DE29719501U1 - Manschette für ein Blutdruckmeßgerät - Google Patents
Manschette für ein BlutdruckmeßgerätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Manschette für ein Blutdruckmeßgerät, mit mindestens einer elastischen Druckkammer, mindestens
einem Einlaß zum Einlassen von Gas oder Flüssigkeit in die Druckkammer und mit mindestens einem Auslaß zum Auslassen
des Gases oder der Flüssigkeit aus der Druckkammer.
Bei der sogenannten indirekten Blutdruckmessung unter Verwendung eines Blutdruckmeßgerätes bekannter Art wird eine zunächst
leere und an ein Manometer angeschlossene Druckmanschette um den Oberarm eines Patienten gelegt. Die Druckmanschette
wird dann solange aufgepumpt, bis der Blutstrom in der Armschlagader völlig abgedrosselt und der Pulsschlag
nicht mehr zu ertasten ist. Wird der Manschettendruck daraufhin wieder vermindert, indem die Luft durch ein Auslaßventil
aus der Druckmanschette abgelassen wird, so kann man durch ein im Bereich der Ellenbeuge aufgesetztes Stethoskop das Geräusch
des wieder in die Armarterie einfließenden Blutes hören. Der dabei abgelesene Manometerwert zeigt den sogenannten
systolischen Blutdruck an. Verschwindet bei weiterer
Reduzierung des Manschettendrucks das pulssynchrone Strömungsgeräusch,
so kann der sogenannte diastolische Blutdruck abgelesen werden.
Nun bereitet vor allem älteren Bluthochdruckpatienten, die unter Umständen mehrmals täglich selbständig eine Blutdruckmessung
durchführen müssen, das Anlegen und insbesondere das mit Kraftaufwand verbundene Aufpumpen der Druckmanschette auf
einen vorbestimmten Manschettendruck häufig Schwierigkeiten.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, eine Manschette für ein Blutdruckmeßgerät anzugeben, das dem Patienten das Anlegen
und das Aufpumpen der Manschette auf einen vorbestimmten Manschettendruck erleichtert.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch eine Manschette mit einer Spannvorrichtung zum Spannen der Manschette derart, daß
die beim Anlegen der Manschette die mit Gas oder Flüssigkeit gefüllte Druckkammer wenigstens einen Teil des zur Blutdruckmessung
benötigten Manschettendrucks erzeugt. Dies erleichtert es dem Patienten, den benötigten Manschettendruck einzustellen.
Ist die Spannvorrichtung zudem hinsichtlich des gewünschten Mahschettendrucks einstellbar, so kann der einmal
für einen Patienten eingestellte Manschettendruck, bei späteren Blutdruckmessungen genau und auf einfache Weise reproduziert
werden. Dies spart Zeit und erleichtert zudem die Handhabung, was besonders von älteren Bluthochdruckpatienten geschätzt
wird.
Vorteilhaft kann als Auslaß ein Drosselventil verwendet werden, mit dem das Ausströmen der Luft aus der Druckkammer und
damit der Abfall des Manschettendrucks genau geregelt werden kann.
Ist der Einlaß ein Einwegventil, durch das die Luft in die Druckkammer ein-, aber nicht ausströmen kann, so kann auf
einfache Weise dafür gesorgt werden, daß die Druckkammer
schon vor dem Anlegen der Manschette mit Luft gefüllt ist. Als Einwegventil kann beispielsweise ein mechanisches Rückschlagventil
verwendet werden. Befindet sich in der Druckkammer ein Spannelement, das bei Abwesenheit einer äußeren Kraft
die Druckkammer auf ein Mindestvolumen vorspannt, so pumpt sich die Luftkammer nach Abnehmen der Manschette gleichsam
von selbst auf. Alternativ kann die Luftkammer aus einem Material bestehen, das seine ursprüngliche Form annimmt, sobald
keine äußere Kraft mehr wirkt.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist an der Druckkammer ein Überdruckventil vorgesehen, das bei Überschreiten
eines vorgegebenen Drucks Luft aus der Druckkammer ausströmen läßt, bis der eingestellte Druck erreicht ist. Dadurch
entfällt die Notwendigkeit, besondere mechanische Vorkehrungen an der Spannvorrichtung vorzusehen, um diese hinsichtlich
des gewünschten Manschettendrucks einzustellen. Insbesondere kann die Manschette unabhängig vom Umfang des
Arms des Patienten "auf Anschlag" vorgespannt werden, ohne daß der Arm des Patienten gequetscht wird. Auch dies erleichtert
die Handhabung des Blutdruckmeßgerätes.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung setzt sich
die Manschette aus zwei Manschettenteilen zusammen, die an einem Ende miteinander verbunden sind. Die Manschettenteile
können im wesentlichen als starre Körper ausgebildet und um eine Schwenkachse schwenkbar miteinander verbunden sein. Vorzugsweise
ist ein Manschettenteil an seiner dem anderen Manschettenteil zugewandten Innenfläche mit der Druckkammer versehen.
Hat ein Manschettenteil an seiner Außenfläche eine ebene Auflagefläche, so kann die Manschette auf einer Unterlage,
beispielsweise einem Tisch, abgestellt werden. Dies ermöglicht es dem Benutzer, seinen Arm in bequemer Haltung in
die Manschette einzulegen und die Blutdruckmessung durchzuführen
.
Die Spannvorrichtung kann ein an den freien Enden der Manschettenteile
angebrachter Hebelspanner oder eine Schraubvorrichtung sein.
In einer alternativen Ausführungsform ist die Spannvorrichtung
versehen mit einem Vorspannelement zum Vorspannen der Manschette derart, daß diese in Abwesenheit einer äußeren
Kraft geschlossen ist, mit einem Einrastmechanismus, der die Manschette nach dem Öffnen gegen die von dem Vorspannelement
ausgeübte Vorspannkraft im geöffneten Zustand arretiert, und mit einem Auslöseelement zum Deaktivieren des Einrastmechanismus.
Damit sich die Manschette beim Anlegen selbsttätig schließt, ist das Auslöseelement vorteilhaft an der Innenfläche
eines Manschettenteils angeordnet. Beim Einlegen beispielsweise eines Arms in die Manschette, wird so automatisch
das Auslöseelement betätigt und der Einrastmechanismus deaktiviert, so daß die Manschette durch das Vorspannelement geschlossen
wird.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung befindet sich
in der Manschette ein Kolben, der sich beim Schließen der Manschette in einem mit einem Medium gefüllten Kolbenraum bewegt.
Durch eine das Medium von der Druckkammer trennende, bewegliche Trennwand wird die Druckkammer beim Schließen der
Manschette komprimiert. Bei dieser Weiterbildung der Erfindung wird somit der Manschettendruck durch die beim Schließen
der Manschette erfolgende Kompression der Luftkammer zusätzlich erhöht. Als Medium kann ein Gas oder eine Flüssigkeit,
beispielsweise Wasser verwendet werden.
Die Manschette kann als Armband ausgebildet sein, insbesondere als Armband für eine Armbanduhr. Die in dem Armband ausgebildete
Druckkammer kann mittels einer ansteckbaren Pumpvorrichtung aufgepumpt werden. In einer vorteilhaften Weiterbildung
kann die Pumpvorrichtung zugleich die Funktion einer Meßvorrichtung übernehmen.
Damit ein Blutdruckmeßgerät eine besonders kompakte Form hat, ist es günstig, eine flexible Leiterplatte mit einer für die
Blutdruckmessung benötigten elektronischen Steuerung in einem Hohlraum anzuordnen, der in einem flexiblen Manschettenteil
ausgebildet ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist ein Blutdruckmeßgerät
vorgesehen, das eine Manschette in einer der eben erläuterten Ausführungsformen verwendet.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche sowie der folgenden Beschreibung.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Figuren näher erläutert.
Darin zeigen:
Figuren 1 bis 9 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Manschette in verschiedenen Modifikationen,
Figur 10 eine zweite Aus führungs form der Manschette,
Figuren 11 bis 13 eine dritte Ausführungsform der Manschette
in zwei Modifikationen,
Figuren 14 und 15 eine vierte Ausführungsform der Manschette,
Figuren 16 und 17 eine fünfte Ausführungsform der Manschette
und
Figur 18 eine sechste Aus führungs form der Manschette-
In den Figuren 1 bis 3 ist eine erste Ausführungsform der Erfindung
dargestellt. Figur 1 zeigt den Querschnitt einer Manschette 10 eines nicht dargestellten Blutdruckmeßgerätes in
geöffnetem Zustand. Die Manschette 10 besteht aus zwei Man-
schettenteilen 12, 14, die jeweils eine im wesentlichen konkave Innenfläche 16, 18 haben. Die beiden Manschettenteile
12, 14 sind um eine parallel zu den Innenflächen 16, 18 verlaufende
Schwenkachse 20 schwenkbar miteinander verbunden. Der Manschettenteil 12 ist an seiner Außenfläche mit einer
Auflagefläche 22 versehen, mit der er beispielsweise auf einem Tisch abgestellt werden kann.
Die Manschettenteile 12, 14 können über ihre freien Enden 24, 26 miteinander verbunden werden. Zu diesem Zweck ist an der
Außenfläche des freien Endes 24 des Manschettenteils 12 eine Schraubvorrichtung 28 angebracht, mit der die freien Enden
24, 26 der beiden Manschettenteile 12, 14 relativ zueinander fixiert werden können, um die Manschette 10 zu schließen. Die
Schraubvorrichtung 28 kann auf verschiedene Arten ausgestaltet sein. So kann beispielsweise in dem freien Ende 24 des
Manschettenteils 12 eine Ausnehmung 30 vorgesehen sein, in die das freie Ende 26 des schwenkbaren Manschettenteils 14
beim Schließen der Manschette 10 eingreift. Mittels eines an der Schraubvorrichtung 2 8 vorgesehenen Drehknopfes 32 kann
bei geschlossener Manschette die Lage der freien Enden 24, 26 der beiden Manschettenteile 12, 14 zueinander verändert werden,
indem die Drehbewegung des Drehknopfes 32 in eine Translationsbewegung des freien Endes 26 des schwenkbaren Manschettenteils
14 umgesetzt wird, wie auch aus Figur 3 hervorgeht. Auf diese Weise kann die Querschnittsfläche der in Figur
2 mit A bezeichneten Manschettenöffnung und so der Manschettendruck
auf einen in die Manschette eingelegten Arm zu Beginn der Blutdruckmessung eingestellt werden.
An der Innenfläche 16 des Manschettenteils 12 befindet sich eine Druckkammer 34, die zu Beginn der Blutdruckmessung mit
Luft gefüllt ist. Die Druckkammer 34 ist aus einem flexiblen Material hergestellt, das nach einer erfolgten Kompression
von selbst seine ursprüngliche Form annimmt. Ein in der Druckkammer ausgebildetes Einwegventil 35, z.B. ein Rückschlagventil,
läßt Luft in die Druckkammer 34 eintreten und
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verhindert, daß die Luft wieder ausströmt, so daß sich die Druckkammer 34 auf ihre ursprüngliche Größe ausdehnen kann.
Alternativ kann in der Druckkammer 34 ein Spannelement, z.B. eine Feder angebracht sein, welche die Innenwände der Druckkammer
34 bei Abwesenheit einer äußeren Kraft auf Abstand hält und in Verbindung mit dem Rückschlagventil 35 auf diese
Weise für das Aufpumpen der Druckkammer 34 sorgt. Wesentlich ist in beiden Fällen, daß vor der Blutdruckmessung, d.h. bei
geöffneter Manschette 10, die Druckkammer 34 mit Luft gefüllt ist. Über ein Ablaßventil 37, z.B. Drosselventil, das direkt
an der Druckkammer 34 oder an einem die Druckkammer mit einem Manometer verbindenden Schlauch angebracht ist, kann die Luft
aas der Druckkammer 34 abgelassen werden. Das Drosselventil 37 kann ein manuell bedienbares oder ein elektrisch angesteuertes
Ventil sein.
Das hinsichtlich der Druckkammer 34 Erläuterte gilt auch für die in der weiteren Beschreibung vorgestellten Ausführungsformen
der Erfindung. Für alle weiteren Ausführungsformen
gilt insbesondere, daß beispielsweise durch ein in der Druckkammer 34 integriertes Spannelement oder durch das verwendete
Material der Druckkammer 34 in Verbindung mit einem entsprechenden Einlaßventil dafür gesorgt ist, daß die Druckkammer
34 schon vor dem Anlegen der Manschette 10 mit Luft gefüllt ist. Alternativ kann die Druckkammer 34 vor dem Anlegen der
Manschette mittels einer Pumpe bis zu einem gewissen Grad aufgepumpt werden. Dies gilt insbesondere für die später erläuterten
Ausführungsbeispiele nach den Figuren 11 bis 18. Ferner kann die Druckkammer 34 schon vor dem Anlegen der Manschette
mit einer Flüssigkeit angefüllt sein. Eine Flüssigkeit besitzt gegenüber einem Gas den Vorteil geringerer Kompressibilität,
so daß sich mit einer Druckkammer, die mit einer Flüssigkeit angefüllt ist, der zur Blutdruckmessung benötigte
Manschettendruck besonders aufwandsarm erzeugen läßt.
Im folgenden wird die Funktionsweise der Manschette 10 erläutert. Zu Beginn der Blutdruckmessung stellt der Benutzer die
Manschette 10 mit der Auflagefläche 22 auf den Tisch 23. Die freien Enden 24, 26 der beiden Manschettenteile 12, 14 sind
zu diesem Zeitpunkt noch nicht miteinander verbunden, d.h. die Manschette ist geöffnet, wie in Figur 1 dargestellt ist.
Der Benutzer legt nun seinen Arm in den auf dem Tisch 23 stehende Manschettenteil 12, so daß die Druckkammer 34 an seinem
Arm anliegt. Nun greift er mit seiner freien Hand den schwenkbaren Manschettenteil 14 und führt dessen freies Ende
18 in die Ausnehmung 30 ein. Die schon zu Beginn der Blutdruckmessung mit Luft gefüllte Druckkammer 34 drückt in dieser
Phase auf die Blutgefäße des Benutzers. Durch Drehen des in Figur 3 dargestellten Drehknopfes 32 der Schraubvorrichtung
28 arretiert er das freie Ende 18 des Manschettenteils 14 in der Ausnehmung 30 und stellt den gewünschten Manschettendruck
ein. Das Erreichen des gewünschten Manschettendrucks kann beispielsweise durch eine an der Manschette 10 angebrachte
optische oder akustische Anzeigevorrichtung angezeigt werden. Wie oben erläutert, verhindert das Rückschlagventil
35 das Ausströmen der Luft aus der Druckkammer 34. Die an sich bekannte und deshalb an dieser Stelle nicht näher erläuterte
Blutdruckmessung wird durch Öffnen des Drosselventils 37 der Druckkammer 34 gestartet.
Nach Beendigung der Messung löst der Benutzer das. freie Ende
18 des schwenkbaren Manschettenteils 14 aus der Ausnehmung 30 und nimmt den Arm aus der Manschette 10. Sobald die Druckkammer
34 vom Druck des anliegenden Arms befreit ist, sorgt die Elastizität der Druckkammer 34 in Verbindung mit dem Rückschlagventil
35 dafür, daß Luft in die Druckkammer 34 einströmt, bis diese ihre ursprüngliche Form angenommen hat. Wie
oben erläutert, ist dieselbe Wirkung durch eine in der Druckkammer 34 angebrachte Feder zu erzielen, die bei geöffneter
Manschette 10 die Innenwände der Druckkammer 34 auf Abstand hält.
In den Figuren IB und 2B ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt,
das sich gegenüber dem Ausführungsbeispiel nach den
Figuren 1 und 2 lediglich hinsichtlich der Druckkammer 34 unterscheidet.
Bei der Manschette 10 nach Figur IB und 2B erstreckt sich die Druckkammer 34 nicht nur über die Innenfläche
des Manschettenteils 12, sondern auch über die Innenfläche des Manschettenteils 14. Auf diese Weise wird ein in die
Manschette 10 eingelegter Arm im wesentlichen ganz von der Druckkammer 34 umschlossen, so daß auf den eingelegten Arm
von allen Seiten derselbe Druck ausgeübt wird. Dies erhöht die Zuverlässigkeit der Blutdruckmessung. Anstelle einer sich
über den gesamten Innenumfang der Manschette 10 erstreckenden Druckkammer kann an der Innenfläche des beweglichen Manschettenteils
14 auch eine separate Druckkammer vorgesehen sein. Dies gilt im übrigen auch für die folgenden Ausführungsbeispiele
.
In den Figuren 4 bis 9 ist die eben beschriebene Ausführungsform der Erfindung, in der die beiden Manschettenteile 12, 14
um die Schwenkachse 20 schwenkbar miteinander verbunden sind, in verschiedenen Modifikationen dargestellt. Bei der Manschette
10 nach den Figuren 4 und 5 ist anstelle der Schraubvorrichtung 28 und der Ausnehmung 30 nach den Figuren 1 bis 3
ein Einrastvorrichtung vorgesehen, um die freien Enden 24, 26 der beiden Manschettenteile 12, 14 miteinander zu verbinden
und so die Manschette 10 vorzuspannen. Die Einrastvorrichtung besteht im wesentlichen aus einer Einrastnase 38, die an der
Außenfläche des freien Endes 24 des Manschettenteils 12 ausgebildet ist, und mehreren korrespondierenden Einrastkerben
40, die sich an der Innenfläche des freien Endes 26 des Manschettenteils 14 befinden. Beim Schließen der Manschette 10
rastet die Einrastnase 38 in eine der Einrastkerben 40 ein. Der Benutzer kann den Manschettendruck variieren, indem er
die Einrastnase 38 in unterschiedliche Einrastkerben 40 einrasten läßt. An dem freien Ende 26 ist eine verschiebbare
Markierung 41 vorgesehen, mit der der Benutzer diejenige Einrastkerbe kennzeichnen kann, in welche die Einrastnase 38
eingreifen muß, um die Manschette 10 so zu schließen, daß der gewünschte Manschettendruck erzeugt wird. Anstelle der Mar-
kierung 41 kann auch ein verstellbares Anschlagelement verwendet
werden. Entsprechend abgeändert kann für jedes zu dieser Beschreibung erläuterte Ausführungsbeispiel eine solche
Markierung oder ein solches Anschlagelement vorgesehen sein.
Bei der modifizierten Ausführungsform nach Figur 6 sind die
Einrastkerben 40 an der Außenfläche des freien Endes 26 des Manschettenteils 14 vorgesehen. Wie in dem Ausführungsbeispiel
nach Figur 1 greift das freie Ende 26 in die an dem Manschettenteil 12 ausgebildete Ausnehmung 30 ein. Beim
Schließen der Manschette 10 rastet ein Einrastelement 42, das um eine an dem freien Ende 24 des Manschettenteils 12 vorgesehene
Achse 44 schwenkbar gehalten wird, in eine der Einrastkerben 40 ein. Das Einrastelement 44 wird dabei beispielsweise
durch eine um die Achse 44 gewickelte Torsionsfeder auf die Außenfläche des freien Endes 24 gedruckt. Bei der
modifizierten Ausführungsform nach Figur 6 verhindert eine in
der Druckkammer 34 angeordnete Feder 46 ein Erschlaffen der Druckkammer 34. In Figur 7 ist angedeutet, daß anstelle der
Einrastvorrichtung auch ein Spannhebel 48 zum Vorspannen der Manschette 10 verwendet werden kann, der das freie Ende 26
des schwenkbaren Manschettenteils 14 an dem freien Ende 24 des Manschettenteils 12 fixiert.
Im Gegensatz zu den Ausführungsbeispielen nach den Figuren 1 bis 7 wird bei der modifizierten Ausführungsform nach Figur 8
der Druck innerhalb der Druckkammer 34 schon durch das Schließen der Manschette 10 erhöht. Zu diesem Zweck ist in
dem Manschettenteil 12 ein abgedichteter Kolbenraum 50 ausgebildet, der einerseits durch einen beweglichen Kolben 52 und
andererseits durch eine elastische Trennwand 54 begrenzt ist. Der Kolbenraum 50 ist mit einem flüssigen oder gasförmigen
Medium angefüllt, das durch die Trennwand 54 von der Luftkammer 34 getrennt ist. Der Kolben 52 ragt mit einem Ende 56 aus
einer Öffnung 58 des Manschettenteils 12 und wird beim Schließen der Manschette 10 durch das freie Ende 26 des
schwenkbaren Manschettenteils 14 in den Manschettenteil 12
hineinbewegt. Die Kolbenbewegung wird über das Medium auf die elastische Trennwand 54 übertragen, so daß die in der Druckkammer
34 eingeschlossene Luft auf ein kleineres Volumen komprimiert und so der Druck in der Druckkammer 34 erhöht wird.
Auch bei der modifizierten Ausfuhrungsform nach Figur 9 wird
der Druck innerhalb der Druckkammer 34 durch Schließen der Manschette 10 erhöht. In dieser Ausführungsform sind an der
Innenfläche 16 des Manschettenteils 34 zusätzlich zur Druckkammer 34 zwei weitere Teilkammern 60 und 62 vorgesehen, die
mit der Druckkammer 34 verbunden sind. An dem Manschettenteil 14 sind zwei Andruckflächen 64, 66 ausgebildet, die beim
Schließen der Manschette auf die Teilkammern 60, 62 drücken, so daß die in den Teilkammern enthaltene Luft in die Druckkammer
34 entweicht. Durch die aus den Teilkammern 60, 62 zuströmende Luft wird der Druck in der Druckkammer 34 erhöht.
Zudem ermöglichen es die beiden Teilkammern 60 und 62, die Manschette 10 an den Durchmesser des eingelegten Arms anzupassen.
Bei den bisher besprochenen Ausführungsbeispielen kann an der Außenfläche des freien Endes 24 des Manschettenteils 12 eine
LCD-Anzeige angebracht sein. Der Benutzer kann auf diese Weise in bequemer Haltung auf die LCD-Anzeige herabblicken,
um das Ergebnis der Blutdruckmessung oder andere Informationen, z.B. den zu Beginn der Messung eingestellten Manschettendruck
abzulesen. Insbesondere kann der Benutzer beim Ablesen der LCD-Anzeige störende Bewegungen vermeiden, so daß eine
zuverlässige Blutdruckmessung gewährleistet ist.
An Hand der Figuren 10 bis 15 werden im folgenden weitere Ausfuhrungsformen der Erfindung erläutert, die einen von den
eben beschriebenen Ausführungsbeispielen abweichenden Aufbau haben.
Die Manschette 10 nach Figur 10 hat die Form eines offenen Ringes, der durch Verbinden seiner beiden freien Enden 7 0 und
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72 geschlossen werden kann. Das freie Ende 70 der Manschette 10, das aus einem starren Material, z.B. einem festen Kunststoff
oder Metall besteht, greift beim Schließen der Manschette in eine Verschlußöffnung 74 ein, die an dem anderen
freien Ende 72 der Manschette 10 ausgebildet ist. Ein an dem freien Ende 72 um ein Gelenk 76 beweglich gehaltener Rasthebel
78 besitzt an seiner der Verschlußöffnung 74 zugewandten Außenfläche mehrere Rastvorsprünge 80, die beim Schließen der
Manschette 10 in Rastkerben 82 eingreifen, die an dem anderen freien Ende 70 der Manschette 10 ausgebildet sind. Der zum
Schließen der Manschette 10 benötigte Anpreßdruck, mit dem die Rastvorsprünge 80 in die Rastkerben 82 gedrückt werden,
kann z.B. durch eine an dem Gelenk 78 angebrachte, in Figur 11 nicht dargestellte Torsionsfeder erzeugt werden, die den
Rasthebel 78 auf das freie Ende 70 der Manschette 10 drückt.
In einem sich der Verschlußöffnung 74 anschließenden Bereich ist in der Manschette 10 analog zu dem Ausführungsbeispiel
nach Figur 8 ein abgedichteter Kolbenraum 84 vorgesehen, der einerseits durch einen beweglichen Kolben 86 und andererseits
durch eine elastische Trennwand 88 begrenzt ist. In dem Kolbenraum 84 befindet sich eine vorgegebene Menge eines flüssigen
oder gasförmigen Mediums, das durch die Trennwand 88 von der sich dem Kolbenraum 84 anschließenden Druckkammer 34 getrennt
ist. Beim Schließen der Manschette 10 drückt die Spitze des freien Endes 72 den Kolben 86 in die in Figur 10 mit B
bezeichnete Richtung, und das Medium überträgt die Kolbenbewegung auf die elastische Trennwand 88, wie durch die gestrichelte
Linie dargestellt ist. Durch die Bewegung des Kolbens 86 wird auf diese Weise der Druck innerhalb der Druckkammer
34 erhöht, so daß sich diese in die durch die geschlossene Manschette 10 gebildete Ringöffnung hineinbewegt, wie in Figur
10 ebenfalls gestrichelt dargestellt ist, und so den benötigten Manschettendruck aufbaut, der auf den in die Manschette
10 eingelegten Arm ausgeübt wird.
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In der Manschette 10 ist zusätzlich eine Luftansaugöffnung 90
vorgesehen, die verhindert, daß beim Schließen der Manschette 10 ein die Kolbenbewegung hemmender Unterdruck auf der Seite
des Kolbens 86 entsteht, die der Verschlußöffnung 74 zugewandt ist. Die Manschette 10 besitzt ferner flexible Abschnitte
91, 92, die ein Zusammenziehen und Weiten der durch die geschlossene Manschette 10 gebildeten Ringöffnung ermöglichen.
Auf diese Weise kann die Manschette 10 an den Armumfang des Benutzers angepaßt werden.
In den Figuren 11 bis 13 ist eine weitere Ausführungsform der
Erfindung in zwei Modifikationen dargestellt. Die Manschette 10 nach den Figuren 11 und 12 besteht im wesentlichen aus einem
ersten Manschettenteil 94 und einem flexiblen zweiten Manschettenteil 96, die an einem Ende 98, 100 fest miteinander
verbunden sind. Der erste Manschettenteil 94 kann starr oder flexibel sein. Bei der Manschette 10 nach den Figuren 11
und 12 bildet der zweite Manschettenteil 96 als Ganzes die zum Auf- und Abbau des Manschettendrucks benötigte Druckkammer
34. Der zweite Manschettenteil 96 besitzt flexible Wände 102, 104, deren Enden von einer Lasche 106 zusammengehalten
durch eine an dem ersten Manschettenteil 94 ausgebildete Verengung 108 hindurchgeführt sind. Die Verengung 108 wird durch
eine an dem ersten Manschettenteil 94 ausgebildete Umlenkung 110 gebildet, die in einem Abstand zur Außenfläche des ersten
Manschettenteils 94 angebracht ist.
Im geöffneten Zustand der Manschette 10 liegt die Lasche 106 an der Verengung 108 an, und die Luft in der Druckkammer 34
kann sich über das gesamte Volumen des zweiten Manschettenteils 96 verteilen. Um die Manschette 10 zu schließen, greift
der Benutzer die Lasche 106 und zieht einen Teil des zweiten Manschettenteils 96 durch die Verengung 108, deren Durchmesser
gerade so bemessen ist, daß die Wände 102 und 104 des zweiten Manschettenteils in der Verengung 108 aufeinandergedrückt
werden. Auf diese Weise verbleibt die Luft in dem Bereich des zweiten Manschettenteils 96, der sich auf der der
Lasche 106 abgewandten Seite der Verengung 108 befindet, so daß beim Schließen der Manschette 10 die Luft in diesem Bereich
komprimiert wird, wie in Figur 12 dargestellt ist.
In Figur 13 ist ein Ausführungsbeispiel gezeigt, bei dem die Manschette 10 nach den Figuren 11 und 12 durch einen Verschlußhaken
112 modifiziert ist, an dem die Umlenkung 110 angebracht ist. Zum Schließen der Manschette 10 wird der Verschlußhaken
112 in einen Eingriff 114 eingehakt, der sich an der Außenfläche des ersten Manschettenteils 94 befindet. Ist
der Verschlußhaken 112 in den Eingriff 114 eingehakt, so ist die Verengung, die in den Figuren 11 und 12 mit 108 bezeichnet
ist, durch den Abstand gegeben, mit dem die Umlenkung 110 von dem ersten Manschettenteil 94 beabstandet ist.
In den Figuren 14 und 15 ist eine vierte Ausführungsform der
Manschette gezeigt, die sich im wesentlichen aus zwei flexiblen Manschettenteilen 116, 118 zusammensetzt. Die zum Aufbau
und Abbau des Manschettendrucks benötigte Druckkammer kann an einem der beiden Manschettenteile 116, 118 vorgesehen sein.
Alternativ können auch beide Manschettenteile 116, 118 eine Druckkammer enthalten oder gänzlich als Luftkammer ausgebildet
sein. Die Manschettenteile 116, 118 sind an ihren Enden über Verbindungselemente 120, 122 miteinander verbunden, an
denen jeweils ein Zugband 124, 126 angebracht ist. In Figur 14 ist die Manschette 10 mit entspannten Zugbändern 124, 126
gezeigt. Zum Vorspannen der Manschette 10 werden die Zugbänder 124, 126 in die in Figur 15 mit den Pfeilen bezeichneten
Richtungen gespannt. Nachdem der Benutzer seinen Arm zwischen die Manschettenteile 116, 118 eingeführt hat, werden die Zugbänder
wieder entspannt, so daß die beiden Manschettenteile 116, 118 auf den Arm drücken und den benötigten Manschettendruck
erzeugen.
Auch die in den Figuren 16 und 17 dargestellte fünfte Ausführungsform
der Manschette setzt sich im wesentlichen aus zwei flexiblen Manschettenteilen 130 und 132 zusammen. Die Man-
- 15 -
schettenteile 130, 132 sind als Blattfedern ausgebildet, an
deren Innenfläche jeweils eine Druckkammer 134, 136 angebracht ist. Die Manschettenteile 130, 132 sind an ihren Enden
138, 140 miteinander verbunden. Bei Abwesenheit einer äußeren Kraft wird die Manschette nach Figur 16 durch die Federkraft
der Manschettenteile 130 und 132 im geschlossenen Zustand gehalten. Die Druckkammern 134 und 136 werden so aufeinandergedrückt.
Zum Anlegen der Manschette drückt der Benutzer auf die beiden Enden 138 und 140 und bewegt diese aufeinander zu,
so daß eine Manschettenöffnung erzeugt wird, in die er seinen Arm 142 stecken kann, wie in Figur 17 dargestellt ist. Durch
die von den Manschettenteilen 130, 132 ausgeübte Federkraft wird in diesem Zustand der für die Blutdruckmessung benötigte
Manschettendruck erzeugt.
In Figur 18 ist eine letztes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. In dieser Ausführungsform ist die Manschette
als Armband 150 einer Armbanduhr ausgebildet. Zum Schließen des Armbandes 150 ist ein Verschluß 152 vorgesehen,
der im geschlossenen Zustand einer Druckkammer 154 gegenüberliegt, die an der Innenfläche des Armbandes 150 ausgebildet
ist.
Claims (28)
1. Manschette (10) für ein Blutdruckmeßgerät, mit mindestens
einer elastischen Druckkammer (34), mindestens einem Einlaß (35) zum Einlassen von Gas oder Flüssigkeit in die
Druckkammer (34) und mit mindestens einem Auslaß (37) zum
Auslassen des Gases oder der Flüssigkeit aus der Druckkammer (34), gekennzeichnet durch eine Spannvorrichtung
zum Spannen der Manschette (10) derart, daß die beim Anlegen der Manschette (10) mit Gas oder Flüssigkeit gefüllte
Druckkammer (34) wenigstens einen Teil des zur Blutdruckmessung benötigten Manschettendrucks erzeugt.
2. Manschette (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannvorrichtung hinsichtlich des gewünschten Manschettendrucks einstellbar ist.
3. Manschette (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Auslaß (37) ein Drosselventil ist.
4. Manschette (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlaß (35) ein Einwegventil
ist.
5. Manschette (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß sich in der Druckkammer (34) ein Spannelement (46) befindet, das bei Abwesenheit einer äußeren Kraft die
Druckkammer (34) auf ein Mindestvolumen vorspannt.
6. Manschette (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckkammer (34) aus einem bei Abwesenheit einer
äußeren Kraft formbeständigen Material besteht.
7. Manschette (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckkammer (34) ein
Überdruckventil hat.
• ■ · ·
- 17 -
8. Manschette (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Drosselventil zugleich als Überdruckventil ausgebildet
ist.
9. Manschette (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen in der Manschette (10) angeordneten
Kolben (56), der sich beim Schließen der Manschette in einem mit einem Medium gefüllten Kolbenraum
(50) bewegt, und durch eine das Medium von der Druckkammer (34) trennende, bewegliche Trennwand (54), welche die
Druckkammer beim Schließen der Manschette komprimiert.
10. Manschette (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen flexiblen Manschettenteil
(96), der als Druckkammer (34) ausgebildet ist.
11. Manschette (10) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannvorrichtung im wesentlichen ein mit der
Druckkammer (34) verbundener Zugmechanismus (106 bis 110, 124, 126) ist, durch den die Druckkammer (34) komprimierbar
ist.
12. Manschette (10) nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch zwei Blattfedern als Manschettenteile, deren Enden miteinander
verbunden sind und an deren Innenflächen die Druckkammer bzw. die Druckkammern ausgebildet ist bzw.
sind.
13. Manschette (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie sich im wesentlichen aus
mindestens zwei Manschettenteilen (12, 14) zusammensetzt, die an einem Ende miteinander verbunden sind, und daß die
Manschette (10) durch Verbinden der freien Enden (24, 26) ihrer Manschettenteile mittels der Spannvorrichtung (28)
verschließbar ist.
•ft »t·· * *
- 18 -
14. Manschette (10) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Manschettenteile (12, 14) im wesentlichen als starre Körper ausgebildet und um eine Schwenkachse (20)
schwenkbar miteinander verbunden sind und daß mindestens ein Manschettenteil (12) an seiner dem anderen Manschettenteil
(14) zugewandten Innenfläche (16) mit der Druckkammer (34) versehen ist.
15. Manschette (10) nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch mindestens eine an der Innenfläche des einen Manschettenteils
(12) ausgebildete Zusatzkammer, die mit der Druckkammer verbunden ist und beim Schließen der Manschette
(10) durch das andere Manschettenteil (14) komprimiert
wird.
16. Manschette (10) nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannvorrichtung ein an den freien Enden (24, 26) der Manschettenteile (12, 14) angebrachter
Hebelspanner (48) ist.
17. Manschette (10) nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannvorrichtung eine an den freien Enden (24, 26) der Manschettenteile (12, 14) angebrachte
Schraubvorrichtung (28, 32) ist.
18. Manschette (10) nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß ein Manschettenteil (12) an
seiner Außenfläche eine ebene Auflagefläche (22) hat.
19. Manschette (10) nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannvorrichtung versehen
ist mit einem Vorspannelement zum Vorspannen der Manschette (10) derart, daß diese bei Abwesenheit einer äußeren
Kraft geschlossen ist, mit einem Einrastmechanismus, der die Manschette (10) nach dem Öffnen gegen die
von dem Vorspannelement ausgeübte Vorspannkraft im geöff-
neten Zustand arretiert, und mit einem Auslöseelement zum Deaktivieren des Einrastmechanismus.
20. Manschette (10) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß das Auslöseelement an der Innenfläche eines Manschettenteils angeordnet ist.
21. Manschette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß sie als Armband ausgebildet ist, insbesondere als Armband für eine Armbanduhr.
22. Manschette (10) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckkammer mittels einer ansteckbaren Pumpvorrichtung aufpumpbar ist.
23. Manschette (10) nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet,
daß die ansteckbare Pumpvorrichtung zugleich als Meßvorrichtung ausgebildet ist.
24. Manschette (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 13 oder 19 bis 23, gekennzeichnet durch mindestens eine flexible
Leiterplatte, die eine elektronische Steuerung enthält und in einem Hohlraum angeordnet ist, der in mindestens
einem flexiblen Manschettenteil ausgebildet ist.
25. Manschette (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Druckkammer bzw. die
Druckkammern im wesentlichen über den gesamten Innenumfang der Manschette erstreckt bzw. erstrecken.
26. Manschette (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Anzeigeelement zum Anzeigen des
ermittelten Blutdrucks und/oder weiterer Informationen.
27. Manschette (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Mittel zum Anzeigen des individuell
einzustellenden Manschettendrucks·
- 20 -
28. Blutdruckmeßgerät mit einer Manschette (10) nach einem
der vorhergehenden Ansprüche.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29719501U DE29719501U1 (de) | 1997-11-03 | 1997-11-03 | Manschette für ein Blutdruckmeßgerät |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29719501U DE29719501U1 (de) | 1997-11-03 | 1997-11-03 | Manschette für ein Blutdruckmeßgerät |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29719501U1 true DE29719501U1 (de) | 1997-12-18 |
Family
ID=8048099
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29719501U Expired - Lifetime DE29719501U1 (de) | 1997-11-03 | 1997-11-03 | Manschette für ein Blutdruckmeßgerät |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29719501U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1016754A1 (de) | 1998-12-29 | 2000-07-05 | Voith Sulzer Papiertechnik Patent GmbH | Maschine sowie Verfahren zur Herstellung einer Faserstoffbahn |
| WO2001095796A1 (en) * | 2000-06-14 | 2001-12-20 | Koninklijke Philips Electronics N.V. | Device for monitoring a vital sign |
| US8998817B2 (en) | 2009-08-28 | 2015-04-07 | Up-Med Gmbh | Blood pressure measuring device and method for measuring the blood pressure of a living being |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3417998A1 (de) * | 1983-06-15 | 1984-12-20 | Matsushita Electric Works, Ltd., Kadoma, Osaka | Blutdruckmesser |
| US5595180A (en) * | 1994-08-10 | 1997-01-21 | Colin Corporation | Method and apparatus for winding cuff in blood pressure measurement |
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1997
- 1997-11-03 DE DE29719501U patent/DE29719501U1/de not_active Expired - Lifetime
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