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DE29708110U1 - Handhabe für Türen oder Fenster - Google Patents

Handhabe für Türen oder Fenster

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Publication number
DE29708110U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
handle
neck
core
handle neck
section
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29708110U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Franz Schneider Brakel GmbH and Co KG
Original Assignee
Franz Schneider Brakel GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Franz Schneider Brakel GmbH and Co KG filed Critical Franz Schneider Brakel GmbH and Co KG
Priority to DE29708110U priority Critical patent/DE29708110U1/de
Publication of DE29708110U1 publication Critical patent/DE29708110U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B1/00Knobs or handles for wings; Knobs, handles, or press buttons for locks or latches on wings
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B1/00Knobs or handles for wings; Knobs, handles, or press buttons for locks or latches on wings
    • E05B1/04Knobs or handles for wings; Knobs, handles, or press buttons for locks or latches on wings with inner rigid member and outer cover or covers

Landscapes

  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Handhabe für Türen oder Fenster
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Handhabe für Türen oder Fenster, mit einem Handhabenhals und einem demgegenüber um etwa 90° abgewinkelt verlaufenden Griffteil, wobei zumindest der äußere, sichtbare Bereich des Griffteiles ganz oder teilweise aus einem anderen oder andersfarbigen Material besteht als der Handhabenhals.
Handhaben der vorerwähnten Art sind in vielerlei Ausführungsformen bekannt.
Handhaben für Türen oder Fenster sollen nicht nur einen funktioneilen Zweck erfüllen, nämlich die Betätigung beispielsweise eines Türschlosses oder eines Beschlages eines Fensters, sondern auch ein gefälliges Äußeres aufweisen, so daß an derartige Handhaben sowohl technische wie auch ästhetische Forderungen gestellt werden.
Insbesondere aus gestalterischen Gründen sind Handhaben entwickelt worden, bei denen das Griffteil ganz oder teilweise aus einem anderen oder andersfarbigen Material besteht als der Handhabenhals.
LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD
30, April "1997
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Bei den bislang bekannten Handhaben mit der vorgenannten Besonderheit erstreckt sich derjenige Bereich des Griffteiles, der aus einem anderen oder andersfarbigen Material als der Handhabenhals hergestellt ist, immer nur über einen gewissen Teil der Gesamtlänge des Griffteiles. Das dem Handhabenhals zugewandte Ende des aus einem anderen oder andersfarbigen Material als der Handhabenhals hergestellten Abschnittes endet noch in dem im Griffbereich des Griffteiles liegenden Abschnitt, so daß es erforderlich ist, entweder durch aufwendige Nach- und Feinbearbeitung den unvermeidlichen Übergang derart sorgfältig zu bearbeiten, daß dieser nach Möglichkeit bei der Betätigung einer entsprechenden Handhabe nicht mehr fühlbar ist, oder in diesem Übergangsbereich durch konstruktive Mittel derart deutliche Absätze oder Wülste oder dergleichen zu schaffen, was von einem Benutzer als gewollte Begrenzung des nutzbaren Griffteil-Bereiches empfunden wird.
Im ersten Falle ist als nachteilig anzusehen, daß eine übergangslose Anpassung trotz hohen fertigungstechnischen Aufwandes praktisch nicht möglich ist und im is zweiten Falle sind die gestalterischen Möglichkeiten bei der Ausarbeitung von Handhaben beträchtlich eingeschränkt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Handhabe der gattungsgemäßen Art so zu gestalten, daß trotz der Verwendung unterschiedlicher Materialien für die Herstellung des Handhabenhalses einerseits und zumindest im Teilbereich des Griffteiles andererseits im nutzbaren Griffteilbereich keine fühlbaren Übergänge vorhanden sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der aus einem anderen oder andersfarbigen Material als der Handhabenhals bestehende Bereich des Griffteiles sich bis in den winkligen Übergangsbereich zum Handhabenhals erstreckt und dort unter einem Gehrungswinkel an den Handhabenhais anstößt.
Die Trennlinie zwischen den unterschiedlichen oder unterschiedlich gefärbten Materialien von Handhabenhals einerseits und Griffteil andererseits ist also in den winkligen Übergangsbereich zwischen Handhabenhals und Griffteile verlegt. Dieser Bereich einer Handhabe wird bei deren Betätigung nicht erfaßt, so daß für den Fall, daß in diesem Gehrungswinkelbereich geringfügige Überstände aufgrund von Fertigungstoleranzen vorhanden sein sollten, diese bei der Benutzung der Handhabe nicht als störend empfunden werden. Eine erfindungsgemäße Handhabe kann somit verhältnismäßig preiswert gefertigt werden und läßt in gestalterischer Hinsicht dem Konstukteur oder dem Designer alle Freiheiten.
LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD 30. Apcil 1997
&bull;Beschreibung
Blatt
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Hand
habe im gebrauchsfertigen Zustand,
Figur 2 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgmäßen Handhabe
vor der endgültigen Montage,
Figur 3 eine der Figur 2 entsprechende Darstellung einer Handhabe nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Figur 4 eine teilweise im Schnitt dargestellte Draufsicht auf eine Handhabe
nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Figur 5 eine teilweise im Schnitt dargestellte Draufsicht auf eine Handhabe
nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Figur6 eine Teildraufsicht auf eine Handhabe nach einem weiteren
Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Figur 7 eine schematisch dargestellte Draufsicht auf eine Handhabe nach ei
nem weiteren Ausführungsbeispiei der Erfindung,
Figur 8 eine perspektivische Darstellung einer Handhabe nach einem weite-
ren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Figur 9 eine ebenfalls perspektivische Darstellung einer weiteren, erfin
dungsgemäßen Handhabe,
Figur 10 eine perspektivische Darstellung einer den äußeren, sichtbaren
Bereich einer erfindungsgemäßen Handhabe bildenden Hülle,
Figur 11 eine teilweise im Schnitt dargestellte Draufsicht auf eine Handhabe
nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Figur 12 einen Schnitt nach der Linie XII-XII in Figur 11,
Figur 13 einen Schnitt nach der Linie XIII-XIII in Figur 11,
LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD
30. April 1997
FSB £ ..., .. .... .. ^'Beschreibung Blatt 4
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Figur 14 eine perspektivische Darstellung einer Handhabe nach einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Figur 15 eine perspektivische Darstellung einer im Griffteilbereich noch nicht
vollständigen Handhabe nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
In allen dargestellten Ausführungsbeispielen ist mit dem Bezugszeichen 1 eine Handhabe in ihrer Gesamtheit bezeichnet.
Jede Handhabe 1 weist einen Handhabenhals 2 sowie ein Griffteil 3 auf, wobei das Griffteil 3 gegenüber dem Handhabenhals um etwa 90° abgewinkelt verläuft.
Die Handhabe 3 ist - beispielsabhängig - ganz oder teilweise aus einem anderen oder andersfarbigen Material hergestellt als der Handhabenhals 2.
Gegebenenfalls kann die Handhabe 3 auch einen Querschnitt aufweisen, der vom Querschnitt des Handhabenhalses 2 abweicht.
Allen Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, daß der aus einem anderen oder andersfarbigen Material als der Handhabenhals 2 bestehende Bereich des Griffteiles 3 sich bis in den winkligen Übergangsbereich 4 zum Handhabenhals 2 erstreckt und dort unter einem Gehrungswinkel 5 an den Handhabenhals 2 anstößt.
Da dieser Gehrungswinkel 5 nicht mehr im genutzten Griffbereich des Griffteiles 3 liegt, können durchaus gewisse Konturenabweichungen oder geringfügig abgestufte Übergänge in Kauf genommen werden, sofern diese sich nicht in sichtbaren Größenordnungen bemerkbar machen. Bei der Betätigung der Handhabe 1 wird ein Benutzer immer eine glattflächige und stoß- oder verbindungsfugenfreie Griffiäche erfassen.
Die verschiedenen Ausführungsbeispiele machen deutlich, daß vielfältige konstruktive Möglichkeiten bestehen, eine erfindungsgemäße Handhabe 1 aufzubauen.
So kann beispielsweise das Griffteil 3 aus einem fest mit dem Handhabenhals 2 verbundenen oder mit diesem einstückig hergestellten Kern 6 sowie aus einer auf diesen Kern 6 aufgeschobenen äußeren Hülle 7 bestehen. Entsprechende Varianten derartiger konstruktiver Gestaltungen zeigen die Figuren 2, 3 sowie die Figuren 7-12.
LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD 30. April 1997
FSB s* ···· #·*# j·«· .&diams;·. ·*·Beschreibung Biatt
Dabei kann der Kern 6 im Querschnitt rechteckig gestaltet sein (Figur 2 und Figur 8), der Kern 6 kann aber auch einen kreisförmigen Querschnitt wie in Figur 3 gezeigt aufweisen oder einen sternförmigen Querschnitt besitzen, so wie in den Figuren 11 und 12 dargestellt.
Die auf den Kern 6 aufgeschobene Hülle 7 ist jeweils mit einem entsprechend geformten Kanal 8 oder einer entsprechenden Bohrung 10 ausgestattet oder aus einem Rohrabschnitt gefertigt, wie in den Figuren 11 und 12 gezeigt. Außerdem kann die Hülle 7 mit einem in Achsrichtung durchgängig verlaufenden Schlitz 11 ausgestattet sein, welche auf den mit dem Handhabenhals 2 fest verbundenen oder mit diesem einstückig hergestellten Kern 6 aufgeschoben ist. Dies ist am Ausführungsbeispiel gemäß Figur 8 gezeigt.
Auch der Handhabenhals 2 kann auf einem tragenden Kernstück 12 und aus einer darauf aufgeschobenen Hülse 13 bestehen, wie dies die Ausführungsbeispiele nach den Figuren 6, 7 sowie 11 und 13 zeigen.
Handhabenhals 2 und Griffteil 3 können aber auch, wie in den Figuren 4 und 5 dargestellt, durch eine im Gehrungswinkelbereich liegende Verschraubung 14 miteinander verbunden sein.
In den Figuren 14 und 15 ist angedeutet, daß das Griffteil 3 aus zwei Halbschalen 15 zusammengesetzt sein kann, welche ihrerseits auf einen mit dem Handhabenhals 2 fest verbundenen oder mit diesem einstückig hergestellten Kern 6a aufgeschoben oder aufgeclipst sind. Bei einer aufgeschobenen Lösung wird ein Kern 6a bevorzugt, der eine gefärbte Form aufweist und somit eine Hinterschneidung und damit einen Formschluß für die aufgeschogenen Halbschalen 15 bildet, wie in Figur 14 dargestellt. Der Kern 6a kann aber auch eine einfache, rechteckige Querschnittsform aufweisen, so wie in Figur 15 gezeigt, wobei auf einem derartigen Kern 6a dann entsprechend gestaltete Halbschalten 15 (nicht gezeigt) aufgeklemmt oder aufgeklebt werden können.
In den Figuren 9 und 10 sind noch zwei Ausführungsbeispiele gezeigt, bei denen das Griffteil 3 eine auf einen Kern 6 aufschiebbare Hülse mit einem Längsschlitz 11 aufweist. Dabei weist der Kern 6 beispielsweise einen trapezförmigen (Figur 9) oder T-förmigen (Figur 10) Querschnitt auf, entsprechende Querschnittsform erhält dann auch der Längsschlitz 11.
Die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele, die nur beispielhaft zu verstehen sind, deuten schon an, welch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten sowohl
LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD 30. April 1997
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der Konstrukteur wie auch der Designer bei der Gestaltung einer erfindungsgemäßen Handhabe 1 besitzt. So können über die dargestellten Ausführungsbeispiele hinausgehend selbstverständlich auch Hüllen oder Hülsen zur Bildung eines Griffteiles 3 Verwendung finden, die im eigentlichen Griffbereich ballig oder anderweitig plastisch konturiert sind.
In jedem Falle wird eine naht- oder fugenfreie und somit glattflächige, handsympathische Griff lache der Handhabe realisiert, obwohl unterschiedliche Materialien oder unterschiedliche Farben für die Gestaltung des Handhabenhalses 2 einerseits und des Griffteiles 3 andererseits verwendet werden.
Auch hinsichtlich der Belastbarkeit erfordert die erfindungsgemäße Konstruktion keinerlei Kompromisse.
LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD 30. April 1997

Claims (9)

Schutzansprüche
1. Handhabe für Türen oder Fenster, mit einem Handhabenhals und einem demgegenüber um etwa 90° abgewinkelt verlaufenden Griffteil, wobei zumindest der äußere, sichtbare Bereich des Griffteiles (3) ganz oder teilweise aus einem anderen oder andersfarbigen Material besteht als der Handhabenhals, da durch gekennzeichnet, daß der aus einem anderen oder andersfarbigen Material als der Handhabenhals (2) bestehende Bereich des Griffteiies (3) sich bis in den winkligen Übergangsbereich (4) zum Handhabenhals (2) erstreckt und dort unter einem Gehrungswinkel (5) an den Handhabenhals (2) anstößt.
2. Handhabe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (3) vollständig aus einem anderen oder andersfarbigen Material als der Handhabenhals (2) hergestellt ist und durch eine im Gehrungswinkelbereich angeordnete Schraubverbindung (14) mit dem Handhabenhals (2) verbunden ist.
3. Handhabe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (3) aus einem fest mit dem Handhabenhals (2) verbundenen oder mit diesem einstückig hergestellten Kern (6) und aus einer darauf aufgeschobenen äußeren Hülle oder Hülse (7) besteht.
4. Handhabe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (6) einen runden, rechteckigen, sternförmigen oder ähnlichen Querschnitt aufweist und die Hülle (7) mit einem entsprechend gestalteten Kanal (8) oder
einer Bohrung (10) versehen ist.
LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD
30. April 1997
FSB ·· ···· ·· ···· .··. "&bull;SSchutzansprüche Blatt
5. Handhabe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (3) aus einem mit dem Handhabenhals (2) fest verbundenen oder mit diesem einstückig hergestellten Kern (6a) sowie aus zwei auf diesen Kern (6a) aufgeschobenen oder aufgeclipsten oder aufgeklebten Halbschalen (15) besteht.
6. Handhabe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (3) aus einem mit dem Handhabenhals (2) fest verbundenen oder mit diesem einstückig gefertigten Kern (6) sowie aus einer auf diesen Kern (6) aufgeschobene, mit einem Längsschlitz (11) versehenen Hülse (7) besteht.
7. Handhabe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (6) und dementsprechend der Längsschlitz (11) einen rechteckigen, trapezförmigen oder T-förmigen Querschnitt aufweisen.
8. Handhabe nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Handhabenhals (2) aus einem Kern (12) mit einer darauf aufgeschobenen Hülle oder Hülse (13) besteht.
9. Handhabe nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, da durch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Griffteiles (3) vom vorzugsweise kreisförmigen Querschnitt des Handhabenhalses (2) abweicht.
LOESENBECK & STRACKE - PATENTANWÄLTE - BIELEFELD 30. April 1997
DE29708110U 1997-05-05 1997-05-05 Handhabe für Türen oder Fenster Expired - Lifetime DE29708110U1 (de)

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DE29708110U1 true DE29708110U1 (de) 1997-07-03

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ID=8040003

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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
JP2018119322A (ja) * 2017-01-26 2018-08-02 パナソニックIpマネジメント株式会社 ハンドル装置及びこれを備えた戸装置
US10273714B2 (en) * 2014-09-12 2019-04-30 Duck Ho KIM Replacement door handle
US10280662B2 (en) * 2014-12-31 2019-05-07 Tae Young Jeong Safety door lock using door handle
WO2020234505A1 (es) * 2019-05-22 2020-11-26 Sanchez Saez Victor Manuel Manija personalizable para puertas

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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 19970814

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Effective date: 20051201