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DE29709481U1 - Hängefördersystem - Google Patents

Hängefördersystem

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DE29709481U1
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DE
Germany
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drag chain
conveyor system
overhead conveyor
drag
deflection
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DE29709481U
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WF Logistik GmbH
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LOGOTECH GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G23/00Driving gear for endless conveyors; Belt- or chain-tensioning arrangements
    • B65G23/44Belt or chain tensioning arrangements
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61BRAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B61B10/00Power and free systems
    • B61B10/02Power and free systems with suspended vehicles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Chain Conveyers (AREA)
  • Structure Of Belt Conveyors (AREA)

Description

Hängefordersystem
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Hängefordersystem, umfassend eine Laufschiene, eine Schleppeinrichtung, die ein Führungsprofil mit einem im wesentlichen parallel zu der Laufschiene verlaufenden Schleppkettenkanal aufweist, welcher eine mit Mitnehmern bestückte Schleppkette aufnimmt, und mindestens ein auf der Laufschiene geführtes Transportfahrzeug, das mindestens einen Laufrollenträger und mindestens ein zum Zusammenwirken mit den Mitnehmern der Schleppeinrichtung vorgesehenes Gegenstück aufweist.
Hängefördersysteme der vorstehend genannten Art werden für die vielfältigsten Anwendungen eingesetzt. Ein typischer Anwendungsbereich ist die Textilindustrie, wo gattungsgemäße Hängefördersysteme sowohl im Bereich der Fertigung als auch zu Lagerzwecken Anwendung finden.
Für eine zuverlässige Funktion der Schleppeinrichtung wie auch eine hohe Lebensdauer der Schleppkette ist deren richtige Spannung unabdingbar. Dies macht es erforderlich, Hängefördersysteme der gattungsgemäßen Art mit Schleppkettenspanneinrichtungen auszurüsten. Gemäß dem Stand der Technik ist hierzu vorgesehen, die Laufschiene sowie das parallel hierzu verlaufende Führungsprofil mit Schleppkettenkanal im Bereich eines 180°-Bogens der Laufschiene verschiebbar zu lagern, wodurch sich die Gesamtlänge des Schleppkettenkanals verlängern und verkürzen läßt. Diese Ausgestaltung der Schleppkettenspanneinrichtung hat mehrere erhebliche Nachteile. Zu nennen ist hier insbesondere der erhebliche Aufwand, der mit der verschiebbaren Aufhängung der Laufschiene und des Führungsprofils im Bereich eines 180°-Bogens der Laufschiene verbunden ist. Des
weiteren erweist sich als nachteilig, daß die notwendige Verschiebbarkeit von Laufschiene und Führungsprofil eine optimale Ausnutzung des für das Hängefördersystem zur Verfügung stehenden Raumes unmöglich macht. Des weiteren wirkt sich die bekannte Gestaltung der Schleppkettenspanneinrichtung dahingehend aus, daß eine Umrüstung von bestehenden handbetätigten Hängeförder systemen zu solchen der gattungsgemäßen Art mit vertretbarem Aufwand praktisch nicht möglich ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, hier Abhilfe zu schaffen. Insbesondere soll ein gattungsgemäßes Hängefördersystem geschaffen werden, das eine optimale Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Raumes zuläßt, wobei zugleich mit der Installation der Schleppkettenspanneinrichtung ein möglichst geringer technischer und finanzieller Aufwand verbunden und eine nachträgliche Umrüstung von bestehenden handbetätigten Hängefördersystemen zu solchen nach der gattungsgemäßen Art möglich sein soll.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Mitnehmer der Schleppeinrichtung als gezogene Schlepphebel ausgebildet sind, die auf von der Schleppkette abstehenden Bolzen schwenkbar gelagert sind, und daß eine im Bereich einer Unterbrechung des Schleppkettenkanals angeordnete Schleppkettenspanneinrichtung vorgesehen ist, die drei in einer gemeinsamen, zu den Bolzen im wesentlichen senkrechten Ebene angeordnete, nacheinander gegensinnig umschlungene Umlenkkettenräder umfaßt, von denen mindestens eines innerhalb der gemeinsamen Ebene verschiebbar ist und von denen die beiden äußeren tangential zu den angrenzenden Abschnitten des Spannkettenkanals angeordnet sind. Die im Rahmen der
Erfindung eingesetzte Schleppkettenspanneinrichtung läßt sich an jeder beliebigen Stelle innerhalb eines Hängefördersystems vorsehen. Sie kann insbesondere im Bereich eines geraden Verlaufs der Laufschiene angeordnet sein. Dies zieht zum einen die Möglichkeit nach sich, den für das Hängefördersystem zur Verfügung stehenden Raum optimal auszunutzen; zum anderen ermöglicht der erfindungsgemäße Aufbau der Schleppkettenspanneinrichtung die problemlose Nachrüstung von bestehenden handbetätigten Hängefördersystemen zu solchen der gättungsgemäßen Art, denn zur Nachrüstung der Schleppeinrichtung einschl. der Schleppkettenspanneinrichtung ist keinerlei Eingriff in die bestehende Laufschiene erforderlich. Dies macht insbesondere eine entsprechende Umrüstung mit vertretbarem finanziellen Aufwand möglich.
Bei der erfindungsgemäß vorgesehenen Schleppkettenspanneinrichtung wird die Schleppkette, abweichend vom eingangs erläuterten Stand der Technik, über die Umlenkkettenräder mehrfach umgelenkt,- wodurch sich der Abstand der Schleppkette von der Laufschiene im Bereich der Schleppkettenspanneinrichtung ändert. Diese Abstandsänderung zwischen Schleppkette und Laufschiene wird durch die Ausgestaltung der Mitnehmer als .,gezogene Schlepphebel kompensiert, wobei es von Bedeutung ist, daß die Achsen der Umlenkkettenräder im wesentlichen parallel verlaufen zu den Bolzen, auf welchen die Schlepphebel gelagert sind. Werden, in Abwandlung zu der vorstehend dargelegten Konstruktion, statt der Kettenräder Umlenkschienen vorgesehen, auf denen die Schleppkette gleitet, so gilt entsprechendes mit der Maßgabe, daß die Ebene, innerhalb derer die drei Umlenkschienen angeordnet sind und die identisch ist
mit deren Krümmungsebenen, senkrecht steht auf den Lagerbolzen für die Schlepphebel.
Je nach den örtlichen Verhältnissen und der Ausgestaltung der Schleppkette läßt die Erfindung in gleicher Weise zu, daß die Ebene, innerhalb derer die Umlenkkettenräder (bzw. die Umlenkschienen) angeordnet sind, vertikal, horizontal oder geneigt verläuft. Die bevorzugte Ausrichtung der Ebene, innerhalb derer die Umlenkkettenräder angeordnet sind, richtet sich dabei neben den örtlichen Raumverhältnissen auch nach der Ausgestaltung der Ankopplung der einzelnen Transportfahrzeuge an die Schleppeinrichtung.
Wiederum von den örtlichen Verhältnissen hängt ab, welches der drei Umlenkkettenräder verschiebbar ausgeführt wird. Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß mindestens eines der äußeren Kettenräder.parallel zum angrenzenden Abschnitt des Schleppkettenkanals verschiebbar ist. Hierdurch ändert sich die - quer zur Hauptrichtung gemessene Breite der Schleppkettenspanneinrichtung nicht/ und auch die durch die Position des mittleren Kettenrads bestimmte maximale Auslenkung der Schleppkette ändert sich nicht. Dies läßt insbesondere die exakte Abstimmung der Abmessungen der Schlepphebel in Bezug auf die - festliegende - maximale Auslenkung der Spannkette zu. Gemäß einer anderen bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist hingegen das mittlere Kettenrad der Schleppkettenspanneinrichtung quer zu den an die Unterberechung angrenzenden Abschnitten des Spannkettenkanals verschiebbar ausgeführt. Als Vorteil dieser Gestaltung ergibt sich, daß der Schleppkettenkanal nur auf einer minimalen Länge unterbrochen zu werden braucht.
Eine weitere bevorzugte Weiterbildung der Erfindung betrifft die Zwangsführung der Schlepphebel; Hierzu ist vorgesehen, daß die Schlepphebel im Bereich ihrer freien Enden jeweils;seitwärts auskragende Vorsprünge aufweisen, wobei unter "seitwärts" eine Richtung im wesentlichen parallel zur Richtung der Gelenkbolzen und weg von diesen zu verstehen ist. Derartige Vorsprünge können in eine in das Führungsprofil integrierte bzw. diesem räumlich zugeordnete Führungsnut eingreifen. Die Führung für die Vorsprünge der Schlepphebel ist dabei allerdings im Bereich der Unterbrechung des Schleppkettenkanals durchgehend ausgeführt, so daß unabhängig von der Auslenkung der an den Gelenkbolzen mit der Schleppkette verbundenen Enden der Schlepphebel im Bereich der Schleppkettenspanneinrichtung die freien Enden der Schlepphebel in konstantem Abstand zu der Laufschiene geführt werden.
Das erfindungsgemäße Hängefördersystem eignet sich zur Verwendung in Verbindung mit sämtlichen auf dem Markt befindlichen Transportfahrzeugen. Insbesondere können die eingesetzten Transportfahrzeuge zwei über eine sich in ihrer Längsrichtung erstreckende Traverse miteinander verbundene Laufrollenträger und mindestens zwei zum Zusammenwirken mit den Schlepphebeln der Schleppeinrichtung vorgesehene Gegenstücke aufweisen, wobei die Laufrollenträger mit der Traverse jeweils mittels eines Raumgelenks verbunden sind. Dieses ist die am häufigsten anzutreffende Gestaltung der Trolleys, die ein Befahren sowohl von horizontal als auch von vertikal gekrümmten Laufschienen ermöglicht. Das mindestens eine Gegenstück des Transportfahrzeugs, mit welchem der Schlepphebel der Schleppeinrichtung zusammenwirkt, kann dabei insbesondere als sich quer
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zur Längsrichtung des Transportfahrzeuges erstreckendes, seitwärts aus der Mittelebene herausragendes Stabelement ausgebildet sein. Dieses Stabelement ist dabei zweckmäßigerweise an dem Laufrollenträger befestigt, so daß es durch seitwärts gerichtete Kräfte verursachte Auslenkungen der Traverse nicht nachvollzieht. Das Stabelement und der zur Lagerung des entsprechenden Schlepphebels vorgesehene Gelenkbolzen sind dabei zweckmäßigerweise im wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet. Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn das Stabelement beidseits über die Mittelebene des Transportfahrzeuges hinausragt. Dies gestattet eine Anordnung von Schleppeinrichtungen auf beiden Seiten der Laufschiene und eine problemlose Übergabe des Transportfahrzeuges von einer Schleppeinrichtung auf eine andere beispielsweise im Bereich von Weichen.
Die vorstehend erläuterten, als Gegenstücke wirkenden Stabelemente können gemäß einer weiteren zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung in Führungen geführt sein, welche in das den Schleppkettenkanal umschließende Führungsprofil integriert oder diesem zugeordnet sind. Insbesondere kann eine derartige Führung für die Stabelemente eine, obere und eine untere Führungsleiste umfassen. Dies stellt eine Zwangsführung für das entsprechende Transportfahrzeug dar mit der Folge, daß jegliches "Entgleisen" unterbunden wird.
Unter besonderen Voraussetzungen, nämlich dann, wenn die Schleppkettenspanneinrichtung im Bereich eines Winkels der Laufschiene angeordnet werden soll, kommt eine entsprechend den vorstehenden Ausführungen aufgebaute Schleppkettenspanneinrichtung mit zwei Umlenkkettenrädern bzw. zwei Umlenkschienen aus. In diesem
Sinne ist eine Alternative zu dem vorstehend erläuterten erfindungsgemäßen Hängefördersystem dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmer als gezogene Schlepphebel ausgebildet sind, die auf von der Schleppkette abstehenden Bolzen schwenkbar gelagert sind, daß der Schleppkettenkanal im Bereich des Winkels der Laufschiene unterbrochen und daß eine im Bereich der Unterbrechung des Schleppkettenkanals angeordnete Schleppkettenspanneinrichtung vorgesehen ist, die zwei in einer gemeinsamen; zu den Bolzen im wesentlichen senkrechten Ebene angeordnete, nacheinander gegensinnig umschlungene Ümlenkkettenräder umfaßt, die tangential zu den angrenzenden Abschnitten des Spannkettenkanals angeordnet sind und von denen mindestens eines innerhalb der gemeinsamen: Ebene parallel zum angrenzenden Abschnitt des Schleppkettenkanals verschiebbar ist. Bei diesem Hängefördersystem kann die Schleppkettenspanneinrichtung insbesondere im Bereich des Übergangs· von einem horizontalen LaufSchienenbereich zu einem Steigungs- bzw. einem Gefällestück angeordnet sein.
Im folgenden wird die Erfindung anhand zweier in der Zeichnung dargestellte bevorzugte Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine erste bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Hängefördersystems außerhalb der Schleppkettenspanneinrichtung,
Fig. 2 eine Seitenansicht auf das in Fig. 1 dargestellte Hängefördersystem im Bereich der Schleppkettenspanneinrichtung,
Fig. 3 einen Querschnitt gemäß Linie III-III der Fig. durch das Hängefördersystem gemäß den Fig. l und 2 und
Fig. 4 eine zweite bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Hängefordersystems als schematische Seitenansicht im Bereich der Schleppkettenspanneinrichtung.
Das Hängefördersystem gemäß den Fig. 1 bis 3 umfaßt eine Laufschiene 1, welche mittels Stützen 2 an einem Tragprofil 3 aufgehängt ist. Die Laufschiene 1 weist dabei zwei Laufrollenbahnen 4 auf, zwischen denen sich ein vertikal nach oben gerichteter Steg 5 erstreckt.
Das auf der Laufschiene 1 geführte Transportfahrzeug umfaßt zwei Laufrollenträger 7, auf denen jeweils zwei Laufrollen 8 drehbar gelagert sind, die beiden Laufrollen 8 jedes Laufrollenträgers 7 rollen auf den Laufrollenbahnen 4 der Laufschiene 1 ab. Zwischen den beiden Laufrollenträgern 7 jedes Transportwagens 6 . erstreckt sich in dessen Längsrichtung eine Traverse Diese ist im Bereich ihrer beiden Enden mittels jeweils eines Raumgelenks 10 mit den beiden Laufrollenträgern verbunden. Die Raumgelenke 10 ermöglichen dabei eine Neigung der Traverse 9 zur Seite (Doppelpfeil A) wie auch eine Neigung der beiden Laufrollenträger 7 nach vorne und nach hinten, wie dies im Bereich von vertikalen Kurven der Laufschiene 1 erforderlich ist.
Seitwärts, unterhalb der Laufschiene 1 ist im wesentlichen parallel zu dieser verlaufend eine Schleppeinrichtung 11 montiert. Diese umfaßt ein Führungsprofil 12, das im wesentlichen aus einem C-Profil besteht und in welchem unter Einsatz von aus Kunststoff bestehenden Gleiteinsätzen 13 ein Schleppkettenkanal ausgebildet ist. In diesem Schleppkettenkanal ist durch entsprechende Profilierung der Gleitstücke 13 eine Schleppkette 15 gleitend geführt. In regelmäßigen
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Abständen sind an einzelnen Gliedern der Schleppkette 15 Bolzen 29 angeschweißt, welche seitwärts aus dem Schleppkettenkanal 14 herausragen. Diese dienen der schwenkbaren Lagerung von gezogenen Schlepphebeln 16, welche die Mitnehmer zur Förderung der Transportfahrzeuge 6 darstellen.
Als Gegenstück. 17 für; die Schlepphebel 16 dienen Stabelemente 18. An jedem Transportwagen 6 sind zwei derartige, sich, quer zur Längsrichtung des Transportwagens erstreckende Stabelemente 18 vorgesehen, wobei jeweils eines von ihnen mit einem der beiden Laufrollenträger 7 unterhalb der Laufrollen 8 starr verbunden ist. Erkennbar ist die in besonderer Weise zur Nachrüstung bestehender Transportwagen geeignete Befestigung der Stabelemente 18 an den jeweiligen Laufrollenträgern 7 mittels einer Schelle 27. Im Bereich ihrer Enden weisen die Stabelemente abfallend geneigte Abweisflächen 20.auf;, die Abweisfläche des am vorderen Laufrollenträger 7 angeordneten Stabelements 18 ist dabei nach vorne hin geneigt, die an dem dem hinteren Laufrollenträger zugeordneten Stabelement vorgesehene Abweisfläche nach hinten. Diese Abweisflächen bewirken, daß ein Schlepphebel 16 nicht am hinteren, sondern vielmehr nur am (bezogen auf die jeweils beabsichtigte Förderrichtung) vorderen Stabelement 18 eines Transportfahrzeuges angreifen kann.
In dem Führungsprofil 12 ist ersichtlich eine Führung 22 für die Stabelemente 18 ausgebildet. Diese Führung umfaßt eine obere Führungsleiste 23 und eine untere Führungsleiste 24, welche zwischen sich das entsprechende Ende des Stabelements 18 aufnehmen. Dies schließt ein Anheben· des Transportfahrzeuges 6 ebenso aus wie ein unerwünschtes Verkanten.
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Des weiteren ist erkennbar, daß der Schlepphebel 16 über einen seitwärts auskragenden Vorsprung 25 verfügt. Dieser Vorsprung ist im Bereich des freien Endes des Schlepphebels 16 angeordnet. Er erstreckt sich weg von der Schleppkette 15 und ist in einer Führungsnut 31 der oberen Führungsleiste 23 geführt. Ein "Durchhängen" von nicht genutzten Schlepphebeln 16 ist auf diese Weise ausgeschlossen.
Im Bereich der in Fig. 2 in einer schematischen Seitenansicht veranschaulichten Spanneinrichtung ist das Führungsprofil 12 nach oben hin geöffnet, so daß der Schleppkettenkanal 14 unterbrochen ist. Im einzelnen fehlen im Bereich der Spanneinrichtung der obere Schenkel des C-Profils und der obere der beiden Gleiteinsätze 13. Die obere Führungsleiste 23 ist im Bereich der Spanneinrichtung zwar durchgehend ausgeführt; ihr Querschnitt ist, wie in Fig. 3 veranschaulicht, in diesem Bereich jedoch in der Weise modifiziert, daß sie ein Anheben der Schleppkette 15 samt Gelenkbolzen 29 und dem daran angelenkten Ende der Schlepphebel 16 nicht behindert (s.u.). Dies stellt auch im Bereich der Spanneinrichtung eine Führung der freien Enden der Schlepphebel 16 durch Eingriff der Vorsprünge 25 in die,Führungsnut 31 sicher; auch im Bereich der Spanneinrichtung ist somit ein "Durchhängen" der nicht zur Förderung von Transportfahrzeugen eingesetzten Schlepphebel ausgeschlossen.
Die Spanneinrichtung selbst umfaßt drei auf einer vertikalen Tragplatte 32 drehbar gelagerte Umlenkkettenräder 33, 34 und 35. Die Drehachsen der Umlenkkettenräder verlaufen dabei im wesentlichen parallel zu den Lagerbolzen 29 für die Schlepphebel 16, oder mit
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anderen Worten, die Umlenkkettenräder liegen in einer zur Ausrichtung der Bolzen 29 senkrechten Ebene. Der Lagerung der Umlenkkettenräder dienen dabei Lagerbolzen 36, die fest mit der Tragplatte 32 verbunden sind, wobei die Position der Ümlenkkettenräder auf dem jeweiligen Lagerbolzen 3 6 durch eine Abstandshülse 37 und einen Sicherungsring 3 8 definiert ist.
Aus Fig. 2 ist erkennbar, daß die Schleppkette 15 die Umlenkkettenräder 33,,34 und 3 5 nacheinander gegensinnig umschlingt; die beiden äußeren Ümlenkkettenräder 33 und. 35 sind unten umschlungen, während das mittlere Umlenkkettenrad 34 oben umschlungen ist. Die vertikale Anordnung der äußeren Umlenkkettenräder 33 und 35 ist dabei derart, daß die angrenzenden Schleppkettenkanäle tangential zu dem entsprechenden Umlenkkettenrad verlaufen. Auf diese Weise ergibt sich ein sanfter, reibungsfreier Übergang der Schleppkette von, ihrer Führung in dem jeweiligen Schleppkettenkanal zum angrenzenden Umlenkkettenrad und umgekehrt.
Obwohl aus Gründen der Darstellung in Fig. 2 die obere Führungsleiste 23 (vgl. Fig. 1 und 3) weggelassen wurde, ist veranschaulicht, daß durch Zusammenwirken der Vorsprünge 25 der Schlepphebel 16 mit der Führungsnut 31 der oberen Führungsleiste 23 die freien Enden der Schlepphebel derart geführt sind, daß trotz der Auslenkung der Spannkette 15 über das mittlere Umlenkkettenrad ein sicheres Ergreifen der zu fördernden Transportfahrzeuge gewährleistet bleibt.
Die Kettenspannung wird durch Verschieben des rechten äußeren Umlenkkettenrads 35 in horizontaler Richtung (Doppelpfeil B) verändert. Die maximale Auslenkung der Schleppkette 15 gegenüber dem Schleppkettenkanal
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beidseits der Spanneinrichtung verändert sich somit nicht beim Spannen der Schleppkette. Somit liegt auch die maximale Neigung der Schlepphebel 16, wie sie beim Passieren der entsprechenden Lagerbolzen 29 des Scheitelpunkts des mittleren Umlenkkettenrads 34 sich einstellt, fest.
Fig. 4 veranschaulicht die Verhältnisse, wie sie gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung, bei der die Spanneinrichtung lediglich zwei Umlenkkettenräder umfaßt, vorliegen. Diese Variante läßt sich einsetzen, wenn die Laufschiene 1 einen Winkel bzw. Knick 37 aufweist, wie er bspw. beim Übergang von einem horizontalen LaufSchienenbereich 38 zu einem Steigungsbereich 39 vorliegt. In jenem Übergangsbereich sind die beiden Umlenkkettenräder 40 und 41 derart angeordnet, daß sie von der Schleppkette 15 gegensinnig umschlungen sind, wobei die innerhalb der Führungsprofile 12 verlaufenden Schleppkettenkanäle jeweils tangential auf das benachbarte Umlerikkettenrad ausgerichtet sind.
Die Kettenspannung läßt sich durch Verschieben der beiden Umlenkkettenräder 4 0 und 41 gemäß den Doppelpfeilen C und D einstellen. Zur Lagerung der beiden Umlenkkettenräder ist, wie dies im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 3 beschrieben wurde, eine - nicht dargestellte - Tragplatte vorgesehen. Auch im übrigen gelten die vorstehenden Ausführungen in entsprechender Weise auch für das in Pig.=4 schematisch dargestellte Hängefördersystem. Dies gilt insbesondere für die Ausgestaltung der Laufschiene, der Förderfahrzeuge, des Führungsprofils 12, der Schleppkette 15 sowie der Schlepphebel 16.
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GESRMT SEITEN

Claims (12)

Ansprüche
1. Hängefördersystetn, umfassend eine Laufschiene (I)7 eine Schleppeinrichtung (11), die ein Führungsprofil (12) mit einem im wesentlichen parallel zu der Laufschiene (1) verlaufenden Schleppkettenkanal (14) aufweist, welcher eine mit Mitnehmern bestückte Schleppkette (15) aufnimmt, und mindestens ein auf der Laufschiene geführtes Transportfahrzeug (6), das mindestens einen Laufrollenträger (7) und mindestens ein zum Zusammenwirken mit den Mitnehmern der Schleppeinrichtung vorgesehenes Gegenstück (17) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mitnehmer als gezogene Schlepphebel (16) ausgebildet sind, die auf von der Schleppkette (15) abstehenden Bolzen (29) schwenkbar gelagert sind, und daß eine im Bereich einer Unterbrechung des Schleppkettenkanals (14) angeordnete Schleppkettenspanneinrichtung vorgesehen ist, die drei in einer gemeinsamen, zu den Bolzen (29) im wesentlichen senkrechten Ebene nacheinander gegensinnig umschlungene Umlenkkettenräder (33, 34, 3 5) umfaßt, von denen mindestens eines innerhalb der gemeinsamen Ebene verschiebbar ist und von denen die beiden äußeren (33, 35) tangential zu den angrenzenden Abschnitten des Spannkettenkanals (14) angeordnet sind.
2. Hängefördersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eines der äußeren Umlenkkettenräder (33, 35) parallel zum angrenzenden
-2-
Abschnitt des Schleppkettenkanals (14) verschiebbar ist.
3. Hängefördersystem nach einem der Ansprüche 1 oder
dadurch gekennzeichnet,
daß das mittlere Umlenkkettenrad (34) quer zu den an die Unterbrechung angrenzenden Abschnitten des Spannkettenkanals (14) verschiebbar ist.
4. Hängefördersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlepphebel (16) im Bereich ihres freien Endes seitwärts auskragende VorSprünge (25) aufweisen.
5. Hängefördersystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich der Unterbrechung des Schleppkettenkanals (14) eine Führung (23, 31) für die Vorsprünge (25) der Schlepphebel (16) vorgesehen ist.
6. Hängefördersystem nach einem der Ansprüche 1 bis
dadurch gekennzeichnet,
daß das Transportfahrzeug (6) zwei über eine sich in seiner Längsrichtung erstreckende Traverse (9) miteinander verbundene Laufrollenträger (7) und mindestens zwei zum Zusammenwirken mit den Schlepphebeln (16) der Schleppeinrichtung (11) vorgesehene Gegenstücke aufweist/ wobei die Laufrollenträger (7) mit der Traverse (9) jeweils mittels eines Raumgelenks (10) verbunden sind.
-3-
7. Hängefördersystem nach einem der Ansprüche 1 bis
dadurch gekennzeichnet,
daß das mindestens eine Gegenstück (17) des Transportfahrzeugs (6) als sich quer zu dessen Längsrichtung erstreckendes, seitwärts aus der Mittelebene des Transportfahrzeugs herausragendes Stabelement (18) ausgebildet ist.
8. Hängefördersystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das mindestens eine Stabelement (18) beidseits über die Mittelebene des Transportfahrzeugs' : hinausragt.
9. Hängefördersystem nach Anspruch 7 oder Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Führungsprofil (12) eine Führung (22) für die Stabelemente (18) räumlich zugeordnet ist.
10. Hängefördersystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führung (22) für die Stabelemente (18) eine obere (23) und eine untere (24) Führungsleiste umfaßt.
11. Hängefördersystem, umfassend eine einen Winkel A/ a
(37) beschreibende Laufschiene (1), eine Schlepp- , >>MU einrichtung, die ein Führungsprofil (12) mit ^S^ 3: einem im wesentlichen parallel zu der Laufschiene verlaufenden Schleppkettenkanal aufweist, welcher eine mit Mitnehmern bestückte Schleppkette (15) aufnimmt, und mindestens ein auf der Laufschiene
-4-
(1) geführtes Transportfahrzeug, das mindestens einen Laufrollenträger (7) und mindestens ein zum Zusammenwirken mit den Mitnehmern der Schleppeinrichtung vorgesehenes Gegenstück (17) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mitnehmer als gezogene Schlepphebel (16) ausgebildet sind> die auf von der Schleppkette (15) abstehenden Bolzen (29) schwenkbar gelagert sind, daß der Schleppkettenkanal (14) im Bereich &Iacgr; des Winkels (37) der Laufschiene (1) unterbrochen und daß eine im Bereich der Unterbrechung des Schleppkettenkanäls (14) angeordnete Schleppkettenspanneinrichtung vorgesehen ist, die zwei in einer gemeinsamen, zu den Bolzen im wesentlichen senkrechten Ebene angeordnete, nacheinander gegensinnig umschlungene Umlenkkettenräder (4 0, 41) umfaßt, die tangential zu den angrenzenden Abschnitten des Spannkettenkanals (14) angeordnet sind und von denen mindestens eines innerhalb der gemeinsamen Ebene parallel zum angrenzenden Abschnitt des Schleppkettenkanäls verschiebbar (C, D) ist.
12. Hängefördersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11/
dadurch gekennzeichnet,
daß statt der Umlenkkettenräder Umlenkschienen vorgesehen sind, entlang derer die Schleppkette gleitend geführt ist.
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