DE29721858U1 - Befestigungselement für Knochenplatten mit zugehörigem Anlegewerkzeug - Google Patents
Befestigungselement für Knochenplatten mit zugehörigem AnlegewerkzeugInfo
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Description
A 54176 u Aesculap AG & Co. KG
z-234 Am Aesculap-Platz
9. Dezember 1997 D - 78532 Tuttlingen
BEFESTIGUNGSELEMENT FUR KNOCHENPLÄTTEN
MIT ZUGEHÖRIGEM ÄNLEGEWERKZEUG
Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement für Knochenplatten zur Befestigung einer Knochenplatte, die
zur Verbindung von zwei getrennten Knochenteilen dient, sowie ein zugehöriges Anlegewerkzeug, mit dem das Befestigungselement an der Knochenplatte angelegt und fixiert
werden kann.
zur Verbindung von zwei getrennten Knochenteilen dient, sowie ein zugehöriges Anlegewerkzeug, mit dem das Befestigungselement an der Knochenplatte angelegt und fixiert
werden kann.
Zur Verbindung von Knochenteilen werden in der Chirurgie
Knochenplatten verwendet. Die Knochenplatten werden mit Knochenschrauben an den zu verbindenden Knochenteilen festgeschraubt. Diese Technik findet beispielsweise Anwendung bei einer ventralen Spondylodese im Halswirbelbereich,
bei der zwei Wirbelkörper durch das Anbringen einer Knochenplatte miteinander verschraubt werden. Schwierigkeiten bereitet bei einem solchen Eingriff die Positionierung und Fixierung der Knochenplatte. Diese
muß während des Verschraubens gleichzeitig in ihrer Position gehalten werden.
Knochenplatten verwendet. Die Knochenplatten werden mit Knochenschrauben an den zu verbindenden Knochenteilen festgeschraubt. Diese Technik findet beispielsweise Anwendung bei einer ventralen Spondylodese im Halswirbelbereich,
bei der zwei Wirbelkörper durch das Anbringen einer Knochenplatte miteinander verschraubt werden. Schwierigkeiten bereitet bei einem solchen Eingriff die Positionierung und Fixierung der Knochenplatte. Diese
muß während des Verschraubens gleichzeitig in ihrer Position gehalten werden.
Es wäre wünschenswert, das Positionieren und Fixieren
der Knochenplatte mit einem Hilfsmittel durchzuführen.
der Knochenplatte mit einem Hilfsmittel durchzuführen.
Es ist dementsprechend Aufgabe der Erfindung, ein Befestigungselement
für Knochenplatten so auszubilden, daß
Aesculap AG & Co. KG A 54176 u
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die Knochenplatte an den Knochenteilen einfach und leicht positioniert und fixiert werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Befestigungselement für Knochenplatten der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß das Befestigungselement aus einem Trägerelement und mindestens zwei Dornen besteht,
deren Längsachsen im wesentlichen parallel verlaufen, wobei die Dorne durch dafür vorgesehene Durchbrechungen
der Knochenplatte hindurchsteckbar und so lang sind, daß sie auf der anderen Seite der Knochenplatte
herausragen.
Nach einer Positionierung der Knochenplatte auf den Knochenteilen ist eine Fixierung mit dem beschriebenen
Befestigungselement möglich. Die Dorne werden so durch die Durchbrechungen der Knochenplatte hindurchgesteckt,
daß durch ein Eintreiben der Dorne in die Knochenteile, zum Beispiel mit einem Schlagwerkzeug, die Knochenplatte
in mindestens zwei Punkten gleichzeitig fixiert wird. Dies ermöglicht ein schnelleres Fixieren der Knochenplatte
und verkürzt dadurch die Operationszeit deutlich. Außerdem bietet das gleichzeitige Eintreiben
wenigstens zweier Dorne eine Verdrehsicherung und vermeidet zusätzlich das Aushebeln einzelner Stifte. Nach
dieser Fixierung der Knochenplatte durch das Befestigungselement ist es für den Operateur wesentlich einfacher,
die eigentlichen Befestigungsschrauben anzubringen, da keine Befestigungsteile oder Hände, die die
Knochenplatte halten, im Operationsbereich stören.
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Zusätzlich kann es vorteilhaft sein, wenn die Längsachsen der Dorne gegeneinander geneigt sind. In diesem
Fall ist es nötig, die Längsachsen der Dorne vor dem Hindurchstecken der Dorne durch die Knochenplatte parallel
auszurichten. Im Fall einer elastischen Verformung der Dorne oder des Befestigungselements wird sich
nach dem Hindurchstecken wieder die ursprüngliche Neigung der Dornachsen einstellen. Dadurch wird ein unbeabsichtigtes
Herunterrutschen der Knochenplatte vom Befestigungselement verhindert. Der Operateur muß also
nicht mehr die Knochenplatte und das Befestigungselement halten. Darüber hinaus bietet die Neigung der
Dornachsen die Möglichkeit, daß sich die Dorne relativ zueinander in den Knochenteilen festkrallen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen,
daß durch eine elastische Verformung des Trägerelements oder der Dorne eine parallele Ausrichtung der Dornachsen
möglich ist. Da die Längsachsen der Dorne nicht unbedingt parallel verlaufen müssen, ist es von Vorteil,
wenn das Trägerelement oder die Dorne elastisch verformbar sind. In diesen Fällen ist es nämlich nur durch
eine elastische Verformung des Trägerelements oder der Dorne möglich, die Dorne durch die dafür vorgesehenen
Durchbrechungen der Knochenplatte durchzustecken. Dies bietet weiterhin den Vorteil, daß vom Befestigungselement
eine zusätzliche Klammerwirkung nach der Verankerung der Platte durch das Befestigungselement ausgeht,
was die Fixierung zusätzlich verbessert.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Dorne an ihrem jeweiligen Ende angeschliffen sind. Dies erleichtert
das Eintreiben in die Knochenteile.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn jeder Dorn mit einem Anschlag versehen ist. Dies gewährleistet, daß die Eindringtiefe
der Dorne in die Knochenteile festgelegt und nicht überschritten werden kann.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß das Trägerelement eine Symmetrieebene besitzt,
die quer zur Verbindungslinie der Dornansätze am Trägerelement verläuft. Die Symmetrieeigenschaft verbessert
in erster Linie das Anbringen des Befestigungselements, da die von einem Schlagwerkzeug ausgeübten
Kräfte gleichmäßig auf das Trägerelement verteilt werden. Außerdem erleichtert die Symmetrieeigenschaft das
Einsetzen des Befestigungselements in das unten beschriebene Anlegewerkzeug, da es beliebig eingesetzt
werden kann.
Insbesondere kann vorgesehen sein, daß das Trägerelement H-förmig aus zwei im wesentlichen parallelen
Schenkeln und einem Quersteg gebildet wird.
Günstig ist es, wenn die beiden parallelen Schenkel jeweils mindestens einen Dorn tragen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Quersteg in seinem Mittelbereich geschwächt ist. Wenn die Längsachsen
der Dorne gegeneinander geneigt sind, kann durch diese Schwächung die Elastizität des Trägerelements einge-
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stellt werden, wodurch die Klammerwirkung des Befestigungselements
bestimmt wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß das Trägerelement quer zur Ebene durchbrochen ist, die von den Längsachsen der Dorne aufgespannt
wird. Um das Befestigungselement nach dem endgültigen Verschrauben der Knochenplatte mit den Knochenteilen
wieder zu entfernen, kann man in den von der Durchbrechung gebildeten Zwischenraum mit einem Aushebelwerkzeug
oder einer Zange leicht eingreifen. Zusätzlich ist es vorteilhaft, daß das Trägerelement
mindestens eine Schlagfläche aufweist, die quer zu den Längsachsen der Dorne verläuft. Dies ermöglicht den
Einsatz des Befestigungselements unabhängig von einem zugehörigen Anlegewerkzeug. Es kann ohne weitere Hilfsmittel
direkt mit einem Schlagwerkzeug in die Knochenteile getrieben werden.
Es ist weiterhin Aufgabe der Erfindung, ein Anlegewerkzeug so auszubilden, daß das Befestigungselement mit
der Knochenplatte an den beiden Knochenteilen einfach und leicht positioniert und fixiert werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Anlegewerkzeug der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß das Anlegewerkzeug mit einem Aufnahmeteil, einem Halteelement und einem Griffteil versehen ist. In das
Aufnahmeteil kann das Befestigungselement eingeführt werden, das durch das Halteelement im Anlegewerkzeug
fixiert werden kann. Das Griffelement ist vorgesehen, um das Anlegewerkzeug mit den Händen zu führen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
das Aufnähmeteil über eine starre Verbindung mit dem
Griffteil verbunden. Dies erleichtert das Positionieren des Anlegewerkzeugs mit dem darin befindlichen Befestigungselement
.
Es ist vorteilhaft, wenn das Aufnahmeteil eine Aufnahmeöffnung für das Befestigungsteil aufweist und so ausgenommen
ist, daß das Befestigungselement nur in einer zu den Längsachsen der Dorne parallelen Richtung im
Aufnahmeteil verschoben werden kann, und daß das Trägerelement mit mindestens einer Anlegefläche im Aufnahmeteil
anliegt, wobei mindestens noch die Dorne aus dem Aufnahmeteil herausragen. Das Anliegen des Befestigungselements
im Aufnahmeteil ist wichtig, um eine möglichst vollständige Kraftübertragung beim Einschlagen
des Befestigungselements in die Knochenteile zu gewährleisten.
Insbesondere kann vorgesehen sein, daß das Aufnahmeteil
quaderförmig ausgenommen ist. Dies verhindert zusätzlich eine Rotation des Befestigungselements um eine zu
den Längsachsen der Dorne parallel verlaufende Rotationsachse.
Bei einer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß das Aufnahmeteil mit dem einen Ende der starren Verbindung so
verbunden ist, daß die Längsachse der starren Verbindung zu den Längsachsen der Dorne des im Aufnahmeteil
befindlichen Befestigungselements parallel verläuft. Dadurch wird erreicht, daß die von einem Schlagwerkzeug
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auf das Anlegewerkzeug ausgeübte Kraft koaxial und vollständig auf das Befestigungselement übertragen
wird.
Insbesondere kann vorgesehen sein, daß das Ende der starren Verbindung mit dem Griffteil eine Schlagfläche
aufweist, die quer zur Längsachse der starren Verbindung verläuft. Durch diese Art der Schlagflächengestaltung
kann die beim Einschlagen wirkende Kraft des Schlagwerkzeugs vollständig übertragen werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß das Halteelement beweglich gelagert ist
und daß es mit einem Teil des Griffteils verbunden ist, wodurch das Halteelement durch eine Bewegung des Griffteils
derart bewegt werden kann, daß das Halteelement in einer Ruhestellung die Aufnahmeöffnung freigibt und
in einer ersten Arbeitsstellung das Trägerelement im Aufnahmeteil fixiert. Man kann demgemäß das Anlegewerkzeug
mit einer Hand halten und durch gleichzeitige Betätigung eines Teils des Griffteils das Halteelement in
verschiedene Positionen bringen. Damit ist es möglich, das Befestigungselement in das Aufnahmeteil des Anlegewerkzeugs
einzuschieben, es durch das Halteelement zu fixieren und durch die zugehörige Knochenplatte zu
stecken. Dadurch kann gleichzeitig die Knochenplatte mit dem Befestigungselement an den Knochenteilen positioniert
werden und durch Krafteinwirkung eines Schlagwerkzeugs auf die Schlagfläche des Anlegewerkzeugs das
Befestigungselement an den Knochenteilen fixiert werden. Nach der Fixierung der Knochenplatte durch das Befestigungselement
kann durch Betätigung eines Teils des
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Griffelements das Aufnahmeteil des Anlegewerkzeugs wieder
freigegeben werden. Dies ermöglicht das Entfernen des Anlegewerkzeugs von dem Befestigungselement. Das
Operationsfeld ist nun frei, um die Befestigungsschrauben für die Knochenplatte anzubringen.
Es ist vorteilhaft, wenn das Halteelement schwenkbar gelagert ist. Dadurch kann die Aufnahmeöffnung durch
ein Verschwenken des Halteelements vollständig freigegeben oder auch bedeckt werden.
Insbesondere kann vorgesehen sein, daß das Halteelement einen Spreizkörper trägt. Der Spreizkörper dient dazu,
die Längsachsen der Dorne vollständig parallel auszurichten.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Spreizkörper in der ersten Arbeitsstellung mit mindestens einer seiner
Begrenzungsflächen an Kanten oder Flächen des Trägerelements anliegt, die relativ zueinander Aufgleitflächen
bilden, wodurch die Längsachsen der Dorne beim Übergang in eine zweite Arbeitsstellung des Halteelements
vollständig parallel ausgerichtet werden können. Durch diesen Aufgleitvorgang kann die Neigung der
Längsachsen der Dorne kontinuierlich eingestellt werden.
Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Spreizkörper in der ersten Arbeitsstellung
mit seinen Seitenflächen an Kanten oder Flächen des Trägerelements anliegt, die relativ zueinander
Aufgleitflächen bilden, wodurch die Längsachsen der
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Dorne beim Übergang in eine zweite Arbeitsstellung des Halteelements vollständig parallel ausgerichtet werden
können. Durch weitere Betätigung des Griffteils wird das Halteelement in eine zweite Arbeitsstellung bewegt.
Dadurch treten die Seitenflächen des Spreizkörpers mit den zugewandten Kanten und Flächen des Trägerelements
in Kontakt. Die Formgebung des Spreizkörpers zwingt das Trägerelement zu einer elastischen Verformung, die
letztendlich dazu dient, die Längsachsen der Dorne parallel auszurichten. Die parallele Ausrichtung der Dorne
ist erforderlich, damit die Dorne durch die Durchbrechungen der Knochenplatte hindurchgesteckt werden können,
falls die Längsachsen der Dorne am elastisch nicht verformten Trägerelement nicht vollständig parallel
ausgerichtet sind.
Zusätzlich kann es vorteilhaft sein, wenn der Spreizkörper die Aufnahmeöffnung in der ersten Arbeitsstellung
zumindest teilweise verschließt und wenn sich der Spreizkörper in Schließrichtung verjüngt. Dies bietet
insbesondere bei Klammern, deren Dornachsen nach innen zulaufen, eine sehr einfache Realisxerungsmöglichkeit
für ein Spreizelement.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Spreizkörper eine trapezförmige Seitenfläche aufweist, die die Aufnahmeöffnung
bedeckt, wobei der Spreizkörper in die Ausnehmung des Trägerelements zwischen den Schenkeln eingreift.
Insbesondere das Eingreifen in den Zwischenraum zwischen Trägerelement und Knochenplatte erleichtert
das Herausziehen des Befestigungselements aus den Knochenteilen nach endgültiger Fixierung der Knochenplatte
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mit den vorgesehenen Schrauben. Das Anlegewerkzeug hat die Funktion einer Zange.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß das Griffteil aus einem starren und einem beweglichen Teil besteht, wobei der starre Teil
über die starre Verbindung mit dem Aufnahmeteil und der bewegliche Teil mit dem Halteelement verbunden ist, wodurch
eine Bewegung des beweglichen Griffteils zu einer Änderung der Stellung des Halteelements führt. Diese
Art der starren Verbindung ist besonders vorteilhaft, da selbst beim Loslassen des beweglichen Griffteils das
Befestigungselement nicht mehr aus dem Aufnahmeteil herausfallen kann, wenn die Dorne schon an die Wirbelkörper
angesetzt wurden. Außerdem ist auf diese Weise eine starre Verbindung zur Kraftübertragung festgelegt.
Zusätzlich kann es vorteilhaft sein, wenn das Halteelement in der Symmetrieebene der Klammer beweglich ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen,
daß das Griffteil aus zwei Scherengriffen besteht, die etwa unter einem Winkel von 90° vom starren Verbindungsteil
abstehen und in der Symmetrieebene der Klammer liegen. Dies hat den Vorteil, daß die Schlagfläche
des Anlegewerkzeugs frei zugänglich ist. So kann der Operateur beispielsweise in der einen Hand das Anlegewerkzeug
mit eingelegtem Befestigungselement auf dem die Knochenplatte aufgesteckt ist halten und in der anderen
Hand ein Schlagwerkzeug, mit dem er die Dorne des Befestigungselements in die Wirbelkörper treiben kann.
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Die nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient im Zusammenhang mit der
Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Figur 1: eine perspektivische Ansicht von Befestigungselement, Anlegewerkzeug und Knochenplatte
vor dem Anlegen der Knochenplatte;
Figur 2: einen Querschnitt durch eine mit einem Befestigungselement
fixierte Knochenplatte, die von einem Anlegewerkzeug gehalten wird;
Figur 3: einen Querschnitt durch die mit einem Befestigungselement
fixierte Knochenplatte nach dem Entfernen des Anlegewerkzeugs und vor dem Einsetzen der Knochenschrauben;
Figur 4: eine perspektivische Ansicht des Aufnahmeteils des Anlegewerkzeugs mit geöffnetem
Halteelement vor dem Einsetzen des Befestigungselements ;
Figur 5: eine perspektivische Ansicht ähnlich Figur 4 mit eingesetztem und gespreiztem Befestigungselement
.
In Figur 1 ist eine Knochenplatte 1 zum Verbinden zweier Wirbelkörper 21 dargestellt. Sie weist eine rechtekkige
Grundform auf und ist in jedem ihrer vier Quadranten mit einem in Längsrichtung verlaufenden Langloch 2
versehen. Entlang der in Längsrichtung der Knochenplatte 1 verlaufenden Mittellinie weist sie zwei Löcher 3
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auf, deren Mittelpunkt auf der Verbindungslinie der Mittelpunkte der Langlöcher 2 in Querrichtung liegt.
Ferner ist die Knochenplatte 1 zu einer Achse parallel ihrer Mittellinie in Längsrichtung gewölbt.
Zum Befestigen der Knochenplatte 1 an den Wirbelkörpern 21 ist eine Klammer 4 vorgesehen. Diese ist als näherungsweise
H-förmige Platte mit zwei im wesentlichen parallel verlaufenden Schenkel 5, die durch eine Querverbindung
6 miteinander verbunden sind, ausgebildet. Der Querschnitt der Schenkel 5 quer zu ihrer Längsachse
ist im wesentlichen quadratisch. Die Querverbindung 6 erstreckt sich über mehr als die Hälfte der Länge der
Schenkel 5. Die Querverbindung 6 trägt einseitig eine Ausnehmung 7, deren Achse senkrecht zur Querverbindung
6 und zu den Schenkeln 5 verläuft. Die Ausnehmung 7 besteht aus zwei Seitenflächen 9 und einem Boden 8, der
etwa halb so breit wie die Querverbindung 6 ist. Die Seitenflächen 9 der Ausnehmung 7 bilden mit dem Boden
einen Winkel größer 90°. Da die Längsachsen der Schenkel 5 sich etwa unter einem Winkel von 10° schneiden,
dient die Ausnehmung 7 zur Schwächung der Querverbindung 6, um die Klammer 4 so elastisch zu machen, daß
ihre Schenkel 5 parallel ausgerichtet werden können. Die Ausnehmung 7 befindet sich auf der Seite der Querverbindung
6, auf der sich die Längsachsen der Schenkel 5 schneiden.
Jeder Schenkel 5 trägt einen Dorn 10, der sich von der quadratischen Querschnittsfläche des Schenkels 5 in
Längsrichtung des Schenkels 5 erstreckt. Der Dorn 10 ist zylindrisch ausgestaltet und an seinem freien Ende
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zweiseitig angeschliffen. Der Durchmesser des Doms 10
ist kleiner als die Seitenkante der quadratischen Grundfläche des Schenkels 5. Dadurch bildet die quadratische
Querschnittsfläche des Schenkels 5 einen Anschlag. Die Klammer 4 weist an ihren Schenkeln 5 zwei
Schlagflächen 25 auf, die quer zur Längsachse der Dorne
10 verlaufen und sich an dem Ende des Schenkels 5 befinden, das keinen Dorn 10 trägt.
Die Klammer 4 läßt sich mit Hilfe eines Anlegewerkzeugs
11 handhaben. Dieses Anlegewerkzeug 11 hat einen stabförmigen
Grundkörper 12 mit rechteckigem Querschnitt. Ein Ende des Grundkörpers 12 ist quer zu seiner Längsachse
abgeflacht und dient als Schlagfläche 13.
Am anderen Ende des Grundkörpers 12 befindet sich ein Aufnahmeraum 14, der quaderförmig ist. Der Aufnahmeraum
14 ist mit dem Grundkörper 12 so verbunden, daß seine Aufnahmeöffnung parallel zur Schlagfläche 13 verläuft.
Die inneren Dimensionen des Aufnahmeraums 14 sind so gewählt, daß sie in etwa den äußeren Dimensionen der
Klammer 4 entsprechen. Eine Fläche des Aufnahmeraums 14, die die H-förmige Klammer 4 bedeckt, ist von der
Aufnahmeöffnung 15 her zweistufig ausgenommen, wobei die zweite Stufe bis auf den Boden der quaderförmigen
Ausnehmung reicht. Die Stufen bilden jeweils einen Winkel von 90°. Der Aufnahmeraum 14 bildet mit der ausgenommenen
Seitenfläche und der Oberseite des Grundkörpers 12 eine durchgehende Fläche.
Direkt hinter dem Aufnahmeraum 14 an der Oberseite des Grundkörpers 12 verläuft quer zur Symmetrieebene der
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Klammer 4 die Schwenkachse des Halteelements 16. Das Halteelement 16 ist quaderförmig ausgestaltet und kann
in der Symmetrieebene der Klammer 4 verschwenkt werden. Das Halteelement 16 ist an seiner Stirnseite mit einem
Spreizkörper 17 verbunden, der eine trapezförmige Seitenfläche besitzt, die quer zur Längsachse des Halteelements
16 verläuft. Dieser Spreizkörper 17 verschließt in der ersten Arbeitsstellung die Aufnahmeöffnung
15.
Die Dimensionen des Trapezes sind so gewählt, daß der Spreizkörper 17 kleiner ist als die erste Stufe der
Ausnehmung des Aufnahmeraums 14 und die abgeschrägten Seitenflächen im eingeschwenkten Zustand des Halteelements
16 die Schenkel 5 der Klammer 4 berühren.
An der Schwenkachse des Halteelements 16 ist ein Verbindungselement
18 befestigt, das parallel zum Grundkörper 12 verläuft und sich bis in die Nähe der Schlagfläche
13 erstreckt. Der Grundkörper 12 ist am Ende des Verbindungselements 18 in der Nähe der Schlagfläche 13
durchbrochen und zwar quer zur Ebene, die die ausgenommene Fläche des Aufnahmeraums 14 und der Grundkörper 12
bilden. Durch diese Durchbrechung hindurch ist das Verbindungselement 18 mit einem Griffteil 19 verbunden.
Das Griffteil 19 kann in der gleichen Ebene bewegt werden, die auch Schwenkebene des Halteelements 16 ist.
Etwa in der Winkelhalbierenden zwischen dem Griffteil 19 und dem Ende des Grundkörpers 12, der durch die
Schlagfläche 13 begrenzt wird, steht ein Haltegriff 20 ab. Dieser ist starr mit dem Grundkörper 12 verbunden.
Das Ende von Griffteil 19 und Haltegriff 20 bildet je-
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wells ein Ring. Griffteil 19 und Haltegriff 20 bilden somit einen scherenartigen Griff.
Die Verwendung von Klammer 4 und Anlegewerkzeug 11 wird im folgenden anhand der Figuren 1 bis 5 beschrieben.
Das Griffteil 19 wird so positioniert, daß das Halteelement 16 den Aufnahmeraum 14 mit seiner Aufnahmeöffnung
15 freigibt. In die Aufnahmeöffnung 15 wird die Klammer 4 so eingeschoben, daß ihre Dorne 10 aus der
Aufnahmeöffnung 15 herausstehen. Durch Bewegen des Griffteils 19 wird das Halteelement 16 so in Richtung
der Klammer 4 geschwenkt, daß die Seitenflächen des trapezförmigen Spreizkörpers 17 die Schenkel 5 der
Klammer 4 berühren und bei einem weiteren Vordringen des Spreizkörpers 17 die Schenkel 5 der Klammer 4 so
weit aufspreizen, bis die Längsachsen der Schenkel 5 parallel ausgerichtet sind.
In dieser Arbeitsstellung des Halteelements 16 ist es möglich, die Dorne 10 durch die dafür vorgesehenen Löcher
3 der Knochenplatte 1 hindurchzustecken. Die im Aufnahmeraum 14 des Anlegewerkzeugs 11 befindliche
Klammer 4 mit aufgesteckter Knochenplatte 1 kann nun an die Wirbelkörper 21 so angelegt werden, daß jeweils ein
Dorn 10 der Klammer 4 auf einem Wirbelkörper 21 sitzt. Ist die optimale Position der Knochenplatte 1 festgelegt,
dann kann mit Hilfe eines Hammers 22, dessen Hammerfläche 23 auf die Schlagfläche 13 des Anlegewerkzeugs
trifft, die Klammer 4 in die Wirbelkörper 21 eingeschlagen werden. Die Klammer 4 wird so tief eingeschlagen,
bis die Knochenplatte 1 an den Wirbelkörpern
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21 und den Anschlägen, die die quadratischen Querschnittsflächen
der Schenkel 5 bilden, anliegt.
Jetzt kann durch Bewegung des Griffteils 19 das Halteelement
16 so verschwenkt werden, daß es die Aufnahmeöffnung
15 wieder freigibt. Das Anlegewerkzeug 11 kann dann von der Klammer 4 entfernt werden. Die Knochenplatte
1 ist damit an den Wirbelkörpern 21 optimal positioniert und fixiert und kann durch vier Schrauben
fest mit den Wirbelkörpern 21 verbunden werden. Die Schrauben 24 werden dafür durch die Langlöcher 2 der
Knochenplatte 1 hindurchgesteckt.
Nachdem die Knochenplatte 1 mit den Schrauben 24 an den Wirbelkörpern 21 festgeschraubt ist, kann die Klammer
wieder entfernt werden. Dazu wird der Aufnahmeraum 14 des Anlegewerkzeugs 11 über die Klammer 4 geschoben.
Das Halteelement 16 des Anlegewerkzeugs 11 kann nun durch Bewegen des Griffteils 19 wieder so zwischen die
Schenkel 5 der Klammer 4 eingeführt werden, daß die Klammer 4 durch Wegziehen des Anlegewerkzeugs 11 in
Richtung der Längsachsen der Dorne 10 herausgezogen wird. Das Anlegewerkzeug 11 dient dafür als Zange. Alternativ
kann die Klammer 4 auch mit einer herkömmlichen Zange oder einem anderen Aushebelwerkzeug von den
Wirbelkörpern 21 entfernt werden, indem man mit der Zange oder dem Aushebelwerkzeug in den Zwischenraum
zwischen Klammer 4 und Knochenplatte 1 eingreift.
Claims (1)
- SCHUTZANSPRÜCHE1. Befestigungselement für Knochenplatten zur Befestigung einer Knochenplatte, die zur Verbindung von zwei getrennten Knochenteilen dient, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement aus einem Trägerelement (4) und mindestens zwei Dornen (10) besteht, deren Längsachsen im wesentlichen parallel verlaufen, wobei die Dorne (10) durch dafür vorgesehene Durchbrechungen (3) der Knochenplatte (1) hindurchsteckbar und so lang sind, daß sie auf der anderen Seite der Knochenplatte (1) herausragen.2. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachsen der Dorne (10) gegeneinander geneigt sind.3. Befestigungselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß durch eine elastische Verformung des Trägerelements (4) oder der Dorne (10) eine parallele Ausrichtung der Dornachsen möglich ist.Aesculap AG & Co. KG A 54176 u9. Dezember 1997 z-234- 18 -4. Befestigungselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dorne (10) an ihrem Ende angeschliffen sind.5. Befestigungselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Dorn (10) mit einem Anschlag versehen ist.6. Befestigungselement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (4) eine Symmetrieebene besitzt, die quer zur Verbindungslinie der Dornansätze am Trägerelement (4) verläuft.7. Befestigungselement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (4) H-förmig aus zwei im wesentlichen parallelen Schenkeln (5) und einem Quersteg (6) gebildet wird.8. Befestigungselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden parallelen Schenkel (5) jeweils mindestens einen Dorn (10) tragen.9. Befestigungselement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Quersteg (6) in seinem Mittelbereich geschwächt ist.Aesculap AG & Co. KG A 54176 u9. Dezember 1997 z-234- 19 -10. Befestigungselement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (4) quer zu der Ebene durchbrochen ist, die von den Längsachsen der Dorne (10) aufgespannt wird.11. Befestigungselement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (4) mindestens eine Schlagfläche (25) besitzt, die quer zu den Längsachsen der Dorne (10) verläuft.12. Anlegewerkzeug für ein Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlegewerkzeug (11) mit einem Aufnahmeteil (14), einem Halteelement (16) und einem Griffteil (19, 20) versehen ist.13. Anlegewerkzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (14) über eine starre Verbindung (12) mit dem Griffteil (19, 20) verbunden ist.14. Anlegewerkzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (14) eine Aufnahmeöffnung (15) für das Befestigungselement aufweist und so ausgenommen ist, daß das Befestigungselement nur in einer zu den Längsachsen derAesculap AG & Co. KG 9. Dezember 1997
t ft 0 A • 0 0 0 ■ • · • ■ · 54176 u
z-234- 20 -Dorne (10) parallelen Richtung im Aufnahmeteil (14) verschoben werden kann, und daß das Trägerelement (4) mit mindestens einer Anlegefläche im Aufnahmeteil (14) anliegt, wobei mindestens noch die Dorne (10) aus dem Aufnahmeteil (14) herausragen.15. Anlegewerkzeug nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (14) quaderförmig ausgenommen ist.16. Anlegewerkzeug nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (14) mit dem einen Ende der starren Verbindung (12) so verbunden ist, daß die Längsachse der starren Verbindung (12) zu den Längsachsen der Dorne (10) des im Aufnahmeteil (14) befindlichen Befestigungselementes parallel verläuft.17. Anlegewerkzeug nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß am Ende der starren Verbindung (12) mit dem Griffteil (19, 20) eine Schlagfläche (13) vorgesehen ist, die quer zur Längsachse der starren Verbindung (12) verläuft.I ·Aesculap AG & Co. KG A 54176 u9. Dezember 1997 z-234- 21 -18. Anlegewerkzeug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (16) beweglich gelagert ist und daß es mit einem Teil des Griffteils (19) verbunden ist, wodurch das Halteelement (16) durch eine Bewegung des Griffteils (19) derart bewegt werden kann, daß das Halteelement (16) in einer Ruhestellung die Aufnahmeöffnung (15) freigibt und in einer ersten Arbeitsstellung das Trägerelement (12) im Aufnahmeteil (14) fixiert.19. Anlegewerkzeug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (16) schwenkbar gelagert ist.20. Anlegewerkzeug nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (16) einen Spreizkörper (17) trägt.21. Anlegewerkzeug nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Spreizkörper (17) in der ersten Arbeitsstellung mit seinen Seitenflächen an Kanten oder Flächen des Trägerelements (4) anliegt, die relativ zueinander Aufgleitflächen bilden, wodurch die Längsachsen der Dorne (10) beim Übergang in eine zweite Arbeitsstellung des Halteelements (16) vollständig parallel ausgerichtet werden können.Aesculap AG & Co. KG A 54176 u9. Dezember 1997 z-234- 22 -22. Anlegewerkzeug nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Spreizkörper (17) die Aufnahmeöffnung (15) in der ersten Arbeitsstellung zumindest teilweise verschließt und daß sich das Spreizelement (17) in Schließrichtung verjüngt.23. Befestigungselement nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Spreizkörper (17) eine trapezförmige Seitenfläche aufweist, die die Aufnahmeöffnung (15) bedeckt, wobei der Spreizkörper (17) in die Ausnehmung des Trägerelements (4) zwischen den Schenkeln (5) eingreift.24. Anlegewerkzeug nach einem der Ansprüche 21, 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (19, 20) aus einem starren (20) und einem beweglichen Teil (19) besteht, wobei der starre Teil (20) über die starre Verbindung (12) mit dem Aufnahmeteil (14) und der bewegliche Teil (19) mit dem Halteelement (16) verbunden ist, wodurch eine Bewegung des beweglichen Griffteils (19) zu einer Änderung der Stellung des Halteelements (16) führt.25. Anlegewerkzeug nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die starre Verbindung (12) des Anlegewerkzeugs (11) in der Klammerebene und in der Symmetrieebene der Klammer (4) liegt.Aesculap AG & Co. KG 9. Dezember 1997* ti A *· ·* ·« * · » *
• · ■54176
z-234U - 23 -26. Anlegewerkzeug nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (16) in der Symmetrieebene der Klammer (4) beweglich ist.27. Anlegewerkzeug nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (19, 20) aus zwei Scherengriffen besteht, die etwa unter einem Winkel von 90 Grad vom starren Verbindungsteil (12) abstehen und in der Symmetrieebene der Klammer (4) liegen.
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| DE29721858U DE29721858U1 (de) | 1997-12-10 | 1997-12-10 | Befestigungselement für Knochenplatten mit zugehörigem Anlegewerkzeug |
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| DE29721858U DE29721858U1 (de) | 1997-12-10 | 1997-12-10 | Befestigungselement für Knochenplatten mit zugehörigem Anlegewerkzeug |
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| Publication Number | Publication Date |
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-
1997
- 1997-12-10 DE DE29721858U patent/DE29721858U1/de not_active Expired - Lifetime
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