DE20011632U1 - Anzeigevorrichtung mit einer beleuchteten, lichtleitenden Scheibe - Google Patents
Anzeigevorrichtung mit einer beleuchteten, lichtleitenden ScheibeInfo
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Description
1
LHG04T1.doc
LHG04T1.doc
Anzeigevorrichtung mit einer beleuchteten, lichtleitenden
Scheibe
Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung
mit einer eine flache Vorderseite aufweisenden lichtleitenden Scheibe,
die auf ihrer Vorder- und/oder Rückseite eine Vielzahl von lichtbrechenden Bereichen aufweist,
mit wenigstens einem Kantenbereich der lichtleitenden Scheibe, der optisch neutral gestaltet ist und als seitliehe Lichteinleitzone dient,
mit einer Beleuchtungsquelle, die ein in die Lichteinleitzone einstrahlbares Licht erzeugt,
und mit einem Gehäuse, in das die lichtleitende Scheibe eingebaut ist und das wenigstens einen Rahmen aufweist, der die Beleuchtungsquelle nach außen abschirmt.
Die lichtleitende Scheibe besteht üblicherweise aus einem hochtransparentem Acrylatglas (Polymethacrylat, z.B. Plexiglas®) , das besondere, lichtbrechende Eigenschaften aufweist.
Eine Gravur oder Vertiefung mit lichtbrechenden Kanten läßt das in die lichtleitende Scheibe eintretende Licht nach außen austreten und damit eine bestimmte Kontur oder Konfiguration, die den lichtbrechenden Bereichen entspricht, für den Betrachter erkennen, der auf die flache Vorderseite der lichtleitenden Scheibe blickt, wenn diese von der Seite her bestrahlt wird. Hierzu benötigt die lichtleitende Scheibe zumindest bereichsweise optisch neutrale Kanten, die als Lichteinleitzonen dienen können. Hierzu ist es nicht erforderlich, die gesamte Kantenlänge als Lichteinleitzone zu benutzen; es genügen beispielsweise 25 - 75% des gesamten, vorhandenen Kantenbereiches der lichtieitenden Scheibe.
Bekannte Anzeigevorrichtungen, insbesondere solche, bei denen wechselnde Lichteffekte erzeugt werden können, wie dies für Reklameschilder beispielsweise erwünscht ist, erfordern einen relativ großen Aufwand, da über motorgetriebene Wechselschaltungen und dergleichen die Beleuchtungsquellen geschaltet werden müssen.
Für eine neuartige Anzeigevorrichtung der eingangs genannten Art stellt sich die Aufgabe, eine kompakte, mit relativ dünnen lichtleitenden Scheiben versehene Anzeigevorrichtung zu schaffen, die sich wie ein Bild an die Wand hängen läßt und die lediglich über einen elektrischen Anschluß verfügen muß, um in Betrieb gesetzt werden zu können.
Diese Aufgabe wird gelöst bei einer Anzeigevorrichtung, bei der die Beleuchtungsquelle eine Kette von lichtemittierenden Dioden (LEDs) ist, die benachbart zu der Lichtleitzone angeordnet sind.
Es hat sich gezeigt, dass insbesondere bei Verwendung miniaturisierter lichtemittierender Dioden, sogenannter SMD-
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Dioden, wie sie auf Platinen montierbar sind, eine für eine Acrylatglas-Platte ausreichende Beleuchtung erzeugt werden kann, die in der an sich bekannten Art eine besondere pisplaywirkung hervorruft.
Unter SMD-Dioden werden solche verstanden, die auf Platinen montierbar sind und deshalb als „surface mounted devices" bezeichnet werden. Sie haben lediglich eine rechteckige Grundfläche von 1,6 bis 1,8 mm mal 2,3 bis 2,5 mm bei einer Einbauhöhe von 1,3 mm. Wird beispielsweise Aluminium-Gallium-Indium-Phosphid als lichtemittierend anregbare Substanz verwendet, so ergibt sich ein Orangeton des abgestrahlten Lichtes.
Derartige Dioden können beispielsweise auf eine bandförmige Platine montiert werden, die sogar flexibel gemacht werden kann, so dass sie sich an bestimmte Konturen bzw. Peripherien der jeweiligen lichtleitenden Scheiben anschmiegen kann.
Wird die lichtleitende Scheibe beispielsweise als polygonale, insbesondere rechteckige Scheibe geschnitten, so kann an deren flachen Kanten jeweils wenigstens eine Lichteinleitzone mit einer LED-Kette angeordnet sein. Es ist auch möglich, mehrere, im wesentlichen deckungsgleiche lichtleitende Scheiben in paralleler Anordnung hintereinander zu stellen, an deren Lichteinleitzonen jeweils gleiche oder differierende Beleuchtungsquellen angeordnet sind.
Der besondere Vorteil besteht darin, dass die Anzeigevorrichtung mit einem an sich bekannten elektronischen Schaltkreis verbunden werden kann, mit dem programmierbare bzw. programmierte, die Leuchtdauer und/oder Leuchtintensität der Dioden beeinflussende Schaltvorgänge auslösbar sind. So können durch sogenannte Dimmer-Schaltungen leicht angehende oder verlö-
sehende Dioden erzeugt werden, die auch übereinander läufende Vorgänge erleben lassen, so dass für Werbeschilder hier eine interessante Möglichkeit der Aufmerksamkeitserregung geschaffen wird.
Auch kann bei Verwendung mehrerer, mit LEDs bestückten Ketten jede Kette einzeln von dem elektrischen Schaltkreis angesteuert werden.
Durch an sich bekannte Techniken können Hervorhebungen durchgeführt werden, beispielsweise durch Masken, Blenden, hinter die lichtleitende Scheibe eingebaute farblich gestaltete Szene-Scheiben und dergleichen.
Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung ist in der Zeichnung dargestellt. Die Figuren der Zeichnung zeigen im einzelnen:
Fig. 1 in auseinandergezogener Darstellung eine Anzeigevorrichtung vor dem Zusammenbau;
Fig. 2 eine Anzeigevorrichtung in verschiedenen Ansichten.
Aus den Figuren ist eine Anzeigevorrichtung erkennbar, die etwa die Form eines gerahmten Bildes hat und die perspektivisch aus der Fig. 1, Bezugszahl 20, hervorgeht. In der auseinandergezogenen Darstellung der Fig. 1 bildet eine lichtleitende Scheibe 4 den Mittelpunkt. Die Scheibe 4 besitzt eine flache Vorderseite und eine flache Rückseite und besteht aus an sich bekanntem, hochgradig lichtleitendem Acrylat-Kunststoff. Die Scheibe ist mit einer hochwertigen Gravur 23 versehen, die beispielsweise ein Werbemotiv, eine Figur oder eine Markendarstellung sein kann. Die Gravur ist in diß planen Oberfläche (Rückseite und/oder Vorderseite) des lichtleitenden Materials mit Hilfe üblicher Frästechniken maschinell oder manuell eingefräst, so dass sich viele lichtbrechende
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Kanten und Flächen ergeben. Es soll aber nicht ausgeschlossen werden, die lichtleitende Scheibe in Gießtechnik, mit Tiefziehen oder mit anderen bekannten Techniken in eine lichtabgebende Scheibe zu verwandeln.
Die lichtleitende Scheibe 4 ist an den vertikalen Seiten ihrer Rechteck-Kanten, die etwa eine Dicke von 10-15 Millimetern haben, mit seitlichen Blendstreifen verklebt, so dass in diesem Bereich kein Licht austreten kann. Als Blendstrleifen eignen sich beispielsweise Aluminiumfolien.
An der oberen und unteren Kante 24,25 der Scheibe 4 sind die Kantenbereiche poliert und damit optisch neutral gestaltet für eine Licnteinleitzone 21. Die Licnteinleitzone, d. h. hier am oberen und unteren Kantenbereich 24,25, ist mit je einer Streifenplatine 13 belegt, die im vorliegenden Falle mit zwölf lichtemittierenden SMD-Dioden 16 bestückt sind. Die leuchtenden Dioden haben im vorliegenden Falle eine Lichtfrequenz im 500-Nanometer-Bereich, d. h. sie leuchten mit grüner Farbe im sichtbaren Frequenzbereich des Lichtes.
Das von den SMD-Dioden (LEDs) ausgehende Licht dringt im Bereich der Lichteinleitzonen in die Scheibe 4 ein und pflanzt sich fort, wobei es an den lichtbrechenden Kanten der Gravur 23 gebrochen wird, so dass der Grenzwinkel überschritten wird und das Licht zur Vorderseite der lichtleitenden Scheibe austritt. Über elektrische Leitungen, wie in der Figur schematisch dargestellt, wird über eine Y-Weiche 14 eine Stromverbindung zu einem elektronischen Steuergerät 15 mit Steckkontakten hergestellt. Das elektronische Steuergerät kann zum einen eine konstante Spannung abgeben, so dass die Leuchtdioden kontinuierlich leuchten und die lichtleitende Scheibe mit Licht beaufschlagen.
Es ist aber auch möglich, mit dem Schaltkreis eine programmierbare bzw. programmierte, die Leuchtdauer und Leuchtintensität der Dioden beeinflussende Schaltvorgänge auszulösen. So können die oben und unten liegenden Ketten von Dioden abwechselnd an- und ausgehen, wobei Überleiteffekte durch Dimmer-Kreise erzeugbar sind. Wesentlich ist, daß die Dioden äußerst miniaturisiert sind und als sog. Surface mounted devices (SMD-Diöden) auf eine Streifenplatine aufgebracht sind, die vorzugsweise auch flexibel sein kann.
Bei Verwendung von mehreren Platinen, wie in der Fig. 1 dargestellt ist, können auch Ketten mit Dioden einer bestimmten Lichtfrequenz im sichtbaren oder nahen UV-Bereich verwendet werden. Beispielsweise kann eine obere Kette rotes Licht abstrahlen, während eine untere mehr grünes Licht hervorruft. Auch können Dioden abwechselnd mit verschiedenfarbigen lichtternen und Lichtfrequenzen auf den Platinen montiert sein. Die Auswahl und Bestückung sowie die Schaltung durch die Steuergerät-Elektronik läßt mannigfaltige Wirklichkeiten zu, die im Belieben des jeweiligen Konstrukteurs oder Designers liegen.
Dementsprechend sind auch die weiteren Einzelheiten der Anzeigevorrichtung lediglich als Ausführungsbeispiel zu verstehen. Es können sowohl Teile weggelassen als auch hinzugefügt werden, wobei die wesentlichen Teile sich aus dem Merkmal des Anspruches 1 ableiten lassen.
Hinter der lichtleitenden Scheibe 4 ist ein Hervorhebungsschirm 5 vorgesehen, der durchscheinend ist und das Motiv der Gravur wiederholt. Danach ist eine Effektscheibe 6 aus farbigem Acrylglas vorgesehen, an die sich nach hinten ein Rück-Seitenabschluß 8 anschließt. Letzterer ist auf seiner Rückseite mit Aufhängevorrichtungen 9 versehen.
Der Hervorhebungsschirm 5 ist an einer oberen Stirnfläche mit oberen und unteren Blendstreifen abgeklebt, so dass hier kein Licht austreten kann. Ebenso ist die vordere Stirnfläche der lichtleitenden Scheibe 4 mit zwei Vorderkannten-Blendstreifen 12 versehen.
Zur Vorderseite hin ist weiterhin eine Maske 3 angeordnet, die ebenfalls die Kontur der Gravur aufnimmt und eine Abdekkung im übrigen Bereich vorsieht. Weiterhin ist ein erster und zweiter Blendrahmen 1,2 vorgesehen. Die Teile 1-8 mit den entsprechenden Blendstreifen werden mit einem Umleimer 7 zusammengehalten, so dass sich eine bildartige Gestaltung der Anzeigevorrichtung ergibt. Seitlich ist eine Steckbuchse 22 vorgesehen, die mit der Leitung im Bereich der Y-Weiche verbunden werden kann.
Abweichend von der vorstehend beschriebenen Ausführungsform ist es auch möglich, die einzige lichtleitende Scheibe 4 durch zwei hintereinander stehende lichtleitende Scheiben 17, 18 zu ersetzen, die abwechselnd mit Streifenplatinen versehen werden können, und zwar die vordere lichtleitende Scheibe 17 an ihrer Unterseite und die hintere lichtleitende Scheibe 18 an ihrer Oberkante. Entsprechende obere und untere Blendstreifen sorgen für eine Abdeckung der mit Dioden bestückten Platine 13. Hierdurch lassen sich die hintereinander liegende Lichteffekte erzeugen, beispielsweise das „Aufgehen einer Sonne hinter einem Schriftzug", der auf der vorderen Scheibe eingraviert ist.
Die Fig. 2 zeigt verschiedene Ansichten der Ausführungsformen, wie vorgeschrieben in Frontansicht, Rückansicht, Draufsicht und Seitenansicht. Diese Ansichten sind im wesentlichen auch aus der perspektivischen Darstellung der Fig. 20 zu erkennen .
Claims (11)
1. Anzeigevorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungsquelle eine Kette von lichtemittierenden Dioden (LEDs 16) ist, die benachbart zu der Lichteinleitzone (21) angeordnet sind.
- mit einer eine flache Vorderseite aufweisenden lichtleitenden Scheibe (4, 17, 18),
- die auf ihrer Vorder- und/oder Rückseite eine Vielzahl von lichtbrechenden Bereichen (23) aufweist,
- mit wenigstens einem Kantenbereich der lichtleitenden Scheibe, der optisch neutral gestaltet ist und als seitliche Lichteinleitzone (21) dient,
- mit einer Beleuchtungsquelle, die ein in die Lichteinleitzone einstrahlbares Licht erzeugt,
- und mit einem Gehäuse, in das die lichtleitende Scheibe eingebaut ist und das wenigstens einen Rahmen aufweist, der die Beleuchtungsquelle nach außen abschirmt,
2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine polygonale, insbesondere rechteckige lichtleitende Scheibe (4) eingesetzt wird, an deren flachen Kanten jeweils wenigstens eine Lichteinleitzone mit einer LED-Kette angeordnet ist.
3. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere, im wesentlichen deckungsgleiche lichtleitenden Scheiben (17, 18) in paralleler Anordnung hintereinander gestellt sind, an deren Lichteinleitzonen jeweils gleiche oder differierende Beleuchtungsquellen angeordnet sind.
4. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als LEDs sogenannte SMD-Dioden (surface mounted devices) eingesetzt sind.
5. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß, die Dioden auf ein bandförmige Platine (13) montiert sind.
6. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bandförmige Platine flexibel ist.
7. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung von mehreren Ketten mit LEDs jeweils eine Kette mit Dioden einer bestimmten Lichtfrequenz im sichtbaren oder nahen UV-Bereich bestückt ist.
8. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine als Beleuchtungsquelle dienende Kette mit Dioden verschiedener Strahlungsfrequenzen bestückt ist.
9. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die als Beleuchtungsquelle dienende Kette(n) mit LEDs an einen elektronischen Schaltkreis (15) angeschlossen ist, mit dem programmierbare bzw. programmierte, die Leuchtdauer und Leuchtintensität der Dioden beeinflussende Schaltvorgänge auslösbar sind.
10. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung mehrerer, mit LEDs bestückter Ketten jede Kette einzeln von dem elektronischen Schaltkreis ansteuerbar ist.
11. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die lichtleitenden Scheibe (14, 17, 18) aus einem transparentem Acrylatkunststoff besteht.
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|---|---|---|---|
| DE20011632U DE20011632U1 (de) | 2000-07-04 | 2000-07-04 | Anzeigevorrichtung mit einer beleuchteten, lichtleitenden Scheibe |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20011632U1 true DE20011632U1 (de) | 2000-10-12 |
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|---|---|
| DE (1) | DE20011632U1 (de) |
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