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DE29711194U1 - Klebeband - Google Patents

Klebeband

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Publication number
DE29711194U1
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DE
Germany
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adhesive tape
sealing compound
strip
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adhesive
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DE29711194U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C09DYES; PAINTS; POLISHES; NATURAL RESINS; ADHESIVES; COMPOSITIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; APPLICATIONS OF MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • C09JADHESIVES; NON-MECHANICAL ASPECTS OF ADHESIVE PROCESSES IN GENERAL; ADHESIVE PROCESSES NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE; USE OF MATERIALS AS ADHESIVES
    • C09J7/00Adhesives in the form of films or foils
    • C09J7/20Adhesives in the form of films or foils characterised by their carriers
    • C09J7/28Metal sheet

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Organic Chemistry (AREA)
  • Cable Accessories (AREA)
  • Manufacturing Of Electric Cables (AREA)
  • Adhesive Tapes (AREA)

Description

Gebrauchsmuster-Anmeldung
Klebeband
Johannes Klöber (natürliche Person) Theodor-Storm-Straße
58242 Ennepetal
VGN: 258 024 22 587 DE Dr.G./P./UD 27.6.1997
Klebeband
Die Erfindung bezieht sich auf ein Klebeband mit einem Trägerstreifen aus reißfestem Material, beispielsweise Aluminium oder Kunststoff, und einer daran selbstklebenden Dichtungsmasse, welche von einem Schutzstreifen abgedeckt ist.
Solche Klebebänder finden im Baubereich Anwendung, bevorzugt bei Dämmaßnahmen. Beispielsweise werden sie fugenübergreifend als Verbindungsbrücke solcher Dämmplatten eingesetzt. Entsprechend einer schachmusterartigen Legung solcher Dämmplatten queren die Klebebänder einander. Die Kreuzungsbereiche solcher Klebebänder sind, was die erstrebte Abdichtung angeht, nicht zufriedenstellend. Im Bereich der Längskanten verbleiben zwischen dem untenliegenden und dem quer übergreifenden Klebeband Randklüfte. Die sind klebetechnisch unverfüllt. Daher kann dort Wasser, respektive Kondensat, eindringen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Klebeband anzugeben, bei dem bei sich überkreuzender Anordnung bzw. Klebung sich keine Sickerkanäle ausbilden können.
Diese Aufgabe ist zunächst und im wesentlichen bei einem Klebeband mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, daß die Dichtungsmasse den Rand des Trägerstreifens geringfügig überragt. Hierdurch kommt die Dichtungsmasse des querenden Klebestreifens mit der Dichtungsmasse des darunterliegenden Klebestreifens marginal in sicher abdichtenden Kontakt. Es tritt dort ein homogener Materialverbund auf. Zur Erzielung des entsprechend innigen Kontaktes
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reicht es schon aus, wenn der Überstand mindestens etwa der Dicke der Dichtungsmasse entspricht. Zweckmäßig nimmt der Überstand das Fünffache der Dicke der Dichtungsmasse ein. Jedoch hat sich auch gezeigt, daß schon ein Überstand zwischen 0,1 und 2 mm jedenfalls bei gängigen Arbeitsbreiten entsprechender Klebebänder ausreicht . Um die freiliegenden Partien der Dichtungsmasse in ihrer Klebekraft nicht zu beeinträchtigen, sind Schutzmaßnahmen dahingehend getroffen, daß die Überstände der Dichtungsmasse durch eine Abziehfolie abgedeckt sind. Es kann sich hier um separate Abziehfolien handeln. Alternativ kann beispielsweise in vorteilhafter Weise auch so vorgegangen werden, daß ein um den Überstand der Dichtungsmasse herumgeschlagener Randabschnitt des Schutzstreifens zugleich die Abziehfolie bildet. Eine solche Ausrüstung gestaltet sich sogar als wirtschaftlicher. Weiter wird vorgeschlagen, daß die Dichtungsmasse von einer Butylschicht gebildet ist. Solche auf Butylkautschukbasis stehende Kleber erweisen sich als äußerst haftstark und bringen auch eine zufriedenstellende Schichtverformbarkeit, um in tiefe Ritzen und Spalten sowohl der zu verbindenen Elemente als auch im Bereich des Klebebandes, d.h. der Dichtungsmasse, zu gelangen, wo es praktisch zu einer Kaltverschweißung miteinander kommt. Verlegevorteilhaft erweist sich sodann die Maßnahme, daß der Schutzstreifen zweigeteilt ist. So kann erst die Bestückung des einen Elementes unter zunächst weiterbestehender Schutzabdeckung der anderen Hälfte der Schutzstreifens gearbeitet werden. Endlich wird noch vorgeschlagen, daß der Trägerstreifen aus einer Aluminiumfolie besteht mit sichtseitig aufgetragener Silikonschicht. Letzteres erlaubt die Form der Vorratshaltung des Aufwickeins und substituiert sogar den Schutzstreifen. Im Falle der Beibehaltung des Schutzstreifens ist es sodann schließlich noch günstig,
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daß Schutzstreifen und Abziehfolie den Überstand randseitig überragen. Hierdurch ist eine weit ausgreifende Abdeckung des Überstandes erzielt und praktisch auch verhindert, daß bei einem sogenannten Ausbluten der Dichtungsmasse diese in eine Freistandslage tritt. Vielmehr liegt unter Nutzung der beiden genannten Elemente ein spiralförmiger, axial orientierter Ausweichkanal vor.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Abschnitt des Klebebandes in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 den Schnitt gemäß Linie II-II in Fig. 1, vergrößert und aus Gründen der Deutlichkeit mit zum Teil übertrieben dargestellter Dicke der Schichten des Klebebandes,
Fig. 3 das Klebeband in Anwendung bei querkreuzend übergeordnetem Klebeband, und zwar im Schnitt gemäß Linie III-III in Fig. Fig. 4,
Fig. 4 ein Verlegebeispiel und
Fig. 5 eine Stirnansicht gegen Fig. 4, wobei eine klebebandbestückte Dämmplatte sich auf dem Wege der Zuordnung befindet.
Das nur abschnittweise dargestellte Klebeband ist in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichnet. Es ist mehrschich-
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tig aufgebaut und umfaßt einen klebeaktiven Bereich und einen trägerbildenden Bereich.
Der klebeaktive Bereich wird von einer Dichtungsmasse 2 gestellt. Es handelt sich um eine Butylschicht. Solche auf Kautschukbasis stehenden Butyikleberschichten sind äußerst schmiegsam und treten in hochgradigen Haftverbund untereinander und zu den zu verbindenden Elementen.
Die Dichtungsmasse 2 steht in Verbindung mit einem oberseitigen Trägerstreifen 3. Diesbezüglich liegt wasserdichtes Material zugrunde. Auch ist auf Reißfestigkeit des entsprechendes Materxales geachtet. Im Anwendungsbeispiel ist Aluminiumfolie bevorzugt. Andererseits ist die Verwendung geeigneter Kunststoffe ebenso denkbar.
Dichtungsmasse 2 und Trägerschicht 3 stehen in festem, selbstklebenden Verbund zueinander.
Die Unterseite der Dichtungsmasse 2 ruht auf einem Schutzstreifen 4.
Besagter Schutzstreifen 4 läßt sich willensbetont von der Dichtungsmasse 2 lösen. Hierzu ist der Schutzstreifen 4 aus entsprechendem Kunststoffolienmaterial gebildet oder aber als gewachster Papierstreifen realisiert. Dabei ist auch an die bewährte trennende Wirkung von Silikon zu denken.
Der Schutzstreifen 4 hält die klebeaktive Seite der Dichtungsmasse 2 frisch.
Wie besonders deutlich aus der vergrößerten Schnittfigur 2 hervorgeht, weist die Dichtungsmasse 2 eine größe-
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re Breite auf als der die Dichtungsmasse 2 überfangende Trägerstreifen 3. So entsteht ein beidseitiger Überstand Ü an Dichtungsmasse 2. Letztere überragt demgemäß den dortigen Rand 5 des Trägerstreifens 3, dies aber nur geringfügig. Ein solcher überstand Ü bietet eine oberseitige Freifläche a und eine seitlich nach auswärts weisende, stufenförmige Freifläche b.
Besagte Freiflächen a, b des Überstandes Ü bieten sich der freigelegten Dichtungsmasse 2 eines das untere Klebeband 1 kreuzenden oberen Klebebandes 1 dar.
Dabei kommt es zu einem innigen Kontakt der beiden Dichtungsmassen 2 und so zu einer hochgradig abgedichteten Stelle der sonst als Problemzone bestehenden Kreuzungsbereiche. Wie ersichtlich, folgt die überlagernde Dichtungsmasse 2 eckkantenausfullend der Kontur des Überstandes Ü. Über die dortige Randzone kann im Kreuzungsbereich so kein Wasser mehr einsickern (vgl. Fig. 3).
Es liegt schon eine gutdichtende Wirkung vor, wenn der Überstand Ü mindestens etwa der Dicke &khgr; der Dichtungsmasse 2 entspricht.
Das kann unter Berücksichtigung unterschiedlicher Breiten und Einsatzzwecke des Klebebandes 1 auch etwas variieren. Jedenfalls reicht es aus, wenn der Überstand Ü höchstens dem Fünffachen der Dicke &khgr; der Dichtungsmasse 2 entspricht. Zur diesbezüglichen unteren Grenze kommend, sind auch Werte zwischen 0,1 und 2 mm denkbar.
Damit es nicht zu haftkraftvermindemden Wirkungen kommt, beispielsweise einem Verstauben der Überstände Ü, ist weiter so vorgegangen, daß die Überstände Ü der
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Dichtungsmasse 2 durch eine Abziehfolie 6 abgedeckt sind. Die überfängt nicht nur die Ränder 5, sondern legt sich auch noch ein gutes Stück über die Oberseite des Trägerstreifens 3. Besagte Abziehfolie 6 wird auch hier durch die Haftkraft der Dichtungsmasse 2 an Ort und Stelle gehalten, dies natürlich unter Offenlassen der willensbetonten Abziehbarkeit solcher Abziehfolien.
Wie vor allem Fig. 2 entnehmbar, überragen der Schutzstreifen 4 und die Abziehfolie 6 den Überstand Ü auch randseitig des Klebebandes 1. Hierdurch ist der Überstand Ü bestens geschützt. Auch ergibt sich ein Ausweichspalt 7 im Falle eines Ausblutens der Dichtungsmasse 2 zu den Längsrändern 8 des Klebebandes 1 hin, die sie jedoch nicht erreicht.
Statt separater randseitiger Abziehfolien 6 kann auch eine Lösung dahingehend aussehen, daß der über den Überstand Ü relativ weit seitlich hinausragende Abschnitt 4' des Schutzstreifens 4 nach oben gerichtet um den Überstand Ü und den Rand 5 gefaltet wird, auch hier unter Nutzung der Haftkraft der Dichtungsmasse 2 zur lösbaren Halterung dieses Abschnitts 4' in der Abdeckschutz funkt ion. Besonders fertigungsgünstig ist es, wenn die diesbezügliche Faltkehre des umgelegten Schutzstreifens bei der Herstellung oder am Bau längs auf- oder einfach abgeschnitten wird. Man hat dann die Produktionsform, wie sie in der Zeichnung dargestellt ist.
Das das Klebeband 1 bildende Laminat läßt sich in Rollenform überführen, dies als praktische, gut zu handhabende und lagernde Vorratsform.
Bezüglich einer solchen Vorratsform kann sodann auf den Schutzstreifen 4 verzichtet werden, wenn der nach oben
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weisende Rücken des Klebebandes 1 die Sichtseite des Trägerstreifens 3 also, silikonisiert ist. Die Silikonschicht trägt das Bezugszeichen 9. Die die Silikonschicht 9 in aufgewickeltem Zustand des Klebebandes 1 überlagernde klebeaktive Fläche der Dichtungsmasse 2 läßt sich so willensbetont abheben.
Nun zum Verlegebeispiel:
Dort sieht man in Fig. 4 vier Dämmplatten 10 rechteckigen Zuschnitts. Dieses beispielsweise oberseitig wasserdicht verhautete Dämmaterial wird über ein in der Zeichnung vertikal verlaufendes Klebeband 1 in Nachbarschaftslage gefesselt. Die beispielsweise aus Styropor bestehenden Dämmplatten 10 werden dazu unter Bildung einer engen Anschlußfuge 11 aneinandergelegt. Nach Sicherung der vertikalen Fugen 11 werden sodann die horizontalen Fugen 11 mit Hilfe eines quer verlaufenden Klebebandes 1 überfangen. Dabei ergibt sich eine gute fugennahe Randbefestigung der Dämmplatten 10, mit der zu Fig. 3 beschriebenen Wirkung der nachteilige Sikkerkanäle vermeidenden Abdichtung.
Die jeweils zuzuordnende Dämmplatte 10 kann im Wege der Vormontage mit dem Klebeband 1 versehen werden. Der Schutzstreifen 4 ist zweigeteilt, so daß die in Fig. 5 oben nach rechts hin freikragende Hälfte des mit seiner anderen Hälfte schon fixierten Klebebandes 1 bis zuletzt unter Schutzabdeckung bleibt. Erst im Augenblick der Zuordnung braucht die andere Hälfte des Schutzstreifens 4 abgezogen zu werden.
Alle offenbarte Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Priori-
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tatsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
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Claims (11)

Ansprüche
1. Klebeband (1) mit einem Trägerstreifen (3) aus reißfestem Material, beispielsweise Aluminium oder Kunststoff, und einer daran selbstklebenden Dichtungsmasse (2), welche von einem Schutzstreifen (4) abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsmasse (2) den Rand (5) des Trägerstreifens (3) geringfügig überragt (Überstand Ü).
2. Klebeband nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Überstand (Ü) mindestens etwa der Dicke (x) der Dichtungsmasse (2) entspricht .
3. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Überstand (Ü) höchstens dem Fünffachen der Dicke (x) entspricht.
4. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Überstand (Ü) zwischen 0,1 und 2 mm beträgt.
5. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Überstand (Ü) der Dichtungsmasse (2) durch eine Abziehfolie (6) abgedeckt ist.
6. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein um den Überstand (Ü) der Dichtungsmas-
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se (2) umgeschlagener Schutzstreifenabschnitt (4') die Abziehfolie (6) bildet.
7. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsmasse (2) von einer Butylschicht gebildet ist.
8. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzstreifen (4) zweigeteilt ist.
9. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzstreifen (4) und die Abziehfolie (6) den Überstand (Ü) randseitig überragen.
10. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerstreifen (3) auf seiner Sichtseite mit einer Silikonschicht (9) beschichtet ist.
11. Klebeband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der silikonbeschichtete Trägerstreifen (3) aus Aluminiumfolie besteht.
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AU8852998A (en) 1999-01-19
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