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DE29707277U1 - Vorrichtung zur Herstellung von Fensterrahmen aus Profilstücken aus Kunststoff - Google Patents

Vorrichtung zur Herstellung von Fensterrahmen aus Profilstücken aus Kunststoff

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DE29707277U1
DE29707277U1 DE29707277U DE29707277U DE29707277U1 DE 29707277 U1 DE29707277 U1 DE 29707277U1 DE 29707277 U DE29707277 U DE 29707277U DE 29707277 U DE29707277 U DE 29707277U DE 29707277 U1 DE29707277 U1 DE 29707277U1
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welding
intermediate station
support elements
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DE29707277U
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STUERTZ MASCHBAU
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STUERTZ MASCHBAU
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Processing And Handling Of Plastics And Other Materials For Molding In General (AREA)
  • Extrusion Moulding Of Plastics Or The Like (AREA)

Description

• ·
S 203
Willi Stürtz Maschinenbau GmbH, Linzer Straße 24, 53577 Neustadt
Vorrichtung zur Herstellung von Fensterrahmen aus Profilstücken aus Kunststoff
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Herstellung von Fensterrahmen aus Profilstücken aus Kunststoff, bestehend aus einer horizontalen Vierkopfschweißmaschine, deren Doppelschweißköpfe jeweils zu zweit auf einem verfahrbaren Schlitten relativ zueinander verschiebbar angeordnet sind.
Für die Herstellung von Fensterrahmen aus Profilstücken aus Kunststoff werden Schweißmaschinen verwendet, die als Vierkopf-Schweißmaschine ausgebildet sind und beispielsweise eine horizontale Lage einnehmen. In eine horizontal arbeitende Vierkopf-Schweißmaschine werden die einzelnen Profilstücke von oben eingelegt, eingespannt und unter Druck und Temperatur zusammengeschweißt. Nach dem Schweißen wird der Rahmen, beispielsweise von Hand, nach oben entnommen und an eine horizontale Transporteinrichtung übergeben, mit der er dann zu einer Schweißraupenputzmaschine transportiert wird. Es ist jedoch auch bekannt, den fertig geschweißten und von den Spanneinrichtungen der Vierkopf-Schweißmaschine freigegebenen Fensterrahmen in seiner horizontalen Lage aus der Vierkopf-Schweißmaschine herauszu-
schieben. Dieses Herausschieben kann entweder mittels einer besonderen Schiebevorrichtung oder durch zwei Schweißköpfe selbst erfolgen. Der Transport zur Schweißraupenputzmaschine, in der die einzelnen Ecken des geschweißten Fensterrahmens von den Schweißraupen befreit werden, erfolgt hier ebenfalls mit einer Transportvorrichtung.
Die Leistungsfähigkeit einer Anlage zur Herstellung von Fensterrahmen, es können sowohl Flügel- als auch Blendrahmen sein, die aus einer horizontalen Vierkopf-Schweißmaschine und einer horizontalen Schweißraupenputzmaschine besteht, ist von der langsamsten Einheit, nämlich der Vierkopf-Schweißmaschine abhängig, da das Erwärmen der Profilstücke für den Schweißvorgang und das Abkühlen der Schweißnähte verhältnismäßig lange dauert. Dies bedeutet, daß die Leistung der Schweißraupenputzmaschine eigentlich nicht ausgenutzt werden kann. Um nun die Leistungsfähigkeit einer solchen Fertigungsanlage zu erhöhen, ist es bekannt, die einzelnen Schweißköpfe der Vierkopf-Schweißmaschine als sogenannte Doppelschweißköpfe auszubilden. Bei einer solchen Vierkopf-Schweißmaschine mit Doppelschweißköpfen werden nacheinander die einzelnen Profilstücke für zwei Fensterrahmen eingelegt und gleichzeitig miteinander zu den Fensterrahmen verschweißt. Die Entnahme der fertig geschweißten Fensterrahmen erfolgt jedoch bei einer derartigen Ausgestaltung der Vierkopf-Schweißmaschine von Hand, da der untere Rahmen erst dann für eine Entnahme freigegeben und herausgenommen werden kann, wenn sich der obere Fensterrahmen nicht mehr in der Vierkopf-Schweißmaschine befindet. Auch hier werden dann die entnommenen Fensterrahmen an eine Transporteinrichtung übergeben, mit der sie zu der nachgeordneten Schweißraupenputzmaschine gefördert
werden. Durch die Entnahme der fertig geschweißten Fensterrahmen von Hand wird die eigentliche Leistungsfähigkeit einer Vierkopf-Schweißmaschine mit Doppelschweißköpfen nicht optimal ausgenutzt, so daß die Leistungsfähigkeit einer solchen Fertigungsanlage verhältnismäßig gering ist.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Herstellung von Fensterrahmen aus Profilstücken aus Kunststoff aufzuzeigen, mit der die Leistungsfähigkeit einer aus einer Schweißraupenputzmaschine und einer Vierkopf-Schweißmaschine mit Doppelschweißköpfen bestehenden Fertigungsanlage erheblich gesteigert und damit die Leistung einer modernen Schweißraupenputzmaschine voll ausgenutzt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung vorgeschlagen, daß mindestens zwei mit geringem Abstand von einem Schlitten in Richtung auf den anderen Schlitten gerichtete und von zwei sich gegenüberliegenden Seiten unter jeweils einem geschweißten Fensterrahmen bewegbare Stütz elemente vorgesehen sind und daß der andere Schlitten für eine Ausfahrbewegung beider Fensterrahmen verschiebbar auf Führungen angeordnet sind.
Durch eine solche Vorrichtung können die beiden fertig geschweißten Fensterrahmen in verhältnismäßig kurzer Zeit aus der Vierkopf-Schweißmaschine herausbewegt werden, so daß dieselbe dann wieder sehr rasch zur Aufnahme von Profilstücken für neue Fensterrahmen bereit ist. Dies bringt eine nicht unbeträchtliche Steigerung der Leistung einer Fertigungsanlage für Fensterrahmen aus Profilstücken aus Kunststoff mit sich.
Weitere Merkmale einer Vorrichtung gemäß der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 8 offenbart.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in einer Zeichnung in vereinfachter Weise dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei zeigen
Fig. 1 eine Aufrißdarstellung einer Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens und Fig. 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung der Fig. 1.
In den Fign. 1 und 2 der Zeichnung ist von einer Fertigungsstraße zur Herstellung von Fensterrahmen 1 aus Profilstükken aus Kunststoff nur eine Vierkopf-Schweißmaschine 2 gezeigt, während von einer nachgeordneten Schweißraupenputz maschine nur der Arbeitstisch 3 ausschnittsweise dargestellt ist. Unter Fensterrahmen 1 sind dabei sowohl Flügelals auch Blendrahmen zu verstehen. Die Vierkopf-Schweißmaschine 2 besteht zunächst aus einem ortsfesten, auf dem Boden angeordneten Gestell 4, welches an seiner Oberseite als Führung ausgebildet ist und auf derselben zwei verfahrbare Schlitten 5, 6 aufnimmt. Jeder Schlitten 5, 6 ist an seiner Oberseite ebenfalls mit an sich bekannten, jedoch in der Zeichnung der Einfachheit halber nicht dargestellten Führungen versehen, auf denen jeweils zwei an sich bekannte Schweißköpfe 7a bis 7d egeneinander verschiebbar angeordnet sind. Sowohl den Schlitten 5, 6 als auch den Schweißköpfen 7a bis 7d sind an sich bekannte, ebenfalls nicht dargestellte Verschiebeantriebe zugeordnet. Dadurch ist es möglich, Fensterrahmen 1 in unterschiedlicher Größe herzustellen, wobei die Schweißköpfe 7a bis 7d jeweils auf die Größe der herzustellenden Fensterrahmen 1 eingestellt werden.
Die Schweißköpfe 7 a bis 7d sind als sogenannte Doppelschweißköpfe ausgebildet. Dies bedeutet, daß in die vier Schweißköpfe 7a bis 7d die Profilstücke für zwei Fensterrahmen 1 eingelegt, eingespannt und geschweißt werden können. Dazu werden die auf die erforderliche Länge zugeschnittenen Profilstücke aus Kunststoff an ihren einander zugeordneten Gehrungsflächen erhitzt und unter Druck gegeneinander gepreßt. Dadurch verschweißen die Profilstücke aus Kunststoff ineinander. Nach dem Schweißen und zumindest teilweiser Abkühlung der Schweißbereiche werden die beiden Fensterrahmen 1 in den Schweißköpfen 7a bis 7d entspannt. Sodann werden unter jeden Fensterrahmen 1 an zwei sich gegenüberliegenden Seiten Stützelemente 8 gebracht, die im dargestellten Ausführungsbeispiel an den Schweißköpfen 7a, 7c vorgesehen sind. Bedarfsweise können diese Stützelemente 8 auch dem Schlitten 5 angeordnet sein.
Diese Stützelemente 8, die als Führungsschienen, Rollen oder Bürstenleisten ausgebildet sein können, stützen die fertig geschweißten Fensterrahmen ab, wenn die Schweißköpfe 7a, 7c nach außen bewegt werden und die Fensterrahmen 1 freigeben. Jetzt liegen die Fensterrahmen 1 auf der einen Seite auf den Stützelementen 8 und auf der anderen Seite in den Schweißköpfen 7b, 7d auf. Bedarfsweise ist es möglich, auch die Schweißköpfe 7b, 7d so weit auseinander zu fahren, daß dieselben auch die Fensterrahmen 1 freigeben. Dies macht es jedoch erforderlich, auch im Bereich der Schweißköpfe 7b, 7d bzw. im Bereich des Schlittens Stützelemente 8 vorzusehen.
Sobald nun zumindest die Schweißköpfe 7a, 7c die Fensterrahmen 1 freigegeben haben, wird der Schlitten 7 auf dem
Gestell 4 in Richtung des Pfeiles 9 bewegt. Damit werden die Fensterrahmen 1 zumindest teilweise aus der Schweißmaschine 2 herausbewegt. Zwischen der Schweißmaschine 2 und dem Arbeitstisch 3 der nicht gezeichneten Schweißraupenputzmaschine ist eine Zwischenstation vorgesehen, die im dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Hubtisch 10 besteht. Der Hubtisch 10 weist in zwei unterschiedlichen Ebenen jeweils mindestens zwei Transportbänder 11, 12 auf, die die aus der Schweißmaschine 2 seitlich herausgefahrenen Fensterrahmen 1 aufnehmen können. Der Abstand zwischen den Transportbändern 10, 11 ist entsprechend der Breite der Fensterrahmen 1 voreingestellt. Sobald sich der größte Bereich der Fensterrahmen auf den Transportbändern 11, 12 befindet, übernehmen dieselben den restlichen Transport der Fensterrahmen 1 aus der Schweißmaschine. Sobald sich die Fensterrahmen 1 außerhalb der Schweißmaschine 2 befinden, können die Schweißköpfe 7a bis 7d wieder in ihrer Ausgangsstellung zur Aufnahme von Profilstücken zur Bildung weiterer Fensterrahmen 1 zurückbewegt werden.
Der Hubtisch 10 ist beispielsweise so eingestellt, daß der auf den Förderbändern 11 befindliche Fensterrahmen sofort an den Arbeitstisch 3 der Schwelßraupenputzmaschine übergeben werden kann. Ist dies erfolgt, werden die Förderbänder 11, 12 so weit angehoben, daß jetzt der auf den Förderbändern 12 befindliche Fensterrahmen 1 ebenfalls an den Areitstisch 3 der Schweißraupenputzmaschine übergeben werden kann.
Bedarfsweise können zwischen der Schweißmaschine 2 und der Hubtisch 10 ausgebildeten Zwischenstation nur angedeutete, vorteilhaft als kurze Transportbänder ausgebildete Führungsleisten 13 vorgesehen sein. Diese Führungsleisten 13 stellen eine einwandfreie Übergabe der Fensterrahmen 1 von der Schweißmaschine 2 an die Zwischenstation sicher.
Die Führungsleisten 13 sind beispielsweise an den Schweißköpfen 7a, Ic oder dem Schlitten 5 angeordnet. Dabei muß jedoch immer sichergestellt sein, daß die Führungsleisten 13 entsprechend der Breite der Fensterrahmen 11 eingestellt werden können. Es ist möglich, an den Schweißköpfen 7b, 7d oder an dem Schlitten 6 besondere Schieber vorzusehen, die die AusSchubbewegung des Schlittens 6 auf die Fensterrahmen 1 übertragen.

Claims (8)

Willi Stürtz Maschinenbau GmbH, Linzer Straße 24, 53577 Neustadt Schutzansprüche
1. Vorrichtung zur Herstellung von Fensterrahmen aus Profilstücken aus Kunststoff, bestehend aus einer horizontalen Vierkopfschweißmaschine, deren Doppelschweißköpfe jeweils zu zweit auf einem verfahrbaren Schlitten relativ zueinander verschiebbar angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens zwei mit geringem Abstand von einem Schlitten (5) in Richtung auf den anderen Schlitten (S) gerichtete und von zwei sich gegenüberliegenden Seiten unter jeweils einem geschweißten Fensterrahmen (1) bewegbare Stützelemente (8) vorgesehen sind und daß der andere Schlitten (6) für eine Ausfahrbewegung beider Fensterrahmen (1) verschiebbar auf Führungen angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützelemente (8) als Führungsschienen, Rollen oder Bürstenleisten ausgebildet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Schlitten (5) mit den Stützelementen (8) eine Zwischensation {10 bis 12) nachgeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenstation {10 bis 12) als Hubtisch ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenstation (10 bis 12) aus zwei übereinander angeordnete Förderbändern gebildet ist.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schlitten (5) und der Zwischenstation (10 bis 12) Führungsleisten (13) angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsleisten (13) an den Doppelschweißköpfen (7a, 7d) oder der Zwischenstation (10 bis 12) angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 und/oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsleisten (13) als Transportbänder ausgebildet sind.
DE29707277U 1997-04-23 1997-04-23 Vorrichtung zur Herstellung von Fensterrahmen aus Profilstücken aus Kunststoff Expired - Lifetime DE29707277U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102007023992B3 (de) * 2007-05-23 2008-07-10 Martina Kutzer Fundamentwanne für die Aufnahme eines Transformators mit Mehrfachfunktion

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102007023992B3 (de) * 2007-05-23 2008-07-10 Martina Kutzer Fundamentwanne für die Aufnahme eines Transformators mit Mehrfachfunktion

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R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

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