DE29716425U1 - Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook - Google Patents
Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein NotebookInfo
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Description
Lagerungsvorrichtunq für einen tragbaren Computer,
insbesondere einen Laptop oder ein Notebook
Die Erfindung betrifft eine Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop
oder ein Notebook, und/oder für Peripherie-Geräte, wie Drucker und Telekommunikationseinrichtungen, mit einem
5 Formkörper, der mindestens einen Aufnahmebereich mit elastischen Auflageflächen für ein mit einer Bodenwand
und Seitenwänden versehene Gehäuse eines Computers aufweist.
10 Aufgrund der Entwicklung von Computern sowie Peripherie-Geräten
mit geringer Größe und geringem Gewicht ist es möglich, Computer zusammen mit an diesen angeschlossenen
Peripherie-Geräten in Behältnissen wie beispielsweise Aktenkoffern transportieren zu können. Zur Lage-
15 rung der tragbaren Computer sowie deren Peripherie-Geräte
sind Aufnahmevorrichtungen entwickelt worden, die diverse Aufnahmebereiche zur Aufnahme der-Gehäuse des
Computers und gegebenenfalls von Peripherie-Geräten aufweisen.
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Telegramm: Dompatent Köln
Aus DE 94 10 720 Ul ist eine Aufnahme- und Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer bekannt, die
einen als tiefgezogene steife Folie ausgebildeten Formkörper aufweist. Dieser Formkörper ist mit einem Aufnahmebereich
für den tragbaren Computer versehen, dessen Gehäuse-Bodenwand innerhalb des Aufnahmebereichs
auf elastischen Auflagen ruht. Der Aufnahmebereich ist als Vertiefung im Formkörper ausgebildet, so daß das
Computer-Gehäuse im der Bodenwand zugewandten Bereich seiner Seitenwände von dem Formkörper umgeben ist. Seitenstöße
auf das die Aufnahmevorrichtung beinhaltende Behältnis können also dazu führen, daß das Computer-Gehäuse
seitlich gegen den relativ starren Formkörper stößt. Dies kann im schlimmsten Fall zu mechanischen
Beschädigungen und/ oder Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des Computers bzw. der ebenfalls von der
Aufnahmevorrichtung gehaltenen Peripherie-Geräte führen.
Aus DE 2 96 04 648 Ul ist eine weitere Aufnahme- und Lagerungsvorrichtung bekannt, die Lagerungselemente für
einen tragbaren Computer bzw. dessen Peripherie-Geräte
aufweist. Die Lagerungselemente sind jeweils mit elastisch ausgebildeten Boden- und Seitenteilen versehen,
die die Bodenwand des Computers bzw. des Peripherie-Geräts stützen und seitlich an den Seitenwänden
des Computers bzw. des Peripherie-Geräts anliegen. Die einteiligen Lagerungselemente bestehen aus
elastischem Kunststoff und sind in Spritzgußtechnik hergestellt, wobei sie Metalleinlagen zur Versteifung
aufweisen können. Aus diesem Grund ist die Herstellung der bekannten Lagerungselemente recht aufwendig. Alternativ
können die Seitenteilen der bekannten Lagerungselemente auch als Drahtbügel ausgebildet sein, wie dies
ebenfalls DE 296 04 648 Ul beschrieben ist. Allerdings
ist dabei das Lagerungselement zweiteilig ausgebildet, wobei der Bodenteil des Lagerungselements durch elastisches
Kunststoffmaterial realisiert wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lagerungsvorrichtung
für einen tragbaren Computer, insbesondere für einen Laptop oder ein Notebook und/oder ein
Peripherie-Gerät, wie beispielsweise einen Drucker oder Telekommunikationseinrichtungen zu schaffen, das
kostengünstig herstellbar ist und bei maximalem Federungskomfort einen sicheren Halt des Computers bzw. des
Peripherie-Geräts inklusive der Federung auch gegen Seitenbelastungen gewährleistet.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine Lagerungsvorrichtung vorgeschlagen, die versehen ist
mit mindestens einem elastischen Lagerungselement zur Anlage an einem mit einer Bodenwand und Seitenwänden
versehenen Gehäuse eines Computers oder eines Periphe-0 rie-Geräts, wobei das Lagerungselement einen elastisch
ausgebildeten Bodenteil zum Stützen der Bodenwand des Gehäuses und einen vom Bodenteil aufragenden, ebenfalls
elastischen Seitenteil zur Anlage an einer Seitenwand des Gehäuses aufweist.
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Die erfindungsgemäße Lagerungsvorrichtung weist ein
oder mehrere Lagerungselemente auf, die sowohl an der Bodenwand als auch an den Seitenwänden des Gehäuses
eines Computers oder eines Peripherie-Geräts anliegen.
0 Das Lagerungselement ist dabei erfindungsgemäß aus
einem durchgehenden geformten Stab gebildet, der mindestens einen das Bodenteil des Lagerungselements bildenden
Abschnitt und mindestens einen das Seitenteil des Lagerungselements bildenden Abschnitt aufweist. Auf
diese Weise kann kostengünstig ein einteiliges Lagerungselement zur Verfügung gestellt werden.
Vorteilhafterweise besteht der Stab aus Metall, so daß
das Lagerungselement aus einem speziell geformten Draht gebildet ist. Als alternative Materialien für den Stab
stehen beispielsweise Kunststoffe, gegebenenfalls faserverstärkt, zur Verfügung.
Um die Rutschfestigkeit der Lagerung des Computers bzw. des Peripherie-Geräts und die schonende Berührung des
Lagerungselements mit diesen Geräten zu gewährleisten, ist es von Vorteil, wenn der Stab kunststoffbeschichtet
oder in sonstiger Weise von einer Kunststoff-Hülle umgeben ist, wobei das Material für die Beschichtung bzw.
die Hülle insbesondere elastischer Kunststoff, beispielsweise Gummi ist.
Der Stab kann als Endlosstab ausgebildet sein, also einen geschlossenen geformten Ring bilden. Herstellungstechnisch
günstiger ist es jedoch, wenn der Stab zwei Endabschnitte mit freien Endteilabschnitten aufweist,
wobei die beiden Endabschnitte über einen Mittelabschnitt miteinander verbunden sind.
Zweckmäßig ist es ferner, wenn die beiden Endabschnitte des Stabes den Bodenteil und der Mittelteil des Stabes
den Seitenteil des Lagerungselements bilden. Im Mittelabschnitt
des Stabes sollte dieser vorteilhafterweise S-förmig, also .schlangenlinienförmig verlaufen, wobei
diese Schlangenlinienform durch mehrere geradlinige, insbesondere parallel zueinander verlaufende Teilabschnitte
und diese verbindende, vorzugsweise über 180° gekrümmte Teilabschnitte gebildet ist. In seinem
schlangenlinienformigen Mittelabschnitt liegt der Stab
an mindestens einer Seitenwand des Computers bzw. des Peripherie-Geräts an. Die Höhe des Mittelabschnitts,
d.h. die Breite des schlangenlinienförmigen Teils des Stabes ermöglicht dabei den sicheren Seitenhalt des
Computers bzw. Peripherie-Geräts gegen seitliche Stoßeinwirkungen .
Zur Erleichterung des Einsetzens eines Computers bzw. Peripherie-Geräts in die Lagerungselemente ist es von
Vorteil, wenn der Mittelabschnitt an seinem dem Bodenteil abgewandten Ende nach außen ragende Teilbereiche
aufweist, die vorzugsweise durch die den Endabschnitten abgewandten gekrümmten Teilabschnitten des schlangenlinienförmigen
Mittelabschnitts gebildet sind. Hierdurch ergibt sich ein Einlaufbereich am oberen Ende der
Seitenwinde der Lagerungselemente, was das Einsetzen
von Computern und Peripherie-Geräten erleichtert.
Ein federelastisches Bodenteil läßt sich insbesondere 0 durch U-förmiges Biegen der Endabschnitte des Stabes
realisieren. Hierbei verläuft ausgehend vom Mittelabschnitt ein erster Schenkel der U-förmigen Endabschnitte,
wobei diese beiden Schenkelteilabschnitte der Endabschnitte des Stabes die Auflageebene für den Computer
bzw. das Peripherie-Gerät bilden. Die jeweils anderen Schenkelteilabschnitte der Endabschnitte des
Stabes verlaufen in einem spitzen flachen Winkel zu den beiden zuvor genannten Schenkelteilabschnitten, weshalb
die Endabschnitte des Stabes in Seitenansicht des 0 Bodenteils des Lagerungselements betrachtet schräg von
der Bodenwand des Computers bzw. des Peripherie-Geräts
weg erstrecken. Diese schrägverlaufenden Schenkelteilabschnitte
bilden sozusagen die Federarme zur elastischen Unterstützung des Computers bzw. des Peripherie-Geräts.
Zweckmäßigerweise erstrecken sich von den schrägverlaufenden Schenkelteilabschnitten des Stabes Endteilabschnitte,
die im wesentlichen parallel zu den geradlinigen Teilabschnitten des Mittelabschnitts verlaufen
und der Befestigung des Lagerungselements in beispielsweise einem Formkörper o.dgl. Halteelement dienen.
Diese Endteilabschnitte werden durch Bohrungen des Halteelements hindurchgeführt, bis die sich an diese
Endteilabschnitte anschließenden Schenkelteilabschnitte das Halteelement kontaktieren, um von diesen dann
schrägverlaufend abzustehen. Auf die durch das Halteelement hindurchgeführten Endteilabschnitte kann anschließend
ein Arretierelement aufgeschoben werden, das eine Aufnahmeöffnung für den jeweiligen Endteilabschnitt
aufweist und mit elastischen Zungen versehen ist, die die Aufnahmeöffnung allseitig begrenzen und
klemmend an dem Endteilabschnitt des Stabs anliegen. Die sich beim Aufschieben auf die Endteilabschnitte
leicht in Richtung der Endteilabschnitte schrägstellen-0 den Zungen verhindern ein unbeabsichtigtes Ablösen der
Arretierelemente von den Endteilabschnitten.
Das erfindungsgemäße Lagerungselement kann den Computer
bzw. das Peripherie-Gerät im Übergangsbereich zwischen einer Seitenwand und einer Bodenwand des Gehäuses
stützen oder aber in einem Eckenbereich des Gehäuses anliegen. Im letztgenannten Fall ist das Seitenteil des
Lagerungselements mit zwei im wesentlichen rechtwinklig
zueinander verlaufenden Seitenteilabschnitten versehen, wobei es insbesondere von Vorteil ist, wenn der schlangenlinienförmige
Mittelabschnitt sich entlang beider Seitenteilabschnitte erstreckt, also eine etwa 90°-Abwinklung
aufweist.
Bei einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist die Lagerungsvorrichtung anstelle des Stabes mit einem
federelastischen Streifenmaterial, also einem Steg versehen,
der in gewisser Weise abgewinkelt und geformt ist. Dabei ist das Streifenmaterial derart geformt, daß
es mindestens einen das Bodenteil des Lagerungselements bildenden Abschnitt und mindestens einen das Seitenteil
des Lagerungselements bildenden Abschnitt aufweist. Die
Realisierung des Lagerungselements als abgewinkelter bzw. abgekanteter federelastischer Streifen ist herstellungstechnik
einfacher zu realisieren, als der im Zusammenhang mit der vorherigen Variante beschriebene
Stab.
Vorzugsweise besteht das Streifenmaterial aus Metall und insbesondere aus sogenanntem Federstahl. Dieses
Metallmaterial kann zweckmäßigerweise von einer Kunststoffbeschichtung, die entweder aufgespritzt oder als
Schlauch über den Streifen gezogen ist, umgeben sein, wobei das Material dieser Beschichtung vorzugsweise ein
elastisches Kunststoffmaterial ist. Diese Beschichtung sorgt dafür, daß die von den Lagerungselementen gehaltenen
Geräte nicht verkratzen.
Das Streifenmaterial bzw. das Lagerungselement ist zweckmäßigerweise L-förmig ausgebildet und weist einen
das Seitenteil des Lagerungselements bildenden ersten Schenkelabschnitt und einen das Bodenteil des Lagerungselements
bildenden zweiten Schenkelabschnitt auf.
Mehrere derartige Lagerungsvorrichtungen werden zum Halten eines Geräts eingesetzt. Dabei ist die relative
Anordnung der L-förmigen Lagerungselemente dergestalt, daß sie mit ihren ersten Schenkelabschnitten vorgespannt
seitlich an dem betreffenden Gerät anliegen,
dieses also in gewisser Weise leicht eingeklemmt halten.
Wie bei dem Stab ist es auch bei dem als Streifenmaterial ausgebildeten Lagerungselement von Vorteil,
wenn dieses an einem Kunststoff-Formkörper angebracht ist, der zweckmäßigerweise aus einer tiefgezogenen
Folie oder einem Spritzgußteil gebildet ist. Der Formkörper weist eine Vertiefung auf, die von einem Rand
des Formkörpers begrenzt ist. Auf dem Rand des Formkörpers sind die Lagerungselemente angeordnet, wobei deren
Bodenteile in die Vertiefung hineinragen. Mit anderen Worten befindet sich also unterhalb der Bodenteile die
Vertiefung des Formkörpers. Durch die Lagerungselemente
wird das betreffende Gerät oberhalb der Vertiefung des Formkörpers gehalten. Dies hat den Vorteil, daß sich
zwischen Gerät und Formkörper ein Schlitz bildet, über den warme Luft von der Unterseite des Geräts seitlich
entweichen kann. Auf diese Weise können sich keinerlei Hitzestaus unter den Geräten bilden.
In vorteilhafter Weiterbildung ist vorgesehen, daß der das Bodenteil des Lagerungselements bildende zweite
Schenkelabschnitt des Streifenmaterials zwei zueinander im wesentlichen parallele, höhenversetzte Schenkelabschnitte
aufweist, die über einen dazwischen angeordneten Mittelabschnitt verbunden sind. Der das freie Ende
dieses zweiten Schenkels bildende Schenkelabschnitt ist dabei höher als der andere Schenkelabschnitt, der mit
0 dem ersten Schenkel des Lagerungselements verbunden
ist, angeordnet. Der Mittelabschnitt verläuft unter einem spitzen Winkel zu den beiden zueinander parallelen
Schenkelabschnitten des zweiten Schenkels. Dieser spitze Winkel ist ungleich 90° und liegt vorzugsweise
• J · '·
• *&Ggr; &iacgr;
zwischen 30° und 60° oder 40° und 50° und vorzugsweise bei etwa 45° .
Aufgrund der höhenversetzten Ausgestaltung des zweiten Schenkels wird die Unterseite des Geräts, also oberhalb
des die Vertiefung des Formkörpers begrenzenden Randes des Formkörpers gehalten. Dadurch ergibt sich ein ausreichend
großer Spalt zwischen der Unterseite des Geräts und dem Formkörper bzw. dessen die Vertiefung allseitig
begrenz enden'Randes.
Der das Seitenteil des Lagerungselements bildende erste Schenkel des Streifenmaterials verläuft unter einem
spitzen Winkel kleiner als 90° zu den beiden Schenkelabschnitten des ersten Schenkels, wobei sein freies
Ende vom freien Ende des zweiten Schenkels weg abgewinkelt ist. Aufgrund dieses nach außen abgewinkelten
freien Endes des ersten Schenkels bilden sich zwischen den einander gegenüberliegend angeordneten Lagerungselementen
des Formkörpers angeordneten Lagerungselementen Einlaufbereiche, die das Einsetzen eines Geräts
erleichtern.
Die Anordnung der Lagerungselemente an dem Formkörper ist dergestalt, daß von den Lagerungselementen gehaltene
Geräte aus der Bodenschalenhälfte eines Hartschalen-Aktenkoffers,
. in den der Formkörper eingesetzt ist, nach oben herausragen. Der Hartschalen-Aktenkoffer
weist eine gelenkig mit der Bodenschalenhälfte verbundene Deckelschalenhälfte auf. Deren Deckelwand sowie
deren von dieser aufragende Seitenwände umgeben die Geräte allseitig, wenn der Hartschalen-Aktenkoffer geschlossen
ist. An der den Gelenken gegenüberliegenden Seite des Hartschalen-Aktenkoffers befindet sich ein
Handgriff. Sofern der Hartschalen-Aktenkoffer mit darin
- &iacgr;&ogr; -
befindlichen Geräten beim Tragen versehentlich aus der Hand gleitet, könnte der Aufprall des Aktenkoffers auf
den Boden zu einer Beschädigung der darin angeordneten Geräte führen. Diejenigen Lagerungselemente, die an dem
Formkörper entlang der die Gelenke aufweisenden Seite des Hartschalen-Aktenkoffers angeordnet sind, verhindern
aufgrund ihrer Seitenteile bereits zu starke Erschütterungen der Geräte. Aus Sicherheitsgründen wird
jedoch bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung in die Deckelschalenhälfte ein Polsterelement eingebracht,
das an der Innenseite der die Gelenke tragenden Seitenwand der Deckelschalenhälfte angeordnet ist
und sich über die gesamte Breite der Deckelschalenhälfte erstreckt. Auf diese Weise werden die Geräte
nicht nur durch die an der die Gelenke aufweisenden Seite des Hartschalen-Aktenkoffers angeordneten Lagerungselemente,
sondern zusätzlich auch durch das Polsterelement im Deckelschalenteil abgefedert, wenn der
Hartschalen-Aktenkoffer beim Tragen an seinem Griff
versehentlich abrutscht und auf den Boden auftrifft.
Nachfolgend werden anhand der Figuren zwei Ausführungsbeispiele
der Erfindung näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
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Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Hart-
schalen-Aktenkoffers im aufgeklappten Zustand
mit in der Bodenschalenhälfte angeordnetem
Notebook und Drucker und mit in der Deckelschalenhälfte
befindlichen Papierkassetten,
Fig. 2 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeils II der Fig. i auf ein erstes Lagerungselement, das
das Gehäuse des Notebookes an dessen Bodenwand und an einer Seitenwand stützt,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das erste Lagerungselement entsprechend dem Pfeil III der Fign. 1 bzw. 2,
Fig. 4 eine Schnittansicht entlang der Linie IV-IV der
Fig. 2,
Fig. 5 eine Ansicht in Richtung des Pfeils V der Fig. 4,
Fig. 6 eine Seitenansicht eines zweiten Lagerungselements entsprechend dem Pfeil VI der Fig. 1,
wobei dieses zweite Lagerungselement das Gehäuse des Notebookes in einem Eckenbereich an
dessen Bodenwand und dessen zwei die Ecke bildenden Seitenwänden stützt,
Fig. 7 eine Draufsicht in Richtung des Pfeils VII der .Fign. 1 bzw. 6,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung eines alternativen Hartschalen-Aktenkoffers im aufgeklappten
Zustand mit alternativ ausgebildeten Lagerungselementen zum Halten des Notebooks,
Fig. 9 einen Schnitt entlang der Linie IX - IX in Fig.
8 zur Verdeutlichung des Aufbaus dieser alternativen Lagerungselemente,
Fig. 10 eine perspektivische Darstellung eines alter-0
nativen Lagerungselements,
Fig. 11 einen Schnitt entlang der Linie XI - XI durch das Lagerungselement gemäß Fig. 10, und
Fig. 12 eine Seitenansicht des Aktenkoffers gemäß Fig.
8, und zwar aufrecht stehend auf einem Untergrund .
In Fig. 1 ist perspektivisch ein liegend angeordneter Aktenkoffer 10 mit einem Bodenschalenteil 12 und einem
aufgeklappten Deckelschalenteil 14 dargestellt. In den Bodenschalenteil 12 ist ein tiefgezogener Kunststoff-Formkörper
16 eingesetzt. Dieser Formkörper 16 weist erste Lagerungselemente 18 und zweite Lagerungselemente
20 zum Lagern beispielsweise eines PC-Notebookes 22 und eines Druckers 24 auf. Beide sind mit einem Gehäuse 26
versehen, das Seitenwände 28, eine Bodenwand 30 und eine Oberseite 32 aufweist.
Wie insbesondere anhand der Fign. 2 bis 5 zu erkennen ist, liegt das erste Lagerungselement 18 einerseits an
der Bodenwand 30 und andererseits an einer der Seitenwände 28 des Gehäuses 26 des PC-Notebookes 22 an. Das
erste Lagerungselement 18 besteht aus einem speziell
gebogenen Metalldraht 34 und weist einen Seitenwandteil 36 und einen Bodenteil 38 auf. Der durchgehende Draht
34 ist mit einem Mittelabschnitt 40 versehen, in dem er an der Seitenwand 28 des Gehäuses 26 anliegt und
schlangenlinienförmig verläuft. Im schlangenlinienförmigen Mittelabschnitt 40 ist der Draht 34 mit zueinander
parallel verlaufenden geradlinigen Teilabschnitten 42 versehen, die wechselseitig über um etwa 180°
gekrümmte Teilabschnitte 44 verbunden sind. Wie insbesondere anhand von Fig. 4 zu erkennen ist, sind die dem
Formkörper 16 abgewandten oberen gekrümmten Teilabschnitte 44 vom Gehäuse 26 des PC-Notebookes 22 weggebogen,
was den Einsatz des PC-Notebookes 22 in das bzw. die ersten Lagerungselemente 18 erleichtert.
Beidseitig an den Mittelabschnitt 40 des Drahtes 34 schließen sich Endabschnitte 46 an, die winklig von dem
Mittelabschnitt 40 abstehen. Jeder Endabschnitt 46 weist in Draufsicht gemäß Fig. 3 eine U-Form auf, die
durch jeweils einen vom Mittelabschnitt 40 seitlich abstehenden ersten Schenkelteilabschnitt 48, einen sich
daran anschließenden um 180° gekrümmten Verbindungsteilabschnitt 50 und einen sich an diesen anschließenden
zweiten Schenkelteilabschnitt 52 definiert ist, wobei die beiden Schenkelteilabschnitte bei Betrachtung
des ersten Lagerungselements 18 in Seitenansicht gemäß
Fig. 4 winklig zueinander verlaufen. Die beiden ersten Schenkelteilabschnitte 48 bilden die Auflagefläche für
die Bodenwand 30 des Gehäuses 26 des PC-Notebookes 22, während die zweiten Schenkelteilabschnitte 52 in einem
flachen spitzen Winkel zu dieser Auflagefläche in Richtung auf den Formkörper 16 verlaufen. An den freien
Enden der zweiten Schenkelteilabschnitte 52 schließen sich abgewinkelte Endteilabschnitte 54 des Stabes 34
an, die durch Öffnungen 56 im Formkörper 16 verlaufen. Die Endteilabschnitte 54 ragen an der dem Bodenschalenteil
12 zugewandten Innenseite des Formkörpers 16 aus diesem heraus. Auf die Endteilabschnitte 54 sind Arretierscheiben
58 aufgesteckt, die eine von vier Federzungen 60 allseitig begrenzte Öffnung 62 aufweisen,
durch die hindurch sich die Endteilabschnitte 54 erstrecken. Die Federzungen 60 liegen unter mechanischer
Verformung klemmend an den Endteilabschnitten 54 der Stäbe 34 an und verhindern auf diese Weise, daß die
ersten Lagerungselemente 18 aus dem Formkörper 16 herausgezogen werden können.
Wie bereits oben erwähnt, existieren neben den ersten Lagerungselementen 18 auch zweite Lagerungselemente 20,
die an den Eckenbereichen der Gehäuse 26 angreifen. Der
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Aufbau der zweiten Lagerungselemente 2 0 ist der Ausgestaltung der ersten Lagerungselemente 18 ähnlich. Insbesondere
bestehen auch die zweiten Lagerungselemente 20 aus einem durchgehenden Draht 34, der in seinem Mittelabschnitt
40 schlangenlinienförmig ausgebildet ist. In den Fign. 6 und 7 ist ein zweites Lagerungselement
20 in Draufsicht und in Seitenansicht gezeigt. Soweit die dort gezeigten Teile des Lagerungselements 20 den
Teilen des Lagerungselements 18 entsprechen, sind sie mit den gleichen Bezugszeichen wie in den Fign. 2 bis 5
versehen.
Der Unterschied der beiden Lagerungselemente 18,20 besteht darin, daß das Lagerungselement 20 in seinem Mittelabschnitt
40 an zwei miteinander verbundenen Seitenwänden 28 eines Gehäuses 26 anliegt. Auf diese Weise
entsteht ein Lagerungselement 20, dessen Seitenteil 3 6 zwei Seitenteilabschnitte 64 aufweist. Im Bereich seines
Mittelabschnitts 40 ist also der Stab 34 abgewin-0 kelt, so daß der Mittelabschnitt 40 in Draufsicht gemäß
Fig. 7 betrachtet, winkelförmig verläuft.
Wie beim ersten Lagerungselement 18 erstrecken sich beidseitig des Mittelabschnitts 40 die beiden Endabschnitte
46 des Stabes 34, wobei ihr Aufbau identisch dem Aufbau der Endabschnitte 46 des ersten Lagerungselements
18 ist. Im Unterschied zu den ersten Lagerungselementen 18 erstrecken sich die Endabschnitte 46
in Draufsicht auf das zweite Lagerungselement 20 betrachtet unter einem Winkel von etwa 45° zu den beiden
vom Mittelabschnitt 40 gebildeten Seitenteilabschnitten 64. Die'Arretierung der zweiten Lagerungselemente 20 am
Formkörper 16 ist wie bei den ersten Lagerungselementen 18 gelöst (s. hierzu die Fig. 5).
Wie insbesondere anhand der Darstellung der Fig. 4 deutlich wird, wird die federnde Lagerung der Gehäuse
2 6 an deren Bodenwänden 30 durch die nach Art von Schenkelfedern ausgebildeten Endabschnitte 46 des
Stabes 34 realisiert. Die flexible Anbindung des Mittelabschnitts 40 über die Endabschnitte 46 des Stabes
34 erfolgt aber auch eine federelastische Lagerung der Gehäuse 26 gegen seitlich wirkende Erschütterungen. Die
rundherum um die Gehäuse 26 angeordneten ersten und zweiten Lagerungselemente 18,20 sorgen für eine hinsichtlich
seitlicher Verschiebungen stabile und federelastische Lagerung, weshalb die Geräte lagesicher und
vibrationsabsorbierend in dem Koffer 10 untergebracht sind. In dem Deckelschalenteil 14 des Koffers 10 befinden
sich zwei Kunststoff-Papierkassetten 66, die bei geschlossenem Aktenkoffer 10 auf den Oberseiten 32 der
Gehäuse 26 aufliegen. Wie insbesondere anhand von Fig. 4 zu erkennen ist, sind also bei geschlossenem Aktenkoffer
10 die Gehäuse 26 sozusagen zwischen den Papierkassetten 66 und den ersten und zweiten Lagerungselementen
18,20 eingeklemmt gehalten. Hierdurch wird bei geschlossenem Aktenkoffer 10 die Lagestabilität der
Gehäuse 26 weiter verbessert.
Um die Federkraft des aus Federstahl bestehenden Stabes 34 zu verbessern, ist bei einer Variante der Erfindung
vorgesehen, auf die Schenkelteilabschnitte 52 der Endabschnitte 46 eine Feder 70 aus gewelltem Federstahl
aufzuklipsen, die an ihren Enden die beiden Schenkelendabschnitte
52 umschließt. Dadurch sind die Schenkelteilabschnitte 52 der beiden Endabschnitte 46 des Drahtes
34 miteinander verbunden und werden zusammengehalten. Vorzugsweise ist die zusätzliche Feder 70 mit
negativer progressiver Federspannung versehen. In Fig.
3 ist dieses zusätzliche Federelement strichpunktiert angedeutet.
In dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die Lagerungselemente 18 in einem
aufragenden Rand des als Tiefziehfolie ausgebildeten Formkörpers 16 gehalten. Alternativ zu dieser Art der
Befestigung kann vorgesehen sein, daß die Endteilabschnitte 54 des Drahtes 34 eines jeden Lagerungselements
18 eine eine Vertiefung des Formkörpers 16 definierende Seitenwandung des Formkörpers 16 durchdringen.
Diese Art der Befestigung ist montageseitig günstiger durchzuführen und sieht optisch ansprechender
aus.
In der obigen Beschreibung und in dem Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren ist die federelastische Lagerung
der Gehäuse 26 als aus einzelnen Lagerungselementen 18,20 bestehend beschrieben bzw. gezeigt. Alternativ
zu dieser Art der Lagerung kann ein das Gehäuse 2 6 allseitig umgebendes Lagerungselement vorgesehen
sein, das in seinem an den Seitenwänden 28 des Gehäuses 26 anliegenden Abschnitt schlangenlinienförmig ausgebildet
ist und lediglich in den Eckenbereichen ein Bodenteil gemäß den Lagerungselementen 18,20 aufweist.
In Fig. 8 ist perspektivisch ein alternativ ausgebildeter Hartschalen-Aktenkoffer 10' eines zweiten Ausführungsbeispiels
dargestellt. Sobald die Einzelteile dieses zweiten Ausführungsbeispiels des Aktenkoffers 10'
den Teilen des Aktenkoffers 10 der Fign. 1 bis 7 entsprechen bzw. gleichen, sind sie mit den gleichen Bezugszeichen
versehen. Der Unterschied des Aktenkoffers 10' zum Aktenkoffer 10 besteht in der Ausgestaltung der
Lagerungselemente· 18'. Wie insbesondere anhand der
dieses Schenkels 76 bildenden zweiten Teilabschnitt 90 übergeht, welcher wiederum winklig zum ersten Teilabschnitt
88 verläuft. In dem Bereich, in dem diese beiden Teilabschnitte 88 und 90 verbunden sind, bildet
sich eine konvexe, d. h. nach außen gewölbte Anlagefläche des Lagerungselements 18' zur Anlage an der Seitenwand
28 des Notebooks 22. Diese Situation ist in Fig. 9 dargestellt. Hieran ist zu erkennen, daß aufgrund des
Höhenversatzes des zweiten Schenkels 78 und des schräg verlaufenden ersten Teilabschnitts 88 des ersten Schenkels
76 der Eckenbereich des Notebooks 22 zwischen dessen Seitenwand 28 und dessen Bodenwand 30 das Lagerungselement
18' nicht anliegt.
Wie Versuche gezeigt haben, weist das Lagerungselement 18' hervorragende' Dämpfungseigenschaften auf. Dies hat
seinen Ursprung unter anderem in dem Umstand, daß das Lagerungselement 18' mit seinen beiden Schenkeln 76 und
78 das Notebook 22 an zwei Seitenflächen hält. Auf diese Weise unterstützen die beiden Schenkel 76,78 einander
in ihrer Federwirkung, da ein Verbiegen des einen Schenkels automatisch auch zu einer verstärkten Abstützung
des anderen Schenkels am Notebook 22 führt.
Anhand von Fig. 9 soll nachfolgend noch auf einen weiteren Dämpfungsaspekt des Aktenkoffers 10' eingegangen
werden. Wie man anhand dieser Darstellung sieht, weist jede Hälfte 12,14 des Hartschalenkoffers 10' eine
Boden- bzw. Deckelwand 92 mit seitlich von dieser abstehenden, aufragenden Seitenwänden 94 auf. Die beiden
Schalenhälften 12,14 sind an der Unterseite des Aktenkoffers 10' über Gelenke 95 miteinander verbunden, während
sich an der Oberseite des Koffers 10' ein Handgriff 96 befindet. Der Aktenkoffer steht in der Dar-
dieses Schenkels 76 bildenden zweiten Teilabschnitt 90 übergeht, welcher wiederum winklig zum ersten Teilabschnitt
88 verläuft. In dem Bereich, in dem diese beiden Teilabschnitte 88 und 90 verbunden sind, bildet
sich eine konvexe, d. h. nach außen gewölbte Anlagefläche des Lagerungselements 18' zur Anlage an der Seitenwand
28 des Notebooks 22. Diese Situation ist in Fig. 9 dargestellt. Hieran ist zu erkennen, daß aufgrund des
Höhenversatzes des zweiten Schenkels 78 und des schräg verlaufenden ersten Teilabschnitts 88 des ersten Schenkels
76 der Eckenbereich des Notebooks 22 zwischen dessen Seitenwand 28 und dessen Bodenwand 30 das Lagerungselement
18' nicht anliegt.
Wie Versuche gezeigt haben, weist das Lagerungselement 18' hervorragende' Dämpfungseigenschaften auf. Dies hat
seinen Ursprung unter anderem in dem Umstand, daß das Lagerungselement 18' mit seinen beiden Schenkeln 76 und
78 das Notebook 22 an zwei Seitenflächen hält. Auf diese Weise unterstützen die beiden Schenkel 76,78 einander
in ihrer Federwirkung, da ein Verbiegen des einen Schenkels automatisch auch zu einer verstärkten Abstützung
des anderen Schenkels am Notebook 22 führt.
Anhand von Fig. 9 soll nachfolgend noch auf einen weiteren Dämpfungsaspekt des Aktenkoffers 10' eingegangen
werden. Wie man anhand dieser Darstellung sieht, weist jede Hälfte 12,14 des Hartschalenkoffers 10' eine
Boden- bzw. Deckelwand 92 mit seitlich von dieser ab-0 stehenden, aufragenden Seitenwänden 94 auf. Die beiden
Schalenhälften 12,14 sind an der Unterseite des Aktenkoffers 10' über Gelenke 95 miteinander verbunden, während
sich an der Oberseite des Koffers 10' ein Handgriff 96 befindet. Der Aktenkoffer steht in der Dar-
Stellung gemäß Fig. 12 über an seiner Unterseite angeordneten Füßen 98 auf einem Untergrund 100.
In Fig. 12 ist die Ausrichtung und Anordnung beispielsweise des Notebooks 22 bei auf seinen Füßen 98 ruhendem
Aktenkoffer 10' angedeutet. Zu Erkennen ist, daß das Gewicht des Notebooks 22 über die zur Unterseite des
Aktenkoffers 10' hin angeordneten Lagerungsvorrichtungen 18' gehalten ist. Fällt der Aktenkoffer versehentlieh
mit seinen Füßen 98 auf den Untergrund 100, so könnte die durch die ersten Schenkel 76 dieser Lagerungselemente
18' zur Verfügung gestellte Dämpfungswirkung nicht ausreichend sein, um das Notebook 22 in
schonender Weise abzufedern. Aus diesem Grund befindet sich an der Innenseite der die Unterseite des Aktenkoffers
10' bildenden Seitenwand 94 der Deckelschalenhälfte 14 ein Polsterelement 102, das zusätzlich zur
Abfederung des Notebook 22 beiträgt.
Claims (24)
1. Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer,
insbesondere für einen Laptop oder ein Notebook, und/oder Peripherie-Geräte, wie Drucker und Telekommunikationseinrichtungen,
in einem tragbaren Koffer, mit
mindestens einem elastischen Lagerungselement (18,-20) zur Anlage an einem mit einer Bodenwand
(30) und Seitenwänden (28) versehenen Gehäuse (26) eines Computers (22) oder eines Peripherie-Geräts
(24), wobei das Lagerungselement (18;20) einen elastisch ausgebildeten Bodenteil
(38) zum Stützen der Bodenwand (30) des Gehäuses (26) und einen vom Bodenteil (38) aufragenden,
ebenfalls elastischen Seitenteil (36) zur Anlage an einer Seitenwand (28) des Gehäuses
(26) aufweist,
dadurch gekennzeichnet ,
daß das Lagerungselement (18;20) einen geformten durchgehenden Stab (34) aufweist, der mindestens einen das Bodenteil (38) des Lagerungselements (18;20) bildenden Abschnitt (46) und mindestens einen das Seitenteil (36) des Lagerungselements (18;20) bildenden Abschnitt (40) aufweist.
daß das Lagerungselement (18;20) einen geformten durchgehenden Stab (34) aufweist, der mindestens einen das Bodenteil (38) des Lagerungselements (18;20) bildenden Abschnitt (46) und mindestens einen das Seitenteil (36) des Lagerungselements (18;20) bildenden Abschnitt (40) aufweist.
2. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (34) aus Metall besteht
.
3. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stab (34) beschichtet ist oder von einer Hülle umgeben ist, wobei
•
- 21 -
das Material der Beschichtung bzw. der Hülle insbesondere elastischer Kunststoff ist.
4. Lagerungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (34)
zwei Endabschnitte (46) und einen zwischen diesen angeordneten Mittelabschnitt (40) aufweist.
5. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Endabschnitte (46)
des Stabes (34) den Bodenteil (3 8) des Lagerungselements (18;20) und der Mittelteil (40) des
Stabes (34) den Seitenteil (36) des Lagerungselements (18;20) bilden.
6. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelabschnitt (40)
des Stabes (34) schlangenlinienförmig ist und mehrere geradlinige Teilabschnitte (42) sowie
diese verbindende gekrümmte Teilabschnitte (44) aufweist.
7. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der den Endabschnitten
(46) des Stabes (34) abgewandten gekrümmten Teilabschnitte (44) des Mittelabschnitts
(40) zu der den Endabschnitten (46) abgewandten Seite des Mittelabschnitts (40) ausragend ist.
8. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich die beiden Endabschnitte
(46) ausgehend von dem Mittelabschnitt (40) in einem spitzen Winkel von vorzugsweise 70° bis 90°
zur vom Mittelabschnitt (40) des Stabes (34) aufgespannten Ebene erstrecken.
9. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Endabschnitt (46) des
Stabes (34) in Draufsicht auf das Bodenteil (38) des Lagerungselements (18;20) betrachtet U-förmig
ist und zwei Schenkelteilabschnitte (48,52) und einen gekrümmten Verbindungsteilabschnitt (50)
aufweist, wobei einer der beiden Schenkelteilabschnitte (48) mit dem Mittelabschnitt (40) verbunden
ist.
10. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schenkelteilabschnitte
(48,52) in Seitenansicht des Bodenteils (38) des Lagerungselements (18;20) betrachtet
winklig zueinander verlaufen.
11. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem Mittelabschnitt
(40) verbundenen Schenkelteilabschnitte (48) der beiden Endabschnitte (46) des Stabes (34)
die Auflagefläche für die Bodenwand (3 0) des Gehäuses (26) ■ bilden und daß die beiden anderen
Schenkelteilabschnitte (52) Federschenkel zur federnden Ausbildung des Bodenteils (38) des Lagerungselements
(18;20) bilden.
12. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich an den anderen
Schenkelteilabschnitt (52) ein zur Befestigung des Lagerungselements (18,-20) vorgesehener Endteilabschnitt
(54) anschließt.
13. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß auf jeden Endteilabschnitt (54) des Stabes (34) ein Arretierelement (58) mit
einer Aufnahmeöffnung (62) für den Endteilabschnitt
(54) und diese Aufnahmeöffnung (62) begrenzende elastische Zungen (60) zum allseitigen
klemmenden Anliegen an dem Endteilabschnitt (54) des Stabes (34) aufsteckbar ist.
14. Lagerungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Seitenteil
(36) des Lagerungselements (20) zwei im wesentlichen rechtwinklig zueinander verlaufende Seitenteilabschnitte
(64) aufweist.
15. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 14 und 6 oder
nach Anspruch 14 und einem auf Anspruch 6 rückbezogenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der
schlangenlinienförmige Mittelabschnitt (40) sich entlang beider Seitenteilabschnitte (64) erstreckt
.
16. Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere für einen Laptop oder ein Notebook,
und/oder Peripherie-Geräte, wie Drucker und Telekommunikationseinrichtungen, in einem tragbaren
Koffer, mit
mindestens einem elastischen Lagerungselement (18') zur Anlage an einem mit einer Bodenwand
(30) und Seitenwänden (28) versehenen Gehäuse (26) eines Computers (22) oder eines Peripherie-Geräts
(24), wobei das Lagerungselement (18') einen elastisch ausgebildeten Bodenteil
(38) zum Stützen der Bodenwand (30) des Gehäuses (26) und einen vom Bodenteil (38) aufragenden,
ebenfalls elastischen Seitenteil (36) zur Anlage an einer Seitenwand (28) des Gehäuses
(26) aufweist,
dadurch gekennzeichnet ,
daß das Lagerungselement (18') ein geformtes durchgehendes federelastisches Streifenmaterial (72) aufweist, das mindestens einen das Bodenteil (38) des Lagerungselements (18') bildenden Abschnitt (46) und mindestens einen das Seitenteil (36) des Lagerungselements (18') bildenden Abschnitt (40) aufweist.
daß das Lagerungselement (18') ein geformtes durchgehendes federelastisches Streifenmaterial (72) aufweist, das mindestens einen das Bodenteil (38) des Lagerungselements (18') bildenden Abschnitt (46) und mindestens einen das Seitenteil (36) des Lagerungselements (18') bildenden Abschnitt (40) aufweist.
17. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Streifenmaterial (72) aus
Metall, insbesondere Federstahl besteht.
18. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das federelastische Streifenmaterial
(72) beschichtet ist oder von einer Hülle umgeben ist, wobei das Material der Beschichtung
(74) bzw. der Hülle insbesondere elastischer Kunststoff ist.
19. Lagerungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Streifenmaterial
(72) im wesentlichen L-förmig geformt ist und einen das Seitenteil (3 6) bildenden ersten
sowie einen das Bodenteil (38) bildenden zweiten Schenkel (76,78) aufweist.
20. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Schenkel (78) zwei
zueiander im wesentlichen parallele, höhenversetzte Schenkelabschnitte (80,82) aufweist, die
über einen dazwischen angeordneten Mittelabschnitt (84) verbunden sind, wobei der eine Schenkelabschnitt
(82) mit dem freien Ende des zweiten Schenkels (78) und der andere Schenkelabschnitt
- 25 -
(80) mit dem ersten Schenkel (76) verbunden ist, und daß der zweite Schenkel (78) innerhalb seines
das freie Ende bildenden Schenkelabschnitts (82) zur Anlage an der Bodenwand (30) eines Gehäuses
(26) oder eines anderen Gegenstands vorgesehen ist.
21. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelabschnitt (84) unter
einem spitzen Winkel ungleich 90°, insbesondere zwischen 30° und 60° oder zwischen 40° und 50° und
vorzugsweise von etwa 45° zu den beiden Schenkelabschnitten (80,82) des zweiten Schenkels (78)
verläuft.
22. Lagerungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
Schenkel (76) in sein mit dem zweiten Schenkel (78) verbundenen Teilabschnitt (88) unter einem
spitzen Winkel kleiner als 90° zu den beiden Schenkelabschnitten (80,82) des zweiten Schenkels
(78) und in seinem das freie Ende bildenden Teilabschnitt (90) von dem Schenkelabschnitt (82) am
freien Ende des zweiten Schenkels (78) weg gerichtet verläuft.
23. Lagerungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Streifenmaterial
(72) oder der Stab (34) mit einem als tiefgezogene Folie oder als Spritzgußteil ausgebildeten
Formkörper (16) verbunden ist, der in gewissen Grenzen nachgiebig ist, wobei das Bodenteil
(38) des Lagerungselements (18,-20;18') über
den Rand einer Vertiefung (86) des Formkörpers (16) ragt.
24. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper (16) in einem
Hartschalen-Aktenkoffer {10/10') mit einer Bodenschalenhälfte
(12) und einer über Gelenke (95) mit dieser verbundenen Deckelschalenhälfte (14) untergebracht
ist, die jeweils eine Boden- bzw. Deckelwand (92) und von dieser jeweils aufragende Seitenwände
(94) aufweisen, wobei der Formkörper (16) in der Bodenschalenhälfte (12) angeordnet ist, so
daß das mindestens eine von dem mindestens einen Lagerungselement (18;20;18') gehaltene Gehäuse
(26) nach oben aus der Bodenschalenhälfte (12) herausragt, und daß an der Innenseite der die Gelenke
tragenden Seitenwand (94) der Deckelschalenhälfte (14) ein Polsterelement (102) angeordnet
ist, das bei geschlossenem Hartschalen-Aktenkoffer
(10;10') zwischen mindestens einem Lagerungselement (18;20,-18') und der betreffenden Seitenwand
(94) der Deckelschalenhälfte (14) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29716425U DE29716425U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-09-12 | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29711974U DE29711974U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-07-08 | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
| DE29716425U DE29716425U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-09-12 | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29716425U1 true DE29716425U1 (de) | 1997-12-18 |
Family
ID=8042782
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29711974U Expired - Lifetime DE29711974U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-07-08 | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
| DE29716425U Expired - Lifetime DE29716425U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-09-12 | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
Family Applications Before (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29711974U Expired - Lifetime DE29711974U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-07-08 | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE29711974U1 (de) |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| AT407471B (de) * | 1999-04-15 | 2001-03-26 | A & D Computersysteme Und Baut | Koffer zur aufnahme eines stossempfindlichen elektrischen/elektronischen gerätes |
| EP1254337A4 (de) * | 1999-12-13 | 2005-03-30 | S E Internat Inc | Anpassungsfähige elektrische zusatzeinheit für container, behälter und ähnliches |
| EP2140812A1 (de) * | 2008-07-03 | 2010-01-06 | Medison Co., Ltd. | Ultraschalldiagnosegerät |
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| DE29711974U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-09-18 | Hödl, Fritz, Dr., Wien | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
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| DE1778389U (de) | 1958-09-25 | 1958-11-27 | Dieter Guellert | Halte- und/oder tragmittel. |
| GB2154650A (en) | 1984-02-13 | 1985-09-11 | Meir Oren | Holding device |
| DE9404307U1 (de) | 1994-03-15 | 1994-05-11 | Vögler, Irmela, Dipl.-Kfm., 69126 Heidelberg | Koffer mit wenigstens einem Einbaugerät |
| DE29604648U1 (de) | 1996-03-13 | 1996-09-12 | Hödl, Fritz, Dr., Wien | Aufnahmevorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
| DE29711974U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-09-18 | Hödl, Fritz, Dr., Wien | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
| DE19717983A1 (de) | 1996-04-30 | 1997-11-13 | Whitaker Corp | System zur Verriegelung und Entriegelung von Gegenständen von einer vom eigentlichen Verriegelungsort abgelegenen Stelle aus |
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| DE9410720U1 (de) * | 1994-07-02 | 1995-11-02 | Hödl, Fritz, Dr., Wien | Aufnahmevorrichtung für einen tragbaren PC |
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1997
- 1997-07-08 DE DE29711974U patent/DE29711974U1/de not_active Expired - Lifetime
- 1997-09-12 DE DE29716425U patent/DE29716425U1/de not_active Expired - Lifetime
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| DE29711974U1 (de) | 1997-09-18 |
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