DE29715345U1 - Sitzkonstruktion insbesondere für Kfz-Rücksitze - Google Patents
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Description
8424/VIl/bu
Johnson Controls GmbH
Industriestr. 20-30, D-51399 Burscheid
Sitzkonstruktion insbesondere für Kfz-Rücksitze
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sitzkonstruktion, insbesondere für Kfz-Rücksitze bzw. -Rücksitzbänke, mit
einem Sitzteil und einer Rückenlehne, wobei - insbesondere zur Laderaumvergrößerung - einerseits das Sitzteil aus
seiner etwa waagerecht liegenden Normalposition um eine in seinem von der Rückenlehne abgekehrten, vorderen Bereich
angeordnete Querachse in eine etwa senkrecht stehende Umklapp-Position sowie andererseits die Rückenlehne aus
ihrer etwa senkrecht stehenden Normalposition um eine in ihrem dem Sitzteil zugekehrten, unteren Bereich angeordnete
Querachse in eine etwa waagerecht liegende Umklapp-Position umklappbar sind.
Eine derartige Sitzkonstruktion ist beispielsweise in der US-A-5 044 683 sowie auch in der US-A-5 248 178 beschrieben
.
Der Innenraum von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Personen-Kombifahrzeugen,
ist oftmals so ausgelegt, daß der hinter den Rücksitzen befindliche Raum als Laderaum zum
Transport von Gegenständen dient. Dieser Laderaum wird in der Normalposition der Rücksitze, üblicherweise einer Rücksitzbank,
durch die Rückenlehne gegenüber dem Fahrgastraum
begrenzt. Im Falle einer starken Verzögerung des Fahrzeugs infolge einer Vollbremsung oder bei einem Frontalaufprall
wird das im Laderaum hinter der Rückenlehne befindliche Ladegut beschleunigt und prallt gegen die Rückenlehne. Dies
bedingt, daß die Rückenlehne bestimmten Anforderungen genügen muß, damit eine Gefahr für die Insassen des Fahrzeugs
weitgehend ausgeschlossen wird.
Eine Vergrößerung der Ladefläche des Fahrzeugs ist durch Umklappen der Rückenlehne und eventuell auch zusätzliches
Umklappen des Sitzteils möglich. Hierbei wird in der Regel zunächst das Sitzteil um einen Winkel von etwa 90° umgeklappt,
so daß die Sitzfläche an der Rückseite der Rückenlehnen der beiden Vordersitze zur Anlage kommt, wobei das
Sitzteil gegenüber dem Fahrzeugboden eine fast senkrechte Stellung einnimmt. Danach erfolgt ein Umklappen der Rückenlehne
um ebenfalls etwa 90° in eine somit etwa waagerechte Position. Der vergrößerte Laderaum wird durch die rückwärtige
Fläche der Rückenlehne gebildet, wobei die nun senkrecht stehende Unterseite des Sitzteils die Abgrenzung des
so vergrößerten Laderaumes gegenüber dem restlichen Fahrgastraum darstellen soll.
Bei den bekannten Sitzkonstruktionen hat sich gezeigt, daß es oftmals möglich ist, die Rückenlehne in eine fast waagerechte
Stellung zu schwenken, ohne vorher das Sitzteil in seine Umklapp-Position zu bringen. Hierzu wird beispielsweise
auf die oben erwähnte US-A-5 044 683, Fig. 4 sowie die US-A-5 248 178, Fig. 2 und 8, hingewiesen. Eine solche
Position von Sitzteil und Rückenlehne erweist sich als nachteilig, weil ein so erweiterter Laderaum lediglich
durch die Rückenlehnen der Vordersitze abgegrenzt wird. Das bei einem Frontalaufprall gegen die Rückseite der Rücken-
lehnen auftreffende, beschleunigte Ladegut würde die
Rückenlehnen der Vordersitze unzulässig belasten und daher eine große Gefahr für die Fahrzeuginsassen darstellen.
Ferner hat sich gezeigt, daß gelegentlich die Rückenlehne mit ihrer gepolsterten Vorderfläche derart auf der gepolsterten
Sitzfläche des nicht umgeklappten Sitzteils federnd und in einer deshalb nicht definierten Schrägstellung zur
Auflage kommt, daß die Rückseite der Rückenlehne eine in Fahrtrichtung hin ansteigende schiefe Ebene bildet. Hierdurch
kann das beschleunigte Ladegut über diese schiefe Ebene hinweg so umgelenkt werden, daß es die oberen Abschnitte
der Vordersitz-Rückenlehnen treffen kann, wodurch diese einer großen Gefahr einer übermäßigen Belastung und
daher Beschädigung unterliegen. Hierdurch könnten die Insassen auf den Vordersitzen gegen das Lenkrad bzw. gegen
die Armaturentafel gedrückt werden. Im besonders ungünstigen Fall könnten die Insassen sogar direkt am Kopf
getroffen werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Sitzkonstruktion der eingangs beschriebenen Art zu
schaffen, die eine erhöhte Sicherheit für die Fahrzeuginsassen gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß ein spezieller
Schwenk-und Verriegelungsmechanismus derart vorgesehen ist, daß die Rückenlehne nur bei in die Umklapp-Position
gebrachtem Sitzteil in ihre Umklapp-Position überführbar ist. Damit wird erfindungsgemäß zwangsweise
dafür gesorgt, daß eine Laderaumvergrößerung nur dadurch möglich ist, daß sowohl das Sitzteil in seiner etwa senkrechten
Umklapp-Position zur abstützenden Anlage an den Vordersitzen gelangt, als auch die Rückenlehne in ihre etwa
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waagerecht liegende Umklapp-Position gebracht wird. Hierdurch wird die Entstehung einer schiefen Ebene wirksam verhindert,
so daß die Ladung allenfalls über die rückseitige Fläche der etwa waagerechten Rückenlehne hinweg gegen das
hochgeklappte Sitzteil prallen kann. Gegen eine solche Belastung kann auf noch relativ einfache und wirtschaftliche
Weise eine hinreichende Stabilität gewährleistet werden.
Üblicherweise sind der Rückenlehne Verriegelungsmittel zugeordnet,
wodurch einerseits die Rückenlehne in ihrer Normalposition selbsttätig verriegelt wird, und andererseits
kann die Rückenlehne manuell entriegelt werden, um sie nachfolgend in die Umklapp-Position umklappen zu können.
Im Zusammenhang mit diesen Verriegelungsmitteln besteht eine erste erfindungsgemäße Ausführungsform darin, daß der
Schwenk- und Verriegelungsmechanismus spezielle Sperrmittel aufweist, die den Verriegelungsmitteln der Rückenlehne derart
zugeordnet sind, daß die Rückenlehne nur bei vollständig in die Umklapp-Position umgeklapptem Sitzteil entriegelbar
ist. Es handelt sich somit um eine "Überverriegelung" der üblicherweise vorgesehenen Verriegelungsmittel
der Rückenlehne. Vorzugsweise werden die Sperrmittel unmittelbar in Abhängigkeit von der Position des Sitzteils
betätigt. Dies bedeutet, daß erst in der Umklapp-Position des Sitzteils selbsttätig die Arretierung der Verriegelungsmittel
aufgehoben wird. Erst dann kann eine Entriegelung der Rückenlehne zwecks Umklappen in ihre Umklapp-Position
erfolgen. Der Benutzer ist hierdurch dazu gezwungen, in jedem Fall erst das Sitzteil umzuklappen, um
nachfolgend überhaupt die Rückenlehne umlegen zu können.
Eine zweite erfindungsgemäße Ausführungsform besteht darin,
daß der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus spezielle Antriebsmittel für das Sitzteil derart aufweist, daß nach
einem Entriegeln der Rückenlehne vor oder während deren Umklappen das Sitzteil zwangsweise in dessen Umklapp-Position
umgeklappt wird. Hierzu ist ein das Sitzteil beaufschlagendes
Antrxebsorgan vorgesehen. Dabei kann es sich mit Vorteil z.B. um einen Elektroantrieb oder um. einen
Kraftspeicher, wie eine mechanische Feder, einen hydraulischen und/oder pneumatischen Druckspeicher oder dergleichen
handeln. Der Kraftspeicher beaufschlagt das Sitzteil mit einer Kraft in der Richtung, daß hierdurch das Umlegen in
die Umklapp-Position bewirkt wird. Demzufolge weist der
Schwenk- und Verriegelungsmechanismus zusätzliche Verriegelungsmittel auf, die dem Sitzteil zugeordnet sind, um es
gegen die Kraft des Kraftspeichers in seiner Normalpositiön zu halten. Diese zusätzlichen Verriegelungsmittel können
mit Vorteil gemeinsam mit den Verriegelungsmittel der Rückenlehne insbesondere mittels ein und derselben Handhabe
entriegelbar sein. Das Sitzteil klappt dann aber nach dem Entriegeln sofort selbsttätig um, während die Rückenlehne
danach noch manuell umgelegt werden muß. Diese Reihenfolge wird durch das sofortige zwangsweise Umklappen des Sitzteils
gewährleistet, weil dies jedenfalls - bedingt durch das Antriebsorgan - schneller erfolgt, als das manuelle
Umklappen der Rückenlehne.
Eine weitere vorteilhafte Möglichkeit besteht darin, das Sitzteil und die Rückenlehne derart miteinander zu verbinden,
daß beim Umklappen der Rückenlehne zwangsweise gleichzeitig auch das Sitzteil umgeklappt wird. Natürlich
kann auch das Sitzteil zum Umklappen betätigt werden, so daß aufgrund der Verbindung dann zwangsweise auch die
Rückenlehne umgeklappt wird. Diese Verbindung des Sitzteils
und der Rückenlehne erfolgt insbesondere über ein mehrhebeliges
Gelenkgetriebe, welches so ausgelegt werden kann, daß geringe Betätigungskräfte erforderlich sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung
enthalten.
Anhand von beispielhaft in den Zeichnungen veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsformen soll im folgenden die
Erfindung näher erläutert werden. Dabei zeigen jeweils in stark schematischen Prinzipdarstellungen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Sitzkonstruktion in der Normalposition,
Fig. 2 die Sitzkonstruktion nach Fig. 1 nach dem Umlegen in die Umklapp-Position zwecks Laderaumvergrößerung,
Fig. 3 und 4
Darstellungen analog zu Fig. 1 bzw. 2 einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
In jeder der Zeichnungsfiguren ist stark schematisch eine
Sitzkonstruktion mit einem unteren Sitzteil 2 und einer hinteren Rückenlehne 4 veranschaulicht. Das Sitzteil 2 ist
ausgehend von seiner etwa waagerecht liegenden Sitz-Normalposition (Fig, 1, 3) - um eine in seinem vorderen,
der Rückenlehne 4 gegenüberliegenden Bereich angeordnete Querachse Y1 nach vorn und oben in eine etwa senkrecht
stehende Umklapp-Position umlegbar, s. Fig. 2 und 4. Die
Rückenlehne 4 ist ebenfalls umklappbar, und zwar - ausgehend von einer (abgesehen von einer bestimmten, vorzugsweise
variablen Rückenneigung) etwa senkrecht stehenden Normalposition (Fig. 1, 3) - um eine in ihrem unteren
Bereich angeordnete Querachse Y2 nach vorne und unten in
eine etwa waagerecht liegende Umklapp-Position, s. Fig.2.
Erfindungsgemäß ist ein spezieller, ein Umklappen nur der
Rückenlehne 4 bei nicht oder nicht vollständig in die Umklapp-Position umgeklapptem Sitzteil ausschließender
Schwenk- und Verriegelungsmechanismus 6 vorgesehen.
Wie sich aus Fig. 1 und 2 ergibt, weist der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus zunächst in an sich bekannter
Weise Verriegelungsmittel 8 zum selbsttätigen Verriegeln der Rückenlehne 4 in ihrer Normalposition und zum manuellen
Entriegeln der Rückenlehne 4 zwecks Umlegen in die Umklapp-Position auf. Bei dieser Ausführungsform nach Fig. 1 und 2
sind nun ferner spezielle Sperrmittel 10 vorgesehen, die praktisch zur "Überverriegelung" - den Verriegelungsmitteln
8 derart zugeordnet sind, daß die Rückenlehne 4 nur bei vollständig in die Umklapp-Position nach Fig. 2 umgelegtem
Sitzteil 2 entriegelbar ist. Mit Vorteil werden die Sperrmittel 10 unmittelbar in Abhängigkeit von der Position des
Sitzteils 2 betätigt. Die Verriegelungsmittel 8 weisen mindestens eine zum Entriegeln der Rückenlehne 4 manuell betätigbare
Handhabe 12 auf. Wie dargestellt, ist diese Handhabe 12 in der Regel durch ein Sperrelement 14 der Sperrmittel
10 gegen eine Bewegung in Entriegelrichtung blokkiert (Fig. 1). Eine Freigabe der Handhabe 12 erfolgt nur
dann, wenn das Sitzteil 2 vollständig in seine Umklapp-Position umgeklappt worden ist (Fig. 2). Dies wird im dargestellten
Ausführungsbeispiel dadurch erreicht, daß das
Sitzteil 2 in seiner Umklapp-Position über bestimmte Bewegungsübertragungselemente
16 das Sperrelement 14 in eine die Handhabe 12 freigebende Lösestellung bewegt. Erst dann
kann gemäß Fig. 2 mittels der Handhabe 12 eine Betätigung der Verriegelungsmittel 8 zwecks Entriegeln der Rückenlehne
4 erfolgen. Im übrigen sprechen die Darstellungen der Figuren 1 und 2 für sich, so daß keine weiteren Erläuterungen
erforderlich sind.
Bei der Aus führungs form nach Fig. 3 und 4 weist der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus 6 spezielle Antriebsmittel
20 für das Sitzteil 2 derart auf, daß nach dem Entriegeln der Rückenlehne 4 mittels der Handhabe 12 vor oder
während deren Umklappen zwangsweise das Sitzteil· 2 in dessen Umklapp-Position umgelegt wird. Hierzu wird das Sitzteil
2 von einem Antriebsorgan 22 beaufschiagt, wobei es
sich im einfachsten Fail· - wie dargesteilt - um ein Federelement handeln kann. Dabei sind Ausführungen mit mechanischer
Feder und/oder mit hydraulischem und/oder pneumatischem Druckspeicher möglich. Ferner liegt es im Bereich
der Erfindung, als Antriebsorgan 22 einen motorischen Antrieb, z.B. einen Elektromotor oder einen Druckzylinder
(pneumatisch und/oder hydraulisch) , vorzusehen. Bei Verwendung eines Federelementes, das als Kraftspeicher das
Sitzteil 2 ständig in Umklapprichtung mit einer Kraft F beaufschiagt wird, sind zusätzliche Verriegelungsmittel 24
vorgesehen, die das Sitzteil 2 gegen die Federkraft F in seiner Normalposition haiten. Mit Vorteil sind die zusätzlichen
Verriegelungsmittel 24 gemeinsam mit den Verriegelungsmitteln 8 der Rückenlehne 4 sowie insbesondere mittels
der gleichen Handhabe 12 entriegelbar. Gemäß Fig.4 bewirkt ein Entriegeln zunächst das selbsttätige Umklappen des
Sitzteils 2 . Die Rückeniehne 4 muß dann nachfolgend noch manuell umgeklappt werden.
In einer nicht dargestellten, dritten Ausführungsform sind
das Sitzteil 2 und die Rückenlehne 4 miteinander derart verbunden bzw. gekoppelt, daß beide Teile der Sitzkonstruktion
stets nur gemeinsam umgeklappt werden können. Die Verbindung bzw. Koppelung erfolgt vorzugsweise über ein mehrhebeliges
Gelenkgetriebe, um die Betätigungskraft gering zu halten. Auch bei dieser Ausführungsform wird sichergestellt,
daß eine Laderaumvergrößerung ausschließlich durch die in Fig. 2 dargestellten Positionen der Teile 2, 4 der
Sitzkonstruktion möglich ist. Bevorzugt wird der Schwenkvorgang durch Verschwenken des Sitzteils initiiert, indem
dieses aus seiner Normalposition heraus in Richtung seiner Umklapp-Position bewegt wird. Sobald dieser Schwenkvorgang
beginnt, wird automatisch die Rückenlehne 4 über die Verriegelungsmittel 8 entriegelt, und mit der weitergehenden
Schwenkbewegung des Sitzteils 2 führen die Koppelelemente die Rückenlehne ebenfalls in ihre Umklapp-Position. Durch
Umkehrung der Bewegungsvorgänge wird die Sitzkonstruktion wieder in die Normalstellung für die Beförderung von
Personen gebracht.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten bzw. beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern
umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Zur Erfüllung der an die Schwenk- und Verriegelungsmechanik
gestellten Funktionsaufgaben lassen sich neben mechanischen Elementen selbstverständlich auch beispielsweise
elektromagnetisch betätigte Elemente einsetzen. Als Bewegungsübertragungselemente sind Stangen, Züge und
dergleichen geeignet. Die beschriebenen Ausführungbeispiele dienen lediglich der Verdeutlichung des Funktionsablaufes,
nämlich dem Schwenken der Rückenlehne und des Sitzteils zur Erweiterung des Laderaumes in einer erzwungenen Reihenfolge
(Zwangssteuerung).
Claims (11)
1. Sitzkonstruktion, insbesondere für Kfz-Rücksitze, mit
einem Sitzteil (2) und einer Rückenlehne (4), wobei insbesondere zur Laderaumvergrößerung - einerseits das
Sitzteil (2) aus seiner etwa waagerecht liegenden Normalposition um eine in seinem von der Rückenlehne (4)
abgekehrten Bereich angeordnete Querachse (Y1) in eine etwa senkrecht stehende Umklapp-Position sowie andererseits
die Rückenlehne (4) aus ihrer etwa senkrecht stehenden Normalposition um eine in ihrem dem Sitzteil
(2) zugekehrten Bereich angeordnete Querachse (Y2) in Richtung des Sitzteils (2) in eine etwa waagerecht
liegende Umklapp-Position umlegbar sind,
gekennzeichnet durch einen derart ausgebildeten Schwenk- und Verriegelungsmechanismus (6) , daß die Rückenlehne (4) nur bei in seiner Umklapp-Position angeordnetem Sitzteil (2) in ihre Umklapp-Position überführbar ist.
gekennzeichnet durch einen derart ausgebildeten Schwenk- und Verriegelungsmechanismus (6) , daß die Rückenlehne (4) nur bei in seiner Umklapp-Position angeordnetem Sitzteil (2) in ihre Umklapp-Position überführbar ist.
2. Sitzkonstruktion nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus (6) Verriegelungsmittel
(8) zum selbsttätigen Verriegeln der
Rückenlehne (4) in ihrer Normalposition und zum manuellen Entriegeln der Rückenlehne (4) zwecks Umklappen
in die Umklapp-Position aufweist.
3. Sitzkonstruktion nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus (6) den Verriegelungsmitteln
(8) derart zugeordnete Sperrmittel (10) aufweist, daß die Rückenlehne (4) nur bei vollständig
in die Umklapp-Position umgelegtem Sitzteil (2) entriegelbar ist.
4. Sitzkonstruktion nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet , daß die Sperrmittel (10) unmittelbar in Abhängigkeit von der
Position des Sitzteils (2) betätigt werden.
5. Sitzkonstruktion nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsmittel (8) mindestens eine zum Entriegeln der Rückenlehne (4) manuell betätigbare Handhabe (12) aufweisen, wobei die Handhabe (12) durch ein Sperrelement (14) der Sperrmittel (10) blockiert ist und nur in der Umklapp-Position des Sitzteils (2) freigegeben wird.
dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsmittel (8) mindestens eine zum Entriegeln der Rückenlehne (4) manuell betätigbare Handhabe (12) aufweisen, wobei die Handhabe (12) durch ein Sperrelement (14) der Sperrmittel (10) blockiert ist und nur in der Umklapp-Position des Sitzteils (2) freigegeben wird.
6. Sitzkonstruktion nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus (6) Antriebsmittel
(20) für das Sitzteil (2) derart aufweist, daß nach dem Entriegeln der Rückenlehne (4) vor oder
während deren Umklappen zwangsweise das Sitzteil (2) in dessen Umklapp-Position bewegt wird.
7. Sitzkonstruktion nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmittel (20) ein das Sitzteil (2) beaufschlagendes
Antriebsorgan (22) aufweisen.
8. Sitzkonstruktion nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß als Antriebsorgan (22) ein Kraftspeicher, wie eine mechanische
Feder, ein hydraulischer und/oder pneumatischer Druckspeicher oder dergleichen, vorgesehen ist, wobei
der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus (6) zusätzliche Verriegelungsmittel (24) zum Halten des Sitzteils
(2) in seiner Normalposition aufweist.
9. Sitzkonstruktion nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Verriegelungsmittel (24) für das Sitzteil
(2) gemeinsam mit den Verriegelungsmitteln (8) der Rückenlehne (4) und insbesondere mittels der gleichen
Handhabe (12) entriegelbar sind.
10. Sitzkonstruktion nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzteil (2) und die Rückenlehne (4) derart miteinander verbunden sind, daß beim Umklappen des Sitzteils
dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzteil (2) und die Rückenlehne (4) derart miteinander verbunden sind, daß beim Umklappen des Sitzteils
(2) zwangsweise gleichzeitig auch die Rückenlehne (4) umgeklappt wird.
11. Sitzkonstruktion nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzteil (2) und die Rückenlehne (4) über ein mehrhebeliges Gelenkgetriebe verbunden sind.
dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzteil (2) und die Rückenlehne (4) über ein mehrhebeliges Gelenkgetriebe verbunden sind.
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