DE29721496U1 - Barrentransportwagen - Google Patents
BarrentransportwagenInfo
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- 240000000528 Ricinus communis Species 0.000 claims description 7
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B66—HOISTING; LIFTING; HAULING
- B66F—HOISTING, LIFTING, HAULING OR PUSHING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. DEVICES WHICH APPLY A LIFTING OR PUSHING FORCE DIRECTLY TO THE SURFACE OF A LOAD
- B66F15/00—Crowbars or levers
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A63—SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
- A63B—APPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
- A63B3/00—Parallel bars or similar apparatus
-
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- A63—SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
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- A63B71/00—Games or sports accessories not covered in groups A63B1/00 - A63B69/00
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- A63B71/023—Supports, e.g. poles
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Description
A 119 Be'
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 genannten Art für den Transport eines Sportgerät-Barrens.
Eine derartige Vorrichtung ist durch die DE-Bl-3340263
bekannt. Bei dieser Vorrichtung sind die vier Schwenkrollen am Barrengestell selbst vertikal verstellbar angebracht. Der
dafür erforderliche Verschiebe- und Arretiermechanismus und die vier Schwenkrollen müssen damit für jeden Barren aufgewendet
werden und stellen einen beträchtlichen Kostenfaktor für den Barren dar. Außerdem wirken sich die hochgestellten
Schwenkrollen störend aus; sie können auch eine Verletzungsgefahr für den Barrenbenutzer bilden.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art zu schaffen, die den Transport des Barrens kostengünstig ermöglicht
und den Barren einfach und ungefährlich beläßt.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die beiden Karren können damit für den Transport einer
Vielzahl von Barren vorgesehen sein. Dabei können die beiden Karren gleich ausgebildet sein, so daß sie kostengünstig
hergestellt werden können. Beispielsweise kann jeder Karren mit einer mittig angeordneten Haltevorrichtung versehen
sein, in die das Verbindungsmittel einspannbar ist. Die Karren lassen sich auch für den Transport anderer Sportgeräte,
wie beispielsweise Sprungkästen, verwenden.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist das
üntergreifmittel durch ein Hebeblech gebildet, das am Karren
befestigt, nach unten abgewinkelt, in der Breite zwischen die beiden Bodenlängsschwellen eingepaßt und am freien Ende
abgekröpft ist. Durch die Einpassung der Hebebleche zwischen die Bodenlängsschwellen des Barrens wird die Lagestabilität
der Karren vor allem inbezug auf Lenkbewegungen
während des Barrentransports gefördert.
Eine weitere Ausbildung der Erfindung ist so getroffen, daß das Verbindungsmittel durch zwei Hebel gebildet ist, die
jeweils mit ihren einen Enden mit einem zugeordneten Karren fest verbunden sind, und daß jeder Karren eine Haltevorrichtung
für das freie Ende des Hebels des anderen Karrens aufweist. Dadurch wird einerseits die Lagestabilität der
beiden Karren zwischen den beiden angehobenen Barrenfüßen erhöht und andrerseits die Handhabung der beiden Karren
erleichtert.
Wenn gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung die
Haltevorrichtung jeder Karre durch eine nach oben stehende, hakenförmige Lasche gebildet ist und Lasche und Befestigungsstelle
des Hebels auf zur Karrenmitte verschiedenliegenden Karrenbereichen angeordnet sind, wird die Lagestabilität
der beiden Karren zwischen den beiden angehobenen Barrenfüßen weiter erhöht und die Handhabung der beiden
Karren weiter erleichtert.
Gemäß einer einfachen, weiteren Ausbildung der Erfindung sind die Hebel durch Rohre gebildet.
Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine in einem angedeuteten Barren eingebrachte Transportvorrichtung gemäß der
Erfindung,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Transportvorrichtung in Richtung der Pfeile II-II in Fig. 1 und
Fig. 3 eine der Fig. 2 ähnliche Seitenansicht der Vorrichtung, die jedoch in der im Eingriff mit dem
Barren befindlichen Lage gezeigt ist, in der der
a 119 Be : :···.. :
Barren abgesenkt ist.
In Fig. 1 ist ein üblicher Barren 1 in gestrichelten Linien
angedeutet. Vom Barren 1 sind zwei parallele Bodenlängsschwellen 2, 3 gezeigt, die in den Endbereichen des Barrens
I mit zwei quer zu diesen Bodenlängsschwellen angeordnete,
schwellenförmige Barrenfüße 4, 5 verbunden sind. In diesen Barrenfüßen sind die die Barrenholme tragenden, nicht dargestellten
Stützen an den durch Kreise markierten Stellen angebracht.
Zwischen den Bodenlängsschwellen 2, 3 sind zwei gleich ausgebildete Karren 6, 7 eingebracht. Der Karren 6 weist
eine in seiner Breite etwa dem Abstand zwischen den Bodenlängsschwellen 2, 3 angepaßten Tragplatte 8 auf, an der zwei
Gabeln für die Aufnahme von zwei Schwenkrollen 9, 10 (s. auch die Figuren 2 und 3) schwenkbar befestigt sind. Die
Schwenkrollenbefestigung klemmt auch ein Hebeblech 11 ein, das nach unten abgewinkelt ist. Die Breite des Hebeblechs 11
ist ebenfalls etwa dem Abstand zwischen den Bodenlängsschwellen 2, 3 angepaßt. Am freien Ende 12 ist das Hebeblech
II nach oben abgekröpft.
Auf dem oberhalb der Karrenmitte liegenden Tragplattenbereich ist eine nach oben stehende, hakenförmige Lasche 13
befestigt, während auf dem unterhalb der Karrenmitte liegenden Tragplattenbereich ein Hebel 14 mit seinem Ende 15
befestigt ist. Die Befestigungen können beispielsweise Schweißverbindungen sein. Der Hebel 14 ist vorzugsweise ein
Vierkantrohr und erstreckt sich bis in die Nähe des Barrenfußes 5.
Der Karren 7 ist mit seinen zwei Transportrollen 16, 17,
seinem Hebeblech 18, dessen Abkröpfungsende 19, ferner mit
seiner Lasche 20 und seinem Hebel 21 genauso ausgebildet wie die Karre 6.
Die Karre 6 wird nach Fig. 3 unter Handhabung des Hebels 14
mit dem Abkröpfungsende 12 des Hebeblechs 11 unter den Barrenfuß 4 geschoben, während die Karre 7 unter Handhabung
des Hebels 21 mit dem Abkröpfungsende 18 des Hebeblechs 19 unter den Barrenfuß 5 geschoben wird. Durch Anwendung einer
Kraft F an den beiden freien Enden der Hebel 14, 21 wird der Barren um eine bestimmte Höhe, beispielsweise 24mm, angehoben.
Diese Hebel können von zwei Personen betätigt werden. Diese Kräfte sind aber auch von einer Person aufbringbar,
der in der Hebelmitte mit gespreizten Beinen auf diesen Hebeln steht (und sich an den Barrenholmen festhält). Die
freien Enden der Hebel 14, 21 werden dann unter den hakenförmigen Teil der Lasche 20 bzw. 13 eingeklinkt, so daß
die Karren 5, 6 die in den Figuren 1 und 2 dargestellte Lage einnehmen. Der Barren 1 kann nun transportiert und gelenkt
werden. Das Wiederabsenken des Barrens 1 erfolgt in umgekehrter Weise.
Die Vorteile einer solchen Transportvorrichtung liegen in
deren einfachen Bedienung mit minimaler Kraft und deren geringen Herstellungskosten.
Claims (5)
1. Vorrichtung zum Transport eines Sportgerät-Barrens mittels
vier Schwenkrollen an vier Barreneckpunkten, wobei für den Transportfall zwei schwellenförmige Barrenfüße,
von denen jeweils einer in einem zugeordneten Barrenendbereich quer zu Bodenlängsschwellen des Barrens
liegt, über das Bodenkontaktniveau der Schwenkrollen bringbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß zwei mit
jeweils zwei Schwenkrollen versehene Karren (6, 7) vorgesehen sind, von denen der eine in den einen und
der andere in den anderen Barrenendbereich zwischen die Barrenlängsschwellen (2, 3) zum Anheben des zugeordneten
Barrenfußes (4, 5) bringbar ist, daß jeder Karren (6, 7) mit Mitteln (11, 19) zur Untergreifung des
zugeordneten Barrenfußes (4, 5) versehen ist und daß
die Hebestellung beider Karren (6, 7) mittels mindestens eines starren Verbindungsmittels (14, 21) sicherbar
ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Untergreifmittel durch ein Hebeblech (11, 19) gebildet ist, das am Karren (6, 7) befestigt, nach
unten abgewinkelt, in der Breite zwischen die beiden Bodenlängsschwellen (2, 3) eingepaßt und am freien Ende
abgekröpft ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungsmittel durch zwei Hebel (14, 21) gebildet ist, die jeweils mit ihren einen
Enden mit einem zugeordneten Karren (6, 7) fest verbunden sind, und daß jeder Karren (6, 7) eine Haltevorrichtung
(13, 20) für das freie Ende des Hebels des anderen Karrens (7, 6) aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung jeder Karre durch eine nach
oben stehende, hakenförmige Lasche (13, 20) gebildet
a 119 Be · &idigr;:·*.. *: .:. :..i■■■.·.'
ist und daß Lasche (13) und Befestigungsstelle (15) des Hebels auf zur Karrenmitte verschiedenliegenden
Karrenbereichen angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebel (14, 21) durch Rohre gebildet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29721496U DE29721496U1 (de) | 1997-12-05 | 1997-12-05 | Barrentransportwagen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29721496U DE29721496U1 (de) | 1997-12-05 | 1997-12-05 | Barrentransportwagen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29721496U1 true DE29721496U1 (de) | 1998-02-26 |
Family
ID=8049523
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29721496U Expired - Lifetime DE29721496U1 (de) | 1997-12-05 | 1997-12-05 | Barrentransportwagen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29721496U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN112408273A (zh) * | 2020-12-03 | 2021-02-26 | 三一海洋重工有限公司 | 一种门架区域检测装置及堆高机 |
-
1997
- 1997-12-05 DE DE29721496U patent/DE29721496U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN112408273A (zh) * | 2020-12-03 | 2021-02-26 | 三一海洋重工有限公司 | 一种门架区域检测装置及堆高机 |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980409 |
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| R079 | Amendment of ipc main class |
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| R071 | Expiry of right |