DE29723018U1 - Pistenpflegegerät - Google Patents
PistenpflegegerätInfo
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- E01H4/02—Working on surfaces of snow or ice in order to make them suitable for traffic or sporting purposes, e.g. by compacting snow for sporting purposes, e.g. preparation of ski trails; Construction of artificial surfacings for snow or ice sports ; Trails specially adapted for on-the-snow vehicles, e.g. devices adapted for ski-trails
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Description
GRÜNECKER, KINKELDEY, STOCKMAlR &I SCHWAWHAuS1SEB
ANWALTSSOZIETÄT
ANWALTSSOZIETÄT MAXIMIUANSTRASSE 58 D-80538 MÜNCHEN GERMANY
Deutsches Patentamt
Zweibrückenstr. 12 80297 München
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DS. HERMANN SCHWANHÄUSSER
DR. HELMUT EICHMANN
GERHARD BARTH
DR. ULRICH BLUMENRÖDER, LLM.
CHRISTA NIKLAS-FALTER
DR. HELMUT EICHMANN
GERHARD BARTH
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UNSER ZEICHEN/OUR REF.
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PETER H. JAKOB
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HANS HILGERS
DR. HENNING MEYER-PLATH
ANNELIE EHNOLD
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DIETMAR KUHL
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BETTINA K. REICHELT
DR. ANTON K. PFAU
DR. UDO WEIGELT
DATUM / DATE
31.12.1997
ERICH-RITTINGHAUS-STR. 2
89250 SENDEN
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Cf · ·
Die Erfindung betrifft ein Pistenpflegegerät, das an einem Pistenpflegefahrzeug front-
oder heckseitig, an einer Werkzeugaufnahme des Fahrzeugs anbaubar ist, und ein an
der Werkzeugaufnahme ankuppelbares Pistenbearbeitungswerkzeug und eine an der selben Seite des Fahrzeugs vorgesehene Renovatoreinheit aufweist.
Aus der PCT/EP95/04233 ist ein Pistenpflegegerät dieser Gattung bekannt, bei dem die
Renovatoreinheit im Bereich der unteren hinteren Kante eines vor dem Fahrzeug vorgebauten
Räumschildes befestigt ist. Renovatorzähne der Renovatoreinheit sind verschwenkbar
in Lagerböcken gehalten, die an der unteren hinteren Kante des Räumschildes fest montiert sind. Über eine an dem Räumschild abgestützte Stelleinrichtung
können die Renovatorzähne aus einer Bereitschaftsstellung in eine Arbeitsstellung, bei
der die Zähne in den Pistenuntergrund eingreifen, verschwenkt werden.
Diese Renovatoreinheit hat sich in der Praxis sehr gut bewährt. Mit ihr kann der Pistenuntergrund
aufgerissen und aufgelockert werden. Durch das nachfahrende Pistenfahrzeug werden die aufgerissenen Schollen zerkleinert und eventuell durch nachgezogene
Bearbeitungswerkzeuge verarbeitet. Somit lassen sich selbst harte und vereiste Pisten
zu einer neuen, lockeren Pistenunterlage aufbereiten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Pistenpflegegerät der eingangs genannten
Gattung dahingehend zu verbessern, daß damit bessere Anwendungsmöglichkeiten für die Bearbeitung des Pistenuntergrundes bestehen, wobei das Gerät konstruktiv einfach
aufgebaut und handzuhaben sein soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Pistenpflegegerät mit den Merkmalen
des Anspruches 1.
Somit kann die Renovatoreinheit separat zu dem Bearbeitüngswerkzeug vorgesehen
sein und als Wechseladapter an dem Fahrzeug auswechselbar angebracht werden. Die
Renovatoreinheit kann als eigene Einheit konstruktiv gestaltet werden und ist damit sehr
gut auf die gewünschte Wirkungsweise abstimmbar.
Die Renovatoreinheit kann als Wechseladapter z.B. selbst an dem Fahrzeug angebracht
und davon wieder abgekuppelt werden. Sie ist als Adapter separat austauschbar, so daß
das Fahrzeug entsprechend dem gewünschten Einsatzzweck ausgerüstet werden kann.
Vorzugsweise kann die Renovatoreinheit an der Werkzeugaufnahme ankuppelbar sein.
Damit kann die Renovatoreinheit selbst unmittelbar an der Werkzeugaufnahme als Adapter
ankuppelbar sein.
Als Variante der Erfindung kann wahlweise das Bearbeitungswerkzeug oder die Renovatoreinheit
direkt an der Werkzeugaufnahme ankuppelbar sein. Damit kann z.B. das Bearbeitungswerkzeug
alternativ zu der Renovatoreinheit direkt an der Werkzeugaufnahme anbringbar sein. Als weitere Variante ist auch denkbar, daß die Werkzeugaufnahme
zwei Aufnahmeeinheiten aufweist, so daß daran das Bearbeitungswerkzeug und die Renovatoreinheit
unabhängig voneinander jeweils an einer Aufnahmeeinheit anbringbar sind und nebeneinander daran ankuppelbar sind.
Günstigerweise kann die Renovatoreinheit zwischen dem Bearbeitungswerkzeug und
der Werkzeugaufnahme angeordnet sein. Somit wirken Renovatoreinheit und Bearbeitungswerkzeug
in Fahrtrichtung hintereinander und können sich so zu einer optimalen Pistenbearbeitung ergänzen. Zum Beispiel kann die Renovatoreinheit zunächst mit Renovatorzähnen
den Untergrund auflockern und die aufgerissenen Schollen können dann von dem Bearbeitungswerkzeug weiter zerkleinert und zu der gewünschten Konsesdenz
verarbeitet werden.
Es wird vorgeschlagen, daß die Renovatoreinheit als Halter des Bearbeitungswerkzeuges
ausgebildet ist. Somit kann das Bearbeitungswerkzeug von der Renovatoreinheit gehalten und z.B. mit ihr an dem Fahrzeug an- und abgekuppelt werden. Renovatoreinheit
und Bearbeitungswerkzeug können so als kompakte Einheit ausgebildet sein. Durch die Ausbildung als Wechseladapter dient die Renovatoreinheit als Kupplungseinheit zu
der Werkzeugaufnahme.
Denkbar kann der Kupplungsanschluß der Renovatoreinheit für die Werkzeugaufnahme
dem Kupplungsanschluß des Bearbeitungswerkzeugs für die Werkzeugaufnahme entsprechen.
Damit können Renovatoreinheit und Bearbeitungswerkzeug alternativ an der
Werkzeugaufnahme angebracht sein. Dies ermöglicht die austauschbare Ankupplung
von Renovatoreinheit und Bearbeitungswerkzeug an der Werkzeugaufnahme.
Besonders vorteilhaft kann die Renovatoreinheit an der dem Fahrzeug zugewandten
Seite einen Kupplungsanschluß für die Werkzeugaufnahme und an der dem Fahrzeug abgewandten Seite eine Haltevorrichtung für das Bearbeitungswerkzeug aufweisen.
Damit wird die Renovatoreinheit an der Werkzeugaufnahme befestigt und an der Haltevorrichtung
kann das Bearbeitungswerkzeug wahlweise anbringbar sein. Somit kann entweder die Renovatoreinheit alleine an der Werkzeugaufnahme angekuppelt werden
oder zusätzlich an der Renovatoreinheit das Bearbeitungswerkzeug angebracht und davon gehalten werden.
In besonderer Weise können Renovatorzähne der Renovatoreinheit mittels einer Stelleinrichtung
zwischen einer Bereitschaftsstellung und einer Arbeitsstellung, bei der die Zähne in den Pistenuntergrund eingreifen, bewegbar sein, wobei die Stelleinrichtung in
die Renovatoreinheit integriert ist. Somit wird die Stelleinrichtung stets zusammen mit der
als Wechseladapter ausgebildeten Renovatoreinheit an- und abgekuppelt, so daß die
Stelleinrichtung im wesentlichen unabhängig von Zusatzgeräten betätigbar ist. Verständlicherweise
erfolgt dabei die Energiezufuhr der Stelleinrichtung durch Energieanschlüsse, z.B. Hydraulikleitungen, von Zusatzgeräten oder dem Fahrzeug.
Vorzugsweise kann die Stelleinrichtung an einem zu den Renovatorzähnen separten
Betätigungshebel angelenkt sein. Der Betätigungshebel kann entsprechend für die Betätigung
der Zähne optimiert ausgebildet sein und an die Stelleinrichtung dementsprechend
angepaßt sein. Die Konstruktion kann auch so gewählt werden, daß die Stelleinrichtung
und der Betätigungshebel ausreichend beabstandet von dem zu bearbeitenden Pistenuntergrund angeordnet ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Stelleinrichtung eine Kolben-Zylindereinheit
aufweisen, deren Anlenkpunkte an der Renovatoreinheit vorgesehen sind. Somit erfolgt die Abstützung der Kolben-Zylindereinheit an der Renovatoreinheit, so
daß der Wechseladapter unabhängig von Verbindungserfordernissen der Stelleinrichtung
an- und abkuppelbar ist.
Denkbar können mehrere Renovatorzähne der Renovatoreinheit durch einen quer zu
ihrer Erstreckungsrichtung verlaufenden Quersteg verbunden sein, der in Arbeitsstellung
der Zähne in den Pistenuntergrund eingreift. Der Quersteg dient als zusätzliche Trenn-
und Aufreißvorrichtung. Er trennt in Arbeitsstellung eine Schicht des Pistenuntergrundes
ab, die dann leicht zu zerkleinern und zu bearbeiten ist. Ferner sorgt der Quersteg für
eine zusätzliche Auflockerung des zu bearbeitenden Materials.
Verständlicherweise können die Renovatorzähne dabei eher als Haltevorrichtung für den
Quersteg ausgebildet sein, wobei wenige Renovatorzähne für diese Haltefunktion ausreichen.
Ferner ist verständlich, daß die pistenbearbeitende Funktion des Quersteges nicht primär von der Ausbildung der Renovatoreinheit als Wechseladapter abhängt.
Es wird vorgeschlagen, daß der Quersteg am äußeren Ende der Renovatorzähne angeordnet
ist. Dadurch wird eine Schicht des Pistenuntergrundes im Bereich zwischen den Renovatorzähnen und deren Anlenkpunkt an der Renovatoreinheit abgehoben.
Denkbar kann sich der Quersteg parallel zu einer Schwenkachse der Renovatorzähne
erstrecken.
Zweckmäßigerweise kann der Quersteg in Arbeitsstellung der Renovatorzähne, zur
Heckseite des Pistenpflegegerätes gerichtet winklig nach oben angestellt sein. Unter
"winklig nach oben" ist in diesem Sinn eine Erstreckung quer zu einer Horizontalen zu
verstehen, die himmelwärts ausgerichtet ist. Durch diese Ausrichtung des Quersteges
wird die abgetrennte Pistenschicht leicht nach oben angehoben und dadurch zusätzlich
aufgelockert. Bei manchen Pistenschichten tritt dadurch schon ein leichtes Brechen der
Schicht ein. Verständlicherweise kann auch nur ein Teil des Querstegs im Querschnitt
entsprechend winklig nach oben angestellt sein.
Vorzugsweise kann der Quersteg in Arbeitsstellung der Renovatorzähne im Querschnitt
einen etwa horizontalen Stegabschnitt aufweisen, hinter dem heckseitig ein winklig nach
oben angestellter Flügelstegabschnitt vorgesehen ist. Über den horizontalen Stegabschnitt
erfolgt zunächst das Abtrennen einer Schicht der Piste. Durch den Flügelstegabschnitt
wird diese Schicht leicht winklig nach oben angehoben und aufgelockert. Damit sind die Funktionen von Trennen, Anheben und Auflockern in den entsprechenden Stegabschnitten
getrennt voneinander und optimiert.
Es wird vorgeschlagen, daß an dem Quersteg frontseitig eine Messerschneide ausgebildet
ist. Die Messerschneide erleichtert das Abtrennen einer Pistenschicht.
Vorzugsweise können die Renovatorzähne frontseitig etwa messerschneidenartig angefast
sein. Das erleichtert das Aufreißen des Pistenuntergrundes.
Als Variante der Erfindung ist das Bearbeitungswerkzeug ein Räumschild. Somit kann
die Renovatoreinheit separat zu dem Räumschild als Wechseladapter ausgebildet sein.
Das Räumschild ist üblicherweise einem Pistenpflegefahrzeug vorgebaut. Separat dazu
kann die Renovatoreinheit als Wechseladapter wie zuvor erwähnt ankuppelbar sein.
Besonders vorteilhaft kann das Bearbeitungswerkzeug eine Fräse sein. Fräsen sind
häufig heckseitig an einem Pistenpflegefahrzeug angebaut und werden nachgezogen.
Durch die Ausbildung als Wechseladapter kann die Renovatoreinheit separat zu der
Fräse vorgesehen sein. Zum Beispiel kann die Renovatoreinheit in Fahrtrichtung vor der
Fräse vorgesehen sein, so daß sie zunächst den Pistenuntergrund grobschollig aufreißt
und auflockert und die verbleibenden Schollen dann von der Fräse bearbeitet werden.
Verständlicherweise wird die erfindungsgemäße Aufgabe auch gelöst durch ein Pistenpflegefahrzeug
mit einem Pistenpflegegerät nach Anspruch 1 gelöst. Entsprechend kann das Pistenpflegefahrzeug auch die vorgeschilderten Merkmale der abhängigen Ansprüche
erfüllen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachstehend
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Frontansicht auf ein erfindungsgemäßes Pistenpflegefahrzeug gemäß
einer ersten Ausführungsform,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Frontpartie und des Pistenpflegefahrzeugs von Figur
1,
Fig. 3 eine Seitenansicht auf einen erfindungsgemäßen Wechseladapter gemäß
der ersten Ausführungsform,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Rückseite des erfindungsgemäßen Wechseladapters
von Figur 3,
Fig. 5 eine vergrößerte Darstellung der Einzelheit V von Figur 3,
Fig. 6 eine vergrößerte Darstellung der Einzelheit V des Wechseladapters von
Figur 3, mit angedeutetem Räumschild und Mehrgelenkslagerung,
Fig. 7 einen Vertikalschnitt durch ein erfindungsgemäßes Räumschild gemäß der
ersten Ausführungsform längs der Schnittlinie VII-VII in Figur 8,
Fig. 8 eine gerade Draufsicht auf das Räumschild von Figur 7 und
Fig. 9 eine zweite Ausführungsform eines an das Heck eines Pistenpflegefahr-
zeuges montierten erfindungsgemäßen Pistenpflegegeräts.
In den Figuren 1 und 2 ist ein Pistenpflegefahrzeug 1 gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung dargestellt, das an der Frontseite eine Mehrgelenkslagerung 2 aufweist,
an der frontseitig eine Werkzeugaufnahme 3 angebracht ist.
Das Fahrzeug 1 fährt auf einem Pistenuntergrund 4, ist als Raupe ausgebildet und fährt
dementsprechend auf Raupenbändem 5.
Die Mehrgelenkslagerung 2 ist über mehrere Kolben-Zylindereinheiten allseitig bewegbar,
wie es für herkömmliche Räumschildlagerungen bekannt ist. Die Werkzeugaufnahme 3 ist den Bewegungen der Mehrgelenkslagerung 2 folgend bewegbar.
Die Werkzeugaufnahme 3 besteht aus einer Dreipunktlagerung, deren drei Lagerpunkte
sich etwa auf den Ecken eines gleichschenkligen Dreiecks befinden. Den Scheitelpunkt
bildet ein himmelwärts gerichteter Haken 6. Die beiden Basispunkte bilden an den äußeren
Eckpunkten vorgesehene Zentrieraufnahmen 7, die im Querschnitt etwa topfförmig ausgebildet sind. Sie haben frontseitig eine Zentrieröffnung 8 und heckseitig der Topfform
eine Öffnung 9. Die Zentrieröffnungen 8 haben einen größeren Durchmesser als
• · 1
die Öffnung 9. Die Zentrieraufnahmen 7 haben jeweils außenseitig einen Einschnitt 10,
der sich bis zum Zentrum der Zentrieröffnung 8 bzw. der Öffnung 9 erstreckt.
In den Figuren 3 und 4 ist eine erfindungsgemäße Renovatoreinheit 11 dargestellt, die
als Wechseladapter ausgebildet ist. Sie hat einen im Querschnitt etwa rechteckigen, kastenförmigen
Grundkörper 12, an dessen Unterseite an einem Lager 13 Renovatorzähne 14 verschwenkbar gelagert sind. Die Renovatorzähne 14 sind an einer Welle 15
drehbar gelagert. Die Renovatorzähne 14 sind in durchgezogenen Linien in Arbeitsstellung
dargestellt, in der sie etwa senkrecht in den Pistenuntergrund 4 eingreifen. In strichpunktierten
Linien sind die Renovatorzähne 14' in Bereitschaftsstellung dargestellt, bei der sie heckseitig verschwenkt sind, so daß sie etwa horizontal angeordnet sind und
nicht mehr in den Pistenuntergrund 4 eingreifen.
Die drehbare Welle 15 ist mit einem Betätigungshebel 16 verbunden, der in durchgezogenen
Linien in Arbeitsstellung dargestellt ist, bei der er etwa horizontal heckseitig gerichtet
oberhalb des Pistenuntergrunds 4 vorgesehen ist. In strichpunktierten Linien ist
der Betätigungshebel 16" in Bereitschaftsstellung dargestellt, bei der er etwa vertikal
nach oben gerichtet ist.
An dem Betätigungshebel 16 greift eine Kolben-Zylindereinheit als Stelleinrichtung 17
an. Die Kolben-Zylindereinheit ist über einen ersten Anlenkpunkt an dem äußeren Ende
des Betätigungshebels 16 angebracht und über einen zweiten Anlenkpunkt 19 an einem
Träger 20 der Renovatoreinheit befestigt. Die Kolbenzylindereinheit ist über nicht dargestellte
Hydraulikleitungen mit einer Hydraulikversorgung des Fahrzeugs 1 verbindbar.
Die Renovatorzähne sind über ihre Länge an der in Arbeitsstellung frontseitig vorgesehenen
Kante messerschneidenartig angefast. An dem unteren Ende der Renovatorzähne 14 ist ein Quersteg 21 vorgesehen, der die Renovatorzähne 14 miteinander verbindet.
Der Quersteg erstreckt sich parallel zu der Welle 15. An seiner frontseitigen Kante
ist eine Messerschneide 22 ausgebildet.
Im Querschnitt hat der Quersteg in Arbeitsstellung frontseitig einen etwa horizontalen
Stegabschnitt 23, an den sich heckseitig ein winklig nach oben angestellter Flügelstegabschnitt
24 anschließt. Der Flügelstegabschnitt 24 ist hinter den Renovatorzähnen 14 vorgesehen.
Der Quersteg 21 trennt eine Pistenschicht 25 von dem Pistenuntergrund 4 ab. Mit Hilfe
des Flügelstegabschnitts 24 wird diese Pistenschicht 25 etwas nach oben angehoben
und dadurch aufgelockert. In strichlinierten Linien ist der lichte Hebeabstand des Flügelstegabschnitts
24 angedeutet.
An dem Grundkörper 12 des Wechseladapters ist ein Kupplungsanschluß der Renovatoreinheit
11 für die Werkzeugaufnahme 3 angebracht. Der Kupplungsanschluß hat einen
mittig angebrachten Querbolzen 27, der an dem Haken 6 der Werkzeugaufnahme einhängbar ist. Entsprechend zu den Zentrieraufnahmen 7 der Werkzeugaufnahme 3
sind an der Renovatoreinheit Zentrierfortsätze 28 ausgebildet, die zusammen mit dem
Querbolzen 27 etwa auf den Ecken eines gleichschenkliges Dreiecks angeordnet sind.
Die Zentrierfortsätze 28 haben eine mittige Durchgangsöffnung 29, in die sich seitlich ein
von außen hineinragender Einschnitt 30 hinein erstreckt. Die Zentrierfortsätze 28 sind
heckseitig gerichtet an den Grundkörper 12 angesetzt. In Verlängerung der Durchgangsöffnung
29 erstreckt sich durch den Grundkörper 12 eine Aufnahmeöffnung 31, die
zur Frontseite gerichtet offen ist. Die Aufnahmeöffnung 31 hat einen größeren Durchmesser
als die Durchgangsöffnung 29, und ist konzentrisch dazu. Die Durchgangsöffnung 29 und die Aufnahmeöffnung 31 sind an der Grenzwand des Grundkörpers 12
durch eine Öffnung kleineren Durchmessers miteinander verbunden.
An der den Zentrierfortsätzen 28 abgewandten Seite des Grundkörpers 12 ist eine Haltevorrichtung
vorgesehen, die die beiden Aufnahmeöffnungen 31 und ein nach oben gerichtetes, offenes Hakenelement 33 aufweist. Das Hakenelement 33 und die Aufnahmeöffnung
31 sind zueinander genauso angeordnet wie die Zentrierfortsätze 28 und der Querbolzen 27 sowie der Haken 6 und die Zentrieraufnahmen 7. An der Haltevorrichtung
"kann ein Bearbeitungswerkzeug, vorzugsweise ein Räumschild, angebracht werden.
Über den Querbolzen 27 und die Zentrierfortsätze 28 kann der Wechseladapter 11 an
der Werkzeugaufnahme 3 angebracht werden.
In der frontseitigen bzw. heckseitigen Draufsicht gemäß Figur 4 hat der Grundkörper
eine etwa T-förmige Gestalt. In dem senkrechten T-Balken sind Querbolzen 27 und Zentrierfortsätze
28 angeordnet. Horizontal außenseitig neben den Zentrierfortsätzen ist unterhalb des horizontalen T-Stegs jeweils links und rechts ein lichter Freiraum 34 vor-
gesehen. Dieser Freiraum 34 ist als Bewegungsraum für Kolbeneinheiten eines vorgebauten
Räumschilds mit seitlichen winkelverstellbaren Räumblättern vorgesehen.
Die Drehachse 15 erstreckt sich jeweils seitlich über den linken und rechten Freiraum
hinaus. Zum Versteifen der Welle 15 in diesem Bereich ist an dem Grundkörper ein
heckseitig auskragender Versteifungsrahmen 35 vorgesehen, der die Welle 15 im Bereich
ihres Endes hält. Auf diesen Haltepunkt trifft auch ein außen von dem oberen horizontalen
T-Steg senkrecht nach unten ragender Halteträger 36. Ganz am Ende der Welle 15 sind links und rechts jeweils die Betätigungshebel 16 und die Stelleinrichtung
17 angebracht.
In Figur 5 ist der Anbau des Wechseladapters 11 an die Werkzeugaufnahme über die
Zentrierfortsätze 28 dargestellt. Der Wechseladapter 11 wird mit Hilfe seines Querbolzens
27 an dem Haken 6 aufgehängt. Wenn die Werkzeugaufnahme 3 mit dem Wechseladapter
angehoben wird, so greifen die Zentrierfortsätze 28 in die Zentrieraufnahmen 7 ein und zentrieren sich an den Zentrieröffnungen 8, wie in Figur 5 dargestellt. Dabei
ragen die Zentrierfortsätze 28 in die topfförmigen Zentrieraufnahmen 7 hinein. Von der
Aufnahmeöffnung 31 ist durch die Öffnung 32 eine Schraube 37 gesteckt, die sich an
den Rändern der Öffnung 32 mit ihrem Kopf abstützt. Auf die Schraube ist eine Gewindemuffe
38 aufgeschraubt, die von der anderen Seite her in einen Gewindebolzen 39 eingeschraubt ist. Der Gewindebolzen 39 ragt über die Zentrieraufnahme 7 hinaus. An
seinem Ende ist eine Mutter 40 vorgesehen, die sich an der Zentrieraufnahme 7 abstützt.
Somit ist der Wechseladapter einfach lösbar an der Zentrieraufnahme 7 befestigt und als Adaptereinheit davon auch wieder einfach lösbar.
Als Bearbeitungswerkzeug ist an der Renovatoreinheit 11 oder direkt an der Werkzeugaufnahme
3 ein Räumschild 41 ankuppelbar, das in den Figuren 7 und 8 dargestellt ist. Das Räumschild 41 hat einen mittigen Räumkörper 42, der zur Frontseite konkav hin
ausgebildet ist. Seitlich an dem Räumkörper 24 sind bewegbar Räumblätter 43 vorgesehen.
Die Räumblätter sind je über eine vertikale Drehachse 44 an dem Räumkörper 42
schwenkbar gelagert und zwischen den in Figur 8 strichpunktiert dargestellten vorderen
und hinteren Stellungen bewegbar. Die Verstellung erfolgt über Hydraulikkolben 45, die
zwischen dem Räumkörper 42 und dem jeweiligen Räumblatt 43 angelenkt sind. Die
Hydraulikkolben können sich in die Freiräume 34 der Renovatoreinheit hineinbewegen
wenn das Räumschild an die Renovatoreinheit angebaut ist.
An dem Räumkörper 42 ist mittig ein Querbolzen 46 angebracht. Der Querbolzen 46 ist
Teil eines Kupplungsanschlusses des Räumschildes 41, der weiterhin zwei Zentrieransätze
47 aufweist, die an der Rückseite des Räumschildes vorgesehen sind. Die Zentrieransätze
47 sind bezüglich des Querbolzens 46 entsprechend der Anordnung des Hakens 6 und der Zentrieraufnahme 7 der Werkzeugaufnahme 3 positioniert. Sie liegen
daher mit dem Querbolzen 46 entsprechend auf den Ecken eines gleichschenkligen Dreiecks.
An den Zentrieransätzen 47 sind Schraubenbolzen 48 angebracht, die horizontal verschwenkbar
sind, wie in den Figuren 7 und 8 gezeigt. Das Räumschild 41 kann z.B. direkt an der Werkzeugaufnahme 3 angekuppelt werden, in dem der Haken 6 den Querbolzen
46 untergreift, wobei die Zentrieransätze 47 beim Anheben des Räumschildes durch die Zentrieröffnungen 8 in den Zentrieraufnahmen 7 zentriert werden. Die Schraubenbolzen
48 können dann von außen durch die Einschnitte 10 in die Öffnungen 9 gesteckt
werden, wobei eine Mutter 40 sich an den Rändern der Öffnungen 9 abstützt, so
daß das Räumschild 41 an der Werkzeugaufnahme 3 lösbar verriegelt werden kann.
In Figur 6 ist ein Ausschnitt gezeigt, bei dem der Wechseladapter 11 direkt an der Werkzeugaufnahme
3 angebracht und an dem Wechseladapter das Räumschild 41 gehalten ist. Der Querbolzen 46 des Räumschildes ist dabei von dem Hakenelement 33 aufgenommen.
Die Zentrieransätze 47 sind in den Aufnahmeöffnungen 31 aufgenommen und zentrieren sich daran. Die Schraubenbolzen 48 sind seitlich durch die Einschnitte 30 in
die Aufnahmeöffnung 31 und die Öffnung 32 verschwenkt und erstreckt sich in die Durchgangsöffnung 32. Das Ende des Schraubenbolzens 48 ist mit einer Gewindemuffe
38 versehen, die ihn mit einem Gewindebolzen 39 verbindet, der über eine Mutter 40 die
Zentrieraufnahme 7 hintergreift. Dabei greifen die Zentrierfortsätze 28 in die Zentrieraufnahmen
7 ein. Somit sind Räumschild und Wechseladapter 11 aneinander und an der
Werkzeugaufnahme 3 zentriert und lösbar befestigt. Die Renovatoreinheit 11 dient dabei
als Wechseladapter.
In Figur 9 ist eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Pistenpflegegerätes
dargestellt. An dem Heck eines Pistenpflegefahrzeugs 1 ist eine Mehrgelenkslagerung
2 angebracht. Die Mehrgelenkslagerung 2 trägt eine Werkzeugaufnahme 3.
An die Werkzeugaufnahme 3 ist als Wechseladapter eine Renovatoreinheit 11 angekuppelt,
die im wesentlichen der zuvor geschilderten Renovatoreinheit entspricht. Die
Kupplungselemente zwischen Werkzeugaufnahme 3 und Renovatoreinheit 11 entsprechen
etwa den Kupplungselementen wie zur ersten Ausführungsform zuvor geschildert.
Eine Änderung besteht in der Ausbildung der Hakenverbindung. Ein Haken 49 ist an der
Renovatoreinheit 11 im oberen Bereich etwa mittig über die Querseite angebracht und
übergreift einen an der Werkzeugaufnahme 3 angebrachten Querbolzen 50. Die übrigen
Kupplungselemente entsprechen etwa den betreffend die erste Ausführungsform geschilderten.
Verständlicherweise können dabei die Zentrierfortsätze auch an der Werkzeugaufnahme
3 vorgesehen sein, wobei die Zentrieraufnahmen 7 dann an der Renovatoreinheit vorgesehen sind.
An der gegenüberliegenden Seite ist an der Renovatoreinheit 11 eine Fräse 51 als Bearbeitungswerkzeug
angebracht, das vom Fahrzeug nachgezogen wird. Die Fräse 51 wird von der Renovatoreinheit 11 gehalten. Der Kupplungsanschluß der Fräse 51 an der
Renovatoreinheit 11 entspricht dem zuvor geschilderten Kupplungsanschluß zwischen
Renovatoreinheit 11 und Werkzeugaufnahme 3. Dabei kann die Fräse 51 wahlweise
auch direkt an der Werkzeugaufnahme 3 angebracht werden, ohne die Renovatoreinheit
11 dazwischen vorzusehen. Genauso kann die Renovatoreinheit allein an der Werkzeugaufnahme
3 angekuppelt werden, ohne die Fräse 51 zu verwenden.
Im folgenden wird die Wirkungs- und Funktionsweise der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Pistenpflegegerätes näher erläutert.
An die Werkzeugaufnahme 3 des Fahrzeugs 1 kann die Renovatoreinheit 11 als Wechseladapter
direkt angebracht werden. Die Renovatoreinheit 11 ist dabei als separate
Einheit zu dem Bearbeitungswerkzeug und als Wechseladapter ausgebildet. Das Bearbeitungswerkzeug
kann dann an dem Wechseladapter 11 angekuppelt werden.
Da die Renovatoreinheit als separater Wechseladapter 11 ausgebildet ist, kann sie auch
von der Werkzeugaufnahme 3 abgekuppelt werden und direkt ein Bearbeitungswerkzeug
an der Werkzeugaufnahme 3 vorgesehen werden. Dies ermöglicht die kombinierte
Anwendung von Renovatoreinheit und Bearbeitungswerkzeug, die alleinige Anwendung
der Renovatoreinheit und die alleinige Anwendung des Bearbeitungswerkzeuges. Durch
einfache Ankuppelvorgänge können die Geräte an dem Fahrzeug montiert werden.
Claims (20)
1. Pistenpflegegerät, das an einem Pistenpflegefahrzeug (1) front- oder heckseitig, an
einer Werkzeugaufnahme (3) des Fahrzeugs (1) anbaubar ist, und ein an der Werkzeugaufnahme
(3) ankuppeibares Pistenbearbeitungswerkzeug (41, 51) und eine an der
selben Seite des Fahrzeugs (1) vorgesehene Renovatoreinheit (11) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Renovatoreinheit (11) als Wechseladapter separat zu dem Bearbeitungswerkzeug
(41, 51) ausgebildet und an dem Fahrzeug (1) anbringbar und davon abkuppelbar
ist.
2. Pistenpflegegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Renovatoreinheit (11) an der Werkzeugaufnahme (3) ankuppelbar ist.
3. Pistenpflegegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß wahlweise das Bearbeitungswerkzeug (41, 51) oder die Renovatoreinheit (11) direkt
an der Werkzeugaufnahme (3) ankuppelbar ist.
4. Pistenpflegegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Renovatoreinheit (11) zwischen dem Bearbeitungswerkzeug (41, 51) und der
Werkzeugaufnahme (3) angeordnet ist.
5. Pistenpflegegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Renovatoreinheit (11) als Halter des Bearbeitungswerkzeuges (41, 51) ausgebildet
ist.
14 1^
6. Pistenpflegegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kupplungsanschluß (27, 28) der Renovatoreinheit (11) für die Werkzeugaufnahme
(3) dem Kupplungsanschluß (46, 47) des Bearbeitungswerkzeuges (41, 51) für die Werkzeugaufnahme (3) entspricht.
7. Pistenpflegegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Renovatoreinheit (11) an der dem Fahrzeug (1) zugewandten Seite einen
Kupplungsanschluß (27, 28) für die Werkzeugaufnahme (3) und an der dem Fahrzeug (1) abgewandten Seite eine Haltevorrichtung (33, 31) für das Bearbeitungswerkzeug (41,
51) aufweist.
8. Pistenpflegegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß Renovatorzähne (14) der Renovatoreinheit (11) mittels einer Stelleinrichtung (17)
zwischen einer Bereitschaftsstellung und einer Arbeitsstellung, bei der die Zähne (14) in
den Pistenuntergrund (4) eingreifen, bewegbar sind, wobei die Stelleinrichtung (17) in die
Renovatoreinheit (11) integriert ist.
9. Pistenpflegegerät nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stelleinrichtung (17) an einem zu den Renovatorzähnen (14) separaten Betätigungshebel
(16) angebracht ist.
10. Pistenpflegegerät nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stelleinrichtung (17) eine Kobel-Zylindereinheit aufweist, dessen Anlenkpunkte
(18,19) an der Renovatoreinheit (11) vorgesehen sind.
11. Pistenpflegegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Renovatorzähne (14) der Renovatoreinheit (11) durch einen quer zu ihrer
Erstreckungsrichtung verlaufenden Quersteg (21) verbunden sind, der in Arbeitsstellung
der Zähne (14) in den Pistenuntergrund (4) eingreift.
12. Pistenpflegegerät nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Quersteg (21) am äußeren Ende der Renovatorzähne (14) angeordnet ist.
13. Pistenpflegegerät nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß sich der Quersteg (21) parallel zu einer Schwenkachse (15) der Renovatorzähne
(14) erstreckt.
14. Pistenpflegegerät nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß der Quersteg (21) in Arbeitsstellung der Renovatorzähne (14) zur Heckseite des
Pistenpflegegeräts gerichtet winklig nach oben angestellt ist.
15. Pistenpflegegerät nach einem der Ansprüche 11 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Quersteg (21) in Arbeitsstellung der Renovatorzähne (14) im Querschnitt einen
etwa horizontalen Stegabschnitt (23) aufweist, hinter dem heckseitig ein winklig nach
oben angestellter Flügelstegabschnitt (24) vorgesehen ist.
16. Pistenpflegegerät nach einem der Ansprüche 11 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem Quersteg (21) frontseitig eine Messerschneide (22) ausgebildet ist.
17. Pistenpflegegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Renovatorzähne (14) frontseitig etwa messerschneidenartig angefast sind.
18. Pistenpflegegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bearbeitungswerkzeug ein Räumschild (41) ist.
19. Pistenpflegegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bearbeitungswerkzeug eine Fräse (51) ist.
20. Pistenpflegefahrzeug mit einem Pistenpflegegerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche.
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