DE29711974U1 - Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook - Google Patents
Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein NotebookInfo
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Description
Laqerunqsvorrichtunq für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook
Die Erfindung betrifft eine Aufnahmevorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop
oder ein Notebook, und/oder für Peripherie-Geräte, wie Drucker und Telekommunikationseinrichtungen, mit einem
Formkörper, der mindestens einen Aufnahmebereich mit elastischen Auflageflächen für ein mit einer Bodenwand
und Seitenwänden versehene Gehäuse eines Computers aufweist .
Aufgrund der Entwicklung von Computern sowie Peripherie-Geräten mit geringer Größe und geringem Gewicht ist
es möglich, Computer zusammen mit an diesen angeschlossenen Peripherie-Geräten in Behältnissen wie beispielsweise
Aktenkoffern transportieren zu können. Zur Lagerung der tragbaren Computer sowie deren Peripherie-Geräte
sind Aufnahmevorrichtungen entwickelt worden, die diverse Aufnahmebereiche zur Aufnahme der Gehäuse des
Computers und gegebenenfalls von Peripherie-Geräten aufweisen.
Telefon: (0221) 916520 ■ Telefax: (0221) 134297 · Telefax; (G &Eacgr;&Sgr;) (0221) 912030 ■ Telegramm: Dompatent Köln
Aus DE 94 10 72 0 Ul ist eine Aufnahme- und Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer bekannt, die
einen als tiefgezogene steife Folie ausgebildeten Formkörper aufweist. Dieser Formkörper ist mit einem Aufnahmebereich
für den tragbaren Computer versehen, dessen Gehäuse-Bodenwand innerhalb des Aufnahmebereichs
auf elastischen Auflagen ruht. Der Aufnahmebereich ist
als Vertiefung im Formkörper ausgebildet, so daß das Computer-Gehäuse im der Bodenwand zugewandten Bereich
seiner Seitenwände von dem Formkörper umgeben ist. Seitenstöße auf das · die Aufnahmevorrichtung beinhaltende
Behältnis können also dazu führen, daß das Computer-Gehäuse seitlich gegen den relativ starren Formkörper
stößt. Dies kann im schlimmsten Fall zu mechanischen Beschädigungen und/ oder Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit
des Computers bzw. der ebenfalls von der Aufnahmevorrichtung gehaltenen Peripherie-Geräte führen.
Aus DE 296 04 648 Ul ist eine weitere Aufnahme- und Lagerungsvorrichtung bekannt, die Lagerungselemente für
einen tragbaren Computer bzw. dessen Peripherie-Geräte aufweist. Die Lagerungselemente sind jeweils mit
elastisch ausgebildeten Boden- und Seitenteilen versehen, die die Bodenwand des Computers bzw. des
Peripherie-Geräts· stützen und seitlich an den Seitenwänden
des Computers bzw. des Peripherie-Geräts anliegen. Die einteiligen Lagerungselemente bestehen aus
elastischem Kunststoff und sind in Spritzgußtechnik hergestellt, wobei sie Metalleinlagen zur Versteifung
aufweisen können. Aus diesem Grund ist die Herstellung der bekannten Lagerungselemente recht aufwendig. Alternativ
können die Seitenteilen der bekannten Lagerungselemente auch als Drahtbügel ausgebildet sein, wie dies
5 ebenfalls DE 2 96 04 64 8 Ul beschrieben ist. Allerdings
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ist dabei das Lagerungselement zweiteilig ausgebildet, wobei der Bodenteil des Lagerungselements durch elastisches
Kunststoffmaterial realisiert wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lagerungsvorrichtung
für einen tragbaren Computer, insbesondere für einen Laptop oder ein Notebook und/oder ein
Peripherie-Gerät, wie beispielsweise einen Drucker oder Telekommunikationseinrichtungen zu schaffen, das
kostengünstig herstellbar ist und bei maximalem Federungskomfort einen sicheren Halt des Computers bzw. des
Peripherie-Geräts inklusive der Federung auch gegen Seitenbelastungen gewährleistet.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine Lagerungsvorrichtung vorgeschlagen, die versehen ist
mit mindestens einem elastischen Lagerungselement zur Anlage an einem mit einer Bodenwand und Seitenwänden
versehenen Gehäuse eines Computers oder eines Peripherie-Geräts,
wobei das Lagerungselement einen elastisch ausgebildeten Bodenteil zum Stützen der Bodenwand des
Gehäuses und einen vom Bodenteil aufragenden, ebenfalls elastischen Seitenteil zur Anlage an einer Seitenwand
des Gehäuses aufweist.
Die erfindungsgemäße Lagerungsvorrichtung weist ein oder mehrere Lagerungselemente auf, die sowohl an der
Bodenwand als auch an den Seitenwänden des Gehäuses eines Computers oder eines Peripherie-Geräts anliegen.
Das Lagerungselement ist dabei erfindungsgemäß aus einem durchgehenden geformten Stab gebildet, der mindestens
einen das Bodenteil des Lagerungselements bildenden Abschnitt und mindestens einen das Seitenteil
des Lagerungselements bildenden Abschnitt aufweist. Auf
diese Weise kann kostengünstig ein einteiliges Lagerungselement zur Verfügung gestellt werden.
Vorteilhafterweise besteht der Stab aus Metall, so daß das Lagerungselement aus einem speziell geformten Draht
gebildet ist. Als alternative Materialien für den Stab stehen beispielsweise Kunststoffe, gegebenenfalls
faserverstärkt, zur Verfügung.
Um die Rutschfestigkeit der Lagerung des Computers bzw. des Peripherie-Geräts und die schonende Berührung des
Lagerungselements mit diesen Geräten zu gewährleisten, ist es von Vorteil, wenn der Stab kunststoffbeschichtet
oder in sonstiger Weise von einer Kunststoff-Hülle umgeben ist, wobei das Material für die Beschichtung bzw.
die Hülle insbesondere elastischer Kunststoff, beispielsweise Gummi ist.
Der Stab kann als Endlosstab ausgebildet sein, also einen geschlossenen geformten Ring bilden. Herstellungstechnisch
günstiger ist es jedoch, wenn der Stab zwei Endabschnitte mit freien Endteilabschnitten aufweist,
wobei die beiden Endabschnitte über einen Mittelabschnitt miteinander verbunden sind.
Zweckmäßig ist es ferner, wenn die beiden Endabschnitte des Stabes den Bodenteil und der Mittelteil des Stabes
den Seitenteil des Lagerungselements bilden. Im Mittelabschnitt des Stabes sollte dieser vorteilhafterweise
S-förmig, also schlangenlinienförmig verlaufen, wobei diese Schlangenlinienform durch mehrere geradlinige,
insbesondere parallel zueinander verlaufende Teilabschnitte und diese verbindende, vorzugsweise über 18 0°
gekrümmte Teilabschnitte gebildet ist. In seinem schlangenlinienförmigen Mittelabschnitt liegt der Stab
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an mindestens einer Seitenwand des Computers bzw. des Peripherie-Geräts an. Die Höhe des Mittelabschnitts,
d.h. die Breite des schlangenlinienförmigen Teils des Stabes ermöglicht dabei den sicheren Seitenhalt des
Computers bzw. Peripherie-Geräts gegen seitliche Stoßeinwirkungen .
Zur Erleichterung des Einsetzens eines Computers bzw. Peripherie-Geräts in die Lagerungselemente ist es von
Vorteil, wenn der Mittelabschnitt an seinem dem Bodenteil abgewandten Ende nach außen ragende Teilbereiche
aufweist, die vorzugsweise durch die den Endabschnitten abgewandten gekrümmten Teilabschnitten des schlangenlinienförmigen
Mittelabschnitts gebildet sind. Hierdurch ergibt sich ein Einlaufbereich am oberen Ende der
Seitenwände der Lagerungselemente, was das Einsetzen
von Computern und Peripherie-Geräten erleichtert.
Ein federelastisches Bodenteil läßt sich insbesondere durch U-förmiges Biegen der Endabschnitte des Stabes
realisieren. Hierbei verläuft ausgehend vom Mittelabschnitt ein erster Schenkel der U-förmigen Endabschnitte,
wobei diese beiden Schenkelteilabschnitte der Endabschnitte des Stabes die Auflageebene für den Computer
bzw. das Peripherie-Gerät bilden. Die jeweils anderen Schenkelteilabschnitte der Endabschnitte des
Stabes verlaufen in einem spitzen flachen Winkel zu den beiden zuvor genannten Schenkelteilabschnitten, weshalb
die Endabschnitte des Stabes in Seitenansicht des 0 Bodenteils des Lagerungselements betrachtet schräg von
der Bodenwand des Computers bzw. des Peripherie-Geräts weg erstrecken. Diese schrägverlaufenden Schenkelteilabschnitte
bilden sozusagen die Federarme zur elastischen Unterstützung des Computers bzw. des Peripherie-5
Geräts.
Zweckmäßigerweise erstrecken sich von den schrägverlaufenden Schenkelteilabschnitten des Stabes Endteilabschnitte,
die im wesentlichen parallel zu den geradlinigen Teilabschnitten des Mittelabschnitts verlaufen
und der Befestigung des Lagerungselements in beispielsweise einem Formkörper o.dgl. Halteelement dienen.
Diese Endteilabschnitte werden durch Bohrungen des Halteelements hindurchgeführt, bis die sich an diese
Endteilabschnitte anschließenden Schenkelteilabschnitte das Halteelement kontaktieren, um von diesen dann
schrägverlaufend abzustehen. Auf die durch das Halteelement hindurchgeführten Endteilabschnitte kann anschließend
ein Arretierelement aufgeschoben werden, das eine Aufnahmeöffnung für den jeweiligen Endteilabschnitt
aufweist und mit elastischen Zungen versehen ist, die die Aufnahmeöffnung allseitig begrenzen und
klemmend an dem Endteilabschnitt des Stabs anliegen. Die sich beim Aufschieben auf die Endteilabschnitte
leicht in Richtung der Endteilabschnitte schrägstellenden Zungen verhindern ein unbeabsichtigtes Ablösen der
Arretierelemente von den Endteilabschnitten.
Das erfindungsgemäße Lagerungselement kann den Computer
bzw. das Peripherie-Gerät im Übergangsbereich zwischen einer Seitenwand und einer Bodenwand des Gehäuses
stützen oder aber in einem Eckenbereich des Gehäuses anliegen. Im letztgenannten Fall ist das Seitenteil des
Lagerungselements mit zwei im wesentlichen rechtwinklig
zueinander verlaufenden Seitenteilabschnitten versehen, 0 wobei es insbesondere von Vorteil ist, wenn der schlangenlinienförmige
Mittelabschnitt sich entlang beider Seitenteilabschnitte erstreckt, also eine etwa 90°-Abwinklung
aufweist.
Nachfolgend wird anhand der Figuren ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Hartschalen-Aktenkoffers
im aufgeklappten Zustand mit in der Bodenschalenhälfte angeordnetem Notebook .und Drucker und mit in der Deckelschalenhälfte
befindlichen Papierkassetten,
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Fig. 2 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeils II der Fig. 1 auf ein erstes Lagerungselement, das
das Gehäuse des Notebookes an dessen Bodenwand und an einer Seitenwand stützt,
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Fig. 3 eine Draufsicht auf das erste Lagerungselement entsprechend dem Pfeil III der Fign. 1 bzw. 2,
Fig. 4 eine Schnittansicht entlang der Linie IV-IV der
Fig. 2,
Fig. 5 eine Ansicht in Richtung des Pfeils V der Fig. 4,
Fig. 6 eine Seitenansicht eines zweiten Lagerungselements entsprechend dem Pfeil VI der Fig. 1,
wobei dieses zweite Lagerungselement das Gehäuse des Notebookes in einem Eckenbereich an
dessen Bodenwand und dessen zwei die Ecke bildenden Seitenwänden stützt, und
Fig. 7 eine Draufsicht in Richtung des Pfeils VII der Fign. 1 bzw. 6.
In Fig. 1 ist perspektivisch ein liegend angeordneter Aktenkoffer 10 mit einem Bodenschalenteil 12 und einem
aufgeklappten Deckelschalenteil 14 dargestellt. In den Bodenschalenteil 12 ist ein tiefgezogener Kunststoff-Formkörper
16 eingesetzt. Dieser Formkörper 16 weist erste Lagerungselemente 18 und zweite Lagerungselemente
20 zum Lagern beispielsweise eines PC-Notebookes 22 und eines Druckers 24 auf. Beide sind mit einem Gehäuse 26
versehen, das Seitenwände 28, eine Bodenwand 30 und eine Oberseite 32 aufweist.
Wie insbesondere anhand der Fign. 2 bis 5 zu erkennen ist, liegt das erste Lagerungselement 18 einerseits an
der Bodenwand 30 und andererseits an einer der Seitenwände 28 des Gehäuses 26 des PC-Notebookes 22 an. Das
erste Lagerungselement 18 besteht aus einem speziell gebogenen Metalldraht 34 und weist einen Seitenwandteil
3 6 und einen Bodenteil 38 auf. Der durchgehende Draht 34 ist mit einem Mittelabschnitt 40 versehen, in dem er
an der Seitenwand 28 des Gehäuses 26 anliegt und schlangenlinienförmig verläuft. Im schlangenlinienförmigen
Mittelabschnitt 40 ist der Draht 34 mit zueinander parallel verlaufenden geradlinigen Teilabschnitten
42 versehen, die wechselseitig über um etwa 180° gekrümmte Teilabschnitte 44 verbunden sind. Wie insbesondere
anhand von Fig. 4 zu erkennen ist, sind die dem Formkörper 16 abgewandten oberen gekrümmten Teilabschnitte
44 vom Gehäuse 26 des PC-Notebookes 22 weggebogen, was den Einsatz des PC-Notebookes 22 in das
0 bzw. die ersten Lagerungselemente 18 erleichtert.
Beidseitig an den Mittelabschnitt 40 des Drahtes 34 schließen sich Endabschnitte 46 an, die winklig von dem
Mittelabschnitt 4 0 abstehen. Jeder Endabschnitt 46 weist in Draufsicht gemäß Fig. 3 eine U-Form auf, die
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durch jeweils einen vom Mittelabschnitt 40 seitlich
abstehenden ersten Schenkelteilabschnitt 48, einen sich daran anschließenden um 180° gekrümmten Verbindungsteilabschnitt
50 und einen sich an diesen anschließenden zweiten Schenkelteilabschnitt 52 definiert ist,
wobei die beiden Schenkelteilabschnitte bei Betrachtung des ersten Lagerungselements 18 in Seitenansicht gemäß
Fig. 4 winklig zueinander verlaufen. Die beiden ersten Schenkelteilabschnitte 48 bilden die Auflagefläche für
die Bodenwand 30 des Gehäuses 26 des PC-Notebookes 22, während die zweiten Schenkelteilabschnitte 52 in einem
flachen spitzen Winkel zu dieser Auflagefläche in Richtung
auf den Formkörper 16 verlaufen. An den freien Enden der zweiten Schenkelteilabschnitte 52 schließen
sich abgewinkelte Endteilabschnitte 54 des Stabes 34 an, die durch Öffnungen 56 im Formkörper 16 verlaufen.
Die Endteilabschnitte 54 ragen an der dem Bodenschalenteil 12 zugewandten Innenseite des Formkörpers 16 aus
diesem heraus. Auf die Endteilabschnitte 54 sind Arre-0 tierscheiben 58 aufgesteckt, die eine von vier Federzungen
60 allseitig begrenzte Öffnung 62 aufweisen, durch die hindurch sich die Endteilabschnitte 54 erstrecken.
Die Federzungen 60 liegen unter mechanischer Verformung klemmend an den Endteilabschnitten 54 der
Stäbe 34 an und verhindern auf diese Weise, daß die ersten Lagerungselemente 18 aus dem Formkörper 16 herausgezogen
werden können.
Wie bereits oben erwähnt, existieren neben den ersten Lagerungselementen 18 auch zweite Lagerungselemente 20,
die an den Eckenbereichen der Gehäuse 26 angreifen. Der Aufbau der zweiten Lagerungselemente 20 ist der Ausgestaltung
der ersten Lagerungselemente 18 ähnlich. Insbesondere bestehen auch die zweiten Lagerungselemente
5 2 0 aus einem durchgehenden Draht 34, der in seinem Mit-
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telabschnitt 40 schlangenlinienförmig ausgebildet ist.
In den Fign. 6 und 7 ist ein zweites Lagerungselement
20 in Draufsicht und in Seitenansicht gezeigt. Soweit die dort gezeigten Teile des Lagerungselements 20 den
Teilen des Lagerungselements 18 entsprechen, sind sie mit den gleichen Bezugszeichen wie in den Fign. 2 bis 5
versehen.
Der Unterschied der beiden Lagerungselemente 18,20 besteht darin, daß das Lagerungselement 20 in seinem Mittelabschnitt
40 an zwei miteinander verbundenen Seitenwänden 28 eines Gehäuses 26 anliegt. Auf diese Weise
entsteht ein Lagerungselement 20, dessen Seitenteil 36 zwei Seitenteilabschnitte 64 aufweist. Im Bereich seines
Mittelabschnitts 40 ist also der Stab 34 abgewinkelt, so daß der Mittelabschnitt 40 in Draufsicht gemäß
Fig. 7 betrachtet, winkelförmig verläuft.
Wie beim ersten Lagerungselement 18 erstrecken sich beidseitig des Mittelabschnitts 40 die beiden Endabschnitte
46 des Stabes 34, wobei ihr Aufbau identisch dem Aufbau der Endabschnitte 46 des ersten Lagerungselements
18 ist. Im Unterschied zu den ersten Lagerungselementen 18 erstrecken sich die Endabschnitte 46
in Draufsicht auf das zweite Lagerungselement 20 betrachtet unter einem Winkel von etwa 45° zu den beiden
vom Mittelabschnitt 4 0 gebildeten Seitenteilabschnitten 64. Die Arretierung der zweiten Lagerungselemente 20 am
Formkörper 16 ist wie bei den ersten Lagerungselementen
18 gelöst (s. hierzu die Fig. 5).
Wie insbesondere anhand der Darstellung der Fig. 4 deutlich wird, wird die federnde Lagerung der Gehäuse
26 an deren Bodenwänden 3 0 durch die nach Art von Schenkelfedern ausgebildeten Endabschnitte 46 des
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Stabes 34 realisiert. Die flexible Anbindung des Mittelabschnitts 40 über die Endabschnitte 46 des Stabes
34 erfolgt aber auch eine federelastische Lagerung der Gehäuse 26 gegen seitlich wirkende Erschütterungen. Die
rundherum um die Gehäuse 26 angeordneten ersten und zweiten Lagerungselemente 18,20 sorgen für eine hinsichtlich
seitlicher Verschiebungen stabile und federelastische Lagerung, weshalb die Geräte lagesicher und
vibrationsabsorbierend in dem Koffer 10 untergebracht sind. In dem Deckelschalenteil 14 des Koffers 10 befinden
sich zwei Kunststoff-Papierkassetten 66, die bei geschlossenem Aktenkoffer 10 auf den Oberseiten 32 der
Gehäuse 26 aufliegen. Wie insbesondere anhand von Fig. 4 zu erkennen ist, sind also bei geschlossenem Aktenkoffer
10 die Gehäuse 26 sozusagen zwischen den Papierkassetten 66 und den ersten und zweiten Lagerungselementen
18,20 eingeklemmt gehalten. Hierdurch wird bei geschlossenem Aktenkoffer 10 die Lagestabilität der
Gehäuse 2 6 weiter verbessert.
Um die Federkraft des aus Federstahl bestehenden Stabes 34 zu verbessern, ist bei einer Variante der Erfindung
vorgesehen, auf die Schenkelteilabschnitte 52 der Endabschnitte 46 eine Feder 70 aus gewelltem Federstahl
aufzuklipsen, die an ihren Enden die beiden Schenkelendabschnitte
52 umschließt. Dadurch sind die Schenkelteilabschnitte 52 der beiden Endabschnitte 46 des Drahtes
34 miteinander verbunden und werden zusammengehalten. Vorzugsweise ist die zusätzliche Feder 70 mit
negativer progressiver Federspannung versehen. In Fig. 3 ist dieses zusätzliche Federelement strichpunktiert
angedeutet.
In dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die Lagerungselemente 18 in einem
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aufragenden Rand des als Tiefziehfolie ausgebildeten
Formkörpers 16 gehalten. Alternativ zu dieser Art der Befestigung kann vorgesehen sein, daß die Endteilabschnitte
54 des Drahtes 34 eines jeden Lagerungselements 18 eine, eine Vertiefung des Formkörpers 16
definierende Seitenwandung des Formkörpers 16 durchdringen. Diese Art der Befestigung ist montageseitig
günstiger durchzuführen und sieht optisch ansprechender aus.
In der obigen Beschreibung und in dem Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren ist die federelastische Lagerung
der Gehäuse 26 als aus einzelnen Lagerungselementen 18,20 bestehend beschrieben bzw. gezeigt. Alternativ
zu dieser Art der Lagerung kann ein das Gehäuse 26 allseitig umgebendes Lagerungselement vorgesehen
sein, das in seinem an den Seitenwänden 28 des Gehäuses 26 anliegenden Abschnitt schlangenlinienförmig ausgebildet
ist und lediglich in den Eckenbereichen ein Bodenteil gemäß den Lagerungselementen 18,20 aufweist.
Claims (15)
1. Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere für einen Laptop oder ein Notebook,
und/oder Peripherie-Geräte, wie Drucker und Telekommunikationseinrichtungen,
in einem tragbaren Koffer, mit
mindestens einem elastischen Lagerungselement
(18;20) zur Anlage an einem mit einer Bodenwand (3 0) und Seitenwänden (28) versehenen Gehäuse
(26) eines Computers (22) oder eines Peripherie-Geräts (24), wobei das Lagerungselement
(18,"20) einen elastisch ausgebildeten Bodenteil (38) zum Stützen der Bodenwand (30) des Gehäuses
(26) und einen vom Bodenteil (3 8) aufragenden, ebenfalls elastischen Seitenteil (36) zur
Anlage an einer Seitenwand (28) des Gehäuses (26) aufweist,
dadurch gekennzeichnet ,
dadurch gekennzeichnet ,
daß das Lagerungselement (18;20) einen geformten
durchgehenden Stab (34) aufweist, der mindestens einen das Bodenteil (3 8) des Lagerungselements
(18;20) bildenden Abschnitt (46) und mindestens einen das Seitenteil (36) des Lagerungselements
(18,-20) bildenden Abschnitt (40) aufweist.
2. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (34) aus Metall besteht.
3. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (34) beschichtet
ist oder von einer Hülle umgeben ist, wobei
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das Material' der Beschichtung bzw. der Hülle insbesondere
elastischer Kunststoff ist.
4. Lagerungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (34)
zwei Endabschnitte (46) und einen zwischen diesen angeordneten Mittelabschnitt (40) aufweist.
5. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Endabschnitte (46)
des Stabes (34) den Bodenteil (38) des Lagerungselements (18;20) und der Mittelteil (40) des
Stabes (34) den Seitenteil (36) des Lagerungselements (18;20) bilden.
6. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelabschnitt (40)
des Stabes (34) schiangenlinienförmig ist und
mehrere geradlinige Teilabschnitte (42) sowie diese verbindende gekrümmte Teilabschnitte (44)
aufweist.
7. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der den Endabschnitten
(46) des Stabes (34) abgewandten gekrümmten Teilabschnitte (44) des Mittelabschnitts
(40) zu der den Endabschnitten (46) abgewandten Seite des Mittelabschnitts (40) ausragend ist.
8. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet; daß sich die beiden Endabschnitte
(46) ausgehend von dem Mittelabschnitt (40) in einem spitzen Winkel von vorzugsweise 70° bis 90°
zur vom Mittelabschnitt (4 0) des Stabes (34) aufgespannten Ebene erstrecken.
9. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Endabschnitt (46) des
Stabes (34) in Draufsicht auf das Bodenteil (38) des Lagerungselements (18;20) betrachtet U-förmig
ist und zwei Schenkelteilabschnitte (48,52) und einen gekrümmten Verbindungsteilabschnitt (50)
aufweist, wobei einer der beiden Schenkelteilabschnitte (48) mit dem Mittelabschnitt (40) verbunden
ist.
10. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schenkelteilabschnitte
(48,52) in Seitenansicht des Bodenteils (38) des Lagerungselements (18,-20) betrachtet
winklig zueinander verlaufen.
11. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem Mittelabschnitt
(40) verbundenen Schenkelteilabschnitte (48) der beiden Endabschnitte (46) des Stabes (34)
die Auflagefläche für die Bodenwand (3 0) des Gehäuses (26) bilden und daß die beiden anderen
Schenkelteilabschnitte (52) Federschenkel zur federnden Ausbildung des Bodenteils (38) des Lagerungselements
(18;20) bilden.
12. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich an den anderen
Schenkelteilabschnitt (52) ein zur Befestigung des Lagerungselements (18;20) vorgesehener Endteilabschnitt
(54) anschließt.
13. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß auf jeden Endteilabschnitt (54) des Stabes (34) ein Arretierelement (58) mit
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einer Aufnahmeöffnung (62) für den Endteilabschnitt (54) und diese Aufnahmeöffnung (62) begrenzende
elastische Zungen (60) zum allseitigen klemmenden Anliegen an dem Endteilabschnitt (54)
des Stabes (34) aufsteckbar ist.
14. Lagerungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Seitenteil
(36) des Lagerungselements (20) zwei im wesentlichen rechtwinklig zueinander verlaufende Seitenteilabschnitte
(64) aufweist.
15. Lagerungsvorrichtung nach Anspruch 14 und 6 oder
nach Anspruch 14 und einem auf Anspruch 6 rückbezogenen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der
schlangenlinienförmige Mittelabschnitt (40) sich entlang beider Seitenteilabschnitte (64) erstreckt
.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29711974U DE29711974U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-07-08 | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
| DE29716425U DE29716425U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-09-12 | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29711974U DE29711974U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-07-08 | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
Publications (1)
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|---|---|
| DE29711974U1 true DE29711974U1 (de) | 1997-09-18 |
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ID=8042782
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29711974U Expired - Lifetime DE29711974U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-07-08 | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
| DE29716425U Expired - Lifetime DE29716425U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-09-12 | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
Family Applications After (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29716425U Expired - Lifetime DE29716425U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-09-12 | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE29711974U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29716425U1 (de) | 1997-07-08 | 1997-12-18 | Hödl, Fritz, Dr., Wien | Lagerungsvorrichtung für einen tragbaren Computer, insbesondere einen Laptop oder ein Notebook |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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1997
- 1997-07-08 DE DE29711974U patent/DE29711974U1/de not_active Expired - Lifetime
- 1997-09-12 DE DE29716425U patent/DE29716425U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (2)
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Also Published As
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|---|---|
| DE29716425U1 (de) | 1997-12-18 |
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