DE2113434A1 - Minenspender - Google Patents
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Description
1: KQ
2ϋ/Η
11 713/14
11 713/14
Schwan-üleistift-Fabrik, Schwanhäusser & Co., 8500 Nürnberg,
föaxfeldstraße 3
Minenspender
Die Erfindung betrifft einen Minenspender, insbesondere für Bleistiftminen, mit einem Gehäuse zur Aufnahme einer
Anzahl von Minen in JMebeneinanderanordnung, das eine stirnseitige verschließbare Öffnung besitzt.
Insbesondere auf dem Gebiet des technischen Zeichnens ist es häufig erforderlich, von einer auf eine andere
ijleistifthärte überzuwechseln. Um diesem Erfordernis Rechnung
zu tragen, sind daher seit langem Druckstifte eingeführt worden, die den raschen und einfachen Austausch einer
Bleistiftmine gegen eine andere gestatten. Um nun stets
einen bestimmten vorrat derartiger Bleistiftminen unterschiedlicher
Härte bereitzuhalten, sind Minenspender bekannt geworden, die zur Aufnahme dieser Bleistiftminen
dienen. Eine bekannte Ausführungsform eines derartigen Minenspenders besteht im wesentlichen aus einem Gehäuse,
an dessen einer Stirnseite eine durch einen Schieber verschließbare Öffnung vorgesehen ist. Durch den Schieber ist
gleichzeitig ein in dem Gehäuse angeordneter Einsatz ver-
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schiebbar, in dem Einzelfächer ausgebildet sind, die zur
Aufnahme der Bleistiftminen in Webeneinanderanordnung die-.nen.
Wird der Schieber in Längsrichtung des Gehäuses verschoben, so öffnet sich dessen Stirnseite und die Bleistiftminen
gleiten bei leichtem Kippen des Gehäuses heraus, so daß eine davon entnommen werden kann.
Nachteilig an den Minenspendern dieser Art ist, daß nach dein Offnen und Kippen des Gehäuses praktisch alle darin
fc enthaltenen Bleistiftminen herausrutschen, so daß stets die Gefahr besteht, daß bei geringer unachtsänkeit einige
oder alle Minen zu Boden fallen. Darüberhinaus ist man stets gezwungen, die gewählte Mine von Hand zu erfassen
und in den Druckstift einzusetzen, was sehr häufig deshalb unerwünscht ist, weil man sich insbesondere bei sehr niedrigen
Härtegraden der Bleistiftminen dadurch die Hände verschmutzt.
Es ist daher bereits ein Minenspender bekannt geworden, bei dem die Möglichkeit besteht, gezielt jeweils nur eine einzige
Mine daraus zu entnehmen und diese in einen Druckstift od.dgl. einzusetzen, ohne daß die Mine mit den Fingern be-
W rührt werden muß (USA-Patentschriften 2 852 160 und 3 055 546)
Auch dieser bekannte Minenspender besitzt ein Gehäuse, in dem die Minen nebeneinander angeordnet sind. Es ist jedoch
an einer Stirnseite des Gehäuses eine ständig offene Öffnung vorgesehen und die Minen werden quer zu ihrer Längserstreckung
durch eine Federkraft beaufschlagt, so.daß sie ·
durch den dadurch bewirkten Reibschluß nicht unerwünschterweise
durch diese Öffnung hindurchtreten können. Die Entnahme einer Mine erfolgt dadurch, daß ein in Längsrichtung
des Gehäuses bewegbarer, das hintere Ende der Mine hinter-
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greifender Schieber vorgeschoben wird und dadurch die Mine aus der öffnung herausschiebt. Dabei 'kann der Minenspender
so gehalten werden, daß die Mine unmittelbar in den Druckstift eingeschoben wird.
Dieser bekannte Minenspender ist jedoch außerordentlich kompliziert aufgebaut und daher teuer. Es muß nicht nur
die erwähnte Feder vorgesehen sein, die die feste, reibschlüssige Anlage der Minen aneinander gewährleistet, sondern
es müssen gesonderte Bauteile vorgesehen werden, durch die sichergestellt ist, daß der Schieber auch stets die
nächstfolgende Mine hintergreifen kann. Auch diese Bauteile enthalten ein Pederelement und sind relativ zum Gehäuse beweglich.
Hinzu kommt, daß es bei diesem Minenspender im Gegensatz zu dem eingangs erwähnten sehr schwierig ist, die auszutauschende
tiine aus dem Druckstift in den Spender einzuführen,
ohne sie zu berühren.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Minenspender der eingangs
geschilderten Art so auszubilden, daß er zur Aufnahme einer großen Anzahl von Minen geeignet ist, die gezielte Entnahme
und das unmittelbare Einsetzen jeweils einer- einzigen Mine in den Druckstift erlaubt und dabei erheblich einfacher und
daher billiger als die bekannten Minenspender ist. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das Gehäuse durch mindestens
einen in Gehäuselängsrichtung verlaufenden Zwischenboden in dem-entsprechend mindestens zwei übereinander liegende
Räume unterteilt ist, über deren eine Stirnseite sich die verschließbare Öffnung mit jeweils einer dem Minenquerschnitt
entsprechenden Öffnungsweite erstreckt, und daß die
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der Stirnkante des Zwischenbodens zu beiden Seiten gegenüber liegenden Öffnungsränder je eine Schwelle aufweisen,
die das Herausgleiten einer daran anliegenden Mine verhindert.
Dadurch, daß bei der erfindungsgeinäßen Gestaltung des IvIinenspenders
durch den vorhandenen Zwischenboden mindestens zwei Räume zur Aufnahme der Minen geschaffen werden, läßt
sich eine große Anzahl von Minen in dem Minenspender unterbringen.
Durch die Schwellen, die nicht an dem Zwischenboden, sondern nur an den im .dereich der Öffnung befindlichen
Gehäuserändern oder dem jeweils nächstfolgenden Zwischenboden vorgesehen sind, wird erreicht, daß beim Kippen des Gehäuses
die jeweils in dem unten liegenden Raum befindlichen Minen sich an der Schwelle anlegen und an einem'Herausgleiten
gehindert werden. Dagegen kann die eine, in dem oberen Kaum enthaltene Mine, für die die verschließbare Öffnung gerade
genügend weit geöffnet wird, unbehindert unter dem Einfluß der Schwerkraft heraus und in den bereitgehaltenen Druckstift
rutschen. Soll eine Mine des unteren Raumes entnommen werden, so braucht der Minenspender lediglich umgedreht zu
werden. In diesem Pail, verhindert dann die dem anderen Raum
zugeordnete Schwelle das Herausrutschen der übrigen Minen. Es ist einleuchtend, daß sich durch eine Aufeinanderfolge
solcher paarweise einander zugeordneter Räume und durch die Zuordnung je eines Verschlußelementes zu einem Paar solcher
Räume auf engstem Raum eine große Anzahl unterschiedlicher Minen anordnen läßt, wobei in jedem Raum zweckmäßigerweise
eine unterschiedliche Minenqualität oder -härte enthalten ist. ' ■
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, daß
zum Verschließen der Gehäuseöffnung ein Schieber am Gehäuse
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.angeordnet ist, der zwischen den Schwellen .der Öffnungsränd.er
und der Stirnkante des Zv/ischenbodens verschiebbar
geführt ist. Zweckmäßigerweise ist weiterhin vorgesehen, daß die durch den Zwischenboden abgeteilten Räume durch
senkrecht zum Zwischenboden stehende Trennwände in Einzelfächer für je eine Mine unterteilt sind. Dadurch v/erden die
Minen sicherer gegen Stöße geschützt. Bei dieser •Ausführungsform ist der zum Verschließen der Gehäuseöffnung dienende
Schieber dann wahlweise mit seiner Verschlußkante auf jeweils ein Paar übereinander liegender Einzelfächer einstellbar.
Der Schieber besteht vorteilhafterweise aus einem dünnen Streifen aus elastischem Werkstoff, der an der Gehäuselängswand
zwangsgeführt, um eine die Gehäuseöffnung definierende
Kante des Gehäuses in die Öffnungsebene umgelenkt ist und an seinem einen Ende ein Betätigungselement trägt. Bei
dieser Ausführungsform des Schiebers ist es sehr einfach, durch mehr oder weniger weites Verschieben die Verschlußkante
des Streifens so einzustellen, daß sie ein bestimmtes Einzelfach mit einer, darin enthaltenen Mine frei gibt.
Die erfindungsgemäße Ausbildung des Minenspenders erlaubt eine außerordentlich einfache und billige Herstellungsweise.
So kann beispielsweise das Gehäuse mit dem Zwischenboden einstückig hergestellt sein, während die Schwellen an den Öffnungsrändern
durch ein auf die Öffnung aufgesetztes Formteil gebildet sind. Ein erfindungsgemäßer Minenspender mit zwei
Minenräumen besteht somit aus insgesamt nur drei Einzelteilen, nämlich aus dem Gehäuse mit Zwischenboden, dem die Schwellen
bildenden Formteil und dem Schieber. In einer anderen Ausführungsform, die ebenfalls nur aus drei Einzelteilen besteht,
ist vorgesehen, daß der Zwischenboden durch einen in dem Gehäuse befestigten Eineatz gebildet ist. Bei dieser Ausführungsform ist einfach für den Schieber zwischen der Innenlängswand
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des Gehäuses und dem Einsatz ein Füh'rungs spalt freigehalten,
während das Betätigungselement des Schiebers durch ein die Gehäuselängswand durchsetzendes Langloch hindurch ragt
und darin verschiebbar geführt ist.
Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung .eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels sowie aus weiteren Unteransprüchen.
Es zeigt:
Pig. 1 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Minenspender,
wobei die obere Deckfläche des Gehäuses weggeschnitten ist;
Fig. 2 eine Seitenansicht des in Pig. 1 dargestellten Minenspenders;
Pig. 3 eine Ansicht auf die verschließbare Öffnung an
der Stirnseite des in Pig. 1 dargestellten Minenspenders in vergrößertem Maßstab;
Pig.· 4 einen bei dem erfindungsgemäßen Minenspender verk
wendeten Schieber, und
Pig. 5 eine die Art der Benutzung des erfindungsgemäßen
Minenspenders demonstrierende perspektivische Darstellung.
Gemäß der Darstellung in den Figuren 1 bis 3 besteht die darin gezeigte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Minenspenders
im wesentlichen aus einem länglichen Gehäuse 1 mit flachem rechteckigem Querschnitt, in dem ein Einsatz 2 befestigt
ist und dessen eine (in der Zeichnung linke) Stirnseite eine verschließbare Öffnung 3 besitzt. Der Einsatz 2
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ist ein in seiner Länge und seiner Höhe den Innenabmessungen des Gehäuses 1 im wesentlichen entsprechender Körper,
der zu beiden Seiten seiner zu seinen größten Flächen parallel liegenden Kittelebene eine Anzahl von zueinander parallelen
Längsnuten 4 aufweist, die zur Aufnahme von nicht dargestellten Bleistiftminen bestimmt sind. Die Längsnuten 4
sind an dem der Gehäuse öffnung 3 abgev/endeten Ende des Einsatzes 2 geschlossen, während sie die der Gehäuseöffnung
zugewendete Stirnseite durchsetzen, so daß darin angeordnete Minen ungehindert herausgleiten können. Die Längsnuten
4 bilden Einzelfächer für jeweils eine Mine und sind der Minenform entsprechend gerundet, wodurch die Minen gegen Stöße
geschützt ruhig in dem Spender gehalten werden können. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Einsatz 2 in
das Gehäuse 1 eingeschoben und darin durch Stifte 5 fixiert. Selbstverständlich ist jede andere Art der Festlegung des
Einsatzes 2 in dem Gehäuse 1 möglich.
Wie insbesondere aus Figur 3 hervorgeht, wird die verschließbare Öffnung 3 des Gehäuses 1 durch die Ränder der Gehäusewände
und der stirnseitigen Nutenöffnungen der Längsnuten definiert. Die Weite der stirnseitigen Nutenöffnungen ist
dabei so groß, daß eine in der Nut angeordnete Bleistiftmine ungehindert durch die ihr zugeordnete Öffnung hindurchtreten
kann. Während nun aber die den schmalen Längswänden des Gehäuses 1 zugeordneten Öffnungsränder außerhalb des Bereiches
der daran anliegenden Nutenöffnungen liegen, sind
die durch die obere und untere Gehäusewand gebildeten Öffnungsränder mit Schwellen 6 versehen, die aus der Innenfläche
dieser Gehäusewandungen vorspringen. Dies hat zur Folge, daß die in den unten liegenden Nuten 4 befindlichen
Minen mit ihrer der Öffnung 3 zugewendeten Stirnseite an der Schwelle 6 zur Anlage gelangen und an einem Heraus-
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gleiten gehindert sind, während die in den oben liegenden Längsnuten 4 enthaltenen Minen im Nutgrund gleiten und von
der zugeordneten Schwelle 6 freikommen.
Zum Verschließen der Gehäuseöffnung 3 ist ein Schieber 7
vorgesehen (Figur 4), der aus einem schmalen rechteckigen Streifen aus elastischem Kunststoffmaterial besteht und an
seinem der Öffnung 3 abgewendeten Ende ein Betätigungselement 8 in Form eines Riffelblockes trägt. Der Riffelblock
ist zweckmäßigerweise einstückig mit dem Schieber 7 hergestellt. Der Schieber 7 ist in einem zwischen einer Längswand
des Gehäuses 1 und einer Ausnehmung 9 des Einsatzes 2 gebildeten Pührungsspalt 10 sowie zwischen der der Gehäuseöffnung
3 zugewendeten Stirnseite des Einsatzes 2 und den Schwellen 6 geführt. Um ein leichtes Gleiten des Schiebers
an der Umlenkstelle von der Längs- in die Querrichtung des Gehäuses 1 zu ermöglichen, ist die Kante 11 des Einsatzes
an dieser Stelle mit einem Radius versehen. Entsprechend diesem Radius ist auch die Gehäuseinnenwand gestaltet. Im Bereich
der Ausnehmung 9 des Einsatzes 2 ist in der Gehäuselängswand ein Langloch 12 vorgesehen, durch welches der Riffelblock
8 des Schiebers 7 hindurchragt und darin geführt ist. Die Enden des Langloches wirken als Anschlag und begrenzen
den Schließ- und üffnungshub des Schiebers 7.
Die Höhe, um die die Schwellen 6 aus der Ebene der ihnen zugeordneten Gehäusewände t vorspringen, entspricht etwa einem
Viertel des Minendurchmessers. Dies ist jedoch keineswegs zwingend, sondern es ist jede Höhe ausführbar, die eine sichere
Halterung der in den unten liegenden Nuten 4- befindlichen Minen gewährleistet.
Das ganze Gehäuse besteht zweckmäßigerweise aus einem transparenten
kunststoff, das erkennen läßt, wie viele "Minen in
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dem Minenspender enthalten sind und gegebenenfalls welche
Bleistifthärte diese Minen besitzen. Auch der Einsatz 2 besteht zweckmäßigerweise aus Kunststoff, z.B. aus Polystyrol.
Abweichend von der hier dargestellten Ausführungsform kann das Gehäuse 1 mit dem Einsatz 2 als einstückiges
Kunststoffteil ausgeführt werden. In diesem Falle muß jedoch zur Bildung der mit den Schwellen 6 versehenen Offnungsränder
der Gehäuseöffnung 3 ein gesondertes Formteil vorgesehen werden, das auf die Stirnseite des Gehäuses 1
aufgesetzt und damit verbunden wird.
Bei der dargestellten Ausführungsform werden durch den Einsatz
2 lediglich zwei Gruppen von Nuten 4 geschaffen, die in ihrer Gesamtheit Aufnahmeräume für die Minen darstellen.
Es ist jedoch unter Anwendung des Erfindungsgedankens auch möglich, ein größeres Gehäuse vorzusehen, in dem mehrere
solcher Raumpaare durch Vorsehung weiterer zwischenboden
mit entsprechenden Nuten geschaffen sind. Jedem derartigen Paar muß dann jedoch ein gesonderter Schieber zugeordnet
werden.
Die Handhabung des erfindungsgemäßen Minenspenders ergibt sich aus Figur 5. Die Minen werden in dem Minenspender
zweckmaßigerweise so angeordnet, daß sich in den beiden
Minenräumen jeweils nur Minen eines bestimmten Härtegrades befinden. Soll nun eine bestimmte Mine entnommen werden,
so wird der Minenspender so gedreht, daß der diese Mine enthaltende Raum oben zu liegen kommt und daraufhin durch
Betätigung des Riffelblockes 8 der Schieber 7 so weit zurückgeschoben,
daß er die erste der Längsnuten 4, die eine Mine enthält, gerade freigibt. Die Freigabe dieser Öffnung
kann dadurch unterstützt werden, daß in der Führung 10 oder an einer anderen Stelle Rastpunkte in Form von Vertiefungen
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vorgesehen werden, die nit entsprechenden VorSprüngen an
Schieber 7 zusammenwirken. Dadurch wird die Einstellung
der Verschlußkante des Schiebers 7 auf die jeweils gewünschte Nut erleichtert.
Wird nun der Minenspender um seine Querachse nach vorne geneigt,
sa rutschen alle Minen nach vorne. Jedoch kann als einzige nur die gewünschte Mine aus dem Minenspender herausgleiten,
da alle seitlich von dieser Mine liegenden weiteren Minen durch den Schieber 7 und die eine unter der herausgleitenden
Mine 7 liegende Mine durch die ihr zugeordnete Schwelle 6 gehalten werden. Die herausgleitende Mine
kann unmittelbar in einen Druckstift eingesetzt werden. Auf gleiche einfache Weise kann vor oder nach der Entnahme
der Mine aus dem Minenspender die auszutauschende Mine aus dem Druckstift in eine freie Längsnut 4 des Minenspenders
eingeführt werden.
Wenn der Einsatz 2 nur die Form eines Zwischenbodens ohne die Längsnuten 4 besitzt, braucht der Schieber 7 immer nur
um ein und denselben Betrag geöffnet zu werden, der dann eine Öffnungsweite von mindestens einem Minenquerschnitt
ergeben muß. In diesem Pail muß dann der Minenspender bei P der Entnahme einer Mine auch leicht um seine Längsachse so
gekippt werden, daß die zu entnehmende obere Mine an die Längswand des Gehäuses 1 rollt und mit ihrer Stirnseite
dann der Öffnung gegenüber liegt.
Der Erfindungsgedanke ist nicht auf einen Minenspender für Bleistiftminen beschränkt. Er läßt sich in gleicher Weise
auch für Kugelschreiberminen oder sonstige Elemente anwenden. Auch ist die Erfindung nicht auf die nachfolgenden.Ansprüche
beschränkt. Es zählt zu ihr vielmehr alles ersichtlich Neue und Erfinderische gegenüber dem Stand der Technik
aus Beschreibung und Zeichnung.
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Claims (2)
1.'llinenspender, insbesondere für Bleistiftminen, mit einem
Gehäuse zur Aufnahme einer Anzahl von Minen in Nebeneinander anordnung, das eine stirnseitige verschließbare Öffnung
besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) durch mindestens einen in Gehäuselängsrichtung verlaufenden
Zwischenboden (2) in dementsprechend mindestens zwei übereinander liegende Räume unterteilt ist, über deren
eine Stirnseite sich die verschließbare Öffnung (3) mit jeweils einer dem Minenquerschnitt entsprechenden öffnungsweite
erstreckt, und daß die der Stirnkante des Zwischenbodens (2) zu beiden Seiten gegenüber liegenden uffnungsränder
je eine Schwelle (6) aufweisen, die das Herausgleiten
einer daran anliegenden Mine verhindert.
2. l.Iinenspender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die durch den Zwischenboden (2; abgeteilten Räume durch
senkrecht zum Zwischenboden (2) stehende Trennwände in .hJinzelfächer (4) für je eine Mine unterteilt sind.
3. Kinenspender nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Verschließen der Gehäuseöffnung O) ein Schieber
(7) vorgesehen ist, der zwischen den Schwellen (6) der Offnungsränder und der Stirnkante des Zwischenbodens (2)
verschiebbar geführt ist.
4. Minenspender nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der zum Verschließen der Gehäuseöffnung (3) dienende Schieber (7) so angeordnet ist, daß seine Verschlußkante
wahlweise auf ein Paar übereinander liegender Einzelfächer (4) einstellbar ist.
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5. IViinenspender nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
in der führung (10) des Schiebers (7) die Zuordnung von
dessen Verschlußkante zu den Einzelfächern (4) definierende Rastpunkte vorgesehen sind.
dessen Verschlußkante zu den Einzelfächern (4) definierende Rastpunkte vorgesehen sind.
6. Minenspender nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (7) aus einem
dünnen Streifen aus elastischem Werkstoff besteht, der an der Gehäuselängswand zwangsgeführt, um eine die Gehäuseöffnung (3) definierende Kante des Gehäuses in die Öffnungs-
* ' ebene umgelenkt ist und an seinem einen Ende ein Betätigungselement
(8) trägt.
7. Minenspender nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenboden durch
einen in dem Gehäuse (1) befestigten Einsatz. (2) gebildet ist.
einen in dem Gehäuse (1) befestigten Einsatz. (2) gebildet ist.
8. Minenspender nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Innenlängswand des Gehäuses (1) und
dem Einsatz (2) ein Führungsspalt (10) für den Schieber
^ (7) freigehalten ist, dessen Betätigungselement (8) durch
ein die Gehäuselängswand durchsetzendes Langloch (12) hindurchragt
und darin verschiebbar geführt ist.
9. Minenspender nach Ansp.ruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die den Schieber (7) umlenkende Kante (11) des Einsatzes
(2) gerundet ist.
(2) gerundet ist.
10. Minenspender nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) mit dem Zwischenboden (2) einstückig
hergestellt ist und die Schwellen (6) an den Off-
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nungsrändern durch ein auf die Öffnung (3) aufgesetztes Formteil gebildet sind.
11. Minenspender nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwellen (6) über die
Ebene der zugeordneten Gehäusewand oder des jeweils nächstfolgenden Zwischenbodens um ein Viertel des Minendurchmessers
überstehen.
12. Kinenspender nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der den Zwischenboden und gegebenenfalls die Einzelfächer (4) bildende Einsatz (2) durch ein die Schwellen (6) bildendes,
auf die Gehäuseöffnung (3) aufgesetztes Formteil gehalten iste
13« Minenspender nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) aus transparentem Kunststoff besteht.
14» Minenspender nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) einen flachen
Rechteckquerschn.itt besitzt und durch einen Zwischenboden
in zwei gleich große Räume unterteilt ist.
15· Minenspender nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die die Minen aufnehmenden Einzelfächer (4) der Form der
Minen entsprechend gerundet sind.
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