DE29717609U1 - Vorrichtung zum Befestigen von elektrischen oder elektronischen Bauteilen - Google Patents
Vorrichtung zum Befestigen von elektrischen oder elektronischen BauteilenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen von elektrischen
oder elektronischen Bauteilen wie z. B. von Sensoren, Sendern oder Empfängern von Lichtschranken, Schaltern oder dergleichen, an der Rückseite einer mit einer
Bohrung versehenen Wandung, beispielsweise der Wandung eines Tür- oder Blendrahmenprofiles.
Elektrische oder elektronische Bauteile wie z. B. Sensoren, Sender oder Empfänger
von Lichtschranken, Schalter oder dergleichen werden in vielen Anwendungfällen an
der Rückseite einer mit einer Bohrung versehenen Wandung, beispielsweise der Wandung eines Tür- oder Biendrahmenprofiles, befestigt. Dabei kann die Bohrung
dazu benutzt werden, beispielsweise Schaltknöpfe oder dergleichen von dem auf der
Rückseite der Wandung liegenden elektrischen oder elektronischen Bauteil zur Vorderseite
der Wandung hindurchragen zu lassen oder ganz einfach dazu, Sender oder Empfänger an der Rückseite einer Wandung derart zu plazieren, daß durch die
Bohrung hindurch Signale ausgesendet oder empfangen werden können.
Unter einer Wandung ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht eine Gebäudewandung
aus Stein oder Beton, sondern ausschließlich beispielsweise eine Wan-
LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD
30. September 1997
Bernstein J &idigr; ,** * * · · · 'JSisqitfeibung Statt
dung eines Tür- oder , eines Schaltgehäuses oder dergleichen zu verstehen, aiso
eine vergleichsweise dünne Wandung.
Bislang werden elektrische oder elektronische Bauteile an derartigen Wandungen direkt
oder über entsprechende Halterungen verschraubt. Häufig sind die entsprechenden Montagestellen schlecht zugänglich und entsprechend schwierig gestaltet sich
dann die Montage bzw. das Anbringen entsprechender Bauteile.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der
gattungsgemäßen Art zu schaffen, die sich einerseits durch einen einfachen Aufbau
und andererseits durch eine einfache Montagemöglichkeit auch unter schwierigen bzw. beengten Raumverhältnissen auszeichnet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Halteteil und ein keilförmiges
Klemmstück, wobei das Halteteil aus einer Grundplatte mit einem Abdeckflansch sowie
einer sich etwa lotrecht zur Grundplatte erstreckenden Halterung mit Mitteln zur
Fixierung eines elektrischen oder elektronischen Bauteiles besteht und die Halterung
oder die Grundplatte mit mindestens einer für die Anlage des keilförmigen Kiemmstückes
bestimmten Hinterschneidung versehen ist, so daß das Halteteii unter Anlage
seines Abdeckflansches an der Vorderseite einer Wandung durch das auf der Rückseite der Wandung anliegende keilförmige Klemmstück an der Wandung festklemmbar
ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht aus zwei vergleichsweise einfach herstellbaren
Bauteilen, nämlich einem Halteteil und einem keilförmigen Klemmstück.
Das Halteteii mit seiner mit einem Abdeckflansch für die Bohrung versehenen
Grundplatte und der daran angeschlossenen, etwa lotrecht zur Grundplatte verlaufenden
Halterung wird durch die Bohrung einer Wandung hindurchgesteckt und auf der Rückseite der Wandung kann nun das festzulegende elektrische oder elektronische
Bauteil von der Halterung fixiert werden. Zur Festlegung des ganzen wird dann das keilförmige Klemmstück unter Anlage an der Rückseite der Wandung aufgeschoben
und dabei wird das Halteteil unter Anlage seines Abdeckflansches an der Vorderseite einer Wandung durch das auf der Rückseite der Wandung und an der
Hinterschneidung anliegende keilförmige Klemmstück an der Wandung festgeklemmt. Diese Montage ist äußerst einfach durchzuführen und auch unter vergleichsweise
beengten Platz- oder Raumverhältnissen möglich. Spezielle Werkzeuge werden nicht benötigt, da keinerlei Verschraubungen oder ähnliche Befestigungsarten
Verwendung finden.
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Bernstein *&idigr; **« t S J . 'ß^sqfifeibung Blatt
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
In den beigefügten Zeichnungen ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt, welches im folgenden näher beschrieben wird.
Es zeigen:
Figur 1 einen Längsschnitt durch eine Wandung, an deren Rückseite ein
elektrisches oder elektronisches Bauteil mittels einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung festgelegt ist,
Figur 2 einen Schnitt nach der Linie H-Il in Figur 1,
Figur 3 die in Figur 1 mit III bezeichnete Einzelheit in vergrößerter
Darstellung,
Figur 4 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles IV in Figur 1.
in den Zeichnungen ist mit dem Bezugszeichen 1 eine Wandung, beispielsweise die
Wandung eines Tür- oder Blendrahmenprofiles, bezeichnet, an deren Rückseite 1a
ein elektrisches oder elektronisches Bauteil, welches mit dem Bezugszeichen 2 bezeichnet
ist, festgelegt ist. im dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem elektrischen oder elektronischen Bauteil um einen Sender oder einen Empfänger
einer Lichtschranke. In diesem Falle ist das elektrische oder elektronische Bauteil
2 mit einer Linse 3 ausgestattet, über welche ein Signal ausgesendet oder empfangen
werden kann.
Zur Festlegung des elektrischen oder elektronischen Bauteiles wird eine aus einem
Halteteil 4 und einem keilförmigen Klemmnstück 5 bestehende Vorrichtung verwendet.
Das Halteteil 4 besteht im wesentlichen aus einer mit einem Abdeckflansch 6 versehenen
Grundplatte 7 und einer sich etwa lotrecht zur Grundplatte 7 erstreckenden Halterung 8, welche Mittel zur Fixierung des festzulegenden elektrischen oder elektronischen
Bauteiles 2 aufweist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die
Halterung 8 aus einer etwa U-förmigen Klammer, wobei die beiden Klammerschenkel an ihren freien Enden mit Rasthaken 9 ausgestattet sind, welche das zu fixierende
elektrische oder elektronische Bauteil 2 hintergreifen. Andererseits liegt das zu fixierende
elektrische oder elektronische Bauteil 2 auf der Grundplatte 7 des Halteteiles 4
auf.
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*4
Bernstein *;,·* *·.. 'ß^ciifeibung Biatt
Die Wandung 1 ist mit einer Bohrung 10 versehen, deren Durchmesser gleich oder
größer ist als der größte Durchmesser der Grundplatte 7. Durch diese Bohrung 10 kann das Halteteil 8 durch die Wandung 1 hindurchgesteckt werden. Der Abdeckflansch
6 liegt unter Abdeckung der Randbereiche der Bohrung 10 an der Vorderseite
1 b der Wandung 1 auf dieser Wandung auf.
Das festzulegende elektrische oder elektronische Bauteil wird dann in die klammerartige
Konstruktion des Halteteiles 8 eingerastet, so wie in Figur 2 dargestellt. Es kann durch konstruktive Mittel dafür Sorge getragen werden, daß eine Verrastung
oder Fixierung des elektrischen oder elektronischen Bauteiles 2 am Halteteil 8 nur in
einer solchen Position möglich ist, in der die Linse 3 oder ein anderes Funktionsteil,
in einer Flucht mit der Bohrung 10 der Wandung 1 liegt.
Die beiden Schenkel der Halterung 8, die das elektrische oder elektronische Bauteil 2
seitlich umgreifen, sind jeweils mit Hinterschneidungen 11 versehen. Diese Hinterschneidungen
11 dienen dazu, die keilförmig gestalteten Seitenschenkel 13 des
Klemmstückes 5 aufzunehmen. Das Klemmstück 5 liegt an der Rückseite 1a der Wandung 1 an und hintergreift, wie schon erwähnt, die Hinterschneidungen 11 der
Halterung 8. Durch die Keilwirkung wird dabei der Abdeckflansch 6 fest an die Vorderseite
1b der Wandung 1 angezogen. Damit ist das elektrische oder elektronische
Bauteil 2 sicher im Bereich seines bestimmungsgemäßen Einsatzortes gegenüber der Wandung festgelegt.
Um ein unbeabsichtigtes Lösen der Keilverbindung - beispielsweise durch
Erschütterungen der Wandung 1 - auszuschließen, können die aneinanderliegenden Flächen der keilförmigen Seitenschenkel 13 einerseits und die Hinterschneidungen
11 andererseits mit einer Verzahnung 12 versehen sein, so wie dies in Figur 3 angeordnet
ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiei handelt es sich bei dem elektrischen oder elektronischen
Bauteil 2, wie schon oben erwähnt, um den Sender oder Empfänger einer Lichtschranke mit einer Linse 3. In einem derartigen Anwendungsfalle ist es ausreichend,
wenn das Halteteil 4 zumindest in dem der Linse 3 gegenüberliegenden Bereich aus lichtdurchlässigem Material besteht. Das Halteteil 4 braucht also nicht
durchbrochen zu sein. Wird in Abweichung vom dargestellten Ausführungsbeispiel ein elektrisches oder elektronischen Bauteil montiert, welches beispielsweise von der
Vorderseite 1b der Wandung 1 aus mit einem zu bedienenden Schalterknopf versehen
ist, muß das Halteteii 4 konzentrisch zur Bohrung 10 durchbrochen sein, damit
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eine Bedienung möglich ist. Alternativ hierzu kann in dem genannten Bereich auch
eine Membran angeordnet sein, die das Bedienen eines Schalters ermöglicht.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Halterung 8 zur Fixierung des elektrischen
oder elektronischen Bauteiles klammerartig gestaltet. Abweichend hiervon kann je nach Gestaltung des elektrischen oder elektronischen Bauteiles 2 die Halterung
8 auch aus einem mit Rastmitteln versehenen Zapfen bestehen, der durch eine entsprechende Öffnung des elektrischen oder elektronischen Bauteiles 2 hindurchtritt
oder in eine entsprechende Bohrung hineinragt, gewissermaßen nach Art eines Druckknopfverschlusses.
Vorteilhafterweise ist sowohl das Halteteil 4 wie auch das keilförmige Klemmstück 5
einstückig aus einem Kunststoff hergestellt.
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Claims (7)
- 6/1 PATENTANWÄLTEDR. O. LOESENBECK {1931-1980)
DIPL-ING. A. STRACKE
DIPL-ING. K.-O. LOESENBECKVertreter beim Europäischen PatentamtHans BernsteinSpezialfabrik für Schaltkontakte GmbH & Co. Jöiienbecker straße 16432437 Porta Westfalica D"33613 BielefeldSchutzansprüche1. Vorrichtung zum Befestigen von elektrischen oder elektronischen Bauteilen wie z. B. von Sensoren, Sendern oder Empfängern von Lichtschranken, Schaltern oder dergleichen an der Rücksetie einer mit einer Bohrung versehenen Wandung, beispielsweise der Wandung eines Tür- oder Blendrahmenprofiies, gekennzeichnet durch ein Halteteil (4) und ein keilförmiges Klemmstück (5), wobei das Halteteil (4) aus einer Grundplatte (7) mit einem Abdeckflansch (6) sowie einer sich etwa lotrecht zur Grundplatte (7) mit einem Abdeckflansch (6) sowie einer sich etwa lotrecht zur Grundplatte (7) erstreckenden Halterung (8) mit Mitteln zur Fixierung eines elektrischen oder elektronischen Bauteiles besteht und daß die Halterung (8) oder die Grundplatte (7) mit mindestens einer für die Anlage des keilförmigen Klemmstückes (5) bestimmten Hinterschneidung (11) versehen ist, so daß das Halteteil (4) unter Anlage seines Abdeckflansches (6) an der Vorderseite an einer Wandung durch das auf der Rückseite der Wandung anliegende keilförmige Klemmstück (5) an der Wandung festklemmbar ist. - 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (4) in seinem mittleren, im montierten Zustand etwa konzentrisch zur Bohrung (10) liegenden Bereich aus einem lichtdurchlässigen Material besteht.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (4) in seinem mittleren, im montierten Zustand etwa konzentrisch zur Bohrung (10) liegenden Bereich mit einer Membran oder dergleichen ausgestattet ist.LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD 30. September 1997Bernstein · S ·. 55;, #gf$iu^ansprüche Blatt 2
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteii (4) in seinem mittleren, konzentrisch zur Bohrung (10) liegenden Bereich mit einer Durchbrechung ausgestattet ist.
- 5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da- durch gekennzeichnet, daß die Halterung (8) etwa klammerförmig ausgebildet und mit zwei das festzulegende elektrische oder elektronische Bauteil (2) seitlich umgreifenden Schenkeln besteht, die an ihren freien Enden das elektrische oder elektronische Bauteil (2) hintergreifende Rasthaken (9) aufweisen.
- 6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da- durch gekennzeichnet, daß die aneinanderliegenden Flanken der Hinterschneidungen (11) einerseits und des keilförmigen Klemmstückes (5) andererseits mit einer Verzahnung (12) ausgestattet sind.
- 7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (4) und das keilförmige Klemmstück (5) aus Kunststoff hergestellt sind.LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD 30. September 1997
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