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DE29721038U1 - Anlage zum Einbauen von Fahrzeugteilen in eine Karosserie - Google Patents

Anlage zum Einbauen von Fahrzeugteilen in eine Karosserie

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DE29721038U1
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holder
working device
ring
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Expired - Lifetime
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DE29721038U
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Ekuma Werkzeug & Maschbau
Original Assignee
Ekuma Werkzeug & Maschbau
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D65/00Designing, manufacturing, e.g. assembling, facilitating disassembly, or structurally modifying motor vehicles or trailers, not otherwise provided for
    • B62D65/02Joining sub-units or components to, or positioning sub-units or components with respect to, body shell or other sub-units or components
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Manufacturing & Machinery (AREA)
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  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Interior And Exterior Ornaments, Soundproofing, And Insulation (AREA)
  • Automobile Manufacture Line, Endless Track Vehicle, Trailer (AREA)
  • Automatic Assembly (AREA)

Description

DR.-ING. W. BERNHARDT 1 kobenhüttenweg 43
DR. R. BERNHARDT D,PL PHV, &Tgr;^&Ggr;"
PATENTANWÄLTE TELEFAX (0681)65066
Beschreibung:
EKUMA Werkzeug- und Maschinenbau GmbH, 66663 Merzig „Anlage zum Einbauen von Fahrzeugteilen in eine Karosserie"
Die Erfindung betrifft eine Anlage zum Einbauen von Fahrzeugteilen, insbesondere eines Vorderachs- und/oder eines Hinterachsaggregats, in eine Karosserie.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine besonders leistungsfähige Anlage dieser Art zu schaffen.
Gemäß der Erfindung wird dieser Zweck erfüllt durch die Merkmalskombination des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind durch die Unteransprüche gekennzeichnet. Die Zeichnungen geben ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wieder.
Fig. 1 zeigt eine Anlage zum Einbauen eines Vorderachsaggregats und eines Hinterachsaggregats in eine Karosserie in isometrischer Darstellung,
Fig. 2 zeigt einen Ausschnitt aus Fig. 1 in größerem Maßstab mit einer Abwandlung,
Fig. 3 zeigt einen in Vielzahl einen Grundbestandteil der Anlage bildenden (Hub-) Wagen,
Fig. 4 zeigt einen Bestandteil des (Hub-)Wagens in senkrechtem, axialem Schnitt.
Im Prinzip hat die Anlage folgenden Aufbau:
Entlang einer Fertigungslinie sind in einer Führung 1 hängende Haltegestelle 2 mittels eines nicht dargestellten Antriebs verfahrbar, die jeweils eine genau in ihnen positionierte Karosserie 3 halten.
Eine Anzahl von Wagen 4 ist mittels eines mit dem erstgenannten Antrieb synchronisierten Antriebs im Kreislauf geführt auf einer Bahn, die auf einem Teil 5 der Bahnlänge unter der Führung 1 verläuft.
Die Wagen 4 weisen zwei auf dem anderen Teil der Bahnlänge mit den genannten Fahrzeugteilen zu besetzende, in der Waagerechten zweidimensional bewegliche Aufnahmen und 7 mit Vorkehrungen zur genauen Positionierung der Fahrzeugteile für den Einbau auf.
Auf dem ersteren Teil 5 der Bahnlänge sind zwei Arbeitsvorrichtungen 8 und 9 angeordnet.
Die erste Arbeitsvorrichtung 8 ist versehen mit Mitteln zur örtlichen Festlegung eines Haltegestells 2 und/oder der Karosserie 3 an der Arbeitsvorrichtung 8 sowie Mitteln zur waagerechten Relativbewegung der Aufnahme 6 bzw. 7 gegenüber dem Wagen 4 in Bahnrichtung sowie quer dazu und Halten der Aufnahme 6 bzw. 7 in Position.
Das Haltegestell 2 ist absenkbar und/oder die Aufnahmen 6 und 7 sind anhebbar bis zur Positionierung der Fahrzeugteile in der Karosserie 3.
Die Anlage weist ferner, im vorliegenden Falle an der zweiten Arbeitsvorrichtung 9, die Fahrzeugteile in der Karosserie 3, die zugleich das Fahrgestell bildet, befestigende Schraubautomaten 10 auf.
Im konkreten Beispielsfall wird, was die Regel sein wird, das Haltegestell 2 an der Arbeitsvorrichtung 8 festgelegt und nicht die Karosserie 2. Das Haltegestell 2 ist absenkbar nach Fig. mittels einer Absenkung 11 seiner Führung 1 und nach Fig. 2 mittels einer an ihm selbst angebrachten Scherenvorrichtung 12; ein Anheben der Aufnahmen 6 und 7 findet nicht mehr zur eigentlichen Positionierung statt, sondern schon vor dem Eintreffen des Wagens 4 an der Arbeitsvorrichtung 8, um zwischen einer ergonomisch günstigen Beladungshöhe und der Höhe der Fertigungslinie auszugleichen.
Statt der zwei Aufnahmen 6 und 7 und der zwei Arbeitsvorrichtungen 8 und 9 könnte(n) grundsätzlich auch eine Aufnahme und/oder eine Arbeitsvorrichtung vorhanden sein.
Bei dem oben umrissenen, erfindungsgemäßen Konzept bleibt durch die zweidimenstionale Beweglichkeit der Aufnahme 7 in der Waagerechten, auf die noch im einzelnen eingegangen wird, das Einbringender Fahrzeugteile in die Fertigungslinie und in die Karosserie 3 frei von Zwängen.
Die Wagen 4 können von einer endlosen Unterflurkette oder einem endlosen Unterflurseil, mit der bzw. dem sie mittels eines durch einen Bodenschlitz greifenden Mitnehmers verbunden sind, angetrieben sein, vorzugsweise außerdem durch ein in den Bodenschlitz greifendes Element geführt sein, und können im übrigen mit nachlaufenden Rollen 13 frei auf dem Flur stehen.
Nur die unmittelbarsten Träger der einzubauenden Fahrzeugteile werden in die erforderliche genaue örtliche Beziehung zu der Karosserie gebracht. Sie bewegen sich dabeirelativ zu dem Wagen.
Damit wird ein außerordentlich geringer Prozentsatz anFehlleistungen der Anlage erzielt.
Auf der anderen Seite wird das Beladen der Wagen erleichtert, die einfach auf dem, nur durch einen Bodenschlitz unterbrochenen, Flur stehen und von allen Seiten zugänglich sind. Wichtig ist hierfür ihre, schon angedeutete, Ausgestaltung als Hubwagen. Liegt die Fertigungslinie niedriger, was aber mit anderen Nachteilen verbunden ist, könnten die Wagen allerdings auch ohne Hubvorrichtung bleiben.
Die lockere Einbindung der Wagen in den Kreislauf ist ein weiterer Vorteil. Die Wagen können zu Reparaturzwecken oder zur Umrüstung auf eine andere Fertigung leicht herausgenommen und ausgetauscht werden.
In der Vorzugsform des vorliegenden Beispiels weist der Wagen die zwei Aufnahmen 6 und 7 für den Einbau eines Vorderachsaggregats 14, das vorzugsweise auch den Motor 15 und das Getriebe sowie Federbeine 16 umfaßt, und eines Hinterachsaggregats 17, das vorzugsweise auch den Katalysator und den Schalldämpfer 18 umfaßt, auf.
Diese Aufzählung der Fahrzeugteile ist nicht abschließend.
Mit den zwei Arbeitsvorrichtungen 8 und 9 erhält man, insbesondere in Verbindung mit den zwei Werkzeugaufnahmen auf dem Wagen, genügend Platz für alle Manipulationen. In der ersten Arbeitsvorrichtung 8 werden die Fahrzeugteile in der Karosserie positioniert, in der zweiten Arbeitsvorrichtung 9 werden sie befestigt.
Um nach Trennung des Haltegestells 2 und der Karosserie 3 sowie der Aufnahmen 6 und 7 von der Arbeitsvorrichtung 8 die Positionierung der Fahrzeugteile in der Karosserie 3 auch bei Weiterbewegung des Wagens 4 zusammen mit der Karosserie 3 und bei der Schraubung
zu sichern, sind die Aufnahmen 3 und 4 mit Mitteln zu ihrer örtlichen Festlegung unmittelbar an der Karosserie 3 im Zuge der senkrechten Positionierbewegung versehen.
Auch die zweite Arbeitsvorrichtung ist versehen mit Mitteln zur örtlichen Festlegung des Haltegestells und/oder der Karosserie 3 und/oder, hier auch der Aufnahmen 6 und 7 an der zweiten Arbeitsvorrichtung 9 sowie, wie gesagt, mit den Schraubautomaten 10.
Weiter im einzelnen ist die Anlage wie folgt ausgestaltet:
Die Arbeitsvomchtungen 8 und 9 sind als zwei einander gegenüberliegende Teilvorrichtungen beidseitig der genannten Bahn angeordnet und können so von beiden Seiten her arbeiten.
Die Arbeitsvomchtungen 8 und 9 sind entlang des ersten Teils 5 der Bahnlänge vor und zurück verfahrbar und mit einem nicht gezeichneten Antrieb versehen, der in Vorwärtsrichtung mit dem Antrieb der Wagen 4 synchronisiert ist und in Rückwärtsrichtung schneller ist.
Damit kann die Anlage bei kontinuierlicher Fortbewegung auf der Fertigungslinie arbeiten. Die Arbeitsvomchtungen gehen mit und fahren schnell zurück, um an den nächsten Wagen anzudocken.
Es wären jedoch auch ortsfeste Arbeitsvomchtungen und „stop an go"-Betrieb möglich.
Die genannten Mittel zur örtlichen Festlegung eines Haltegestells 2 an der Arbeitsvorrichtung 8 bestehen aus von den beiden Teilvorrichtungen aus auf das Haltegestell 2 vorschiebbaren, vorzugsweise keilförmig-prismischen Zentrierstücken 19 und an den Haltegestellen 2 ausgebildeten, vorzugsweise hohlkeilförmigen, Fangtaschen 20.
Die genannten Mittel zur waagerechten Relativbewegung der Aufnahmen gegenüber dem Wagen 4 bestehen jeweils aus quer zur Bahnrichtung in die Flucht der Aufnahme 6 bzw. 7 vorschiebbaren, in der Bahnrichtung bis zu einer mit Bezug auf die Arbeitsvorrichtung 8 vorgegebenen Endstellung aufeinander zu beweglichen Greifern 21 und an der Aufnahme 6 bzw. 7 angeordneten Gegenstücken 22 zu den Greifern 21, sowie aus schrägen Gleitflächen an den Greifern und/oder den Gegenstücken für die Relativbewegung der Aufnahme 6 bzw. 7 quer zur Bahnrichtung.
Die genannten Mittel zur örtlichen Festlegung der Aufnahme 6 bzw. 7 unmittelbar an der Karosserie 3 bestehen aus in Löcher der Karosserie 3 greifenden Zentrierdornen 23.
Die Zentrierdorne 23 sind auf pneumatisch federnden, doppelten Stützen 24 angeordnet.
Infolge ihres synchronisierten Antriebes treffen die in ihrer Führung 1 heranbewegten Haltegestelle 2 und die Wagen 4 auf dem gemeinsamen Teil 5 der Bahnlänge jeweils zusammen und bewegen sie sich zusammen weiter. Zugleich treffen sie zusammen und bewegen sie sich zusammen weiter mit der Arbeitsvorrichtung 8, später mit der Antriebsvorrichtung 9. Mittels der Scherenvorrichtung 12 wird das Haltegestell 2 mit der Karosserie 3 abgesenkt. Haben die Fangtaschen 20 die Höhe der Zentrierstücke 19 erreicht, so schieben sich diese vor und legen sich in die Fangtaschen 19. Infolge der senkrechten Längenausdehnung der keilförmig-prismischen Zentrierstücke 19 kann das Haltegestell unter Erhalt der Fügung weiter abgesenkt werden.
Etwa gleichzeitig schieben sich die Greifer 21 vor und anschließend aufeinander zu. Sie fassen auf die Gegenstücke 22 und verschieben die Aufnahme 6 und die Aufnahme 7, unabhängig voneinander, relativ zu dem Wagen 4 in Bahnrichtung in die gegenüber der Arbeitsvorrichtung 8 vorgesehene genaue Stellung. Der maximale Verschiebeweg beträgt beispielsweise +- 250 mm. Dies wird für die Positionierung nicht benötigt. Der Verschiebeweg dient ferner dem Toleranzausgleich zwischen den Antriebsgeschwindigkeiten des Haltegestelles und des Wagens.
Die genaue Einstellung der Aufnahmen 6 und 7 in Querrichtung zur Bahn kommt schon beim Fassen der Greifer 21 auf die Gegenstücke 22 zustande durch die schrägen Gleitflächen an diesen beiden Elementen: Die Greifer sind winkelförmig und die Gegenstücke sind in den Winkel passend keilförmig ausgebildet. Die maximale Verstellmöglichkeit beträgt hier +- 80 mm.
Alle diese Bewegungen zur genauen Einstellung werden durch pneumatische Antriebe bewerkstelligt und von berührungslosen Endschaltern gesteuert.
Sobald beim Absenken des Haltegestelles 2 die Zentrierdorne 23 in die für sie vorgesehene Löcher in der Karosserie gelangt sind, werden die Greifer 21 kraftlos geschaltet. Die Zentrierdorne 23 bringen jetzt die Aufnahmen 6 und 7 in ihre genaue waagerechte Endstellung individuell zur Karosserie 3. Hier kann der Toleranzausgleich bis zu 10 mm betragen. Die Karosserie 3 wird nun bis zum Erreichen der senkrechten gegenseitigen Endstellung mit den einzubauenden Fahrzeugteilen, wiederum durch berührungslose Endschalter gesteuert, abgesenkt. Die pneumatisch federnden Stützen 24 schieben sich dabei zusammen.
Während alledem sind auch noch weitere Manipulationen möglich. So werden die Federbeine 16 von einer Zange 25 ergriffen und in mehreren Beziehungen, zur Umgehung einer Kante auch hin und her, verstellt.
Schließlich fahren die Zentrierstücke 19 und Greifer 21 zurück. Die so von dem Haltegestell 2 und den Aufnahmen 6 und 7 gelöste Arbeitsvorrichtung 8 fährt schnell zurück und dockt an der nächsten Paarung Haltegestell 2/Wagen 4 an.
Gleichzeitig fährt die Arbeitsvorrichtung 9 zurück und verbindet sich mit den Aufnahmen 6 und 7 der bereits in der Karosserie 3 positionierten Fahrzeugteile.
Die hierfür vorgesehenen Mittel zur örtlichen Festlegung der Aufnahmen 6 und 7 an der zweiten Arbeitsvorrichfung 8 bestehen aus quer zur Bahnrichtung unter oder über in den Aufnahmen 6 und 7 angeordnete Ausnehmungen vorschiebbaren und bis zum Eingriff in die Ausnehmungen anhebbaren oder absenkbaren Zapfen 26. Konkret sind die Ausnehmunen in den genannten Gegenstücken 22 angeordnete senkrechte Bohrungen 27, und die Zapfen 26 schieben sich von unten in sie ein.
Die Schraubautomaten 10 führen nun in allen drei Richtungen des Raumes eine Vielzahl von Schraubungen durch bis zu einem vorgegebenen Enddrehmoment. Die Karosserie 3 ist dabei nicht unmittelbar von der Arbeitsvorrichtung 9 gefaßt. Sie ist lediglich durch die Zentrierdorne 23 zentriert; im übrigen erfolgen die Schraubungen gegen ihr Gewicht und ihre Masseträgheit.
Nach Zurückziehen der Zapfen 26 und Anheben des Haltegestelles 2 mittels der Scherenvorrichtung 12 und/oder Absenken der Aufnahmen 6 und 7 mittels der Hubvorrichtung, wobei nun die eingebauten Fahrzeugteile in der Karosserie 3 verbleiben, verläßt der Wagen 4 bei der weiteren Fortbewegung den mit der Fertigungslinie gemeinsamen Teil 5 der Bahn und gelangt in den freien Bereich, wo er erneut beladen wird.
Die Wagen 4, Grundbestandteil der Anlage, haben weiter im einzelnen folgenden Aufbau:
Die Aufnahmen 6 und 7 sind jweils auf einer Hubplattform 29 angeordnet unter Zwischenlegung einer waagerechten Schwimmplatte 28, die in Bahnrichtung verschiebbar geführt ist und in sich in Querrichtung verschiebbar ist.
Die Hubplattform 29 ist auf einem hydraulischen Hubzylinder 30 und einer aus zwei Teleskopsäulen 31 bestehenden Stangenführung angeordnet.
Die Funktion und die Bedeutung dieser Baumerkmale sind oben im Zusammenhang beschrieben.
Die Schwimmplatte 28 besteht aus einer Unterplatte 32 und einer Oberplatte 33. In der Unterplatte 32 sind in sechs Töpfen 34 Kugeln wiederum auf (kleinen) Kugeln gelagert, die
aus den, an der Unterseite der Unterplatte angebrachten. Topfen 34 heraus durch Ausnehmungen in der Unterplatte 32 hindurch geringfügig über die Oberfläche der Unterplatte 32 ragen und die Oberplatte 33 tragen. Die Oberplatte 33 ist gehalten und geführt mittels durch Langlöcher, die sich in der Unterplatte 32 in Querrichtung erstrecken, greifender Bolzen.
Die Unterplatte 32 ist mit je zwei Fahrwerken 35 auf zwei an der Hubplattform 29 in Bahnrichtung sich erstreckenden Schienen 36 verfahrbar. Damit komme der bereits erwähnte große mögliche Verschiebeweg zustande.
Die mit 37,38 und 39 bezeichneten Elemente der Teleskopsäulen 31 sind jeweils durch einen am oberen Ende des weiteren Elementes 37 bzw. 38 an der Rohrinnenseite angeordneten Ring 40 bzw. 41 und einen am unteren Ende des schmaleren Elementes 38 bzw. 39 an der Rohraußenseite angeordneten Ring 42 bzw. 43 geführt. In der ausgezogenen Stellung der Elemente 37;38;39 sind die beiden Ringe 40/42; 41/43 durch einen Anschlag auf Abstand voneinander gehalten. Der Anschlag ist zweckmäßigerweise gebildet durch einen an dem schmaleren Element (38 bzw. 39) gebildeten, mit dem Ring (40 bzw. 41) des weiteren Elements (37 bzw. 38) zuammenstoßenden Absatz (44 bzw. 45).
Diese grundsätzlich neue und auch in allgemeinerem Umfang anwendbare Konstruktion einer Stangenführung hat gegenüber der bekannten Konstruktion, bei der jeweils das schmalere Element in einer am oberen Ende des weiteren Elementes an der Rohrinnenseite angebrachten Manschette von größerer axialer Ausdehnung als ein Ring ausschließlich geführt ist, wesentliche Vorteile: Die Elemente gleiten beim Ausziehen und Einschieben unter Belastung gleichmäßig und nicht ruckweise, und bei allen nicht vollständigen Ausfahrzuständen wird infolge des vergrößerten Abstandes zwischen den, statisch bestimmten. Abstützungen an den beiden Ringen Stabilität gewonnen.
Der Absatz 44 bzw 45 ist erzeugt durch eine vom unteren Ende des Elementes 38 bzw. 39 her bis zu dem Absatz 44 bzw. 45 reichende Abdrehung und eine auf die Abdrehung geschobene Hülse 46 bzw. 47, deren Wanddicke größer als die Tiefe der Abdrehung ist, wobei der Absatz 44 bzw. 45 unmittelbar durch einen vor der Stirnseite der Hülse 46 bzw. 47 eingelegten Ring 48 bzw. 49 aus hart-elastischem Kunststoff gebildet ist, der den Anstoß dämpft. Die Hülse 46 bzw. 47 ist gehalten durch den am unteren Ende des betreffenden Elements 38 bzw. 39 angebrachten Ring 42 bzw. 43, der mittels zwischen ihm und der Wandung des Elements bzw. 39 eingedrehter Madenschrauben 50 befestigt ist.
Die Teleskopsäule 31 ist unten mit einem als Schraubkappe ausgebildeten Boden 51 versehen, der mit einer Scheibe 52 aus hart-elastischem Kunststoff derart belegt ist, daß die
ausziehbaren Elemente am Ende des Einschiebvorganges auf der, den Anstoß dämpfenden, Scheibe 52 aufsetzen.
Die am oberen Ende der Elemente 37 bzw. 38 angeordneten, mittels stirnseitig eingesetzter Schrauben 53 befestigten Ringe 40 bzw. 41 sind mit einem in einer Nut gehaltenen, in beiden Richtungen wirksamen, Abstreifring 54 bzw. 55 versehen.
Die Teleskopsäulen 31 sind mit einem Flansch 56 auf einer Behälterdecke 57 abgestützt und tauchen in ein in dem Behälter 58 befindliches Ölbad. Ihr Boden 51 weist deshalb einen Durchlaß 59 für das Öl auf. Ihre auf dem inneren Element 39 angeordnete Tragplatte 60 weist einen, vorzugsweise mit einem Luftfilter 60 versehenen, Durchlaß 62 für Luft auf.
Infolge dieser Anordnung können sichdie Teleskopsäulen 31 selbst schmieren. Die Abstreifringe 54 und 55 verhindern, daß an den Elementen Öl nach außen und Staub nach innen gelangt.
In besonders zweckmäßiger Weise besteht das Ölbad aus dem Rücklauföl des hydraulischen Hubzylinders 30.
Der hydraulische Hubzylinder 30 ist von einem Kolbenspeicher 63 aus beaufschlagt. Die Kolbenspeicher 63 der beiden Hubvorrichtungen sind unter den abgehoben gezeichneten Hauben 70 zu sehen. Zum Füllen und Spannen des Koibenspeichers 63 ist jeweils eine von einem Druckluftmotor 64 angetriebene Pumpe vorgesehen. Der Wagen 4 weist dafür einen für die beiden Hubvorrichtungen gemeinsamen, vorzugsweise leicht zugänglich an der Seite der Wagen 4 angeordneten. Füllstutzen 65 zur Druckluftzufuhr auf. Die Druckluftzufuhr erfolgt auf einem Abschnitt der Bahn.
Über den Füllstutzen 65 sind zugleich zwei Drucklufttanks 66 zur pneumatischen Steuerung des Wagens 4 zu befüllen, deren Steuerpulte bei 67, 68 und 69 erkennbar sind.
Diese Art der Energieversorgung trägt dazu bei, daß die Wagen selbständige Einheiten bilden.

Claims (28)

Ansprüche:
1. Anlage zum Einbauen von Fahrzeugteilen, insbesondere eines Vorderachs- und/oder eines Hinterachsaggregats, in eine Karosserie
mit folgenden Merkmalen:
Entlang einer Fertigungslinie sind in einer Führung (1) hängende Haltegestelle (2) mittels eines Antriebs verfahrbar, die jeweils eine genau in ihnen positionierte Karosserie (3) halten.
Eine Anzahl von Wagen (4) ist mittels eines mit dem erstgenannten Antrieb synchronisierten Antriebs im Kreislauf geführt auf einer Bahn, die auf einem Teil (5) der Bahnlänge unter der genannten Führung (1) verläuft.
Die Wagen (4) weisen mindestens eine auf dem anderen Teil der Bahnlänge mit den genannten Fahrzeugteilen zu besetzende, in der Waagerechten zweidimensional bewegliche Aufnahme (6:7) mit Vorkehrungen zur genauen Positionierung der Fahrzeugteile für den Einbau auf.
Auf dem ersteren Teil (5) der Bahnlänge ist mindestens eine Arbeitsvorrichtung (8;9) angeordnet.
Die Arbeitsvorrichtung (8) ist versehen mit
Mitteln (19,20) zur örtlichen Festlegung eines genannten Haltegestells (2) und/oder der Karosserie (3) an der Arbeitsvorrichtung (8) sowie
Mitteln (21,22) zur waagerechten Relativbewegung der Aufnahme (6:7) gegenüber dem Wagen (4) in Bahnrichtung sowie quer dazu und Halten der Aufnahme (6:7) in Position.
Das Haltegestell (2) ist absenkbar und/oder die Aufnahme (6:7) ist anhebbar bis zur Positionierung der Fahrzeugteile in der Karosserie (3).
Die Anlage weist ferner die Fahrzeugteile in der Karosserie (3), die zugleich das Fahrgestell bildet, befestigende Schraubautomaten (10) auf.
2. Anlage nach Anspruch 1 mit folgenden Merkmalen:
Die Aufnahme (3;4) ist versehen mit Mitteln (23,24) zu ihrer örtlichen Festlegung unmittelbar an der Karosserie (3) im Zuge der senkrechten Positionierbewegung.
3. Anlage nach Anspruch 2 mit folgenden Merkmalen:
Die letzteren Mittel sind dimensioniert, nach Trennung des Haltegestells (2) und der Karosserie (3) sowie der Aufnahme (6,7) von der Arbeitsvorrichtung (8) die Positionierung der Fahrzeugteile in der Karosserie (3) auch bei Weiterbewegung des Wagens (4) zusammen mit der Karosserie (3) und ggf. bei der Schraubung zu sichern.
4. Anlage nach Anspruch 3 mit folgenden Merkmalen:
Auf dem ersteren Teil der Bahnlänge ist eine zweite Arbeitsvorrichtung (9) angeordnet.
Die zweite Arbeitsvorrichtung (6) ist versehen mit
Mitteln (26, 27) zur örtlichen Festlegung des Haltegestells (2) und/oder der Karosserie (3) und/oder der Aufnahme (67) an der zweiten Arbeitsvorrichtung (9) sowie mit den genannten Schraubautomaten (10).
5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4 mit folgendem Merkmal:
Die Arbeitsvorrichtung (en) (8;9) ist bzw. sind als zwei einander gegenüberliegenden Teilvorrichtungen beidseitig der genannten Bahn angeordnet.
6. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5 mit folgenden Merkmalen:
Die Arbeitsvorrichtung (en) (8;9) ist bzw. sind entlang des ersteren Teils (5) der Bahnlänge vor und zurück verfahrbar und mit einem Antrieb versehen, der in Vorwärtsrichtung mit dem Antrieb der Haltegestelle (2) und dem Antrieb der Wagen (4) synchronisiert ist und in Rückwärtsrichtung schneller ist.
7. Anlage nach Anspruch 5 oder 6 mit folgenden Merkmalen:
Die Mittel zur örtlichen Festlegung eines Haltegestells (2) an der erstgenannten Arbeitsvorrichtung (8) bestehen aus von den beiden Teilvorrichtung aus auf das Haltegestell (2) vorschiebbaren, vorzugsweise keilförmig-prismischen Zentrierstücken (19) und an den Haltegestellen (2) ausgebildeten, vorzugsweise hohlkeilförmigen, Fangtaschen (20).
8. Anlage nach einem der Ansprüche! bis 7 mit folgenden Merkmalen:
Die Mittel zur waagerechten Relativbewegung der Aufnahme gegenüber dem Wagen (4) bestehen aus quer zur Bahnrichtung in die Flucht der Aufnahme (67) vorschiebbaren, in der Bahnrichtung bis zu einer mit Bezug auf die Arbeitsvorrichtung (8) aufeinander zu beweglichen Greifern (21) und an der Aufnahme (67) angeordneten Gegenstücken (22) zu den Greifern (21), sowie aus schrägen Gleitflächen an den Greifern und/oder den Gegenstücken für die Relativbewegung oder Aufnahme (67) quer zur Bahnrichtung.
9. Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 8 mit folgenden Merkmalen:
Die Mittel zur örtlichen Festlegung der Aufnahme (6;7) umittelbar an der Karosserie (3) bestehen aus in Löcher der Karosserie (3) greifenden Zentrierdornen (23). Die Zentrierdorne (23) sind vorzugsweise auf federnden, vorzugsweise pneumatischen, vorzugsweise doppelten. Stützen (24) angeordnet.
10. Anlage nach einem der Ansprüche 4 bis 9 mit folgenden Merkmalen:
Die Mittel zur örtlichen Festlegung der Aufnahme {6:7) an der zweiten Arbeitsvorrichtung (9) bestehen aus quer zur Bahnrichtung unter oder über in der Aufnahme {6:7) angeordnete Ausnehmungen (27) vorschiebbaren und bis zum Eingriff in die Ausnehmungen (27) anhebbaren oder absenkbaren Zapfen (26).
11. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9 mit folgenden Merkmalen:
Die Wagen (4) sind von einer endlosen Unterflurklette oder einem endlosen Unterflurseil, mit der bzw. dem sie mittels eines durch einen Bodenschlitz greifenden Mitnehmers verbunden sind, angetrieben, vorzugsweise außerdem durch ein in den Bodenschlitz greifendes Element geführt, und stehen im übrigen mit nachlaufenden Rollen (13) frei auf dem Flur.
12. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10 mit folgenden Merkmalen:
Die Aufnahme ist auf einer waagerechten Schwimmplatte (28) angebracht, die in Bahnrichtung verschiebbar geführt ist und in sich in Querrichtung verschiebbar ist.
13. Anlage nach Anspruch 12 mit folgenden Merkmalen:
Die Schwimmplatte (28) besteht aus einer Unterplatte (32) und einer Oberplatte (33). In der Unterplatte (32) sind in Töpfen (34) Kugeln gelagert, die aus den, an der Unterseite der Unterplatte angebrachten, Töpfen (34) heraus durch Ausnehmungen in der Unterplatte (32) hindurch geringfügig über die Oberfläche der Unterplatte (32) ragen und die Oberplatte (33) tragen. Die Oberplatte (33) ist gehalten und geführt mittels durch Langlöcher, die sich in der Unterplatte (32) in Querrichtung erstrecken, greifender Bolzen.
14. Anlage nach Anspruch 13 mit folgenden Merkmalen:
Die Unterplatte (32) ist mit Fahrwerken (35) auf in Bahnrichtung sich erstreckenden Schienen (36) verfahrbar.
15. Anlage nach einem der Ansprüche 11 bis 14 mit folgendem Merkmal:
Die Aufnahme (6 bzw. 7} ist, ggf. mif der Schwimmplatte (28), auf einer Hubplattform (29) angeordnet.
16. Anlage nach Anspruch 15 mit folgenden Merkmalen:
Die Hubplattform (29) ist auf einem hydraulischen Hubzylinder (30) und einer, vorzugsweise aus mindestens zwei Teleskopsäulen (31) bestehenden, Stangenführung angeordnet.
17. Anlage nach Anspruch 16 mit folgenden Merkmalen:
Die Elemente (37;38;39) der Teleskopsäulen (31) sind jeweils durch einen am oberen Ende des weiteren Elementes (37 bzw. 38) an der Rohrinnenseite angeordneten Ring (40 bzw. 41) und einen am unteren Ende des schmaleren Elementes (38 bzw. 39) an der Rohraußenseite angeordneten Ring (42 bzw. 43) geführt. In der ausgezogenen Stellung der Elemente (37;38;39) sind die beiden Ringe (40/42; 41/43) durch einen Anschlag (44 bzw. 45) auf Abstand voneinander gehalten.
18. Anlage nach Anspruch 17 mit folgenden Merkmalen:
Der Anschlag (44 bzw. 45) ist gebildet durch einen an dem einen, vorzugsweise dem schmaleren, Element (37 bzw. 38) gebildeten, mit dem Ring (40 bzw. 41) des anderen Elementes (37 bzw. 38) zusammenstoßenden Absatz (44 bzw. 45).
19. Anlage nach Anspruch 18 mit folgenden Merkmalen:
Der Absatz (44 bzw 45) ist erzeugt durch eine vom Ende des Elementes (38 bzw. 39) her bis zu dem Absatz (44 bzw. 45) reichende Abdehung und eine auf die Abdrehung geschobene Hülse (46 bzw. 47), deren Wanddicke größer als die Tiefe der Abdrehung ist, wobei vorzugsweise der Absatz (44 bzw. 45) unmittelbar durch einen vor der Stirnseite der Hülse (46 bzw. 47) eingelegten Ring (48 bzw. 49) aus hart-elastischem Kunststoff gebildet ist.
20. Anlage nach Anspruch 19 mit folgenden Merkmalen:
Die Hülse (46 bzw. 47) ist gehalten durch einen an dem betreffenden Element (38 bzw. 39) angebrachten genannten Ring (42 bzw. 43), der im Falle eines am unteren Ende des Elementes angebrachten Ringes vorzugsweise mittels zwischen ihm und der Wandung des Elements (38 bzw. 39) eingedrehter Schrauben, vorzugsweise Madenschrauben (50), befestigt ist.
21. Anlage nach einem der Ansprüche 17 bis 20 mit folgenden Merkmalen:
Die Teleskopsäule (31) ist unten mit einem, vorzugsweise als Schraubkappe ausgebildeten, Boden (51) versehen, der mit einer Scheibe (52) aus hart-elastischem Kunststoff derart belegt ist, daß das bzw. die ausziehbare(n) Element(e) am Ende des Einschiebvorganges auf der, den Aufschlag dämpfenden, Scheibe (52) aufsetzt bzw. aufsetzen.
22. Anlage nach einem der Ansprüche 17 bis 21 mit folgenden Merkmalen:
Der bzw. die am oberen Ende eines genannten Elementes (37 bzw. 38) angeordnete(n), vorzugsweise mittels stirnseitig eingesetzter Schrauben (53) befestigte(n) Ring(e) (40 bzw. 41) sind mit einem in einer Nut gehaltenen, vorzugsweise in beiden Richtungen wirksamen, Abstreifring (54 bzw. 55) versehen.
23. Anlage nach einem der Ansprüche 17 bis 22 mit folgenden Merkmalen:
Die Teleskopsäulen (31) sind mit einem Flansch (56) auf einer Behälterdecke (57) abgestützt und tauchen in ein in dem Behälter (58) befindliches Ölbad. Ihr Boden (51) weist einen Durchlaß (59) für das Öl auf. Ihre auf dem inneren Element (39) angeordnete Tragplatte (60) weist einen, vorzugsweise mit einem Luftfilter (60) versehenen, Durchlaß
(62) für Luft auf.
24. Anlage nach Anspruch 23 mit folgendem Merkmal:
Das Ölbad besteht aus dem Rücklauföl des hydraulischen Hubzylinders (30).
25. Anlage nach einem der Ansprüche 11 bis 24 mit folgenden Merkmalen:
Der Wagen weist zwei Aufnahmen der genannten Art für den Einbau eines Vorderachsaggregats, das vorzugsweise auch den Motor und das Getriebe sowie Federbeine umfaßt, und eines Hinterachsaggregats, das vorzugsweise auch den Katalysator und den Schalldämpfer umfaßt, auf.
26. Anlage nach einem der Ansprüche 16 bis 25 mit folgenden Merkmalen:
Der bzw. die hydraulische(n) Hubzylinder (30) ist bzw. sind von einem Kolbenspeicher
(63) aus beaufschlagt.
27. Anlage nach Anspruch 26 mit folgenden Merkmalen:
Zum Füllen und Spannen des Kolbenspeichers (63) ist eine von einem Druckluftmotor
(64) angetriebene Pumpe vorgesehen. Der Wagen (4) weist einen, vorzugsweise leicht zugänglich an der Seite angeordneten. Füllstutzen (65) zur Druckluftzufuhr auf.
28. Anlage nach Anspruch 27 mit folgenden Merkmalen:
Über den Füllstutzen (65) ist zugleich ein Drucklufttank (66) für eine pneumatische Steuerung des Wagens (4) zu befüllen.
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