DE29709314U1 - Vorrichtung zur verstellbaren Befestigung einer ersten Stange an einer im wesentlichen quer dazu angeordneten zweiten Stange - Google Patents
Vorrichtung zur verstellbaren Befestigung einer ersten Stange an einer im wesentlichen quer dazu angeordneten zweiten StangeInfo
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Description
DE 7321
Diplom-Physiker
Reinfried Frhr. &ngr;. Schorlemer
Karthäuserstr. 5A
34117 Kassel Allemagne
Telefon/Telephone (0561) 15335
(0561)780031
Telefax/Telecopier (0561)780032
HEWI Heinrich Wilke GmbH, 34454 Bad Arolsen
Vorrichtung zur verstellbaren Befestigung einer ersten Stange an einer im wesentlichen
quer dazu angeordneten zweiten Stange
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen
Gattung.
Vorrichtungen dieser Art dienen z.B. im Badezimmerbereich zur Befestigung einer als
Brausehalter dienenden, in der Regel vertikal angeordneten ersten Stange an einer als
Handlauf dienenden, in der Regel horizontal angeordneten zweiten Stange. Dabei wird
häufig die zweite Stange mittels üblicher Befestigungselemente in Form von Rosetten od.
dgl. an einer Wand od. dgl. befestigt, während die erste Stange mit ihrem oberen Ende
ebenfalls auf übliche Weise an der Wand festgelegt, mit ihrem unteren Ende dagegen nach
Art einer T-Verbindung an der zweiten Stange befestigt wird. Hierdurch wird einerseits
unter Ausnutzung des Umstands, daß beide Stangen im wesentlichen mit demselben Abstand von der Wand montiert werden, ein optisch ansprechendes Aussehen erzielt und
andererseits eine Befestigungsstelle an der häufig mit Fliesen belegten Wand od. dgl.
eingespart.
Zur Herstellung üblicher T-Verbindungen weist eine der Stangen einen Durchgang auf,
durch den eine Befestigungsschraube in eine in der anderen Stange ausgebildete Gewindebohrung
eingedreht werden kann. Dadurch ergibt sich der Nachteil, daß die Lage dieser Verbindungsstelle nach der Montage der beiden Stangen an der Wand nicht mehr verändert
werden kann bzw. nicht mehr frei wählbar ist. Wird daher z.B. der obere Befesti-
gungspunkt für die erste Stange falsch gewählt oder die zweite Stange nicht exakt relativ
zur ersten Stange ausgerichtet, dann resultiert daraus zwangsläufig eine von der Vertikalen
abweichende Lage für die erste Stange, was optisch unschön wirkt. Entsprechendes würde
gelten, wenn die verschiedenen Befestigungspunkte z.B. unter Berücksichtigung der
Wandfliesen bzw. der Stoßfugen zwischen diesen gewählt werden sollen, was eine exakt
vertikale Anordnung der ersten Stange häufig unmöglich macht.
Es ist daher auch bereits eine Vorrichtung der eingangs bezeichneten Gattung bekannt
geworden (PCT WO 96/30656), die ein einstückig aus Kunststoff hergestelltes, an der
ersten Stange befestigtes Klemmelement nach Art einer auf die zweite Stange aufziehbaren
Rohrschelle aufweist. Eine derartige Vorrichtung bringt den Vorteil mit sich, daß die erste
Stange im Prinzip an einer beliebigen axialen Position mit der zweiten Stange verbunden
und daher auch unabhängig davon stets vertikal ausgerichtet werden kann, wo die zur
Montage an der Wand bestimmten Befestigungsstellen im Einzelfall angeordnet sind. Bei
gelöster Schelle ist es nämlich möglich, das mit dieser Schelle versehene Ende der ersten
Stange in axialer Richtung auf der zweiten Stange beliebig zu verschieben, bis die erste
Stange ihre gewünschte vertikale Lage einnimmt. Anschließend kann die Schelle dann
durch Festziehen der Klemmschraube auf der zweiten Stange festgeklemmt werden, wodurch die vertikale Lage der ersten Stange dauerhaft fixiert ist und selbst dann, wenn
große Kräfte auf die zweite Stange ausgeübt werden, fest mit dieser verbunden bleibt.
Dem Vorteil einer derartigen flexiblen Lagerung des einen Endes einer z.B. als Brausehalterstange
od. dgl. ausgebildeten ersten Stange steht der Nachteil gegenüber, daß die bekannte Vorrichtung keine geschlossene Oberfläche aufweist und daher mit zahlreichen
Schmutzecken versehen ist, die eine Sauberhaltung erschweren, was aus hygienischen
Gründen unerwünscht ist. Wegen des schellenartig um die zweite Stange herumzulegenden
Klemmbügels kann sie außerdem nicht mit jeder gewünschten äußeren Kontur versehen
werden. Schließlich besteht das Klemmelement aus einem komplizierten Spritzgußteil, was
seine Herstellung erschwert und verteuert.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung der eingangs
bezeichneten Gattung so auszubilden, daß sie einfach und mit nahezu jeder beliebigen
äußeren Kontur hergestellt werden und dennoch ohne weiteres als Ganzes eine geschlosse-
ne Oberfläche erhalten kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung im
montierten Zustand;
Fig. 2 bis 4 je eine Vorderansicht, Seitenansicht und Draufsicht der Vorrichtung nach
Fig. 1 in einem etwas verkleinerten Maßstab;
15
15
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V der Fig. 2 in einem etwas vergrößerten
Maßstab; und
Fig. 6 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht einer zweiten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
In Fig. 1 ist schematisch ein Teil einer ersten, z.B. als Brausehalterstange ausgebildeten
Stange 1 dargestellt, die in der Regel mit wenigstens einer nicht dargestellten Rosette od.
dgl. vertikal und mit Abstand an einer Wand od. dgl. montiert wird und an der ein nicht
dargestellter Halter für eine Handbrause vertikal verschiebbar geführt ist. Das untere Ende
der Stange 1 ist dagegen nicht an der Wand, sondern mittels einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung an einer nur teilweise dargestellten, in der Regel horizontal angeordneten,
zweiten Stange 2 befestigt, die mit ebenfalls nicht dargestellten, meistens an ihren Enden
vorgesehenen Rosetten od. dgl. und mit demselben Abstand wie die erste Stange 1 an der
Wand befestigt ist. Die zweite Stange 2 dient z.B. als Griff oder Handlauf in einer
Duschzelle.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist ein Klemmelement 3 auf, das aus zwei längs
-4-
einer Stoßfläche 4 miteinander verbindbaren Abschnitten 5 und 6 besteht, die die zweite
Stange 2 entsprechend Fig. 1 bis 4 zwischen sich aufnehmen, wobei der Abschnitt 5 fest
mit der ersten Stange 1 verbunden ist.
Wie insbesondere Fig. 5 zeigt, weisen die beiden Stangen 1 und 2 im Ausführungsbeispiel
kreisrunde Außenquerschnitte und je ein aus Stahl bestehendes Innenrohr 7 und eine auf
dieses aufgezogene Kunststoffummantelung 8 auf, wobei die Innenrohre 7 und Kunststoffummantelungen
8 unter sich vorzugsweise identisch ausgebildet sind. Die beiden Abschnitte 5,6 des Klemmelements 3 grenzen längs der vorzugsweise ebenen Stoßfläche 4
aneinander und weisen jeweils eine in diese mündende, hier etwa halbzylindrische
Ausnehmung 10 bzw. 11 auf. Diese dienen dazu, die zweite Stange 2 jeweils etwa auf
einer Hälfte ihres Umfangs zu umschließen und in dem aus Fig. 5 ersichtlichen, montierten,
aufeinander ausgerichteten Zustand einen Durchgang für die zweite Stange 2 zu bilden, der insgesamt einen geringfügig kleineren Querschnitt hat, als dem Außenquerschnitt
der Stange 2 entspricht. Weiter enthält die Vorrichtung wenigstens eine Klemmschraube
12, die einerseits zur Verbindung der beiden Abschnitte 5,6 miteinander und
andererseits dem Zweck dient, die beiden Abschnitte 5,6 derart gegeneinander zu ziehen,
daß sie die zweite, in die Ausnehmungen 10,11 eingelegte und einen insgesamt etwas
größeren Querschnitt aufweisende Stange 2 zwischen sich verspannen und dadurch die
gesamte Vorrichtung in axialer Richtung der Stange 2 durch Klemmwirkung auf dieser
fixieren können. Im Ausführungsbeispiel ist beidseits der Ausnehmungen 10,11 je eine
solche Klemmschraube 12 vorgesehen. Dabei weist außerdem der an der ersten Stange 1
befestigte Abschnitt 5 zum Eindrehen der Klemmschrauben 12 bestimmte, nach Art von
Blindbohrungen ausgebildete Aufnahmelöcher 14 auf, während der andere Abschnitt 6 mit
Durchgängen 15 und Auflageschultern 16 für die Köpfe der z.B. nach Art von Senkkopfschrauben
ausgebildeten Klemmschrauben 12 versehen ist. Dabei sind die Auflageschultern 16 vorzugsweise derart in den Durchgängen 15 angeordnet, daß die Klemmschrauben
12 bzw. ihre Köpfe im montierten und festgezogenen Zustand nicht über die äußere
Kontur des Abschnitts 6 vorstehen.
Zur Abdeckung der Durchgänge 15 und Klemmschrauben 12 dient eine lösbar mit dem
Klemmelement 3 verbindbare Kappe 18. Diese ist im Ausführungsbeispiel mit Hilfe von
im Bereich der Stoßfläche 4 angebrachten, zusammenwirkenden Schnappverbindungs-
»· · &phgr; &phgr; &phgr; &phgr;
&phgr; Φ·Φ &phgr; &phgr; &phgr; &phgr;* &phgr; &phgr;
• · &phgr; &phgr; &phgr; &phgr;
&Igr;ΦΦ ·&Ogr; &phgr;&phgr; &phgr;«
-5-
elementen 19 am Abschnitt 6 des Klemmelements 3 befestigbar.
Die beiden Abschnitte 5 und 6 bestehen vorzugsweise aus Kunststoff-Spritzgußteilen,
wobei auch der Abschnitt 5 mit einer Kappe 20 abgedeckt sein kann. Dadurch können die
Abschnitte 5,6 aus vergleichsweise preisgünstigen Kunststoffen, insbesondere z.B. aus
Recyclingmaterial hergestellt werden, während die vergleichsweise dünnen Kappen 18,20
aus hochwertigen Materialien bestehen, die der Vorrichtung ihren ästhetischen Gesamteindruck
geben. Außerdem decken die Kappen 18,20 die zugehörigen Abschnitte 5,6 vorzugsweise vollständig ab, so daß sie eine Oberfläche bilden, die nur durch die eine
enge Stoßfuge bildende Stoßfläche 4 unterbrochen ist. Außerdem grenzen die Kappen
18,20 bzw. Abschnitte 5,6 im montierten Zustand vorzugsweise im wesentlichen bündig
an die Stoßfläche 4, so daß im Stoßflächenbereich keine störenden, für die Ablagerung
von Schmutz od. dgl. empfindlichen Kanten, Vorsprünge, Aussparungen od. dgl. entstehen. Dies wird auch durch die im Ausführungsbeispiel gewählte Eiform der
gesamten Vorrichtung begünstigt.
Der Abschnitt 5 weist dort, wo er mit der ersten Stange 1 verbunden ist, einen vom
Boden der Ausnehmung 10 ausgehenden Durchgang 21 für eine Befestigungsschraube 22
auf, der an einem innen liegenden, von der Ausnehmung 10 ausreichend beabstandeten
Bereich mit einer Auflageschulter 23 für den Kopf der Befestigungsschraube 22 versehen
ist. Der Durchgang 21 ist an seinem an die äußere Oberfläche des Abschnitts 5 bzw. der
Kappe 20 grenzenden Bereich mit einer Querschnittserweiterung 24 versehen, die zur
Aufnahme eines über die Kunststoffummantelung 8 hinausragenden Endes des Innenrohrs
7 der ersten Stange 1 dient, wobei in diesem Ende eine mit einem Innengewindeabschnitt
versehene, zum Eindrehen der Befestigungsschraube 22 bestimmte, beispielsweise durch
Kleben, Eindrücken od. dgl. befestigte Hülse 25 fixiert ist.
Die Montage der beschriebenen Vorrichtung erfolgt beispielsweise dadurch, daß zunächst
der ggf. mit der Kappe 20 versehene Abschnitt 5 in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise an
der ersten Stange 1 befestigt wird. Hierzu wird das zugehörige Ende des Innenrohrs 7 in
die Erweiterung 24 eingesetzt und die Befestigungsschraube 22 von der Seite der Ausnehmung
10 her in die Hülse 25 eingedreht. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß im fertig montierten Zustand der Kopf der Befestigungsschraube 22 nicht in die Ausnehmung
10 ragt und die zugehörige Stirnfläche der Ummantelung 8 unter Bildung einer engen
Stoßfuge an der äußeren Oberfläche der Kappe 20 abgestützt ist.
Nach der Befestigung der zweiten Stange 2 an einer Wand od. dgl. kann der an der einen
Stirnseite der Stange 1 befestigte Abschnitt 5 mit seiner Ausnehmung 10 auf die zweite
Stange 2 aufgesetzt und auf dieser axial hin- und hergeschoben werden, bis die erste
Stange 1 die gewünschte Position im Raum einnimmt und z.B. im wesentlichen vertikal
angeordnet ist. In dieser Lage können die übrigen Befestigungspunkte für die erste Stange
1 markiert werden, worauf auch die Stange 1 an der Wand befestigt wird. Danach oder
auch schon vorher wird der Abschnitt 6 in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise mit dem
Abschnitt 5 verbunden, wobei die Klemmschrauben 12 noch nicht ganz festgezogen
werden, damit das den Abschnitt 5 aufweisende Ende der Stange 1 noch auf der zweiten
Stange 2 verschoben und ausgerichtet werden kann. Besitzt dann die erste Stange 1 die
gewünschte, hier vertikale Lage, werden die Klemmschrauben 12 angezogen, wodurch die
beiden Stangen 1,2 durch Klemmwirkung fest und im wesentlichen unverschieblich miteinander verbunden sind. Abschließend wird die Kappe 18 auf den Abschnitt 6
aufgeclipst.
Die Ausfuhrungsform nach Fig. 6 unterscheidet sich von der nach Fig. 1 bis 5 nur
dadurch, daß ein nicht mit der ersten Stange 1 verbundener Abschnitt 26 des Klemmelements
3 gleichzeitig als Funktionsteil ausgebildet und z.B. mit wenigstens einem Haken
27 zum Aufhängen von Duschutensilien versehen ist. Alternativ könnte der Abschnitt 26
als Träger einer Schale oder sonstwie ausgebildet sein.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die auf
vielfache Weise abgewandelt werden können. Beispielsweise wäre es möglich, sowohl den
Stangen 1,2 als auch der Vorrichtung insgesamt eine andere als in den Zeichnungen
dargestellte äußere Kontur zu geben. Weiter wäre es möglich, die Kappe 18 am Abschnitt
5 anstatt am Abschnitt 6 zu befestigen, um dadurch z.B. die im Bereich der Stoßfläche
verbleibende Stoßfuge abzudecken, die in Abhängigkeit von den zugelassenen Toleranzen
unterschiedlich groß sein könnte. Außerdem könnten andere Mittel zur Befestigung des
Abschnitts 5 an der Stange 1 vorgesehen sein. Weiterhin ist es im Rahmen der Erfindung
möglich, die beiden Abschnitte 5 und 6 mit einer nur geringen oder gar keiner Klemm-
• J »t
-7-
wirkung mit der zweiten Stange 2 zu verspannen. In diesem Fall bilden die beiden
Ausnehmungen im montierten Zustand z.B. einen Durchgang, der einen im wesentlichen dem Außenquerschnitt der zweiten Stange 2 entsprechenden oder sogar etwas größeren Innenquerschnitt besitzt. Die beiden Abschnitte 5,6 könnten hier z.B. durch einfache,
vorzugsweise innen liegende und damit unsichtbare Schnappverbindungselemente miteinander verbunden sein und ein einfaches Ringelelement ohne Klemmwirkung bilden, und die Kappe 18 könnte fehlen. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale der Vorrichtung auch in anderen als den beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten Kombinationen verwendet werden können.
Ausnehmungen im montierten Zustand z.B. einen Durchgang, der einen im wesentlichen dem Außenquerschnitt der zweiten Stange 2 entsprechenden oder sogar etwas größeren Innenquerschnitt besitzt. Die beiden Abschnitte 5,6 könnten hier z.B. durch einfache,
vorzugsweise innen liegende und damit unsichtbare Schnappverbindungselemente miteinander verbunden sein und ein einfaches Ringelelement ohne Klemmwirkung bilden, und die Kappe 18 könnte fehlen. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale der Vorrichtung auch in anderen als den beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten Kombinationen verwendet werden können.
Claims (14)
1. Vorrichtung zur verstellbaren Befestigung einer ersten Stange (1), insbesondere einer
Brausehalterstange, an einer im wesentlichen quer dazu angeordneten zweiten Stange (2),
enthaltend ein an der ersten Stange (1) zu befestigendes, zur verschiebbaren Aufnahme der
zweiten Stange (2) bestimmtes Ringelement (3), dadurch gekennzeichnet, daß das Ringelement (3) aus zwei separaten, längs einer Stoßfläche (4) miteinander verbindbaren
Abschnitten (5,6) besteht, die jeweils eine zur teilweisen Umschlingung der zweiten
Stange (2) bestimmte, an die Stoßfläche (4) grenzende Ausnehmung (10,11) aufweisen,
und daß einer der beiden Abschnitte (5) an der ersten Stange (1) befestigbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Abschnitte
(5,6) mit zur gegenseitigen Befestigung bestimmten, innen liegenden Schnappverbindungselementen
versehen sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ringelement (3) als
Klemmelement ausgebildet ist, indem die beiden Ausnehmungen (10,11) im montierten
Zustand einen Durchgang bilden, der einen geringfügig kleineren Querschnitt als die
zweite Stange (2) besitzt, und indem wenigstens eine die Stoßfläche (4) durchsetzende
Klemmschraube (12) zur gegenseitigen Verspannung der beiden Abschnitte (5,6) bei in die
Ausnehmungen (10,11) eingelegter zweiter Stange (2) vorgesehen ist. 20
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine mit dem Ringelement
(3) lösbar verbindbare Kappe (18) zur Abdeckung der Klemmschraube (12) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausnehmungen (10,11) im wesentlichen halbzylindrisch ausgebildet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß beidseits
der Ausnehmungen (10,11) je eine Klemmschraube (12) vorgesehen ist. 30
-9-
7. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der an der ersten Stange (1) befestigbare Abschnitt (5) mit je einem Aufnahmeloch
(14) für jede Klemmschraube (12) und der andere Abschnitt (6) mit je einem Durchgang
(15) für jede Klemmschraube (12) und je einer Auflageschulter (16) für den zugehörigen
Schraubenkopf versehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kappe (18) mit dem zweiten Abschnitt (6) verbindbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschnitt (6)
und die Kappe (18) mit zusammenwirkenden Schnappverbindungselementen (19) versehen
sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
Ringelement (3) einschließlich etwa aufgesetzter Kappen (18) eine im wesentlichen
eiförmige Außenkontur aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Abschnitte (5,6) und ggf. die Kappe (18) bündig aneinander grenzen und eine im
wesentlichen geschlossene, nur durch schmale Stoßfugen unterbrochene Oberfläche bilden.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
mit der ersten Stange (1) verbindbare Abschnitt (5) einen Durchgang (21) für eine
Befestigungsschraube (22) und die erste Stange (1) eine zum Eindrehen der Befestigungsschraube
(22) bestimmte, mit einem Innengewindeabschnitt versehene Hülse (25) aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
nicht an der ersten Stange (1) befestigbare Abschnitt (26) als Funktionsteil ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionsteil
wenigstens einen Haken (27) enthält.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29709314U DE29709314U1 (de) | 1997-05-28 | 1997-05-28 | Vorrichtung zur verstellbaren Befestigung einer ersten Stange an einer im wesentlichen quer dazu angeordneten zweiten Stange |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29709314U DE29709314U1 (de) | 1997-05-28 | 1997-05-28 | Vorrichtung zur verstellbaren Befestigung einer ersten Stange an einer im wesentlichen quer dazu angeordneten zweiten Stange |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29709314U1 true DE29709314U1 (de) | 1998-09-24 |
Family
ID=8040857
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29709314U Expired - Lifetime DE29709314U1 (de) | 1997-05-28 | 1997-05-28 | Vorrichtung zur verstellbaren Befestigung einer ersten Stange an einer im wesentlichen quer dazu angeordneten zweiten Stange |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE29709314U1 (de) |
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Effective date: 19981105 |
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