifft einen Transportwagen, insbesondere Einkaufswagen,
der in einen gleichartigen Wagen einschiebbar und mit einer zur
Aufnahme von Waren geeigneten Einrichtung, im allgemeinen in Form
eines Korbes, ausgestattet ist und mit einer sich quer erstreckenden,
rückwärtigen Griffstange, die
an ihren Enden über
Verbindungsteile an seitlichen Tragarmen angeordnet ist und zum
Verfahren des Wagens dient, wobei der Wagen in Griffnähe ein Pfandschloss
und einen Schlüssel
zum Aneinanderschließen
von in einer Parkkolonne stehenden Wagen bzw. zur Freigabe des vorzugsweise
am Kolonnenende stehenden Wagens gegen Eingabe einer Pfandmarke
aufweist und das Pfandschloss die Pfandmarke bei einer Wagenfreigabe
verriegelt, beim Wiederanschließen
des Wagens freigibt, und wobei das Pfandschloss zwischen dem Verbindungsteil
einerseits und der entsprechend verkürzten Griffstange andererseits
angeordnet ist.
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Ein
Transportwagen mit einer derartigen Position des Pfandschlosses
ist durch das deutsche Gebrauchsmuster 9313499 bekannt. Dabei ist
an zwei gegenüberliegenden
Seiten des Schlossgehäuses jeweils
ein zylindrischer Stutzen angeordnet. Der eine Stutzen wird in die
Griffstange gesteckt und dort verschraubt; der andere Stutzen wird
in einen zylindrischen Ansatz einer als Verbindungsteil fungierenden
Griffkappe gesteckt und darin mit Hilfe eines Spreizdübels verklemmt,
wobei zugleich auch die Griffkappe an ihrem Tragarm befestigt wird.
Dadurch stützt
sich zwar das Pfandschloss sowohl an der Griffstange als auch drehfest
an einem der beiden Grifftragarme ab; dafür geht jedoch der ergonomisch günstige äußere Griffbereich
nahe dem Tragarm verloren, wie aus 1 des
Gebrauchsmusters deutlich wird. Außerdem erhöht die vielteilige Ausgestaltung den
Montageaufwand.
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Daneben
ist es durch das europäische
Patent 508193 bekannt, das Pfandschloss separat von der Griffkappe
oberhalb des einen Tragarms zu montieren. Man erhält dadurch
zwar eine absolut stabile, insbesondere verdrehsichere Anordnung
des Schlosses, muss dafür
aber zwei verschiedene Teile an dem genannten Tragarm montieren.
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Schließlich ist
es durch die europäische
Patentanmeldung 199274 bekannt, das Gehäuse des Pfandschlosses mit
einem taschenförmigen
Fortsatz zum Aufschieben auf den seitlichen Tragarm und mit einer
zylindrischen Buchse zum Durchstecken der Griffstange zu versehen.
Dadurch stützt
sich das Pfandschloss formschlüssig
am Tragarm und am Griff ab, so dass eine mutwillige Verdrehung ausgeschlossen
ist. Andererseits steht das Pfandschloss in diesem Fall relativ
weit nach oben vor, so dass es beim Ein- und Ausladen des Wagens
beschädigt werden
kann. Ähnlich
liegen die Verhältnisse
bei dem europäischen
Patent 518094.
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Hiervon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
den Einkaufswagen der eingangs beschriebenen Gattung, bei dem das
Pfandschloss in Höhe
der Griffstange angeordnet ist, derart zu modifizieren, dass das
Be- und Entladen sowie das Schieben des Wagens in keiner Weise durch
das Schloss beeinträchtigt
wird, dieses vielmehr optimal in den Griffbereich integriert ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Einkaufswagen mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
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Erfindungsgemäß wird also
das Verbindungsteil, das bisher nur als Griffkappe fungiert, axial zur
Aufnahme des Münzschlosses
verlängert,
wobei das Pfandschloss ganz oder zumindest weitgehend auf dem gleichen
Höhenniveau
wie die Griffstange liegt. Außerdem
erhält
man durch die Abstützung
des Schlosses am Verbindungsteil, das heißt letztlich am Tragarm, eine
absolut verdrehsichere Anordnung, ohne das Be- und Entladen zu behindern.
Dabei liegt das Pfandschloss mindestens teilweise auf dem Niveau
der Griffstange, jedoch gegenüber
dem Tragarm quer nach innen versetzt, so dass der Tragarm nicht
verkürzt
zu werden braucht.
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In
Weiterbildung der Erfindung hat es sich als zweckmäßig erwiesen,
dass das Verbindungsteil ohne Zwischenstück, insbesondere ohne einen Griffstangenabschnitt,
in das Schlossgehäuse übergeht
und über
dieses hinaus zur Bildung einer Aufnahme für die Griffstange verlängert ist,
wobei es allein von seinem Tragarm gehalten wird. Man kann dadurch
die Steckverbindung zwischen der verkürzten Griffstange und der ihr
zugeordneten Seite des Schlossgehäuses ohne jegliche Verdrehsicherung und
auch ohne einen in Axialrichtung wirksamen Formschluss ausbilden,
wodurch sich die Herstellungs- und Montagekosten weiter verringern.
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Das
Verbindungsteil kann als herkömmliche Griffkappe
ausgebildet sein, an die sich in Querrichtung das Schlossgehäuse anschließt. Es liegt
auch auch im Rahmen der Erfindung, dass das Verbindungsteil in der
Ansicht von oben ähnlich
einem Viertelkreis geformt ist, so dass es mit dem einen Ende in Richtung
des zugehörigen
Grifftragarmes ausläuft und
dort insbesondere als Steckelement, etwa als herkömmliche
Griffkappe, ausgebildet ist, während sein
anderes Ende um etwa 90° dazu
abgebogen in Richtung auf die Griffstange ausläuft. In diesem abgebogenen
Bereich ist dann zweckmäßig das
Pfandschloss untergebracht.
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Besonders
günstig
ist es, wenn das Schlossgehäuse
im Verbindungsteil durch . eine Aussparung an der Ober- oder Unterseite
oder durch einen zentralen Hohlraum im Verbindungsteil gebildet
wird, so dass das Schloss teilweise oder ganz in das Verbindungsteil
eintaucht. Dabei bietet es sich an, das Schloss als austauschbares
Steckelement auszubilden, das an oder in dem Schlossgehäuse des
Verbindungsteils fixierbar ist. Man kann dadurch das Verbindungsteil
für Schlösser mit
unterschiedlichen Pfandmarken, insbesondere als für unterschiedliche Währungen
verwenden.
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Eine
andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung besteht darin, dass
die genannte Aussparung bzw. der Hohlraum im Verbindungsteil anstelle des
Schlosses durch ein Verschlusselement verschlossen werden kann.
Die Aussparung erhält
dann einen bündigen
Abschluss, so dass das gleiche Verbindungsteil nur in spiegelbildlicher
Ausführung
am andere Ende der Griffstange angeordnet werden kann. Der Wagen
erhält
dadurch ein absolut gleichmäßiges Aussehen,
wenn man von den Münzschlitzen
und dem Einsteckschlitz für
den Schlüssel
absieht. Außerdem
bietet sich die zweckmäßige Möglichkeit,
das Verbindungsteil zunächst
ohne Schloss – nur
mit Verschlusselement – auszuliefern
und bei Bedarf später
mit dem Schloss nachzurüsten.
Auch kann das Schloss wahlweise links oder rechts eingebaut werden.
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Für die Befestigung
des Verbindungsteils am Tragarm kommen verschiedene Möglichkeiten
in Betracht, insbesondere die bereits praktizierten Klemm- oder
Spreizverbindungen.
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Der
Schlüssel
für das
Ankoppeln am Nachbarwagen kann am Pfandschloss, zweckmäßig aber im
Bereich des Verbindungsteils aufgehängt werden.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnung; dabei zeigt
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1 eine Ansicht auf einen
Teil des Einkaufswagens von hinten in Fahrtrichtung;
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2 eine Seitenansicht auf
den Wagenausschnitt aus 1;
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3 eine Ansicht von oben
auf den Ausschnitt von 1;
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4 eine Rückansicht und eine Ansicht
von oben auf die komplette Griffstange mit zwei Griffkappen bei
einer weitere Alternative;
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5a ein Schrägbild auf
ein Verbindungsteil gemäß einer
dritten Alternative;
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5b ein Schrägbild auf
ein Verbindungsteil gemäß einer
vierten Alternative;
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6a eine Rückansicht
auf die Bauform gemäß 5a und
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6b und 6c gleiche Rückansichten bei anderen Positionen
des Pfandschlosses.
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Die
vorliegende Erfindung ist für
alle Arten von Transportwagen geeignet, die eine zwischen seitlichen
Tragarmen angeordnete Griffstange oder dergleichen zum Verschieben
des Wagens aufweisen und die aufgrund ihrer Form zum Hintereinanderstapeln
in Reihen geeignet sind. Ein typisches Ausführungsbeispiel eines solchen
Wagens ist in dem europäischen
Patent 508193 beschrieben. Auf diese Schrift wird zur Vermeidung
von Wiederholungen vollinhaltlich verwiesen.
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Die 1 bis 3 zeigen jeweils die hintere rechte Ecke
eines derartigen Transportwagens, also denjenigen Bereich, wo de
seitlich schräg
hochlaufende Grifftragarm 1 über ein Verbindungsteil 2 mit der
quer verlaufenden Griffstange 3 zu verbinden ist. Man erkennt
dabei, dass dieses Verbindungsteil 2 einstückig ausgebildet
ist, indem es an seinem linken Ende eine Steckverbindung 2a zur
Aufnahme der Griffstange 3 aufweist, in seinem zentralen
Bereich als Schlossgehäuse 2b für ein Münzpfandschloss 4 ausgebildet
ist und am rechten Ende in eine Griffkappe 2c übergeht.
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Die
Griffkappe 2c hat die übliche
Form, das heißt,
sie umgibt taschenförmig
die beiden übereinander
angeordneten und unter leichtem Anstieg nach hinten laufenden Runddrähte, die
den Grifftragarm 1 bilden und an ihrem rückwärtigen Ende
im allgemeinen durch eine U-förmige
Umbiegung miteinander verbunden sind. An seiner der verkürzten Griffstange 3 zugewandten
Seite und in gedachter Verlängerung der
Griffstange 3 ist das Verbindungsteil 2 zur Bildung
des Schlossgehäuses 2b verlängert, derart, dass
das Schloss 4 ganz oder zumindest weitgehend auf dem gleichen
Höhenniveau
wie die Griffstange 3 liegt. Man erhält dadurch eine außerordentlich
stabile, kostengünstige
und zugleich kompakte Anordnung des Pfandschlosses.
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Die
Befestigung des Verbindungsteils 2 am Tragarm 1 kann in
an sich bekannter Weise erfolgen, also insbesondere über eine
stirnseitige Öffnung 2d, deren
Achse das Zentrum der vorgenannten U-förmigen Umbiegung am rückwärtigen Ende
des Grifftragarms 1 durchquert. In diese Öffnung wird
eine Schraube eingesetzt, die mit einer in der Tasche der Griffkappe
angeordneten Mutter, insbesondere in Form eines Spreizdübels, verschraubt
wird.
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Wie
die 1 bis 3 außerdem zeigen, ist im Übergangsbereich
zwischen der Griffkappe 2c und dem Schlossgehäuse 2b ein
Kopplungsglied montiert, beispielsweise eine Kette 5 mit
einem nicht näher
dargestellten Schlüssel,
der zum Ankoppeln des nächsten
Transportwagens dient, worauf dessen Pfandschloss in an sich bekannter
Weise die Pfandmarke freigibt. Dazu weist jedes Pfandschloss an
seinem in Fahrtrichtung vorderen Bereich eine Öffnung 4a auf, die
das Einstecken des an dem davor stehenden Wagen hängenden
Schlüssels
gestattet.
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In
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
sind die nach hinten ausgerichteten Einsteckschlitze 4b für die Pfandmarke(n)
horizontal ausgerichtet. Dadurch ist das Pfandschloss 4 so
flach, dass das Münzgehäuse 2b radial
nach oben, hinten und unten bezogen auf die Griffstange 3 nicht
weiter vorragt als die Steckverbindung 2a, die das Ende
der Griffstange 3 umgibt. Das Verbindungsteil 2 kann
deshalb auch in dem Bereich, wo das Schloss 4 untergebracht
ist, als Handgriff dienen. Dadurch wird an einer weit außen liegenden
Stelle des Wagens, also an einer für das Steuern des Wagens ergonomisch
besonders günstigen
Position, ein Griff angeboten. Dass dieser Griff zugleich das Pfandschloss
enthält,
ist in keiner Weise störend,
da es weder nach hinten zum Benutzer hin, noch nach oben über den
Griff vorzustehen braucht.
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Das
eigentliche Pfandschloss 4 soll als austauschbares Steckelement
an oder in dem Verbindungsteil 2 ausgebildet sein; es benötigt daher
nur an derjenigen Seite, die nach dem Einbau in das Verbindungsteil 2 sichtbar
bleibt, eine entsprechende Form oder Blende, die möglichst
bündig
in das umgebende Schlossgehäuse übergeht.
Im Ausführungsbeispiel ist
dies die Seite, wo der Münzeinwurf
stattfindet. Selbstverständlich
könnte
das Pfandschloss stattdessen aber auch von der anderen Seite in
das Verbindungsteil 2 eingebaut werden. Seine Arretierung im
Verbindungsteil 2 erfolgt zweckmäßig durch eine Rast- oder Schnappverbindung,
es kann aber auch eine formschlüssige
Verbindung, etwa durch Schrauben, gewählt werden.
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Damit
dieser Griff auch am gegenüberliegenden
Ende der Griffstange 3 zur Verfügung steht, kann gemäß 4 die dort angeordnete Griffkappe 12c ebenfalls
in Richtung der Griffstange 3 unter Bildung eines Griffstücks 15 verlängert werden.
Man erhält dadurch
zugleich auch ein weitgehend symmetrisches Aussehen an beiden Enden
der Griffstange.
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5a zeigt ein anders geformtes
Verbindungsteil 20. Es hat im wesentlichen die Form eines Bügels, der
mit seinem einen Ende 20c auf den Tragarm 1 aufgesteckt
wird, der hier als ein einzelnes Rohr ausgebildet ist. Das Verbindungsteil 20 macht nach
Abbiegung in die Horizontale eine weitere Abbiegung, und zwar um
90° in Querrichtung
durch, so dass das dortige Bügelende 20b in
die Griffstange 3 übergeht,
und zwar über
eine Aufnahme 20a.
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Wie
die Zeichnung außerdem
zeigt, fungiert das zuletzt genannte Ende 20b des Verbindungsteils 20 auch
als Schlossgehäuse
zur Aufnahme des Schlosses 4, das wie in den 1 bis 3 als horizontal einschiebbares Steckelement
ausgebildet und in dem Verbindungsteil 2 arretiert ist.
Das andere Ende des Schlosses 4 kann auf der Rückseite
von 5a, also in Fahrtrichtung, gegenüber dem
ansonsten rohrförmigen
Verbindungsteil 20 vorstehen, damit dort die Einstecköffnung 4a für das Einstecken
des Schlüssels
beim Wiederankoppeln des Wagens gut zugänglich ist. Dieser vorstehende
Bereich ist so ausgeformt, dass er wiederum als Griff zum Schieben
des Wagens zur Verfügung
steht.
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Im
mittleren Bereich des Verbindungsteils 20, zweckmäßig seitlich
neben dem Pfandschloss 4, ist die Kette 5 mit
dem Schlüssel
zum Ankoppeln des nächstfolgenden
Wagens montiert.
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6a zeigt eine horizontale
Rückansicht des
in 5a dargestellten Übergangsbereichs
zwischen Tragarm 1 und Griffstange 3. Das Pfandschloss 4 liegt
dabei auf dem gleichen Höhenniveau wie
die Griffstange und ist beidseits sowie oben und unten von dem als
Schlossgehäuse
fungierenden Bereich 20b des Verbindungsteils 20 umgeben.
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Die 6b und 6c zeigen die gleiche Rückansicht,
jedoch ist hier das Pfandschloss 4 nicht vollständig in
das Verbindungsteil 20 eingebaut, sondern steht etwas nach
unten bzw. nach oben vor.
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In
sämtlichen
Figuren ist davon ausgegangen worden, dass die Griffstange 3 fest
mit zumindest einem der beiden Tragarme verbunden ist. Bei ovalem
Querschnitt der Griffstange 3 kann es jedoch auch zweckmäßig sein,
zwischen der Griffstange und den beiden angrenzenden Verbindungsteilen
eine Drehlagerung vorzusehen, die es gestattet, die Griffstange 3 in
unterschiedlichen Drehpositionen zu arretieren. Dadurch kann die
Griffstange immer auf die ergonomisch günstigste Position eingestellt
werden, unabhängig
von der von Wagentyp zu Wagentyp unterschiedlichen Neigung der Tragarme 1.
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Stattdessen
ist es aber auch – vor
allem bei Griffrohren mit rundem Querschnitt – möglich, das Griffrohr einstückig mit
den beiden Verbindungsteilen 2 bzw. 20 auszubilden,
so dass man nur noch ein einziges Teil hat, das auf die beiden Tragarme
aufzustecken ist.
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Des
weiteren liegt es gemäß 5b im Rahmen der Erfindung,
auf das durchgehende Griffrohr 3 zu verzichten und stattdessen
an beiden Seiten des Wagens nur je einen Griffstummel 3a an
das entsprechende Verbindungsteil 2 anzuformen. Diese Griffstummel
können
direkt als Schlossgehäuse
ausgebildet sein, insbesondere also eine Aussparung aufweisen, in
die das Schloss als Steckelement eingesetzt wird, oder die im Fall
des Griffstummels auf der anderen Seite durch ein Verschlusselement
verschlossen wird. Die Aufnahme 20a für das Griffrohr 3 entfällt in diesem
Fall.
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Soweit
vorstehend von Pfandmarken gesprochen wurde, sind darunter neben
Wertmarken, Münzen
oder dergleichen auch Datenträger
oder Lochkarten zu verstehen. Bei letzteren liegt es im Rahmen der
Erfindung, das Pfandschloss durch eine Abbuchungsautomatik zu ergänzen.