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DE29713114U1 - Lichtleiter mit Vorwärtsstreuung - Google Patents

Lichtleiter mit Vorwärtsstreuung

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DE29713114U1
DE29713114U1 DE29713114U DE29713114U DE29713114U1 DE 29713114 U1 DE29713114 U1 DE 29713114U1 DE 29713114 U DE29713114 U DE 29713114U DE 29713114 U DE29713114 U DE 29713114U DE 29713114 U1 DE29713114 U1 DE 29713114U1
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Description

X 545 Ma
Lichtleiter mit Vorwärtsstreuung
Die Erfindung bezieht sich auf einen Lichtleiter mit Vorwärtsstreuung mit den Merkmalen des jeweiligen Oberbegriffs von Anspruch 1 und Anspruch 5. Ein solcher Lichtleiter ist aus der EP 0 656 548 A2 bekannt.
Dem bekannten Lichtleiter der EP 0 656 548 A2 liegt das Bestreben zugrunde, eine Oberflächenstrukturierung an der Lichtaustrittsfläche zu vermeiden, die als herstellungsmäßig aufwendig empfunden wird. Dabei wird insbesondere als eine derartige unerwünschte Oberflächenstrukturierung auch eine Aufrauhung in Betracht gezogen, wie sie beispielsweise die beiden DE-GM 93 00 991 und 89 13 036 und die EP-A 533 301 beschreiben.
Der bekannte Lichtleiter der EP 0 656 548 A2 wird unter Vermeidung der unerwünschten Oberflächenstrukturierungen in Formen plattenförmig gegossen. Das Licht wird an mindestens einer Kante der Platte eingeleitet, wobei mindestens eine Flachseite der Platte als Lichtaustrittsfläche dient. Zum Zwecke einer gleichmäßigen Ausleuchtung der Lichtaustrittsfläche werden in das transparente Trägermaterial des Lichtleiters ebenfalls transparente Streupartikel mit etwas vom Trägermaterial verschiedener Brechzahl eingelagert, die, bezogen auf das Trägermaterial, vorzugsweise 0,02 bis 0,5 Gew% ausmachen sollen, wobei allgemein als Obergrenze des Gewichtsprozentanteils der Streupartikel am Trägermaterial 1 Gew% angegeben ist. Höhere Gewichtsanteile der Streupartikel werden speziell im Vergleich mit der EP-A 342 283 oder der EP-A 269 324 schon deshalb als nachteilig angesehen, weil sie die Lichttransmission erheblich reduzieren und eine starke
Trübung verursachen. Bekanntlich nimmt dabei die Lichtstreuung an den Streupartikeln stark mit der Wellenlänge ab, so daß sich bei höheren Gewichtsanteilen von Streupartikeln im Trägermaterial eine merkliche Farbänderung des der Lichtaustrittsflache von der Innenseite des Lichtleiters aus zugeführten Lichts in Abhängigkeit vom Abstand von der Lichtquelle ergibt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen alternativen Aufbau des Lichtleiters anzugeben, der mindestens für bestimmte Anwendungsfälle dem Lichtleiter nach der EP 0 656 548 A2 überlegen ist.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung mit den Merkmalen der Ansprüche 1 oder 5 gelöst, wobei insbesondere die Kennzeichnungsmerkmale von Anspruch 5 auch als bevorzugte Realisierungen von Anspruch 1 dienen können.
Nach der Erfindung werden an sich bekannte Mittel neuartig kombiniert. So wird eine Farbverschiebung innerhalb des Lichtleiters in Abhängigkeit vom Abstand zur Lichtquelle aufgrund höherer Gewichtsanteile der Streupartikel am Trägermaterial bewußt in Kauf genommen. Es hat sich dabei gezeigt, daß eine solche Farbverschiebung durch angepaßte Rauhheit der Lichtaustrittsfläche für praktische Fälle völlig ausreichend kompensiert werden kann. Eine solche Rauhheit bietet darüber hinaus den Vorteil, daß die Lichtaustrittsfläche weniger empfindlich als eine glatte Fläche gegen Verkratzen oder auch Verschmutzung durch Oberflächenkontamination mit z.B. fettiger Haut einer Person ist. Als besonders wirkungsvoll erweist sich der erfindungsgemäße Lichtleiter dann, wenn seine Dimensionen relativ klein sind. Die Erfindung eröffnet dabei geradezu neue Anwendungsfälle einer gleichmäßigen Hintergrundbeleuchtung von Informationsflächen, wie beispielsweise Fahrplänen, Praxisschildern, Namensschildern, Hausnummern, kleinen Hinweis- und Informationsschildern, LCD-Anzeigen und LCD-Bildschirmen. Das schließt nicht aus, die erfindungsgemäßen Lichtleiter auch in größeren Anwendungsfällen von Straßenschildern bis zu Werbeflächen einzusetzen.
Die Ansprüche 2 und 3 betreffen bevorzugte Gewichtsanteile der Streupartikel in bezug auf das Trägermaterial, die deutlich oberhalb der Obergrenze gemäß der EP 0 548 A2 liegen.
Im Gegensatz zur EP 0 656 548 A2 wird für den Lichtleiter ferner die Ausbildung als extrudiertes Formstück bevorzugt. Abgesehen von größerer Maßhaltigkeit wird dabei insbesondere auch der Lösungsweg der Erfindung gemäß Anspruch 5 realisierbar, die rauhe Oberfläche im Wege des Extrusions-Verfahrens unter Ausnutzung der natürlichen Schwundeigenschaften des Trägermaterials selbsttätig zu gewinnen, ohne dabei für die rauhe Oberflächenstrukturierung noch einer aufwendigen Nacharbeitung zu bedürfen, wie dies in der EP 0 656 548 A2 für derartige rauhe Strukturen noch als notwendig unterstellt wird. Diese selbsttätige Einstellung der rauhen Struktur der Lichtaustrittsfläche kann man nach Austritt aus dem Extrusionsmundstück unter Vermeidung einer nachglättenden Kalandrierung erreichen. Diese Art einer Oberflächenprofilierung an der Lichtaustrittsfläche des als extrudiertes Formstück gebildeten Lichtleiters wird auch unabhängig von den kennzeichnenden Merkmalen der Ansprüche 1 bis 3 als erfinderische Gestaltung eines Lichtleiters angesehen, wobei jedoch die Einbeziehung einiger oder aller Merkmale der Ansprüche 1 bis 4 bevorzugt ist.
Wie bisher üblich, haben bevorzugt auch bei dem erfindungsgemäßen Lichtleiter die Streupartikel eine kugelige Form, welche für die Vorwärtsstreuung als zweckmäßig erscheint und zugleich in kontrollierter Weise Lichtanteile über die Lichtaustrittsfläche verteilt.
Gemäß den Ansprüchen 6 bis 9 werden im Rahmen der Erfindung bevorzugt Streupartikel relativ großen Durchmessers eingesetzt. Vergleichsweise sieht die EP 0 656 548 A2 Durchmesser im Bereich von 2 bis 20 &mgr;&tgr;&agr; vor.
Auch im Rahmen des erfindungsgemäßen Lichtleiters können für das Trägermaterial sowie die Streupartikel bekannte Materialien und Strukturen der Streupartikel einge-
setzt werden. So beschreibt die EP 0 656 548 A2 als Trägermaterial bereits ein Acrylglas, für das Anspruch 11 im Rahmen der Erfindung bevorzugte mögliche Ersatzstoffe angibt. Als Material der Streupartikel Polystyrol oder Butylacrylat zu verwenden ist beispielsweise aus der EP 0 269 324 A2, Seite 3, erster vollständiger Absatz, bekannt. Phenylmethacrylat als Material der Streupartikel ist in der DE 42 16 341 Al angegeben. Das Material der Streupartikel jeweils von einer an das Trägermaterial angeglichenen und jeweils in sich vernetzten Schale zu umgeben ist beispielsweise aus der EP-A 269 A2 in Verbindung mit der EP-A 342 283 Al an sich bekannt. Man erhält dabei unter anderem den Vorteil, bei der an sich wünschenswerten Verwendung von Polystyrol als Material der Streupartikel dieses Material durch Anordnung als Kernmaterial in einer Schutzhülle gegen Alterung schützen zu können. Hierbei kann man in bevorzugter Weise für den Fall der Verwendung eines Acrylglases als Trägermaterial Streupartikel einsetzen, deren kugelige Hülle von in sich vernetztem Acrylglas gebildet ist und jeweils einen Kern aus Polystyrol umschließt, wobei der Kern die eigentliche Streufunktion der Streupartikel übernimmt.
Die Ansprüche 14 bis 24 betreffen an die Struktur des erfindungsgemäßen Lichtleiters speziell angepaßte oder anpaßbare anwendungstechnische Weiterbildungen. So nutzt An-Spruch 14 die erfindungsgemäß vorgesehene rauhe Struktur der Lichtaustrittsfläche in weiterer Funktion als luftbeaufschlagte Stützfläche für eine auf der rauhen Struktur aufgelagerte beleuchtete Diffuserschicht aus. Diese Diffuserschicht kann selbst als eigenständige Leuchtfläche dienen, z.B. als Hinweis- oder Richtungsschild oder aus anderen Gründen beleuchtetes Bauelement, z.B. Bodenelement, Wandelement oder Deckenelement, oder eine Informationsträgerschicht sein, z.B. bei Fahrplänen, Praxisschildern, Namensschildern oder Hausnummern.
Zum Anspruch 22 sei ergänzend vermerkt, daß die Einpassung einer Lichtquelle in eine Ausnehmung im lichtein-
leitenden Rand eines plattenförmigen Lichtleiters an sich beispielsweise aus der DE-GM 89 13 036.7 bekannt ist.
Als besonders bevorzugt wird ferner die im Anspruch 23 eröffnete Möglichkeit angesehen, das Lichtaustrittsfenster einer Leuchtdiodenlichtleiste unmittelbar und bündig an die Lichteinleitungsstelle anzuschließen, vorzugsweise durch Verklebung oder Verschweißung. Leuchtdioden sind quasi monochromatische Lichtquellen, die sowieso bei der Vorwärtsstreuung keiner Veränderung einer Farbverteilung unterliegen. Im Sinne von Anspruch 22 kann man einen vergleichbaren Effekt sogar bei unmittelbarem Anschluß einer Leuchtdiode oder einer Leuchtdiodenanordnung an den Lichtleiter in einer Aussparung der Lichteinleitungsstelle erreichen, ohne noch ein zwischengeschaltetes Lichtaustrittsfenster einer Leuchtdiodenlichtleiste zwingend zu benötigen. Mit einer derartigen Konstruktionsweise einer originären Verbindung einer Leuchtdiode oder einer Leuchtdiodenanordnung mit dem Lichtleiter erhält man für sich eine Flächenleuchte als ein anschlußfertiges handelsfähiges Gebilde.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einer schematischen Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel noch näher erläutert.
Die einzige Figur zeigt eine Explosionszeichnung eines erfindungsgemäßen plattenförmigen Lichtleiters mit an seinen beiden Flachseiten und an seinem Rand anschließbaren bzw. angeschlossenen Ergänzungsteilen.
Der plattenförmige Lichtleiter 2 besteht aus einem Trägermaterial, z.B. aus einem farblosen Acrylglas (PMMA). In diesem Acrylglas sind kugelige Streupartikel 4 homogen eingelagert, die im gezeigten Ausführungsbeispiel an der Lichtaustrittsfläche 6 etwas in gleichmäßiger enger Flächenverteilung hervortreten und die dargestellte Rauhheit der Lichtaustrittsfläche 6 bilden.
Die hervortretenden Streupartikel 4 an der Lichtaustrittsfläche 6 dienen dabei zugleich als luftbeaufschlagte Stützfläche für eine aufgelagerte beleuchtete Diffuser-
schicht, die hier eine Informationsträgerschicht 8 ist.
Auf der der Lichtaustrittsfläche 6 abgewandten Flachseite des plattenförmigen Lichtleiters 2 ist eine gleiche Struktur wie die beschriebene der Lichtaustrittsfläche vorgesehen, die hier als luftbeaufschlagte Stützfläche für eine Reflektorplatte 10 dient. Alternativ kann man auch die Reflektorplatte 10 durch eine zweite Informationsträgerschicht 8 ersetzen.
An einem, in der Abbildung oberen, Rand der plattenförmigen Lichtleiterplatte 2 erstreckt sich über dessen ganzen Länge - oder abweichend von der Abbildung auch nur über einer geringere Länge - eine Leuchtdiodenlichtleiste. Dargestellt ist dabei eine Leuchtdiodenanordnung 12 auf einem gemeinsamen Leiterstreifen (SMD-LED - Surface Mounted Device-Light Emitting Diods), die mit einem Stromzuführkabel 14 versehen ist. Die Leuchtdiodenanordnung 12 ist dabei zwischen einem farblosen transparenten Lichtaustrittsfenster 16 und einem stark reflektierenden U-Profil 18 angeordnet und als eigenständige Leuchtdiodenlichtleiste ausgebildet und gegen äußere Einflüsse geschützt. Das Lichtaustrittsfenster 16 ist dabei zweckmäßig auf den Rand des plattenförmigen Lichtleiters 2 unmittelbar mittels eines transparenten Klebstreifens aufgeklebt oder direkt mit diesem Rand verschweißt. Dieser Rand dient dabei als Lichteinleitungsstelle 22 in den Lichtleiter 2.
Auf dem der beschriebenen Leuchtdiodenlichtleiste abgewandten Rand des plattenförmigen Lichtleiters 2 ist, wie aus der Abbildung unten ersichtlich, eine gleiche Leuchtdiodenlichtleiste in entsprechender Weise montiert. An ihre Stelle kann auch ein Abschluß durch eine Reflektorschicht treten.
Das ganze beschriebene Gebilde ist durch einen den Umfang des plattenförmigen Lichtleiters 2 gegen äußere Einflüsse schützenden Profilrahmen mit nach innen weisendem U-Profil-Rahmen 20 umgeben.

Claims (24)

X 545 Ma (Dr.S/we/ib/k) 23. Juli 1997 BWF Kunststoffe GmbH & Co. KG 89362 Offingen / DE Lichtleiter mit Vorwärtsstreuung 10 Ansprüche 15
1. Lichtleiter (2) mit Vorwärtsstreuung, der mindestens eine Lichteinleitungsstelle (22) und mindestens eine gleichmäßig auszuleuchtende größere Lichtaustrittsfläche (6) aufweist, deren Hauptrichtungen normal zueinander orientiert sind,
wobei der Lichtleiter (2) ein absorptionsarmes transparentes Trägermaterial mit eingelagerten absorptionsarmen, transparenten und insbesondere in sich vernetzten Streupartikeln (4) mit vom Trägermaterial verschiedener Brechzahl aufweist,
dadurch gekennzeichnet ,
daß die Streupartikel (4) im Lichtleiter (2) mehr als 1,0 Gewichtsprozent, bezogen auf das Trägermaterial, ausmachen und
. daß die Lichtaustrittsfläche (6) eine rauhe Struktur aufweist.
2. Lichtleiter (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Streupartikel (4) höchstens 5,0 Gewichtsprozent, bezogen auf das Trägermaterial, ausmachen.
3. Lichtleiter (2) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Streupartikel (4) im Lichtleiter (2) 1,1 bis 3,0 Gewichtsprozent, vorzugsweise 1,2 bis 1,5 Gewichts-
prozent, bezogen auf das Trägermaterial, ausmachen. 4. Lichtleiter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtleiter (2) ein extrudiertes Formstück ist.
5. Lichtleiter (2) mit Vorwärtsstreuung, der mindestens eine Lichteinleitungsstelle (22) und mindestens eine gleichmäßig auszuleuchtende größere Lichtaustrittsfläche (6) aufweist, deren Hauptrichtungen etwa normal zueinander orientiert sind, wobei der Lichtleiter (2) ein absorptionsarmes transparentes Trägermaterial mit eingelagerten absorptionsarmen, transparenten und insbesondere in sich vernetzten Streupartikeln (4) mit vom Trägermaterial verschiedener Brechzahl aufweist, insbesondere nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine rauhe Struktur der Lichtaustrittsfläche (6) von aus der nachbearbeitungsfreien Oberfläche eines extrudierten Formstücks teilweise hervorragenden Streupartikeln (4) gebildet ist.
6. Lichtleiter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Streupartikel (4) kugelig sind.
7. Lichtleiter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Streupartikel (4) einen mittleren Durchmesser von mehr als 20 &mgr;&idiagr;&eegr; haben.
8. Lichtleiter (2) nach Anspruch 7, dadurch gekenn-
zeichnet, daß die Streupartikel (4) einen mittleren Durchmesser von höchstens 75 &mgr;&pgr;&igr; haben.
9. Lichtleiter (2) nach den Ansprüchen 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Streupartikel (4) einen mittleren Durchmesser im Bereich von 25 bis 50 &mgr;&pgr;&igr;, vorzugsweise bei 30 &mgr;&pgr;&igr;, haben.
10. Lichtleiter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial ein Acrylglas (PMMA) ist.
11. Lichtleiter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial ein Polyethy-
lenterephthalat (PET) oder ein Copolymer davon (PETG) ist.
12. Lichtleiter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Streupartikel (4) ein Polystyrol (PS), ein Phenylmethacrylat oder ein Butylacrylat ist.
13. Lichtleiter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Streupartikel (4) jeweils von einer an das Trägermaterial angeglichenen und vorzugsweise in sich vernetzten Schale umgeben ist.
14. Lichtleiter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die rauhe Struktur der Lichtaustrittsfläche (6) als luftbeaufschlagte Stützfläche für eine beleuchtete Diffusorschicht vorgesehen ist.
15. Lichtleiter (2) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Diffusorschicht eine Informationsträgerschicht (8) ist.
16. Lichtleiter (2) nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Diffusorschicht eine Leuchtfläche bildet.
17. Lichtleiter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß er als ebene oder gebogene Platte ausgebildet ist, in deren Kantenbereich die jeweilige Lichteinleitungsstelle (22) und in deren Flachseitenbereich die jeweilige Lichtaustrittsfläche (6) vorgesehen ist.
18. Lichtleiter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß er als geradliniges oder gekrümmtes Stabprofil ausgebildet ist, in dessen Stirnbereich die jeweilige Lichteinleitungsstelle (22) und in dessen Umfangsseitenbereich die jeweilige Lichtaustrittsfläche (6) vorgesehen ist.
19. Lichtleiter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Lichtaustrittsfläche (6) eine Erstreckungsweite, gerechnet von der Lichteinleitungsstelle (22) aus, im Bereich von 5 bis 50 cm, vorzugsweise 20 bis 35 cm, hat.
20. Lichtleiter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer Lichteinleitungsstelle (22) eine in einem feuchtigkeitsdichten Gehäuse (16,18) eingeschlossene Lichtquelle (12) angeschlossen ist, wobei das Gehäuse mindestens gegenüber der Lichteinleitungsstelle (22) transparent (16) ist.
21. Lichtleiter (2) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (12) als Leuchtdiodenlichtleiste (12,14,18,22) ausgebildet ist, die unmittelbar an die Lichteinleitungsstelle (22) angeschlossen ist, wobei deren Gehäuse von der Lichteinleitungsstelle (22) und einer aufgesetzten Kappe (18) gebildet ist.
22. Lichtleiter (2) nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle mindestens eine Leuchtdiodenanordnung (12) ist, die in einer Aussparung der Lichteinleitungsstelle (22) mindestens teilweise eingesetzt ist.
23. Lichtleiter (2) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle eine Leuchtdiodenlichtleiste (12,14,16,18) ist, deren Leuchtdiodenanordnung (12) in einem eigenen Gehäuse (16,18) mit Lichtaustrittsfenster (16) , vorzugsweise dem gleichen Material wie das Trägermaterial, eingeschlossen ist und deren Lichtaustrittsfenster (16) an die Lichteinleitungsstelle (22) angesetzt, angelegt oder befestigt ist, vorzugsweise über ein lichtabsorptionsarmes Bindemittel oder Zwischenglied angeklebt oder angeschweißt ist.
24. Lichtleiter (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 23, gekennzeichnet durch eine feuchtigkeitsdichte Abdeckeinrichtung für den Bereich der Lichtaustrittsfläche (6).
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