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DE29711089U1 - Schutzvorrichtung für Dachrinnen zur Verhinderung eines Laubeinfalles - Google Patents

Schutzvorrichtung für Dachrinnen zur Verhinderung eines Laubeinfalles

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DE29711089U1
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Germany
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wire mesh
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gutter
roof tiles
edge
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DE29711089U
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
    • E04D13/04Roof drainage; Drainage fittings in flat roofs, balconies or the like
    • E04D13/076Devices or arrangements for removing snow, ice or debris from gutters or for preventing accumulation thereof

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Supports For Pipes And Cables (AREA)
  • Paper (AREA)
  • Building Awnings And Sunshades (AREA)

Description

Patentanwalt Dipl.-Ing. Lambert-Hiclrelbaum ".-1 : ^
D-45659 Recklinghausen Krüppeleichen 6
Telefon: (02361) 21091-2 Telefax: (02361) 22949
24.06.1996 fle 2448a/97
Anmelder:
Oskar Fleck
Industriestr. 12, D - 45711 Datteln
"Schutzvorrichtung für Dachrinnen zur Verhinderung eines Laubeinfalles"
Seite 2 ' ','... '. '.'... I I ·' 24.06.1997
fie 2448a/97
Beschreibung :
Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für Dachrinnen zur Verhinderung eines Laubeinfalles, welche eine Gitterforra aufweist und die Rinnenöffnung abdeckt.
Durch offenkundige Vorbenutzung ist eine Schutzvorrichtung dieser Art bekannt, die aus einem quergeschlitzten Kunststoffrohr besteht, welches in die Dachrinne eingelegt wird.
Eine zweite Ausführungsform besteht aus einem Gitter, welches lediglich die Dachrinnenöffnung abdeckt.
Beide dieser Schutzvorrichtungen sind mit dem Nachteil behaftet, daß sich Blätter zwischen den 0 dachrinnenseitig angrenzenden Dachsteinen und den unterhalb dieser Dachsteine befindlichen Lüftungsgittern zur Belüftung des Daches festsetzen und nicht nur die Dachbelüftung beeinträchtigen können, sondern auch unter Windeinflüssen zusammengestaucht und geklammert werden, so daß sich Laubpakete aufbauen können, die sich von der Unterseite der Dachsteine bis zur abgedeckten Dachrinnenöffnung erstrecken können.
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Von diesem Stand der Technik ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Schutzvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche einerseits eine einwandfreie Dachbelüftung gewährleistet und andererseits dem Anhaften von Laubblättern auf der Schutzvorrichtung mit einem Abspüleffekt durch Niederschlagswasser entgegenwirkt.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schutzvorrichtung aus einem biegsamen, bleibend von Hand verformbaren Drahtgeflecht mit geringen Rückstellkräften besteht, welches mit ihrer einen Längskante auf der Oberfläche der an die Dachrinne angrenzenden Dachsteine und mit ihrer anderen Längskante an der Außenkante der Dachrinne über Fixierelemente festgesetzt ist. Durch diese Ausbildung kann das leicht von Hand verformbare Drahtgeflecht nicht nur bei gerade verlaufenden Dachsteinen ohne Längsfalze, sondern auch bei solchen mit tiefen Falzen formschlüssig angeschmiegt werden, bevor es sowohl an den Dachsteinen als auch an der Außenkante der Dachrinne durch die Fixierelemente festgesetzt ist. Nunmehr erfüllt dieses Drahtgeflecht gleichzeitig eine Schutzfunktion für die Dachrinne zur Verhinderung von Laubeinfall als auch die Funktion eines Lüftungsgitters, welches somit unterhalb der dachrinnenseitig angrenzenden Dachsteine entbehrlich wird. Denn diese Lüftungsgitter werden vornehmlich zur
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Verhinderung von Nistplätzen für Vögel eingesetzt. Die erfindungsgemäße Schutzvorrichtung übernimmt diese Funktion mit. Da außerdem das Drahtgeflecht der Oberflächenkontur der Dachsteine angepaßt ist und in Richtung auf die Dachrinne die gleiche Neigung aufweist, wird der Laubeinfall von dem herabströmenden Niederschlagswasser abgespült, wobei sich vereinzelt festsetzende kleine Blätter unschädlich sind.
Das Drahtgeflecht besteht nach einer ersten Ausführungsform aus einem handelsüblichen Kaninchendraht mit Feuerverzinkung und/oder Kunststoffummantelung. Diese Ausbildung hat den besonderen Vorzug, daß sich der Draht leicht und bleibend von Hand entsprechend den Konturen der angrenzenden Dachsteine und auch der Dachrinne anpassen läßt.
Nach einer zweiten Ausführungsform ist das Drahtgeflecht aus einem anschmiegsamen Kunststoffgitter hergestellt. Bei dieser Ausführungsform ist es besonders vorteilhaft, wenn das Drahtgeflecht mindestens an seiner den Dachsteinen zugekehrten Längskante einen eingebetteten längsverlaufenden Draht oder ein Metallband zur Anschmiegung an die Dachsteine enthält. Dieser leicht verformbare und anschmiegsame Draht bildet somit ein Korsett für das Kunststoffgitter, welches seiner Verformung folgt.
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Auch bezüglich der Fixierelemente des
Drahtgeflechtes an der Dachrinne gestattet die Erfindung unterschiedliche Ausführungsformen:
Nach einer ersten Ausführungsalternative besteht das Fixierelement des Drahtgeflechtes an seiner den Dachsteinen zugekehrten Längskante aus einem mit dem Drahtgeflecht an seiner Unterseite festverbundenen, selbstklebenden Heißbutylklebestreifen und an seiner Oberseite aus einem nichtklebenden, konfektionierten Butylstreifen, deren Flächen von einem von Hand abziehbaren Silikonstreifen geschützt ist. Nach Reinigung der Oberflächen der an die Dachrinne angrenzenden Dachsteine kann der Heißbutylklebestreifen der Konfiguration der angrenzenden Dachoberfläche leicht von Hand angepaßt und sodann angedrückt werden sowie hiernach seine Klebekraft entfalten. Da bei diesem Andrücken eine klebende Oberseite hinderlich ist, wird die Oberseite des Drahtgeflechtes oder des Klebestreifens mit einem nichtklebenden, konfektionierten Butylstreifen belegt.
Nach einer zweiten Ausführungsalternative ist das Fixierelement des Drahtgeflechtes an seiner den Dachsteinen zugekehrten Längskante aus einer mit dem Drahtgeflecht festverbundenen Bleischürze hergestellt. Diese Bleischürze kann unter die vorletzte Reihe der angrenzenden Dachsteine geschoben und somit von deren Schwerkraft gleichfalls fixiert werden.
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Auch bei der Ausbildung der Fixierelemente zur Festlegung des Drahtgeflechtes an der Außenkante der Dachrinnen erlaubt die Erfindung unterschiedliche Ausführungsformen:
Nach einer ersten Ausführungsform besteht das Fixierelement aus einer blattfederartigen, der Kontur der gebördelten Außenkante der Dachrinne angepaßten, einteiligen Klemme, die unter Federvorspannung aufgeklemmt und unter Federvorspannung bleibt sowie mit ihrem freien Ende eine Öffnung des Drahtgeflechtes übergreift. Dieses freie Ende der Klemme wird in ihrer Fixierlage in Richtung auf das Drahtgeflecht umgebogen.
Diese einteilige Klemme ist an ihrem anderen Ende mit einer die Bördelinnenkante der Dachrinne übergreifenden Rastnase und einem den Abstand zwischen dieser Bördelinnenkante und der gegenüberliegenden Dachrinnen-Außenfläche überbrückenden Distanzhalter versehen. Durch den Distanzhalter sowie durch die Umbiegung des freien Endes dieser einteiligen Klemme ist diese unter Witterungseinflüssen und jedweden Windkräften nicht mehr, sondern nur mittels eines Werkzeuges lösbar.
Nach einer zweiten Ausführungsform besteht das Fixierelement aus einer zweiteiligen Klemme, deren unterer Klemmarm die Bördelinnenkante der Dachrinne
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untergreift und mit ihrem oberen Klemmarm das angrenzende, überdeckende Drahtgeflecht und die Kontur der gebördelten Außenkante übergreift. Der obere und der untere Klemmarm werden an ihrer Außenseite von einer Schraubverbindung zusammengehalten, über welche die Klemme in ihrer Einbaulage gleichfalls unter einer Federvorspannung gesetzt werden kann. Dadurch wird nicht nur ein Form-, sondern auch ein Kraftschluß des Fixierelementes erzielt.
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Mehrere Ausführungsformen der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 die perspektivische Draufsicht auf den Eckenbereich eines Daches, wobei die linke Dachsteinreihe in der Nähe der Dachrinne mit einer ebenen Oberfläche versehen ist und die rechte Reihe der Dachsteine vom Grat in der Nähe der Dachrinne Längsverfalzungen aufweist,
Fig. 2 die perspektivische Teilansicht auf eine Dachrinne mit einem Drahtgeflecht aus Kaninchendraht und der Befestigung durch eine einteilige Klemme,
Fig. 3 die perspektivische Ansicht der einteiligen Klemme von Fig. 2,
Fig. 2a die Ansicht von Fig. 2 mit dem umgebogenen freien Ende der Klemme in Endposition,
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Fig. 3a die Ansicht von Fig. 3 gleichfalls mit dem umgebogenen freien Ende der Klemme,
Fig. 4 die perspektivische Teilansicht auf eine Dachrinne mit einem Drahtgeflecht aus Kaninchendraht, der mit einer zweiteiligen Klemme an der Dachrinne fixiert ist,
Fig. 5 die perspektivische Ansicht der Klemme von Fig. 4,
Fig. 6 die Draufsicht auf zwei benachbarte Betondachsteine mit einer ebenen, an die Dachrinne angrenzenden Oberfläche und
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Fig. 7 zwei benachbarte Dachsteine mit einer Längsverfalzung in der Nähe der Dachrinne.
Die Schutzvorrichtung 1 für Dachrinnen 2 zur Verhinderung eines Laubeinfalles besteht im wesentlichen gemäß den Figuren 1, 2, 2a, 4, 6 und 7 aus einem biegsamen, bleibend von Hand verformbaren Drahtgeflecht mit geringen Ruckstellkräften, welches mit ihrer einen Längskante 3a auf der Oberfläche 4a, 5a der an die Dachrinne 2 angrenzenden Dachsteine 4, 5 und mit ihrer anderen Längskante 3b an der Außenkante 2a der Dachrinnen 2 über Fixierelemente 6, 7 festgesetzt ist. Diese Längskante 3b weist keine Drahtspitzen, sondern
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einen durchgehenden Randdraht 3d auf (s. Figuren 2, 2a und 4).
In den vorgenannten Figuren besteht das Drahtgeflecht 3 aus einem handelsüblichen Kaninchendraht mit Feuerverzinkung und/oder Kunststoffummantelung. Die Maschenweite variiert etwa von 10 mm bis 30 mm.
Nach einer zweiten, nicht dargestellten Ausführungsform ist das Drahtgeflecht 3 aus einem anschmiegsamen Kunststoffgitter hergestellt, welches mindestens an seiner, den Dachsteinen 4, 5 zugekehrten Längskante 3a einen eingebetteten längsverlaufenden Draht 8 oder ein Metallband zur Anschmiegung an die Dachsteine enthält, so, wie es in Fig. 7 innerhalb des Heißbutylklebestreifens 9 gestrichelt dargestellt ist. Dieser Draht wirkt wie ein Korsett, kann gleichfalls leicht von Hand verformt werden und somit das Drahtgeflecht 3 der Konfiguration der Oberfläche 4a, 5a der angrenzenden Dachsteine 4, 5 angepaßt werden.
In den dargestellten Ausführungsformen der Figuren 1, 6 und 7 besteht das Fixierelement des Drahtgeflechtes 3 an seiner den Dachsteinen 4, 5 zugekehrten Längskante 3a aus einem mit dem Drahtgeflecht 3 an seiner Unterseite festverbundenen, selbstklebenden Heißbutylklebestreifen 9, dessen Klebeflächen von einem von Hand abziehbaren, nicht
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dargestellten Silikonstreifen geschützt sind. Nach Reinigung der Oberflächen 4a, 5a der angrenzenden Dachsteine 4, 5 sowie nach Abzug der Silikonstreifen können die Heißbutylklebestreifen 9 auf die Oberflächen 4a, 5a der Dachsteine 4, 5 aufgedrückt und durch die Klebung unlösbar mit diesen verbunden werden. Da bei diesem Aufdrückvorgang eine klebende Oberseite an den Händen des Benutzers haften würde, wird die Oberseite des Drahtgeflechtes 3 deckungsgleich mit der klebenden Unterseite mit einem Streifen aus nichtklebenden, konfektionierten Butylstreifen belegt.
Wie aus Fig. 1 in Verbindung mit Fig. 6 entnommen werden kann, ist dort die linke Reihe der Dachsteine 4 mit einer ebenen Oberfläche 4a versehen, wodurch der Heißbutylklebestreifen 9 einen exakt geradlinigen Verlauf erhält. Diese Ausführungsform erfordert jedoch eine Sonderanfertigung der dachrinnenseitigen Dachsteine 4, die nicht Gegenstand dieser Erfindung sind.
In der rechten Seite der Fig. 1 besteht die letzte Reihe der angrenzenden Dachsteine aus handelsüblichen, längsverfal&zgr;ten Dachsteinen 5, wodurch deren Oberfläche 5a einen entsprechenden wellenförmigen Verlauf nimmt. Dementsprechend ist auch der Heißbutylklebestreifen 9 angepaßt, so daß sich diese Wellenform bis kurz vor der Außenkante 2a der Dachrinne fortsetzt.
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Nach einer zweiten, nicht dargestellten Ausführungsform wird der Heißbutylklebestreifen 9 durch eine Bleischürze ersetzt, die bis unter die vorletzte Reihe der angrenzenden Dachsteine 5b (s. Fig. 1) reichen und dort festgeklemmt werden kann. Beide der vorbeschriebenen Ausführungsformen weisen den Vorteil auf, daß sie in Rollenform aufgehaspelt und vom Dachdecker bzw. Klempner in Rollenform zum Bestimmungsort transportiert und dort von Hand abgerollt und in der gewünschten Länge abgeschnitten werden können.
Gemäß den Figuren 2, 2a und 3, 3a besteht nach einer ersten Ausführungsform das Fixierelement zur Befestigung des Drahtgeflechtes 3 an der Außenkante 2a der Dachrinne 2 aus einer blattfederartxgen, der Kontur 2b der gebördelten Außenkante 2a angepaßten, einteiligen Klemme 6, die unter Federvorspannung aufgeklemmt wird und unter einer Federvorspannung verbleibt. Diese einteilige Klemme 6 durchgreift mit ihrem freien, ein wenig abgewinkelten Ende 6a eine Öffnung 3c des Drahtgeflechtes 3 und kann nach Erreichen ihrer Fixierposition gemäß Fig. 2 in Richtung auf das Drahtgeflecht 3 in Richtung des Pfeiles 10 umgebogen werden, wodurch einerseits das Drahtgeflecht 3 gespannt und andererseits unverrückbar in seiner Lage festgesetzt wird. Diese Fixierposition ist in den Figuren 2a und 3a dargestellt.
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An ihrem anderen Ende 6b ist die einteilige Klemme 6 mit einer die Bördelinnenkante 2 c der Dachrinne 2 übergreifenden Rastnase 6c und einem den Abstand zwischen der Bördelinnenkante 2c und der gegenüberliegenden Dachrinnen-Außenfläche 2d überbrückenden Distanzhalter 6d versehen. Durch diesen Distanzhalter 6d wird die Klemme 6 unverrückbar in ihre Montagelage mit der gewünschten Federvorspannung gehalten, ohne daß sie durch ungewolltes und damit auch unerwünschtes Umbiegen ihres freien Endes 6a in Richtung des Pfeiles 10 gelöst werden könnte. Außerdem bietet diese einteilige Klemme 6 den Vorzug, daß sie an jeder beliebigen Stelle der Außenkante 2a der Dachrinne 2 während der Montage aufgeklemmt werden kann.
Gemäß den Figuren 4 und 5 besteht nach einer zweiten Ausführungsform das Fixierelement aus einer zweiteiligen Klemme 7, deren unterer Klemmarm 7a die Bördelinnenkante 2c der Dachrinne 2 untergreift, wohingegen ihr oberer Klemmarm 7b das angrenzende 0 Drahtgeflecht 3 und die Kontur 2b der gebördelten Außenkante 2a übergreift. Beide Klemmarme 7a, 7b sind an ihrer Außenseite mit gleichen angeformten VorSprüngen 7c versehen, von denen der obere eine Durchgangsbohrung und der untere ein Innengewinde aufweist, in welches eine Schraube 11 eingreift. Da der Innendurchmesser d dieser zweiteiligen Klemme 7 geringfügig kleiner als der Durchmesser D der Kontur 2b der gebördelten Außenkante 2a der Dachrinne 2 ist, kann diese zweiteilige Klemme 7 in
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ihrer Montageendlage über die Schraube 11 unter eine Federvorspannung gesetzt und somit auch mit dieser Ausführungsform das Drahtgeflecht 3 an seiner Längskante 3b kraft- und formschlüssig festgesetzt werden. Damit diese Federvorspannung der zweiteiligen Klemme 7 nicht unbeabsichtigt gelöst werden kann, ist am freien Ende des unteren Klemmarmes 7a wie auch bei der Ausführungsform der Figuren 3 und 3a ein Distanzhalter 7d angeformt, der die gleiche, bereits zu diesen Figuren beschriebene Funktion erfüllt.
Beide Ausführungsformen der Klemmen 6, 7 können sowohl aus Metall, wie beispielsweise Federstahldraht, bei kupfernen Dachrinnen aus Kupfer oder aber auch aus Kunststoff hergestellt werden. Bei der Herstellung von Kunststoff erweist es sich als vorteilhaft, die Klemmen 6, 7 ganz oder teilweise mit einer Metalleinlage 14 (s. Figuren 3a und 5) zu versehen, um nach Erreichen ihrer Endposition ein Aufbiegen aus ihrer 0 Haiterungslage durch Rückstellkräfte zu verhindern.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, beruht der besondere Vorteil der neuen Schutzvorrichtung darin, daß sie nicht nur eine Abdeckfunktio-n der Dachrinne 2, sondern zugleich auch die Funktion der bis dato unterhalb der letzten Reihe der Dachsteine 4, 5 anzuordnenden Lüftungsgitter mitübernimmt, welche nunmehr entbehrlich werden. Denn diese vorbekannten Lüftungsgitter werden grundsätzlich
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dazu angeordnet, um eine Vogelnistung sowie das Eindringen von unerwünschten Parasiten zu verhindern.
Der weitere Vorteil der neuen Schutzvorrichtung ist dadurch gegeben, daß das auf dem Dach 12 in Richtung der Pfeile 13 herabströmende Niederschlagwasser mit einem Abspüleffekt der Schutzvorrichtung 1 verbunden ist, wodurch Anpackungen von Blätterschichten unterbunden werden. Demgegenüber ist das einzelne Festsetzen oder gar Einfallen von kleinen Blättern unschädlich, die über die Dachrinne 2 ohne weiteres abgespült werden können.
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Bezugszeichenliste
Schutzvorrichtung 1 5
Dachrinne 2
Außenkante der Dachrinne 2 2a
Kontur der Außenkante 2a 2b
Bördelinnenkante 2c
Außenfläche der Dachrinne 2 2d 15
Drahtgeflecht 3
Längskanten des
Drahtgeflechtes 3 3a, 3b
Öffnung des Drahtgeflechtes 3 3c
Randdraht 3d
Dachsteine A1
Oberfäche der Dachsteine 4, 5 4a, 5a
einteilige Klemme 6 30
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Enden der Klemme 6 6a, 6b
Rastnase 6c
Distanzhalter 6d, 7d
zweiteilige Klemme 7
Klemmarme der Klemme 7 7a, 7b 10
VorSprünge der Klemraarme 7a, 7b 7c
Draht 8
Heißbutylklebestreifen 9
Pfeile 10,
Schraube 11 20
Dach 12
Metallstreifen 14
Durchmesser der Außenkante 2a D
Innendurchmesser der Klemme 7 d

Claims (14)

\.·\.fie 24*4Se/97 Schutzansprüche :
1. Schutzvorrichtung für Dachrinnen zur Verhinderung eines Laubeinfalles, welche eine Gitterform aufweist und die Rinnenöffnung abdeckt, dadurch gekennzeichnet , daß sie (1) aus einem biegsamen, bleibend von Hand verformbaren Drahtgeflecht (3) mit geringen Rückstellkräften besteht, welches mit ihrer einen Längskante (3a) auf der Oberfläche (4a, 5a) der an die Dachrinne (2) angrenzenden Dachsteine (4, 5) und mit ihrer anderen Längskante (3b) an der Außenkante (2a) der Dachrinne (2) über Fixierelemente (6, 7) festgesetzt ist.
2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Drahtgeflecht (3) aus einem handelsüblichen Kaninchendraht mit Feuerverzinkung und/oder Kunststoffummantelung besteht.
3. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Drahtgeflecht (3) aus einem anschmiegsamen Kunststoffgitter hergestellt ist.
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4. Schutzvorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Drahtgeflecht (3) mindestens an seiner den Dachsteinen (4, 5) zugekehrten Längskante (3a) einen eingebetteten längsverlaufenden Draht (8) oder Metallband zur Anschmiegung an die Oberfläche (4a, 5a) der Dachsteine (4, 5) enthält.
5. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß das Fixierelement des Drahtgeflechtes (3) an seiner den Dachsteinen (4, 5) zugekehrten Längskante (3a) aus einem mit dem Drahtgeflecht (3) an seiner Unterseite festverbundenen, selbstklebenden Heißbutylklebestreifen (9) und an seiner Oberseite aus einem nichtklebenden, konfektionierten Butylstreifen besteht, deren Flächen von einem von Hand abziehbaren Silikonstreifen geschützt ist.
6. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß das Fixierelement des Drahtgeflechtes (3) an seiner den Dachsteinen (4, 5) zugekehrten Längskante, (3a) von einer mit dem Drahtgeflecht (3) festverbundenen Bleischürze gebildet ist.
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7. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 und 6, dadurch gekennzeichnet , daß das Fixierelement für das Drahtgeflecht (3) an der Außenfläche (2d) der Dachrinne (2) aus einer blattfederartigen, der Kontur (2b) der gebördelten Außenkante (2a) angepaßten, einteiligen Klemme (6) besteht, die unter Federvorspannung aufgeklemmt ist und mit ihrem freien Ende (6a) eine Öffnung (3c) des Drahtgeflechtes (3) übergreift.
8. Schutzvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (6a) der Klemme (6) in ihrer Fixierlage in Richtung auf das Drahtgeflecht (3) umgebogen ist.
9. Schutzvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemme (6) an ihrerm anderen Ende (6b) mit einer die Bördelinnenkante (2c) der Dachrinne (2) übergreifenden Rastnase (6c) und mit einem den Abstand zwischen Bördelinnenkante (2c) und der gegenüberliegenden Dachrinnen-Außenfläche (2d) überbrückenden Distanzhalter (6d) versehen ist.
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10. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 und 6, dadurch gekennzeichnet , daß das Fixierelement für das Drahtgeflecht (3) an der Außenkante (2a) der Dachrinne (2) aus einer zweiteiligen Klemme (7) besteht, deren unterer Klemmarm (7a) die Bördelinnenkante (2c) der Dachrinne (2) untergreift und mit ihrem oberen Klemmarm (7b) das überdeckende Drahtgeflecht (3) und die Kontur (2b) der gebördelten Außenkante (2a) übergreift.
11. Schutzvorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß beide Klemmarme (7a, 7b) an ihrer Außenseite von einer Schraubverbindung zusammengehalten sind, über welche die Klemme (7) in ihre Einbaulage unter eine Federvorspannung zu setzen ist.
12. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß die Fixierelemente (6, 7) im Spritzgießverfahren aus Kunststoff hergestellt sind.
13. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß die Fixierelemente (6, 7) aus Federstahldraht bestehen.
14. Schutzvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß die Fixierelemente (6, 7) ganz oder teilweise mit einem von dem Kunststoff ummantelten Metallstreifen (14) armiert sind.
DE29711089U 1997-06-25 1997-06-25 Schutzvorrichtung für Dachrinnen zur Verhinderung eines Laubeinfalles Expired - Lifetime DE29711089U1 (de)

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