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DE29708543U1 - Verpackungsschachtel - Google Patents

Verpackungsschachtel

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Publication number
DE29708543U1
DE29708543U1 DE29708543U DE29708543U DE29708543U1 DE 29708543 U1 DE29708543 U1 DE 29708543U1 DE 29708543 U DE29708543 U DE 29708543U DE 29708543 U DE29708543 U DE 29708543U DE 29708543 U1 DE29708543 U1 DE 29708543U1
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DE
Germany
Prior art keywords
packaging box
chamber
package
leaflet
package insert
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29708543U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KOCZIAN ULRICH
Original Assignee
KOCZIAN ULRICH
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Publication date
Application filed by KOCZIAN ULRICH filed Critical KOCZIAN ULRICH
Priority to DE29708543U priority Critical patent/DE29708543U1/de
Publication of DE29708543U1 publication Critical patent/DE29708543U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/48Partitions
    • B65D5/48002Partitions integral
    • B65D5/48014Partitions integral formed by folding extensions hinged to the side edges of a tubular body
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/48Partitions
    • B65D5/48024Partitions inserted
    • B65D5/4804Partitions inserted formed by folding strips essentially in tubes, U- or S-shape

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE JANNIG & REPKOW ■ KLAUSENBERG 20 ■ D-86199 AUGSBURG
JANNIS
iiiL* A5REPKOW
PATENTANWÄLTE EUROPEAN PATENTATTORNEYS
DIPL-ING. (UNIV.) PETER JANNIG DR.-ING. DIPL-ING. INES REPKOW
KLAUSENBERG 20 D-86199 AUGSBURG
TEL. 0821/98193 FAX 08 21/9 8195
AUGSBURG, 12. Mai 1997
Deutsche Gebrauchsmusteranmeldung Unser Zeichen:
0181 DE/G
Anmelder:
Heinrich JÖRG
Luitpoldstraße 42
D-86157 Augsburg
Ulrich KOCZIAN
Leonhard-Hüttenhofer-Straße 5 D-86356 Neusäß
Verpackungssschachtel
9 · &ogr;···
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsschachtel gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1, d.h. eine Verpackungsschachtel zur Aufnahme eines oder mehrerer Gegenstände mit zugehöriger Packungsbeilage.
Der oder die von den nachfolgend näher betrachteten Verpackungsschachteln aufzunehmenden Gegenstände sind beispielsweise, aber bei weitem nicht ausschließlich Arzneimittel; die beigegebenen Packungsbeilagen sind in diesem Fall mehr oder weniger große (Beipack-)Zettel, die Angaben über die Beschaffenheit der Arzneimittel, Vorschriften zu deren Verwendung, Hinweise auf mögliche Gefahren und vieles andere mehr umfassen können.
Soll ein aus der Verpackungsschachtel herausgenommenes Arzneimittel und/oder der Beipackzettel in die Verpackungsschachtel zurückgegeben werden, so gestaltet sich dies erfahrungsgemäß ziemlich schwierig.
Normalerweise müssen hierzu das Arzneimittel und der Beipackzettel außerhalb der Verpackungsschachtel in eine vorbestimmte Relativlage gebracht und dann gemeinsam in die Verpackungsschachtel eingesteckt werden.
Verfährt man nicht auf diese Weise (beispielsweise weil man zu nachlässig, zu ungeduldig oder zu ungeschickt ist), so kann dies dazu führen, daß die Verpackungsschachtel und/oder der Beipackzettel dabei derart beschädigt werden, daß deren weitere bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist. Dies gilt in verstärktem Maße für den Fall, daß der immer umfangreicher werdende Beipackzettel nach dem Lesen nicht mehr richtig zusammengefaltet wurde oder werden konnte.
Sind die Verpackungsschachtel und/oder der Beipackzettel erst einmal beschädigt, so werden sie nicht selten einfach weggeworfen .
Wird der Beipackzettel weggeworfen oder ist er wegen einer Aufbewahrung desselben an einem anderen Ort nicht mehr auffindbar, so kann dies mitunter schwerwiegende Folgen haben: man weiß - um nur einige wenige von nahezu unzählig vielen Beispielen zu nennen - plötzlich nicht mehr, was die Einnahme eines Arzneimittels bewirkt, wie die Einnahme des Arzneimittels zu erfolgen hat, welche Gefahren die Einnahme des Arzneimittels mit sich bringt und vieles andere mehr.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Verpackungsschachtel zu schaffen, die dauerhaft eine ordnungsgemäße Aufbewahrung des oder der zu verpackenden Gegenstände zusammen mit der Packungsbeilage gewährleisten kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das im kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 beanspruchte Merkmal gelöst.
Demnach ist eine Haltevorrichtung vorgesehen, durch welche die Packungsbeilage an einer vorbestimmten Stelle gehalten werden kann.
Das Vorsehen einer derartigen Haltevorrichtung ermöglicht es, den oder die verpackten bzw. zu verpackenden Gegenstände und die zugehörige Packungsbeilage (den Beipackzettel oder dergleichen) voneinander getrennt in der Verpackungsschachtel unterzubringen,- die Haltevorrichtung hält die Packungsbeilage in einer vorbestimmten Position innerhalb der Verpackungsschachtel und kann dadurch gleichzeitig verhindern, daß sich die Packungsbeilage selbständig entfaltet.
Der oder die verpackten bzw. zu verpackenden Gegenstände und die Packungsbeilage können dadurch unabhängig voneinander aus
der Verpackungsschachtel entnommen und dort wieder verstaut werden, ohne sich dabei gegenseitig im Weg zu stehen, und zwar selbst dann, wenn die Packungsbeilage nicht mehr ihre ursprüngliche Faltung und Form aufweist. 5
Die Gefahr von Beschädigungen der Verpackungsschachtel und/oder der Packungsbeilage ist dadurch auf ein Minimum reduziert; der oder die verpackten bzw. zu verpackenden Gegenstände sind, wie unter anderem selbst von der Industrie 10· gefordert bzw. erstrebt wird, zusammen mit der Packungsbeilage dauerhaft ordnungsgemäß in der Verpackungsschachtel aufbewahrbar.
Dadurch kann einerseits die Verpackungsschachtel bis zum Aufbrauch des Packungsinhaltes zur sicheren Aufbewahrung des Packungsinhaltes und der Packungsbeilage verwendet werden, und andererseits bleiben die Informationen auf der Packungsbeilage über den gesamten Zeitraum stets gut lesbar.
Die Unversehrtheit der Verpackungsschachtel ist wichtig, weil dadurch der oder die verpackten bzw. zu verpackenden Gegenstände und die Packungsbeilage stets zusammen an einem Ort aufbewahrt werden können, und weil auf der Verpackungsschachtel nicht selten das Haltbarkeitsdatum eingeprägt ist.
Die Verfügbarkeit und uneingeschränkte Lesbarkeit der Packungsbeilage ist wichtig, weil sich dadurch falsche Anwendungen des oder der verpackten bzw. zu verpackenden Gegenstände vermeiden lassen, und weil dadurch verhinderbar ist, daß der oder die betreffenden Gegenstände weggeworfen werden, weil über deren Anwendung Unklarheit herrscht. Dies ist insbesondere bei Arzneimitteln und Giftstoffen wie beispielsweise Schädlingsbekämpfungsmitteln, Reinigungsmitteln etc. von enormer Bedeutung,- es erhöht die Sicherheit, schont die Umwelt, und hilft Kosten zu sparen.
9*4 Ii Φ··· · · »
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Figur 1 eine perspektivische Darstellung einer möglichen Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten Verpackungsschachtel,
Figur 2 einen horizontalen Querschnitt durch die Verpackungsschachtel gemäß Figur 1,
Figur 3 einen horizontalen Querschnitt durch eine Verpackungsschachtel mit anders konstruierter Packungsbeilagen-Kammer, und
Figur 4 einen horizontalen Querschnitt durch eine Verpackungsschachtel mit wieder anders konstruierter
Packungsbeilagen-Kammer.
Bei den im folgenden näher beschriebenen Verpackungsschachteln handelt es sich um quaderförmige Pappschachteln mit quadratischer Grundfläche. Allerdings besteht hierauf keine Einschränkung; die Verpackungsschachteln können statt dessen auch aus beliebigen anderen Materialien oder Materialkombinationen, also beispielsweise auch aus Kunststoff, Metall 0 und/oder Holz gefertigt sein, und sie können auch eine beliebige andere Form mit beliebigen Abmessungen aufweisen.
Die beschriebenen Verpackungsschachteln sind zur Aufbewahrung von Arzneimitteln zusammen mit der zugehörigen Packungsbeilage (dem zugehörigen Beipackzettel) vorgesehen. Auch hierauf besteht jedoch keine Einschränkung. Die beschriebenen Verpackungsschachteln eignen sich grundsätzlich auch zur
Aufnahme beliebiger anderer Gegenstände und zugehöriger Packungsbeilagen.
Die Packungsbeilage ist im betrachteten Beispiel ein mehr oder weniger häufig gefalteter Zettel, der insbesondere Angaben zur Zusammensetzung, zu den Anwendungsgebieten, zur Einnahme und Hinweise auf mögliche Gefahren bei der Verwendung des in der Verpackungsschachtel befindlichen Arzneimittels enthält. Selbstverständlich besteht auch hierauf keine Einschränkung. Das Material, die Form und der Inhalt der Packungsbeilage unterliegen keinerlei Beschränkungen.
Trotz der mannigfaltigen Anwendbarkeit der Erfindung wird deren Anwendung auf Kleinkartonagen zur Verpackung von Arzneimitteln mit der zugehörigen Packungsbeilage als das bedeutsamste Einsatzgebiet angesehen.
Den im folgenden beschriebenen Verpackungsschachteln ist gemeinsam, daß sie eine Haltevorrichtung aufweisen, durch welehe die Packungsbeilage an einer vorbestimmten Stelle in oder an der Verpackungsschachtel gehalten werden kann. Die besagte Haltevorrichtung kann dabei auf verschiedene Art und Weise realisiert sein.
Die Verpackungsschachtel, anhand welcher nachfolgend einige der möglichen Ausführungsformen der besagten Haltevorrichtung beschrieben werden, ist perspektivisch in Figur 1 dargestellt; sie ist dort und auch in den anderen Figuren mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet.
Wie aus der Figur 1 ersichtlich ist, weist die Verpackungs-Schachtel 1 eine quaderförmige Gestalt mit quadratischer Grundfläche auf. Sie besteht aus Seitenwänden 11, 12, 13, 14, einer Unterseite 15 und einer Oberseite 16.
Die Oberseite 16 ist erkennbar als eine bei Bedarf offen- und schließbare Klappe ausgebildet. Obgleich dies aus den Figuren
• &ogr; ·
nicht ersichtlich ist, ist auch die Unterseite 15 als Klappe ausgebildet; dies muß allerdings nicht der Fall sein. Alternativ könnten auch ein oder mehrere (vorzugsweise einander gegenüberliegende) Seitenwände als Klappe ausgebildet sein. 5
Parallel zur Seitenwand 13 oder zu einer beliebigen anderen Seitenwand ist mit Abstand zu dieser eine Zwischenwand 17 ausgebildet. Zwischen dieser Zwischenwand 17 und der Seitenwand 13 entsteht dadurch eine separate Kammer 19.
Die Kammer 19 erstreckt sich im betrachteten Beispiel über die gesamte Höhe und die gesamte Breite der Verpackungsschachtel (der Seitenwand 13) und weist eine Tiefe auf, die dem Abstand zwischen der Seitenwand 13 und der Zwischenwand 17 entspricht. Sie ist ausreichend groß, um die Packungsbeilage in sich aufzunehmen, und zwar vorzugsweise auch dann, wenn die Packungsbeilage nicht wie ursprünglich zusammengefaltet ist. Damit ist innerhalb der Verpackungsschachtel eine vorbestimmte Stelle zur separaten Aufbewahrung der Packungsbeilage reserviert.
Die Zwischenwand 17 verhindert, daß die Packungsbeilage die vorbestimmte Stelle verläßt und dient mithin als die vorstehend bereits erwähnte Haltevorrichtung, durch welche die Packungsbeilage an einer vorbestimmten Stelle gehalten werden kann.
Um das Herausnehmen der in die Kammer 19 eingesteckten Packungsbeilage zu erleichtern, weist die Zwischenwand an ihrer der Unterseite 15 und/oder der Oberseite 16 der Verpackungsschachtel zugewandten Seite einen Ausschnitt 18 auf, welcher so geformt und bemessen ist, daß die in der Kammer befindliche Packungsbeilage möglichst einfach ergriffen und herausgeholt werden kann.
Zum Einbringen der Zwischenwand 17 an die dafür vorgesehene Stelle gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, von denen
g..
nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren 2 bis 4 einige genauer erläutert werden. In den Figuren 2 bis 4 sind horizontale Querschnitte durch Verpackungsschachteln gezeigt, welche im wesentlichen der Verpackungsschachtel gemäß Figur entsprechen, aber verschieden eingebrachte Zwischenwände 17 aufweisen.
Gemäß der Darstellung in der Figur 2 ist die Verpackungsschachtel 1 einschließlich der Zwischenwand 17 aus einem zusammenhängenden, entsprechend zugeschnittenen Pappkartonstück hergestellt. Das Pappkartonstück ist dabei wie in der Figur gezeigt gefaltet und an den mit K bezeichneten Stellen verklebt.
Entsprechendes gilt für die Verpackungsschachtel gemäß Figur 3. Auch diese ist einschließlich der Zwischenwand 17 aus einem zusammenhängenden, entsprechend zugeschnittenen Pappkartonstück hergestellt, wobei das Pappkartonstück wie in der Figur 3 gezeigt gefaltet und an den mit K bezeichneten Stellen verklebt ist.
Einen etwas anderen Aufbau weist die Verpackungsschachtel gemäß Figur 4 auf; sie ist aus zwei Pappkarton-Teilen gefertigt, wobei das eine Teil zum Verpackungsschachtel-Mantel und das andere Teil zur Zwischenwand 17 verarbeitet wird. Die beiden Pappkarton-Teile werden wie in der Figur 4 gezeigt gefaltet und an den mit K bezeichneten Stellen verklebt. Bemerkenswert ist dabei, daß die Seitenwände 12 und 13 der Verpackungsschachtel "nur" mittelbar, nämlich durch Ankleben an verschiedene Stellen des zur Herstellung der Zwischenwand 17 vorgesehene Pappkarton-Teils miteinander verbunden sind.
Es können auch schon hergestellte herkömmliche (keine Kammer 19 aufweisende) Verpackungsschachteln nachträglich mit einer Kammer 19 ausgestattet werden. Hierzu muß lediglich ein als Zwischenwand 17 dienendes Pappkarton-Teil in die schon fertige Verpackungsschachtel eingeklebt werden.
• t ·
Die beschriebene Kammer 19 muß nicht zur Aufnahme der Packungsbeilage bestimmt sein,- sie kann auch den Aufbewahrungsort für den oder die in der Verpackungsschachtel unterzubringenden Gegenstände definieren.
Die Kammer muß sich auch nicht wie in den Figuren gezeigt und vorstehend beschrieben über die gesamte Fläche der Seitenwand erstrecken, an welcher sie angeordnet ist. Die Höhe und/oder die Breite der Kammer kann beliebig viel kleiner sein als die Höhe und/oder die Breite Seitenwand, an welcher sie vorgesehen ist.
Die Zwischenwand 17 kann dadurch zu einem beliebig langen und breiten (Trenn-)Streifen werden, der dann zwar keine die Packungsbeilage im wesentlichen vollständig in sich aufnehmende Kammer mehr definiert, aber ähnlich wie die Zwischenwand 17 ein Einstecken und Halten der Packungsbeilage in einen Zwischenraum zwischen sich und einer der Seitenwände, dem Oberteil oder dem Unterteil der Verpackungsschachtel gestattet.
Die Kammer muß sich auch nicht entlang einer der Seitenwände der Verpackungsschachtel erstrecken. Insbesondere wenn es gilt, zwei oder mehr Gegenstände in der Verpackungsschachtel unterzubringen, kann in Betracht gezogen werden, die Kammer durch Vorsehen zweier paralleler, aber ansonsten den Verpackungsschachtel-Innenraum beliebig (beispielsweise diagonal) durchquerender Zwischenwände zu bilden.
Anstelle der wie vorstehend beschriebenen Ausbildung der Kammer unter Verwendung von Zwischenwänden kann auch vorgesehen werden, eine vorgefertigte Kammer in die Verpackungsschachtel einzusetzen und gegebenenfalls mit dieser zu verbinden (beispielsweise durch Verkleben, Verklemmen etc.).
Anstelle der Kammer kann auch eine vorzugsweise aus Kunststoff gefertigte Packungsbeilagen-Tasche in oder an der Verpackungsschachtel, beispielsweise durch Ankleben an eine der Seitenwände, die Unterseite oder die Oberseite der Verpackungsschachtel angebracht werden.
Die in die Verpackungsschachtel integrierte Haltevorrichtung kann unabhängig von deren praktischer Realisierung dauerhaft eine ordnungsgemäße Aufbewahrung des oder der zu verpackenden Gegenstände zusammen mit der Packungsbeilage gewährleisten.
Bezugszeiclaenliste
Verpackungsschachtel
11 Seitenwand
12 Seitenwand
13 Seitenwand
14 Seitenwand
15 Unterseite
16 Oberseite
17 Zwischenwand
18 Ausschnitt
19 Kammer
K Klebestelle

Claims (8)

ir · · Schutzansprüche
1. Verpackungsschachtel zur Aufnahme eines oder mehrerer Gegenstände mit zugehöriger Packungsbeilage, gekennzeichnet durch eine Haltevorrichtung, durch welche die Packungsbeilage an einer vorbestimmten Stelle gehalten werden kann.
2. Verpackungsschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Verpackungsschachtel-Innenraum eine zur separaten Aufbewahrung eines Gegenstandes oder der Packungsbeilage geeignete Kammer (19) vorgesehen ist.
3. Verpackungsschachtel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kammer (19) zumindest teilweise durch eine oder mehrere Zwischenwände (17) definiert wird. 20
4. Verpackungsschachtel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Zwischenwand (17) mit einem den Zugriff auf den Inhalt der Kammer (19) erleichternden Ausschnitt (18) versehen ist.
5. Verpackungsschachtel nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Kammer (19) zwischen einer Außenwand (11 - 16) der Verpackungsschachtel (1) und einer Zwischenwand (17) befindet .
6. Verpackungsschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche ,
dadurch gekennzeichnet, daß in die Verpackungsschachtel (1) eine vorgefertigte Kammer eingesetzt ist.
7. Verpackungsschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß in die Verpackungsschachtel (1) eine vorgefertigte Tasche eingesetzt ist.
8. Verpackungsschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche ,
dadurch gekennzeichnet, daß ein streifenartiges Element vorgesehen ist, welches derart innerhalb der Verpackungsschachtel (1) angeordnet ist, daß zwischen diesem und einer der Seitenwände (11 - 14) oder der Unterseite (15) oder der Oberseite (16) der Verpackungsschachtel ein Zwischenraum entsteht, in welchen ein in der Verpackungsschachtel aufzubewahrender Gegenstand oder die Packungsbeilage einsteckbar ist.
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Cited By (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20115537U1 (de) 2001-09-20 2001-12-06 Gerken, Manfred, 40591 Düsseldorf Verpackung, insbesondere Arzneimittelverpackung
DE20208513U1 (de) 2002-05-31 2002-10-17 Arslan, Seyit Mehmet, 20357 Hamburg Verpackung
WO2009074868A1 (en) * 2007-12-12 2009-06-18 Philip Morris Products S.A. Sleeve including a pocket
US8910784B2 (en) 2008-12-10 2014-12-16 Philip Morris Usa Inc. Packet sleeve including pocket
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