DE29716719U1 - Wischblatt - Google Patents
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Description
STRASS: &' ^
Patentanwälte
European Patent Attorneys · European Trademark Attorneys
European Patent Attorneys · European Trademark Attorneys
Patentanwälte
European Patent Attorney °
European Trademark Attorney ■
Dipl.-lng. JOACHIM STRASSE 0A
Dr.rer.nat ALFONS J. HOFSTETTER °*
Zugelassene Vertreter beim
° Europäischen Patentamt ' Europäischen Harmonisierungsamt für den
Binnenmarkt (Marken, Muster, Modelle)
Anwaltsakte: 24344
FRANZ-PETER JENNISSEN
Pfarrer-Bezler-Straße 19
86316 Friedberg-Stätzling
BALANSTRASSE 57 · D-81541 MÜNCHEN
TELEFON +49/(0)89 - 45 09 18 0 · FAX +49/(0)89 - 45 09 18 M ■ VOICE +49/(0)89 - 45 09 18 20
EMAIL Strasse-Hofstetter@T-Online.de
Franz-Peter Jennissen
Deutsche Gebrauchsmuster-Neuanmeldung
Anwaltsakte: 24344
Die Erfindung betrifft ein Wischblatt, insbesondere ein Wischblatt
für einen Scheibenwischer.
Scheibenwischer werden beispielsweise bei Automobilen eingesetzt, um Fahrzeugfront- bzw. -heckscheiben und Scheinwerfer von
Schmutz zu reinigen.
Hierbei ergeben sich zweierlei Nachteile: insbesondere die Rückstände
toter Insekten trocknen schnell auf der Scheibe bzw. den Scheinwerfern an und können trotz Einsatzes von Wasser der
Scheibenwaschanlage, das über Spritzdüsen auf die Scheibe bzw. den Scheinwerfer gesprüht wird, nicht effektiv entfernt werden.
Vielmehr bilden sich gefährliche Schlieren, die oftmals den Zustand nach versuchter Reinigung noch schlechter aussehen lassen,
als ohne Reinigungsversuch. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß sich beispielsweise bei Temperaturen knapp unter dem Gefrierpunkt
zwar grundsätzlich das Wasser der Scheibenwaschanlage auf Grund des Zusatzes von Frostschutzmitteln noch im flüssigen
Zustand befindet, was eine Reinigung der Scheibe ermöglichen würde, jedoch, auf Grund der infolge des Fahrtwindes im Bereich
der Scheibenwaschdüse entstehenden Verdunstungskälte, das Scheibenwaschwasser genau an dieser Stelle gefriert und eine Reinigung
der Scheibe unmöglich macht.
Es ist ferner bekannt, zur Beseitigung von beispielsweise Insektenrückständen
Scheibenwaschanlagen auf den Betrieb mit höheren Drücken umzurüsten. Dies führt jedoch zu einer signifikanten
Kostenerhöhung sowie zu einer deutlichen Erhöhung des Waschwasserverbrauchs, wobei selbst dann das Reinigungsergebnis nicht
zufriedenstellend ist.
Demgemäß ist es Aufgabe der Erfindung, ein Wischblatt bzw. einen Scheibenwischer unter Verwendung eines derartigen Wischblattes
derart weiterzubilden, daß eine zuverlässige Reinigung von Scheiben und Scheinwerfern bei sparsamem Wasserverbrauch und
selbst bei niedrigen Temperaturen möglich wird. Darüber hinaus sollte eine kostengünstige Realisierung unter Verwendung von
bereits im Fahrzeug vorhandenen Aggregaten möglich sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Wischblatt gelöst,
das eine Reinigungsvorrichtung umfaßt, die durch Flüssigkeits-
oder Gasdruck aktiviert wird.
In besonders vorteilhafter Weise wird der Flüssigkeitsdruck durch die bereits im Fahrzeug vorhandene Scheibenwaschanlage
erzeugt. Das Wischblatt umfaßt mindestens einen Hohlraum, der durch Füllen mit Wasser der Scheibenwaschanlage vergrößert wird.
Dabei kann das Vergrößern des Hohlkörpers durch Entfalten oder durch Dehnen des den Hohlkörper bildenden Materials erreicht
werden, wobei das den Hohlkörper bildende Material Gummi, Kunststoff, Leder, Stoff oder Vlies ist. In besonders vorteilhaften
Ausführungsformen ist das den Hohlkörper bildende Material weiterhin
mit einem Schwamm, mit Borsten oder Vliesstreifen versehen. Das den Hohlkörper bildende Material weist Öffnungen auf,
durch die Flüssigkeit hindurchtreten kann oder das durchlässig für Flüssigkeiten ist. Das erfindungsgemäße Wischblatt läßt sich
mit einer oder mehreren Abstreiflippen realisieren.
Im aktivierten Zustand, d. h. bei Betätigung der Scheibenwaschanlage,
tritt das den sich vergrößernden Hohlkörper bildende Material bzw. die mit dem Material verbundenen Borsten oder Vliesstreifen
bzw. der Schwamm mit der Oberfläche der Scheibe bzw. dem Scheinwerfer in Kontakt, wobei die vorhandene(n) Abstreiflippe(n)
in diesem Zustand mit der zu reinigenden Scheibe bzw. dem zu reinigenden Scheinwerfer entweder ebenfalls oder nicht in
Kontakt tritt {treten).
Besonders vorteilhaft an der vorliegenden Erfindung ist, daß das Scheibenwaschwasser nicht wie beim Stand der Technik lediglich
auf einen eng begrenzten Bereich der Scheibe gespritzt wird, dort dafür im Überfluß, sondern bei sparsamer Verwendung gleichmäßig
über den gesamten überstrichenen Scheibenbereich aufgebracht wird.
Dadurch daß das Wasser der Scheibenwaschanlage durch die Öffnungen
des den Hohlkörper bildenden Materials bzw. die damit verbundenen Borsten, Vliesstreifen, etc. hindurchgepreßt wird,
führt dies zu einer Selbstreinigung.
Auf Grund der Vielzahl von Öffnungen, bzw. der Möglichkeit, größere Öffnungen vorzusehen, durch die Scheibenwaschwasser in
einen Verbund aus Borsten bzw. Vliesstreifen, etc. gepreßt wird, und durch die vor Fahrtwind geschützte Anordnung dieser Öffnungen,
kann bis hinunter zu Temperaturen, bei denen das Scheibenwaschwasser im Behälter selbst gerade noch nicht gefriert, das
erfindungsgemäße Wischblatt zur Reinigung der Scheibe bzw. des Scheinwerfers verwendet werden. Insofern wird auf kostengünstige
Art und Weise ohne Verwendung beheizbarer Düsen von Scheibenwaschanlagen der Einsatz über einen großen Temperaturbereich erzielt.
Der üblicherweise dem Waschwasser beigegebene Frostschutz reicht dafür völlig aus. Die Scheibenwaschdüse auf der Motorhaube
und der damit verbundene Fertigungsaufwand entfallen.
Weitere Vorteile und Merkmale des erfindungsgemäßen Wischblatts
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der beigefügten Zeichnungen. Dabei zeigen
Figur 1 einen erfindungsgemäßen Scheibenwischer mit einem erfindungsgemäßen
Wischblatt;
Figur 2a einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Wischblatt
im nicht aktivierten Zustand für eine erste Aus führungs form;
- 4 Figur
2b das Wischblatt gemäß Figur 2a im aktivierten Zustand;
2b das Wischblatt gemäß Figur 2a im aktivierten Zustand;
Figur 3 einen Querschnitt durch ein Wischblatt gemäß einer zweiten Ausführungsform;
Figur 4 einen Querschnitt durch ein Wischblatt gemäß einer dritten Ausführungsform;
Figur 5a einen Querschnitt durch ein Wischblatt gemäß einer vierten Ausführungsform im nicht aktivierten Zustand;
Figur 5b einen Querschnitt durch das Wischblatt gemäß Figur 5a im aktivierten Zustand;
Figur 6a einen Querschnitt durch ein Wischblatt gemäß einer fünften Ausführungsform im nicht aktivierten Zustand
und
Figur 6b einen Querschnitt durch das Wischblatt gemäß Figur 6a
im aktivierten Zustand.
Figur 1 zeigt einen Scheibenwischer 10 mit einem Wischhebel 12, an dem ein Wischarm 14 mit einem Profilträger 16 und einem
Wischblatt 18 befestigt ist. Am Wischhebel bzw. im Wischhebel verläuft ein Wasserschlauch 20, in dem Wasser 22 der Scheibenwaschanlage
transportiert wird.
In Figur 2a ist ein Querschnitt durch den Profilträger 16 sowie einer ersten Ausführungsform des Wischblattes 18 im nicht aktivierten
Zustand dargestellt. Im nicht aktivierten Zustand liegen zwei Abstreiflippen 22 mit ihrer Kontaktfläche auf einer Fahrzeugscheibe
24 bzw. einem Fahrzeugscheinwerfer auf. Im Wischblatt 18 befindet sich ein Hohlraum 26, der über einen Schlauch
mit dem Schlauch 20 verbunden ist. Der Bereich 28 des Wischblattes 18 ist von der Scheibe 24 beabstandet. Das Wischblatt 18
kann beispielsweise aus Gummi bestehen. Durch die Verwendung eines einzigen Materials, in das der Hohlraum eingeformt ist,
ergeben sich günstige Herstellungskosten. Weiterhin kann das Wischblatt 18 bei Verschleiß in einfacher Weise vom Profilträger
16 gelöst und durch ein neues ersetzt werden.
Figur 2b zeigt die in Figur 2a dargestellte Ausführungsform in
einem aktivierten Zustand. Durch Aktivieren der Scheibenwaschanlage, was üblicherweise durch Betätigen eines Knopfes oder Hebels
im Fahrzeugcockpit geschieht, strömt über den Schlauch 20 Waschwasser 22 in den Hohlkörper 26 bzw. es strömt weiteres
Waschwasser zu, dessen Volumen sich auf Grund der Dehnbarkeit des Materials, was insbesondere durch die Wahl der Wandstärke
begünstigt wird, vergrößert. Durch geeignete Form des Hohlraums wird erreicht, daß der Bereich 28 des Wischblattes zusätzlich zu
den Abstreiflippen mit der Scheibe 24 in Kontakt tritt. Der
Hohlkörper 26 kann jedoch auch so dimensioniert werden, daß die Abstreiflippen 22 durch die infolge der Volumenänderung eintretende
Verformung des Wischblattes 18 den Kontakt zur Scheibe 24 verlieren. Durch kleine Öffnungen in dem Bereich des Wischblattes
18, der sich zwischen den Abstreiflippen 22 befindet, vorzugsweise in der Nähe des Bereichs 28, wird Waschwasser 22
auf die Scheibe 24 aufgetragen. Durch gleichzeitige Bewegung des Wischhebels 12 wird der gesamte vom Wischer überstrichene Scheibenbereich
gleichmäßig und in sparsamer Weise mit Wasser benetzt. Nach Beendigung dieses "Einweichschritts" wird durch Zurücknehmen
des Wasserdrucks, d. h. durch Beendigung der Betätigung der Scheibenwaschanlage, der Wasserdruck im Hohlkörper 26
zurückgenommen, wodurch das Wischblatt 18 in den in Figur 2a dargestellten Zustand zurückkehrt. In diesem Zustand gewährleisten
nunmehr die Abstreiflippen 22 eine zuverlässige Beseitigung des auf der Scheibe 24 befindlichen, eingeweichten Schmutzes.
Diese Ausführungsform ist insbesondere robust, was Abdichtungsprobleme
beim Auswechseln des Wischblattes 18 angeht. Wie in Figur 1 dargestellt, muß nur an einer einzigen Stelle der
Schlauch 2 0 mit dem Wischblatt 18 verbunden werden. Bei den durch übliche Scheibenwaschanlagen erzeugten Drücken genügen
einfache Steckverbindungen, um hier eine zuverlässige Abdichtung zu gewährleisten.
Figur 3 zeigt eine zweite Ausführungsform des Wischblattes. Hier
besteht der äußere Teil des Wischblattes 18 in üblicher Weise aus Gummi, während der Teil des Wischblattes 18, dessen Volumen
sich beim Aktivieren zu ändern hat, aus einem anderen Material 30 besteht. Dabei handelt es sich beispielsweise um Gummi einer
anderen Härte, Vliesmaterial, Leder, Stoff oder Kunststoff. Im nicht aktivierten Zustand ist das Material 30 ungedehnt bzw. gefaltet.
Bei wasserundurchlässigem Material 30 sind Öffnungen im Material zur Benetzung der Scheibe 24 vorzusehen, während bei
Materialien 30, die naturgemäß wasserdurchlässig sind, dies nicht nötig ist, jedoch zusätzlich der Fall sein kann. Das Material
3 0 ist mit dem restlichen Wischblatt 18 auf eine dem Fachmann bekannte Art und Weise verbunden. An die Dichtheit der Verbindung
müssen keine zu großen Anforderungen gestellt werden, da beim Aktivieren des Wischblattes 18 sowieso Wasser in den Bereich
zwischen den beiden Abstreiflippen 22 austreten soll. Dies
ermöglicht auch, den Bereich 3 0 der in Figur 3 dargestellten Ausführungsform auswechselbar vorzusehen, beispielsweise dadurch,
daß durch geeignete Oberflächengestaltung 32 das Material 3 0 im restlichen Wischblatt 18 gehalten wird. Damit erreicht
wird, daß der Bereich 2 8 des Wischblattes 18 mit der Scheibe 24 in Kontakt tritt, ist die Porosität des Materials bzw. die Größe
der Öffnungen an die Dehnbarkeit des Materials sowie den zur Verfügung stehenden Wasserdruck anzupassen.
Figur 4 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei der im Bereich
28 des Wischblattes 18 Borsten 34 angebracht sind, die den Reinigungseffekt
noch verbessern. Anstatt der Borsten 34 können auch Vliesstreifen vorgesehen werden. Bei einer nicht dargestellten
Ausführungsf orm ist der sich beim Aktivieren hervorwölbende Teil des Wischblattes mit einem Schwamm überzogen bzw.
wird das Material 3 0 durch einen Schwamm geeigneter Eigenschaften gebildet.
Die Figuren 5 und 6 zeigen Ausführungsformen mit nur einer Abstreiflippe
22. Der Einfachheit halber sind nur Ausführungsformen
aus einem Material dargestellt, jedoch können diese Ausfüh-
rungsformen durch Verwendung unterschiedlicher Materialien für ein Wischblatt, vgl. Figur 3 und zugehörige Beschreibung, variiert
werden. In Figur 5a ist eine Ausführungsform mit einem
Hohlkörper 26 dargestellt, der sich beim Aktivieren aufbläht und dafür sorgt, daß der Bereich 28 mit der Scheibe 24 in Kontakt
tritt, wobei die Abstreiflippe 22 von der Scheibe 24 abgehoben wird.
Optimale Reinigungsverhältnisse ergeben sich auch bei der in den Figuren 6a bzw. 6b dargestellten Ausführungsform. Figur 6a zeigt
eine Aus führungs form mit einer Abstreif lippe 22, bei der zwei Hohlräume 26 vorgesehen sind, die beim Aktivieren dafür sorgen,
daß die Abstreiflippe 22 von der Scheibe abgehoben wird, während die Bereiche 28 mit der Scheibe 24 in Kontakt treten.
In einer nicht dargestellten Ausführungsform wird beim Aktivieren
der Druck im Hohlkörper 26 erhöht. In diesem Fall kann jede beliebige Flüssigkeit oder jedes beliebige Gas zur Füllung des
Hohlraums 26 Anwendung finden. Dadurch wird der eine Teil des gewünschten Effekts herbeigeführt, nämlich in-Kontakt-Bringen
des Bereiches 28 des Wischblattes 18 mit der Scheibe 24 und Abheben der Abstreiflippe(n) 22 von der Scheibe 24. Allerdings
wird bei dieser Ausführungsform das Wasser nicht durch Öffnungen
im Wischblatt 18 bzw. durch die Porosität des Materials 3 0 auf die Scheibe aufgebracht, sondern durch separate Spritzdüsen.
Diese sind vorzugsweise auf dem Wischarm 14 angebracht. Diese Ausführungsform eignet sich insbesondere zum Nachrüsten bei bereits
vorhandenen derartigen Spritzdüsen. Allerdings entfällt hierbei der Selbstreinigungseffekt des Materials 30. In vorteilhafter
Weise kann auch bei dieser Ausführungsform die Auslösung
der Druckschwankung im Hohlkörper 26 durch Verbinden des Hohlraumes mit dem System der Scheibenwaschanlage herbeigeführt werden.
Claims (11)
1. Wischblatt,
dadurch gekennzeichnet, daß das Wischblatt eine Reinigungsvorrichtung umfaßt, die
durch Flüssigkeits- oder Gasdruck aktiviert wird.
2. Wischblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungsvorrichtung mindestens einen Hohlkörper
umfaßt, dessen Volumen bei der Aktivierung durch Füllen mit Flüssigkeit oder Gas vergrößert wird.
3. Wischblatt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Flüssigkeit Wasser der Scheibenwaschanlage ist.
4. Wischblatt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Reinigungsvorrichtung durch Betätigen der Scheibenwaschanlage aktiviert wird.
5. Wischblatt nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Volumen des Hohlkörpers durch Entfalten oder durch Dehnen des den Hohlkörper bildenden Materials
vergrößert wird.
6. Wischblatt nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das den Hohlkörper bildende Material Gummi,
Kunststoff, Leder, Stoff oder Vlies ist.
7. Wischblatt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das den Hohlkörper bildende Material mit Borsten,
Vliesstreifen oder einem Schwamm versehen ist.
8. Wischblatt nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das den Hohlkörper bildende Material Öffnungen aufweist, durch die Flüssigkeit hindurchtreten kann, oder
das durchlässig für Flüssigkeiten ist.
9. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß es mindestens eine Abstreiflippe umfaßt.
10. Wischblatt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß im aktivierten Zustand ausschließlich die
Reinigungsvorrichtung oder die Reinigungsvorrichtung und mindestens eine Abstreiflippe mit der zu reinigenden
Fläche in Kontakt ist.
11. Scheibenwischer mit mindestens einem Wischblatt nach einem der vorherigen Ansprüche.
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| DE3934203A1 (de) * | 1989-10-13 | 1991-04-18 | Bayerische Motoren Werke Ag | Scheibenreinigungsvorrichtung fuer kraftfahrzeuge |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2896217A1 (fr) * | 2006-01-19 | 2007-07-20 | Renault Sas | Balai d'essuie-vitre pour pare-brise de vehicule automobile |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| WO1999014089A1 (de) | 1999-03-25 |
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