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DE102006008796B3 - Fixiervorrichtung mit integrierter Elektronikkomponente - Google Patents

Fixiervorrichtung mit integrierter Elektronikkomponente Download PDF

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DE102006008796B3
DE102006008796B3 DE102006008796A DE102006008796A DE102006008796B3 DE 102006008796 B3 DE102006008796 B3 DE 102006008796B3 DE 102006008796 A DE102006008796 A DE 102006008796A DE 102006008796 A DE102006008796 A DE 102006008796A DE 102006008796 B3 DE102006008796 B3 DE 102006008796B3
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fixing
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Markus Strecker
Awa Garlinska
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INTERACTIVE WEAR AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Fixiervorrichtung, welche eine Einsteckrichtung aufweist, zum Einstecken und/oder zumindest teilweisen Durchstecken entlang der Einsteckrichtung in ein im Wesentlichen ösenförmiges Element derart, dass die Vorrichtung mit dem ösenförmigen Element verrastbar bzw. in dem ösenförmigen Element fixierbar ist, umfassend: - einen Vorrichtungskörper, der eine Ausnehmung bzw. einen Hohlraum aufweist bzw. zumindest teilweise umschließt, wobei zumindest in einem in Einsteckrichtung vorderen bzw. vordersten Bereich des Vorrichtungskörpers ein Signaldurchgangsabschnitt ausgebildet ist; und - zumindest eine Elektronikkomponente, die zumindest teilweise in der Ausnehmung bzw. im Hohlraum angeordnet ist und ausgelegt ist, ein Signal durch den Signaldurchgangsabschnitt zu emittieren und/oder zu erfassen, wobei der Signaldurchgangsabschnitt zumindest teilweise für das Signal durchlässig ist.

Description

  • Die vorliegenden Erfindung betrifft eine Fixiervorrichtung mit einer integrierten Elektronikkomponente.
  • EP 0 052 025 B1 beschreibt eine Vorrichtung zum Befestigen eines herausziehbaren Elements in einer Aufnahmevorrichtung, insbesondere einer in einer Platte angeordneten Anzeigelampenbaueinheit in einer Aufnahmevorrichtung, wobei das in der Aufnahmevorrichtung eingesetzte Element von in der Aufnahmevorrichtung enthaltenen elastischen Elementen in einer Auswurfrichtung derart kraftbeaufschlagt ist, dass durch Kolbenfederkontakte die elektrische Versorgung von in einer Abdeckscheibe angeordneten Glühbirnen gewährleistet ist.
  • DE 297 17 609 U1 beschreibt eine Vorrichtung zum Befestigen von elektrischen oder elektronischen Bauteilen wie z.B. von Sensoren, Sendern oder Empfängern von Lichtschranken, Schaltern oder dergleichen, an der Rückseite einer mit einer Bohrung versehenen Wandung, beispielsweise der Wandung eines Tür- oder Blendrahmenprofiles.
  • DE 195 04 821 A1 offenbart eine Einrichtung zur Festlegung eines elektrischen oder elektronischen Bauteils mit einem Gehäuse, beispielsweise eines Steckerteiles, eines Kupplungsteiles, eines Sensors oder dergleichen in einer Durchgangsöffnung einer Chassiswand oder eines Maschinenelements.
  • US 6 350 129 B1 beschreibt eine Übertragung von elektrischen Signalen in Kleidungsstücken mittels elektrisch leitfähiger Druckknöpfe.
  • DE 197 55 792 C2 offenbart ein textiles Flächengebilde aus mehreren miteinander verbundenen, teilweise elektrisch leitende Drähte oder Fäden enthaltenden Gewebelagen, insbesondere zum Aufbau elektronischer Schaltungen.
  • US 6 210 771 B1 beschreibt eine Herstellung von elektronischen Vorrichtungen und Schaltkreisen und insbesondere deren Integration in Textilien. Dabei werden elektronische Komponenten in ein textiles Gewebe eingearbeitet und über eine Vielzahl von in dem Gewebe eingewebten elektrisch leitfähigen Fäden kontaktiert.
  • DE 101 24 457 A1 beschreibt eine Integration eines elektronischen Bauteils in eine Faser sowie ein Gewebe für ein Textil mit zumindest eines solchen Faser mit integriertem elektronischen Bauteil.
  • DE 102 01 265 A1 offenbart eine Vorrichtung zum Halten von elektronischen Baugruppen und zum Übertragen von elektrischen Signalen zwischen den elektronischen Baugruppen, zwischen denen sich zumindest teilweise ein nicht leitfähiges Material erstreckt, beispielsweise mittels elektrisch leitfähiger Fäden.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung zum schnellen und sicheren Fixieren einer Elektronikkomponente bereitzustellen. Diese Aufgabe wird durch eine Fixiervorrichtung, ein System sowie eine Fixiereinheit mit den in den Ansprüchen 1, 11 und 19 angegebenen Merkmalen gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den weiteren abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Somit wird gemäß der vorliegenden Erfindung eine Fixiervorrichtung bereitgestellt mit einer Einsteckrichtung zum Einstecken und/oder zumindest teilweisen Durchstecken entlang der Einsteckrichtung in ein im wesentlichen ösenförmiges Element derart, dass die Vorrichtung, vorzugsweise nach Art eines Druckknopfs, mit dem ösenförmigen Element verrastbar bzw. in dem ösenförmigen Element fixierbar ist, umfassend:
    • – einen Vorrichtungskörper, welcher als Druckknopfkugel bzw. Druckknopf-Patrize eines Druckknopfs ausgebildet ist und der eine Ausnehmung bzw. einen Hohlraum aufweist bzw. zumindest teilweise umschließt, wobei zumindest in einem in Einsteckrichtung vorderen bzw. vordersten Bereich des Vorrichtungskörpers zumindest ein Signaldurchgangsabschnitt ausgebildet ist, welcher zur Transmission eines Signals aus dem Hohlraum heraus und/oder in den Hohlraum hinein zumindest teilweise für das Signal durchlässig ist; und
    • – zumindest eine Elektronikkomponente, insbesondere ein Sensor und/oder Aktuator, insbesondere ein Bedienelement, insbesondere ein Taster bzw. Schalter, und/oder eine Licht emittierende Komponente, insbesondere eine LED, und/oder ein optischer und/oder akustischer Sensor, insbesondere ein Kameramodul und/oder ein Mikrofon, die zumindest teilweise in der Ausnehmung bzw. im Hohlraum angeordnet ist und ausgelegt ist, ein Signal durch den Signaldurchgangsabschnitt zu emittieren und/oder zu erfassen.
  • Somit ist vorzugsweise der Signaldurchgangsabschnitt ausgelegt für die zumindest teilweise Transmission eines Signals von und/oder zu der Elektronikkomponente. Der zumindest eine Signaldurchgangsabschnitt könnte zumindest eine Signaldurchgangsöffnung bzw. ein Loch umfassen. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform könnte der Signaldurchgangsabschnitt auch eine Vielzahl von Signaldurchgangsöffnungen bzw. Löcher umfassen. Insbesondere könnte der Signaldurchgangsabschnitt im wesentlichen nach vorne hin, also im wesentlichen in die Einsteckrichtung orientiert sein. Zusätzlich oder alternative könnte der Signaldurchgangsabschnitt auch im wesentlichen zur Seite hin, also schräg und insbesondere senkrecht zur Einsteckrichtung orientiert sein. Dabei bezeichnet die Orientierung des Signaldurchgangsabschnitt vorzugsweise die Richtung der Signalübertragung von der oder zu der Elektronikkomponente. Vorzugsweise ist der Signaldurchgangsabschnitt im wesentlichen in einem Bereich des Vorrichtungskörpers ausgebildet, der beim Einstecken und/oder zumindest teilweisen Durchstecken in das im wesentlichen ösenförmige Element zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig durch dieses hindurchtritt, oder zumindest für die Signalübertragung auf der anderen Seite als der, von der die Fixiervorrichtung eingesteckt wird, zugängig ist.
  • Das zu emittierende und/oder erfassende Signal umfasst vorzugsweise ein elektromagnetisches, insbesondere ein elektrisches und/oder ein magnetisches und/oder ein optisches, und/oder ein mechanisches und/oder ein thermisches und/oder ein akustisches Signal und/oder einen Materialfluss, insbesondere von Gas und/oder Flüssigkeit.
  • Vorzugsweise weist der Vorrichtungskörper entlang der Einsteckrichtung nacheinander einen Einrastabschnitt und einen Verjüngungsabschnitt auf, wobei der Verjüngungsabschnitt zumindest in eine Richtung, vorzugsweise in alle Richtungen, senkrecht zur Einsteckrichtung kleiner bzw. schmäler ist als der Einrastabschnitt.
  • Besonders bevorzugt weist der Vorrichtungskörper entlang der Einsteckrichtung nacheinander einen Einrastabschnitt, einen Verjüngungsabschnitt und einen Anschlagabschnitt auf, wobei der Verjüngungsabschnitt zumindest in eine Richtung, vorzugsweise in alle Richtungen, senkrecht zur Einsteckrichtung kleiner bzw. schmäler ist als der Anschlagabschnitt und der Einrastabschnitt.
  • Dazu wird vorzugsweise ein herkömmliche Druckknopföse verwendet. Insbesondere könnte diese Druckknopföse in einem textilen Material, insbesondere in einem Kleidungsstück, angeordnet bzw. eingearbeitet sein.
  • Vorzugsweise weist die Fixiervorrichtung eine im wesentlichen zur Einsteckrichtung parallele Symmetrieachse derart auf, dass der Einrastabschnitt und/oder der Verjüngungsabschnitt und/oder der Anschlagabschnitt im wesentlichen rotationssymmetrisch zur Symmetrieachse ausgebildet ist.
  • Vorzugsweise umfasst der Signaldurchgangsabschnitt des Vorrichtungskörpers zumindest eine Signaldurchgangsöffnung, die in Einsteckrichtung im vorderen bzw. vordersten Bereich des Vorrichtungskörpers ausgebildet ist.
  • Vorzugsweise ist die Elektronikkomponente derart an die zumindest eine Signaldurchgangsöffnung angeordnet ist, dass sie diese im wesentlichen abdeckt und/oder verschließt.
  • Besonders bevorzugt ragt die Elektronikkomponente in Einsteckrichtung nicht über den Vorrichtungskörper hinaus. Insbesondere umfasst die Signaldurchgangsöffnung eine sich in Einsteckrichtung aufweitende Ausnehmung im Vorrichtungskörper, welche vorzugsweise im wesentlichen trichterförmig ausgebildet ist. Vorzugsweise ragt der Vorrichtungskörper zumindest im Bereich des äußeren Randes der Ausnehmung in Einsteckrichtung über die Elektronikkomponente hinaus. Dies ist besonders bevorzugt, wenn es sich bei der Elektronikkomponente um einen Schalter und/oder Taster handelt. Dadurch wird die Gefahr einer unbeabsichtigten Betätigung der Elektronikkomponente verringert.
  • Vorzugsweise umfasst die Fixiervorrichtung weiterhin eine Signaldurchgangsabdeckung, welche die Signaldurchgangsöffnung zumindest teilweise abdeckt und die für das durch den Signaldurchgangsabschnitt zu emittierende und/oder zu erfassende Signal zumindest teilweise durchlässig ist.
  • Vorzugsweise umfasst die Fixiervorrichtung weiterhin zumindest einen elektrischen Verbindungsanschluss zum elektrischen Verbinden der Elektronikkomponente vorzugsweise mit einer externen Schaltungsanordnung, wobei der Verbindungsanschluss im wesentlichen entgegen der Einsteckrichtung aus dem Hohlraum bzw. der Ausnehmung herausgeführt ist. Besonders bevorzugt umfasst der elektrische Verbindungsanschluss zumindest eine vorzugsweise im wesentlichen flexible elektrische Verbindungsleitung. Diese elektrische Verbindungsleitung ist vorzugsweise als textiles Kabel ausgestaltet. Vorzugsweise ist der elektrische Verbindungsanschluss außerhalb des Hohlraums elektrisch leitfähig kontaktierbar.
  • Gemäß der Erfindung wird außerdem ein System bereitgestellt, welches umfasst:
    • – zumindest eine Fixiervorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung oder einer bevorzugten Ausführungsform; und
    • – zumindest eine elektrische Schaltungsanordnung, insbesondere eine Steuer- und/oder Detektionsschaltung, die mit der Elektronikkomponente, insbesondere zum Steuern und/oder Regeln und/oder Auslesen, insbesondere über die elektrischen Verbindungsanschlüsse, elektrisch verbunden ist.
  • Vorzugsweise ist die elektrische Schaltungsanordnung über zumindest eine im wesentlichen flexible elektrische Verbindungsleitung mit der Elektronikkomponente verbunden.
  • Besonders bevorzugt umfasst das System weiterhin ein Trägerelement mit einer Vorderfläche, über die das Trägerelement an einen in Einsteckrichtung hinteren Bereich des Vorrichtungskörpers, insbesondere an den Verjüngungsabschnitt und/oder den Anschlagabschnitt, angeordnet ist.
  • Die Vorderfläche ist vorzugsweise zumindest teilweise im wesentlichen planaren. Vorzugsweise ist das Trägerelement im wesentlichen flächig ausgebildet, d.h. seine Ausdehnung parallel zur Vorderfläche ist wesentlich größer als seine Ausdehnung senkrecht zur Vorderfläche.
  • Der Vorrichtungskörper der zumindest einen Fixiervorrichtung ist vorzugsweise derart an das Trägerelement angeordnet, dass die Einsteckrichtung der Fixiervorrichtung von der Vorderfläche weg orientiert ist und vorzugsweise im wesentlichen senkrecht zur Vorderfläche steht.
  • Das Trägerelement ist vorzugsweise im wesentlichen formstabil und besonders bevorzugt mit dem Vorrichtungskörper im wesentlichen starr verbunden. Insbesondere umfasst das Trägerelement vorzugsweise eine elektronische Schaltungsplatine. Besonders bevorzugt ist das Trägerelement zumindest teilweise einstückig mit dem Vorrichtungskörper ausgebildet.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist das Trägerelement im wesentlichen flexibel.
  • Vorzugsweise ist an der Vorderfläche des Trägerelements eine Vielzahl von Fixiervorrichtungen gemäß der Erfindung oder einer bevorzugten Ausführungsform angeordnet, deren Einsteckrichtungen vorzugsweise zumindest teilweise im wesentlichen senkrecht zur Vorderfläche stehen.
  • Vorzugsweise ist am Trägerelement zumindest ein elektrischer Kontakt zum externen Kontaktieren der zumindest einen Elektronikkomponente ausgebildet. Vorzugsweise umfasst der elektrische Kontakt zumindest eine Komponente eines Druckknopfs. Vorzugsweise ist der elektrische Kontakt an der Vorderfläche des Trägermaterials ausgebildet und ausgelegt, gleichzeitig mit dem Fixieren der Fixiervorrichtung eine elektrisch leitfähige Verbindung mit einem Gegenkontakt einzugehen, vorzugsweise durch fixieren des elektrischen Kontakts mit dem Gegenkontakt nach Art eines Druckknopfs.
  • Vorzugsweise ist im und/oder am Trägerelement zumindest eine elektrische Schaltungsanordnung, insbesondere eine Steuer- und/oder Detektionsschaltung angeordnet, die mit der zumindest einen Elektronikkomponente, insbesondere zum Steuern und/oder Regeln und/oder Auslesen, insbesondere über den zumindest einen elektrischen Verbindungsanschluss, elektrisch verbunden ist.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird außerdem eine Fixiereinheit bereitgestellt, welche umfasst:
    • – zumindest eine Fixiervorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung oder einer bevorzugten Ausführungsform und/oder ein System gemäß der vorliegenden Erfindung oder einer bevorzugten Ausführungsform; und
    • – zumindest ein als Druckknopföse ausgebildetes vorzugsweise im wesentlichen ösenförmiges Fixierelement zum Aufnehmen des Vorrichtungskörpers derart, dass der Vorrichtungskörper in Einsteckrichtung in das Fixierelement eingesteckt und/oder zumindest teilweise durch das Fixierelement hindurch gesteckt werden kann, um dann relativ zum Fixierelement vorzugsweise nach Art eines Druckknopfs fixiert zu sein.
  • Vorzugsweise ist das Fixierelement in bzw. an einem textilen Material angeordnet.
  • Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf begleitende Zeichnungen bevorzugter Ausführungsformen beispielhaft beschrieben. Dabei zeigen:
  • 1A und 1B: eine erste bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2A und 2B: eine zweite bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 3: eine dritte bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
  • 4A und 4B: eine vierte bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 1A zeigt ein erste bevorzugte Ausführungsform einer Fixiervorrichtungen 10 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Fixiervorrichtung 10 weist einen Vorrichtungskörper 12 auf, der eine Ausnehmung bzw. einen Hohlraum 14 umfasst. In einem in einer Einsteckrichtung 16 vorderen Bereich 18 des Vorrichtungskörpers 12 ist ein Signaldurchgangsabschnitt 20 ausgebildet. Der Signaldurchgangsabschnitt 20 bildet vorzugsweise eine Signaldurchgangsöffnung im Vorrichtungskörper 12, über die die Ausnehmung bzw. der Hohlraum 14 vorzugsweise mit der Umgebung verbunden ist. In der gezeigten Ausführungsform von 1A ist die Signaldurchgangsöffnung von eine Signaldurchgangsabdeckung 22 abgedeckt und insbesondere verschlossen.
  • Der Vorrichtungskörper 12 umfasst einen Einrastabschnitt 24, einen Verjüngungsabschnitt 26 und einen Anschlagabschnitt 28. Vorzugsweise umfasst der Vorrichtungskörper 12 metallisches Material insbesondere geformtes Metallblech. Alternativ könnte der Vorrichtungskörper 12 Kunststoff, insbesondere Plastik, umfassend. Besonders bevorzugt ist der Vorrichtungskörper 12 als Druckknopf-Patrize bzw. Druckknopfkugel, also als männlicher Teil eines Druckknopfs, ausgebildet. Zum Verrasten wird der Vorrichtungskörper 12 zumindest mit seinem im vorderen Bereich 18 (in Einsteckrichtung 16 betrachtet) ausgebildeten Einrastabschnitt 24 zumindest teilweise durch ein vorzugsweise im wesentlichen ösenförmiges Fixierelement 30, insbesondere eine Druckknopföse 30, eingesteckt. Die Druckknopföse 30 ist vorzugsweise elastisch ausgestaltet, so dass nach dem Einrasten die Fixiervorrichtung 10 mit der Druckknopföse 30 mechanisch sicher verbunden ist und bei Bedarf wieder gelöst werden kann. Eine derartige Fixiereinheit, welche die Fixiervorrichtung 10 und das Fixierelement 30 umfasst ist in 1B eingerasteten Zustand gezeigt. Dabei ist die Fixiervorrichtung in der gezeigten Ausführungsform nach Art eines Druckknopfs bis zum Anschlagabschnitt 28 durch die Druckknopföse 30 eingeführt.
  • Wie in 1A gezeigt, ist in der Ausnehmung bzw. im Hohlraum 14 eine Elektronikkomponente 32 angeordnet. Als Elektronikkomponente 32 könnte die Fixiervorrichtung 10 insbesondere eine Licht erzeugende bzw. emittierende Komponente wie zum Beispiel eine Glühbirne oder eine LED umfassen. Besonders bevorzugt emittiert die Elektronikkomponente 32 ein Signal im wesentlichen in Einsteckrichtung 16 durch den für das Signal zumindest teilweise durchlässigen Signaldurchgangsabschnitt 20 aus dem Hohlraum. Als Elektronikkomponente 32 könnte auch ein kleiner Lautsprecher zur Emission eines akustischen Signals vorgesehen sein. Alternativ oder zusätzlich könnte die Elektronikkomponente auch Sensorelemente zur Detektion mechanischer und/oder thermischer und/oder elektromagnetischer, insbesondere elektrischer und/oder magnetischer, und/oder akustischer Signale umfassen. Besonders bevorzugt umfasst die Elektronikkomponente 32 ein Mikrophon. In anderen bevorzugten Ausführungsformen umfasst die Elektronikkomponente 32 ein Bedienelement wie zum Beispiel einen Taster und/oder Schalter. Als Signal wird dabei eine mechanische Betätigung zum Beispiel durch einen Benutzer mittels eines Fingerdrucks durch die Signaldurchgangsöffnung an die Elektronikkomponente übertragen. Damit könnten beispielsweise elektronische Geräte gesteuert werden.
  • Außerdem umfasst die gezeigte Fixiervorrichtung elektrische Verbindungsanschlüsse 34 zum elektrischen Verbinden der Elektronikkomponente 32 mit einer externen Schaltungsanordnung. Die Verbindungsanschlüsse 34 sind dabei in einem in Einsteckrichtung 16 hinteren Bereich 36, also vorzugsweise im Bereich des Anschlagabschnitt 28 angeordnet. Insbesondere sind die elektrischen Verbindungsanschlüsse 34 vorzugsweise im wesentlichen entgegen die Einsteckrichtung 16 aus der Ausnehmung bzw. dem Hohlraum 14 heraus geführt.
  • Besonders bevorzugt umfasst die Fixiervorrichtung 16 im hinteren Bereich 36 eine Abdichtung 38, um die Ausnehmung bzw. den Hohlraum 14 nach außen hin und insbesondere nach hinten hin (in Einsteckrichtung betrachtet) zu verschließen. Die elektrischen Verbindungsanschlüsse 34 sind dabei vorzugsweise durch die Abdichtung 38 hindurch geführt. Besonders bevorzugt erfassen die Verbindungsanschlüsse elektrische Verbindungsleitungen, die als flexible Kabel ausgelegt sein können. Über ein solches flexibles Kabel kann eine elektrische Verbindung zwischen der Efektronikkomponente 32 und einer Schaltungsanordnung hergestellt werden, die an einer beliebigen von der Fixiervorrichtung entfernten Positionen angeordnet werden kann. insbesondere könnte die elektrische Verbindungsleitung bzw. das flexible Kabel ein textiles Kabel umfassen, das besonders bevorzugt in einem textilen Gewebe angeordnet bzw. eingewebt ist.
  • 2A zeigt eine zweite bevorzugte Ausführungsformen einer Fixiervorrichtung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung insbesondere ist in 2A ein System 40 dargestellt, welches eine Fixiervorrichtung 10 sowie eine Trägerelement 42 umfasst. Dabei ist die Fixiervorrichtung 10 mit ihrem Anschlagabschnitt 28 an einer Vorderfläche 44 des Trägerelements 42 angeordnet. Insbesondere ist die Fixiervorrichtung vorzugsweise fest mit dem Trägerelement verbunden. Alternativ könnte der Vorrichtungskörper 12 einstückig mit dem Trägerelement 42 ausgebildet sein. In der gezeigten Ausführungsform ist im Trägerelement 42 eine Schaltungsanordnung 46 ausgebildet, die über elektrische Verbindungsanschlüsse bzw. eine elektrische Verbindungsleitung 34 mit der Elektronikkomponente 32 verbunden ist. Die Schaltungsanordnung 46 ist vorzugsweise dazu ausgelegt, die Elektronikkomponente 32 zu steuern und/oder zu regeln und/oder von der Efektronikkomponente Signale bzw. Informationen auszulesen. Besonders bevorzugt ist die Schaltungsanordnung 46 in das Trägerelement gegossen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Trägerelement 42 im wesentlichen formfest und insbesondere starr ausgebildet. Damit lässt sich die Fixiervorrichtung über das Trägerelement 46 handhaben und insbesondere fixieren oder lösen. Außerdem ist dadurch das Trägerelement und somit auch die Schaltungsanordnung 46 zusammen mit der Fixiervorrichtung stabil mit dem bzw. an dem Fixierelement befestigbar.
  • 2B zeigt eine Draufsicht auf die in 2A dargestellte Ausführungsform.
  • 3 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform eines Systems gemäß der vorliegenden Erfindung. Dabei ist das Trägerelement 42 insbesondere als flexibles flächiges Element ausgebildet an dessen Vorderseite 44 eine Vielzahl von Fixiervorrichtungen 10 angeordnet ist. Die Einsteckrichtungen 16 der gezeigten vier Fixiervorrichtungen 10 verlaufen dabei vorzugsweise im wesentlichen parallel zueinander und senkrecht zur Vorderfläche 44 des Trägerelements 42. Die Elektronikkomponenten 32 der Fixiervorrichtungen 10 können dabei vorzugsweise über die elektrischen Verbindungsanschlüsse bzw. die elektrische Verbindungsleitung 34 mit einer externen Schaltungsanordnung verbunden werden. Die elektrische Verbindungsleitung ist wie in den anderen Ausführungsformen vorzugsweise als Bandkabel und/oder als textiles Kabel ausgestaltet.
  • Alternativ oder zusätzlich zu diesen Verbindungsanschlüssen bzw. zur elektrischen Verbindungsleitung 34 weist das System elektrische Kontakte 48 und insbesondere elektrische Steckkontakte 48 auf, die vorzugsweise an der Vorderfläche des Trägerelements 42 angeordnet sind. Besonders bevorzugt ist jeder Steckkontakte 48 als Teil eines Druckknopfs und insbesondere als Druckknopfkugel bzw. Druckknopf-Patrize ausgestaltet. Somit könnten die Steckkontakte 48 ähnlich zum Vorrichtungskörper 12 der Fixiervorrichtung ausgestaltet sein. Die elektrischen Steckkontakte 48 sind dabei vorzugsweise elektrisch leitfähig mit zumindest einer Elektronikkomponente 32 verbunden. Beim Fixieren des gezeigten Systems an entsprechenden Fixierelementen die insbesondere als Druckknopfösen ausgestaltet sein könnten, könnten zumindest eine Vielzahl der Fixiervorrichtungen 10 und/oder der Steckkontakte 48 gleichzeitig fixiert werden. Damit ist gleichzeitig mit dem Fixieren der Fixiervorrichtung auch ein elektrisches Kontaktieren der Elektronikkomponente möglich. Dazu ist es besonders bevorzugt wenn die Fixierelemente für die Steckkontakte 48, also die Gegenstücke zu den Steckkontakten 48, elektrisch leitfähig mit Verbindungsleitungen verbunden sind. Diese Verbindungsleitungen könnten mit zumindest einer Schaltungsanordnung insbesondere einer externen Schaltungsanordnung verbunden sein, um damit die Elektronikkomponenten 32 zu steuern und/oder zu regeln und/oder elektrische Signale und insbesondere Detektionssignale aus den Elektronikkomponenten 32 zu empfangen.
  • In der gezeigten Ausführungsform von 3 könnten die Fixiervorrichtungen 10 gleiche Elektronikkomponenten 32 umfassen. So könnten die Elektronikkomponenten der verschiedenen Fixiervorrichtungen insbesondere die gleiche Funktionalität aufweisen. Alternativ könnten in einem System auch verschiedene Funktionalitäten kombiniert werden. So könnten in ein System insbesondere Signalsende- als auch Signalempfangskomponenten ausgebildet sein.
  • Die 4A und 4B zeigen eine Draufsicht bzw. eine perspektivische Ansicht einer weiteren bevorzugten Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung. Insbesondere ist darin eine Fixiervorrichtung 10 nach Art einer Druckknopf-Patrize dargestellt, die mit einem Trägerelement 42 fest verbunden ist. Der Vorrichtungskörper 12 der Fixiervorrichtung 10 ist dabei wie eine herkömmliche Druckknopf-Patrize im wesentlichen rotationssymmetrisch zu einer Achse parallel zur Einsteckrichtung ausgebildet. Im zentralen vorderen Bereich weist die Fixiervorrichtung eine Öffnung auf, die die Signaldurchgangsöffnung 20 bildet. Die Elektronikkomponente ist hinter des Signaldurchgangsöffnung 20 angeordnet und in den 4A und 4B nicht zu erkennen.
  • Die Fixiervorrichtung der vorliegenden Erfindung kann insbesondere ausgelegt sein, um nach Art eines Druckknopfs in bzw. an einem Kleidungsstück fixiert bzw. befestigt zu werden. Dazu ist vorzugsweise in bzw. an einem Kleidungsstück das Fixierelement und insbesondere eine Druckknopföse angeordnet. 1B zeigt, wie die Druckknopföse 30 mit einem Schichtmaterial 50 und insbesondere einem Kleidungsstück 50 verbunden ist. Dabei ist vorzugsweise die Einsteckrichtung 16 zur Kleidungsaußenseite hin orientiert. Außerdem kann mit der Druckknopföse 30 auch eine Anzeigescheibe 52 an das Kleidungsstück 50 befestigt werden. Die Anzeigescheibe 52 könnte eine Beschriftung aufweisen, die die Funktion bzw. Bedeutung der Elektronikkomponente 32 in der Fixiervorrichtung bezeichnet.
  • Bei dieser Ausgestaltung und der Anwendung der Erfindung zusammen mit Kleidungsstücken und insbesondere textilen Kleidungsstücken ergibt sich als besonderer Vorteil der vorliegenden Erfindung, dass die Fixiervorrichtung und damit die im Kleidungsstück zu integrierende Elektronikkomponente weitgehend unabhängig vom Kleidungsstück gefertigt werden und insbesondere auch ausgetauscht werden kann.
  • 10
    Fixiervorrichtung
    12
    Vorrichtungskörper
    14
    Ausnehmung bzw. Hohlraum
    16
    Einsteckrichtung
    18
    vorderer Bereich
    20
    Signaldurchgangsabschnitt
    22
    Signaldurchgangsabdeckung
    24
    Einrastabschnitt
    26
    Verjüngungsabschnitt
    28
    Anschlagabschnitt
    30
    Druckknopföse
    32
    Elektronikkomponente
    34
    elektrische Verbindungsanschlüsse
    36
    hinterer Bereich
    38
    Abdichtung
    40
    System
    42
    Trägerelement
    44
    Vorderfläche
    46
    Schaltungsanordnung
    48
    Steckkontakt

Claims (20)

  1. Fixiervorrichtung, welche eine Einsteckrichtung (16) aufweist, zum Einstecken und/oder zumindest teilweisen Durchstecken entlang der Einsteckrichtung (16) in ein ösenförmiges Element (30) derart, dass die Vorrichtung mit dem ösenförmigen Element (30) verrastbar bzw. in dem ösenförmigen Element (30) fixierbar ist, umfassend: – einen Vorrichtungskörper (12), welcher als Druckknopfkugel bzw. Druckknopf-Patrize eines Druckknopfs ausgebildet ist und der eine Ausnehmung bzw. einen Hohlraum (14) aufweist bzw. zumindest teilweise umschließt, wobei zumindest in einem in Einsteckrichtung (16) vorderen bzw. vordersten Bereich (18) des Vorrichtungskörpers (12) zumindest ein Signaldurchgangsabschnitt (20) ausgebildet ist; und – zumindest eine Elektronikkomponente (32), die zumindest teilweise in der Ausnehmung bzw. im Hohlraum (14) angeordnet ist und ausgelegt ist, ein Signal durch den Signaldurchgangsabschnitt (20) zu emittieren und/oder zu erfassen, wobei der Signaldurchgangsabschnitt (20) zumindest teilweise für das Signal durchlässig ist.
  2. Fixiervorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Vorrichtungskörper (12) entlang der Einsteckrichtung (16) nacheinander einen Einrastabschnitt (24) und einen Verjüngungsabschnitt (26) aufweist, wobei der Verjüngungsabschnitt (26) zumindest in eine Richtung senkrecht zur Einsteckrichtung (16) kleiner bzw. schmäler ist als der Einrastabschnitt (24).
  3. Fixiervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Vorrichtungskörper (12) entlang der Einsteckrichtung (16) nacheinander einen Einrastabschnitt (24), einen Verjüngungsabschnitt (26) und einen Anschlagabschnitt (28) aufweist, wobei der Verjüngungsabschnitt (26) zumindest in eine Richtung senkrecht zur Einsteckrichtung (16) kleiner bzw. schmäler ist als der Anschlagabschnitt (28) und der Einrastabschnitt (24).
  4. Fixiervorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, welche eine zur Einsteckrichtung (16) parallele Symmetrieachse derart aufweist, dass der Einrastabschnitt (24) und/oder der Verjüngungsabschnitt (26) und/oder der Anschlagabschnitt (28) rotationssymmetrisch zur Symmetrieachse ausgebildet ist.
  5. Fixiervorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Elektronikkomponente (32) in Einsteckrichtung (16) nicht über den Vorrichtungskörper (12) hinausragt.
  6. Fixiervorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der Signaldurchgangsabschnitt (20) des Vorrichtungskörpers (12) zumindest eine Signaldurchgangsöffnung umfasst, die in Einsteckrichtung (16) im vorderen bzw. vordersten Bereich (18) des Vorrichtungskörpers (12) ausgebildet ist.
  7. Fixiervorrichtung nach Anspruch 6, wobei die Elektronikkomponente (32) derart an die zumindest eine Signaldurchgangsöffnung angeordnet ist, dass sie diese abdeckt und/oder verschließt.
  8. Fixiervorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, weiterhin umfassend eine Signaldurchgangsabdeckung (22), welche die Signaldurchgangsöffnung zumindest teilweise abdeckt und die für das durch den Signaldurchgangsabschnitt (20) zu emittierende und/oder zu erfassende Signal zumindest teilweise durchlässig ist.
  9. Fixiervorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, weiterhin umfassend zumindest einen elektrischen Verbindungsanschluss (34) zum elektrischen Verbinden der Elektronikkomponente (32) vorzugsweise mit einer externen Schaltungsanordnung (46), wobei der Verbindungsanschluss (34) in einem in Einsteckrichtung (16) hinteren Bereich (36) des Vorrichtungskörpers (12) angeordnet ist.
  10. Fixiervorrichtung nach Anspruch 9, wobei der elektrische Verbindungsanschluss (34) zumindest eine vorzugsweise flexible elektrische Verbindungsleitung umfasst.
  11. System, umfassend: – zumindest eine Fixiervorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 10; und – zumindest eine elektrische Schaltungsanordnung (46), insbesondere eine Steuer- und/oder Detektionsschaltung, die mit der Elektronikkomponente (32), insbesondere zum Steuern und/oder Regeln und/oder Auslesen, elektrisch verbunden ist.
  12. System nach Anspruch 11, wobei die elektrische Schaltungsanordnung (46) über zumindest eine flexible elektrische Verbindungsleitung mit der Elektronikkomponente (32) verbunden ist.
  13. System nach Anspruch 11 oder 12, welches weiterhin ein Trägerelement (42) mit einer Vorderfläche (44) umfasst, über die das Trägerelement (42) an einen in Einsteckrichtung (16) hinteren Bereich (36) des Vorrichtungskörpers (12) der Fixiervorrichtung (10) angeordnet ist.
  14. System nach Anspruch 13, wobei das Trägerelement (42) formstabil ist und mit dem Vorrichtungskörper (12) starr verbunden ist.
  15. System nach Anspruch 13, wobei das Trägerelement (42) flexibel ist.
  16. System nach einem der Ansprüche 13 bis 15, wobei an der Vorderfläche (44) des Trägerelements (42) eine Vielzahl von Fixiervorrichtungen (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10 angeordnet ist, deren Einsteckrichtungen (16) vorzugsweise zumindest teilweise senkrecht zur Vorderfläche (44) stehen.
  17. System nach einem der Ansprüche 13 bis 16, wobei am Trägerelement (42) zumindest ein elektrischer Kontakt (48) zum externen Kontaktieren der zumindest einen Elektronikkomponente (32) ausgebildet ist.
  18. System nach einem der Ansprüche 13 bis 17, wobei im und/oder am Trägerelement (42) zumindest eine elektrische Schaltungsanordnung (46), insbesondere eine Steuer- und/oder Detektionsschaltung angeordnet ist, die mit der zumindest einen Elektronikkomponente (32), insbesondere zum Steuern und/oder Regeln und/oder Auslesen, elektrisch verbunden ist.
  19. Fixiereinheit umfassend: – zumindest eine Fixiervorrichtung (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10 oder ein System gemäß einem der Ansprüche 11 bis 18; und – zumindest ein als Druckknopföse ausgebildetes ösenförmiges Fixierelement (30) zum Aufnehmen des Vorrichtungskörpers (12) derart, dass der Vorrichtungskörper (12) in Einsteckrichtung (16) in das Fixierelement (30) eingesteckt und/oder zumindest teilweise durch das Fixierelement (30) hindurch gesteckt werden kann, um dann relativ zum Fixierelement (30) fixiert zu sein.
  20. Fixiereinheit nach Anspruch 19, wobei das Fixierelement (30) in bzw. an einem textilen Material (50) angeordnet ist.
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