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DE29716288U1 - Vorrichtung zum direkten oder indirekten Auftragen eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums auf eine laufende Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton - Google Patents

Vorrichtung zum direkten oder indirekten Auftragen eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums auf eine laufende Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton

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DE29716288U1
DE29716288U1 DE29716288U DE29716288U DE29716288U1 DE 29716288 U1 DE29716288 U1 DE 29716288U1 DE 29716288 U DE29716288 U DE 29716288U DE 29716288 U DE29716288 U DE 29716288U DE 29716288 U1 DE29716288 U1 DE 29716288U1
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Voith Sulzer Papiermaschinen GmbH
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Voith Sulzer Papiermaschinen GmbH
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Description

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Vorrichtung zum direkten oder indirekten Auftragen
eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums auf eine laufende Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auftragen eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums auf einen sich in einer Laufrichtung vorbeibewegenden Untergrund, wobei der Untergrund bei direktem Auftrag die Oberfläche einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, und bei indirektem Auftrag die Oberfläche eines Auftragselements, beispielsweise einer Auftragswalze, ist, wobei die Vorrichtung eine Auftragskammer umfaßt, welche einlaufseitig von einem Auftragskammereintritt-Begrenzungselement und auslaufseitig von einem Auftragskammeraustritt-Begrenzungselement begrenzt ist, sowie eine Zuführeinrichtung zum Zuführen des Auftragsmediums in die Auftragskammer.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der DE 42 08 897 C2 bekannt. Das als Blattfeder ausgebildete bzw. eine Blattfeder umfassende Auftragskammereintritt-Begrenzungselement (nachfolgend auch als "Sperrelement" bezeichnet) der bekannten Vorrichtung dient dazu, überschüssiges Auftragsmedium aus der Auftragskammer abzuführen, d.h. es dient im wesentlichen als Überdruckventil der Auftragskammer. Dabei ist anzumerken, daß ein gewisser Ausfluß an Auftragsmedium aus diesem Überdruckventil im Hinblick auf die Erzielung eines guten, insbesondere gleichmäßigen Auftragsergebnisses stets erwünscht ist. Das entgegen der Laufrichtung des Untergrunds aus der Auftragskammer austretende Auftragsmedium erschwert nämlich den Eintritt von Luftbläschen in die Auftragskammer, welche die Gleichmäßigkeit des Strichauftrags gefährden wurden.
Die bekannte Vorrichtung hat sich im praktischen Einsatz bewährt. Einziger Nachteil war, daß das federnde Sperrelement im Betrieb der Auftragsvorrichtung
- 2-
bei extremen Betriebsbedingungen in Schwingung geraten konnte, infolge derer es immer wieder auf dem Untergrund aufsetzte und von diesem abhob. Bei indirektem Auftrag kann dieses "Schlagen" des Sperrelements zu erhöhtem Verschleiß an Auftragswalze und Sperrelement führen. Bei direktem Auftrag auf die Materialbahn kann die zu bestreichende Materialbahn sogar beschädigt werden. Aber selbst dann, wenn das Sperrelement aufgrund der Schwingungen nicht auf dem Untergrund aufschlägt, kommt es aufgrund dieser Schwingungen zu Druckschwankungen in der Auftragskammer, die das Auftragsergebnis beeinträchtigen.
Zur Lösung der vorstehend genannten Probleme wurde in der EP 0 319 503 B1 vorgeschlagen, ein mit Löchern versehenes Sperrelement einzusetzen, das sich in ständiger Anlage am Untergrund befindet, so daß ein Überlauf von Auftragsmedium aus der Auftragskammer heraus nur durch diese Löcher stattfinden kann. Es hat sich jedoch gezeigt, daß sich diese Löcher im Betrieb relativ schnell mit Auftragsmedium, Papierfasern, Filzhaaren oder dergleichen zusetzen und verstopfen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, bei welcher ein Überlauf von Auftragsmedium aus der Auftragskammer heraus entgegen der Laufrichtung des Untergrunds sichergestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Auftragsvorrichtung erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein dem Untergrund zugewandtes freies Ende des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements zum Untergrund hin vorspringende Abschnitte und vom Untergrund weg zurückgesetzte Abschnitte aufweist. Das Sperrelement bzw. Auftragskammereintritt-Begrenzungselement der erfindungsgemäßen Auftragsvorrichtung liegt also am Untergrund nicht mit einer durchgehenden Kantenlinie an, sondern lediglich mit den Kantenlinien der zum Untergrund hin vorspringenden Abschnitte. Der Überlauf an Auftragsmedium findet durch die Querschnittsflächen statt, die von den Umgrenzungslinien der vom Untergrund zurückgesetzten Abschnitten zusammen mit dem Untergrund
definiert sind. Der Umriß dieser Querschnittsflächen wird also nicht ausschließlich von dem Sperrelement zugehörigen Linien begrenzt. Vielmehr sind diese Überlauf-Querschnittsflächen zum Untergrund hin offen. Aufgrund der vom sich vorbeibewegenden Untergrund ausgehenden Dynamik kann ein Zusetzen bzw. Verstopfen der zum Untergrund hin offenen Flächen zumindest deutlich erschwert, wenn nicht gar vollständig verhindert werden, so daß ein Überlauf von Auftragsmedium aus der Auftragskammer heraus entgegen der Laufrichtung des Untergrunds sichergestellt ist.
Das dem Untergrund zugewandte Ende kann beispielsweise dadurch mit zu diesem Untergrund hin vorspringenden Abschnitten und vom Untergrund zurückgesetzten Abschnitten ausgebildet werden, daß das freie Ende des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements zumindest teilweise einen wellenförmigen oder/und zinnenförmigen oder/und sägezahnartigen Verlauf aufweist.
Zwar ist es beabsichtigt, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement im Betrieb auf dem vorbenetzten Untergrund aufschwimmt und somit auf dem Untergrund nicht unmittelbar anliegt. Jedoch kann ein derartiger unmittelbarer Kontakt zwischen Auftragskammereintritt-Begrenzungselement und Untergrund nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Um den vom Auftragskammereintritt-Begrenzungselement, insbesondere dessen zum Untergrund hin vorspringenden Abschnitten, auf den Untergrund ausgeübten Anlagedruck möglichst gering halten zu können, wird vorgeschlagen, daß die Gesamtlänge der dem Untergrund benachbarten Kanten der zum Untergrund hin vorspringenden Abschnitte mindestens 20 %, vorzugsweise mindestens 49 %, der Gesamtlänge des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements beträgt. Um aber dennoch einen ausreichenden Überlaufquerschnitt vorsehen zu können, wird ferner vorgeschlagen, daß die zurückgesetzten Abschnitte von den dem Untergrund nächstgelegenen Kanten der vorspringenden Abschnitte einen Abstand von wenigstens 0,3 mm, vorzugsweise wenigstens 2 mm, aufweisen.
*■*
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Das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement kann vorzugsweise eine Blattfeder umfassen, denn eine Blattfeder kann aufgrund ihrer Nachgiebigkeit sehr flexibel auf unerwünschte Vibrationen des Untergrunds bzw. ihrer Halterung reagieren. Dabei kann an der Blattfeder ein platten- oder leistenartiges Element angeordnet sein. Ferner kann die Blattfeder eine vorzugsweise konstante Dicke von zwischen 0,1 mm und 3,0 mm, vorzugsweise von zwischen 0,3 mm und 0,8 mm, aufweisen. Schließlich kann die Blattfeder von ihrer Halterung zu ihrem freien Ende hin einen beliebigen, beispielsweise geradlinigen oder geknickten, Verlauf nehmen.
Da das erfindungsgemäße Auftragskammereintritt-Begrenzungselement auch am Untergrund anliegen kann, wird in Weiterbildung der Erfindung, insbesondere für den Fall der Anlage dieses Elements an einer Materialbahn aus Papier oder Karton, vorgeschlagen, daßdas freie Ende des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements mit einem Überzug aus Kunststoff, Gummi oder gummiartigem bzw. dergleichen reibungsmindernden Material versehen ist. Auch kann das freie Ende des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements als Verschleißschutz mit einer Keramikbeschichtung versehen sein.
Das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement kann, beispielsweise bei indirektem Auftrag, nach Art einer Stechklinge gegen den Untergrund angestellt sein, d.h. entgegen der Laufrichtung des Untergrunds. Durch diese Anordnung können die zum Untergrund hin vorspringenden Abschnitte ferner dazu genutzt werden, etwaig auf dem Untergrund vorhandene Verunreinigungen vor Eintritt des Untergrunds in die Auftragskammer zu entfernen, wobei diese Verunreinigungen dann von dem aus der Auftragskammer austretenden Auftragsmedium mitgerissen und in einem Auffangbehälter aufgefangen werden, wo sie dann beispielsweise durch ein Filter wieder vom Auftragsmedium getrennt werden können. Darüber hinaus kann das Sperrelement bei dieser Art der Anstellung weiterhin als Überdruckventil für die Auftragskammer wirken.
Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement nach Art einer Schleppklinge gegen den Untergrund anzustellen, d.h. in Laufrichtung des Untergrunds. Diese Art der Anstellung hat den Vorteil eines geringeren Beschädigungsrisikos des Untergrunds, insbesondere bei direktem Auftrag einer Materialbahn aus Papier oder Karton, durch das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement.
Beispielsweise, um auf unterschiedliche Viskositäten von Auftragsmedien reagieren zu können, kann es von Vorteil sein, wenn eine Stellvorrichtung zur Änderung der Anstellung des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements gegen den Untergrund vorgesehen ist. Diese Stellvorrichtung kann elektrisch oder/und hydraulisch oder/und pneumatisch oder/und hydro-pneumatisch oder/und von Hand betätigbar sein.
Um die die Bildung von Längsriefen in der aufgetragenen Schicht vehindern zu können, wird in Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement mit einem Antrieb koppelbar ist, der es in Querrichtung der Auftragsvorrichtung, d.h. in einer zum Untergrund im wesentlichen parallel, zur Laufrichtung des Untergrunds jedoch im wesentlich orthogonal verlaufenden Richtung, in oszillierende Bewegung versetzt. Dabei ist es bevorzugt, wenn der volle Hub der oszillierenden Bewegung wenigstens der Summe der Breite eines zum Untergrund hin vorspringenden Abschnitts und der Breite eines ihm benachbarten vom Untergrund weg zurückgesetzten Abschnitts entspricht, wobei unter dem "vollen Hub" der Spitze-Spitze-Abstand der Oszillation verstanden wird.
Schließlich können das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement und das Auftragskammeraustritt-Begrenzungselement an einer gemeinsamen Halterung angeordnet sein.
Die Erfindung wird im folgenden an Ausführungsbeispielen anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert werden. Es stellt dar:
Fig. 1 eineschematische,teilweisegeschnitteneSeitenansichteiner
erfindungsgemäßen Auftragsvorrichtung;
Fig. 2 eine Teilansicht des Auftragskammereintritt-Begrenzungs-
element in Richtung des Pfeils Il in Fig. 1;
Fig. 3 und 4 Ansichten analog Fig. 2 weiterer Ausführungsformen von
Auftragskammereintritt-Begrenzungselementen; und
&tgr;&ogr; Fig. 5 einen Schnitt eines Auftragskammereintritt-Begrenzungs
elements längs der Linite V - V in Fig. 2.
Die in Fig. 1 allgemein mit 10 bezeichnete Vorrichtung zum Auftragen eines flüssigen oder pastösen Mediums M auf einen sich in Laufrichtung L bewegenden Untergrund U umfaßt ein gegen die Oberfläche 12a einer Auftragswalze 12 angestelltes Auftragswerk 14. Die Auftragsvorrichtung 10 dient zum indirekten Auftragen des Auftragsmediums M auf eine nicht dargestellte Materialbahn aus Papier oder Karton, so daß im vorliegenden Fall der Untergrund U von der Oberfläche 12a der Auftragswalze 12 gebildet ist.
Das Auftragswerk 14 umfaßt eine Auftragskammer 16, die in Laufrichtung L des Untergrunds U gesehen eintrittsseitig von einem Auftragskammereintritt-Begrenzungselement 18 und austrittsseitig von einem Auftragskammeraustritt-Begrenzungselement 20 begrenzt ist. Das Auftragskammeraustritt-Begrenzungselement 20 weist in dem dargestellte Ausführungsbeispiel einen in einem Rakelbett 22 gehaltenen Rakelstab 24 auf, der mit der Oberfläche 12a der Auftragswalze 12 einen Auftragsspalt S bildet. Der Auftragsspalt S bestimmt die Dicke der auf die Auftragswalze 12 aufgetragenen Schicht 28 von Auftragsmedium M. Das Rakelbett 22 ist an einer Blattfeder 26 befestigt, die mittels eines Druckschlauchs 30 an einem Tragbalken 32 des Auftragswerks 14 festgelegt ist. Die Anstellung des Rakelstabs 24 gegen den Untergrund U bzw. die Oberfläche 12a der Auftrags-
walze 12 kann mittels eines weiteren Druckschlauchs 34 beeinflußt werden, der zwischen dem Tragbalken 32 und der Blattfeder 26 angeordnet ist.
In dem Tragbalken 32 ist unter anderem auch ein Kanal Z zum Zuführen des Auftragsmediums M in die Auftragskammer 16 ausgebildet.
Das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement 18, das üblicherweise auch als Sperrelement bezeichnet wird, ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 von einer geradlinig verlaufenden Blattfeder 36 gebildet, die mittels einer Halterung 38 am Tragbalken 32 befestigt ist. An der Blattfeder 36 können - wie dies in Fig. 1 strichpunktiert angedeutet ist - platten- oder leistenartige Elemente 40 angeordnet sein. Derartige Elemente können beispielsweise dazu dienen, die Resonanzfrequenz des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements 18 so zu beeinflussen, daß sie nicht mehr in dem typischen Vibrationsbereich der Auftragsvorrichtung 10 liegt.
Die Anstellung der nach Art einer Stechklinge gegen den Untergrund U angestellten Blattfeder 36 kann - wie in Fig. 1 gestrichelt angedeutet - mittels einer beispielsweise von Hand betätigbaren Stellschraube 42 verändert werden, die sich am Tragbalken 42 abstützt. Spätestens durch den Einfluß dieser Stelleinheit 42 wird erreicht, daß das Sperrelement 18 sich während des Betriebs der Auftragsvorrichtung 10 in einer definierten Relativstellung bezüglich des Untergrunds U befindet.
Um einen definierten Überlauf an Auftragsmedium M aus der Auftragskammer 1 6 heraus, d.h. in Richtung des Pfeils P, zu ermöglichen, ist die Anlagekante 36a der Blattfeder 36 bzw. eine entsprechende Anlagekante des Sperrelements 18 am Untergrund U nicht geradlinig durchgehend ausgebildet. Vielmehr weist das dem Untergrund U zugewandte freie Ende 36a der Blattfeder 36 zum Untergrund U hin vorspringende Abschnitte 36b und zwischen diesen vom Untergrund U weg zurückgesetzte Abschnitte 36c auf. Dabei soll der Begriff "Anlagekante" nicht besagen, daß die Blattfeder 36 notwendigerweise unmittelbar auf dem Unter-
grund U aufliegt, sondern umfaßt auch den für den Betrieb der Auftragsvorrichtung 10 wichtigeren Fall, gemäß dem die Blattfeder 18 auf dem vorbenetzten Untergrund U durch eine Art "Aquaplaning-Effekt" aufschwimmt.
Die Umgrenzungslinien 36c1 der zurückgesetzten Abschnitte 36c definieren zusammen mit dem Untergrund U Überlauf-Querschnittsflächen 44, durch die das Auftragsmedium M aus.der Auftragskammer 16 in Richtung des Pfeils P austreten kann. Somit besteht stets ein definierter Überlaufquerschnitt für eine Strömung von Auftragsmedium M aus der Auftragskammer 16 heraus, die den Eintritt von Luftbläschen in die Auftragskammer 16 nahezu vollständig unterbindet.
In der Ausführungsform gemäß Fig. 2 weist das freie Ende 36a des Sperrelements 18, genauer gesagt der Blattfeder 36, infolge der speziellen Ausbildung der vorspringenden Abschnitte 36b und der zurückgesetzten Abschnitte 36c einen zinnenartigen Verlauf auf. Grundsätzlich ist jedoch jeder Verlauf denkbar, der bei Anlage des freien Endes des Sperrelements gegen den Untergrund U den Querschnittsflächen 44 entsprechende, an diesen Untergrund U anschließende Querschnittsflächen beläßt. Dabei ist es unerheblich, ob die vorspringenden Abschnitte 36b von den zurückgesetzten Abschnitten 36c so klar getrennt sind, wie dies bei dem zinnenförmigen Verlauf gemäß Fig. 2 durch dessen Rechtecksstruktur der Fall ist. So gehen beispielsweise bei dem Sperrelement 118 bzw. der Blattefeder 136 gemäß Fig. 3 die vorspringenden Abschnitte 136b und die zurückgesetzten Abschnitte 136c aufgrund des wellenförmigen Verlaufs des freien Endes 1 36a der Blattfeder 136 ansatzlos ineinander über. Entsprechendes gilt für die vorspringenden Abschnitte 236b und die zurückgesetzten Abschnitte 236c des Sperrelements 218 bzw. der Blattfeder 236, dessen bzw. deren freies Ende 236a einen sägezahnartigen Verlauf mit abgeflachten Sägezahnspitzen aufweist.
Um die Reibung zwischen dem sich in Laufrichtung L vorbeibewegenden Untergrund U und dem freien Ende 36a des Sperrelements 36 zu mindern, kann dieses freie Ende 36a mit einer Beschichtung 46 aus Kunststoff, Gummi, einem gummi-
li
- 9-
artigen oder dergleichen reibungsmindernden Material versehen sein. Diese Beschichtung ist in den Fig. 2 bis 4 durch gestrichelte Linien B angedeutet.
Nachzutragen ist noch, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement, wie dies in Figur 1 bei 18' strich-punkt-punktiert angedeutet ist, auch nach Art einer Schleppklinge gegen den Untergrund U angestellt sein kann. Die Blattfeder 36' nimmt in diesem Fall gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 einen abgeknickten Verlauf.

Claims (19)

- 10- Schutzansprüche
1. Vorrichtung (10) zum Auftragen eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums (M) auf einen sich in einer Laufrichtung (L) vorbeibewegenden Untergrund (U), wobei der Untergrund (U) bei direktem Auftrag die Oberfläche einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, und bei indirektem Auftrag die Oberfläche (12a) eines Auftragselements (12), beispielsweise einer Auftragswalze, ist, die Vorrichtung umfassend:
eine Auftragskammer (1 6), welche einlaufseitig von einem Auftragskammereintritt-Begrenzungselement (18/36) und auslaufseitig von einem Auftragskammeraustritt-Begrenzungselement (20) begrenzt ist, und
- eine Zuführeinrichtung (Z) zum Zuführen des Auftragsmediums (M)
in die Auftragskammer (16),
dadurch gekennzeichnet, daß ein dem Untergrund (U) zugewandtes freies Ende (36a) des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements (18) zum Untergrund (U) hin vorspringende Abschnitte (36b) und vom Untergrund (U) weg zurückgesetzte Abschnitte (36c) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (36a) des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements (18) zumindest teilweise einen zinnenförmigen Verlauf aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (136a) des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements (118) zumindest teilweise einen wellenförmigen Verlauf aufweist.
- 11 -
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (236a) des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements (218) zumindest teilweise einen sägezahnartigen Verlauf aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtlänge der dem Untergrund (U) benachbarten Kanten der zum Untergrund (U) hin vorspringenden Abschnitte (36b) mindestens 20 %, vorzugsweise mindestens 49 %, der Gesamtlänge des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements (18) beträgt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die zurückgesetzten Abschnitte (36b) von den dem Untergrund (U) nächstgelegenen Kanten der vorspringenden Abschnitte (36b) einen Abstand von wenigstens 0,3 mm, vorzugsweise wenigstens 2 mm, aufweisen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement (18) eine Blattfeder (36) umfaßt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Blattfeder (36) ein platten- oder leistenartiges Element (40) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (36) eine vorzugsweise konstante Dicke von zwischen 0,1 mm und 3,0 mm, vorzugsweise von zwischen 0,3 mm und 0,8 mm, aufweist.
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10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (36a) des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements (18) mit einem Überzug aus Kunststoff, Gummi oder gummiartigem Material versehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (36a) des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements (18) mit einer Keramikbeschichtung versehen ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement nach Art einer Stechklinge (18) gegen den Untergrund (U) angestellt ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement nach Art einer Schleppklinge (18') gegen den Untergrund (U) angestellt ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement auf dem Untergrund (U) aufliegt.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Stellvorrichtung (42) zur Änderung der Anstellung des Auftragskammereintritt-Begrenzungselements (18) gegen den Untergrund (U) vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stellvorrichtung (42) elektrisch oder/und hydraulisch oder/und pneumatisch oder/und hydro-pneumatisch oder/und von Hand betätigbar ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement (18) und das Auftragskammeraustritt-Begrenzungselement (20) an einer gemeinsamen Halterung (32) angeordnet sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragskammereintritt-Begrenzungselement (18) mit einem Antrieb koppelbar ist, der es in einer zum Untergrund (U) im wesentlichen parallel, zur Laufrichtung (L) des Untergrunds (U) jedoch im wesentlich orthogonal verlaufenden Richtung
(Q) in oszillierende Bewegung versetzt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß der volle Hub der oszillierenden Bewegung wenigstens der Summe der Breite eines zum Untergrund (U) hin vorspringenden Abschnitts (36b) und der Breite eines ihm benachbarten vom Untergrund (U) weg zurückgesetzten Abschnitts (36c) entspricht.
17045GDE-anm 08.09.97 16:59
DE29716288U 1997-09-10 1997-09-10 Vorrichtung zum direkten oder indirekten Auftragen eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums auf eine laufende Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton Expired - Lifetime DE29716288U1 (de)

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