DE29711194U1 - Klebeband - Google Patents
KlebebandInfo
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Classifications
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Description
Gebrauchsmuster-Anmeldung
Klebeband
Johannes Klöber (natürliche Person) Theodor-Storm-Straße
58242 Ennepetal
Klebeband
Die Erfindung bezieht sich auf ein Klebeband mit einem Trägerstreifen aus reißfestem Material, beispielsweise
Aluminium oder Kunststoff, und einer daran selbstklebenden Dichtungsmasse, welche von einem Schutzstreifen
abgedeckt ist.
Solche Klebebänder finden im Baubereich Anwendung, bevorzugt bei Dämmaßnahmen. Beispielsweise werden sie
fugenübergreifend als Verbindungsbrücke solcher Dämmplatten
eingesetzt. Entsprechend einer schachmusterartigen Legung solcher Dämmplatten queren die Klebebänder
einander. Die Kreuzungsbereiche solcher Klebebänder sind, was die erstrebte Abdichtung angeht, nicht zufriedenstellend.
Im Bereich der Längskanten verbleiben zwischen dem untenliegenden und dem quer übergreifenden
Klebeband Randklüfte. Die sind klebetechnisch unverfüllt. Daher kann dort Wasser, respektive Kondensat,
eindringen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Klebeband anzugeben, bei dem bei sich überkreuzender Anordnung bzw. Klebung
sich keine Sickerkanäle ausbilden können.
Diese Aufgabe ist zunächst und im wesentlichen bei einem Klebeband mit den Merkmalen des Anspruches 1
gelöst, wobei darauf abgestellt ist, daß die Dichtungsmasse den Rand des Trägerstreifens geringfügig überragt.
Hierdurch kommt die Dichtungsmasse des querenden Klebestreifens mit der Dichtungsmasse des darunterliegenden
Klebestreifens marginal in sicher abdichtenden Kontakt. Es tritt dort ein homogener Materialverbund
auf. Zur Erzielung des entsprechend innigen Kontaktes
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reicht es schon aus, wenn der Überstand mindestens etwa der Dicke der Dichtungsmasse entspricht. Zweckmäßig
nimmt der Überstand das Fünffache der Dicke der Dichtungsmasse ein. Jedoch hat sich auch gezeigt, daß schon
ein Überstand zwischen 0,1 und 2 mm jedenfalls bei gängigen Arbeitsbreiten entsprechender Klebebänder ausreicht
. Um die freiliegenden Partien der Dichtungsmasse in ihrer Klebekraft nicht zu beeinträchtigen, sind
Schutzmaßnahmen dahingehend getroffen, daß die Überstände der Dichtungsmasse durch eine Abziehfolie abgedeckt
sind. Es kann sich hier um separate Abziehfolien handeln. Alternativ kann beispielsweise in vorteilhafter
Weise auch so vorgegangen werden, daß ein um den Überstand der Dichtungsmasse herumgeschlagener Randabschnitt
des Schutzstreifens zugleich die Abziehfolie bildet. Eine solche Ausrüstung gestaltet sich sogar als
wirtschaftlicher. Weiter wird vorgeschlagen, daß die Dichtungsmasse von einer Butylschicht gebildet ist.
Solche auf Butylkautschukbasis stehende Kleber erweisen sich als äußerst haftstark und bringen auch eine zufriedenstellende
Schichtverformbarkeit, um in tiefe Ritzen und Spalten sowohl der zu verbindenen Elemente als auch
im Bereich des Klebebandes, d.h. der Dichtungsmasse, zu gelangen, wo es praktisch zu einer Kaltverschweißung
miteinander kommt. Verlegevorteilhaft erweist sich sodann die Maßnahme, daß der Schutzstreifen zweigeteilt
ist. So kann erst die Bestückung des einen Elementes unter zunächst weiterbestehender Schutzabdeckung der
anderen Hälfte der Schutzstreifens gearbeitet werden. Endlich wird noch vorgeschlagen, daß der Trägerstreifen
aus einer Aluminiumfolie besteht mit sichtseitig aufgetragener Silikonschicht. Letzteres erlaubt die Form der
Vorratshaltung des Aufwickeins und substituiert sogar den Schutzstreifen. Im Falle der Beibehaltung des
Schutzstreifens ist es sodann schließlich noch günstig,
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daß Schutzstreifen und Abziehfolie den Überstand randseitig
überragen. Hierdurch ist eine weit ausgreifende Abdeckung des Überstandes erzielt und praktisch auch
verhindert, daß bei einem sogenannten Ausbluten der Dichtungsmasse diese in eine Freistandslage tritt.
Vielmehr liegt unter Nutzung der beiden genannten Elemente ein spiralförmiger, axial orientierter Ausweichkanal
vor.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Abschnitt des Klebebandes in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 den Schnitt gemäß Linie II-II in Fig. 1, vergrößert
und aus Gründen der Deutlichkeit mit zum Teil übertrieben dargestellter Dicke der
Schichten des Klebebandes,
Fig. 3 das Klebeband in Anwendung bei querkreuzend übergeordnetem Klebeband, und zwar im Schnitt
gemäß Linie III-III in Fig. Fig. 4,
Fig. 4 ein Verlegebeispiel und
Fig. 5 eine Stirnansicht gegen Fig. 4, wobei eine klebebandbestückte Dämmplatte sich auf dem
Wege der Zuordnung befindet.
Das nur abschnittweise dargestellte Klebeband ist in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichnet. Es ist mehrschich-
tig aufgebaut und umfaßt einen klebeaktiven Bereich und einen trägerbildenden Bereich.
Der klebeaktive Bereich wird von einer Dichtungsmasse 2 gestellt. Es handelt sich um eine Butylschicht. Solche
auf Kautschukbasis stehenden Butyikleberschichten sind äußerst schmiegsam und treten in hochgradigen Haftverbund
untereinander und zu den zu verbindenden Elementen.
Die Dichtungsmasse 2 steht in Verbindung mit einem oberseitigen Trägerstreifen 3. Diesbezüglich liegt
wasserdichtes Material zugrunde. Auch ist auf Reißfestigkeit des entsprechendes Materxales geachtet. Im
Anwendungsbeispiel ist Aluminiumfolie bevorzugt. Andererseits ist die Verwendung geeigneter Kunststoffe
ebenso denkbar.
Dichtungsmasse 2 und Trägerschicht 3 stehen in festem, selbstklebenden Verbund zueinander.
Die Unterseite der Dichtungsmasse 2 ruht auf einem Schutzstreifen 4.
Besagter Schutzstreifen 4 läßt sich willensbetont von der Dichtungsmasse 2 lösen. Hierzu ist der Schutzstreifen
4 aus entsprechendem Kunststoffolienmaterial gebildet oder aber als gewachster Papierstreifen realisiert.
Dabei ist auch an die bewährte trennende Wirkung von Silikon zu denken.
Der Schutzstreifen 4 hält die klebeaktive Seite der Dichtungsmasse 2 frisch.
Wie besonders deutlich aus der vergrößerten Schnittfigur 2 hervorgeht, weist die Dichtungsmasse 2 eine größe-
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re Breite auf als der die Dichtungsmasse 2 überfangende Trägerstreifen 3. So entsteht ein beidseitiger Überstand
Ü an Dichtungsmasse 2. Letztere überragt demgemäß den dortigen Rand 5 des Trägerstreifens 3, dies aber
nur geringfügig. Ein solcher überstand Ü bietet eine oberseitige Freifläche a und eine seitlich nach auswärts
weisende, stufenförmige Freifläche b.
Besagte Freiflächen a, b des Überstandes Ü bieten sich
der freigelegten Dichtungsmasse 2 eines das untere Klebeband 1 kreuzenden oberen Klebebandes 1 dar.
Dabei kommt es zu einem innigen Kontakt der beiden Dichtungsmassen 2 und so zu einer hochgradig abgedichteten
Stelle der sonst als Problemzone bestehenden Kreuzungsbereiche. Wie ersichtlich, folgt die überlagernde
Dichtungsmasse 2 eckkantenausfullend der Kontur des Überstandes Ü. Über die dortige Randzone kann im Kreuzungsbereich
so kein Wasser mehr einsickern (vgl. Fig. 3).
Es liegt schon eine gutdichtende Wirkung vor, wenn der Überstand Ü mindestens etwa der Dicke &khgr; der Dichtungsmasse
2 entspricht.
Das kann unter Berücksichtigung unterschiedlicher Breiten und Einsatzzwecke des Klebebandes 1 auch etwas
variieren. Jedenfalls reicht es aus, wenn der Überstand Ü höchstens dem Fünffachen der Dicke &khgr; der Dichtungsmasse
2 entspricht. Zur diesbezüglichen unteren Grenze kommend, sind auch Werte zwischen 0,1 und 2 mm denkbar.
Damit es nicht zu haftkraftvermindemden Wirkungen
kommt, beispielsweise einem Verstauben der Überstände Ü, ist weiter so vorgegangen, daß die Überstände Ü der
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Dichtungsmasse 2 durch eine Abziehfolie 6 abgedeckt sind. Die überfängt nicht nur die Ränder 5, sondern
legt sich auch noch ein gutes Stück über die Oberseite des Trägerstreifens 3. Besagte Abziehfolie 6 wird auch
hier durch die Haftkraft der Dichtungsmasse 2 an Ort und Stelle gehalten, dies natürlich unter Offenlassen
der willensbetonten Abziehbarkeit solcher Abziehfolien.
Wie vor allem Fig. 2 entnehmbar, überragen der Schutzstreifen 4 und die Abziehfolie 6 den Überstand Ü auch
randseitig des Klebebandes 1. Hierdurch ist der Überstand Ü bestens geschützt. Auch ergibt sich ein Ausweichspalt
7 im Falle eines Ausblutens der Dichtungsmasse 2 zu den Längsrändern 8 des Klebebandes 1 hin, die
sie jedoch nicht erreicht.
Statt separater randseitiger Abziehfolien 6 kann auch eine Lösung dahingehend aussehen, daß der über den
Überstand Ü relativ weit seitlich hinausragende Abschnitt 4' des Schutzstreifens 4 nach oben gerichtet um
den Überstand Ü und den Rand 5 gefaltet wird, auch hier unter Nutzung der Haftkraft der Dichtungsmasse 2 zur
lösbaren Halterung dieses Abschnitts 4' in der Abdeckschutz
funkt ion. Besonders fertigungsgünstig ist es, wenn die diesbezügliche Faltkehre des umgelegten Schutzstreifens
bei der Herstellung oder am Bau längs auf- oder einfach abgeschnitten wird. Man hat dann die Produktionsform,
wie sie in der Zeichnung dargestellt ist.
Das das Klebeband 1 bildende Laminat läßt sich in Rollenform überführen, dies als praktische, gut zu handhabende
und lagernde Vorratsform.
Bezüglich einer solchen Vorratsform kann sodann auf den Schutzstreifen 4 verzichtet werden, wenn der nach oben
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weisende Rücken des Klebebandes 1 die Sichtseite des
Trägerstreifens 3 also, silikonisiert ist. Die Silikonschicht trägt das Bezugszeichen 9. Die die Silikonschicht
9 in aufgewickeltem Zustand des Klebebandes 1 überlagernde klebeaktive Fläche der Dichtungsmasse 2
läßt sich so willensbetont abheben.
Nun zum Verlegebeispiel:
Dort sieht man in Fig. 4 vier Dämmplatten 10 rechteckigen Zuschnitts. Dieses beispielsweise oberseitig wasserdicht
verhautete Dämmaterial wird über ein in der Zeichnung vertikal verlaufendes Klebeband 1 in Nachbarschaftslage
gefesselt. Die beispielsweise aus Styropor bestehenden Dämmplatten 10 werden dazu unter Bildung
einer engen Anschlußfuge 11 aneinandergelegt. Nach Sicherung der vertikalen Fugen 11 werden sodann die
horizontalen Fugen 11 mit Hilfe eines quer verlaufenden Klebebandes 1 überfangen. Dabei ergibt sich eine gute
fugennahe Randbefestigung der Dämmplatten 10, mit der zu Fig. 3 beschriebenen Wirkung der nachteilige Sikkerkanäle
vermeidenden Abdichtung.
Die jeweils zuzuordnende Dämmplatte 10 kann im Wege der Vormontage mit dem Klebeband 1 versehen werden. Der
Schutzstreifen 4 ist zweigeteilt, so daß die in Fig. 5 oben nach rechts hin freikragende Hälfte des mit seiner
anderen Hälfte schon fixierten Klebebandes 1 bis zuletzt unter Schutzabdeckung bleibt. Erst im Augenblick
der Zuordnung braucht die andere Hälfte des Schutzstreifens 4 abgezogen zu werden.
Alle offenbarte Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der
Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Priori-
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tatsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich
mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung
mit aufzunehmen.
Claims (11)
1. Klebeband (1) mit einem Trägerstreifen (3) aus reißfestem Material, beispielsweise Aluminium oder Kunststoff,
und einer daran selbstklebenden Dichtungsmasse (2), welche von einem Schutzstreifen (4) abgedeckt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsmasse (2) den Rand (5) des Trägerstreifens (3) geringfügig überragt
(Überstand Ü).
2. Klebeband nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Überstand (Ü) mindestens
etwa der Dicke (x) der Dichtungsmasse (2) entspricht .
3. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Überstand (Ü) höchstens dem Fünffachen
der Dicke (x) entspricht.
4. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Überstand (Ü) zwischen 0,1 und 2 mm
beträgt.
5. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Überstand (Ü) der Dichtungsmasse
(2) durch eine Abziehfolie (6) abgedeckt ist.
6. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß ein um den Überstand (Ü) der Dichtungsmas-
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se (2) umgeschlagener Schutzstreifenabschnitt (4') die
Abziehfolie (6) bildet.
7. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtungsmasse (2) von einer Butylschicht gebildet ist.
8. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzstreifen (4) zweigeteilt ist.
9. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schutzstreifen (4) und die Abziehfolie (6) den Überstand (Ü) randseitig überragen.
10. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerstreifen (3) auf seiner Sichtseite
mit einer Silikonschicht (9) beschichtet ist.
11. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß der silikonbeschichtete Trägerstreifen (3) aus Aluminiumfolie besteht.
VGN: 258 024 22 587 DE Dr.G/P./UD 27.6.1997
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| DE29711194U DE29711194U1 (de) | 1997-06-27 | 1997-06-27 | Klebeband |
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