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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen im wesentlichen kreditkartenförmigen Sammeldatenträger mit
einem Speicherelement, auf dem Datensätze speicherbar sind.
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Derartige
kreditkartenförmige
Datenträger finden
derzeit eine breite Anwendung. Sie werden beispielsweise als Kreditkarte,
EC-Karte, Krankenkassenkarte, Einkaufsrabattkarte, Mitgliedskarte
und dergleichen verwendet. Sie umfassen wenigstens ein Speicherelement,
meist in Form eines Magnetstreifens, auf dem endnutzerbezogene Daten
gespeichert sind. Neben dem Magnetstreifen können weitere Speicherelemente
vorgesehen sein, beispielsweise in Form eines Speicherchips. Bei
EC-Karten wird ein solcher Speicherchip beispielsweise verwendet,
um geldwerte Beträge
auf diesem zu speichern, die dann als elektronisches Zahlungsmittel
verwendet werden können.
Dieser Speicherchip ist wiederbeschreibbar.
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Aufgrund
der Vielfalt möglicher
Anwendungsgebiete und der geringen Herstellungskosten dieser kreditkartenförmigen Datenträger gehen
immer mehr Unternehmen dazu über,
solche Datenträger
an ihre Kunden auszuhändigen.
Entsprechend sammelt sich beim Endnutzer eine Vielzahl dieser Datenträger. Viele
Endnutzer führen
sämtliche
der an sie ausgehändigten
Datenträger
stets mit sich, da nur schwer vorauszusagen ist, wann welcher Datenträger benötigt wird.
Das führt
allerdings dazu, daß die Brieftasche
sehr voll und damit unhandlich ist.
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Um
die Anzahl der kreditkartenförmigen
Datenträger,
die an den Endnutzer ausgehändigt
werden, zu verringern, wurden kreditkartenförmige Sammelkarten entwickelt,
die eine Vielzahl von Datensätzen
speichern und somit für
verschiedene Anwendungen verwendet werden können. Ein Beispiel für eine derartige
Sammelkarte ist die sogenannte „FriCard", die von der Universität Karlsruhe
eingesetzt wird. Diese dient Mitarbeitern der Universität sowie den
eingeschriebenen Studenten als Sichtausweis, als Geldbörse für die Mensa,
als Zutrittsberechtigung für
bestimmte Gebäude,
als Kraftfahrzeug-Einfahrtberechtigung,
als Arbeitszeiterfassung, als Bibliotheksausweis und dergleichen.
Die Einzelfunktionen der „FriCard" wurden dabei im
Vorfeld von der Universität
Karlsruhe festgelegt, dann wurden die Sammelkarten entsprechend
der festgelegten Einzelfunktionen von einem Datenträgerhersteller
produziert und schließlich
an das Personal und die Studenten verteilt. Diese „FriCard" hat den großen Vorteil,
daß anstelle
einer Vielzahl von kreditkartenförmigen
Datenträgern
für jede
einzelne Funktion nur eine einzige Sammelkarte an den Endnutzer
ausgegeben werden muß.
Zum einen werden somit Kosten reduziert, und zum anderen muß der Endnutzer
weniger kreditkartenförmige
Datenträger
mit sich führen,
so daß mehr Platz
für andere
kreditkartenförmige
Datenträger
verbleibt.
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Die
bereits bekannten Sammelkarten können
zwar sicherstellen, daß zu
den beim Endnutzer bereits vorhandenen kreditkartenförmigen Datenträgern keine
unnötig
hohe Anzahl weiterer Datenträger hinzukommt,
hingegen kann die Gesamtanzahl der in der Brieftasche des Endnutzers
bereits vorhandenen kreditkartenförmigen Datenträger nicht
verringert werden.
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Ist
es daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen im wesentlichen
kreditkartenförmigen
Datenträger
zu schaffen, mit dem die Gesamtanzahl der kreditkartenförmigen Datenträger beim
Endnutzer, insbesondere die Anzahl der beim Endnutzer bereits vorhandenen
kreditkartenförmigen
Datenträger,
reduziert werden kann.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung
durch einen im wesentlichen kreditkartenförmigen Sanmmeldatenträger gelöst, der
zumindest ein Speicherelement aufweist. Der Sammeldatenträger ist
derart ausgebildet, daß eine
Anzahl von Datensätzen
auf diesem speicherbar ist, die von einem Endnutzer aus einer Vielzahl
von auf jeweils verschiedenen, bereits vorhandenen kreditkartenförmigen Datenträgern gespeicherten
Datensätzen
auswählbar
ist. Der Endnutzer kann demnach mehrere seiner kreditkartenförmigen Datenträger im erfindungsgemäßen Sammeldatenträger vereinen,
wobei die Zusammenstellung der auf dem erfindungsgemäßen Sammeldatenträger gespeicherten
Datensätze dem
Endnutzer überlassen
ist. So kann dieser beispielsweise die Datensätze von denjenigen Datenträgern auf
dem erfindungsgemäßen Sammeldatenträger speichern,
die er am häufigsten
benötigt.
Auch kann er mehrere der erfindungsgemäßen Sammeldatenträger verwenden,
um die Datensätze
sämtlicher
seiner kreditkartenförmiger
Datenträger
thematisch zu gruppieren, beispielsweise ein Fahrzeug-Sammeldatenträger, auf
dem Datensätze
bezüglich
der Fahrzeugversicherung, ADAC-Mitgliedschaft, etc. gespeichert
sind, ein „Payback"-Sammeldatenträger, auf
dem Rabattdatensätze
verschiedener Unternehmen gespeichert sind, oder dergleichen.
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Zum
einen kann also mit Hilfe des erfindungsgemäßen Sammeldatenträgers die
Gesamtanzahl der kreditkartenförmigen
Datenträger
des Endnutzers verringert werden, zum anderen kann der erfindungsgemäße Sammeldatenträger an die
individuellen Bedürfnisse
des Endnutzers angepaßt
werden, und zwar durch diesen selbst.
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Es
ist bevorzugt, daß Datensätze von
kreditkartenförmigen
Datenträgern,
die bereits beim Endnutzer vorhanden sind, auf das zumindest eine
Speicherelement des erfindungsgemäßen Sammeldatenträgers kopierbar
sind, also unverändert
von den kreditkartenförmigen
Datenträgern
auf den erfindungsgemäßen Sammeldatenträger überspielt
werden können.
Auf diese Weise wird die Funktionssicherheit des erfindungsgemäßen Sammeldatenträgers beim späteren Einsatz
erhöht.
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Der
Sammeldatenträger
kann ein oder mehrere Speicherelemente aufweisen, wobei die einzelnen
Speicherelemente verschieden sein können. Dabei kann es sich um
Magnetstreifen, Speicherchips oder dergleichen handeln. Die Speicherelemente können derart
gestaltet sein, daß auf
jedem Speicherelement nur ein spezielles Datenformat oder eine Vielzahl
verschiedener Datenformate speicherbar und von diesem auslesbar
ist. Es kann beispielsweise auch für verschiedene Datenformate
je ein Speicherelement an dem kreditkartenförmigen Datensammelträger vorgesehen
sein.
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Bevorzugt
weist zumindest ein Speicherelement einen Sicherheitsbereich auf,
der beispielsweise über
einen PIN-Code oder dergleichen geschützt ist.
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Ferner
ist es bevorzugt, daß das
Speicherelement eine Anzeigeneinrichtung aufweist, die dem Endnutzer
beispielsweise Informationen über
das auf dem Sammeldatenträger
noch vorhandene Restspeichervolumen liefert.
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Bevorzugt
ist zumindest ein Speicherelement wiederbeschreibbar, so daß die auf
diesem Speicherelement vorhandenen Datensätze ausgetauscht bzw. überschrieben
werden können.
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Ferner
schafft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung, mit der das
wenigstens eine Speicherelement des erfindungsgemäßen Sammeldatenträgers beschreibbar
und/oder auslesbar ist.
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Bevorzugt
ist diese Vorrichtung zudem derart ausgebildet, daß Datensätze von
kreditkartenförmigen
Datenträgern
auslesbar sind, so daß das
Auslesen von beim Endnutzer bereits vorhandenen kreditkartenförmigen Datenträgern und
das Überspielen der
entsprechenden Datensätze
auf den erfindungsgemäßen Sammeldatenträger mit
Hilfe einer einzelnen Vorrichtung erfolgen kann.
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Vorzugsweise
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
an einen Homecomputer anschließbar
oder in einen solchen integriert. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
kann natürlich
auch als öffentlich
zugänglicher
Computerterminal ausgebildet sein.
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Ferner
schafft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Handhabung des
erfindungsgemäßen, im
wesentlichen kreditkartenförmigen
Sammeldatenträgers,
das die Schritte aufweist: Auswahl von auf bereits vorhandenen kreditkartenförmigen Datenträgern gespeicherten
Datensätzen
durch den Endnutzer, Auslesen und gegebenenfalls Bearbeiten dieser Datensätze und
Speichern der Datensätze
auf das mindestens eine Speicherelement des erfindungsgemäßen Sammeldatenträgers. Die
Datensätze
können
beispielsweise im Stapelverfahren auf dem erfindungsgemäßen Speicherelement
abgelegt und, beispielsweise der Reihe nach, mit einer Kennummer versehen
werden. Die Auswahl eines Datensatzes von dem Sammeldatenträger erfolgt
dann durch die Anwahl der Kennummer in einem entsprechenden Menü. Ist der
ausgewählte
Datensatz auf einem Sicherheitsbereich des Speicherelementes gespeichert,
so muß beispielsweise
zunächst
ein PIN-Code eingegeben werden, bevor auf den Datensatz zugegriffen
werden kann. Auch kann der erfindungsgemäße Sammeldatenträger derart
gestaltet sein, daß dieser
vor jeder Nutzung aktiviert werden muß.
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Die
Aktivierung der erfindungsgemäßen Sammelkarte
kann beispielsweise über
eine zusätzliche
Aktivierungseinrichtung erfolgen, die ebenfalls Gegenstand der vorliegenden
Erfindung ist.
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Die
Aktivierungseinrichtung umfaßt
wenigstens ein Speicherelement, eine Eingabevorrichtung, beispielsweise
in Form einer Tastatur, mindestens eine Energiequelle, z. B. eine
Batterie oder eine Solarzelle, eine Anzeigeeinrichtung in Form eines
Displays oder dergleichen, eine Verarbeitungseinheit zum Verarbeiten
der eingegebenen und/oder gespeicherten Daten sowie eine Sicherheitseinrichtung,
die eine Codierung in Form eines Zahlencodes, Fingerabdrucks oder
dergleichen abfragt.
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Die
Aktivierungseinrichtung weist vorteilhaft die Form einer Sammelkartenschutzhülle auf,
die beispielsweise aus Kunststoff hergestellt ist. Zum Aktivieren
der Sammelkarte muß ein
vorbestimmter und in der Sicherheitseinrichtung gespeicherter Code über die
Eingabeeinrichtung in die Sicherheitseinrichtung der Aktivierungseinrichtung
eingegeben werden. Dies kann vorteilhaft erfolgen, indem der Fingerabdruck
des Sammelkarteninhabers bei der Entnahme der Sammelkarte aus der
Aktivierungseinrichtung gescannt und mit einem in dem Speicherelement
hinterlegten Fingerabdruck verglichen wird. Bei einer Übereinstimmung
der Fingerabdrücke
wird die Sammelkarte automatisch aktiviert.
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Ferner
wird vorzugsweise nur einer oder eine bestimmte Anzahl der auf der
Sammelkarte hinterlegten Datensätze über die
Anzeige- und Eingabeeinrichtung der Aktivierungseinrichtung durch
den Sammelkarteninhaber ausgewählt
und entsprechend aktiviert.
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Zudem
kann die Sicherheitseinrichtung der Aktivierungseinrichtung mehrere
Codes abfragen, beispielsweise neben dem Fingerabdruck einen weiteren
Zahlencode, der vorzugsweise sechsstellig ist.
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Die
sich anschließende
Deaktivierung des Sammeldatenträgers
nach abgeschlossener Nutzung erfolgt dann bevorzugt automatisch.
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Schließlich wird
mit der vorliegenden Erfindung ein Computerprogramm zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
bereitgestellt.
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Es
sollte klar sein, daß der
erfindungsgemäße Sammeldatenträger im täglichen
Gebrauch wie ein herkömmlicher
kreditkartenförmiger
Datenträger handhabbar
ist.
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Wird
dem Endnutzer ein neuer Datenträger angeboten,
beispielsweise eine neue Rabattkarte, so können die entsprechenden Datensätze im Gegensatz
zu herkömmlichen
kreditkartenförmigen
Datenträgern
wahlweise auch direkt auf dem erfindungsgemäßen Sammeldatenträger gespeichert
werden, wenn eine entsprechende Schreibvorrichtung zur Verfügung steht.
Dem Endnutzer wird also keine weitere Karte ausgehändigt, sondern
der Endnutzer stellt seine Sammelkarte zum Speichern von Datensätzen zur
Verfügung.
Dies hat den Vorteil, daß in
der Brieftasche des Endnutzers kein weiterer Stauraum verlorengeht.
Natürlich
kann der Endnutzer den neuen Datenträger auch zunächst mitnehmen
und die entsprechenden Datensätze
dann zu einem späteren Zeitpunkt
auf den erfindungsgemäßen Sammeldatenträger kopieren.