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DE29724850U1 - Transportwagen mit Pfandschloss - Google Patents

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DE29724850U1
DE29724850U1 DE29724850U DE29724850U DE29724850U1 DE 29724850 U1 DE29724850 U1 DE 29724850U1 DE 29724850 U DE29724850 U DE 29724850U DE 29724850 U DE29724850 U DE 29724850U DE 29724850 U1 DE29724850 U1 DE 29724850U1
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    • B62B3/14Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor characterised by provisions for nesting or stacking, e.g. shopping trolleys
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Transportwagen, insbesondere Einkaufswagen, der in einen gleichartigen Wagen einschiebbar ist und der mit einer zur Aufnahme von Waren geeigneten Einrichtung ausgestattet ist, wobei der Wagen eine sich quer erstreckende, rückwärtige Griffstange (3) aufweist, die an ihren Enden über Verbindungsteile (2) an seitlichen Tragarmen (1) angeordnet ist und die zum Verfahren des Wagens dient, wobei der Wagen in Griffnähe ein Pfandschloss (4) und einen Schlüssel zum Aneinanderschließen von in einer Parkkolonne stehenden Wagen bzw. zur Freigabe des vorzugsweise am Kolonnenende stehenden Wagens gegen Eingabe einer Pfandmarke aufweist, wobei das Pfandschloss (4) die Pfandmarke bei der Wagenfreigabe verriegelt und beim Wiederanschließen des Wagens freigibt, wobei zumindest an einem der beiden Grifftragarme (1) das zugehörige Verbindungsteil (2, 20) in Richtung auf die Griffstange (3) verlängert ist und ein einstückig angeformtes Schlossgehäuse (2b, 20b) zur teilweisen oder vollständigen Aufnahme des Pfandschlosses bildet, wobei das Pfandschloss (4) zwischen dem Verbindungsteil (2, 20) einerseits und der...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Transportwagen, insbesondere Einkaufswagen, der in einen gleichartigen Wagen einschiebbar und mit einer zur Aufnahme von Waren geeigneten Einrichtung, im allgemeinen in Form eines Korbes, ausgestattet ist und mit einer sich quer erstreckenden, rückwärtigen Griffstange, die an ihren Enden über Verbindungsteile an seitlichen Tragarmen angeordnet ist und zum Verfahren des Wagens dient, wobei der Wagen in Griffnähe ein Pfandschloss und einen Schlüssel zum Aneinanderschließen von in einer Parkkolonne stehenden Wagen bzw. zur Freigabe des vorzugsweise am Kolonnenende stehenden Wagens gegen Eingabe einer Pfandmarke aufweist und das Pfandschloss die Pfandmarke bei einer Wagenfreigabe verriegelt, beim Wiederanschließen des Wagens freigibt, und wobei das Pfandschloss zwischen dem Verbindungsteil einerseits und der entsprechend verkürzten Griffstange andererseits angeordnet ist.
  • Ein Transportwagen mit einer derartigen Position des Pfandschlosses ist durch das deutsche Gebrauchsmuster 9313499 bekannt. Dabei ist an zwei gegenüberliegenden Seiten des Schlossgehäuses jeweils ein zylindrischer Stutzen angeordnet. Der eine Stutzen wird in die Griffstange gesteckt und dort verschraubt; der andere Stutzen wird in einen zylindrischen Ansatz einer als Verbindungsteil fungierenden Griffkappe gesteckt und darin mit Hilfe eines Spreizdübels verklemmt, wobei zugleich auch die Griffkappe an ihrem Tragarm befestigt wird. Dadurch stützt sich zwar das Pfandschloss sowohl an der Griffstange als auch drehfest an einem der beiden Grifftragarme ab; dafür geht jedoch der ergonomisch günstige äußere Griffbereich nahe dem Tragarm verloren, wie aus 1 des Gebrauchsmusters deutlich wird. Außerdem erhöht die vielteilige Ausgestaltung den Montageaufwand.
  • Daneben ist es durch das europäische Patent 508193 bekannt, das Pfandschloss separat von der Griffkappe oberhalb des einen Tragarms zu montieren. Man erhält dadurch zwar eine absolut stabile, insbesondere verdrehsichere Anordnung des Schlosses, muss dafür aber zwei verschiedene Teile an dem genannten Tragarm montieren.
  • Schließlich ist es durch die europäische Patentanmeldung 199274 bekannt, das Gehäuse des Pfandschlosses mit einem taschenförmigen Fortsatz zum Aufschieben auf den seitlichen Tragarm und mit einer zylindrischen Buchse zum Durchstecken der Griffstange zu versehen. Dadurch stützt sich das Pfandschloss formschlüssig am Tragarm und am Griff ab, so dass eine mutwillige Verdrehung ausgeschlossen ist. Andererseits steht das Pfandschloss in diesem Fall relativ weit nach oben vor, so dass es beim Ein- und Ausladen des Wagens beschädigt werden kann. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei dem europäischen Patent 518094.
  • Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, den Einkaufswagen der eingangs beschriebenen Gattung, bei dem das Pfandschloss in Höhe der Griffstange angeordnet ist, derart zu modifizieren, dass das Be- und Entladen sowie das Schieben des Wagens in keiner Weise durch das Schloss beeinträchtigt wird, dieses vielmehr optimal in den Griffbereich integriert ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Einkaufswagen mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß wird also das Verbindungsteil, das bisher nur als Griffkappe fungiert, axial zur Aufnahme des Münzschlosses verlängert, wobei das Pfandschloss ganz oder zumindest weitgehend auf dem gleichen Höhenniveau wie die Griffstange liegt. Außerdem erhält man durch die Abstützung des Schlosses am Verbindungsteil, das heißt letztlich am Tragarm, eine absolut verdrehsichere Anordnung, ohne das Be- und Entladen zu behindern. Dabei liegt das Pfandschloss mindestens teilweise auf dem Niveau der Griffstange, jedoch gegenüber dem Tragarm quer nach innen versetzt, so dass der Tragarm nicht verkürzt zu werden braucht.
  • In Weiterbildung der Erfindung hat es sich als zweckmäßig erwiesen, dass das Verbindungsteil ohne Zwischenstück, insbesondere ohne einen Griffstangenabschnitt, in das Schlossgehäuse übergeht und über dieses hinaus zur Bildung einer Aufnahme für die Griffstange verlängert ist, wobei es allein von seinem Tragarm gehalten wird. Man kann dadurch die Steckverbindung zwischen der verkürzten Griffstange und der ihr zugeordneten Seite des Schlossgehäuses ohne jegliche Verdrehsicherung und auch ohne einen in Axialrichtung wirksamen Formschluss ausbilden, wodurch sich die Herstellungs- und Montagekosten weiter verringern.
  • Das Verbindungsteil kann als herkömmliche Griffkappe ausgebildet sein, an die sich in Querrichtung das Schlossgehäuse anschließt. Es liegt auch auch im Rahmen der Erfindung, dass das Verbindungsteil in der Ansicht von oben ähnlich einem Viertelkreis geformt ist, so dass es mit dem einen Ende in Richtung des zugehörigen Grifftragarmes ausläuft und dort insbesondere als Steckelement, etwa als herkömmliche Griffkappe, ausgebildet ist, während sein anderes Ende um etwa 90° dazu abgebogen in Richtung auf die Griffstange ausläuft. In diesem abgebogenen Bereich ist dann zweckmäßig das Pfandschloss untergebracht.
  • Besonders günstig ist es, wenn das Schlossgehäuse im Verbindungsteil durch . eine Aussparung an der Ober- oder Unterseite oder durch einen zentralen Hohlraum im Verbindungsteil gebildet wird, so dass das Schloss teilweise oder ganz in das Verbindungsteil eintaucht. Dabei bietet es sich an, das Schloss als austauschbares Steckelement auszubilden, das an oder in dem Schlossgehäuse des Verbindungsteils fixierbar ist. Man kann dadurch das Verbindungsteil für Schlösser mit unterschiedlichen Pfandmarken, insbesondere als für unterschiedliche Währungen verwenden.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung besteht darin, dass die genannte Aussparung bzw. der Hohlraum im Verbindungsteil anstelle des Schlosses durch ein Verschlusselement verschlossen werden kann. Die Aussparung erhält dann einen bündigen Abschluss, so dass das gleiche Verbindungsteil nur in spiegelbildlicher Ausführung am andere Ende der Griffstange angeordnet werden kann. Der Wagen erhält dadurch ein absolut gleichmäßiges Aussehen, wenn man von den Münzschlitzen und dem Einsteckschlitz für den Schlüssel absieht. Außerdem bietet sich die zweckmäßige Möglichkeit, das Verbindungsteil zunächst ohne Schloss – nur mit Verschlusselement – auszuliefern und bei Bedarf später mit dem Schloss nachzurüsten. Auch kann das Schloss wahlweise links oder rechts eingebaut werden.
  • Für die Befestigung des Verbindungsteils am Tragarm kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, insbesondere die bereits praktizierten Klemm- oder Spreizverbindungen.
  • Der Schlüssel für das Ankoppeln am Nachbarwagen kann am Pfandschloss, zweckmäßig aber im Bereich des Verbindungsteils aufgehängt werden.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung; dabei zeigt
  • 1 eine Ansicht auf einen Teil des Einkaufswagens von hinten in Fahrtrichtung;
  • 2 eine Seitenansicht auf den Wagenausschnitt aus 1;
  • 3 eine Ansicht von oben auf den Ausschnitt von 1;
  • 4 eine Rückansicht und eine Ansicht von oben auf die komplette Griffstange mit zwei Griffkappen bei einer weitere Alternative;
  • 5a ein Schrägbild auf ein Verbindungsteil gemäß einer dritten Alternative;
  • 5b ein Schrägbild auf ein Verbindungsteil gemäß einer vierten Alternative;
  • 6a eine Rückansicht auf die Bauform gemäß 5a und
  • 6b und 6c gleiche Rückansichten bei anderen Positionen des Pfandschlosses.
  • Die vorliegende Erfindung ist für alle Arten von Transportwagen geeignet, die eine zwischen seitlichen Tragarmen angeordnete Griffstange oder dergleichen zum Verschieben des Wagens aufweisen und die aufgrund ihrer Form zum Hintereinanderstapeln in Reihen geeignet sind. Ein typisches Ausführungsbeispiel eines solchen Wagens ist in dem europäischen Patent 508193 beschrieben. Auf diese Schrift wird zur Vermeidung von Wiederholungen vollinhaltlich verwiesen.
  • Die 1 bis 3 zeigen jeweils die hintere rechte Ecke eines derartigen Transportwagens, also denjenigen Bereich, wo de seitlich schräg hochlaufende Grifftragarm 1 über ein Verbindungsteil 2 mit der quer verlaufenden Griffstange 3 zu verbinden ist. Man erkennt dabei, dass dieses Verbindungsteil 2 einstückig ausgebildet ist, indem es an seinem linken Ende eine Steckverbindung 2a zur Aufnahme der Griffstange 3 aufweist, in seinem zentralen Bereich als Schlossgehäuse 2b für ein Münzpfandschloss 4 ausgebildet ist und am rechten Ende in eine Griffkappe 2c übergeht.
  • Die Griffkappe 2c hat die übliche Form, das heißt, sie umgibt taschenförmig die beiden übereinander angeordneten und unter leichtem Anstieg nach hinten laufenden Runddrähte, die den Grifftragarm 1 bilden und an ihrem rückwärtigen Ende im allgemeinen durch eine U-förmige Umbiegung miteinander verbunden sind. An seiner der verkürzten Griffstange 3 zugewandten Seite und in gedachter Verlängerung der Griffstange 3 ist das Verbindungsteil 2 zur Bildung des Schlossgehäuses 2b verlängert, derart, dass das Schloss 4 ganz oder zumindest weitgehend auf dem gleichen Höhenniveau wie die Griffstange 3 liegt. Man erhält dadurch eine außerordentlich stabile, kostengünstige und zugleich kompakte Anordnung des Pfandschlosses.
  • Die Befestigung des Verbindungsteils 2 am Tragarm 1 kann in an sich bekannter Weise erfolgen, also insbesondere über eine stirnseitige Öffnung 2d, deren Achse das Zentrum der vorgenannten U-förmigen Umbiegung am rückwärtigen Ende des Grifftragarms 1 durchquert. In diese Öffnung wird eine Schraube eingesetzt, die mit einer in der Tasche der Griffkappe angeordneten Mutter, insbesondere in Form eines Spreizdübels, verschraubt wird.
  • Wie die 1 bis 3 außerdem zeigen, ist im Übergangsbereich zwischen der Griffkappe 2c und dem Schlossgehäuse 2b ein Kopplungsglied montiert, beispielsweise eine Kette 5 mit einem nicht näher dargestellten Schlüssel, der zum Ankoppeln des nächsten Transportwagens dient, worauf dessen Pfandschloss in an sich bekannter Weise die Pfandmarke freigibt. Dazu weist jedes Pfandschloss an seinem in Fahrtrichtung vorderen Bereich eine Öffnung 4a auf, die das Einstecken des an dem davor stehenden Wagen hängenden Schlüssels gestattet.
  • In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die nach hinten ausgerichteten Einsteckschlitze 4b für die Pfandmarke(n) horizontal ausgerichtet. Dadurch ist das Pfandschloss 4 so flach, dass das Münzgehäuse 2b radial nach oben, hinten und unten bezogen auf die Griffstange 3 nicht weiter vorragt als die Steckverbindung 2a, die das Ende der Griffstange 3 umgibt. Das Verbindungsteil 2 kann deshalb auch in dem Bereich, wo das Schloss 4 untergebracht ist, als Handgriff dienen. Dadurch wird an einer weit außen liegenden Stelle des Wagens, also an einer für das Steuern des Wagens ergonomisch besonders günstigen Position, ein Griff angeboten. Dass dieser Griff zugleich das Pfandschloss enthält, ist in keiner Weise störend, da es weder nach hinten zum Benutzer hin, noch nach oben über den Griff vorzustehen braucht.
  • Das eigentliche Pfandschloss 4 soll als austauschbares Steckelement an oder in dem Verbindungsteil 2 ausgebildet sein; es benötigt daher nur an derjenigen Seite, die nach dem Einbau in das Verbindungsteil 2 sichtbar bleibt, eine entsprechende Form oder Blende, die möglichst bündig in das umgebende Schlossgehäuse übergeht. Im Ausführungsbeispiel ist dies die Seite, wo der Münzeinwurf stattfindet. Selbstverständlich könnte das Pfandschloss stattdessen aber auch von der anderen Seite in das Verbindungsteil 2 eingebaut werden. Seine Arretierung im Verbindungsteil 2 erfolgt zweckmäßig durch eine Rast- oder Schnappverbindung, es kann aber auch eine formschlüssige Verbindung, etwa durch Schrauben, gewählt werden.
  • Damit dieser Griff auch am gegenüberliegenden Ende der Griffstange 3 zur Verfügung steht, kann gemäß 4 die dort angeordnete Griffkappe 12c ebenfalls in Richtung der Griffstange 3 unter Bildung eines Griffstücks 15 verlängert werden. Man erhält dadurch zugleich auch ein weitgehend symmetrisches Aussehen an beiden Enden der Griffstange.
  • 5a zeigt ein anders geformtes Verbindungsteil 20. Es hat im wesentlichen die Form eines Bügels, der mit seinem einen Ende 20c auf den Tragarm 1 aufgesteckt wird, der hier als ein einzelnes Rohr ausgebildet ist. Das Verbindungsteil 20 macht nach Abbiegung in die Horizontale eine weitere Abbiegung, und zwar um 90° in Querrichtung durch, so dass das dortige Bügelende 20b in die Griffstange 3 übergeht, und zwar über eine Aufnahme 20a.
  • Wie die Zeichnung außerdem zeigt, fungiert das zuletzt genannte Ende 20b des Verbindungsteils 20 auch als Schlossgehäuse zur Aufnahme des Schlosses 4, das wie in den 1 bis 3 als horizontal einschiebbares Steckelement ausgebildet und in dem Verbindungsteil 2 arretiert ist. Das andere Ende des Schlosses 4 kann auf der Rückseite von 5a, also in Fahrtrichtung, gegenüber dem ansonsten rohrförmigen Verbindungsteil 20 vorstehen, damit dort die Einstecköffnung 4a für das Einstecken des Schlüssels beim Wiederankoppeln des Wagens gut zugänglich ist. Dieser vorstehende Bereich ist so ausgeformt, dass er wiederum als Griff zum Schieben des Wagens zur Verfügung steht.
  • Im mittleren Bereich des Verbindungsteils 20, zweckmäßig seitlich neben dem Pfandschloss 4, ist die Kette 5 mit dem Schlüssel zum Ankoppeln des nächstfolgenden Wagens montiert.
  • 6a zeigt eine horizontale Rückansicht des in 5a dargestellten Übergangsbereichs zwischen Tragarm 1 und Griffstange 3. Das Pfandschloss 4 liegt dabei auf dem gleichen Höhenniveau wie die Griffstange und ist beidseits sowie oben und unten von dem als Schlossgehäuse fungierenden Bereich 20b des Verbindungsteils 20 umgeben.
  • Die 6b und 6c zeigen die gleiche Rückansicht, jedoch ist hier das Pfandschloss 4 nicht vollständig in das Verbindungsteil 20 eingebaut, sondern steht etwas nach unten bzw. nach oben vor.
  • In sämtlichen Figuren ist davon ausgegangen worden, dass die Griffstange 3 fest mit zumindest einem der beiden Tragarme verbunden ist. Bei ovalem Querschnitt der Griffstange 3 kann es jedoch auch zweckmäßig sein, zwischen der Griffstange und den beiden angrenzenden Verbindungsteilen eine Drehlagerung vorzusehen, die es gestattet, die Griffstange 3 in unterschiedlichen Drehpositionen zu arretieren. Dadurch kann die Griffstange immer auf die ergonomisch günstigste Position eingestellt werden, unabhängig von der von Wagentyp zu Wagentyp unterschiedlichen Neigung der Tragarme 1.
  • Stattdessen ist es aber auch – vor allem bei Griffrohren mit rundem Querschnitt – möglich, das Griffrohr einstückig mit den beiden Verbindungsteilen 2 bzw. 20 auszubilden, so dass man nur noch ein einziges Teil hat, das auf die beiden Tragarme aufzustecken ist.
  • Des weiteren liegt es gemäß 5b im Rahmen der Erfindung, auf das durchgehende Griffrohr 3 zu verzichten und stattdessen an beiden Seiten des Wagens nur je einen Griffstummel 3a an das entsprechende Verbindungsteil 2 anzuformen. Diese Griffstummel können direkt als Schlossgehäuse ausgebildet sein, insbesondere also eine Aussparung aufweisen, in die das Schloss als Steckelement eingesetzt wird, oder die im Fall des Griffstummels auf der anderen Seite durch ein Verschlusselement verschlossen wird. Die Aufnahme 20a für das Griffrohr 3 entfällt in diesem Fall.
  • Soweit vorstehend von Pfandmarken gesprochen wurde, sind darunter neben Wertmarken, Münzen oder dergleichen auch Datenträger oder Lochkarten zu verstehen. Bei letzteren liegt es im Rahmen der Erfindung, das Pfandschloss durch eine Abbuchungsautomatik zu ergänzen.

Claims (22)

  1. Transportwagen, insbesondere Einkaufswagen, der in einen gleichartigen Wagen einschiebbar ist und der mit einer zur Aufnahme von Waren geeigneten Einrichtung ausgestattet ist, wobei der Wagen eine sich quer erstreckende, rückwärtige Griffstange (3) aufweist, die an ihren Enden über Verbindungsteile (2) an seitlichen Tragarmen (1) angeordnet ist und die zum Verfahren des Wagens dient, wobei der Wagen in Griffnähe ein Pfandschloss (4) und einen Schlüssel zum Aneinanderschließen von in einer Parkkolonne stehenden Wagen bzw. zur Freigabe des vorzugsweise am Kolonnenende stehenden Wagens gegen Eingabe einer Pfandmarke aufweist, wobei das Pfandschloss (4) die Pfandmarke bei der Wagenfreigabe verriegelt und beim Wiederanschließen des Wagens freigibt, wobei zumindest an einem der beiden Grifftragarme (1) das zugehörige Verbindungsteil (2, 20) in Richtung auf die Griffstange (3) verlängert ist und ein einstückig angeformtes Schlossgehäuse (2b, 20b) zur teilweisen oder vollständigen Aufnahme des Pfandschlosses bildet, wobei das Pfandschloss (4) zwischen dem Verbindungsteil (2, 20) einerseits und der entsprechend verkürzten Griffstange (3) andererseits angeordnet ist, wobei das Verbindungsteil (2, 20) an einem ersten Ende eine Steckverbindung (2a) zur Aufnahme der Griffstange (3) aufweist und wobei das Schlossgehäuse (2b, 20b) im wesentlichen von dem Verbindungsteil (2, 20) und seinem Grifftragarm (1) gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (2) zur Bildung des Schlossgehäuses (2b) verlängert ist, wobei das Pfandschloss (4) ganz oder zumindest weitgehend auf dem gleichen Höhenniveau wie die Griffstange (3) liegt.
  2. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Pfandschloss (4) Einsteckschlitze für Pfandmarken aufweist, die horizontal ausgerichtet sind.
  3. Transportwagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Pfandschloss (4) so flach ist, dass das Schlossgehäuse (2b, 20b) radial nach oben und radial nach unten sowie radial nach hinten in Richtung der Einsteckschlitze für die Pfandmarke nicht weiter vorragt als die Steckverbindung (2a), die das Ende der Griffstange (3) umgibt.
  4. Transportwagen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (2) im Bereich des Schlossgehäuses (2b, 20b) als Handgriff dient.
  5. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (2, 20) in weiterer Verlängerung eine Aufnahme (2a, 20a) für die Griffstange (3) aufweist.
  6. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (2) an seinem anderen zweiten Ende in eine Griffkappe übergeht, die den Grifftragarm (1) ausbildende Runddrähte taschenförmig umgibt.
  7. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Pfandschloss (4) als austauschbares Steckteil ausgebildet ist, das in dem Schlossgehäuse (2b, 20b) fixierbar ist.
  8. Transportwagen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Pfandschloss (4) im Verbindungsteil (2) durch eine Rast- oder Schnappverbindung gehalten ist.
  9. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mit der Steckverbindung zur Aufnahme der Griffstange (3) versehene erste Ende des Verbindungsteils (2) das linke Ende ist, wobei das in die Griffkappe übergehende zweite Ende das rechte Ende ist.
  10. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlossgehäuse (2b, 20b) die Form eines Handgriffes hat.
  11. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (20) am einen Ende (20c) in Richtung auf den zugehörigen Griffarm (1) ausläuft, am anderen Ende (20a) jedoch abgebogen in Richtung auf die Griffstange (3) ausläuft.
  12. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlossgehäuse (2b, 20b) durch eine Aussparung im Verbindungsteil (2, 20) gebildet ist.
  13. Transportwagen nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung durch ein Verschlusselement (40) anstelle des Schlosses (4) zu verschließen ist
  14. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schloss (4) als austauschbares Steckelement ausgebildet ist, das an oder in dem Schlossgehäuse (2b, 20b) fixierbar ist.
  15. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die mit dem Pfandmarkenschlitz (4b) versehene Seite des Schlosses (4) bündig an das Schlossgehäuse (2b, 20b) anschließt.
  16. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffstange (3) um ihre Achse verdrehbar und in unterschiedlichen Drehstellungen arretierbar an ihren Verbindungsteilen (2, 20) gelagert ist.
  17. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffstange (3) einstückig mit zumindest dem einen Verbindungsteil (2), zweckmäßig mit beiden Verbindungsteilen (2) verbunden ist.
  18. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (2, 20) über das Schlossgehäuse (2b, 20b) hinaus in Richtung auf die Griffstange (3) unter Bildung eines zur Griffstange etwa koaxialen Griffs (5) verlängert ist.
  19. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auch an dem anderen Grifftragarm (10) das zugehörige Verbindungsteil (12) spiegelbildlich zum Verbindungsteil (2, 20) ausgebildet und gleichermaßen einstückig in Richtung auf die Griffstange (3) verlängert ist.
  20. Transportwagen nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (12) des anderen Tragarms (10) im Schlossgehäuse anstelle des Pfandschlosses (4) zumindest einen Verschluss (40) oder ein anderes Funktionsteil aufweist.
  21. Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass anstelle einer durchgehenden Griffstange (3) nur je ein Griffstummel (3a) an den Verbindungsteilen (2, 20) angeformt ist.
  22. Transportwagen nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffstummel (3a) das Schlossgehäuse (20b) enthält oder daran angeordnet ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2012163682A1 (de) * 2011-06-03 2012-12-06 Horst Sonnendorfer Von hand bewegbarer einkaufswagen mit freistehendem handgriff

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