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DE29715345U1 - Sitzkonstruktion insbesondere für Kfz-Rücksitze - Google Patents

Sitzkonstruktion insbesondere für Kfz-Rücksitze

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DE29715345U1
DE29715345U1 DE29715345U DE29715345U DE29715345U1 DE 29715345 U1 DE29715345 U1 DE 29715345U1 DE 29715345 U DE29715345 U DE 29715345U DE 29715345 U DE29715345 U DE 29715345U DE 29715345 U1 DE29715345 U1 DE 29715345U1
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DE
Germany
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backrest
seat part
seat
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locking means
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Johnson Controls GmbH
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Johnson Controls GmbH
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Description

8424/VIl/bu
Johnson Controls GmbH
Industriestr. 20-30, D-51399 Burscheid
Sitzkonstruktion insbesondere für Kfz-Rücksitze
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sitzkonstruktion, insbesondere für Kfz-Rücksitze bzw. -Rücksitzbänke, mit einem Sitzteil und einer Rückenlehne, wobei - insbesondere zur Laderaumvergrößerung - einerseits das Sitzteil aus seiner etwa waagerecht liegenden Normalposition um eine in seinem von der Rückenlehne abgekehrten, vorderen Bereich angeordnete Querachse in eine etwa senkrecht stehende Umklapp-Position sowie andererseits die Rückenlehne aus ihrer etwa senkrecht stehenden Normalposition um eine in ihrem dem Sitzteil zugekehrten, unteren Bereich angeordnete Querachse in eine etwa waagerecht liegende Umklapp-Position umklappbar sind.
Eine derartige Sitzkonstruktion ist beispielsweise in der US-A-5 044 683 sowie auch in der US-A-5 248 178 beschrieben .
Der Innenraum von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Personen-Kombifahrzeugen, ist oftmals so ausgelegt, daß der hinter den Rücksitzen befindliche Raum als Laderaum zum Transport von Gegenständen dient. Dieser Laderaum wird in der Normalposition der Rücksitze, üblicherweise einer Rücksitzbank, durch die Rückenlehne gegenüber dem Fahrgastraum
begrenzt. Im Falle einer starken Verzögerung des Fahrzeugs infolge einer Vollbremsung oder bei einem Frontalaufprall wird das im Laderaum hinter der Rückenlehne befindliche Ladegut beschleunigt und prallt gegen die Rückenlehne. Dies bedingt, daß die Rückenlehne bestimmten Anforderungen genügen muß, damit eine Gefahr für die Insassen des Fahrzeugs weitgehend ausgeschlossen wird.
Eine Vergrößerung der Ladefläche des Fahrzeugs ist durch Umklappen der Rückenlehne und eventuell auch zusätzliches Umklappen des Sitzteils möglich. Hierbei wird in der Regel zunächst das Sitzteil um einen Winkel von etwa 90° umgeklappt, so daß die Sitzfläche an der Rückseite der Rückenlehnen der beiden Vordersitze zur Anlage kommt, wobei das Sitzteil gegenüber dem Fahrzeugboden eine fast senkrechte Stellung einnimmt. Danach erfolgt ein Umklappen der Rückenlehne um ebenfalls etwa 90° in eine somit etwa waagerechte Position. Der vergrößerte Laderaum wird durch die rückwärtige Fläche der Rückenlehne gebildet, wobei die nun senkrecht stehende Unterseite des Sitzteils die Abgrenzung des so vergrößerten Laderaumes gegenüber dem restlichen Fahrgastraum darstellen soll.
Bei den bekannten Sitzkonstruktionen hat sich gezeigt, daß es oftmals möglich ist, die Rückenlehne in eine fast waagerechte Stellung zu schwenken, ohne vorher das Sitzteil in seine Umklapp-Position zu bringen. Hierzu wird beispielsweise auf die oben erwähnte US-A-5 044 683, Fig. 4 sowie die US-A-5 248 178, Fig. 2 und 8, hingewiesen. Eine solche Position von Sitzteil und Rückenlehne erweist sich als nachteilig, weil ein so erweiterter Laderaum lediglich durch die Rückenlehnen der Vordersitze abgegrenzt wird. Das bei einem Frontalaufprall gegen die Rückseite der Rücken-
lehnen auftreffende, beschleunigte Ladegut würde die Rückenlehnen der Vordersitze unzulässig belasten und daher eine große Gefahr für die Fahrzeuginsassen darstellen. Ferner hat sich gezeigt, daß gelegentlich die Rückenlehne mit ihrer gepolsterten Vorderfläche derart auf der gepolsterten Sitzfläche des nicht umgeklappten Sitzteils federnd und in einer deshalb nicht definierten Schrägstellung zur Auflage kommt, daß die Rückseite der Rückenlehne eine in Fahrtrichtung hin ansteigende schiefe Ebene bildet. Hierdurch kann das beschleunigte Ladegut über diese schiefe Ebene hinweg so umgelenkt werden, daß es die oberen Abschnitte der Vordersitz-Rückenlehnen treffen kann, wodurch diese einer großen Gefahr einer übermäßigen Belastung und daher Beschädigung unterliegen. Hierdurch könnten die Insassen auf den Vordersitzen gegen das Lenkrad bzw. gegen die Armaturentafel gedrückt werden. Im besonders ungünstigen Fall könnten die Insassen sogar direkt am Kopf getroffen werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Sitzkonstruktion der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die eine erhöhte Sicherheit für die Fahrzeuginsassen gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß ein spezieller Schwenk-und Verriegelungsmechanismus derart vorgesehen ist, daß die Rückenlehne nur bei in die Umklapp-Position gebrachtem Sitzteil in ihre Umklapp-Position überführbar ist. Damit wird erfindungsgemäß zwangsweise dafür gesorgt, daß eine Laderaumvergrößerung nur dadurch möglich ist, daß sowohl das Sitzteil in seiner etwa senkrechten Umklapp-Position zur abstützenden Anlage an den Vordersitzen gelangt, als auch die Rückenlehne in ihre etwa
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waagerecht liegende Umklapp-Position gebracht wird. Hierdurch wird die Entstehung einer schiefen Ebene wirksam verhindert, so daß die Ladung allenfalls über die rückseitige Fläche der etwa waagerechten Rückenlehne hinweg gegen das hochgeklappte Sitzteil prallen kann. Gegen eine solche Belastung kann auf noch relativ einfache und wirtschaftliche Weise eine hinreichende Stabilität gewährleistet werden.
Üblicherweise sind der Rückenlehne Verriegelungsmittel zugeordnet, wodurch einerseits die Rückenlehne in ihrer Normalposition selbsttätig verriegelt wird, und andererseits kann die Rückenlehne manuell entriegelt werden, um sie nachfolgend in die Umklapp-Position umklappen zu können.
Im Zusammenhang mit diesen Verriegelungsmitteln besteht eine erste erfindungsgemäße Ausführungsform darin, daß der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus spezielle Sperrmittel aufweist, die den Verriegelungsmitteln der Rückenlehne derart zugeordnet sind, daß die Rückenlehne nur bei vollständig in die Umklapp-Position umgeklapptem Sitzteil entriegelbar ist. Es handelt sich somit um eine "Überverriegelung" der üblicherweise vorgesehenen Verriegelungsmittel der Rückenlehne. Vorzugsweise werden die Sperrmittel unmittelbar in Abhängigkeit von der Position des Sitzteils betätigt. Dies bedeutet, daß erst in der Umklapp-Position des Sitzteils selbsttätig die Arretierung der Verriegelungsmittel aufgehoben wird. Erst dann kann eine Entriegelung der Rückenlehne zwecks Umklappen in ihre Umklapp-Position erfolgen. Der Benutzer ist hierdurch dazu gezwungen, in jedem Fall erst das Sitzteil umzuklappen, um nachfolgend überhaupt die Rückenlehne umlegen zu können.
Eine zweite erfindungsgemäße Ausführungsform besteht darin,
daß der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus spezielle Antriebsmittel für das Sitzteil derart aufweist, daß nach einem Entriegeln der Rückenlehne vor oder während deren Umklappen das Sitzteil zwangsweise in dessen Umklapp-Position umgeklappt wird. Hierzu ist ein das Sitzteil beaufschlagendes Antrxebsorgan vorgesehen. Dabei kann es sich mit Vorteil z.B. um einen Elektroantrieb oder um. einen Kraftspeicher, wie eine mechanische Feder, einen hydraulischen und/oder pneumatischen Druckspeicher oder dergleichen handeln. Der Kraftspeicher beaufschlagt das Sitzteil mit einer Kraft in der Richtung, daß hierdurch das Umlegen in die Umklapp-Position bewirkt wird. Demzufolge weist der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus zusätzliche Verriegelungsmittel auf, die dem Sitzteil zugeordnet sind, um es gegen die Kraft des Kraftspeichers in seiner Normalpositiön zu halten. Diese zusätzlichen Verriegelungsmittel können mit Vorteil gemeinsam mit den Verriegelungsmittel der Rückenlehne insbesondere mittels ein und derselben Handhabe entriegelbar sein. Das Sitzteil klappt dann aber nach dem Entriegeln sofort selbsttätig um, während die Rückenlehne danach noch manuell umgelegt werden muß. Diese Reihenfolge wird durch das sofortige zwangsweise Umklappen des Sitzteils gewährleistet, weil dies jedenfalls - bedingt durch das Antriebsorgan - schneller erfolgt, als das manuelle Umklappen der Rückenlehne.
Eine weitere vorteilhafte Möglichkeit besteht darin, das Sitzteil und die Rückenlehne derart miteinander zu verbinden, daß beim Umklappen der Rückenlehne zwangsweise gleichzeitig auch das Sitzteil umgeklappt wird. Natürlich kann auch das Sitzteil zum Umklappen betätigt werden, so daß aufgrund der Verbindung dann zwangsweise auch die Rückenlehne umgeklappt wird. Diese Verbindung des Sitzteils
und der Rückenlehne erfolgt insbesondere über ein mehrhebeliges Gelenkgetriebe, welches so ausgelegt werden kann, daß geringe Betätigungskräfte erforderlich sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten.
Anhand von beispielhaft in den Zeichnungen veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsformen soll im folgenden die Erfindung näher erläutert werden. Dabei zeigen jeweils in stark schematischen Prinzipdarstellungen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Sitzkonstruktion in der Normalposition,
Fig. 2 die Sitzkonstruktion nach Fig. 1 nach dem Umlegen in die Umklapp-Position zwecks Laderaumvergrößerung,
Fig. 3 und 4
Darstellungen analog zu Fig. 1 bzw. 2 einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
In jeder der Zeichnungsfiguren ist stark schematisch eine Sitzkonstruktion mit einem unteren Sitzteil 2 und einer hinteren Rückenlehne 4 veranschaulicht. Das Sitzteil 2 ist ausgehend von seiner etwa waagerecht liegenden Sitz-Normalposition (Fig, 1, 3) - um eine in seinem vorderen, der Rückenlehne 4 gegenüberliegenden Bereich angeordnete Querachse Y1 nach vorn und oben in eine etwa senkrecht stehende Umklapp-Position umlegbar, s. Fig. 2 und 4. Die
Rückenlehne 4 ist ebenfalls umklappbar, und zwar - ausgehend von einer (abgesehen von einer bestimmten, vorzugsweise variablen Rückenneigung) etwa senkrecht stehenden Normalposition (Fig. 1, 3) - um eine in ihrem unteren Bereich angeordnete Querachse Y2 nach vorne und unten in eine etwa waagerecht liegende Umklapp-Position, s. Fig.2.
Erfindungsgemäß ist ein spezieller, ein Umklappen nur der Rückenlehne 4 bei nicht oder nicht vollständig in die Umklapp-Position umgeklapptem Sitzteil ausschließender Schwenk- und Verriegelungsmechanismus 6 vorgesehen.
Wie sich aus Fig. 1 und 2 ergibt, weist der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus zunächst in an sich bekannter Weise Verriegelungsmittel 8 zum selbsttätigen Verriegeln der Rückenlehne 4 in ihrer Normalposition und zum manuellen Entriegeln der Rückenlehne 4 zwecks Umlegen in die Umklapp-Position auf. Bei dieser Ausführungsform nach Fig. 1 und 2 sind nun ferner spezielle Sperrmittel 10 vorgesehen, die praktisch zur "Überverriegelung" - den Verriegelungsmitteln 8 derart zugeordnet sind, daß die Rückenlehne 4 nur bei vollständig in die Umklapp-Position nach Fig. 2 umgelegtem Sitzteil 2 entriegelbar ist. Mit Vorteil werden die Sperrmittel 10 unmittelbar in Abhängigkeit von der Position des Sitzteils 2 betätigt. Die Verriegelungsmittel 8 weisen mindestens eine zum Entriegeln der Rückenlehne 4 manuell betätigbare Handhabe 12 auf. Wie dargestellt, ist diese Handhabe 12 in der Regel durch ein Sperrelement 14 der Sperrmittel 10 gegen eine Bewegung in Entriegelrichtung blokkiert (Fig. 1). Eine Freigabe der Handhabe 12 erfolgt nur dann, wenn das Sitzteil 2 vollständig in seine Umklapp-Position umgeklappt worden ist (Fig. 2). Dies wird im dargestellten Ausführungsbeispiel dadurch erreicht, daß das
Sitzteil 2 in seiner Umklapp-Position über bestimmte Bewegungsübertragungselemente 16 das Sperrelement 14 in eine die Handhabe 12 freigebende Lösestellung bewegt. Erst dann kann gemäß Fig. 2 mittels der Handhabe 12 eine Betätigung der Verriegelungsmittel 8 zwecks Entriegeln der Rückenlehne 4 erfolgen. Im übrigen sprechen die Darstellungen der Figuren 1 und 2 für sich, so daß keine weiteren Erläuterungen erforderlich sind.
Bei der Aus führungs form nach Fig. 3 und 4 weist der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus 6 spezielle Antriebsmittel 20 für das Sitzteil 2 derart auf, daß nach dem Entriegeln der Rückenlehne 4 mittels der Handhabe 12 vor oder während deren Umklappen zwangsweise das Sitzteil· 2 in dessen Umklapp-Position umgelegt wird. Hierzu wird das Sitzteil 2 von einem Antriebsorgan 22 beaufschiagt, wobei es sich im einfachsten Fail· - wie dargesteilt - um ein Federelement handeln kann. Dabei sind Ausführungen mit mechanischer Feder und/oder mit hydraulischem und/oder pneumatischem Druckspeicher möglich. Ferner liegt es im Bereich der Erfindung, als Antriebsorgan 22 einen motorischen Antrieb, z.B. einen Elektromotor oder einen Druckzylinder (pneumatisch und/oder hydraulisch) , vorzusehen. Bei Verwendung eines Federelementes, das als Kraftspeicher das Sitzteil 2 ständig in Umklapprichtung mit einer Kraft F beaufschiagt wird, sind zusätzliche Verriegelungsmittel 24 vorgesehen, die das Sitzteil 2 gegen die Federkraft F in seiner Normalposition haiten. Mit Vorteil sind die zusätzlichen Verriegelungsmittel 24 gemeinsam mit den Verriegelungsmitteln 8 der Rückenlehne 4 sowie insbesondere mittels der gleichen Handhabe 12 entriegelbar. Gemäß Fig.4 bewirkt ein Entriegeln zunächst das selbsttätige Umklappen des Sitzteils 2 . Die Rückeniehne 4 muß dann nachfolgend noch manuell umgeklappt werden.
In einer nicht dargestellten, dritten Ausführungsform sind das Sitzteil 2 und die Rückenlehne 4 miteinander derart verbunden bzw. gekoppelt, daß beide Teile der Sitzkonstruktion stets nur gemeinsam umgeklappt werden können. Die Verbindung bzw. Koppelung erfolgt vorzugsweise über ein mehrhebeliges Gelenkgetriebe, um die Betätigungskraft gering zu halten. Auch bei dieser Ausführungsform wird sichergestellt, daß eine Laderaumvergrößerung ausschließlich durch die in Fig. 2 dargestellten Positionen der Teile 2, 4 der Sitzkonstruktion möglich ist. Bevorzugt wird der Schwenkvorgang durch Verschwenken des Sitzteils initiiert, indem dieses aus seiner Normalposition heraus in Richtung seiner Umklapp-Position bewegt wird. Sobald dieser Schwenkvorgang beginnt, wird automatisch die Rückenlehne 4 über die Verriegelungsmittel 8 entriegelt, und mit der weitergehenden Schwenkbewegung des Sitzteils 2 führen die Koppelelemente die Rückenlehne ebenfalls in ihre Umklapp-Position. Durch Umkehrung der Bewegungsvorgänge wird die Sitzkonstruktion wieder in die Normalstellung für die Beförderung von Personen gebracht.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten bzw. beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Zur Erfüllung der an die Schwenk- und Verriegelungsmechanik gestellten Funktionsaufgaben lassen sich neben mechanischen Elementen selbstverständlich auch beispielsweise elektromagnetisch betätigte Elemente einsetzen. Als Bewegungsübertragungselemente sind Stangen, Züge und dergleichen geeignet. Die beschriebenen Ausführungbeispiele dienen lediglich der Verdeutlichung des Funktionsablaufes, nämlich dem Schwenken der Rückenlehne und des Sitzteils zur Erweiterung des Laderaumes in einer erzwungenen Reihenfolge (Zwangssteuerung).

Claims (11)

8424/VIl/bu Johnson Controls GmbH Industriestr. 20-30, D-51399 Burscheid Ansprüche
1. Sitzkonstruktion, insbesondere für Kfz-Rücksitze, mit einem Sitzteil (2) und einer Rückenlehne (4), wobei insbesondere zur Laderaumvergrößerung - einerseits das Sitzteil (2) aus seiner etwa waagerecht liegenden Normalposition um eine in seinem von der Rückenlehne (4) abgekehrten Bereich angeordnete Querachse (Y1) in eine etwa senkrecht stehende Umklapp-Position sowie andererseits die Rückenlehne (4) aus ihrer etwa senkrecht stehenden Normalposition um eine in ihrem dem Sitzteil (2) zugekehrten Bereich angeordnete Querachse (Y2) in Richtung des Sitzteils (2) in eine etwa waagerecht liegende Umklapp-Position umlegbar sind,
gekennzeichnet durch einen derart ausgebildeten Schwenk- und Verriegelungsmechanismus (6) , daß die Rückenlehne (4) nur bei in seiner Umklapp-Position angeordnetem Sitzteil (2) in ihre Umklapp-Position überführbar ist.
2. Sitzkonstruktion nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus (6) Verriegelungsmittel (8) zum selbsttätigen Verriegeln der
Rückenlehne (4) in ihrer Normalposition und zum manuellen Entriegeln der Rückenlehne (4) zwecks Umklappen in die Umklapp-Position aufweist.
3. Sitzkonstruktion nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus (6) den Verriegelungsmitteln (8) derart zugeordnete Sperrmittel (10) aufweist, daß die Rückenlehne (4) nur bei vollständig in die Umklapp-Position umgelegtem Sitzteil (2) entriegelbar ist.
4. Sitzkonstruktion nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet , daß die Sperrmittel (10) unmittelbar in Abhängigkeit von der Position des Sitzteils (2) betätigt werden.
5. Sitzkonstruktion nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsmittel (8) mindestens eine zum Entriegeln der Rückenlehne (4) manuell betätigbare Handhabe (12) aufweisen, wobei die Handhabe (12) durch ein Sperrelement (14) der Sperrmittel (10) blockiert ist und nur in der Umklapp-Position des Sitzteils (2) freigegeben wird.
6. Sitzkonstruktion nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus (6) Antriebsmittel (20) für das Sitzteil (2) derart aufweist, daß nach dem Entriegeln der Rückenlehne (4) vor oder während deren Umklappen zwangsweise das Sitzteil (2) in dessen Umklapp-Position bewegt wird.
7. Sitzkonstruktion nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmittel (20) ein das Sitzteil (2) beaufschlagendes Antriebsorgan (22) aufweisen.
8. Sitzkonstruktion nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß als Antriebsorgan (22) ein Kraftspeicher, wie eine mechanische Feder, ein hydraulischer und/oder pneumatischer Druckspeicher oder dergleichen, vorgesehen ist, wobei der Schwenk- und Verriegelungsmechanismus (6) zusätzliche Verriegelungsmittel (24) zum Halten des Sitzteils (2) in seiner Normalposition aufweist.
9. Sitzkonstruktion nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Verriegelungsmittel (24) für das Sitzteil (2) gemeinsam mit den Verriegelungsmitteln (8) der Rückenlehne (4) und insbesondere mittels der gleichen Handhabe (12) entriegelbar sind.
10. Sitzkonstruktion nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzteil (2) und die Rückenlehne (4) derart miteinander verbunden sind, daß beim Umklappen des Sitzteils
(2) zwangsweise gleichzeitig auch die Rückenlehne (4) umgeklappt wird.
11. Sitzkonstruktion nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzteil (2) und die Rückenlehne (4) über ein mehrhebeliges Gelenkgetriebe verbunden sind.
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