DE29716288U1 - Vorrichtung zum direkten oder indirekten Auftragen eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums auf eine laufende Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton - Google Patents
Vorrichtung zum direkten oder indirekten Auftragen eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums auf eine laufende Materialbahn, insbesondere aus Papier oder KartonInfo
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Description
'III ! ! &idigr; ·
eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums
auf eine laufende Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auftragen eines flüssigen oder
pastösen Auftragsmediums auf einen sich in einer Laufrichtung vorbeibewegenden Untergrund, wobei der Untergrund bei direktem Auftrag die Oberfläche einer
Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, und bei indirektem Auftrag die Oberfläche eines Auftragselements, beispielsweise einer Auftragswalze, ist,
wobei die Vorrichtung eine Auftragskammer umfaßt, welche einlaufseitig von einem Auftragskammereintritt-Begrenzungselement und auslaufseitig von einem
Auftragskammeraustritt-Begrenzungselement begrenzt ist, sowie eine Zuführeinrichtung
zum Zuführen des Auftragsmediums in die Auftragskammer.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der DE 42 08 897 C2 bekannt.
Das als Blattfeder ausgebildete bzw. eine Blattfeder umfassende Auftragskammereintritt-Begrenzungselement
(nachfolgend auch als "Sperrelement" bezeichnet) der bekannten Vorrichtung dient dazu, überschüssiges Auftragsmedium
aus der Auftragskammer abzuführen, d.h. es dient im wesentlichen als Überdruckventil der Auftragskammer. Dabei ist anzumerken, daß ein gewisser
Ausfluß an Auftragsmedium aus diesem Überdruckventil im Hinblick auf die Erzielung eines guten, insbesondere gleichmäßigen Auftragsergebnisses stets
erwünscht ist. Das entgegen der Laufrichtung des Untergrunds aus der Auftragskammer
austretende Auftragsmedium erschwert nämlich den Eintritt von Luftbläschen in die Auftragskammer, welche die Gleichmäßigkeit des Strichauftrags
gefährden wurden.
Die bekannte Vorrichtung hat sich im praktischen Einsatz bewährt. Einziger
Nachteil war, daß das federnde Sperrelement im Betrieb der Auftragsvorrichtung
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bei extremen Betriebsbedingungen in Schwingung geraten konnte, infolge derer
es immer wieder auf dem Untergrund aufsetzte und von diesem abhob. Bei indirektem
Auftrag kann dieses "Schlagen" des Sperrelements zu erhöhtem Verschleiß an Auftragswalze und Sperrelement führen. Bei direktem Auftrag auf die
Materialbahn kann die zu bestreichende Materialbahn sogar beschädigt werden. Aber selbst dann, wenn das Sperrelement aufgrund der Schwingungen nicht auf
dem Untergrund aufschlägt, kommt es aufgrund dieser Schwingungen zu Druckschwankungen
in der Auftragskammer, die das Auftragsergebnis beeinträchtigen.
Zur Lösung der vorstehend genannten Probleme wurde in der EP 0 319 503 B1
vorgeschlagen, ein mit Löchern versehenes Sperrelement einzusetzen, das sich in ständiger Anlage am Untergrund befindet, so daß ein Überlauf von Auftragsmedium
aus der Auftragskammer heraus nur durch diese Löcher stattfinden kann. Es hat sich jedoch gezeigt, daß sich diese Löcher im Betrieb relativ schnell mit
Auftragsmedium, Papierfasern, Filzhaaren oder dergleichen zusetzen und verstopfen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art
anzugeben, bei welcher ein Überlauf von Auftragsmedium aus der Auftragskammer heraus entgegen der Laufrichtung des Untergrunds sichergestellt werden
kann.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Auftragsvorrichtung erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß ein dem Untergrund zugewandtes freies Ende des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements zum Untergrund hin vorspringende
Abschnitte und vom Untergrund weg zurückgesetzte Abschnitte aufweist. Das Sperrelement bzw. Auftragskammereintritt-Begrenzungselement der erfindungsgemäßen
Auftragsvorrichtung liegt also am Untergrund nicht mit einer durchgehenden Kantenlinie an, sondern lediglich mit den Kantenlinien der zum
Untergrund hin vorspringenden Abschnitte. Der Überlauf an Auftragsmedium findet durch die Querschnittsflächen statt, die von den Umgrenzungslinien der
vom Untergrund zurückgesetzten Abschnitten zusammen mit dem Untergrund
definiert sind. Der Umriß dieser Querschnittsflächen wird also nicht ausschließlich
von dem Sperrelement zugehörigen Linien begrenzt. Vielmehr sind diese Überlauf-Querschnittsflächen
zum Untergrund hin offen. Aufgrund der vom sich vorbeibewegenden Untergrund ausgehenden Dynamik kann ein Zusetzen bzw. Verstopfen
der zum Untergrund hin offenen Flächen zumindest deutlich erschwert, wenn nicht gar vollständig verhindert werden, so daß ein Überlauf von Auftragsmedium
aus der Auftragskammer heraus entgegen der Laufrichtung des Untergrunds sichergestellt ist.
Das dem Untergrund zugewandte Ende kann beispielsweise dadurch mit zu
diesem Untergrund hin vorspringenden Abschnitten und vom Untergrund zurückgesetzten
Abschnitten ausgebildet werden, daß das freie Ende des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements
zumindest teilweise einen wellenförmigen oder/und zinnenförmigen oder/und sägezahnartigen Verlauf aufweist.
Zwar ist es beabsichtigt, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement
im Betrieb auf dem vorbenetzten Untergrund aufschwimmt und somit auf dem Untergrund nicht unmittelbar anliegt. Jedoch kann ein derartiger unmittelbarer
Kontakt zwischen Auftragskammereintritt-Begrenzungselement und Untergrund nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Um den vom Auftragskammereintritt-Begrenzungselement,
insbesondere dessen zum Untergrund hin vorspringenden Abschnitten, auf den Untergrund ausgeübten Anlagedruck möglichst
gering halten zu können, wird vorgeschlagen, daß die Gesamtlänge der dem Untergrund benachbarten Kanten der zum Untergrund hin vorspringenden
Abschnitte mindestens 20 %, vorzugsweise mindestens 49 %, der Gesamtlänge
des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements beträgt. Um aber dennoch einen ausreichenden Überlaufquerschnitt vorsehen zu können, wird ferner vorgeschlagen,
daß die zurückgesetzten Abschnitte von den dem Untergrund nächstgelegenen Kanten der vorspringenden Abschnitte einen Abstand von wenigstens
0,3 mm, vorzugsweise wenigstens 2 mm, aufweisen.
*■*
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Das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement kann vorzugsweise eine Blattfeder
umfassen, denn eine Blattfeder kann aufgrund ihrer Nachgiebigkeit sehr flexibel auf unerwünschte Vibrationen des Untergrunds bzw. ihrer Halterung
reagieren. Dabei kann an der Blattfeder ein platten- oder leistenartiges Element
angeordnet sein. Ferner kann die Blattfeder eine vorzugsweise konstante Dicke von zwischen 0,1 mm und 3,0 mm, vorzugsweise von zwischen 0,3 mm und
0,8 mm, aufweisen. Schließlich kann die Blattfeder von ihrer Halterung zu ihrem
freien Ende hin einen beliebigen, beispielsweise geradlinigen oder geknickten, Verlauf nehmen.
Da das erfindungsgemäße Auftragskammereintritt-Begrenzungselement auch am
Untergrund anliegen kann, wird in Weiterbildung der Erfindung, insbesondere für den Fall der Anlage dieses Elements an einer Materialbahn aus Papier oder Karton,
vorgeschlagen, daßdas freie Ende des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements mit einem Überzug aus Kunststoff, Gummi oder gummiartigem bzw.
dergleichen reibungsmindernden Material versehen ist. Auch kann das freie Ende des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements als Verschleißschutz mit einer
Keramikbeschichtung versehen sein.
Das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement kann, beispielsweise bei indirektem
Auftrag, nach Art einer Stechklinge gegen den Untergrund angestellt sein, d.h. entgegen der Laufrichtung des Untergrunds. Durch diese Anordnung können
die zum Untergrund hin vorspringenden Abschnitte ferner dazu genutzt werden, etwaig auf dem Untergrund vorhandene Verunreinigungen vor Eintritt des Untergrunds
in die Auftragskammer zu entfernen, wobei diese Verunreinigungen dann von dem aus der Auftragskammer austretenden Auftragsmedium mitgerissen und
in einem Auffangbehälter aufgefangen werden, wo sie dann beispielsweise durch ein Filter wieder vom Auftragsmedium getrennt werden können. Darüber hinaus
kann das Sperrelement bei dieser Art der Anstellung weiterhin als Überdruckventil
für die Auftragskammer wirken.
Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement
nach Art einer Schleppklinge gegen den Untergrund anzustellen, d.h. in Laufrichtung des Untergrunds. Diese Art der Anstellung hat den Vorteil
eines geringeren Beschädigungsrisikos des Untergrunds, insbesondere bei direktem
Auftrag einer Materialbahn aus Papier oder Karton, durch das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement.
Beispielsweise, um auf unterschiedliche Viskositäten von Auftragsmedien reagieren
zu können, kann es von Vorteil sein, wenn eine Stellvorrichtung zur Änderung der Anstellung des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements gegen
den Untergrund vorgesehen ist. Diese Stellvorrichtung kann elektrisch oder/und hydraulisch oder/und pneumatisch oder/und hydro-pneumatisch oder/und von
Hand betätigbar sein.
Um die die Bildung von Längsriefen in der aufgetragenen Schicht vehindern zu
können, wird in Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement
mit einem Antrieb koppelbar ist, der es in Querrichtung der Auftragsvorrichtung, d.h. in einer zum Untergrund im wesentlichen
parallel, zur Laufrichtung des Untergrunds jedoch im wesentlich orthogonal verlaufenden Richtung, in oszillierende Bewegung versetzt. Dabei ist es bevorzugt,
wenn der volle Hub der oszillierenden Bewegung wenigstens der Summe der Breite eines zum Untergrund hin vorspringenden Abschnitts und der Breite
eines ihm benachbarten vom Untergrund weg zurückgesetzten Abschnitts entspricht,
wobei unter dem "vollen Hub" der Spitze-Spitze-Abstand der Oszillation verstanden wird.
Schließlich können das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement und das
Auftragskammeraustritt-Begrenzungselement an einer gemeinsamen Halterung angeordnet sein.
Die Erfindung wird im folgenden an Ausführungsbeispielen anhand der
beigefügten Zeichnung näher erläutert werden. Es stellt dar:
Fig. 1 eineschematische,teilweisegeschnitteneSeitenansichteiner
erfindungsgemäßen Auftragsvorrichtung;
Fig. 2 eine Teilansicht des Auftragskammereintritt-Begrenzungs-
element in Richtung des Pfeils Il in Fig. 1;
Fig. 3 und 4 Ansichten analog Fig. 2 weiterer Ausführungsformen von
Auftragskammereintritt-Begrenzungselementen; und
&tgr;&ogr; Fig. 5 einen Schnitt eines Auftragskammereintritt-Begrenzungs
elements längs der Linite V - V in Fig. 2.
Die in Fig. 1 allgemein mit 10 bezeichnete Vorrichtung zum Auftragen eines
flüssigen oder pastösen Mediums M auf einen sich in Laufrichtung L bewegenden Untergrund U umfaßt ein gegen die Oberfläche 12a einer Auftragswalze 12 angestelltes
Auftragswerk 14. Die Auftragsvorrichtung 10 dient zum indirekten Auftragen des Auftragsmediums M auf eine nicht dargestellte Materialbahn aus
Papier oder Karton, so daß im vorliegenden Fall der Untergrund U von der Oberfläche 12a der Auftragswalze 12 gebildet ist.
Das Auftragswerk 14 umfaßt eine Auftragskammer 16, die in Laufrichtung L des
Untergrunds U gesehen eintrittsseitig von einem Auftragskammereintritt-Begrenzungselement
18 und austrittsseitig von einem Auftragskammeraustritt-Begrenzungselement
20 begrenzt ist. Das Auftragskammeraustritt-Begrenzungselement 20 weist in dem dargestellte Ausführungsbeispiel einen in einem Rakelbett 22
gehaltenen Rakelstab 24 auf, der mit der Oberfläche 12a der Auftragswalze 12
einen Auftragsspalt S bildet. Der Auftragsspalt S bestimmt die Dicke der auf die
Auftragswalze 12 aufgetragenen Schicht 28 von Auftragsmedium M. Das Rakelbett
22 ist an einer Blattfeder 26 befestigt, die mittels eines Druckschlauchs 30 an einem Tragbalken 32 des Auftragswerks 14 festgelegt ist. Die Anstellung des
Rakelstabs 24 gegen den Untergrund U bzw. die Oberfläche 12a der Auftrags-
walze 12 kann mittels eines weiteren Druckschlauchs 34 beeinflußt werden, der
zwischen dem Tragbalken 32 und der Blattfeder 26 angeordnet ist.
In dem Tragbalken 32 ist unter anderem auch ein Kanal Z zum Zuführen des
Auftragsmediums M in die Auftragskammer 16 ausgebildet.
Das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement 18, das üblicherweise auch als
Sperrelement bezeichnet wird, ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 von einer geradlinig verlaufenden Blattfeder 36 gebildet, die mittels einer
Halterung 38 am Tragbalken 32 befestigt ist. An der Blattfeder 36 können - wie
dies in Fig. 1 strichpunktiert angedeutet ist - platten- oder leistenartige Elemente
40 angeordnet sein. Derartige Elemente können beispielsweise dazu dienen, die Resonanzfrequenz des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements 18 so zu beeinflussen,
daß sie nicht mehr in dem typischen Vibrationsbereich der Auftragsvorrichtung 10 liegt.
Die Anstellung der nach Art einer Stechklinge gegen den Untergrund U angestellten
Blattfeder 36 kann - wie in Fig. 1 gestrichelt angedeutet - mittels einer beispielsweise von Hand betätigbaren Stellschraube 42 verändert werden, die
sich am Tragbalken 42 abstützt. Spätestens durch den Einfluß dieser Stelleinheit
42 wird erreicht, daß das Sperrelement 18 sich während des Betriebs der Auftragsvorrichtung
10 in einer definierten Relativstellung bezüglich des Untergrunds U befindet.
Um einen definierten Überlauf an Auftragsmedium M aus der Auftragskammer 1 6
heraus, d.h. in Richtung des Pfeils P, zu ermöglichen, ist die Anlagekante 36a der
Blattfeder 36 bzw. eine entsprechende Anlagekante des Sperrelements 18 am
Untergrund U nicht geradlinig durchgehend ausgebildet. Vielmehr weist das dem Untergrund U zugewandte freie Ende 36a der Blattfeder 36 zum Untergrund U hin
vorspringende Abschnitte 36b und zwischen diesen vom Untergrund U weg zurückgesetzte Abschnitte 36c auf. Dabei soll der Begriff "Anlagekante" nicht
besagen, daß die Blattfeder 36 notwendigerweise unmittelbar auf dem Unter-
grund U aufliegt, sondern umfaßt auch den für den Betrieb der Auftragsvorrichtung
10 wichtigeren Fall, gemäß dem die Blattfeder 18 auf dem vorbenetzten
Untergrund U durch eine Art "Aquaplaning-Effekt" aufschwimmt.
Die Umgrenzungslinien 36c1 der zurückgesetzten Abschnitte 36c definieren
zusammen mit dem Untergrund U Überlauf-Querschnittsflächen 44, durch die das Auftragsmedium M aus.der Auftragskammer 16 in Richtung des Pfeils P austreten
kann. Somit besteht stets ein definierter Überlaufquerschnitt für eine Strömung von Auftragsmedium M aus der Auftragskammer 16 heraus, die den
Eintritt von Luftbläschen in die Auftragskammer 16 nahezu vollständig unterbindet.
In der Ausführungsform gemäß Fig. 2 weist das freie Ende 36a des Sperrelements
18, genauer gesagt der Blattfeder 36, infolge der speziellen Ausbildung der
vorspringenden Abschnitte 36b und der zurückgesetzten Abschnitte 36c einen zinnenartigen Verlauf auf. Grundsätzlich ist jedoch jeder Verlauf denkbar, der bei
Anlage des freien Endes des Sperrelements gegen den Untergrund U den Querschnittsflächen
44 entsprechende, an diesen Untergrund U anschließende Querschnittsflächen beläßt. Dabei ist es unerheblich, ob die vorspringenden
Abschnitte 36b von den zurückgesetzten Abschnitten 36c so klar getrennt sind, wie dies bei dem zinnenförmigen Verlauf gemäß Fig. 2 durch dessen Rechtecksstruktur
der Fall ist. So gehen beispielsweise bei dem Sperrelement 118 bzw. der
Blattefeder 136 gemäß Fig. 3 die vorspringenden Abschnitte 136b und die zurückgesetzten
Abschnitte 136c aufgrund des wellenförmigen Verlaufs des freien Endes 1 36a der Blattfeder 136 ansatzlos ineinander über. Entsprechendes gilt für
die vorspringenden Abschnitte 236b und die zurückgesetzten Abschnitte 236c des Sperrelements 218 bzw. der Blattfeder 236, dessen bzw. deren freies Ende
236a einen sägezahnartigen Verlauf mit abgeflachten Sägezahnspitzen aufweist.
Um die Reibung zwischen dem sich in Laufrichtung L vorbeibewegenden Untergrund
U und dem freien Ende 36a des Sperrelements 36 zu mindern, kann dieses freie Ende 36a mit einer Beschichtung 46 aus Kunststoff, Gummi, einem gummi-
li
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artigen oder dergleichen reibungsmindernden Material versehen sein. Diese
Beschichtung ist in den Fig. 2 bis 4 durch gestrichelte Linien B angedeutet.
Nachzutragen ist noch, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement, wie
dies in Figur 1 bei 18' strich-punkt-punktiert angedeutet ist, auch nach Art einer
Schleppklinge gegen den Untergrund U angestellt sein kann. Die Blattfeder 36' nimmt in diesem Fall gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 einen abgeknickten
Verlauf.
Claims (19)
1. Vorrichtung (10) zum Auftragen eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums
(M) auf einen sich in einer Laufrichtung (L) vorbeibewegenden Untergrund (U), wobei der Untergrund (U) bei direktem Auftrag die Oberfläche
einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, und bei indirektem Auftrag die Oberfläche (12a) eines Auftragselements (12),
beispielsweise einer Auftragswalze, ist, die Vorrichtung umfassend:
eine Auftragskammer (1 6), welche einlaufseitig von einem Auftragskammereintritt-Begrenzungselement
(18/36) und auslaufseitig von einem Auftragskammeraustritt-Begrenzungselement (20) begrenzt
ist, und
- eine Zuführeinrichtung (Z) zum Zuführen des Auftragsmediums (M)
- eine Zuführeinrichtung (Z) zum Zuführen des Auftragsmediums (M)
in die Auftragskammer (16),
dadurch gekennzeichnet, daß ein dem Untergrund (U) zugewandtes freies
Ende (36a) des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements (18) zum
Untergrund (U) hin vorspringende Abschnitte (36b) und vom Untergrund (U) weg zurückgesetzte Abschnitte (36c) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (36a) des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements
(18) zumindest teilweise einen zinnenförmigen Verlauf aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (136a) des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements
(118) zumindest teilweise einen wellenförmigen Verlauf aufweist.
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4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (236a) des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements
(218) zumindest teilweise einen sägezahnartigen Verlauf aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtlänge der dem Untergrund (U)
benachbarten Kanten der zum Untergrund (U) hin vorspringenden Abschnitte (36b) mindestens 20 %, vorzugsweise mindestens 49 %, der
Gesamtlänge des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements (18) beträgt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die zurückgesetzten Abschnitte (36b) von
den dem Untergrund (U) nächstgelegenen Kanten der vorspringenden Abschnitte (36b) einen Abstand von wenigstens 0,3 mm, vorzugsweise
wenigstens 2 mm, aufweisen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement
(18) eine Blattfeder (36) umfaßt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Blattfeder (36) ein platten- oder
leistenartiges Element (40) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (36) eine vorzugsweise
konstante Dicke von zwischen 0,1 mm und 3,0 mm, vorzugsweise von zwischen 0,3 mm und 0,8 mm, aufweist.
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10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (36a) des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements
(18) mit einem Überzug aus Kunststoff, Gummi oder gummiartigem Material versehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (36a) des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements
(18) mit einer Keramikbeschichtung versehen ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement
nach Art einer Stechklinge (18) gegen den Untergrund (U) angestellt ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement
nach Art einer Schleppklinge (18') gegen den Untergrund (U) angestellt ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement
auf dem Untergrund (U) aufliegt.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Stellvorrichtung (42) zur Änderung der
Anstellung des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements (18) gegen
den Untergrund (U) vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stellvorrichtung (42) elektrisch oder/und
hydraulisch oder/und pneumatisch oder/und hydro-pneumatisch oder/und von Hand betätigbar ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement
(18) und das Auftragskammeraustritt-Begrenzungselement (20)
an einer gemeinsamen Halterung (32) angeordnet sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement
(18) mit einem Antrieb koppelbar ist, der es in einer zum Untergrund (U) im wesentlichen parallel, zur Laufrichtung (L) des
Untergrunds (U) jedoch im wesentlich orthogonal verlaufenden Richtung
(Q) in oszillierende Bewegung versetzt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß der volle Hub der oszillierenden Bewegung
wenigstens der Summe der Breite eines zum Untergrund (U) hin vorspringenden Abschnitts (36b) und der Breite eines ihm benachbarten vom
Untergrund (U) weg zurückgesetzten Abschnitts (36c) entspricht.
17045GDE-anm 08.09.97 16:59
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29716288U DE29716288U1 (de) | 1997-09-10 | 1997-09-10 | Vorrichtung zum direkten oder indirekten Auftragen eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums auf eine laufende Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29716288U DE29716288U1 (de) | 1997-09-10 | 1997-09-10 | Vorrichtung zum direkten oder indirekten Auftragen eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums auf eine laufende Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29716288U1 true DE29716288U1 (de) | 1999-01-21 |
Family
ID=8045823
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29716288U Expired - Lifetime DE29716288U1 (de) | 1997-09-10 | 1997-09-10 | Vorrichtung zum direkten oder indirekten Auftragen eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums auf eine laufende Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29716288U1 (de) |
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