DE29707103U1 - Hopfenpresse - Google Patents
HopfenpresseInfo
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- B30—PRESSES
- B30B—PRESSES IN GENERAL
- B30B9/00—Presses specially adapted for particular purposes
- B30B9/30—Presses specially adapted for particular purposes for baling; Compression boxes therefor
- B30B9/3057—Fluid-driven presses
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B30B—PRESSES IN GENERAL
- B30B9/00—Presses specially adapted for particular purposes
- B30B9/30—Presses specially adapted for particular purposes for baling; Compression boxes therefor
- B30B9/3003—Details
- B30B9/3014—Ejection means
-
- C—CHEMISTRY; METALLURGY
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Description
• .
Beschreibung
Hopfen wird üblicherweise nach der Ernte beim Landwirt getrocknet von dort in ein
Verarbeitungswerk transportiert. Auf Grund des geringen Schüttgewichtes von Hopfen (ca. 25 kg/m3) ist es notwendig, den Hopfen zu verdichten und in Säcke zu verpacken. Dazu wurden bisher sogenannte Landballen mit einem Durchmesser von ca. 90 cm und einer Länge von 220 cm verwendet. Diese relativ großen zylindrischen Landballen weisen nur eine geringe Preßdichte auf und sind aufgrund ihrer Form und Größe ungünstig zu handhaben und zu stapeln. Diese Verpackung ist aufwendig, überholt und dringend
Verarbeitungswerk transportiert. Auf Grund des geringen Schüttgewichtes von Hopfen (ca. 25 kg/m3) ist es notwendig, den Hopfen zu verdichten und in Säcke zu verpacken. Dazu wurden bisher sogenannte Landballen mit einem Durchmesser von ca. 90 cm und einer Länge von 220 cm verwendet. Diese relativ großen zylindrischen Landballen weisen nur eine geringe Preßdichte auf und sind aufgrund ihrer Form und Größe ungünstig zu handhaben und zu stapeln. Diese Verpackung ist aufwendig, überholt und dringend
verbesserungsdürftig.
Seit mehreren Jahren beschäftigt sich die deutsche Hopfenindustrie mit der Verbesserung
dieser bisherigen Verpackung von Hopfen für den Transport vom Landwirt zum
Verarbeitungswerk. Die geforderten Hopfenrechteckballen dürfen die maximalen Maße von 60 &khgr; 60 &khgr; 120 cm nicht überschreiten und müssen zwecks Stapelung vier glatte Längsseiten besitzen. Dazu hat die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik in Weihenstephan eine Hopfenpresse entwickelt.
Verarbeitungswerk. Die geforderten Hopfenrechteckballen dürfen die maximalen Maße von 60 &khgr; 60 &khgr; 120 cm nicht überschreiten und müssen zwecks Stapelung vier glatte Längsseiten besitzen. Dazu hat die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik in Weihenstephan eine Hopfenpresse entwickelt.
Bei der bekannten Pressenanordnung wird ein Sack in eine bewegliche Kastenform
eingelegt und mit einem senlcrechten Kanal des gleichen Maßes verbunden. In diesen Kanal wird von oben her Hopfen eingefüllt. Anschließend wird mit einem Preßstempel, dessen Antriebsvorrichtung sich oberhalb des Kanals befindet, der Hopfen von oben her in den Sack gepreßt. Nach mehreren Einfüllungen und Pressungen wird die bewegliche
Kastenform unter dem Kanal weggezogen und der Sack wird manuell durch Fixierung der vier überstehenden und an den Ecken aufgeschlitzten Verlängerungen der Seitenflächen mittels Hacken verschlossen. Anschließend wird die Kastenform geöffnet und der
eingelegt und mit einem senlcrechten Kanal des gleichen Maßes verbunden. In diesen Kanal wird von oben her Hopfen eingefüllt. Anschließend wird mit einem Preßstempel, dessen Antriebsvorrichtung sich oberhalb des Kanals befindet, der Hopfen von oben her in den Sack gepreßt. Nach mehreren Einfüllungen und Pressungen wird die bewegliche
Kastenform unter dem Kanal weggezogen und der Sack wird manuell durch Fixierung der vier überstehenden und an den Ecken aufgeschlitzten Verlängerungen der Seitenflächen mittels Hacken verschlossen. Anschließend wird die Kastenform geöffnet und der
Rechteckballen manuell entfernt. Nach Verschließen der Kastenform wird ein neuer Sack
eingelegt und die Kastenform fur eine erneute Pressung unter den Kanal gebracht.
Der angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Hopfenpresse zu schaffen, die
durch eine niedrigere Bauhöhe einen problemlosen Transport auf öffentlichen Verkehrswegen und eine Befahren landwirtschaftlicher Gebäude zum Zwecke der Pressung
ermöglicht,
weiterhin eine Hopfenpresse zu schaffen, die bei der Verschließung des Rechteckballens,
wenn der Preßstempel den Hopfen nicht mehr niederhält, ein Entspannen und Ausdehnen
des Hopfens in Preßrichtung verhindert. Um Rechteckballen mit der richtigen Länge
herzustellen ist es mit der bekannten Pressenanordnung notwendig, den Hopfen weit unter
das Endmaß des Hopfenballens zusammenzudrücken, um die Ausdehnung des Rechteckballens bis zum Verschließen auszugleichen. Dies hat auch Rechteckballen zur
Folge, die auf der Verschlußseite durch die Ausdehnung eine geringere Dichte aufweisen als
im übrigen Rechteckballen und dadurch keine sichere Stapelung garantieren.
Weiterhin lag der angegebenen Erfindung das Problem zugrunde, eine Hopfenpresse zu
schaffen, bei der beim Verschließen des Rechteckballens außerhalb einer Kastenform
(Preßkammer) gearbeitet werden kann, um der Bedienungsperson die Arbeit zu erleichtern
und auch andere billigere Verschlußarten als speziell für diese Anwendung hergestellte
Haken anwenden zu können.
Diese Probleme werden mit den im Schutzansprüchen 1-8 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Gemäß Anspruch 1 wird erreicht, daß der Rechteckballen während des Verschließens in der
Preßrichtung fixiert bleibt und sich nicht ausdehnen kann. Dadurch muß der Hopfen beim
Preßvorgang nicht so stark wie bei der bekannten Preßvorrichtung überpreßt werden, das
bedeutet gleichzeitig, daß bei Einhaltung einer von der Hopfenindustrie geforderten max.
Preßdichte von 150 kg/m3, mehr Hopfen in einen Ballen gepreßt werden kann ohne den
max. Preßgrad zu überschreiten. Da sich der Hopfen in der neu erfundenen Hopfenpresse
während des Verschließens nicht ausdehnen kann, hat der obere Teil des Rechteckballens
die gleiche Festigkeit wie der übrige Teil des Rechteckballens. Dadurch ist eine sichere
Stapelung der Rechteckballen und die Maßhaltigkeit der Länge von 120 cm gewährleistet.
Durch das Verschließen des Rechteckballens außerhalb einer Kastenform wird erreicht, daß
die Bedienungsperson einen ungehinderten Zugang zur Oberseite des Rechteckballens für
den Verschließungsvorgang hat. Es wird erreicht, daß der Rechteckballen maschinell
vernäht werden kann oder daß zwecks Einsparung von Kosten statt der relativ teueren
Verschlußhacken mit Nadel und Faden der Rechteckballen mit wenigen Stichen vernäht
werden kann.
In einer bevorzugten Anordnung nach Anspruch 2 sind das Ober- und das Unterteil der
Niederhaltevorrichtung nur durch einen rückseitigen vertikalen Rahmen oder Platte
miteinander verbunden, so daß erreicht wird, daß die drei herabhängenden Sackenden auf
dem Oberteil der Niederhaltevorrichtung zum Verschließen des Sackes miteinander verbunden werden können.
Nach Anspruch 3 wird die Niederhaltevorrichtung nach dem Ausschieben des
Rechteckballens aus der Presse zum Verschließen von der Presse wegbewegt. Damit wird
erreicht, daß der Rechteckballen von allen Seiten zugänglich ist und ein neuer Sack in die
Preßkammer eingelegt werden kann, der dann während der eine Rechteckballen in der
Niederhaltevorrichtung verschlossen wird, bereits wieder vollgepreßt werden kann.
Eine besonders vorteilhafte Ausbildung ergibt sich nach Anspruch 4, indem die Niederhaltevorrichtung
auf der einen Seite der Preßkammer drehbar befestigt ist und auf der anderen Seite durch einen Verriegelungsmechanismus fixiert werden kann. Dadurch ist die
Niederhalte-vorrichtung beim Ausschieben des Rechteckballens aus der Preßkammer mit
der Presse fest verbunden und kann anschließend von der Öffnung der Preßkammer wegbewegt werden, um einen neuen Sack einzulegen. Nach dem Ausschieben des
Rechteckballens aus der Niederhaltevorrichtung kann die Niederhaltevorrichtung zur
Aufnahme des nächsten Ballens wieder paßgenau vor die Öffnung der Preßkammer gebracht und arretiert werden.
Gemäß Ansprach 5 wird mit der Erfindung erreicht, daß der Rechteckballen nicht mehr per
Hand aus der Kastenform gehoben werden muß, sondern hydraulisch aus der Niederhaltevorrichtung geschoben wird und mit einem Sackkarren oder Förderband direkt
aufgenommen werden kann.
Gemäß Anspruch 6 wird mit der Erfindung erreicht, daß Antrieb des Preßstempels nicht
mehr über dem Preßkanal sich befindet, sondern seitlich angebracht ist. Dadurch wird eine
Transporthöhe der erfundenen Presse von 250 cm erreicht, womit ein problemloses Befahren öffentlicher Verkehrswege und niedriger landwirtschaftlicher Gebäude möglich
wird.
Nach Anspruch 7 wird der Sack in der Hopfenpresse mittels eines Einlegeringes, um den die
Sacköfrhung gestülpt wird, in einer umlaufenden Nut fixiert. Dadurch ist der Sack beim
Niederpressen des Preßstempels gegen ein Nachrutschen in Preßrichtung gesichert, was
unförmige und überlange Packstücke zu Folge haben würde.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Figur 1 bis 5 erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 Rechteckballensack mit Einlegering
Fig. 2 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Hopfenpresse bei der Befullung
Fig. 3 eine Darstellung nach Fig. 2 um 90 ° um die Längsachse gedreht beim Ausschieben
des Rechteckballens aus der Presse in die Niederhaltevorrichtung Fig. 4 eine Darstellung nach Fig. 3 beim Ausschieben des Rechteckballens aus der
Niederhaltevorrichtung
Fig. 5 eine Darstellung nach Fig. 3 nach dem Wegschwenken der Niederhaltevorrichtung
von der Öfihung der Preßkammer zum Verschließen des Rechteckballens
Fig. 6 einen Querschnitt durch eine Preßvorrichtung nach dem Stand der Technik bei der
Befullung und Pressung
Fig. 7 eine Darstellung nach Fig. 5 beim Verschließen des Rechteckballens
Fig. 7 eine Darstellung nach Fig. 5 beim Verschließen des Rechteckballens
In Fig. 6 und 7 ist eine Hopfenpreßeinrichtung nach dem Stand der Technik zur Herstellung
von Rechteckballen zu sehen. Der Antrieb 21 des Preßstempels 22 befindet sich oberhalb
des Preßkanals 23. Zum Einfüllen von Hopfen wird der Preßstempel 22 aus dem Preßkanal
23 gehoben. Anschließend wird der Hopfen vom Preßstempel 22 durch den Preßkanal 23 in
die Preßkammer 24 mit dem eingelegten Sack 20 gepreßt. Nach mehreren Preßvorgängen
wird die Preßkammer 24 seitlich unter dem Preßkanal 23 weggefahren und der Sack 20 in
der Preßkammer 24 nach dem Lösen der Klemmvorrichtung 26 durch Übereinanderklappen
der überstehenden und an den Ecken geschlitzten Verlängerungen des Seitenflächen 25 des
Sackes 20 mittels Hacken verschlossen. Nach Öffnen der Preßkammer 24 muß der fertige
Rechteckballen manuell entnommen werden und nach dem Verschließen der Preßkammer
24 wird ein neuer Sack 20 eingelegt, außerhalb der Preßkammer 24 mit einer
Klemmvorrichtung 26 fixiert und die Preßkammer 24 wieder unter den Preßkanal gefahren.
Bei der erfindungsgemäßen Hopfenpresse, wie sie in Fig. 2 dargestellt ist, befinden sich der
Antrieb für den Preßstempel 1 seitlich des Preßkanals. Die seitlich angeordneten
Hydraulikzylinder 3 mit einem Hub von 200 cm sind an den Kolbenstangenenden über einen
Steg 5 miteinander verbunden, um einen Gleichlauf der beiden Hydraulikzylinder zu
erreichen. An den Steg 5 sind wiederum zwei Stützen 4 von der Länge des Hubes der
Hydraulikzylinder befestigt an deren Unterseite sich der Preßstempel 1 befindet.
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Zum Befüllen der Hopfenpresse wird wie in Fig. 2 dargestellt, der Preßstempel 1 aus dem
Einfülltrichter 2 durch Ausfahren der Hydraulikzylinder 3 herausbewegt. Nach dem Befüllen
der Presse mit Hopfen wird der Preßstempel 1 durch Einfahren der Hydraulikzylinder 3
nach unten bewegt und der Hopfen bis zu einem über den Öldruck der Hydraulikzylinder 3
einstellbaren Druck verdichtet. Nach mehreren Befüllungen und Pressungen (Anzahl
einstellbar) bleibt der Preßstempel 1 bei der Abwärtsbewegung in Höhe der Oberkante des
Einlegeringes 7 stehen (siehe Fig. 3).
Der Rechteckballen 11 ist nun fertig gepreßt und kann aus der Presse entnommen werden.
Dazu wird die Türe 9 der Preßkammer 15 (in Fig. 3 strichliert dargestellt) geöffnet, das
türseitig über den Einlegering 7 hängende Sackende 14 angehoben und die
Niederhaltevorrichtung 12 vor die geöffnete Preßkammer 15 geschwenkt und arretiert.
Anschließend wird der Rechteckballen 11 mittels des hydraulisch angetrieben
Ausschiebestempels 10 aus der Preßkammer 15 in die Niederhaltevorrichtung 12
geschoben. Nachdem der Ausschiebestempel wieder in seine ursprüngliche Position zurückgefahren ist, wo er eine Stützwand der Preßkammer 15 bildet, wird die
Niederhaltevorrichtung 12 entriegelt und seitlich um ca. 150° weggeschwenkt, so daß
sowohl die Öffnung der Preßkammer von vorne als auch der Rechteckballen von drei Seiten
frei zugänglich ist (siehe Fig. 5).
Nun wird ein neuer Sack 6 (siehe Fig. 1), der mit den Sackenden 14 um den Einlagering 7
von innen nach außen gestülpt ist, zwischen Preßkammer 15 und Einfülltrichter 2 in eine
umlaufende Nut 8 geschoben.
Nach Verschließen der Türe 6 der Preßkammer 15 kann der Befull- und Preßvorgang
wieder gestartet werden. Während dieser Zeit wird der in der Niederhaltevorrichtung 12
sich befindende Rechteckballen 11 durch Übereinanderschlagen der über den Einlegering
herabhängenden Sackenden 14 mittels Haken oder Nadel und Faden oder Nähmaschine
verschlossen. Dadurch daß das Ober- und Unterteil der Niederhaltevorrichtung 12 nur
durch die Rückseite 16, an der auch der Antrieb des Ausschubstempels 13 befestigt ist,
verbunden ist, können die beiden seitlichen und das vordere Sackende 14 über das Oberteil
der Niederhaltevorrichtung 12 geklappt und verschlossen werden.
Nach dem Verschließen wird der Rechteckballen 11 mittels eines Ausschubstempels 13 aus
der Niederhaltevorrichtung 12 direkt auf eine bereit gestellte Transportvorrichtung (z.B.
Sackkarre oder Förderband) geschoben. Nach dem Ausschieben aus der Niederhaltevorrichtung 12 kann der Einlegering 7 wieder von dem Rechteckballen
abgenommen werden und für den nächsten Sack benutzt werden.
Claims (8)
1. Hopfenpresse,
mit einem außerhalb einer rechteckigen Preßkammer (15) angetriebenen Preßstempel (1)
zum Verdichten von Hopfen und einer Niederhaltevorrichtung (12) zum Verschließen
des Reckteckballens (11) außerhalb der Preßkammer (15)
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rechteckballen (11) zum Verschließen nach Öffnen der Türe oder Schiebers (9)
aus der Preßkammer (15) in eine Niederhaltevorrichtung (12) geschoben wird, die
mindestens die Länge und Breite eines Rechteckballens (11) und die gleiche Höhe der
Öffnung (9) der Preßkammer (15) aufweist und während des Ausschiebevorgangs genau
vor der Öffnung (9) der Preßkammer (15) fixiert wird,
2. Hopfenpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ober- und das Unterteil der Niederhaltevorrichtung (12) nur durch die
rückseitige vertikale Verbindung (16) miteinander verbunden sind,
3. Hopfenpresse nach Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Niederhaltevorrichtung (12) nach dem Ausschieben des Rechteckballens (11)
von der Ausschuböfihung (9) der Preßkammer (15) nach Lösen eines
Veriegelungmechanismus wegbewegt werden kann,
4. Hopfenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Niederhaltevorrichtung (12) an der der Hopfenpresse beim Ausschieben des
Rechteckballens (11) zugewandeten Seite auf der einen Seite drehbar an der
Hopfenpresse befestigt ist und an der anderen Seite fixiert werden kann und anschließend
zum Verschließen des Rechteckballens (11) seitlich weggeschwenkt werden kann,
5. Hopfenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Niederhaltevorrichtung (12) einen Ausschubstempel (13) von der maximalen
Größe des vertikalen Ballendurchmessers besitzt, wobei der Ausschubstempel (13)
mittels eines Ausschubantriebes zwischen dem hinteren und vorderen Ende der
Niederhaltevorrichtung (12) bewegbar ist,
6. Hopfenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Antrieb des Preßstempels (1) durch zwei seitlich außerhalb der Preßkammer (15)
liegende Hydraulikzylinder, Zahnstangen oder Ketten (3) erfolgt, wobei diese an ihrem
oberen Ende miteinander verbunden sind (5) und Stützen (4) von der Länge des maximalen Hubes des Preßstempelantriebes zwischen der oberen Verbindung (5) und
dem Preßstempel (1) besitzen.
10
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7. Hopfenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sack (6) mittels eines Einlegeringes (7) mit einem Innenmaß von der Größe der
Preßkammer (15), um den die Sackenden (14) von einen nach außen gestülpt werden in
der Preßkammer fixiert wird,
15
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8. Hopfenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sack (6) mit dem Einlegering (7) in eine umlaufenden Nut (8) am oberen Ende
der Preßkammer (15) eingeschoben wird und ist so gegen ein Herausrutschen beim Preß Vorgang fixiert ist.
20
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Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29707103U DE29707103U1 (de) | 1997-04-19 | 1997-04-19 | Hopfenpresse |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29707103U DE29707103U1 (de) | 1997-04-19 | 1997-04-19 | Hopfenpresse |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29707103U1 true DE29707103U1 (de) | 1997-06-12 |
Family
ID=8039262
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29707103U Expired - Lifetime DE29707103U1 (de) | 1997-04-19 | 1997-04-19 | Hopfenpresse |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29707103U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GR1003568B (el) * | 2000-03-16 | 2001-04-10 | Γ. Ευαγγελος Ταντσης | Συγκροτημα θαλαμων συμπιεσης οικιακων και ανακυκλωσιμων απορριμματων. |
| ITPD20100333A1 (it) * | 2010-11-09 | 2012-05-10 | Tierre Srl | Cassone per lo stoccaggio di materiale in genere |
-
1997
- 1997-04-19 DE DE29707103U patent/DE29707103U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GR1003568B (el) * | 2000-03-16 | 2001-04-10 | Γ. Ευαγγελος Ταντσης | Συγκροτημα θαλαμων συμπιεσης οικιακων και ανακυκλωσιμων απορριμματων. |
| ITPD20100333A1 (it) * | 2010-11-09 | 2012-05-10 | Tierre Srl | Cassone per lo stoccaggio di materiale in genere |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970724 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20010201 |