DE29712345U1 - Atemgerät - Google Patents
AtemgerätInfo
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Description
3456/G/001 Heidelberg, den 11. Juli 1997/hg:
des Herrn
Heimo Hanke Rohrbacher Straße
69115 Heidelberg
betreffend ein
"Atemgerät"
t M »· ♦·♦» *# it»f
-2-
Die Erfindung betrifft ein Atemgerät, insbesondere Tauchgerät zur Versorgung eines
Tauchers mit Atemluft, mit einem Preßluftbehälter, einem dem Preßluftbehälter zugeordneten
Behälterventii und einem Atemregler, wobei ein Strömungspfad für die Atemluft von dem Preßluftbehälter über das Behälterventil zu dem Atemregler gebildet
ist.
Atemgeräte der in Rede stehenden Art, die den Aufenthalt in einer Umgebung ermöglichen,
die keine normale Atmung gestattet, weil entweder kein Sauerstoff (Weltraum) zu wenig Sauerstoff (Hochgebirge, Bergbau), Sauerstoff vermischt mit
nicht atembaren Gasen oder Stoffen (bei Bränden, Giftgas und flüchtigen Lösungsmitteln)
oder nur in gelöster Form (in Wasser) vorhanden ist, sind aus der Praxis bekannt.
Die bekannten Atemgeräte sind insbesondere und hier beispielhaft beschrieben im Sport- und Berufstauchen gebräuchlich. Als oberflächenunabhängige Systeme
weisen die Atemgeräte Preßluftbehälter auf, in denen der Taucher die Atemluft mitführt. Dabei ist ein Druck von 200 bar bis 300 bar in den Preßluftbehältern mit
bis zu 20 Litern Inhalt üblich. Mit Hilfe eines an das Behälterventil angeschlossenen
Atemreglers - auch Lungenautomat genannt - erhält der Taucher bei jedem Atemzug eine entsprechende Menge Luft mit dem der Tauchtiefe angepaßten Druck. Die
Atemregier sind meist zweistufig aufgebaut.
Beim Befüllen eines Preßluftbehälters mittels Kompression erwärmt sich die durch
den Behälter aufgenommene Luft. Im Laufe der Lagerung des Preßluftbehälters kühlt
sich die Luft aufgrund eines Temperaturausgleichs mit der Umgebung wieder ab. Während des Betriebs eines Atemgerätes kühlt sich die aus dem Preßluftbehälter
austretende Luft während ihrer Entspannung weiter ab. Ist die Abkühlung der Atemluft
dann größer als die Erwärmung durch das Umgebungswasser, besteht die Gefahr, daß der Atemregler einfriert. Dieses Einfrieren wird durch ein Tauchen in kalten
Gewässern und/oder ein Tauchen bei voller Flasche in großer Tiefe begünstigt. Ein
weiterer Faktor, der zu einem Einfrieren des Atemreglers führen kann, ist ein zu hastiges
Atmen durch den Taucher und/oder eine nicht ausreichend trockene Luft. Das Vorliegen dieser Umstände stellt keine Seltenheit dar.
Das Einfrieren des Atemreglers ist die gefürchtetste technische Komplikation im
Kaltwasser und führt immer wieder zu tödlichen Unfällen. Dies hat zu einem enormen
• » , &psgr; m
44
-3-
Entwicklungsaufwand bei den Atemgeräthersiellem geführt, wobei das Problem des
Einfrierens des Atemreglers derzeit noch nicht zufriedenstellend gelöst ist. Die von
den Atemgeräthersteliern vorgeschlagenen Lösungen umfassen dabei insbesondere
eine Fertigung der Atemregler aus Materialien, die einem Einfrieren entgegenwirken.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Atemgerät der eingangs
genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, daß ein sicherer Betrieb
mit konstruktiv einfachen Mitteln erreicht ist.
Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des
Schutzanspruches 1 gelöst. Danach ist das in Rede stehende Atemgerät derart ausgebildet, daß dem Preßluftbehälter, dem Behälterventil, dem Atemregler oder
dem Strömungspfad eine Vorwärmeinrichtung für die Atemluft zugeordnet ist.
In erfindungsgemäßer Weise ist zunächst erkannt worden, daß ein Einfrieren des
Atemreglers dann verhindert werden kann, wenn die Temperatur der Atemluft erst gar nicht in einen Bereich gelangt, in dem ein Einfrieren des Atemreglers ermöglicht
ist. Demzufolge werden keine Maßnahmen ergriffen, die beispielsweise die Ausgestaltung
des Atemreglers an sich betreffen, sondern wird direkt die Atemluft hinsichtlich
ihrer Temperatur beeinflußt. Dabei ist in weiter erfindungsgemäßer Weise einer der Komponenten des Atemgerätes - dem Preßluftbehäiter, dem Behälterventil, dem
Atemregler oder dem Strömungspfad - auf überraschend einfache Weise eine. Vorwärmeinrichtung
für die Atemluft zugeordnet. Mittels der erfindungsgemäßen Vorwärmeinrichtung wird die Atemluft auf einem Temperaturniveau gehalten, das das
Einfrieren des Atemreglers verhindert.
Folglich ist mit dem erfindungsgemäßen Atemgerät ein Atemgerät realisiert, bei dem
ein sicherer Betrieb mit konstruktiv einfachen Mitteln erreicht ist.
Im Hinblick auf eine einfache Integration der Vorwärmeinrichtung auch in ein herkömmliches
Atemgerät könnte die Vorwärmeinrichtung eine integrale Einheit mit dem Preßluftbehälter, dem Behälterventi! oder dem Atemregler bilden. Damit wäre insbesondere
ein einfaches Nachrüsten herkömmlicher Atemgeräte mit der
-A-
Vorwärmeinrichtung lediglich durch den Austausch einer der genannten Komponenten
ermöglicht.
Zur Gewährleistung eines möglichst kompakten Aufbaus des Atemgerätes könnte die
Vorwärmeinrichtung bei integraler Ausbildung mit dem Preßluftbehälter oder dem Behälterventil in dem Preßluftbehälter angeordnet sein. Dies würde gleichzeitig eine
besonders geschützte Anordnung der Vorwärmeinrichtung im Hinblick auf die Gefahr
einer mechanischen Beschädigung im Gebrauch oder auf Temperatureinflüsse von außen ergeben.
im Hinblick auf eine besonders sichere und stabile Anordnung der Vorwärmeinrichtung
im Bereich des Strömungspfads, d.h. zwischen den Hauptkomponenten des Atemgerätes - Preßluftbehälter, Behälterventil und Atemregler -, könnte der Strömungspfad
zwischen dem Preßluftbehäiter und dem Behälterventil und/oder dem Behälterventil und dem Atemregler durch ein Rohr gebildet sein. Zum Verbinden des
Rohrs mit den jeweiligen angrenzenden Komponenten könnte das Rohr DIN- oder INT-Anschlüsse aufweisen.
In einer besonders sicheren Ausgestaltung könnte die Vorwärmeinrichtung sogar in
dem Rohr angeordnet sein. Auch hierbei ist einerseits ein Schutz gegen mechanische
Beschädigung oder Temperatureinflüsse von außen gewährleistet und ist andererseits
ein einfacher Austausch bzw. ein einfaches Nachrüsten der Vorwärmeinrichtung in herkömmliche Atemgeräte ermöglicht.
Im Hinblick auf eine besonders wirtschaftliche Betriebsweise der Vorwärmeinrichtung,
könnte die Vorwärmeinrichtung durch einen Atmungsvorgang aktivierbar sein. Mit anderen Worten wird der Arbeitsbeginn der Vorwärmeinrichtung lediglich dann
eingeleitet, wenn Luft aus dem Preßluftbehäiter entnommen wird und damit ein Entspannen
und Abkühlen der Luft erfolgt. In weiter vorteilhafter Weise könnte die Vorwärmeinrichtung
nur während des Einatmens arbeiten, d.h. nur für die Zeitdauer, in der eine Abkühlung der Atemluft durch Expansion erfolgt. Damit ist eine atemabhängige
und an die Erfordernisse eines Atemgerätes automatisch angepaßte Arbeitsweise der Vorwärmeinrichtung realisiert.
In konstruktiv besonders einfacher Weise könnte die Vorwärmeinrichtung ein durch
die aus dem Preßluftbehälter ausströmende Atemluft angetriebenes Turbinenrad mit
Turbinenschaufeln umfassen. Durch ein derartiges Turbinenrad, das in einem Rohr der oben beschriebenen Art angeordnet sein könnte, wäre eine wie oben beschrieben
atemabhängige Arbeitsweise realisiert. Hierzu könnte das Turbinenrad einen elektrischen Generator antreiben. Der Antrieb des Generators könnte dann über eine
zwischen dem Turbinenrad und dem Generator angeordnete Kardanwelle erfolgen. Als besonders einfach ausgestaltete Wärmeübertragungseinrichtung könnte die Vorwärmeinrichtung
ein mit dem Generator elektrisch gekoppeltes Widerstandsheizelement aufweisen. Bei einem Atmungsvorgang bzw. bei einer Luftentnahme aus
dem Preßluftbehälter würde das Turbinenrad automatisch angetrieben und würde ein
elektrischer Strom über den Generator erzeugt werden, so daß über das Widerstandsheizelement
eine Erwärmung der Atemluft erfolgen könnte. Die derart erwärmte Atemluft verhindert ein Einfrieren des Atemreglers, wobei sich die erwärmte
Atemluft in dem Atemregler oder in der ersten Stufe des Atemreglers auch wieder abkühlen könnte, ohne daß ein Einfrieren des Atemregiers zu befürchten wäre.
Die Turbine wirkt während ihres Betriebs wie ein mechanischer Widerstand, also
druckmindernd.
Die Abkühlung der Atemluft durch die Entspannung nach Austritt aus dem Preßluftbehälter
ist bei vollen Behältern aufgrund des dann herrschenden hohen Innendrucks
am größten und läßt bei Leerung des Behälters kontinuierlich nach. Entsprechend läßt die Heizleistung der Turbine bei Leerung des Behälters und damit verringertem
Druck und verringertem Antrieb der Turbine nach. Je größer also der Austrittsdruck
aus dem Preßiuftbehälter und damit der Abkühleffekt ist, um so größer ist auch die
Heizleistung der Vorwärmeinrichtung mit Turbine. Bei geringerem Druck und damit geringerer Abkühlung läßt auch die Heizleistung der Turbine automatisch nach. Damit
ist eine automatische Regelung der Heizleistung an die Erfordernisse hinsichtlich
der Stärke der Abkühlung realisiert. Im Idealfall ist die Temperatur der Atemluft, die in
den Atemregler bzw. in die erste Stufe des Atemregiers strömt, konstant gehalten.
-6-
Bei fortschreitender Leerung des Preßluftbehälters wird die Turbine immer weniger
stark angetrieben, wodurch sich die druckmindernde Wirkung der Turbine reduziert,
so daß letztlich der gesamte Luftvorrat aus dem Preßluftbehälter zur Verfügung steht.
In konstruktiv besonders einfacher Weise könnte das Widerstandsheizelement ein
Drahtgeflecht sein. Die Maschendichte des Geflechts könnte dabei den jeweiligen Anforderungen an Luftdurchsatz und Wärmeleistung angepaßt werden.
Im Hinblick auf eine besonders wirksame Erwärmung bei gleichzeitig möglichst geringer
Hinderung des Luftstroms zur atmenden Person könnte das Drahtgeflecht an der Innenseite des Rohrs angeordnet sein. Damit wäre gleichzeitig eine besonders
stabile Anordnung des Drahtgeflechts realisiert.
In kostengünstiger Weise könnte das Drahtgeflecht aus Kupfer sein. Hierbei sind jedoch
auch andere Materialien denkbar, die je nach individuellen Erfordernissen ausgewählt
werden können.
Alternativ oder zusätziich zu einem Turbinenantrieb könnte die Vorwärmeinrichtung
einen Akkumulator umfassen. Damit wäre eine atmungsunabhängige Betriebsweise
der Vorwärmeinrichtung ermöglicht. Der Akkumulator könnte in besonders sicherer und dabei praktischer Weise dem Preßluftbehälter zugeordnet sein. Damit wäre der
Akkumulator bei Tragen des Preßluftbehälters auf dem Rücken des Benutzers sicher
untergebracht, ohne den Benutzer an Aktivitäten jeglicher Art zu hindern.
Bei einem zusätzlichen Vorsehen des Akkumulators zu dem Turbinenantrieb könnte
der Akkumulator über das Turbinenrad und den Generator aufladbar sein. Dabei wäre es möglich, den Akkumulator lediglich dann aufzuladen, wenn die Turbine zwar
durch einen Atmungsvorgang angetrieben ist, es jedoch nicht erforderlich ist, den erzeugten
Strom zur Erwärmung der Atemluft zu verwenden. Dies wäre beispielsweise bei Tauchgängen möglich, bei denen die Wassertemperatur wechselt, so daß zu
manchen Zeiten eine Erwärmung der Atemluft erforderlich ist und zu anderen Zeiten
nicht. Hierzu könnte die Vorwärmeinrichtung einen Temperaturfühler zur Messung der Temperatur der Atemluft in dem Strömungspfad aufweisen. Je nach durch die
Temperatur des Umgebungswassers beeinflußter Atemlufttemperatur könnte dann
-7-
entweder ein Aufladen des Akkumulators oder ein Erwärmen der Atemluft oder auch
beides erfolgen. Damit wäre die Verteilung des durch die Turbine und den Generator
erzeugten elektrischen Stroms besonders ökonomisch im Sinne eines Regelkreises
realisiert.
Bei einem Vorsehen des Akkumulators zusätzlich zu dem Turbinenantrieb könnte der
Akkumulator in besonders flexibler Weise mit einem von dem Widerstandsheizelement
separaten Heizelement gekoppelt sein. Damit wäre ein unabhängiges Erwärmen der Atemluft und damit eine erhöhte Sicherheit hinsichtlich des Einfrierens
des Atemreglers gewährleistet.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in
vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die
dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende
Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen, in Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten
Ausführungsbeispieis der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen
bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der
Zeichnung zeigt die
einzige Figur in einer schematischen Darstellung das Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Atemgerätes.
In der einzigen Figur ist ein Ausführungsbeispiei eines erfindungsgemäßen Atemgerätes
gezeigt. Das Atemgerät dient der Versorgung eines Tauchers mit Atemluft und weist einen Preßluftbehälter 1, ein dem Preßluftbehälter 1 zugeordnetes Behälterventil
2 und einen Atemregler 3 auf. Der Atemregler 3 ist zweistufig mit einer ersten Stufe 12 und einer zweiten Stufe 13 aufgebaut. Zwischen dem Preßluftbehälter 1 und
dem Behälterventil 2 sowie zwischen dem Behälterventil 2 und dem Atemregler 3 ist
ein Strömungspfad 4 für die Atemluft gebildet. Die Strömung der Atemluft erfolgt in
Richtung des Pfeils 14 zu dem Taucher.
Zur Verhinderung des Einfrierens des Atemreglers 3 bei Betrieb des Atemgerätes in
kaltem Wasser aufgrund der Abkühlung der Atemluft nach ihrer Expansion nach
-8-
Austritt aus dem Preßluftbehälter 1 ist dem Strömungspfad 4 zwischen dem Behälterventil
2 und dem Atemregler 3 eine Vorwärmeinrichtung 5 für die Atemluft zugeordnet. Die Vorwärmeinrichtung 5 könnte jedoch auch dem Preßluftbehälter 1, dem
Behälterventil 2 oder dem Atemregler 3 zugeordnet sein. Auch ist eine Anordnung der Vorwärmeinrichtung 5 zwischen dem Preßluftbehälter 1 und dem Behäiterventil 2
denkbar. Mit einer derartigen Vorwärmeinrichtung 5 ist ein sicherer Betrieb des Atemgerätes mit konstruktiv einfachen Mitteln erreicht.
Die hier in der einzigen Figur gezeigte Vorwärmeinrichtung 5 ist in einem den Strömungspfad
4 zwischen dem Behälterventil 2 und dem Atemregler 3 bildenden Rohr 6 angeordnet. Die Vorwärmeinrichtung 5 weist ein Turbinenrad 7 auf, welches über
eine Kardanwelle 9 einen Generator 8 zur Erzeugung elektrischen Stroms antreibt.
Der erzeugte elektrische Strom dient zur Aufheizung eines Widerstandsheizelements
10 in Form eines Drahtgeflechts 11.
Während eines Atemvorgangs des Tauchers tritt Luft aus dem Preßluftbehälter 1 aus
und kühlt sich aufgrund ihrer Expansion im Strömungspfad 4 ab. Diese ausströmende
Luft treibt während ihrer Strömung zum Taucher hin das Turbinenrad 7 und damit über die Kardanwelle 9 den Generator 8 an. Das Turbinenrad 7 wird somit lediglich
während des Einatmens durch den Taucher angetrieben. Folglich wird die Atemluft nur dann über das Widerstandsheizelement 10 erwärmt, wenn eine Erwärmung
aufgrund des Einatmens durch den Taucher erforderlich ist. Damit ist ein automatischer und wirtschaftlicher Betrieb der Vorwärmeinrichtung 5 realisiert.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Lehre wird einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits auf die beigefügten Schutzansprüche verwiesen.
Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, daß das zuvor rein willkürlich gewählte
Ausführungsbeispie! lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dient, diese jedoch nicht auf dieses Ausführungsbeispiel einschränkt.
Claims (20)
1. Atemgerät, insbesondere Tauchgerät zur Versorgung eines Tauchers mit
Atemluft, mit einem Preßluftbehälter (1), einem dem Preßluftbehälter (1) zugeordneten
Behälterventil (2) und einem Atemregler (3), wobei ein Strömungspfad (4) für die
Atemluft von dem Preßluftbehälter (1) über das Behälterventil (2) zu dem Atemregler
(3) gebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Preßluftbehälter (1), dem Behälterventil
(2), dem Atemregler (3) oder dem Strömungspfad (4) eine Vorwärmeinrichtung (5) für die Atemluft zugeordnet ist,
2. Atemgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorwärmeinrichtung
(5) eine integrale Einheit mit dem Preßluftbehälter (1), dem Behälterventil (2) oder dem Atemregler (3) bildet.
3. Atemgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorwärmeinrichtung
(5) bei integraler Ausbildung mit dem Preßluftbehälter (1) oder dem Behälterventil (2) in dem Preßluftbehälter (1) angeordnet ist.
4. Atemgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Strömungspfad (4) zwischen dem Preßiuftbehälter (1) und dem Behälterventil (2)
und/oder dem Behälterventil (2) und dem Atemregler (3) durch ein Rohr (6) gebildet
wird.
5. Atemgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (6) DIN-
oder INT-Anschlüsse aufweist.
6. Atemgerät nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorwärmeinrichtung
(5) in dem Rohr (6) angeordnet ist.
7. Atemgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorwärmeinrichtung (5) durch einen Atmungsvorgang aktivierbar ist.
• ·» tr ***·
-10-
8. Atemgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorwärmeinrichtung (5) nur während des Einatmens arbeitet.
9. Atemgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorwärmeinrichtung (5) ein durch die aus dem Preßiuftbehälter (1) ausströmende
Atemluft angetriebenes Turbinenrad (7) mit Turbinenschaufeln umfaßt.
10. Atemgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Turbinenrad
(7) einen elektrischen Generator (8) antreibt.
11. Atemgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb des
Generators (8) über eine zwischen dem Turbinenrad (7) und dem Generator (8) angeordnete
Kardanwelle (9) erfolgt.
12. Atemgerät nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorwärmeinrichtung
(5) ein mit dem Generator (8) elektrisch gekoppeltes Widerstandsheizelement (10) aufweist.
13. Atemgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Widerstandsheizelement
(10) ein Drahtgeflecht (11) ist.
14. Atemgerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Drahtgeflecht
(11) an der Innenseite des Rohrs (6) angeordnet ist.
15. Atemgerät nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß das
Drahtgeflecht (11) aus Kupfer ist.
16. Atemgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorwärmeinrichtung (5) einen Akkumulator umfaßt.
17. Atemgerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Akkumulator
dem Preßluftbehälter (1) zugeordnet ist.
18. Atemgerät nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der
Akkumulator über das Turbinenrad (7) und den Generator (8) aufiadbar ist.
19. Atemgerät nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß der Akkumulator mit einem von dem Widerstandsheizeiement (10) separaten
Heizelement gekoppelt ist.
20. Atemgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorwärmeinrichtung (5) einen Temperaturfühler zur Messung der Temperatur der
Atemluft in dem Strömungspfad (4) aufweist.
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|---|---|---|---|
| DE29712345U DE29712345U1 (de) | 1997-07-12 | 1997-07-12 | Atemgerät |
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| DE29712345U DE29712345U1 (de) | 1997-07-12 | 1997-07-12 | Atemgerät |
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| DE29712345U1 true DE29712345U1 (de) | 1997-10-23 |
Family
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Family Applications (1)
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| DE29712345U Expired - Lifetime DE29712345U1 (de) | 1997-07-12 | 1997-07-12 | Atemgerät |
Country Status (1)
| Country | Link |
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1997
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19971204 |
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Effective date: 20001214 |
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: HANKE, HEIMO, DE Free format text: FORMER OWNER: HANKE, HEIMO, 69115 HEIDELBERG, DE Effective date: 20030521 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20040203 |