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DE29710025U1 - Schnellkupplung für ein in ein Rohr einsetzbares Instrument, insbesondere für eine Trokarhülse - Google Patents

Schnellkupplung für ein in ein Rohr einsetzbares Instrument, insbesondere für eine Trokarhülse

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DE29710025U1
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Aesculap AG
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Aesculap AG
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/34Trocars; Puncturing needles
    • A61B17/3417Details of tips or shafts, e.g. grooves, expandable, bendable; Multiple coaxial sliding cannulas, e.g. for dilating
    • A61B17/3421Cannulas
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B2017/00477Coupling
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/34Trocars; Puncturing needles
    • A61B2017/347Locking means, e.g. for locking instrument in cannula

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Description

SCHNELLKUPPLUNG FÜR EIN IN EIN ROHR EINSETZBARES INSTRUMENT, INSBESONDERE FÜR EINE TROKARHÜLSE
Die Erfindung betrifft eine Schnellkupplung für ein in ein Rohr einsetzbares Instrument, insbesondere für ein in eine Trokarhülse einsetzbares chirurgisches Instrument, mit einem Vorsprung am Instrument und mit einer lösbaren, den Vorsprung hintergreifenden Halteeinrichtung am Rohr, die beim Hintergreifen des Vorsprungs das Instrument in einer in das Rohr eingeschobenen Stellung festlegt.
Chirurgische Instrumente werden häufig in Rohre eingesetzt, beispielsweise um dadurch den Zugang zu einem Operationsgebiet im Körperinneren zu ermöglichen. Dabei ist es wünschenswert, daß in dieses Rohr eingesetzte chirurgische Instrument, beispielsweise ein Endoskopieinstrument, in dem Rohr festzulegen, jedoch bei Bedarf diese Festlegung in einfachster Weise wieder lösen zu können.
Es ist bekannt, eine solche Festlegung durch eine Art Bajonettkupplung zu erreichen, bei welcher das eingeführte Instrument gegenüber dem Rohr nach einer axialen Bewegung durch eine anschließende Drehbewegung verriegelt wird. Dabei ist es notwendig, sowohl das Rohr als
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auch das Instrument zu ergreifen, da andernfalls die Relativbewegung nicht erzeugt werden kann.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße Schnellkupplung so auszubilden, daß in einfachster Weise eine Einhandbedienung möglich ist und daß trotzdem sowohl das Herstellen der Verbindung als auch das Lösen der Verbindung schnell in konstruktiv einfacher Weise erfolgen können.
Diese Aufgabe wird bei einer Schnellkupplung der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Halteeinrichtung auf gegenüberliegenden Seiten des Rohrs elastisch nach innen drückbare Betätigungselemente aufweist, die beide im nicht eingedrückten Zustand den Vorsprung am Instrument hintergreifen und ihn im eingedrückten Zustand freigeben.
Die Verwendung von zwei nach innen drückbaren Betätigungselementen ermöglicht es dem Benutzer, durch Gegeneinanderdrücken dieser Betätigungselemente mit einer Hand die Verriegelung des Instruments im Rohr zu lösen, dazu ist kein Gegeneinanderverdrehen notwendig, so daß der Lösevorgang vereinfacht wird. Außerdem ist eine erhöhte Sicherheit dadurch gegeben, daß bei Betätigung nur eines Betätigungselements keine Lösung erfolgt, für die Lösung müssen beide Betätigungselemente gleichzeitig betätigt werden.
Es ist günstig, wenn der Vorsprung am Instrument durch eine Ringschulter gebildet wird.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß am Instrument und am Rohr in einer bestimmten Winkellage in Einschubrichtung des Instruments ineinandergreifende Vor- und Rücksprünge vorgesehen sind und daß nur beim Eingreifen des Vorsprungs in den Rücksprung das Instrument so tief in das Rohr einschiebbar ist, daß die Halteeinrichtung den Vorsprung hintergreifen kann. Damit ist einerseits kontrolliert, daß beim Festlegen des Instruments im Rohr die richtige Winkellage eingenommen wird, zum anderen wird sichergestellt, daß diese Winkellage beibehalten wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform ist vorgesehen, daß zwischen Instrument und Rohr eine das Instrument aus dem Rohr schiebende Feder wirksam ist, die bei in das Rohr eingeschobenem und darin durch die Halteeinrichtung festgelegtem Instrument gespannt ist. Wenn der Benutzer die Festlegung des Instruments im Rohr durch Betätigung beider Betätigungselemente löst, führt dies automatisch dazu, daß die Feder sich entspannen kann und daß das Instrument teilweise aus dem Rohr ausgeschoben wird. Beim Loslassen der Betätigungselemente ist somit sichergestellt, daß keine erneute Verriegelung erfolgt, außerdem ist für den Benutzer die Entnahme des Instruments aus dem Rohr erleichtert.
Es kann weiterhin vorgesehen sein, daß die Feder an einem im Rohr längsverschieblich geführten Dichtkörper angreift. Ein solcher Dichtkörper übernimmt einmal das Ausschieben des Instruments aus dem Rohr, wenn die Betätigungselemente betätigt sind, zum anderen dichtet er
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das Innere des Rohres ab. Zu diesem Zweck ist es vorteilhaft, wenn der Dichtkörper mit einer das Rohr dicht umschließenden Ringdichtung versehen wird.
Günstig ist es auch, wenn der Dichtkörper in einer erweiterten Hülse des Rohres gegenüber dieser abgedichtet verschiebbar geführt ist.
Weiterhin kann der Dichtkörper bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung einschubseitig eine das Instrument aufnehmende Zentrieröffnung aufweisen. Diese kann insbesondere konisch ausgebildet sein.
Dies erleichtert die Einführung des Instruments in das Rohr, da die Zentrieröffnung die Zentrierung des Instruments übernimmt und der Benutzer lediglich das Instrument in die vergrößerte Einfuhrseite der Zentrieröffnung dirigieren muß.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Betätigungselemente seitlich am Rohr um quer zur Rohrlängsachse verlaufende Achsen verschwenkbar gelagert sind.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann dabei vorgesehen sein, daß die Betätigungselemente als das Rohr im Einschubbereich seitlich abdeckende, sich über einen wesentlichen Teil des Rohrumfangs erstreckende Schalen ausgebildet sind. Diese Schalen decken das Rohr oder eine im Einschubbereich vorgesehene Rohrhülse seitlich teilweise ab und bilden somit zwei die Hülse oder das Rohr umgebende Gehäusehälften, die zur Lösung des In-
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struments aus dem Rohr gegeneinander verschwenkt werden müssen.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Betätigungselemente
das Rohr stirnseitig teilweise überdecken. Im Einschubbereich werden somit im wesentlichen diese Gehäusehälften sichtbar, die Funktionalteile am Einschubende des
Rohrs werden dadurch abgedeckt.
Dabei kann weiterhin vorgesehen sein, daß die Kante der Betätigungselemente im Bereich der Stirnseite des Rohrs den Vorsprung des in das Rohr eingeschobenen Instruments
hintergreift.
Günstig ist es, wenn die Betätigungselemente gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung Aufgleitflächen für das Instrument aufweisen, an denen das Instrument
beim Einschieben in das Rohr anliegt und dadurch
die Betätigungselemente elastisch in die Freigabestellung
verschiebt. Zur Festlegung des Instruments
im Rohr genügt es daher, dieses vollständig in das Rohr einzuschieben, dabei wird zwangsläufig die Position der Betätigungselemente so verändert, daß diese den Vorsprung
am Instrument hintergreifen und somit eine Festlegung des Instruments im Rohr sicherstellen.
Zwischen Rohr und Betätigungselement kann ein elastisch zusammendrückbares Druckpolster angeordnet sein, welches
das Betätigungselement in die hintergreifende Verriegelungsstellung drückt und welches elastisch zusam-
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mengedrückt werden muß, wenn der Benutzer die Betätigungselemente zur Freigabe des Instruments betätigt.
Das Druckpolster kann beispielsweise zylindrisch ausgebildet sein und in ein radiales Sackloch im Rohr eingreifen.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Figur 1: eine Seitenansicht des Einschubbereichs eines Trokar mit einem eingeschobenen Instrument vor dem vollständigen Einschieben;
Figur 2: eine Schnittansicht längs Linie 2-2 in Figur 1;
Figur 3: eine Schnittansicht längs Linie 3-3 in Figur 1;
Figur 4: eine Ansicht ähnlich Figur 3 beim Einschieben des Instruments in das Rohr mit in Freigabestellung verschwenkten Betätigungselementen und
Figur 5: eine Ansicht ähnlich Figur 4 bei vollständig eingeschobenem Instrument.
Die Erfindung wird nachstehend am Beispiel einer Trokarhülse 1 beschrieben, in die ein ebenfalls rohrförmiges chirurgisches Instrument 2 eingeschoben wird, das
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im dargestellten Ausführungsbeispiel einen Kopf 3 zur Aufnahme von Anschlüssen, elektronischen Bauelementen etc. haben kann.
Die Trokarhülse 1 umfaßt einen rohrförmigen Schaft 4, auf den an einem Ende eine einseitig offene, becherförmige Hülse 5 aufgesetzt ist, die das Ende des Schaftes 4 konzentrisch umgibt. In dem Ringraum 6 zwischen Schaft 4 und Hülse 5 ist ein den Schaft 4 dicht umgebender und gegenüber diesem mittels einer Ringdichtung 7 abgedichteter Dichtkörper 8 längsverschieblich gelagert, an dem sich eine den Schaft 4 umgebende Druckfeder 9 abstützt, deren anderes Ende sich an dem Boden 10 des Ringraums 6 anlegt. Der Dichtkörper 8 wird dadurch in Richtung auf das offene Ende der Hülse 5 verschoben, diese Verschxebebewegung wird durch Anlage einer Ringschulter 11 des Dichtkörpers 8 an einer nach innen vorspringenden Stufe 12 des Ringraums 6 begrenzt.
Wenn der Dichtkörper 8 unter der Wirkung der Druckfeder 9 bis an die Stufe 12 verschoben ist, ragt dadurch der Dichtkörper 8 aus der Hülse 5 heraus, in diesem Bereich weist er eine konische Zentrieröffnung 13 auf, die mit dem sich anschließenden Schaft 4 ausgerichtet ist.
Auf einander gegenüberliegenden Seiten sind an der Hülse 5 um quer zur Längsachse des Schafts 4 verlaufende Drehachsen verschwenkbar zwei schalenförmige Betätigungselemente 14, 15 gelagert, die gleich aufgebaut sind und von denen daher nachfolgend nur eines beschrieben wird. Jedes Betätigungselement umfaßt einen
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die Hülse 5 im Abstand und über einen Winkelbereich von etwa 120° umgebenden Wandbereich 16, der sich bis zu einer stirnseitigen Abdeckwand 17 erstreckt, die ihrerseits teilweise das offene Ende der Hülse 5 überdeckt. Die Kante 18 dieser Abdeckwand 17 ist im mittleren Bereich 19 bogenförmig ausgebildet, dieser bogenförmige Bereich 19 ist zusätzlich abgeschrägt, so daß sich in diesem Bereich eine schräge Aufgleitfläche 20 ergibt (Figur 3).
In dem von dem Wandbereich 16 überdeckten Teil der Hülse 5 taucht in ein radiales Sackloch 21 ein zylindrischer Druckkörper 22 aus einem elastomeren Material, beispielsweise aus Gummi, ein, der an der Innenseite des Wandbereichs 16 am Betätigungselement festgelegt ist. Dieser elastische Druckkörper 22 verschwenkt das Betätigungselement in eine erste Position, in der die Kante 18 der Längsachse des Schaftes 4 angenähert ist (Figur 3). Unter elastischer Verformung des Druckkörpers 22 kann jedes Betätigungselement 14, 15 um seine Drehachse in eine Freigabestellung verschwenkt werden, in der die Kante 18 von der Längsachse des Schaftes weiter entfernt ist (Figur 4).
Das Instrument 2 umfaßt ebenfalls einen rohrförmigen Schaft 23 sowie einen sich konisch erweiternden Einschubteil 24, an den sich eine radial abstehende Ringschulter 25 anschließt, die im dargestellten Ausführungsbeispiel auf diametral gegenüberliegenden Seiten angeordnet ist und sich nicht über den gesamten Umfangsbereich erstreckt.
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Zur Festlegung des Instruments 2 in der Trokarhülse 1 wird der Schaft 23 des Instruments in den Schaft 4 der Trokarhülse 1 eingeschoben. Die Einführung wird dabei durch die Zentrieröffnung 13 im Dichtkörper 8 erleichtert.
Beim Einschieben gelangt der konische Einschubteil 24 in die konische Zentrieröffnung 13, dadurch wird der Dichtkörper 8 entgegen der Wirkung der Druckfeder 9 in der Hülse 5 verschoben. Gleichzeitig legen sich die Ringschultern 25 an die Aufgleitflächen 20 der beiden Betätigungselemente 14, 15 an und verschwenken diese entgegen der elastischen Wirkung der Druckkörper 22 (Figur 4). Dadurch können die Ringschultern 25 an den Kanten 18 der Betätigungselemente 14 und 15 vorbeigleiten.
Sobald das Instrument 2 vollständig in die Trokarhülse 1 eingeschoben ist, sind die Ringschultern 25 an der Kante 18 der beiden Betätigungselemente 14, 15 vorbeigeführt und die Betätigungselemente 14 und 15 können unter der Wirkung der Druckkörper 22 wieder in die Verriegelungsstellung einschwenken, in der die Kanten 18 und die Abdeckwände 17 die Ringschultern 25 hintergreifen (Figur 5) und dadurch das Instrument 2 in Längsrichtung in der Trokarhülse 1 festlegen.
Das Instrument 2 kann nur dadurch aus der Trokarhülse 1 herausgezogen werden, daß beide Betätigungselemente 14, 15 gleichzeitig gegeneinander gedrückt werden, bis die
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Kanten 18 der beiden Betätigungselemente 14 und 15 so weit radial nach außen verschwenkt sind, daß die Ringschulter 25 an ihnen vorbeigleiten kann. Sobald dies der Fall ist (Figur 5 mit strichpunktierten Linien), wird der Dichtkörper 8 unter der Wirkung der gespannten Druckfeder 9 in Richtung auf das offene Ende der Hülse 5 verschoben, und dies verschiebt gleichzeitig das Instrument 2 aus der verriegelten Position in eine geringfügig ausgeschobene Position, in der die Ringschultern 25 nicht mehr von den Betätigungselementen 14 und 15 hintergriffen werden können (Figur 4). In dieser gelösten Lage kann das Instrument 2 dann ohne weiteres aus der Trokarhülse 1 entnommen werden.
Um die Winkellage des Instruments 2 in der Trokarhülse 1 festzulegen, ist außerdem an der Hülse 5 einseitig ein Vorsprung 26 vorgesehen, der bei der richtigen Winkellage des Instruments 2 in einen entsprechenden Rücksprung 27 zwischen den beiden Teilen der Ringschulter 25 eingreift. Der Vorsprung 26 ist so dimensioniert, daß das Instrument 2 nur in die Verriegelungsstellung verschoben werden kann, wenn der Vorsprung 26 in einen Rücksprung 27 eingreift. Ist dies nicht der Fall, stimmt also die vorgesehene Winkellage nicht, schlägt der Vorsprung 26 an der Ringschulter 25 an und verhindert ein vollständiges Einschieben des Instruments 2 in die Trokarhülse 1.

Claims (16)

SCHUTZÄNSPRUCHE
1. Schnellkupplung für ein in ein Rohr einsetzbares Instrument, insbesondere für ein in eine Trokarhülse einsetzbares chirurgisches Instrument, mit einem Vorsprung am Instrument und mit einer lösbaren, den Vorsprung hintergreifenden Halteeinrichtung am Rohr, die beim Hintergreifen des Vorsprungs das Instrument in einer in das Rohr eingeschobenen Stellung festlegt, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung auf gegenüberliegenden Seiten des Rohres (1) elastisch nach innen drückbare Betätxgungselemente (14, 15) aufweist, die beide im nicht eingedrückten Zustand den Vorsprung (25) am Instrument (2) hintergreifen und ihn im eingedrückten Zustand freigeben.
2. Schnellkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (25) am Instrument (2) durch eine Ringschulter gebildet wird.
3. Schnellkupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Instrument (2) und am Rohr (1) in einer bestimmten Winkellage in Einschubrichtung des Instruments (2) ineinandergreifende Vor- und Rücksprünge (26, 27) vorgesehen sind und daß nur beim Eingreifen des Vorsprungs (26) in den Rücksprung (27) das Instrument (2) so tief in
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das Rohr (1) einschiebbar ist, daß die Halteeinrichtung (14, 15) den Vorsprung (25) hintergreifen kann.
4. Schnellkupplung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Instrument (2) und Rohr (1) eine das Instrument (2) aus dem Rohr (1) schiebende Feder (9) wirksam ist, die bei in das Rohr (1) eingeschobenem und darin durch die Halteeinrichtung (14, 15) festgelegtem Instrument (2) gespannt ist.
5. Schnellkupplung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (9) an einem im Rohr (1) längsverschieblich geführten Dichtkörper (8) angreift.
6. Schnellkupplung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtkörper (8) mit einer Ringdichtung (7) versehen ist.
7. Schnellkupplung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtkörper (8) in einer erweiterten Hülse (5) des Rohres (1) gegenüber dieser verschiebbar geführt ist.
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8. Schnellkupplung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtkörper (8) einschubseitig eine das Instrument (2) aufnehmende Zentrieröffnung (13) aufweist.
9. Schnellkupplung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrieröffnung (13) konisch ausgebildet ist.
10. Schnellkupplung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungselemente (14, 15) um seitlich am Rohr (1) und quer zur Rohrlängsachse verlaufende Achsen verschwenkbar gelagert sind.
11. Schnellkupplung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungselemente (14, 15) als das Rohr (1) im Einschubbereich seitlich abdeckende, sich über einen wesentlichen Teil des Rohrumfangs erstreckende Schalen ausgebildet sind.
12. Schnellkupplung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungselemente (14, 15) das Rohr (1) stirnseitig teilweise überdecken.
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13. Schnellkupplung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Kante (18) der Betätigungselement (14, 15) im Bereich der Stirnseite des Rohrs (1) den Vorsprung (25) des in das Rohr (1) eingeschobenen Instruments (1) hintergreift.
14. Schnellkupplung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungselemente
(14, 15) Aufgleitflächen (20) für
das Instrument (2) aufweisen, an denen das Instrument
(2) beim Einschieben in das Rohr (1) anliegt und dadurch die Betätigungselemente (14,15) elastisch in die Freigabestellung verschiebt.
15. Schnellkupplung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
Rohr (1) und Betätigungselement (14, 15) ein elastisch zusammendrückbares Druckpolster (22) angeordnet ist.
16. Schnellkupplung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckpolster (22) zylindrisch
ausgebildet ist und in ein radiales Sackloch (21) im Rohr (1) eintaucht.
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