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DE29721460U1 - Holzfenster mit Zwangsbelüftung - Google Patents

Holzfenster mit Zwangsbelüftung

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Publication number
DE29721460U1
DE29721460U1 DE29721460U DE29721460U DE29721460U1 DE 29721460 U1 DE29721460 U1 DE 29721460U1 DE 29721460 U DE29721460 U DE 29721460U DE 29721460 U DE29721460 U DE 29721460U DE 29721460 U1 DE29721460 U1 DE 29721460U1
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DE
Germany
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ventilation
frame
strip
ventilation strip
sealing chamber
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29721460U
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English (en)
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Original Assignee
KBE KUNSTSTOFFPROD GmbH
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Publication date
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Publication of DE29721460U1 publication Critical patent/DE29721460U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Building Environments (AREA)
  • Specific Sealing Or Ventilating Devices For Doors And Windows (AREA)

Description

G 97 092i Beschreibung
KBE Vertriebsgesellschaft für Kunststoffprodukte GmbH
66763 Dillingen
Holzfenster mit Zwangsbelüftung 10
Die Neuerung bezieht sich auf ein Fenster mit Blendrahmen und Flügelrahmen hergestellt aus Holzprofilen, wobei zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen eine umlaufende Dichtkammer gebildet ist, die mittels Dichtungen abgedichtet ist.
Die Zwangsbelüftung von Räumen durch den Fensterrahmen ist bekannt, insbesondere wenn zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen lediglich Anschlagdichtungen am äußeren bzw. inneren Rahmen seitlich angebracht sind, so daß durch die umlaufende Dichtkammer problemlos ein Luftstrom geführt werden kann, wie es beispielsweise aus der DE-PS 30 46 640 und DE-OS 16 59 950 bekannt ist.
Zwangsbelüftungen von Fensterrahmen sind insbesondere dann einfach herstellbar, wenn die Blendrahmen und Flügelrahmen aus Hohlprofilen aus thermoplastischem Kunststoff gefertigt sind, da hier Lüftungswege durch die Hohlkammern führbar sind.
Sind die Blendrahmen und Flügelrahmen jedoch aus massiven Profilen, wie beispielsweise Holz, gefertigt, so sind die bekannten Luftführungswege von Zwangsbelüftungen von Fenstern aus Kunststoffhohlprofilen nicht anwendbar.
5 Ziel der Neuerung ist daher, eine Zwangsbelüftung für Fenster oder Fenstertüren mit Blendrahmen und Flügelrahmen aus massiven Holzprofilen zu schaffen, bei der ebenfalls das Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutzpartikeln in die
Lüftungswege verhindert wird, gleichzeitig eine vorteilhafte Luftströmung und Luftausgleich ermöglicht wird und auch gute Schalldämmwerte für das Fenster trotz der Lüftungswege für die Zwangsbelüftung ermöglicht werden.
5
Unter Zwangsbelüftung wird hierbei die Belüftung verstanden, die zwangsläufig bei geschlossenem Fenster noch möglich ist, ohne daß zusätzliche Regelungen oder Veränderungen von Lüftungsöffnungen benötigt werden.
10
Die vorgenannte Aufgabe wird mit einem gattungsgemäßen Fenster oder Fenstertür mit einer Zwangsbelüftung gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind den kennzeichnenden Merkmalen der Unteransprüche entnehmbar.
Gemäß der Neuerung wird eine mit mindestens einer Hohlkammer als Hohlprofilleiste ausgebildete Lüftungsleiste mindestens im Bereich des oberen Querholmes des Blendrahmens innerhalb der zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen gebildeten Dichtkammer vorgesehen und an dem Blendrahmen befestigt, wobei die Lüftungsleiste Lüftungsschlitze für einen Lüftungsweg durch die Hohlkammern der Lüftungsleiste aufweist.
Gemäß der Neuerung werden die eigentlichen Blendrahmen und Flügelrahmen aus nichtmassiven Holzprofilen nicht für den Lüftungsweg benutzt, sondern eine zusätzliche Lüftungsleiste, die in den zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen gebildeten 0 umlaufenden Raum, die sogenannte Dichtkammer eingebaut wird, und zwar bevorzugt am Blendrahmen befestigt wird. Die neuerungsgemäße Lüftungsleiste kann als Einkammerhohlprofil oder mehrkammeriges Hohlprofil bevorzugt aus einem thermoplastischen Kunststoff durch Extrusion hergestellt werden und wird dann mit Lüftungsschlitzen entsprechend dem gewünschten Lüftungsweg für eine Luftführung von der Außenseite zur Raujninnenseite oder umgekehrt, versehen. Hierbei kann der Lüftungsweg und die Lüftungsschlitze so
angeordnet werden, daß eine möglichst gute Schalldämmung ermöglicht wird, wobei auch trotz der Belüftung die Fenster schlagregensicher sind und die Fugendurchgangswerte der höchsten Beanspruchskiasse genügen. Darüber hinaus ist es möglich, die neuerungsgemäß einsetzbare Lüftungsleiste auch mit einer anextrudierten Dichtungslippe aus einem weicher eingestellten Kunststoff als demjenigen der Lüftungsleiste auszustatten, so daß diese Dichtungslippe als äußere Anschlagdichtung zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen benutzt werden kann.
Im Sinne der Erfindung ist es nicht erforderlich, die Lüftungsleiste rund um den Fensterrahmen verlaufend am Blendrahmen innerhalb der Dichtkammer anzuordnen, sondern nur bereichsweise. Bevorzugt wird die Lüftungsleiste nur im Bereich des oberen Querholms des Fensters angeordnet.
Die Lüftungsleiste wird an der Falzseite des Blendrahmens befestigt, vorzugsweise angeklebt mittels eines Klebers. Es ist aber auch möglich, die Lüftungsleiste mit einem Klebeband auszurüsten, das mit einer Abdeckfolie abgedeckt ist, so daß nach Abziehen der Abdeckfolie die Lüftungsleiste über das Klebeband an dem Blendrahmen einfach fixierbar ist.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Neuerung ist es auch vorgesehen, die Lüftungsleiste mit einem vorstehenden Raststeg auszubilden, der in einer entsprechenden Nut im Blendrahmen zur Befestigung einsteckbar und verrastbar ist.
0 Um auch das Abführen von Kondenswasser aus der Lüftungsleiste zu fördern, wird vorgeschlagen, daß die Lüftungsleiste einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt mit mindestens einer Hohlkammer aufweist und die der Dichtkammer und Falzseite des Flügelrahmens zugewandte Seitenwandung schräg verlaufend 5 ausgebildet ist und auch Lüftungsschlitze nahe der spitzwinkligen Ecke der Lüftungsleiste ausgebildet sind.
Insbesondere ist vorgesehen, daß die Lüftungsschlitze an zwei aufeinanderfolgenden Seitenwandungen der Lüftungsleiste ausgebildet sind.
Um sowohl Anschlagflächen für Mitteldichtungen oder besseren Sitz am Blendrahmen zu schaffen, wird vorgeschlagen, daß die Lüftungsleiste an mindestens einer Seitenwandung in Verlängerung derselben einen vorstehenden Steg aufweist.
Eine weitere Befestigungsmöglichkeit der Lüftungsleiste am Blendrahmen wird neuerungsgemäß durch Ausbildung einer in eine Einstecknut am Blendrahmen klemmbare oder rastbare Lüftungsleiste vorgeschlagen. Bevorzugt sind hierzu an mindestens einer im wesentlichen parallel zur Fensterebene verlaufenden Seitenwandung der Lüftungsleiste, Rastzungen zum Verrasten der Lüftungsleiste in einer am Blendrahmen ausgebildeten Einstecknut ausgebildet sind.
Zur Verbesserung der Schalldämmung wird die Lüftungsleiste jeweils an ihren Enden, das ist üblicherweise im Bereich der Ecken des Fensterrahmens, mittels Dichtstopfen, die in die Hohlkammern eingeschoben werden oder die als Endkappen aufgesetzt werden, verschlossen. Innerhalb der Lüftungsleiste in den Hohlkammern sich niederschlagendes Kondenswasser kann über die Lüftungsschlitze nach unten ablaufen und durch die umlaufende Dichtungskammer zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen nach unten an die Unterseite des Fensterrahmens und über entsprechende Entwässerungsschlitze abgeführt werden. Der Dichtstopfen wird bevorzugt aus einem weichen elastischen Material, wie Moosgummi oder Schaumstoff hergestellt.
Auf Grund der neuerungsgemäßen Konstruktion ist es nicht erforderlich, daß die Lüftungsleiste, sofern sie nur sich über einen Querholm erstreckt, die ganze Breite eines Fensters 5 überstreicht.
In einer bevorzugten Weiterbildung der Neuerung wird vorgeschlagen, daß die an dem Blendrahmen befestigte
Lüftungsleiste an ihrer dem Flügelrahmen zugewandten Seite an einer an dem Flügelrahmen angebrachten Mitteldichtung im geschlossenen Zustand des Fensters dichtend anliegt, wobei die umlaufende Dichtkammer in ein äußeres Dichtkammerabteil und ein inneres Dichtkammerabteil unterteilt ist und ein Lüftungsweg von der Außenseite zur Innenseite des Fensters bzw. umgekehrt über das äußere Dichtkammerabteil über die Lüftungsleiste mittels der eingearbeiteten Lüftungsschlitze, das innere Dichtkammerabteil gebildet ist, wobei die Verbindung der Dichtkammerabteile nach außen bzw. innen über die Anschlagspalte zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen oder durch entsprechende Ausnehmungen in den Anschlagdichtungen erfolgt.
Insbesondere wird vorgeschlagen, daß durch Einsatz einer Lüftungsleiste nur im Bereich des oberen Querholms des Blendrahmens der Lüftungsweg für eine Zwangsbelüftung auf den Bereich der oberen Querholme von Blendrahmen und Flügelrahmen begrenzt ist und die offenen Enden der Lüftungsleiste mit je einem Dichtstopfen abdichtend verschlossen sind.
In weiterer Ausbildung der Neuerung können die Lüftungswege durch die Lüftungsleiste durch entsprechende Anordnung und Zuordnung der Luftschlitze für den Lufteintritt und -autritt verlängert werden, insbesondere zickzackförmig geführt werden, wie den kennzeichnenden Merkmalen der Ansprüche 8 und 9 entnehmbar.
Um eine ausreichende Luftzufuhr oder -abfuhr bei der 0 Zwangsbelüftung zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, daß das äußere Dichtkammerabteil nur im Bereich des oberen Querholms von Blendrahmen und Flügelrahmen nach außen mittels einer an der Lüftungsleiste ausgebildeten Dichtungslippe abgedichtet ist und im Bereich der Seitenholme und des unteren Querholms von Blendrahmen und Flügelrahmen das äußere Dichtkammerabteil über einen Spalt mit der Außenseite kommuniziert, durch welche Luft in das äußere Dichtkammerabteil herein- und herausströmt.
Die Lufteinströmung in die Lüftungsleiste und in die Dichtkammer zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen erfolgt entweder über Entwässerungsöffnungen oder durch den Spalt zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen von außen in das Dichtkammerabteil, insbesondere von der Unterseite des Fensterrahmens und von hier kann die Luft nach oben steigen und dann durch die Luftschlitze in die Lüftungsleiste gelangen und von hier in das innere Dichtkammerabteil und dann durch Lüftungsschlitze zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen der inneren Anschlagdichtung zur Rauminnenseite.
Bei hohem Winddruck entsteht ein ausreichender Überdruck in dem äußeren Dichtkammerabteil, so daß die Luft in die Lüftungsleiste gelangt. Bevorzugt ist eine gleiche Anzahl von gleich großen Luftschlitzen für den Lufteintritt bzw. den Luftaustritt in der Lüftungsleiste vorgesehen bzw. in der Summe ein gleich großer Querschnitt der Lüftungsschlitze zum Durchtritt der Luft aus dem äußeren Dichtkammerabteil durch die Lüftungsleiste in das innere Dichtkammerabteil und von hier dann weiter zur Rauminnenseite über die Lüftungsschlitze im Bereich des Flügelrahmens bzw. der Anschlagdichtung des Flügelrahmen der inneren Anschlagdichtung des Flügelrahmens.
Die neuerungsgemäß mit einer schalldämmenden Zwangsbelüftung ausgestatteten Holzfenster sind je nach Art der eingesetzten Isolierglasscheiben bei Einsatz von äußerer und innerer Anschlagdichtung sowie einer Mitteldichtung so hoch schallgedämmt, daß Schalldämmwerte bis 42 dB, d.h. Schallschutzklasse 4, erzielbar sind. 30
Bevorzugt werden die Fenster nur mit einer Mitteldichtung und einer inneren Anschlagdichtung zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen ausgestattet, so daß stets Luft durch den zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen auf der Außenseite im Anschlagbereich verbleibenden Spalt in das äußere Dichtkammerabteil gelangen kann bzw. aus ihm entweichen kann.
Die Neuerung wird nachfolgend anhand der Zeichnung mit weiteren Details und Varianten erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Querschnittsansicht einer Lüftungsleiste mit mehreren Hohlkammern
Fig. 2 den Querschnitt einer Lüftungsleiste mit nur einer Hohlkammer
Fig. 3 den Querschnitt durch einen Fensterrahmen mit
Blendrahmen, Flügelrahmen und Lüftungsleiste im Bereich des oberen Querholms des Fensters
Fig. 4 Draufsicht auf den oberen Querholm eines Fensters in schematischer Darstellung mit Lüftungsleiste
Fig. 5 den Lüftungsweg in schematischer Darstellung für das Fenster gemäß Fig. 4
Fig. 6 schematische Aufsicht auf den oberen Querholm
eines Fensters mit Lüftungsleiste
Fig. 7 die schematische Darstellung des Lüftungsweges für
das Fenster gemäß Fig. 6
25
Fig. 8 eine weitere Ausführungsform der Lüftungsleiste in
Einbauposition am Fensterrahmen
Fig. 9 einen Schnitt durch die Lüftungsleiste gemäß Fig. 8
Fig. 10 eine weitere Variante einer verrastbaren
Lüftungsleiste in Einbauposition am Fensterrahmen
Fig. 11 Querschnitt der Lüftungsleiste nach Fig. 10.
Die Darstellungen sind nicht maßstäblich, sondern teilweise schematisiert.
In der Fig. 1 ist in Teilansicht eine Lüftungsleiste 6 dargestellt, die als dreikammeriges Hohlprofil aus thermoplastischem Kunststoff, wie beispielsweise Hart-PVC, extrudiert ist. Die Lüftungsleiste 6 weist im wesentlichen einen rechteckigen Querschnitt auf mit einer zentralen großen Lüftungskammer 60 sowie zwei kleineren benachbarten Lüftungskammern 61a, 61b. Längs einer ihrer an dem Blendrahmenprofil zur Anlage kommenden Seiten ist über den Querschnitt des Lüftungsprofiles oder der Lüftungsleiste 6 vorstehend eine Dichtungslippe 63 beispielsweise aus Weich-PVC anextrudiert. An der hierzu gegenüberliegenden Seite ist eine vorstehende Stegkante 62a ausgebildet, wodurch ein Absatz auf der Oberseite der Lüftungsleiste zur Aufnahme beispielsweise von Klebemittel oder einem Klebeband gebildet ist für die spätere Befestigung der Lüftungsleiste an dem Blendrahmen. Die Lüftungskammer 60 der Lüftungsleiste 6 wird je nach gewünschtem Lüftungsweg mit Lüftungsschlitzen versehen, die beispielsweise eingefräst werden, wie noch weiter erläutert wird.
Fig. 2 zeigt eine Lüftungsleiste mit einfachem Querschnitt mit nur einer zentralen Lüftungskammer 60. Die Lüftungsschlitze sind hier nicht dargestellt, sie werden'entsprechend dem gewünschten Lüftungsweg eingefräst und ausgebildet.
In der Fig. 3 ist ein Fensterrahmen, gebildet aus Blendrahmen 1 und Flügelrahmen 2, dargestellt, die jeweils aus massiven Holzprofilen hergestellt sind. Im geschlossenen Zustand des 0 Fensters wird zwischen Blendrahmen 1 und Flügelrahmen 2 eine umlaufende Dichtkammer gebildet, die zur Rauminnenseite Rs beispielsweise mittels einer am Anschlagvorsprung 22 des Flügelrahmenprofils eingesetzten Dichtung 4 abgedichtet wird. Auf der Außenseite AS überkragt der Anschlagvorsprung 11 des 5 Blendrahmens den Flügelrahmen 2, wobei dazwischen der Lüftungsspalt S gebildet ist, der gegebenenfalls ebenfalls mittels einer Dichtung abdichtbar ist. An der Mittelfalz 23 des Flügelrahmens 2 ist eine Nut 24 ausgearbeitet, in welcher
eine Mitteldichtung 3 eingesetzt ist. Weitere Nuten in der Mittelfalz 23 dienen der Beschlagaufnahme bzw. der Entwässerung. An der Mittelfalz 12 des Blendrahmens, d.h. der der Dichtkammer zugewandten Seite, ist die Lüftungsleiste 6 angeordnet, und zwar so, daß sie den Winkelbereich zum Anschiagvorsprung Il ausfüllt. Die Befestigung erfolgt beispielsweise mittels des Klebers 7 im Bereich des Absatzes 62 der Oberseite der Lüftungsleiste 6. Die anextrudierte Dichtungslippe 63 der Lüftungsleiste 6 dichtet den Spalt S im Bereich des Anschlagvorsprunges 11 zum Flügelrahmen 2. Die Lüftungsleiste 6 ist lediglich in einem Teilbereich des Fensterrahmens für die Zwangsbelüftung angeordnet, beispielsweise bevorzugt im Bereich des oberen Querholms des Fensterrahmens. Die Lüftungsleiste 6 ist so bemessen, daß sie auf ihrer nicht am Anschlagvorsprung 11 des Blendrahmens anliegenden Seite an der Mitteldichtung 3 des Fensters im geschlossenen Zustand anliegt und damit die umlaufende Dichtkammer in ein äußeres Dichtkammerabteil Da und ein inneres Dichtkammerabteil Di unterteilt. Die beiden Dichtkammerabteile Da, Di sind gegeneinander abgedichtet und eine Luftdurchführung wird erst durch in die Lüftungsleiste eingebrachte Lüftungsschlitze, die einen Lüftungsweg L, wie gestrichelt dargestellt, ermöglichen.
Die Luft L gelangt von der Außenseite AS über den Spalt S zwischen Blendrahmen 1 und Flügelrahmen 2 in das äußere Dichtkammerabteil Da. Von hier kann es über an der Unterseite der Lüftungsleiste angrenzend an das Dichtkammerabteil Da angebrachte Lüftungsschlitze Ll in' die Lüftungskammer 6 0 der 0 Lüftungsleiste 6 eindringen. Aus der Lüftungskammer 60 gelangt die Luft über durch die Lüftungsschlitze L2, L3 der Lüftungsleiste 6 angrenzend an das innere Dichtkammerabteil Di in die innere Dichtkammer Di. Von hier gelangt die Luft L über in der Anschlagdichtung 4 eingearbeitete Ausnehmungen L4 beispielsweise zur Rauminnenseite RS. Je nach Druckgefälle verläuft der Lüftungsweg und die Luftbewegung von außen nach innen oder umgekehrt.
Um den Bereich der Luftführung für die Zwangsbelüftung zu beschränken, ist die Lüftungsleiste 6, die beispielsweise im Bereich des oberen Querholms des Fensters am Blendrahmen 1 befestigt ist, an ihren beiden seitlichen Enden mittels Dichtstopfen, beispielsweise aus Moosgummi, abgedichtet und verstopft. Damit ist dann der Belüftungsweg auf den in der Fig. 3 dargestellten Bereich beschränkt.
Innerhalb der Lüftungsleiste 6 kann allerdings der Lüftungsweg zickzackmäßig hin- und hergeführt und verlängert werden, wie nachfolgend erläutert wird.
In der Fig. 8 ist eine alternative Befestigungsvariante der Lüftungsleiste 6 am Blendrahmen 1 dargestellt. Wie dieser Fig.
8 und auch der vergrößerten Darstellung der Lüftungsleiste 6 gemäß Fig. 9 entnehmbar ist, weist diese Lüftungsleiste 6 im Bereich ihrer Oberseite 62a einen vorstehenden Raststeg 610 auf, der in eine entsprechende im Blendrahmen 1 eingebrachte Einstecknut 110 einsteckbar ist, so daß eine Befestigung der Lüftungsleiste 6 bewirkbar ist. Um einen festen Sitz der Lüftungsleiste 6 mit ihrem Raststeg 610 in der Rastnut 110 des Blendrahmens 1 zu gewährleisten, kann der Raststeg 610, wie insbesondere in Fig. 9 ersichtlich, mit einer Profilierung in Gestalt von Raststegen 611 versehen seih, so daß bei entsprechender Profilierung der Rastnut 110 im Blendrahmen ein besonders fester Sitz der Lüftungsleiste 6 an dem Blendrahmen 1 erzielbar ist.
In der Fig. 4 ist schematisch die Draufsicht auf den oberen 0 Teil eines Fensterrahmens mit Blendrahmen 1 und Flügelrahmen aus massivem Holz gemäß Fig. 3 dargestellt. Die in der umlaufenden Dichtkammer am Blendrahmen angebrachte Lüftungsleiste 6 ist gestrichelt dargestellt. Die Lüftungsleiste 6 ist mit von der Außenseite her für den Lufteintritt vorgesehenen Luftschlitzen Ll an der Unterseite mittig ausgebildet.
An den beiden Enden ist die Lüftungsleiste 6 jeweils mit Dichtstopfen 5 verschlossen. Vor den Enden sind jeweils für den Durchtritt der Luft und Austritt aus der Lüftungsleiste in die innere Dichtkammer vorgesehene Lüftungsschlitze L2, L3 an der Lüftungsleiste 6 ausgebildet.
Nun kann der Luftweg, wie in der Fig. 5 schematisch dargestellt, von außen durch den Spalt S über das äußere Dichtkammerabteil Da zu den Lüftungsschlitzen Ll der Lüftungsleiste, von hier innerhalb der Lüftungsleiste durch die Lüftungskammer 60 zu den Lüftungsschlitzen L2, L3 zum Eintritt in das innere Dichtkammerabteil Di und dann weiter zu den Ausnehmungen L4 am Dichtungsprofil 4 des Flügelrahmen und Eintritt zur Rauminnenseite Rs erfolgen. Dieser neuerungsgemäß zickzackförmig sehr lange Lüftungsweg erhöht die Schalldämmung.
Wenn an Stelle der mehrkammerigen Lüftungsleiste 6 gemäß Fig. 1 nur die einfache einkammerige Lüftungsleiste gemäß Fig. 2 eingesetzt wird, so entfällt praktisch nur der eine Lüftungsschlitz L3.
Die Lüftungsschlitze an der Lüftungsleiste sind so angeordnet, daß der Durchtritt vom äußeren Dichtkammerabteil zum inneren Dichtkammerabteil ermöglicht wird.
Auch die Dichtkissen 5 am Ende der Lüftungsleiste erhöhen die Schalldämmung.
In der Fig. 6 ist eine weitere Möglichkeit der Führung der Luft durch die Lüftungsleiste 6, angeordnet in der Dichtkammer zwischen Blendrahmen 1 und Flügelrahmen 2, dargestellt. Hierbei sind die Luftschlitze Ll für den Lufteintritt aus dem äußeren Dichtkammerabteil Da in die Lüftungskammer 60 der 5 Lüftungsleiste 6 an im Bereich des einen Endes der Lüftungsleiste 6 nahe den Dichtkissen 5 ausgebildet und die Lüftungsschlitze L2, L3 für den Durchtritt und Eintritt der Luft aus der Lüftungskammer 60 in das innere Dichtkammerabteil
• ·
Di am anderen Ende der Lüftungsleiste 6 nahe den Dichtungsstopfen. Die Durchtrittsöffnungen für die Luft aus den Dichtkammerabteil Di zur Rauminnenseite RS, nämlich die Ausnehmungen L4 in der Anschlagdichtung 4 des Flügelrahmens, hingegen sind wieder in dem Bereich des Fensterrahmens angeordnet, wo die Luftschlitze Ll für den Lufteintritt in die Lüftungsleiste vorgesehen sind. Auf diese Weise ist der Luftweg vom Lufteintritt von der Außenseite AS zur Rauminnenseite RS hin und her über fast die gesamte Länge des oberen Querholms des Fensters geführt, wie auch schematisch in der Fig. 7 dargestellt. Entsprechend der Länge dieses Weges, den die Luft bei der Zwangsbelüftung von außen nach innen oder umgekehrt oder zwecks Druckausgleich durchläuft, erfährt die Luftströmung eine hohe Schalldämmung, verbessert durch die Dichtstopfen 5 am Ende der Lüftungsleiste.
In der Fig. 11 ist eine Lüftungsleiste 6 mit nur einer Hohlkammer 60 für den Einbau an den oberen Querholm eines Blendrahmens 1, siehe Fig. 10, dargestellt.
An den beiden zur Fensterebene parallelen Seitenwandungen der Lüftungsleiste sind bereichsweise Rastzungen 68a, b und 66a,b ausgebildet, so daß eine aus thermoplastischem Kunststoff hergestellte Lüftungsleiste federnd rastend in eine entsprechende Einstecknut 12a am Blendrahmen 1, siehe Fig. 10, einklemmbar ist und gegebenenfalls zusätzlich mittels Klebemittel zum Beispiel auf der oberen Seitenwandung 62 aufgebracht, dauerhaft am Blendrahmen fixierbar ist. Der vorstehende Steg 64 bildet hierbei für das Klebemittel zusammen mit der Seitenwandung 62 einen Aufnahmeraum und seitliche Begrenzung.
Die der Falzseite des Flügelrahmens 2 zugewandte im Einbauzustand untere Seitenwandung 67 der Lüftungsleiste 6 ist 5 schräg verlaufend ansteigend von der Außenseite AS zur Raumseite RS ausgebildet, wobei der Lüftungsschlitz Ll an die spitze untere Ecke anschließt, so daß Kondenswasser leicht in Pfeilrichtung K abfließen kann. Auch hier wird der Lüftungsweg
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seitlich mittels in die Hohlkammer 60 eingesetzter Dichtstopfen begrenzt.
Des weiteren ist die innere der Raumseite RS zugewandten Seitenwandung der Lüftungsleiste nach unten mit einem über die untere Seitenwandung 67 vorstehenden Anschlagsteg 65 ausgebildet, so daß hier eine Mitteldichtung 3, siehe Fig. 10, anliegen kann. Die Luft L kann von der Außenseite AS zur Raumseite RS in beiden Richtungen in die innere und äußere Dichtkammer Di, Da durch die Lüftungsleiste und die Spalte S, SF zwischen Blendrahmen und Fensterrahmen strömen.

Claims (16)

111 ··« * · G 97 092i Schutzansprüche
1. Fenster mit Blendrahmen und Flügelrahmen hergestellt aus Holzprofilen, wobei zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen eine umlaufende Dichtkammer gebildet ist, die mittels Dichtungen abgedichtet ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine mit mindestens einer Hohlkammer als Hohlprofilleiste ausgebildete Lüftungsleiste mindestens im Bereich des oberen Querholmes des Blendrahmens innerhalb der zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen gebildeten Dichtkammer vorgesehen und an dem Blendrahmen befestigt ist und die Lüftungsleiste Lüftungsschlitze für einen Lüftungsweg durch die Hohlkammern des Lüftungsprofiles zum Herstellen eines Belüftungsweges von der Außenseite zur Raumseite des Fensters aufweist.
2. Fenster nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftungsleiste (6) einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt mit mindestens einer Hohlkammer (60) aufweist und die der Dichtkammer und Falzseite des Flügelrahmens zugewandte Seitenwandung (67) schräg verlaufend ausgebildet ist und auch Lüftungsschlitze (Ll) nahe der spitzwinkligen Ecke der Lüftungsleiste ausgebildet sind.
3. Fenster nach Anspruch 1 oder 2,
0 dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftungsleiste (6) steif und aus Kunststoff gefertigt ist und einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist und eine anextrudierte als äußere Dichtung zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen dienende Dichtungslippe (63) aus einem weicheren 5 Kunststoff als demjenigen der Lüftungsleiste aufweist.
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4. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftungsleiste (6) an der Mittelfalz (12) und an der Innenseite des Anschlages (11) des Blendrahmens anliegend angeordnet und mittels eines Klebemittels befestigt ist.
5. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftungsleiste auf einer der an dem Blendrahmen anliegenden Außenseite mit einem Klebeband mit Abdeckfolie ausgerüstet ist.
6. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß Lüftungsschlitze (Ll, L3) an zwei aufeinanderfolgenden Seitenwandungen der Lüftungsleiste (6) ausgebildet sind.
7. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftungsleiste an mindestens einer Seitenwandung in Verlängerung derselben einen vorstehenden Steg (62a, 64, 65, 610) aufweist.
8. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer im wesentlichen parallel zur Fensterebene verlaufenden Seitenwandung der Lüftungsleiste (6) , Rastzungen (66a,b; 68a,b) zum Verrasten der Lüftungsleiste (6) in einer am Blendrahmen (1) ausgebildeten Einstecknut (12a) ausgebildet sind.
0
9. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftungsleiste (6) auf ihrer an dem Blendrahmen (1) anliegenden Außenseite (62) mit einem vorstehenden Raststeg (610) ausgebildet ist, der in eine entsprechende im Blendrahmen (1) ausgebildete Einstecknut (110) zur Befestigung der Lüftungsleiste (6) am Blendrahmen (1) einsteckbar und verrastbar ist.
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10. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftungsleiste (6) an ihren offenen Enden jeweils mittels eines Dichtstopfens (5) verschlossen ist.
5
11. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die an dem Blendrahmen befestigte Lüftungsleiste (6) an einer ihrer dem Flügelrahmen zugewandten Seite an einer an dem Flügelrahmen (2) angebrachten Mitteldichtung (3) im geschlossenen Zustand des Fensters dichtend anliegt, wobei die umlaufende Dichtkammer in ein äußeres Dichtkammerabteil und ein inneres Dichtkammerabteil unterteilt ist und ein Lüftungsweg (L) von der Außenseite zur Innenseite des Fensters bzw. umgekehrt über das äußere Dichtkammerabteil (Da) über die Lüftungsleiste (6) mittels der eingearbeiteten Lüftungsschlitze (Ll, L2, L3, L4), das innere Dichtkammerabteil (Di) gebildet ist, wobei die Verbindung der Dichtkammerabteile nach außen bzw. innen über die Anschlagspalte zwischen Blendrahmen und Flügelrahmen oder durch entsprechende Ausnehmungen in den Anschlagdichtungen erfolgt.
12. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß durch Einsatz einer Lüftungsleiste (6) nur im Bereich des oberen Querholms (101) des Blendrahmens (1) der Lüftungsweg (L) für eine Zwangsbelüftung auf den Bereich der oberen Querholme von Blendrahmen und Flügelrahmen begrenzt ist und die offenen 0 Enden der Lüftungsleiste (6) mit je einem Dichtstopfen (5) abdichtend verschlossen sind.
13. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftungsschlitze für die 5 Zwangsbelüftung in der Lüftungsleiste (6) so angeordnet sind, daß ein Zickzackweg von dem Luftschlitz (Ll) für den Lufteintritt aus dem äußeren Dxchtkammerabteil (Da) nahe einer Ecke des Blendrahmens bis zum Dichtstopfen (5) am
anderen Ende des Querholms des Blendrahmens und nach Durchtritt durch die Luftschlitze für den Luftaustritt (L2, L3) in das innere Dichtkammerabteil (Di) wieder zurück bis nahe zur ersten Ecke des Blendrahmens und von dort über Lüftungsschlitze (L4) der Durchtritt am obe'ren Querholm (201) des Flügelrahmens bzw. dessen Anschlagdichtung (4) erfolgt.
14. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftungsschlitze für die Zwangsbelüftung in der Lüftungsleiste im Bereich des oberen Querholms (101) des Blendrahmens (1) so angeordnet sind, daß ein Zickzwackweg von den Luftschlitzen für den Lufteintritt (Ll) aus dem äußeren Dichtkammerabteil (Da) in die Mitte des Querholms (101) in die Lüftungskammer (60) der Lüftungsleiste (6) und von dort nach beiden Seiten bis zu den Dichtstopfen (5) nahe den Ecken des Blendrahmens vorliegt und von hier der Durchtritt durch die Luftschlitze für den Luftaustritt (L2, L3) der Lüftungsleiste (6) in das innere Dichtkammerabteil (Dl) und von hier bis zur Mitte des oberen Querholms des Blendrahmens verläuft, wo Luftschlitze (L4) am Flügelrahmen vorgesehen sind.
15. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtstopfen aus einem schallschluckenden Schaumstoff oder Moosgummi bestehen.
16. Fenster nach einem der Ansprüche 1 bis 15, 0 dadurch gekennzeichnet, daß das äußere Dichtkammerabteil (Da) nur im Bereich des oberen Querholms (101) von Blendrahmen (1) und Flügelrahmen (2) nach außen mittels einer an der Lüftungsleiste (6) ausgebildeten Dichtungslippe (63) abgedichtet ist und im Bereich der 5 Seitenholme und des unteren Querholms von Blendrahmen und Flügelrahmen das äußere Dichtkammerabteil (Da) über einen Spalt (S) mit der Außenseite kommuniziert, durch welche
Luft in das äußere Dichtkammerabteil herein- und herauskommt.
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