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DE29714609U1 - Vorgefertigte Montagebox für den Heizungs- und Rohrleitungsbau sowie den Sanitärbereich - Google Patents

Vorgefertigte Montagebox für den Heizungs- und Rohrleitungsbau sowie den Sanitärbereich

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DE29714609U1
DE29714609U1 DE29714609U DE29714609U DE29714609U1 DE 29714609 U1 DE29714609 U1 DE 29714609U1 DE 29714609 U DE29714609 U DE 29714609U DE 29714609 U DE29714609 U DE 29714609U DE 29714609 U1 DE29714609 U1 DE 29714609U1
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Germany
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
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    • E04C2/44Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the purpose
    • E04C2/52Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by the purpose with special adaptations for auxiliary purposes, e.g. serving for locating conduits
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    • F24D3/00Hot-water central heating systems
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  • Civil Engineering (AREA)
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  • Domestic Plumbing Installations (AREA)
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Description

1 Mein Zeichen: 97/0804 G
Manfred Schneider
Am Nussbuck 11
D 91096 Möhrendorf
Vorgefertigte Montagebox für den Heizungs- und Rohrleitungsbau sowie den Sanitärbereich
Die Erfindung bezieht sich auf eine vorgefertigte Montagebox für den Heizungs- und Rohrleitungsbau sowie den Sanitärbereich zur erleichterten maßgerechten Herstellung der Anschlußverbindungen zwischen den bauseitig installierten Zu- und Ableitungen für Wasser und Gas sowie gegebenenfalls Meßleitungen einerseits und den daran anzuschließenden Geräten, Armaturen und/oder Bedienungselementen andererseits, wobei die Montagebox an einer Rohbauwand in geeigneter Höhen-, Seiten- und Tiefenposition befestigbar und nach durchgeführter Anschlußverbindung durch Mauerwerk, Putz und/oder Fliesen kaschierbar ist, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine solche Montagebox ist im wesentlichen bekannt, und zwar durch das DE-GM 94 14 913 (1) oder durch das DE-GM G 93 11 444.3 (2). Bei (1) sind die Kunststoffrohre und Abfluss-' rohre herstellungsmäßig auf festgelegte Achsmaße in einen Block aus Isolierschaum eingearbeitet, d.h. ein Montageblock enthält zwei oder mehrere fluidführende Rohre bereits eingebaut.
Dadurch tritt das Problem auf, daß die aus dem Block nach unten herausragenden Kunststoffrohre mit dem zu verarbeitenden Kunststoffrohr des Handwerkers, oft ein anderes Fabrikat, verbunden werden müssen. Die Verbindung von Rohren verschiedener Hersteller kann nämlich Probleme hervorrufen, sowohl bei der Montage als auch im Falle der Stellung von Gewährleistungsansprüchen. Weiterhin ist nachteilig, daß man bei einem fertig eingeschäumten Montageblock nicht mehr an die dadurch vergossenen Anschlußverbindungen im Montageblock herankommt und somit bei Anschluß an im Estrich verlegte Rohre (vielfach üblich) eine gesonderte/zusätzliche Rohrverbindung im Estrich anordnen muß, die nicht oder nur schwer kontrollierbar ist. Rohrverbindungen sollten aus Gründen der Sicherheit möglichst nicht im Estrich unkontrollierbar eingebaut werden. Unbequemlichkeiten bereitet auch, daß beim Einbau von Kupfer- oder Edelstahlrohren an der Baustelle ein besonderer Montageblock, je nach Rohrart, eingesetzt werden muß. und daß die Montageblöcke entweder einen Syphonbogen DN 50/40 für z.B. einen Waschtischanschluß oder einen Syphonbogen DN 50/50 für z.B. einen Anschluß einer Spüle werkseitig fest eingebaut haben. Der Aufwand an Lagerhaltung wird bei diesem bekannten System auch dadurch vergrößert, daß die Anschlußleitungen für das Wasser nur von unten in den Montageblock eingeführt werden. Für eine Leitungsinstallation, die baubedingt
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2 Mein Zeichen: 97/0804 G
von oben den Anschlüssen zugeführt wird, muß dann ein speziell gefertigter Montageblock eingesetzt werden. Diese Blöcke sind aus vorgenannten Gründen nicht variabel, sie sind auf jeweils nur ein spezielles Anwendungsgebiet abgestimmt und somit in ihrem Einsatzgebiet begrenzt. Daraus folgt die schon erwähnte, relativ aufwendige Lagerhaltung. 5
Durch (2) ist zwar ein Armaturengehäuse bekannt, das von einem Block aus isolierendem Kunststoff umgeben ist, jedoch erfüllt dieser Block keinerlei Führungs- und Fixierungsfunktionen für die an das Armaturengehäuse heranzuführenden Rohrleitungen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen vorgefertigten Montageblock zu schaffen, mit welchem unter Vermeidung der geschilderten Schwierigkeiten eine exakte positionsgenaue Fixierung der ankommenden und abgehenden Rohrleitungen und der zugehörigen Anschlußverbindungen ermöglicht ist, ohne daß die Montagebox in bereits intern zugeschäumter Form vorliegen müßte. Eine Unteraufgabe besteht darin, die Montagebox in ihrem Inneren so zu gestalten, daß mit ihr Rohrleitungen unterschiedlichen Außendurchmessers und unterschiedlicher Materialiengleich gut fixiert werden können.
Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst, nämlich dadurch,
- daß ein Unterteil der Montagebox aus einem wärmedämmenden und schallisolierenden Kunststoff-Formkörper mit eingeformten, frontseitig zugänglichen Kanälen bzw. Ausnehmungen zum Einlegen der Leitungen und der Anschlußverbindungen bzw. Fittings/Muffen besteht,
- daß das Kunststoff-Material des Formkörpers eine solche Festigkeit und Formelastizität und die Kanäle/Ausnehmungen eine solche lichte Weite und Profilform aufweisen, daß die Leitungen und Anschlußverbindungen unter elastischer Deformation der Wandungen der eingeformten Kanäle und Ausnehmungen in diese eindrückbar und in der eingedrückten Position fixiert sind
- und daß der Unterteil der Montagebox mit seinen eingelegten Leitungen und Anschlußverbindungen durch einen mit dem Unterteil verbindbaren Abschlußdeckel endgültig wärmegedämmt und schallisoliert und nach außen zumindest mörteldicht abschließbar ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Ansprüchen 2 bis 19 angegeben. - Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile sind vor allem darin zu sehen, daß die neue Montagebox einfach aufgebaut, kostengünstig herstellbar und in, auf oder vor der Montagewand leicht montierbar ist
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und in ihr eines oder mehrere Rohre oder Leitungen mit den daran befestigten Anschlußfittings oder Anschlußmuffen mühelos und auf das richtige Achsabstandsmaß ausgerichtet installiert werden können. Der hohe Zeit- und Materialaufwand konventioneller Installationen kann wesentlich verringert werden. Durch den Anspruch 10 wird die vorerwähnte Unteraufgabe gelöst, indem insbesondere Rohre und Leitungen gleicher Nennweite, aber mit verschiedenen Außendurchmessern, in den Kanälen der Montagebox fixierbar sind. Die unterschiedlichen Außendurchmesser sind bedingt durch die verschiedenen Rohrmaterialien, wie z.B. Kunststoff, Kupfer, Edelstahl oder dgl. bei mediumführenden Rohren, den Haus-Abflußrohren verschiedener Hersteller und den Syphonbögen mit unterschiedlichen Anschlußmuffen-Durchmessern, die nun alle mit ein und derselben Montagebox installiert werden können. Unter Rohrhaltefedern, auch als „Rohrclips" bezeichnet, werden solche aus Metall oder einem geeigneten Kunststoff verstanden, ferner auch Gummimanschetten, die zum Einlegen der Leitungen geschlitzt sind und die koaxial in den Kanal bzw. die Kanäle eingearbeitet sind, damit die eingelegte Rohrleitung gegen Längs- und Querkräfte fixiert ist. Als weiterer Vorteil ergibt sich, daß die Montagebox aufgrund ihrer Kanalausbildung und -führung bezüglich der Rohranschlußmöglichkeiten variabel ist, d.h. mindestens ein mediumführendes Rohr oder eine Leitung können in das Unterteil sowohl von unten oder von oben oder auch von der Seite kommend punktgenau eingeführt werden.
Weitere Merkmale und Vorteile sowie Aufbau und Wirkungsweise des Gegenstandes der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung, in welcher mehrere Ausführungsbeispiele dargestellt sind, näher erläutert. In der Zeichnung zeigt in z.T. schematischer, vereinfachter Darstellung:
Fig. 1 ein Unterteil einer Montagebox nach der Erfindung in perspektivischer
Darstellung,
Fig. 2 den Gegenstand nach Fig. 1 mit aufgesetztem Abschlußdeckel, wobei
die Pfeile symbolisieren, daß die dargestellten drei Eingangs- bzw. Ausgangsöffnungen im Abschlußdeckel durch herausbrechbare Scheiben verschlossen sein können,
Fig. 3 den Schnitt nach der Schnittebene IH-III aus Fig. 1, dvh. eine eingesetzte
Rohrhaltefeder
den Schnitt nach der Schnittebene IV-IV aus Fig. 1, d.h. eines der Schraubbefestigungslöcher des Unterteils mit eingesetzter Abstandshül se,
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Fig. 5 bis Fig. 7 eine Montagebox, vereinfacht in Draufsicht dargestellt, bei der die
Warm- und Kaltwasserleitungen auf dreierlei verschiedene Weise an die Box heran geführt sind,
Fig. 8 bis 10 in vereinfachter Seitenansicht, die Montagebox in drei verschiedenen
Positionen der Wandbefestigung: „In-der-Wand", „Auf-der Wand" und
„Vor der Wand",
Fig. 11 und 12 in einer Ansicht von oben, die Montage der Montagebox in einer Metall-Ständerwand bzw. in einer Holzständerwand und
Fig. 13 die Montagebox mit eingelegten und durch Rohrhaltefedern zusätzlich
fixierten Leitungen, jedoch ohne Abschlußdeckel, in isometrischer Dar
stellung.
Die vorgefertigte Montagebox MB nach Fig. 1 und 2 ist vorgesehen fur den Heizungs- und Rohrleitungsbau sowie den Sanitärbereich und dient zur erleichterten maßgerechten Herstellung der Anschlußverbindungen zwischen den bauseitig installierten Zuleitungen Zl, Z2 und Ableitungen A für Wasser, sowie gegebenenfalls von Meßleitungen einerseits und den daran anzuschließenden (nicht dargestellten) Geräten, Armaturen und/oder Bedienungselementen andererseits, wie es Fig. 5 bis 7 prinzipiell zeigen, wobei die Montagebox MB an einer Rohbauwand 3 in geeigneter Höhen-, Seiten- und Tiefenposition befestigbar ist (siehe Fig. 8 bis 10) und nach durchgeführter Anschlußverbindung durch Mauerwerk, Putz und/oder Fliesen kaschierbar ist. Zusätzlich zur oder anstelle der Installation von Zu- und Ableitungen für Wasser könnte die Montagebox auch prinzipiell bei der Installation und Anschlußverbindung von Gasleitungen eingesetzt werden (nicht dargestellt).
Der Unterteil 1 der Montagebox MB nach Fig. 1 und 2 besteht aus einem wärmedämmenden und schallisolierenden Kunststoff-Formkörper FK mit eingeformten, frontseitig zugänglichen Kanälen kl, k2, k3 bzw. Ausnehmungen al, a2, a3 zum Einlegen der (in Fig. 1 und 2 nicht dargestellten) Leitungen und der Anschlußverbindungen bzw. Fittings/Muffen. Das Kunststoff-Material des Formkörpers FK weist eine solche Festigkeit und Formelastizität und die Kanä-Ie/Ausnehmungen kl, k2, k3bzw. al - a3 weisen eine solche lichte Weite und Profilform auf, daß die Leitungen und Anschlußverbindungen unter elastischer Deformation der Wandungen w der eingeformten Kanäle kl -k3 und Ausnehmungen al - a3 in diese eindrückbar und in der eingedrückten Position fixiert sind. Der Unterteil 1 bzw. Formkörper FK der Montagebox MB ist mit seinen eingelegten (aus Fig. 5 bis 7 sowie Fig. 13 beispielhaft ersichtlichen) Leitungen
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und Anschlußverbindungen durch einen mit dem Unterteil 1 verbindbaren Abschlußdeckel 2 endgültig wärmegedämmt und schallisoliert und nach außen zumindest mörteldicht abschließbar, wie es Fig. 2 (allerdings ohne installierte Leitungen und Fittings) demonstriert. Fig. 1 zeigt, daß die Kanäle kl, k2 in Längsrichtung fl des Unterteils lverlaufen und an ihren beiden Enden 4, 5 offen sind, so daß die einzufügenden Leitungen von oben und/oder unten an das Unterteil 1 heranführbar sind, wobei die genannte Längsrichtung fl in montierter Lage der Montagebox MB mit einer Vertikalen zusammenfällt. Der hier zur Installation einer Abwasserleitung (Syphon) mit Muffe dienende, im Querschnitt größere Kanal k3 ist im Unterteil 1 nicht durchgehend, ist aber zum Einstecken einer Muffe über die Öffnung 13 im Abschlußdeckel 2 zugänglich (Fig. 2).
In Fig. 2 ist strichpunktiert angedeutet,daß wenigstens ein Kanal k4 in Querrichtung f2 des Unterteils 1 verlaufen und an seinen beiden Enden offen sein kann, so daß die einzufugenden Leitungen seitlich von links und/oder rechts an das Unterteil 1 heranfuhrbatr sind, wobei die genannte Querrichtung £2 in montierter Lage der Montagebox MB mit einer Horizontalen zusammenfällt. Es ist auch möglich, daß wenigstens ein Kanal k5 diagonal im Unterteil 1 verläuft und an beiden oder nur an einem Ende offen und im letztgenannten Fall am anderen Ende über die Deckelöffnung 11 erreichbar ist. Dieser Kanal k5 könnte zusätzlich zum diagonalen Verlauf oder anstelle dessen auch abgewinkelt verlaufen (nicht dargestellt). Generell gilt,daß wenigstens einer der Kanäle, die in Längs-, Quer- oder Diagonalrichtung im Formkörper FK des Unterteils 1 verlaufen, nur an einem Ende offen und demgemäß als Sackkanal ausgebildet sein kann. Anhand der detaillierter dargestellten Kanäle kl bis k3 erkennt man, daß diese kanalgrundseitig einen Rundquerschnitt 6 aufweisen und daß der Rundquerschnitt 6 auf seiner offenen Seite in einen parallelflankigen Nutquerschnitt 7 übergeht. Insbesondere überstreicht der Rundquerschnitt 6 der Kanäle kl bis k3 mehr als einen Halbkreis und ist die lichte Weie des angrenzenden Nutquerschnitts 7 kleiner als der Durchmesser des Rundquerschnitts 6. Auf diese Weise ergibt sich eine Schnappfunktion beim Einlegen der Leitungen/Rohre in die Kanäle kl -k3.
Man kann die Schnapp- und Haltefünktion der Kanalwandungen w noch dadurch verstärken und gleichzeitig den Durchmesserbereich der einzulegenden Leitungen/Rohre erweitern, indem man in dieKanalwandungen w einschließlich des Kanalgrundes eine oder mehrere insbesondere lyraformige, an den Kanalquerschnitt angepaßte Rohrhaltefedern 9 einfügt, mit denen Leitun-
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; 6 Mein Zeichen: 97/0804 G
gen/Rohre unterschiedlichen Durchmessers in den Kanälen kl - k3 fixierbar sind, vergl. Fig. 1 und Fig. 3. Die letztgenannte Fig. zeigt, daß die Rohrhaltefeder 9 einen Bodensteg 9a aufweist, mit dem sie im Formkörper FK vergossen bzw. eingeschäumt ist, ohne daß ihre Federwirkung behindert ist.
5
Die als Kanalerweiterungen ausgebildeten Ausnehmungen al - a3 zur Aufnahme der Anschlußverbindungen sind gemäß Fig. 1 in einem Bereich innerhalb des Kanalverlaufs angeordnet; dies ist die bevorzugte Ausführung, wenngleich es prinzipeil auch möglich ist, sie am Kanaleingang oder am Kanalausgang anzuordnen. In Fig. 2 ist mit dem Kanal k4 und den diesen kreuzenden Kanälen kl, k2 angedeutet, daß eine Kanalerweiterung al, a2 als Kreuzungsstelle oder Abzweig für mindestens einen quer verlaufenden Kanal (k4) ausgebildet sein kann.. Letzterer kann auch als Leitungsbogen (nicht dargestellt) ausgebildet sein.
Die Montagebox MB bzw. ihr Unterteil 1 weisen vorzugsweise im wesentlichen Quader- bzw.
Kastenform auf, weil diese Grundform für die in Fig. 8-12 dargestellten Befestigungsarten am besten geeignet ist. Im Unterteil 1 sind Schraubbefestigungslöcher 8 eingeformt, und zwar bei einem Unterteil 1 mit Rechteckgrundriß bevorzugt mindestens vier Schraubbefestigungslöcher 8 mit eingefügten Abstandshülsen 10 in den Eckbereichen oder in deren Nähe (Fig. 1 und Fig. 4). Der Abschlußdeckel 2 gemäß Fig. 2 ist zweckmäßigerweise eine wasserfeste Bauplatte, die mittels einer Vormauerung verkleidbar bzw. überputzbar oder überfliesbar ist. Fig. 2 verdeutlicht auch, daß der Abschlußdeckel 2 mindestens eine vergrößerte Eingangs- bzw. Ausgangsöffhung, und zwar die Kalt- und Warmwasser-Eingangsöffnungen 11, 12 und die Abwasser-Ausgangsöffnung 13 aufweist, und daß die Eingangs- bzw. Ausgangsöffhungen 11-13 mittels herausbrechbare Deckel 11', 12', 13' welche über eine kreisförmige Sollbruchstellen in Form einer Perforation oder eine ähnlichen Materialschwächung mit dem Rest des Abschlußdeckels 2 verbunden sind, wahlweise freilegbar sind. An der Unterseite des Abschlußdeckels 2 zumindest im Flächenbereich und auf der Länge der Kanäle kl - k3 und gegebenenfalls im Flächenbereich der Ausnehmungen al - a3 sind Stege oder Streifen 14, 15 aus schall- und wärmedämmendem Isoliermaterial aufgebracht. Der Abschlußdeckel 2 ist ist mittels Schraub- oder Steckverbindung am Unterteil 1 befestigbar, vergl. die sechs Durchgangslöcher 18 im Abschlußdeckel 2 und die zugehörigen Sacklöcher 19 im Unterteil 1 (Fig. 2 in Verbindung mit Fig. 1). Bei vorzugsweise rechteckigem Grundriß des Unterteils 1 ist dieses deckseitig an seinen beiden Längsseiten durch aufgebrachte Randstreifen oder -stege 16, 17 aus einem wasserfesten Bauplattenmaterial verstärkt, so daß der Abschlußdeckel 2 gleicher Wanddicke demge-
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&Ggr;:
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maß schmäler ausgeführt werden kann, und zur Abdeckung des von den Randstreifen oder Stegen 16, 17 freigelassenen Mittelbereiches vorgesehen ist. Auf diese Weise ergibt sich bei aufgesetztem Abschlußdeckel 2 eine bündige Deckfläche (Fig. 2). Eine bevorzugte Ausführung besteht weiterhin darin, daß das Unterteil 1 bis auf die gegebenenfalls vorhandenen Randstreifen oder -Stege 16, 17 aus einem Isolierschaum gefertigt ist, desssen Festigkeit ein Anschrauben des Unterteils 1 an eine Wand oder ein Einmauern und dessen Elastizität ein Einklemmen der zu befestigenden Leitungen in den Kanälen kl - k3 gestatten.
Fig. 5 zeigt zwei Wasserrohre Zl, Z2 von unten an die Montagebox MB herangeführt, Abflußsyphon DN 50/40 oder DN 50/50. Fig. 6 zeigt 2 Wasserrohre Zl, Z2 von oben hergeführt, Abflußsyphon DN 50/40 oder DN 50/50. Fig. 7 zeigt ein Wasserrohr Zl von unten, das andere Z2 von oben hergeführt, Abflußsyphon DN 50/40 oder DN 50/50. Die Abflußsyphons sind jeweils mit A bezeichnet. Dies sind nur einige der Variationsmöglichkeiten, die sich je nach Anordnung der internen Kanäle kl - k3 und Ausnehmungen al - a3 erweitern lassen. Die Fig. 8 bis 10 sprechen für sich selbst. Die Abstandshalter bei der Vor-der-Wand-Montage nach Fig. 10 sind mit 20 bezeichnet. Ebenso sind die Darstellungen nach Fig. 11 und 12 ohne nähere Erläuterung verständlich.
Fig. 13 zeigt das in Fig. 5 dargestellte Beispiel in detaillierter , isometrischer (liegender) Darstellung. Man erkennt die Warm- und Kaltwasser-Zuflußleitungen Zl, Z2 und die Abflußleitung (Abflußsyphon) A größeren Querschnitts, jeweils eingelegt in die Kanäle kl, k2 bzw. k3, wobei die Leitungen kl, k2 jeweils zusätzlich gehalten sind durch zwei der insgesamt 6 eingezeichneten Rohrhaltefedern 9. Alle drei Leitungen Zl, Z2, A sind mit je einem dichtend über je eine Rohrverbindung 21 angeschlossenen Rohrknie 22 ausgestattet, so daß sie mit den Fittings 23 bzw. der Anschlußmuffe 24 nach außen ragen, d.h. durch die Öffnungen 11, 12, 13 des Abschlußdseckels 2 hindurch, der in Fig. 13 der besseren Übersicht wegen nicht eingezeichnet ist, jedoch mit seinen Öffnungen 11 bis 13 über die Fittings 23 und die Anschlußmuffe 24 geschoben und dann festgeschraubt werden kann.
Mit der erfindungsgemäBe Montagebox MB kann man Rohrleitungen mit daran befestigten Anschlußfittings oder Anschlußmuffen sicher und paßgerecht fixieren. Der Kunststoff-Formkörper(Korpus) besteht z.B. aus Polyurethanschaum oder Polyethylenschaum. Der Formkörper in bevorzugter Kasten- oder Quaderform kann an den 4 Umfangsseiten und an Ober- und Unterseite von einer Bauplatte oder dgl. eingefaßt sein, d.h. nicht nur deckseitig, wie in
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Fig. 2 gezeigt. Der Formkörper für den Unterteil 1 kann aber auch unmittelbar aus Isolierschaum hergestellt sein, also ohne Seitenbegrenzungen mittels Bauplatten. Einige weitere Ausfuhrungen sind diefolgenden: a) Formkörper FK aus einem äußeren Block aus einem festen Material, wie z.B. PUR-Integral-Hartschaum, b) aus einem Metallrahmen mit Polystrolschaum ausgefüllt oder c) einem PU-Schaum Corpus, mit Bauplatten ummantelt und einem Kern der aus weicherem Material, vorzugsweise Polystrolschaum oder dgl. mit einem geringeren Raumgewicht als der Schaum des Corpus. - .Der Kanal bzw. die Kanäle kl, k2, k3 sind in ihrem Querschnitt, wie beschrieben,vorteilhafterweise rund ausgebildet, können aber auch ein anderes geometrisches Profil aufweisen. Die Verengung der Nut über dem Kanal oder den Kanälen gibt dem eingedrückten Rohr einen festen Halt gegen Langs- und Querkräfte. Die Rohrhalterung mittels der Rohrhaltefedernbzw. Clips, ist fest mit dem Isolierschaum verbunden. Der Clip bzw. die Clips dienen der zusätzlichen Befestigung gegen Längs- und Querkräfte von Rohr oder Leitung in dem Kanal/den Kanälen kl - k3. Der Kanal /die Kanäle kl - k3 können in eine Kanalweiterung und/oder in eine Kanalvertiefung (in der Beschreibung mit'Ausnehmung' bezeichnet) zur Aufnahme von Anschlußfitting oder Anschlußmuffe an Rohr oder Leitung, münden und dort enden. Der Kanal kann aber auch aus dieser Weitererung und/oder Vertietung heraus weitergeführt werden. Diese Weiterung und/oder Vertiefung kann folglich an einem Ende des Formkörpers FK der erfindungsgemäßen Montagebox MB angebracht sein oder auch an jeder beliebigen Stelle im Bereich des Verlaufs der Kanal-Mittellinie.
Der Formkörper/das Unterteil 1 wird nach erfolgter Montage von Rohr und Leitung mit dem dazu gehörenden Anschlußfitting oder der zugehörigen Muffe durch den Abschlußdeckel 2 abgedeckt.Wie erwähnt besteht dieser Abschlußdeckel 2 bevorzugt aus einer Bauplatte, die vorteilhaft sowohl verputzbar und überfliesbar ist als auch dem Brandschutz genügt und von wasserabweisender, insbesondere wasserfester, Qualität ist.
Wie ebenfalls bereits beschrieben, besitzt der Abschlußdeckel 2 an der Unterseite mindestens einen Streifen aus Isoliermaterial, vorzugsweise aus Isolierschaum, Moosgummi oder dgl. Der Isolierstreifen paßt beim Aufsetzen des Deckels 2 genau in den Nutteil 7 der Kanäle kl - k3 des Unterteils 1. Die Aufgabe des Isolierstreifens ist, zusätzlich Fließgeräusqhe in der Leitung zu entkoppeln und Wärme zu dämmen. Der Isolierstreifen kann in unterschiedlichen Profilen ausgebildet sein, vorteilhafterweise leicht konisch.
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Bezusszeichenliste k3 Montagebox
MB a3 Zuleitungen (Warm- und Kaltwasser)
Zl, Z2 Ableitung bzw. Abflußleitung (Syphon)
A Unterteil von (MB)
1 Abschlußdeckel von (1)
2 Rohbauwand
3 Kunststoff-Formkörper
FK 13 Kanäle
kl, k2, Ausnehmungen
al, a2, Wandungen
W Längsrichtung
&Pgr; Enden von (kl, k2)
4,5 Kanäle, weitere
k4, k5 Querrichtung
f2 ,13' Deckelöffnungen
11, 12, Rundquerschnitt der Kanäle
6 Nutquerschnitt der Kanäle
7 Schraubbefestigungslöcher
8 Rohrhaltefedern
9 Bodensteg von (9)
9a Abstandshülsen
10 herausbrechbare Deckel an (2)
11M2'; Stege oder Streifen an (2)
14,15 Randstreifen
16,17 Durchgangslöcher in (2)
18 Sacklöcher in (1)
19 Abstandshalter
20 Rohrverbindung
21 Rohrknie
22 Fitting
23 Anschiußmuffe
24
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Claims (19)

· t 1 Mein Zeichen:97/0804 G Schutzansprüche
1. Vorgefertigte Montagebox für den Heizungs- und Rohrleitungsbau sowie den Sanitärbereich zur erleichterten maßgerechten Herstellung der Anschlußverbindungen zwischen den bauseitig installierten Zu- und Ableitungen für Wasser und Gas sowie gegebenenfalls Meßleitungen einerseits und den daran anzuschließenden Geräten, Armaturen und/oder Bedienungselementen andererseits, wobei die Montagebox an einer Rohbauwand in geeigneter Höhen-, Seiten- und Tiefenposition befestigbar und nach durchgeführter Anschlußverbindung durch Mauerwerk, Putz und/oder Fliesen kaschierbar ist, dadurch gekennzeichnet,
- daß ein Unterteil (1) der Montagebox (MB) aus einem wärmedämmenden und schallisolierenden Kunststoff-Formkörper (FK) mit eingeformten, frontseitig zugänglichen Kanälen (kl k5) bzw. Ausnehmungen (al, a2, a3) zum Einlegen der Leitungen (Zl, Z2, A) und der Anschlußverbindungen bzw. Fittings/Muffen besteht,
- daß das Kunststoff-Material des Formkörpers (FK) eine solche Festigkeit und Formelastizität und die Kanäle/Ausnehmungen (kl - k5, al - a3) eine solche lichte Weite und Profilform aufweisen, daß die Leitungen und Anschlußverbindungen unter elastischer Deformation der Wandungen (w) der eingeformten Kanäle und Ausnehmungen (kl - k5, al - a3) in diese eindrückbar und in der eingedrückten Position fixiert sind
- und daß der Unterteil (1) der Montagebox (MB) mit seinen eingelegten Leitungen und Anschlußverbindungen durch einen mit dem Unterteil verbindbaren Abschlußdeckel (2) endgültig wärmegedämmt und schallisoliert und nach außen zumindest mörteldicht abschließbar ist.
2. Montagebox nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Kanal (kl) in Längsrichtung (fl) des Unterteils (1) verläuft und an seinen beiden Enden offen ist, so daß die einzufügenden Leitungen von oben und/oder unten an das Unterteil (1) heranfuhrbar sind, wobei die genannte Längsrichtung (&OHgr;) in montierter Lage der Montagebox (MB) mit einer Vertikalen zusammenfällt.
3. Montagebox nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Kanal (k4) in Querrichtung (f2) des Unterteils (1) verläuft und an seinen beiden Enden offen ist, so daß die einzufügenden Leitungen seitlich von links und/oder rechts an_das Unterteil (1) heranführbatr sind, wobei die genannte Querrichtung (£2) in montierter Lage der Montagebox (MB) mit einer Horizontalen zusammenfällt.
MSchn971.doc
• · · · I · ft»
2 Mein Zeichen: 97/08 04 G
4. Montagebox nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Kanal (k5) diagonal oder abgewinkelt) im Unterteil (1) verläuft und an einem oder an beiden Enden offen ist.
5. Montagebox nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Kanal (kl k5), der in Längs-, Quer- oder Diagonalrichtung im Formkörper des (FK) Unterteils (1) verläuft, nur an einem Ende offen und demgemäß als Sackkanal ausgebildet ist.
6. Montagebox nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanä-Ie (kl - k5) kanalgrundseitig einen Rundquerschnitt (6) aufweisen und daß der Rundquerschnitt auf seiner offenen Seite in einen parallelflankigen Nutquerschnitt (7) übergeht.
7. Montagebox nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rundquerschnitt (6) der Kanäle (kl - k5) mehr als einen Halbkreis überstreicht und die lichte Weie des angrenzenden Nutquerschnitts (7) kleiner ist als der Durchmesser des Rundquerschnitts.(6).
8. Montagebox nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie bzw. ihr Unterteil (1) im wesentlichen Quader- bzw. Kastenform aufweisen.
9. Montagebox nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in ihren Unterteil (1) Schraubbefestigungslöcher (8) eingeformt sind.
10. Montagebox nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in die-Kanalwandungen (w) eine oder mehrere insbesondere lyraförmige, an den Kanalquerschnitt angepaßte Rohrhaltefedern (9) eingefügt sind, mit denen Leitungen unterschiedlichen Durchmessers in den Kanälen (kl - k5) fixierbar sind..
11. Montagebox nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die als Kanalerweiterungen ausgebildeten Ausnehmungen (al - a3) zur Aufnahme der Anschlußverbindungen am Kanaleingang, am Kanalausgang oder in einem Bereich innerhalb des Kanalverlaufs angeordnet sind..
MSchn971.doc
3 Mein Zeichen:97/0804 G
12. Montagebox nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kanal erweiterung (al, a2) als Kreuzungsstelle oder Abzweig für mindestens einen quer und gegebenenfalls als Leitungsbogen verlaufenden Kanal (k4) ausgebildet ist.
13. .Montagebox nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschlußdeckel (2) eine wasserfeste Bauplatte ist, die mittels einer Vormauerung verkleidbar bzw. überputzbar oder überfliesbar ist.
14. Montagebox nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Unterteil (1) mit Rechteckgrundriß mindestens vier Schraubbefestigungslöcher (8) mit eingefügten Abstandshülsen (10) in den Eckbereichen oder in deren Nähe angeordnet sind.
15. Montagebox nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei der Abschlußdeckel mindestens eine vergrößerte Eingangs-bzw. Ausgangsöffnung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingangs- bzw. Ausgangsöffnung mittels eines herausbrechbaren Deckels (11', 12', 13'), welcher über eine kreisförmige Sollbruchstelle in Form einer Perforation oder eine ähnlichen Materialschwächung mit dem Rest des Abschlußdeckels (2) verbunbden ist, wahlweise freilegbar ist.
16. Montagebox nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite des Abschlußdeckels (2) zumindest im Flächenbereich und auf der Länge der Kanäle (kl - k5) und gegebenenfalls im Flächenbereich der Ausnehmungen (al - a3) Stege oder Streifen (14, 15) aus Isoliermaterial aufgebracht sind.
17. Montagebox nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschlußdeckel (2) mittels Schraub- oder Steckverbindung am Unterteil befestigbar ist.
18. Montagebox nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß bei vorzugsweise rechteckigem Grundriß des Unterteils (1) dieses deckseitig an seinen beiden Längsseiten durch aufgebrachte Randstreifen oder -Stege (16, 17) aus einem wasserfesten Bauplattenmaterial verstärkt und der Abschlußdeckel (2) gleicher Wanddicke zur Abdeckung des von den Randstreifen oder -Stegen (16, 17) freigelassenen Mittelbereiches vorgesehen ist, so daß sich bei aufgesetztem Abschlußdeckel (2) eine bündige Deckfläche ergibt.
MSchn971.doc
4 Mein Zeichen: 97/0804 G
19. Montagebox nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterteil (1) bis auf die gegebenenfalls vorhandenen Randstreifen oder -stege (16, 17) aus einem Isolierschaum gefertigt ist, desssen Festigkeit ein Anschrauben des Unterteils (1) an eine Wand oder ein Einmauern und dessen Elastizität ein Einklemmen der zu befestigenden Leitungen in den Kanälen (kl - k5) gestatten.
MSchn97L.doc
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