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DE29709314U1 - Vorrichtung zur verstellbaren Befestigung einer ersten Stange an einer im wesentlichen quer dazu angeordneten zweiten Stange - Google Patents

Vorrichtung zur verstellbaren Befestigung einer ersten Stange an einer im wesentlichen quer dazu angeordneten zweiten Stange

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DE29709314U1
DE29709314U1 DE29709314U DE29709314U DE29709314U1 DE 29709314 U1 DE29709314 U1 DE 29709314U1 DE 29709314 U DE29709314 U DE 29709314U DE 29709314 U DE29709314 U DE 29709314U DE 29709314 U1 DE29709314 U1 DE 29709314U1
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    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F11/00Stairways, ramps, or like structures; Balustrades; Handrails
    • E04F11/18Balustrades; Handrails
    • E04F11/181Balustrades
    • E04F11/1817Connections therefor

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Vehicle Body Suspensions (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

DE 7321
Diplom-Physiker
Reinfried Frhr. &ngr;. Schorlemer
Karthäuserstr. 5A 34117 Kassel Allemagne
Telefon/Telephone (0561) 15335
(0561)780031
Telefax/Telecopier (0561)780032
HEWI Heinrich Wilke GmbH, 34454 Bad Arolsen
Vorrichtung zur verstellbaren Befestigung einer ersten Stange an einer im wesentlichen quer dazu angeordneten zweiten Stange
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Vorrichtungen dieser Art dienen z.B. im Badezimmerbereich zur Befestigung einer als Brausehalter dienenden, in der Regel vertikal angeordneten ersten Stange an einer als Handlauf dienenden, in der Regel horizontal angeordneten zweiten Stange. Dabei wird häufig die zweite Stange mittels üblicher Befestigungselemente in Form von Rosetten od. dgl. an einer Wand od. dgl. befestigt, während die erste Stange mit ihrem oberen Ende ebenfalls auf übliche Weise an der Wand festgelegt, mit ihrem unteren Ende dagegen nach Art einer T-Verbindung an der zweiten Stange befestigt wird. Hierdurch wird einerseits unter Ausnutzung des Umstands, daß beide Stangen im wesentlichen mit demselben Abstand von der Wand montiert werden, ein optisch ansprechendes Aussehen erzielt und andererseits eine Befestigungsstelle an der häufig mit Fliesen belegten Wand od. dgl. eingespart.
Zur Herstellung üblicher T-Verbindungen weist eine der Stangen einen Durchgang auf, durch den eine Befestigungsschraube in eine in der anderen Stange ausgebildete Gewindebohrung eingedreht werden kann. Dadurch ergibt sich der Nachteil, daß die Lage dieser Verbindungsstelle nach der Montage der beiden Stangen an der Wand nicht mehr verändert werden kann bzw. nicht mehr frei wählbar ist. Wird daher z.B. der obere Befesti-
gungspunkt für die erste Stange falsch gewählt oder die zweite Stange nicht exakt relativ zur ersten Stange ausgerichtet, dann resultiert daraus zwangsläufig eine von der Vertikalen abweichende Lage für die erste Stange, was optisch unschön wirkt. Entsprechendes würde gelten, wenn die verschiedenen Befestigungspunkte z.B. unter Berücksichtigung der Wandfliesen bzw. der Stoßfugen zwischen diesen gewählt werden sollen, was eine exakt vertikale Anordnung der ersten Stange häufig unmöglich macht.
Es ist daher auch bereits eine Vorrichtung der eingangs bezeichneten Gattung bekannt geworden (PCT WO 96/30656), die ein einstückig aus Kunststoff hergestelltes, an der ersten Stange befestigtes Klemmelement nach Art einer auf die zweite Stange aufziehbaren Rohrschelle aufweist. Eine derartige Vorrichtung bringt den Vorteil mit sich, daß die erste Stange im Prinzip an einer beliebigen axialen Position mit der zweiten Stange verbunden und daher auch unabhängig davon stets vertikal ausgerichtet werden kann, wo die zur Montage an der Wand bestimmten Befestigungsstellen im Einzelfall angeordnet sind. Bei gelöster Schelle ist es nämlich möglich, das mit dieser Schelle versehene Ende der ersten Stange in axialer Richtung auf der zweiten Stange beliebig zu verschieben, bis die erste Stange ihre gewünschte vertikale Lage einnimmt. Anschließend kann die Schelle dann durch Festziehen der Klemmschraube auf der zweiten Stange festgeklemmt werden, wodurch die vertikale Lage der ersten Stange dauerhaft fixiert ist und selbst dann, wenn große Kräfte auf die zweite Stange ausgeübt werden, fest mit dieser verbunden bleibt.
Dem Vorteil einer derartigen flexiblen Lagerung des einen Endes einer z.B. als Brausehalterstange od. dgl. ausgebildeten ersten Stange steht der Nachteil gegenüber, daß die bekannte Vorrichtung keine geschlossene Oberfläche aufweist und daher mit zahlreichen Schmutzecken versehen ist, die eine Sauberhaltung erschweren, was aus hygienischen Gründen unerwünscht ist. Wegen des schellenartig um die zweite Stange herumzulegenden Klemmbügels kann sie außerdem nicht mit jeder gewünschten äußeren Kontur versehen werden. Schließlich besteht das Klemmelement aus einem komplizierten Spritzgußteil, was seine Herstellung erschwert und verteuert.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung der eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß sie einfach und mit nahezu jeder beliebigen äußeren Kontur hergestellt werden und dennoch ohne weiteres als Ganzes eine geschlosse-
ne Oberfläche erhalten kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1. Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung im montierten Zustand;
Fig. 2 bis 4 je eine Vorderansicht, Seitenansicht und Draufsicht der Vorrichtung nach Fig. 1 in einem etwas verkleinerten Maßstab;
15
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V der Fig. 2 in einem etwas vergrößerten Maßstab; und
Fig. 6 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
In Fig. 1 ist schematisch ein Teil einer ersten, z.B. als Brausehalterstange ausgebildeten Stange 1 dargestellt, die in der Regel mit wenigstens einer nicht dargestellten Rosette od. dgl. vertikal und mit Abstand an einer Wand od. dgl. montiert wird und an der ein nicht dargestellter Halter für eine Handbrause vertikal verschiebbar geführt ist. Das untere Ende der Stange 1 ist dagegen nicht an der Wand, sondern mittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung an einer nur teilweise dargestellten, in der Regel horizontal angeordneten, zweiten Stange 2 befestigt, die mit ebenfalls nicht dargestellten, meistens an ihren Enden vorgesehenen Rosetten od. dgl. und mit demselben Abstand wie die erste Stange 1 an der Wand befestigt ist. Die zweite Stange 2 dient z.B. als Griff oder Handlauf in einer Duschzelle.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist ein Klemmelement 3 auf, das aus zwei längs
-4-
einer Stoßfläche 4 miteinander verbindbaren Abschnitten 5 und 6 besteht, die die zweite Stange 2 entsprechend Fig. 1 bis 4 zwischen sich aufnehmen, wobei der Abschnitt 5 fest mit der ersten Stange 1 verbunden ist.
Wie insbesondere Fig. 5 zeigt, weisen die beiden Stangen 1 und 2 im Ausführungsbeispiel kreisrunde Außenquerschnitte und je ein aus Stahl bestehendes Innenrohr 7 und eine auf dieses aufgezogene Kunststoffummantelung 8 auf, wobei die Innenrohre 7 und Kunststoffummantelungen 8 unter sich vorzugsweise identisch ausgebildet sind. Die beiden Abschnitte 5,6 des Klemmelements 3 grenzen längs der vorzugsweise ebenen Stoßfläche 4 aneinander und weisen jeweils eine in diese mündende, hier etwa halbzylindrische Ausnehmung 10 bzw. 11 auf. Diese dienen dazu, die zweite Stange 2 jeweils etwa auf einer Hälfte ihres Umfangs zu umschließen und in dem aus Fig. 5 ersichtlichen, montierten, aufeinander ausgerichteten Zustand einen Durchgang für die zweite Stange 2 zu bilden, der insgesamt einen geringfügig kleineren Querschnitt hat, als dem Außenquerschnitt der Stange 2 entspricht. Weiter enthält die Vorrichtung wenigstens eine Klemmschraube 12, die einerseits zur Verbindung der beiden Abschnitte 5,6 miteinander und andererseits dem Zweck dient, die beiden Abschnitte 5,6 derart gegeneinander zu ziehen, daß sie die zweite, in die Ausnehmungen 10,11 eingelegte und einen insgesamt etwas größeren Querschnitt aufweisende Stange 2 zwischen sich verspannen und dadurch die gesamte Vorrichtung in axialer Richtung der Stange 2 durch Klemmwirkung auf dieser fixieren können. Im Ausführungsbeispiel ist beidseits der Ausnehmungen 10,11 je eine solche Klemmschraube 12 vorgesehen. Dabei weist außerdem der an der ersten Stange 1 befestigte Abschnitt 5 zum Eindrehen der Klemmschrauben 12 bestimmte, nach Art von Blindbohrungen ausgebildete Aufnahmelöcher 14 auf, während der andere Abschnitt 6 mit Durchgängen 15 und Auflageschultern 16 für die Köpfe der z.B. nach Art von Senkkopfschrauben ausgebildeten Klemmschrauben 12 versehen ist. Dabei sind die Auflageschultern 16 vorzugsweise derart in den Durchgängen 15 angeordnet, daß die Klemmschrauben 12 bzw. ihre Köpfe im montierten und festgezogenen Zustand nicht über die äußere Kontur des Abschnitts 6 vorstehen.
Zur Abdeckung der Durchgänge 15 und Klemmschrauben 12 dient eine lösbar mit dem Klemmelement 3 verbindbare Kappe 18. Diese ist im Ausführungsbeispiel mit Hilfe von im Bereich der Stoßfläche 4 angebrachten, zusammenwirkenden Schnappverbindungs-
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-5-
elementen 19 am Abschnitt 6 des Klemmelements 3 befestigbar.
Die beiden Abschnitte 5 und 6 bestehen vorzugsweise aus Kunststoff-Spritzgußteilen, wobei auch der Abschnitt 5 mit einer Kappe 20 abgedeckt sein kann. Dadurch können die Abschnitte 5,6 aus vergleichsweise preisgünstigen Kunststoffen, insbesondere z.B. aus Recyclingmaterial hergestellt werden, während die vergleichsweise dünnen Kappen 18,20 aus hochwertigen Materialien bestehen, die der Vorrichtung ihren ästhetischen Gesamteindruck geben. Außerdem decken die Kappen 18,20 die zugehörigen Abschnitte 5,6 vorzugsweise vollständig ab, so daß sie eine Oberfläche bilden, die nur durch die eine enge Stoßfuge bildende Stoßfläche 4 unterbrochen ist. Außerdem grenzen die Kappen 18,20 bzw. Abschnitte 5,6 im montierten Zustand vorzugsweise im wesentlichen bündig an die Stoßfläche 4, so daß im Stoßflächenbereich keine störenden, für die Ablagerung von Schmutz od. dgl. empfindlichen Kanten, Vorsprünge, Aussparungen od. dgl. entstehen. Dies wird auch durch die im Ausführungsbeispiel gewählte Eiform der gesamten Vorrichtung begünstigt.
Der Abschnitt 5 weist dort, wo er mit der ersten Stange 1 verbunden ist, einen vom Boden der Ausnehmung 10 ausgehenden Durchgang 21 für eine Befestigungsschraube 22 auf, der an einem innen liegenden, von der Ausnehmung 10 ausreichend beabstandeten Bereich mit einer Auflageschulter 23 für den Kopf der Befestigungsschraube 22 versehen ist. Der Durchgang 21 ist an seinem an die äußere Oberfläche des Abschnitts 5 bzw. der Kappe 20 grenzenden Bereich mit einer Querschnittserweiterung 24 versehen, die zur Aufnahme eines über die Kunststoffummantelung 8 hinausragenden Endes des Innenrohrs 7 der ersten Stange 1 dient, wobei in diesem Ende eine mit einem Innengewindeabschnitt versehene, zum Eindrehen der Befestigungsschraube 22 bestimmte, beispielsweise durch Kleben, Eindrücken od. dgl. befestigte Hülse 25 fixiert ist.
Die Montage der beschriebenen Vorrichtung erfolgt beispielsweise dadurch, daß zunächst der ggf. mit der Kappe 20 versehene Abschnitt 5 in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise an der ersten Stange 1 befestigt wird. Hierzu wird das zugehörige Ende des Innenrohrs 7 in die Erweiterung 24 eingesetzt und die Befestigungsschraube 22 von der Seite der Ausnehmung 10 her in die Hülse 25 eingedreht. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß im fertig montierten Zustand der Kopf der Befestigungsschraube 22 nicht in die Ausnehmung
10 ragt und die zugehörige Stirnfläche der Ummantelung 8 unter Bildung einer engen Stoßfuge an der äußeren Oberfläche der Kappe 20 abgestützt ist.
Nach der Befestigung der zweiten Stange 2 an einer Wand od. dgl. kann der an der einen Stirnseite der Stange 1 befestigte Abschnitt 5 mit seiner Ausnehmung 10 auf die zweite Stange 2 aufgesetzt und auf dieser axial hin- und hergeschoben werden, bis die erste Stange 1 die gewünschte Position im Raum einnimmt und z.B. im wesentlichen vertikal angeordnet ist. In dieser Lage können die übrigen Befestigungspunkte für die erste Stange 1 markiert werden, worauf auch die Stange 1 an der Wand befestigt wird. Danach oder auch schon vorher wird der Abschnitt 6 in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise mit dem Abschnitt 5 verbunden, wobei die Klemmschrauben 12 noch nicht ganz festgezogen werden, damit das den Abschnitt 5 aufweisende Ende der Stange 1 noch auf der zweiten Stange 2 verschoben und ausgerichtet werden kann. Besitzt dann die erste Stange 1 die gewünschte, hier vertikale Lage, werden die Klemmschrauben 12 angezogen, wodurch die beiden Stangen 1,2 durch Klemmwirkung fest und im wesentlichen unverschieblich miteinander verbunden sind. Abschließend wird die Kappe 18 auf den Abschnitt 6 aufgeclipst.
Die Ausfuhrungsform nach Fig. 6 unterscheidet sich von der nach Fig. 1 bis 5 nur dadurch, daß ein nicht mit der ersten Stange 1 verbundener Abschnitt 26 des Klemmelements 3 gleichzeitig als Funktionsteil ausgebildet und z.B. mit wenigstens einem Haken 27 zum Aufhängen von Duschutensilien versehen ist. Alternativ könnte der Abschnitt 26 als Träger einer Schale oder sonstwie ausgebildet sein.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die auf vielfache Weise abgewandelt werden können. Beispielsweise wäre es möglich, sowohl den Stangen 1,2 als auch der Vorrichtung insgesamt eine andere als in den Zeichnungen dargestellte äußere Kontur zu geben. Weiter wäre es möglich, die Kappe 18 am Abschnitt 5 anstatt am Abschnitt 6 zu befestigen, um dadurch z.B. die im Bereich der Stoßfläche verbleibende Stoßfuge abzudecken, die in Abhängigkeit von den zugelassenen Toleranzen unterschiedlich groß sein könnte. Außerdem könnten andere Mittel zur Befestigung des Abschnitts 5 an der Stange 1 vorgesehen sein. Weiterhin ist es im Rahmen der Erfindung möglich, die beiden Abschnitte 5 und 6 mit einer nur geringen oder gar keiner Klemm-
• J »t
-7-
wirkung mit der zweiten Stange 2 zu verspannen. In diesem Fall bilden die beiden
Ausnehmungen im montierten Zustand z.B. einen Durchgang, der einen im wesentlichen dem Außenquerschnitt der zweiten Stange 2 entsprechenden oder sogar etwas größeren Innenquerschnitt besitzt. Die beiden Abschnitte 5,6 könnten hier z.B. durch einfache,
vorzugsweise innen liegende und damit unsichtbare Schnappverbindungselemente miteinander verbunden sein und ein einfaches Ringelelement ohne Klemmwirkung bilden, und die Kappe 18 könnte fehlen. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale der Vorrichtung auch in anderen als den beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten Kombinationen verwendet werden können.

Claims (14)

Ansprüche
1. Vorrichtung zur verstellbaren Befestigung einer ersten Stange (1), insbesondere einer Brausehalterstange, an einer im wesentlichen quer dazu angeordneten zweiten Stange (2), enthaltend ein an der ersten Stange (1) zu befestigendes, zur verschiebbaren Aufnahme der zweiten Stange (2) bestimmtes Ringelement (3), dadurch gekennzeichnet, daß das Ringelement (3) aus zwei separaten, längs einer Stoßfläche (4) miteinander verbindbaren Abschnitten (5,6) besteht, die jeweils eine zur teilweisen Umschlingung der zweiten Stange (2) bestimmte, an die Stoßfläche (4) grenzende Ausnehmung (10,11) aufweisen, und daß einer der beiden Abschnitte (5) an der ersten Stange (1) befestigbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Abschnitte (5,6) mit zur gegenseitigen Befestigung bestimmten, innen liegenden Schnappverbindungselementen versehen sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ringelement (3) als Klemmelement ausgebildet ist, indem die beiden Ausnehmungen (10,11) im montierten
Zustand einen Durchgang bilden, der einen geringfügig kleineren Querschnitt als die zweite Stange (2) besitzt, und indem wenigstens eine die Stoßfläche (4) durchsetzende Klemmschraube (12) zur gegenseitigen Verspannung der beiden Abschnitte (5,6) bei in die Ausnehmungen (10,11) eingelegter zweiter Stange (2) vorgesehen ist. 20
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine mit dem Ringelement (3) lösbar verbindbare Kappe (18) zur Abdeckung der Klemmschraube (12) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (10,11) im wesentlichen halbzylindrisch ausgebildet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß beidseits der Ausnehmungen (10,11) je eine Klemmschraube (12) vorgesehen ist. 30
-9-
7. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der an der ersten Stange (1) befestigbare Abschnitt (5) mit je einem Aufnahmeloch
(14) für jede Klemmschraube (12) und der andere Abschnitt (6) mit je einem Durchgang
(15) für jede Klemmschraube (12) und je einer Auflageschulter (16) für den zugehörigen Schraubenkopf versehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (18) mit dem zweiten Abschnitt (6) verbindbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschnitt (6) und die Kappe (18) mit zusammenwirkenden Schnappverbindungselementen (19) versehen sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Ringelement (3) einschließlich etwa aufgesetzter Kappen (18) eine im wesentlichen eiförmige Außenkontur aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Abschnitte (5,6) und ggf. die Kappe (18) bündig aneinander grenzen und eine im wesentlichen geschlossene, nur durch schmale Stoßfugen unterbrochene Oberfläche bilden.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der mit der ersten Stange (1) verbindbare Abschnitt (5) einen Durchgang (21) für eine Befestigungsschraube (22) und die erste Stange (1) eine zum Eindrehen der Befestigungsschraube (22) bestimmte, mit einem Innengewindeabschnitt versehene Hülse (25) aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der nicht an der ersten Stange (1) befestigbare Abschnitt (26) als Funktionsteil ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionsteil wenigstens einen Haken (27) enthält.
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