DE29711418U1 - Messerkopf - Google Patents
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Description
H. Schrammel 26. Juni 1997
M 4101 G/V/cs
Messerkopf
Die Erfindung betrifft einen Messerkopf.
Ein Messerkopf besteht im wesentlichen aus einem Werkzeugträger und einem daran befestigbaren Schneidmesser und ist z.B. aus der
EP 0 688 638 Al bekannt. Dieser Messerkopf weist als Werkzeugträger
eine Messerscheibe auf, in welche vom Rand der Scheibe ausgehend eine nutförmige Ausnehmung eingebracht ist, die von
einer in Drehrichtung der Messerscheibe voreilenden vorderen und nacheilenden hinteren Seitenfläche und einer inneren Bodenfläche
begrenzt wird. Die vordere und hintere Seitenfläche schließen einen sich nach außen öffnenden Winkel ein. Im Bereich der Bodenfläche
ist eine Gewindebohrung eingebracht. Ein Klemmbacken kann mittels einer Schraube, die zwei Gewinde mit unterschiedlichem
Drehsinn besitzt, in die Ausnehmung eingesetzt und fixiert werden, wobei der Klemmbacken an der vorderen Seitenfläche der
Ausnehmung anliegt und mit der hinteren Seitenfläche einen schmalen Spalt begrenzt, in welchem ein Schneidmesser klemmend
befestigt werden kann. Derartige Schneidmesser werden üblicherweise als Metallplättchen, z.B. aus gesintertem Hartmetall gefertigt
und weisen üblicherweise eine Dicke von 1,5 mm auf. In das Schneidmesser ist an seiner an dem Klemmbacken anliegenden
voreilenden Seitenfläche eine Aussparung eingebracht, in welche ein am Klemmbacken vorstehender Vorsprung eingreift und das
Messer beim Einspannen nach innen in Richtung zur Bodenfläche der Ausnehmung zieht. Hierdurch wird der sogenannte radiale Sitz
des Schneidmessers bezüglich der Messerscheibe festgelegt, der gegen radiale Kräfte sichert.
In die an der hinteren Seitenfläche der Ausnehmung anliegende, nacheilende Seitenfläche des Messers ist eine Rille eingebracht.
Angrenzend an die nacheilende Seitenfläche der Ausnehmung ist eine sich in Längsrichtung der Seitenfläche erstreckende Bohrung
eingebracht, die von der Ausnehmung des Werkzeugträgers angeschnitten ist. Die Anschnittiefe beträgt etwas weniger als die
Hälfte des Bohrungsdurchmessers. In diese Bohrung ist ein Schwerspannstift eingesetzt, der als dünnes, längsgeschlitztes
Rohr ausgebildet ist, so daß er in Querrichtung elastisch etwas zusammengedrückt oder gespreizt werden kann. Das Schneidmesser
wird mit seiner Rille an den an der nacheilenden Seitenfläche der Ausnehmung vorragenden Schwerspannstift angesetzt, so daß
das Schneidmesser zur Messerscheibe bezüglich seines sogenannten axialen Sitzes ausgerichtet und gegen axial wirkende Kräfte
gesichert ist.
Dieser bekannte Messerkopf erlaubt somit sowohl eine radiale als auch axiale Ausrichtung und Sicherung des Schneidmessers. Beim
Einsetzen des Schneidmessers in die Ausnehmung müssen cjleichzeitig
das Messer und der Klemmbacken eingesetzt und von Hand positioniert werden, bis der Klemmbacken festgezogen ist. Dieses
Einsetzen erfordert Geschicklichkeit, insbesondere wenn sich eine aus mehreren Messerscheiben zusammengesetzte Fräseinheit
zum Fräsen eines Fensterprofils oder dergleichen z.B. in einem sogenannten Frästurm in der Maschine befindet, der aus einer
Vielzahl solcher Fräseinheiten zusammengesetzt ist. Mit derartigen Frästürmen können durch Wechsel der Werkzeugpositionen ohne
Maschinenstop mehrere verschiedene Profile gefräst werden. In einem solchen Frästurm sind die Ausnehmungen, in welchen sich
die Schneidmesser befinden, oftmals durch benachbarte Messerscheiben abgedeckt oder versperrt oder schwer zugänglich, so daß
ein Austausch eines z.B. verbrauchten Schneidmessers unter den beengten räumlichen Verhältnissen schwierig und zeitaufwendig
ist.
Das aus der EP O 688 638 Al bekannte Fräswerkzeug erlaubt demnach
zwar eine exakte Justierung eines Schneidmessers, das Auswechseln des Schneidmessers ist aber sehr umständlich.
Aus dem DE 89 05 924 Ul ist ein Messerkopf mit einer etwa trapeznutförmigen
Ausnehmung bekannt, in welcher ein Schneidmesser mittels eines Klemmbackens fixiert werden kann. Das Messerplättchen
ist mit einer zentralen Querbohrung versehen, in welche ein in die Ausnehmung ragender zylinderförmiger Vorsprung bzw. Stift
zur Festlegung des axialen und radialen Sitzes des Schneidmessers formschlüssig eingreifen soll. Da die Schneidmesser aus
Sintermetall bestehen, werden Löcher beim Formen des Schneidmessers aus den noch ungesinterten Metallteilchen eingebracht. Beim
Sintern verziehen sich die Löcher, so daß es nicht ohne aufwendige Nacharbeit möglich ist, Löcher mit Toleranzen
< 0,01 0,015 mm einzubringen. Höhere Toleranzen werden in der Regel nicht mehr akzeptiert, weil derartige Toleranzen auf die Fräskontur
übertragen werden und nicht nur zur Unbrauchbarkeit des gefrästen Profils, sondern auch zu Unwuchten der mit hoher Geschwindigkeit
umlaufenden Fräseinheiten führen können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Einsetzen eines Schneidmessers in einen Messerkopf zu vereinfachen.
Diese Aufgabe wird durch einen Messerkopf mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Üblicherweise weist ein Messerkopf einen Werkzeugträger und ein plättchenförmiges Schneidmesser mit einer Messerbrust und einem
Messerrücken und einer sich jeweils daran anschließenden Messerbrustfläche und Messerrückenfläche auf. Der Werkzeugträger, der
beispielsweise als Messerscheibe ausgebildet ist, ist mit einer von der Peripherie ausgehenden, ins Innere der Scheibe führenden
Ausnehmung versehen, die eine nacheilende Spannfläche aufweist, gegen die das Schneidmesser mit seiner Messerrückenfläche gesetzt
und mittels einer Befestigungseinrichtung, z.B. mit einer
Klemmbackeneinrichtung, befestigt wird. Am peripheren bzw. radial äußeren Endbereich der Spannfläche steht das Messer mit seiner,
einen sogenannten Flugkreis bildenden Schneidkante und einem Teil der Messerbrust bzw. des Messerrückens peripher über.
Am radial inneren Ende der Spannfläche ist am Boden der Ausnehmung eine Anschlagfläche ausgebildet, auf welche das Schneidmesser
mit seiner der Schneide gegenüberliegenden Plättchenstirnfläche, die als Anschlagstirnkante fungiert, bei der Messermontage
aufgesetzt wird.
Erfindungsgemäß ist eine Steckverbindung mit einem Vorsprung und
einer Aufnahme für den Vorsprung vorgesehen, mit welchen das Schneidmesser in der Ausnehmung oder am Klemmbacken vorläufig
fixiert werden kann. Die Steckverbindung ist entweder zwischen der Messerrückenfläche des Schneidmessers und der Spannfläche
der Ausnehmung des Werkzeugträgers oder zwischen der Messerbrustfläche und einer Spannfläche des Klemmbackens oder zwischen
der Messerrückenfläche des Schneidmessers und einer Spannfläche des Klemmbackens oder zwischen der Messerbrustfläche und der
Spannfläche der Ausnehmung ausgebildet. Bei der Montage wird das Schneidmesser vorab an eine der Spannflächen des Werkzeugträgers
oder des Klemmbackens angesetzt, wobei der Vorsprung in die Aufnahme eingesteckt wird und das Schneidmesser vorläufig an der
Spannfläche haltert. Anschließend wird das Schneidmesser mit dem
Klemmbacken in der Ausnehmung verklemmt. Hierbei wird lediglich der Klemmbacken bzw. die aus Klemmbacken und Schneidmesser bestehende
Einheit von Hand geführt in die Ausnehmung des Werkzeuges eingesetzt. Bei der Montage bzw. beim Auswechseln eines
Schneidmessers ist somit die Handhabung des Schneidmessers sprunghaft vereinfacht.
Die erfindungsgemäße Steckverbindung kann durch ein formschlüssiges
und/oder reibschlüssiges und/oder klemmendes bzw. kraftschlüssiges
Eingreifen die vorläufige Halterung des Schneidmessers an einer der Spannflächen sichern. Gleichermaßen können
beim Einsetzen des Schneidmessers Spannmittel wirksam werden, die das Schneidmesser derart am Werkzeugträger oder am Klemm-
backen in der Art eines Widerlagers abstützen, daß der Vorsprung bzw. das Steckelement in der Aufnahme bzw. Steckausnehmung verspannt
wird, so daß durch die Verspannung ein das Schneidmesser an der Spannfläche halternder Reibschluß zwischen dem Steckelement
und der Steckausnehmung erzeugt wird. Bei letzterer Ausführungsform kann das Steckelement mit Spiel in der Steckausnehmung
einsetzbar sein.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist in die Spannfläche
der Ausnehmung eine Steckausnehmung eingebracht. In Kombination damit weist das Schneidmesser an seiner Messerrückenfläche ein
vorzugsweise aus einem elastischen Material bestehendes vorspringendes
Steckelement auf, das in die Steckausnehmung eingebracht werden kann und danach das Messer an der Messerscheibe
selbsttätig hält. Der Werkstoff des Steckelements weist zweckmässigerweise eine vorbestimmte Elastizität auf, deren Sinn und
Zweck weiter unten erläutert wird.
Nach der Erfindung kann der Abstand zwischen dem Steckelement und der Anschlagstirnkante etwas größer sein als der Abstand
zwischen der Steckausnehmung und der Anschlagfläche. Beim Einsetzen
des Schneidmessers in den Werkzeugträger wird dabei das Steckelement in die Steckausnehmung gezwängt werden, so daß das
sich auf der Anschlagfläche abstützende Schneidmesser eingespannt und lagefixiert wird. Die Einspannelemente können beliebig
ausgebildet sein, um den erfindungsgemäßen Zweck zu erfüllen, nämlich das Messerplättchen vorläufig festzuklemmen, bis
der Klemmbacken die Klemmfunktion übernommen hat. Zweckmäßigerweise
sind zudem die Einspannelemente so ausgebildet, daß sie aufgrund der Formgebung und/oder der Materialauswahl vor und
nach dem Klemmen allein oder in Kombination mit anderen Fixier-Elementen
den axialen und/oder den radialen Sitz des Messers gewährleisten.
Beispielsweise kann aber auch ein eine vorbestimmte Elastizität aufweisender Steckvorsprung an der Spannfläche einer Ausnehmung
für das Schneidmesser angeordnet sein, der in eine entsprechende Steckausnehmung der Messerrückenfläche greift.
Beim Einsetzen des Schneidmessers sollen zweckmäßigerweise Schnapp- oder Rastmittel wirksam werden, durch welche das
Schneidmesser am Messerträger ohne zusätzliche Mittel vorläufig gehalten wird. Die einen Rast- oder Schnappeffekt gewährleistenden
Mittel können nach dem erstmaligen Einsetzen des Schneidmessers ihre Schnapp- oder Rastwirkung verlieren, weil diese z.B.
danach nicht mehr benötigt wird. Sie können aber auch dauerhaft angelegt sein, so daß das Messer häufiger unter Zuhilfenahme der
Schnapp- oder Rastmittel ausgewechselt werden kann.
Der erfindungsgemäße Schneidkopf erlaubt es, daß zuerst das
Schneidmesser in die entsprechende Ausnehmung eingeclipst und danach der Klemmbacken eingeführt wird, ohne daß das Schneidmesser
beim Fixieren durch den Klemmbacken von Hand festgehalten oder geführt werden muß. Es ist somit möglich, selbst unter
räumlich beengten Verhältnissen und/oder bei horizontaler Anordnung der Messerscheibe ein Schneidmesser einfach und schnell
einzusetzen.
Bei einer alternativen Ausführungsform ist die aus Steckelement und Steckausnehmung bestehende Steckverbindung zwischen der
Messerbrustfläche und der Spannfläche des Klemmbackens ausgebildet,
mit welchem das Schneidmesser am Werkzeugträger festgeklemmt ist. Diese Steckverbindung erlaubt eine vorläufige Fixierung
des Schneidmessers am Klemmbacken, so daß das Schneidmesser und der Klemmbacken als einstückige Einheit in die Ausnehmung
des Werkzeugträgers eingesetzt und eingespannt werden können.
Nach einer weitergehenden Ausführungsform der Erfindung wird das
vorläufig fixierte Schneidmesser mittels eines Klemmbackens am Werkzeugträger festgeklemmt, der ein vorstehendes Eingriffsmittel
in Form eines Steges aufweist, der in eine entsprechende Nut am Schneidmesser eingreift und die Anschlagkante des Messers
beim Festklemmen gegen die Anschlagfläche der Ausnehmung zieht
und/oder drückt. Hiermit wird ein besonders sicherer und exakter radialer und auch axialer Sitz des Messers am Werkzeugträger
erzielt; diese Mittel sind raumformmäßig so ausgestaltet, daß sie ohne besonderen Aufwand mit äußerst geringen Toleranzen
herstellbar sind. Es handelt sich um einen in Radialrichtung erstreckenden Steg, der in eine entsprechende Nut am Schneidmesser
paßt. Eine Nut ist im Gegensatz zu einem Loch an einem aus Sintermetall bestehenden Formteil mit geringen Toleranzen herstellbar.
Der axiale Sitz des Schneidmessers kann zudem zweckmäßigerweise durch die vorläufigen Steckelemente nach der Klemmung
durch den Klemmbacken gewährleistet werden.
Insbesondere gegenüber dem aus der EP 0 688 638 Al bekannten
Arbeitsaufwand vereinfacht sich die Handhabung beim Erfindungsgegenstand
sprunghaft, da nach dem Einsetzen bzw. Aufstecken auf dem Klemmbacken des Messers lediglich noch der Klemmbacken,
anstatt zweier Teile, nämlich Messer und Klemmbacken, gehandhabt werden müssen, wobei insbesondere das Einclipsen des Messers die
Vereinfachung bewirkt.
Im Vergleich zu dem aus dem DE 89 05 924 Ul bekanntem Messerkopf wird ein wesentlich exakterer Sitz des Schneidmessers erzielt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in der Zeichnung abgebildeten
Beispiele im folgenden näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäß ausgestalteten Messerkopf
im Bereich eines Schneidmessers in der Seitenansicht ;
Fig. 2a einen Quadranten einer Messerscheibe des in Fig.
1 gezeigten Messerkopfes;
Fig. 2b eine an der in Fig. 2a dargestellten Messerscheibe ausgebildete Spannfläche in der Frontansicht,
gegen die ein Schneidmesser geklemmt werden kann;
Fig. 2c die in Fig. 2a gezeigte Messerscheibe im Bereich der Spannfläche in der Seitenansicht während des
Einsetzens eines Schneidmessers;
Fig. 3a bis 3c den Klemmbacken des in Fig. 1 gezeigten Messerkopfes
in der Seiten-, Stirn- und Unteransicht;
Fig. 4a bis 4c ein Schneidmesser mit Steckelement in der rückwärtigen
Draufsicht, Längsseiten- und rückseitigen Stirnansicht;
Fig. 4d das in den Fig. 4a bis 4c gezeigte Schneidmesser
ohne Steckelement in perspektivischer Ansicht;
Fig. 5a, 5b schematisch vereinfacht einen Messerkopf mit
einer weiteren Steckverbindung zwischen dem Schneidmesser und der Messerscheibe in einer
Schnittansicht;
Fig. 6a, 6b schematisch vereinfacht einen Messerkopf mit
einer weiteren Steckverbindung zwischen einem Schneidmesser und einer Messerscheibe in einer
Schnittansicht;
Fig. 7a, 7b einen weiteren Klemmbacken in der Seiten- und
Stirnansicht;
Fig. 8a bis 8c ein weiteres Schneidmesser in der Längsseitenansicht,
Draufsicht und in einer perspektivischen Ansicht.
Der erfindungsgemäße Messerkopf (Fig. 1) beinhaltet einen Werkzeugträger
in Form einer im wesentlichen kreisförmigen Messerscheibe
1 mit einer vom Rand 2 der Scheibe 1 ausgehenden Klemm-
backenausnehmung 4 zur Aufnahme eines Schneidmessers 10 und .einesrKlemmbackens 41 zur klemmenden. Befestigung des Schneidmes-."
-se-r-s- 10 in der Ausnehmung 4. ~*. ~ :~~.. . -
Die in der Seitenansicht etwa U-förmige Ausnehmung 4 weist drei Begrenzungsflächen, nämlich eine in Drehrichtung 8 der Scheibe
1 nacheilende Spannfläche 6, eine innenliegende Bodenfläche 7 und eine voreilende Gegenlagerfläche 5 auf. Die Spannfläche 6
erstreckt sich entlang einer gedachten Sehne 6b der kreisförmigen Messerscheibe 1. Die Bodenfläche 7 geht vom inneren Ende der
Spannfläche 6 senkrecht zur Sehne 6b verlaufend zur voreilenden Gegenlagerfläche 5, so daß die Spannfläche 6 und die Bodenfläche
7 einen etwa rechten Winkel &agr; miteinander einschließen. Die
Gegenlagerfläche 5 verläuft von der Bodenfläche 7 nach außen, wobei die beiden Flächen einen Winkel /3 einschließen, der größer
als 90° ist und vorzugsweise im Bereich von 100° bis 120° liegt. Die Gegenlagerfläche 5 mündet randlich in einen Spanraum 3, der
durch eine Spanraumbegrenzungsflache 3 7 begrenzt wird, die aus einem Kreisscheibenabschnitt resultiert, der zur Ausnehmung 4 in
Drehrichtung 8 voreilend weggenommen worden ist. In dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel verläuft die Begrenzungsfläche
37 in der Seitensicht betrachtet geradlinig; sie kann auch bogenförmig und insbesondere konkav bogenförmig ausgebildet
sein.
Eine Ausführungsform des Schneidmessers 10 (z. B. Fig. 4a bis
4d) ist aus einem streifenförmigen Plättchen, z.B. aus gesintertem
Hartmetall, und dicker als üblich, z.B. mit einer Dicke von etwa 3 mm ausgebildet. Es weist zwei Breitseitenflächen, nämlich
die Messerbrustfläche 11 und die Messerrückenfläche 12, sowie
zwei Schmalseitenflächen 13, 14 und zwei Stirnseitenflächen 15,
16 auf. Die Stirnseitenfläche 15 ist zur Ausbildung einer an der Messerbrustfläche 11 angeordneten Schneidkante 17 als Schräge
ausgebildet,- wobei die durch Hinterschleifen erzeugte Schräge
der sog. Messerrücken ist, der z.T. über den Klemmbacken 41 und den Rand der Messerscheibe 1 nach außen vorsteht. Der an der
Schneidkante 17 angrenzende Bereich der Meisserbrustflache 11
bildet die Messerbrust 11a, die ebenfalls über den Rand der Messerscheibe 1 einen Flugkreis bildend ein Stück peripher übersteht.
Die Messerbrustfläche 11 ist in Längsrichtung des Schneidmessers 10 von Längskanten 19 begrenzt. Die Längskanten
19 stellen im Bereich der Messerbrust 11a Nebenschneiden zu der als Hauptschneide fungierenden Schneidkante 17 dar.
Die der Schneidkante 17 gegenüberliegend angeordnete Stirnseitenfläche
bzw. Anschlagstirnkante 16 ist rechtwinklig zur Messerbrustfläche 11 bzw. zur Messerrückenfläche 12 ausgerichtet,
wobei die Kante 18 zwischen der Messerrückenfläche 12 und der Stirnseitenfläche 16 zweckmässigerweise angefast ist. Der Zweck
der Anfasung 18 wird weiter unten erläutert.
In die Messerbrustfläche 11 ist quermittig eine im Querschnitt
U-förmige Längsnut 2 0 mit einem Nutboden 21, zwei Nutlängsseitenwandungen
22, 23 und zwei Nutstirnseitenwandungen 24, 25 eingebracht. Die Nutstirnseitenwandungen 24, 25 sind kreisbogenförmig
ausgebildet. Der Zweck der Nut wird weiter unten erläutert.
In das Messer 10 ist ein längs- und quermittig angeordnetes, sich von der Messerrückenfläche 12 zum Nutboden 21 erstreckendes
Loch 26 eingebracht. Der Zweck des Lochs 26 wird weiter unten erläutert.
Das Messer 10 trägt ein Steckelement 30, das aus einem eine bestimmte Elastizität gewährleistenden Material besteht. Es ist
vorzugsweise aus einem verformbaren und elastischen (duktilen) Material, wie z. B. Kunststoff, oder aus einem verformbaren und
elastischen metallischen Material, wie z. B. Feinguß oder zähem Sintermetall, ausgebildet. Als Werkstoff zur Ausbildung des
Positionierelementes 30 sind auch Hartgummi und Hartfasern (verleimte Holzfasern) geeignet.
Das Positionierelement 3 0 weist zwei sich rechtwinklig kreuzende Bogenstege, nämlich einen Längssteg 31 und einen Quersteg 32
auf, wobei die Oberfläche 33 der Stege 31, 32 in ihrer Längsrichtung
bogenförmig (Fig. 4b, 4c) verläuft. Die Unterflächen 34
der Stege 31, 32 fluchten miteinander in einer Ebene. Die Seitenflächen 31a, 32a der Stege 31, 32 verlaufen senkrecht zu den
Unterflächen 34, so daß scharfkantige Stegkanten 31b, 32b gebildet sind, deren Zweck weiter unten erläutert wird.
An den Unterflächen 34 ist im Kreuzungsbereich des Steckelements 3 0 ein Befestigungszapfen 3 5 angeformt, der senkrecht absteht
und das Loch 26 des Messers 10 form- und zweckmäßigerweise auch kraftschlüssig durchgreift. An seinem in die Nut 20 reichenden
Ende ist eine am Nutboden 21 anliegende flanschartige Scheibe 3 6
angeformt. Auf diese Weise wird mit einfachen Mitteln ein fester
und lagegenauer Sitz des Steckelements 3 0 am Messer 10 gewährleistet .
Das Steckelement 3 0 wird am Schneidmesser 10 somit festsitzend und zweckmäßigerweise positioniert angeordnet. Hierzu kann ein
zweckmässiges und einfaches Verfahren verwendet werden, wonach mit einem heißen Stempel nach dem Durchschieben des Zapfens 3 5
durch das Loch 26 auf den ein Stück frei in die Nut 20 vorstehenden Teil des Befestigungszapfens 3 5 gedrückt wird, so daß das
Material des Steckelementes zum Fließen und Ausbreiten auf dem Nutboden 21 gebracht und die flanschartige Sicheibe 3 6 gebildet
wird, die fest auf den Nutboden gepreßt und zum formschlüssigen Anstoßen an die Nutseitenwandungen 24, 25 gezwungen wird. Mit
dieser einfachen nietartigen Befestigung ist das Steckelement 3 0 auf dem Schneidmesser 10 festsitzend und dauerhaft lagefixiert
angeordnet.
Zweckmässigerweise ist der Durchmesser des B'ef estigungszapf ens 3 5 vor der Verpressung etwas kleiner als der Durchmesser der
Bohrung 26, so daß der Steckelement-Rohling, der den Zapfen 35 und das Steckkreuz aufweist, vor dem Verpressen mit etwas Spiel
in der Bohrung 26 sitzt und mit Preßwerkzeugen auf eine vorbestimmte exakte Position am Schneidmesser 10 gerückt werden kann,
in der das Steckelement 3 0 durch Verpressen fixiert und somit
positionsgenau am Schneidmesser befestigt werden kann. Die Befestigung
kann in einem Formwerkzeug ausgeführt werden, in das der Steckelement-Rohling und das Schneidmeser 10 eingelegt werden,
die dann miteinander verpreßt werden. Dieses Verfahren ist vollautomatisch ausführbar und ermöglicht die vollautomatische Bestückung
des Schneidmessers 10 mit einem Steckelement 30 in großer Stückzahl.
Die Erfindung betrifft somit die Verwendung von einem elastischen,
insbesondere einem duktilen Material für ein Teil der Steckverbindung, wobei das Steckelement mit einfachem Mitteln
positionsgenau angeordnet werden kann. Das Gegensteckelement ist raumformmäßig so ausgeführt, daß es ebenfalls mit einfachen
Mitteln einbringbar und zweckmäßigerweise positionsgenau mit geringen Toleranzen in Metall ausgebildet werden kann. Dabei
sollte das Steckelement 3 0 zweckmäßigerweise raumformmäßig so ausgebildet sein, daß es zur Festlegung seiner Position auf dem
Schneidmesser kein sehr exakt eingearbeitetes Loch erfordert.
In der an der Messerscheibe 1 ausgebildeten Spannfläche 6 ist für die Aufnahme des Steckelements 30 eine Steckausnehmung 40
eingebracht (Fig. 1, 2a), die eine zum Steckelement 30 komplementäre
Form aufweist (Fig. 2b), in welche das Steckelement 3 0 formschlüssig paßt, so daß das Messer bezüglich seines axialen
und/oder radialen Sitzes festlegbar ist.
Die Steckausnehmung 40 weist wie das Steckelement 3 0 in der Draufsicht eine Kreuzform auf mit einer radial ausgerichteten
Kreuznut 80 und einer axial ausgerichteten Kreuznut 81. Die Nutböden 80a, 81a verlaufen konkavbogenförmig entsprechend der
Konvexbogenform der Kreuzstege 31, 32 des Steckelements 30, die sich in einer gemeinsamen Kulmination treffen. Die Nut 81 weist
eine randnahe Nutwandung 81b und eine randferne Nutwandung 81c auf. Die Nut 80 wird axial von den Nutwandungen 80b und 80c
begrenzt.
Die Einbringung der Nuten 80, 81 ist mit geringem Aufwand möglich.
Sie können raumformmäßig sehr genau, d.h. mit sehr geringen Toleranzen in das im Vergleich zum Sintermetall des Schneidmessers
10 relativ weiche Metall der Messerscheibe 1 eingebracht werden.
Nach der Erfindung sollen die Steckelemente 30, 40 so ausgebildet sein, daß das Messer 10 durch diese Elemente vorläufig selbständig
gehalten wird und zwar vorzugsweise in einer sehr genauen Position. Zu diesem Zweck kann zwischen den Elementen 30, 4 0
zumindest ein Reibschluß vorgesehen sein. Die Elemente passen vorzugsweise jedoch formschlüssig und reibschlüssig ineinander.
Desweiteren ist vorteilhaft, wenn die Steckelemente 30, 40 Teile einer in der Ausnehmung vorgesehenen Einspanneinrichtung sind,
die bewirkt, daß das Messer 10 eingespannt gehalten wird. Im dargestellten Beispiel wird die Einspannvorrichtung zusätzlich
zu den Elementen 30, 40 durch den Eckbereich 7a der Bodenfläche 7 und die Anschlagstirnfläche 16 des Messers 10 gebildet, die so
angeordnet bzw. positioniert sind, daß sie ein Widerlager bilden für eine Kraft, mit der das Messer 10 in der vorläufig fixierten
Stellung gegen den Boden 7 gedrückt wird. Diese Kraft kann aus der elastischen Federkaft des elastischen Steckelements 30 resultieren,
mit der der Quersteg 32 gegen die zum Rand 2 der Scheibe 1 hin näherliegende Nutwandung 81b gedrückt wird. Dafür
sind die Raumformen und/oder die Positionen des Querstegs 32 und der Nut 81 entsprechend ausgebildet bzw. angeordnet.
Für das dargestellte Beispiel ergibt sich aus Fig. 2c, wie das Messer 10 einspannbar ist. Das Messer wird zur Spannfläche 6
etwas abgewinkelt in den Eckbereich 7a gesetzt und anschließend gegen die Spannfläche 6 geschwenkt. Dabei begünstigt die Anfasung
18 zum einen, daß das Messer abgewinkelt näher gegen die Spannfläche 6 gesetzt werden kann, und zum anderen die Schwenkbewegung,
weil keine scharfe Kante an der Spanjnflache 6 entlangschabt
.
Beim Schwenken stößt die Kreuzstegkante 32b zunächst gegen die Spannfläche 6 kurz oberhalb der Kreuznut 81. Durch leichtes
Drücken wird der Kantenbereich der Kante 32b elastisch zurückgedrängt und der Steg 32 ein Stück in die Nut 81 gebracht. Nach
einem weiteren vorbestimmten Schwenkweg schnappt der Kantenbereich
der Kante 32b rastenartig in die Nut 81, und der Kreuzsteg des Steckelements 3 0 wird bis zum formschlüssigen Sitz in die
Kreuznut 81 der Steckausnehmung 40 eingeschwenkt. Die Steckelemente
30, 4 0 können zweckmäßigerweise so aufeinander abgestimmt sein, daß sich auch ein Reibschluß ergeben kann.
Das Einspannen des Schneidmessers 10 in die Ausnehmung 4 kann alternativ auch so erfolgen, daß die Anschlagstirnfläche 16 mit
Abstand zum Eckbereich 7a der Ausnehmung 4 auf die Bodenfläche 7 aufgesetzt und das Schneidmesser 10 mit dem Steckelement 30 in
die Steckausnehmung 4 0 geschwenkt wird. Das Steckelement 3 0 greift im wesentlichen verspannungsfrei in die Steckausnehmung
4 0 ein. Das Schneidmesser 10 wird anschließend mit dem auf der Bodenfläche 7 aufliegenden Endbereich in den Eckbereich 7a der
Ausnehmung 4 gedrückt, wodurch das Steckelement 3 0 verspannt wird und das Schneidmesser 10 mit seiner Anschlagstirnfläche 16
gegen die Bodenfläche 7 gedrückt und vorläufig gehaltert wird.
Die Lage bzw. Positionierung der schneidennäheren, an der Nutwandung
81b anliegenden Fläche 32a und der Nutwandung 81b ist derart gewählt, daß über das Kreuz des Steckelements 30 eine
Preßkraft auf das Messer 10 übertragen wird, die in Richtung Bodenfläche 7 wirkt und das Messer 10 gegen die Bodenfläche 7
drückt. Vorzugsweise ist deshalb ein Abstand A zwischen der schneidennahen Seitenfläche 32a und der Stirnseitenfläche 16
etwas größer als ein Abstand B zwischen der axial verlaufenden, randnahen Kreuznutwandung 81b und der Bodenfläche 7. Hieraus
resultiert die Verspannung des Steckelements 3 0 in der Steckausnehmung 40, wodurch die das Messer 10 gegen die Bodenfläche
7 drückende Preßkraft erzeugt wird.
Diese Einspanneinrichtung zum vorläufigen Haltern des Schneidmessers
wird vorzugsweise mit einem Steckelement 3 0 kombiniert, das formschlüssig und/oder reibschlüssig und/oder klemmend in
die Steckausnehmung eingreift. Das Steckelement 3 0 kann jedoch auch mit geringem Spiel in der Steckausnehmung 40 eingreifen,
wobei die vorläufige Halterung dann lediglich durch die Verspannung
des Steckelementes 30 in der Steckausnehmung 40 erfolgt.
Da die Bodenfläche 7 und die Kreuznutwandungen 81b, 81c, 80b, 80c sowie die Nutböden 81a, 80a sehr genau, d.h. mit sehr geringen
Toleranzen, eingearbeitet sind und auch das Steckkreuz des Steckelements 3 0 eine sehr genaue Raumform aufweist und sehr
genau an der Messerrückenfläche 12 positioniert ist, nimmt das
Messer 10 eine sehr genaue vorläufige Lage in der Scheibe 1 nach dem Einsetzen ein, die mittels des Klemmbackens 41 lediglich
noch fixiert zu werden braucht. Wesentlich ist, daß die Steckmittel 30, 40 und die Spannmittel derart zusammenwirken, daß das
Messer 10 selbständig gehalten wird und nicht herausfallen kann, selbst wenn leicht dagegengestoßen wird.
Andere Ausführungsformen anstelle des Kreuzsteg und der Kreuznut
für die Steckelemente 30, 40 sind in Kenntnis der Erfindung ohne erfinderische Tätigkeit auffindbar. Zudem liegt es im Rahmen der
Erfindung, das Steckelement 3 0 auf der Spannfläche 6 der Ausnehmung
4 und die Steckausnehmung 4 0 auf der Messerrückenfläche 12 anzuordnen, wobei aber die genaue Positionierung des Steckelements
3 0 nicht ganz so einfach ist.
Das provisorisch fixierte Schneidmesser 10 wird mittels des Klemmbackens 41 an der Spannfläche 6 eingespannt. Der Klemmbacken
ist ein Scheibenstück, das vorzugsweise die Dicke der Messerscheibe 1 aufweist und entsprechend der Anordnung der
Gegenlagerfläche 5 und der Spannfläche 6 des Ausnehmung 4 etwa trapezförmig bzw. keilig geformt ist.
Der Klemmbacken 41 weist somit zwei Breitseitenflächen 42, 43
und vier umlaufend angeordnete Schmalseitenflächen, nämlich eine
Lagerfläche 44, einen Klemmbackenboden 45, eine Spannfläche 46
und eine Spanraumfläche 47 auf. Die in Drehrichtung voreilende Lagerfläche 44 und die nacheilende Spannfläche 46 sind gegenüberliegend
zu der jeweiligen Gegenlagerfläche 5 bzw. Spannfläche 6 der Ausnehmung 4 angeordnet und schließen dementsprechend
einen sich radial nach außen öffnenden Winkel ein.
Der Klemmbacken 41 wird in an sich bekannter Weise mittels einer Klemmschraube (nicht dargestellt) in der Ausnehmung 4 befestigt,
wobei die Klemmschraube zwei hintereinanderliegende Gewindeabschnitte mit einander entgegengesetzter Steigung aufweist. Der
Gewindeabschnitt mit einem Rechtsgewinde wird in eines sich von der Bodenfläche 7 etwa parallel zur Gegenlagerfläche 5 der Ausnehmung
4 radial nach innen in die Messerscheibe 1 erstreckende Gewindebohrung 49 eingeschraubt und der mit einem Linkgsgewinde
versehene Gewindeabschnitt wird in eine sich vom Klemmbackenboden 45 zur gegenüberliegenden Spanraumflache 47 erstreckende
Gewindebohrung 50 eingeschraubt. Durch die Anordnung von zwei gegensinnigen Gewinden wird über eine Rechtsdrehung der Schraube
der Klemmbacken 41 in die Ausnehmung 4 in Richtung zur Bodenfläche 7 gezogen und bei einer Linksdrehung der Schraube in die
entgegengesetzte Richtung aus der Ausnehmung 4 gedrückt.
Die Gewindebohrung 49 der Messerscheibe 1 ist vorzugsweise parallel
zur Gegenlagerfläche 5 der Ausnehmung 4 ausgerichtet und die Gewindebohrung 50 des Klemmbackens 41 parallel zur Lagerfläche
44 angeordnet, so daß der Klemmbacken 41 mit seiner Lagerfläche 44 beim Einziehen in die Ausnehmung 4 entlang der
Gegenlagerfläche 5 der Ausnehmung 4 gleitet.
In den Klemmbacken 41 ist an seiner Lagerfläche 44 eine Längsnut 52 eingebracht. Die Längsnut 52 mündet offen am Klemmbackenboden
45. Korrespondierend zur Längsnut 52 ist an der Gegenlagerfläche 5 der Ausnehmung 4 ein in Längsrichtung der Gegenlagerfläche 5
angeordneter Führungssteg 53 ausgebildet. Der Führungssteg 53 ist an einer kreisscheibensegmentförmigen Scheibenpaßfeder 54
angeformt, die in eine entsprechende kreisscheibensegmentförmige
Paßnutausnehmung in der Gegenlagerfläche 5 unlösbar eingesetzt
ist. Auf dem Klemmbackenboden 45 ist benachbart zur Spannfläche 46 ein Zentrierzapfen 55 angeordnet. An der Bodenfläche 7 ist
eine entsprechende Zentriernut 56 ausgebildet, in welcher der Zentrierzapfen 55 eingreifen kann. Der Zweck der Zentriernut 56
wird weiter unten erläutert.
An der Spannfläche 46 des Klemmbackens 41 ist einstückig ein im Querschnitt rechteckförmiger Fixiersteg 57 angeformt (Fig. 3a,
3b, 3c) , der quermittig an der Spannfläche 4 6 in Längsrichtung
angeordnet ist. Der Fixiersteg 57 weist zwei Längsseitenflächen 57a, eine Deckenfläche 57b und eine zum Nutboden 45 zeigende
Stirnfläche 58 auf, die in der Draufsicht kreissegmentförmig
ausgebildet ist. An dem der Stirnfläche 58 gegenüberliegenden Endbereich ist der Fixiersteg 57 mit einer von der Deckenfläche
57b in Richtung zur Spanraumfläche 47 verlaufenden Schräge 59 ausgebildet.
Beim Einsetzen des Klemmbackens 41 in die Ausnehmung 4 wird der Klemmbacken 41 mit seiner Lagerfläche 44 an die Gegenlagerfläche
5 der Ausnehmung 4 angesetzt und ein Stück in die Ausnehmung 4 geschoben und die Klemmschraube entsprechend gedreht, bis sie in
den beiden Gewindebohrungen 49, 50 eingreift. Der Klemmbackenboden 45 ist hierbei um etwa 2/3 der Tiefe der Ausnehmung 4 von
der Bodenfläche 7 entfernt angeordnet und die Spannfläche 46 ist von dem vorab eingesetzten Schneidmesser 10 beabstandet angeordnet.
Der Führungssteg 53 greift mit seinem zur Öffnung der Ausnehmung 4 weisenden Endbereich in den benachbart zum Klemmbakkenboden
4 5 ausgerichteten Bereich der Führungsnut 52 ein. Dieses Ineinandergreifen zwischen der Führungsnut 52 und dem Führungssteg
53 bildet eine Lage- und Verdrehsicherung und Gleitführung für den Klemmbacken 41, das heißt, daß der Klemmbacken
41 beim weiteren Eindrehen der Klemmschraube in die Ausnehmung 4 gezogen wird, ohne daß er sich dabei aus der Ausnehmung 4 bzw.
aus der Ebene der Messerscheibe 1 drehen und seine axiale Lage verändern kann. Der Klemmbacken 41 muß beim weiteren Einziehen
in die Ausnehmung 4 nicht von Hand gehalten werden, da das In-
einandergreifen zwischen der Führungsnut 52 und dem Führungssteg 53 den Klemmbacken 51 selbsttätig in seine korrekte Klemmposition
führt.
Beim weiteren Einziehen des Klemmbackens 41 in die Ausnehmung 4 wird der Klemmbacken 41 durch die Anlage der Gegenlagerfläche 5
mit seiner Spannfläche 46 auf das in der Ausnehmung 4 eingesetzte Schneidmesser 10 zu bewegt. Der Klemmbacken 41 greift mit
seinem Fixiersteg 57 etwa auf dem letzten Drittel seines Weges von der Ausgangsstellung in seine Endstellung, bei welcher der
Klemmbackenboden 4 5 auf der Bodenfläche 7 der Ausnehmung 4 aufliegt oder lediglich ein schmaler Spalt zwischen dem Klemmbakkenboden
45 und der Bodenfläche 7 verbleibt, in die Längsnut 20 des Schneidmessers 10 ein.
Kurz bevor der Klemmbacken 41 seine Endstellung erreicht, greift der am Klemmbackenboden 45 angeordnete Zentrierzapfen 55 in die
entsprechende Zentriernut 56 an der Bodenfläche 7 ein, wodurch das Spiel, mit welchem der noch nicht endgültig fixierte Klemmbacken
41 in der Ausnehmung 4 lagert, verringert bzw. vollständig beseitigt wird. Durch die Schrägstellung der Bohrung 49, 50
wird der Zentrierzapfen 55 beim Eingreifen in die Zentriernut 56 entlang der Bodenfläche 7 etwas seitlich versetzt, weshalb eine
gewisse Längserstreckung der Nut 56 notwendig ist.
Die Führungsnut 52, der Führungssteg 53, der Zentrierzapfen 55 und die Zentriernut 56 dienen als Positioniermittel zum exakten,
lösbaren Positionieren des Klemmbackens 41 an der Messerscheibe
Die Führung zwischen der Längsnut 52 und dem Führungssteg 53 sollte so präzise ausgebildet sein, daß der Klemmbacken 41 mit
möglichst geringer Verkippung um die in den Bohrungen 49,50 lagernde Schraube in die Ausnehmung 4 eingezogen wird und möglichst
erst nachdem der Zentrierzapfen 55 in die Zentriernut 56 eingreift mit dem Schneidmesser 10 in Kontakt tritt. Hierdurch
wird verhindert, daß ein in exakter Position an der Spannfläche
6 eingeschnappte und vorläufig fixiertes Schneidmesser 10 durch
den Klemmbacken 41 aus seiner Lage, insbesondere seiner vorläufigen Halterung, verschoben wird.
In der Endstellung drückt der Klemmbacken 41 mit seiner Spannfläche
46 das Schneidmesser 10 gegen die Spannfläche 6 der Ausnehmung 4 und mit seinem Fixiersteg 57 gegen die Bodenfläche 7,
wobei der Fixiersteg 57 mit seiner Stirnfläche 58 die entsprechend kreissegmentförmig ausgebildete Nutstirnseitenwandung 24
der Nut 20 in Richtung zur Bodenfläche 7 beaufschlagt. Hierdurch wird das Schneidmesser 10 mit seiner Anschlagstirnseitenfläche
16 auf der als Anschlagfläche dienenden Bodenfläche 7 aufgesetzt und unverrückbar form- und kraftschlüssig fixiert. Der Radialsitz
des Schneidmessers 10 wird somit bezüglich der Messerscheibe 1 durch das Festklemmen mit dem Klemmbacken 41 selbsttätig
exakt festgelegt.
Die axiale Position des Schneidmessers 10 kann beim Einsetzen desselben durch das in die Steckausnehmung 4 0 eingreifende
Steckelement 3 0 festgelegt werden, in welcher das Schneidmesser 10 durch das Klemmen des Klemmbackens 41 gegen die Spannfläche
6 vorläufig fixiert wird. Der Fixiersteg 57 hat bei dieser Ausführungsform drei Funktionen; er sichert das Schneidmesser 10
gegen radiale Kräfte, haltert das Schneidmesser 10 mit Druck auf der Bodenfläche 7, wodurch der Radialsitz festgelegt ist, und
bewirkt eine axiale Ausrichtung des Schneidmessers 10 durch die an den Nutseitenwandungen 22, 23 anliegenden Längsseitenflächen
57a des Fixiersteges 57.
In den Fig. 5a, 5b ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung
dargestellt, bei der das Schneidmeser 10 an die Spannfläche 6 der Ausnehmung 4 mittels eines Steckelementes 3 0 vorläufig
fixierbar ist. Das Steckelement 3 0 ist ein im Querschnitt quadratischer oder kreisförmiger Stopfen 30a. Der Stopfen 30a wird
sowohl in eine Steckausnehmung 40a, die in das Schneidmesser 10 im Bereich der Messerrückenfläche 12 eingebracht ist, als auch
in die Steckausnehmung 40, die in der Messerscheibe 1 im Bereich
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der Spannfläche 6 eingebracht ist, eingesetzt. Der Stopfen 3 0a greift formschlüssig und/oder reibschlüssig und/oder klemmend
bzw. kraftschlüssig in den beiden Steckausnehmungen 40, 40a ein und erlaubt somit eine vorläufige Fixierung des Schneidmessers
10 an der Spannfläche 6. Diese vorläufige Fixierung ist lediglich aus den beiden einfachen Ausnehmungen 40, 40a und dem Stopfen
3 0a ausgebildet; demgemäß ist ein Schweißen oder Kleben zur Fixierung des Stopfens nicht notwendig.
Vorzugsweise ist die Querschnittsfläche des Stopfens 3 0a etwas
größer als die Querschnittsflächen der Ausnehmungen 40, 40a, so daß der Stopfen 3 0a klemmend mit Preßsitz in den Ausnehmungen
40, 40a sitzt.
Die Steckverbindung kann das Schneidmesser 10 in einer vorläufigen
Position an der Spannfläche 6 haltern. Die endgültige positionsgenaue Lagefixierung erfolgt dann mittels der Klemmeinrichtung
zum endgültigen Festklemmen des Schneidmessers 10, wie z.B. mit dem oben beschriebenen Klemmbacken 41, der durch
seine Positioniermittel (Längsnut 52, Zentrierzapfen 55) exakt an der Messerscheibe 1 positionierbar ist und mit seinem als
Eingriffsmittels fungierenden Fixiersteg 57 sowohl den Axialals
auch den Radialsitz des Schneidmessers 10 an der Messerscheibe 1 selbsttätig festklemmen kann.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung (Ficf. 6a, 6b)
ist das Steckelement 3 0 als etwa kugelförmiger Klemmrioppen 3 0b ausgebildet. Der Klemmnoppen 3 0b weist einen an dessen kugelförmigen
Körper angeformten Stift 65 auf, mit welchem der Klemmnoppen 3 0b in einer an der Messerrückenfläche 12 eingebrachten
Bohrung 26 eingesteckt und beispielsweise mittels einer Klebeverbindung fixiert ist. An dem dem Stift 65 diametral gegenüberliegenden
Bereich des Klemmnoppens 3 0b ist ein Kreuzschlitz eingebracht, so daß der Noppen 3 0b elastisch zusammendrückbar
ist.
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Die an der Spannfläche 6 eingebrachte Steckausnehmung 4 0 ist
kegelstumpfförmig ausgebildet, mit einer in der Spannfläche 6
angeordneten, kreisförmigen Begrenzungskante 66, einer Bodenfläche
68 und einer sich von der Begrenzungskante 66 zur Bodenfläche 68 konisch aufweitenden Mantelwandung 67. In diese Ausnehmung
40 kann der Klemmnoppen 30b eingesteckt werden, wobei der geschlitzte Klemmnoppen 3 0b beim Durchstecken durch die
kreisförmige Begrenzungskante 66 zusammengedrückt wird und sich in der Ausnehmung 4 0 elastisch aufspreizt und an der Mantelwandung
67 der Ausnehmung 40 kraftschlüssig anliegt. Durch die geschlitzte Ausbildung des Klemmnoppens 3 0b, die ein oftmaliges
Zusammendrücken und Aufspreizen des Klemmnoppens 3 0b erlaubt, wird das klemmende Einschnappen des Klemmnoppens 3 0b in der
Ausnehmung 4 0 selbst nach oftmaligem Zusammenstecken und Lösen der Steckverbindung gewährleistet.
Die erfindungsgemäße Steckverbindung zum vorläufigen Fixieren
des Schneidmessers 10 kann auch zwischen der Messerbrustfläche 11 des Schneidmessers 10 und der Spannfläche 4 6 des Klemmbackens
41 ausgebildet sein.
Das Schneidmesser 10 und ein korrespondierender Klemmbacken 41 einer Ausführungsform, bei der die Steckverbindung zwischen dem
Klemmbacken 41 und dem Schneidmesser 10 ausgebildet ist, ist in den Figuren 7a, 7b und 8a bis 8c abgebildet. Das Schneidmesser
10 ist ähnlich wie bei den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen mit einer Schneidkante 17, einer Messerbrust 11a, einer
Messerbrustfläche 11, einem Messerrücken 15, einer Messerrükkenflache
12, einer zur Schneidkante 17 gegenüberliecfend angeordneten Stirnseitenfläche 16 und einer Längsnut 20 ausgebildet.
Die Längsnut 2 0 ist quermittig in die Messerbrustfläche 11 eingebracht
und weist einen Nutboden 21, zwei Nutlängsseitenwandungen
22, 23 und zwei Nutstirnseitenwandungen 24, 25 auf. Die NutStirnseitenwandungen 24, 25 sind in der Draufsicht kreissegmentförmig
ausgebildet. Die Messerrückenfläche 12 ist eine glatte
Fläche, auf der kein Steckelement angeordnet ist.
Der korrespondierende Klemmbacken 41 entspricht dem Klemmbacken 41 der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele mit einer voreilenden
Lagerfläche 44 und einer nacheilenden Spannflache 46, einem Klemmbackenboden 45 und einer Spanraumfläche 47. An der
Spannfläche 4 6 ist ein im Querschnitt rechteckförmiger Fixiersteg
57 angeformt, der quermittig an der Spannfläche 46 in Längsrichtung verlaufend angeordnet ist. Der Fixiersteg 57 weist
an seinem zum Nutboden 45 zeigenden Ende als auch am gegenüberliegenden Endbereich jeweils eine kreissegmentförmige Stirnkante
58a, 58b auf. Der Fixiersteg 57 ist etwa im Bereich seiner Längsmitte in zwei Abschnitte 57a, 57b unterteilt, wobei der
benachbart zum Nutboden 45 angeordnete Abschnitt 57a aus Metall besteht und einstückig am Klemmbacken 41 angeformt ist. Der
andere Abschnitt ist als Steckabschnitt 57b aus einem elastisch nachgebenden Material, wie z. B. Kunststoff, ausgebildet und
beispielsweise mittels einer Klebeverbindung an der Spannfläche 46 des Klemmbackens 41 befestigt.
Der gesamte aus beiden Abschnitten 57a, 57b bestehende Fixiersteg 57 weist eine zur Längsnut 20 des Schneidmessers 10 im
wesentlichen komplementäre Form auf, wobei der Steckabschnitt 57b etwas breiter als die Breite C der Nut 20 ist (Fig. 8b), so
daß der Fixiersteg 57 in die Längsnut 2 0 eingesteckt werden kann und der Steckabschnitt 57b in der Längsnut 2 0 mit Preßsitz form-
und kraftschlüssig sitzt.
Das Schneidmesser 10 wird somit bei der Montage vorab auf den Klemmbacken 41 aufgesteckt, wobei das Schneidmesser 10 und der
Klemmbacken 41 durch die klemmende Steckverbindung zwischen dem als Steckelement 3 0 fungierenden Fixiersteg 57 und der als
Steckausnehmung 4 0 fungierenden Längsnut 20 vorläufig miteinander fixiert sind, als Einheit in die Ausnehmung eingesetzt und
an der Messerscheibe 1 befestigt werden können. Bei der Montage des Schneidmessers 10 muß deshalb nur die aus dem Klemmbacken 41
und dem Schneidmesser 10 zusammengesetzte Einheit von Hand geführt in die Ausnehmung 4 der Messerscheibe 1 eingesetzt werden.
Die Erfindung wird oben anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert,
bei dem das Schneidmesser 10 in der Ausnehmung 4 des Werkzeugträgers 1 in Drehrichtung bezüglich des Klemmbackens 41
nacheilend angeordnet ist. Gleichermaßen ist es auch möglich, das Schneidmesser in der Ausnehmung des Werkzeugträgers in Drehrichtung
voreilend zum Klemmbacken anzuordnen. Dementsprechend sind die beiden Spannflächen des Klemmbackens und des Werkzeugträgers
voreilend bezüglich der Gegenlagerflächen des Werkzeugträgers bzw. der Lagerfläche des Klemmbackens angeordnet. Die
Spannfläche des Klemmbackens liegt an der Messerrückenfläche des Sohneidmessers und die Spannfläche des Werkzeugträgers an der
Messerbrustfläche des Schneidmessers an. Die Steckverbindung kann somit auch zwischen der Spannfläche des Klemmbackens und
der Messerrückenfläche des Schneidmessers oder der Spannfläche des Werkzeugträgers und der Messerbrustfläche des Schneidmessers
ausgebildet sein.
Claims (45)
1. Messerkopf mit
einem Werkzeugträger (1), der mit zumindest einer von der Peripherie ausgehenden, ins Innere des Werkzeugträgers (1)
führenden Ausnehmung (4) versehen ist, die eine Spannfläche (6) aufweist,
einem Klemmbacken (41), der eine der Spannfläche (6) des Werkzeugträgers (1) gegenüberliegende Spannfläche (4 6)
aufweist, wobei zwischen den beiden Spannflächen (6, 46) ein Schneidmesser (10) eingeklemmt ist, das eine an der Spannfläche
(46) des Klemmbackens (41) anliegende Messerbrustfläche (11) und eine an der Spannfläche (6) des Werkzeugträgers (1) anliegende
Messerrückenfläche (12) aufweist, gekennzeichnet durch
eine Steckverbindung zum vorläufigen Haltern des Schneidmessers
eine Steckverbindung zum vorläufigen Haltern des Schneidmessers
(10) an dem Werkzeugträger (1) bzw. dem Klemmbacken (41) bei der Montage oder beim Auswechseln des Schneidmessers, die
an einer der beiden Spannflächen (6, 46) und der daran anliegenden Messerrückenfläche (12) bzw. der Messerbrustfläche
(11) angeordnet ist, wobei die Steckverbindung einen Vorsprung (3 0) und eine korrespondierende Aufnahme (40) aufweist, in
welcher der Vorsprung (30) eingreift.
2. Messerkopf nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorsprung aus einem elastischen Material ausgebildet ist.
3. Messerkopf nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorsprung (30) aus einem verformbaren und elastischen (duktilen) Material ausgebildet ist.
4. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorsprung (30) aus Kunststoff ausgebildet ist.
5. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorsprung (30) aus Feinguß oder zähem Sintermetall ausgebildet ist.
6. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorsprung (3 0) aus Hartgummi oder Hartfasern ausgebildet ist.
7. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorsprung ein Steckelement (30) und die Aufnahme eine Steckausnehmung (40) ist.
8. Messerkopf nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Steckelement (30) reibschlüssig in die Steckausnehmung (40) eingreift.
9. Messerkopf nach Anspruch 7 und/oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Steckelement (30) formschlüssig in die Steckausnehmung (40) eingreift.
10. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Steckelement (3 0) aus einem elastisch nachgebenden Kunststoffmaterial ausgebildet ist und klemmend in die
Steckausnehmung (40) eingreift.
11. Steckelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Steckelement (30) und die Steckausnehmung (40) Teile einer Einspanneinrichtung sind, die ein Widerlager aufweist,
an welchem das Schneidmesser (10) aufsitzt, so daß das Steckelement (30) in der Steckausnehmung (40) verspannt ist
und eine das Schneidmesser (10) gegen das Widerlager drückende Kraft ausübt.
12. Steckelement nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Steckelement (3 0) am Schneidmesser (10) angeordnet und vom Widerlager weiter als die Positionierausnehmung (40)
entfernt ist.
13. Steckelement nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steckausnehmung (4 0) im Schneidmesser (10) angeordnet und vom Widerlager weiter als das Positionierelement (30)
entfernt ist.
14. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Steckelement (30) und die Steckausnehmung (40) komplementär geformt sind.
15. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Werkzeugträger als Messerscheibe (1) ausgebildet ist und die Ausnehmung (4) in der Seitenansicht etwa U-förmig
geformt ist und drei Begrenzungsflächen, nämlich die in
Drehrichtung (8) der Messerscheibe (1) nacheilende Spannfläche
~~ (6), eine-innen liegende Bodenfläche . (7) dnd eine ^voreilende.
- Gegenlagerfläche (5) aufweist. '.._■-■ ■- r —;
16. Messerkopf nach Anspruch 1.5,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannfläche (6) sich entlang einer gedachten Sehne (6b) der kreisförmigen Messerscheibe (1) erstreckt und die
Bodenfläche (7) vom inneren Ende der Spannfläche (6) etwa senkrecht zur Sehne (6b) verlaufend zur voreilenden
Gegenlagerfläche (5) verläuft, so daß die Spannfläche (6) und die Bodenfläche (7) einen etwa rechten Winkel &agr; miteinander
einschließen.
17. Messerkopf nach Anspruch 15 und/oder 16,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gegenlagerfläche (5) von der Bodenfläche (7) nach
außen verläuft, wobei die beiden Flächen einen Winkel /3 einschließen, der größer als 90° ist und vorzugsweise im
Bereich von 100° bis 120° liegt.
18. Messerkopf nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gegenlagerfläche (5) randlich in einen Spanraum (3)
mündet, der durch eine Spanraumbegrenzungsfläche (37) begrenzt wird, die aus einem Kreisscheibenabschnitt resultiert, der
zur Ausnehmung (4) in Drehrichtung (8) voreilend weggenommen ist.
19. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß das Schneidmesser (10) eine Dicke von etwa 2 bis 4 mm und vorzugsweise 2,8 bis 3,2 mm aufweist.
20. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß das Schneidmesser 10 zwei Breitseitenflächen, nämlich
die Messerbrust fläche (11) und die Messeirrückenf lache (12) , sowie zwei Schmalseitenflächen (13, 14) und zwei Stirnseitenflächen
(15, 16) aufweist, wobei die radial äußere Stirnseitenfläche (15) zur Ausbildung einer an der Messerbrustfläche
(11) angeordneten Schneidkante (17) als Schräge hinterschliffen ist.
21. Messerkopf nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die der Schneidkante (17) gegenüberliegend angeordnete Stirnseitenfläche bzw. Anschlagstirnkante (16) rechtwinklig
zur Messerbrustfläche (11) bzw. zur Messerrückenfläche (12)
ausgerichtet ist.
22. Messerkopf nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine zwischen der Messerrückenfläche (12) und der
Stirnfläche (16) ausgebildete Kante (18) angefast ist.
23. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
daß in die Messerbrustfläche (11) quermittig eine im
Querschnitt U-förmige Längsnut (20) mit einem Nutboden (21),
zwei Nutlängsseitenwandungen (22, 23) und zwei Nutstirnseitenwandungen (24, 25) eingebracht ist, wobei die Nutstrinseitenwandungen
(24, 25) vorzugsweise kreisbogenförmig ausgebildet sind.
24. Messerkopf nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß in das Schneidmesser (10) ein etwa längs- und quermittig angeordnetes, sich von der Messerrückenfläche (12) zum Nutboden
(21) erstreckendes Loch (26) eingebracht ist.
25. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
daß das Steckelement (30) zwei sich rechtwinklig kreuzende Stege, nämlich einen Längssteg (31) und einen Quersteg (32)
aufweist.
26. Messerkopf nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stege (31 und 32) als Bogenstege ausgebildet sind, deren Oberfläche (33) in ihrer Längsrichtung bogenförmig
verläuft und die Unterflächen (34) der Stege (31, 32) in einer Ebene miteinander fluchten.
27. Messerkopf nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenflächen (31a, 32a) der Stege (31, 32) senkrecht
zu den Unterflächen (34) verlaufen, so daß scharfkantige Stegkanten (31b, 32b) gebildet sind.
28. Messerkopf nach Anspruch 26 und/oder 27, dadurch gekennzeichnet,
daß an den Unterflächen (34) im Kreuzungsbereich der Stege (31, 32) ein Befestigungszapfen (35) angeformt ist, der
senkrecht absteht und das Loch (26) des Messers (10) durchgreift.
29. Messerkopf nach Anspruch 28,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß an den Befestigungszapfen (35) an seinem in die Nut (20)
reichenden Ende eine am Nutboden (21) anliegende flanschartige Scheibe (36) angeordnet ist.
30. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 29, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steckausnehmung (40) in der Draufsicht eine Kreuzform mit einer an der Messerscheibe (1) radial ausgerichteten
Kreuznut (80) und einer axial ausgerichteten Kreuznut (81)
aufweist, wobei die Nutboden (80a, 81a) der Kreuznuten (80,
81) konkav bogenförmig verlaufen und sich in einer gemeinsamen Kulmination treffen.
31. Messerkopf nach Anspruch 30,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die axial ausgerichtete Nut (81) eine randnahe Nutwandung (81b) und eine randferne Nutwandung (81c) aufweist und die
radial ausgerichtete Nut (80) axial von Nutwandungen (80b und 80c) begrenzt ist.
32. Messerkopf nach Anspruch 31,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Abstand (A) zwischen der schneidennahen, axial ausgerichteten Seitenfläche (32a) des Positionierelementes
(30) und der Stirnseitenfläche (16) des Schneidmessers (10) etwas größer als ein Abstand (B) zwischen der axial
verlaufenden, randnahen Kreuznutwandung (81b) und der Bodenfläche (7) ist.
33. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
daß das Steckelement ein Stopfen (30a) ist, der in zwei korrespondierende Steckausnehmungen (40, 40a) einsetzbar ist,
wobei die eine Steckausnehmung (4 0) am Schneidmesser (1) im Bereich der Messerbrustfläche (11) bzw. der Messerrückenflache
(12) und die andere Steckausnehmung (4 0a) im Bereich einer der Spannflächen (6, 46) der Messerscheibe (1) bzw. des
Klemmbackens (41) angeordnet sind.
34. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
daß das Steckelement ein Klemmnoppen (30b) ist.
35. Messerkopf nach Anspruch 34,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Klemmnoppen (3 0b) einen etwa kugelförmigen Körper aufweist, der geschlitzt ist, so daß der Klemmnoppen elastisch
zusammendrückbar ist.
36. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 33 bis 35, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steckausnehmung (4 0) kegelstumpfförmig ausgebildet
ist, mit einer kreisförmigen Begrenzungskante (66), einer
Bodenfläche (68) und einer sich von der Begrenzungskante (66) zur Bodenfläche (68) konisch aufweitenden Mantelwandung (67)
aufweist.
37. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 36,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Klemmbacken (41) Positioniermittel zum exakten Positionieren desselben in der Ausnehmung (4) des Werkzeugträgers
(1) aufweist.
38. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet,
daß der Klemmbacken (41) zwei Breitseitenflächen (42, 43)
und vier umlaufend angeordnete Schmalseitenflächern, nämlich
eine in Drehrichtung (8) voreilende Lagerfläche (44), einen Klemmbackenboden (45), die in Drehrichtung (8) nacheilende
Spannfläche (46) und eine Spanraumfläche (47) aufweist.
39. Messerkopf nach Anspruch 36,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerfläche (44) und die Spannfläche (46) einen sich radial nach außen öffnenden Winkel einschließen.
40. Messerkopf nach Anspruch 3 8 und/oder 39,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Klemmbacken (41) mittels einer Klemmschreiube in der
Ausnehmung (4) befestigt ist, die zwei hintereinander liegende
Gewindeabschnitte mit entgegengesetzter Steigung aufweist und in eine Gewindebohrung (50) des Klemmbackens (41)
eingeschraubt ist, die parallel zur Lagerfläche (44) angeordnet ist, und in eine Gewindebohrung (49) der Messerscheibe (1)
eingeschraubt ist, die parallel zur Gegenlagerfläche (5) ausgerichtet ist.
41. Messerkopf nach Anspruch 3 9 und/oder 40, dadurch gekennzeichnet,
daß der Klemmbacken (41) an seiner Lagerfläche (44) eine Längsnut (52) aufweist, die offen am Klemmbackenboden (44)
mündet und korrespondierend zur Längsnut (52) an der Gegenlagerfläche (5) der Ausnehmung (4) ein in Längsrichtung
der Gegenlagerfläche (5) angeordneter Führungssteg (53) ausgebildet ist.
42. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 39 bis 41, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Lagerfläche (44) des Klemmbackens (41) ein Längssteg vorgesehen ist und korrespondierend zum Längssteg an der
Gegenlagerfläche (5) eine Längsnut eingebracht ist.
43. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 39 bis 42, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Spannfläche (46) des Klemmbackens (41) ein vorzugsweise im Querschnitt rechteckförmiger Fixiersteg (57)
ausgebildet ist, der quermittig an der Spannfläche (46) in Längsrichtung verläuft und zwei Längsseitenflächen (57a),
eine Deckenfläche (57b) und eine zum Nutboden (45) zeigende Stirnfläche (58) aufweist, die in der Draufsicht kreissegmentförmig
ausgebildet ist.
44. Messerkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 39 bis 43, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Klemmbackenboden (45), vorzugsweise benachbart zur Spannfläche (46), ein Zentrierzapfen (55) angeordnet ist
und an der Bodenfläche (7) der Ausnehmung (4) eine ent-
sprechende Zentriernut (56) ausgebildet ist, in welche der Zentrierzapfen (55) eingreift.
45. Messerkopf nach Anspruch 43 und/oder 44,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Fixiersteg in zwei Abschnitte (57a, 57b) unterteilt
ist, wobei einer der beiden Abschnitte als Steckabschnitt (57b) aus einem elastisch nachgebenden Kunststoff ausgebildet
ist und vorzugsweise etwas breiter als die Breite (c) einer in die Messerbrustfläche (11) des Schneidmessers (10)
eingebrachten Längsnut (20) ist, so daß der Steckabschnitt (57b) mit Preßsitz in der Längsnut (20) sitzt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29711418U DE29711418U1 (de) | 1997-06-30 | 1997-06-30 | Messerkopf |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29711418U DE29711418U1 (de) | 1997-06-30 | 1997-06-30 | Messerkopf |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29711418U1 true DE29711418U1 (de) | 1998-10-29 |
Family
ID=8042384
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29711418U Expired - Lifetime DE29711418U1 (de) | 1997-06-30 | 1997-06-30 | Messerkopf |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29711418U1 (de) |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE201798C (de) * | ||||
| DE2503677A1 (de) * | 1974-02-07 | 1975-08-14 | Alba Werkzeugfabrik Ag Vormals | Spanabhebendes werkzeug |
| DE4017618A1 (de) * | 1989-06-01 | 1990-12-13 | Oppold Gmbh & Co Kg A | Messerkopf mit wenigstens einem messer oder dergleichen, das an einer spannflaeche in einer ausnehmung des werkzeugtraegers anliegt |
| DE4400175A1 (de) * | 1994-01-05 | 1995-07-06 | Werner Heine | Verbessertes Werkzeug |
-
1997
- 1997-06-30 DE DE29711418U patent/DE29711418U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE201798C (de) * | ||||
| DE2503677A1 (de) * | 1974-02-07 | 1975-08-14 | Alba Werkzeugfabrik Ag Vormals | Spanabhebendes werkzeug |
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| DE4400175A1 (de) * | 1994-01-05 | 1995-07-06 | Werner Heine | Verbessertes Werkzeug |
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