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DE29707912U1 - Anlagen zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur Grundwassersanierung - Google Patents

Anlagen zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur Grundwassersanierung

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DE29707912U1
DE29707912U1 DE29707912U DE29707912U DE29707912U1 DE 29707912 U1 DE29707912 U1 DE 29707912U1 DE 29707912 U DE29707912 U DE 29707912U DE 29707912 U DE29707912 U DE 29707912U DE 29707912 U1 DE29707912 U1 DE 29707912U1
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DE
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stripper
plant according
station
exhaust air
pollutants
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DE29707912U
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DUESSELDORFER CONSULT GmbH
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DUESSELDORFER CONSULT GmbH
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    • C02TREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02F1/00Treatment of water, waste water, or sewage
    • C02F1/20Treatment of water, waste water, or sewage by degassing, i.e. liberation of dissolved gases
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D53/00Separation of gases or vapours; Recovering vapours of volatile solvents from gases; Chemical or biological purification of waste gases, e.g. engine exhaust gases, smoke, fumes, flue gases, aerosols
    • B01D53/34Chemical or biological purification of waste gases
    • B01D53/96Regeneration, reactivation or recycling of reactants
    • B01D53/965Regeneration, reactivation or recycling of reactants including an electrochemical process step
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C02TREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02F2103/00Nature of the water, waste water, sewage or sludge to be treated
    • C02F2103/06Contaminated groundwater or leachate

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Description

Dn.-Ing. Reimar K'öpfQ -"fSÜpl.lpg'KSaus Bergen Wilhelm-Tell-Sfcp. 1 A <4O21 &dgr;· Düeaaidorf ·&Tgr; al· ·&Ogr;&Xgr; 1 t «S3O22O Patentanwälte
30. April 1997 42 015 B
Düsseldorfer Consult GmbH Luisenstraße 105, 40215 Düsseldorf
"Anlagen zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur Grundwassersanierung"
Die Erfindung betrifft Anlagen zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur Grundwassersanierung, insbesondere zum Entfernen und Entsorgen von im Grundwasser enthaltenen Schadstoffen.
Schadstoffe in Abluft verschiedenartigster Prozesse stellen eine ständig steigende, bedrohliche Umweltbelastung dar. So ist in den vergangenen Jahrzehnten beispielsweise die Verunreinigung des Grundwassers insbesondere auch im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung zu einem ständig wachsenden Problem geworden. Durch mannigfachen unsachgemäßen Umgang mit Schadstoffen gelangen diese ins Grundwasser und stellen eine erhebliche Bedrohung dar. Zu diesem unsachgemäßen Umgang gehört beispielsweise der Umgang mit chemischen Lösungs- und Reinigungsmitteln, die an vielen Orten erhebliche Grundwasserverunreinigungen verursacht haben und auch noch verursachen. Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, daß insbesondere in dicht besiedelten Gebieten daher eine Sanierung des Grundwassers unbedingt erforder-
lieh ist. Hierzu sind bereits verschiedene Verfahren vorgeschlagen worden, die jedoch sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht erhebliche Nachteile aufweisen.
Zum Gesamtkonzept einer Sanierung mit dem Ziel des Schutzes des Trinkwassers vor Beeinträchtigungen durch Grundwasserverunreinigungen gehören verschiedene sich gegenseitig ergänzende Strategien. So ist einerseits eine akut bedrohte Wassergewinnung zu schützen und andererseits die betreffende Schadstoffquelle zu unterbrechen, was durch Abstellen des Eintrags, eine Bodenluftabsaugung sowie aufwendigen Bodenaushub geschehen kann.
Um die Belastung des Grundwassers selbst zu sanieren, können natürliche Abbauvorgänge durch Stoffzugabe unterstützt werden; da natürlicher Abbau bei vielen Schadstoffen jedoch, wenn überhaupt, allenfalls äußerst langfristig möglich ist, muß eine Entnahme und Reinigung des Grundwassers entlang der sogenannten Schadstoff-Fahnenachse vorgesehen werden. Mit "Fahne" wird der Verschmutzungsbereich von der Quelle des Schadstoffeintrags aus bezeichnet, der sich von dieser aus im wesentlichen in Richtung des Grundwasserflusses mit in dieser Richtung abnehmender Konzentration erstreckt. Mit dieser Grundwasserentnahme und -Sanierung befaßt sich die vorliegende Erfindung.
Die dazu bisher bekannten und praktizierten Verfahren bestehen sämtlich im wesentlichen darin, daß die Schadstoffe aus dem Grundwasser entfernt werden, beispiels-
weise in die Gasphase überführt werden und danach beispielsweise an Aktivkohle adsorbiert werden. In der Abluft verbleibende Reste gelangen nachteiligerweise in die Atmosphäre, was selbstverständlich unerwünscht ist. Der weitere Nachteil der bekannten Verfahren liegt darin, daß das nach der Desorption der Aktivkohle gewonnene Lösungsmittel-Wasser-Gemisch sowie die nicht weiter verwertbare Aktivkohle problematische Abfälle darstellen und aufwendig entsorgt werden müssen. Es findet somit eine Verlagerung der Schadstoffe von einem Medium in ein anderes statt mit den Folgeproblemen, insbesondere denen der Deponierung, die nicht nur Umweltnachteile, sondern auch wirtschaftliche mit sich bringt.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, den Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur Grundwassersanierung so durchzuführen, daß die vorerwähnten Nachteile vermieden und zudem eine wirtschaftlich vertretbare, d.h. insbesondere zu einem marktgerechten Preis umweltfreundliche Durchführbarkeit möglich ist. Ausgehend von dem Grundgedanken, die Schadstoffe nicht umzulagern, sondern in unschädliche Stoffe umzuwandeln, also zu vernichten, besteht die erfindungsgemäße Lösung des Problems in den Maßnahmen nach dem Hauptanspruch. Bevorzugte Anlagenversionen werden in den Unteransprüchen angegeben.
Zwar wird in der vorliegenden Anmeldung wiederholt die Grundwassersanierung angesprochen, jedoch stellt die erfindungsgemäße Lösung eine Lehre generell zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft dar, und zwar unter anderem für
-A-
CKW-haltige Abluft aus Anlagen zur Grundwasser- und Bodensanierung, wie z.B. Stripanlagen und Bodenluft absaugungen,
Abluft aus Anlagen zur Entfettung von Metalloberflächen oder Komponenten zur Herstellung elektronischer Bauelemente, sowie
Abluft aus chemischen Reinigungen, wobei
als Schadstoffarten kurzkettige chlorierte Olefine und Alkane, wie z.B. Perchlorethen, Trichlorethen, Dichlorethene, Vinylchlorid, Chloroform, Tetrachlormethan sowie daraus bestehende Gemische in Frage kommen bei einer
Konzentration der Schadstoffe in der Abluft von 1 ppm - 1000 ppm.
Der Kerngedanke der Erfindung besteht speziell für die Grundwassersanierung somit darin, eine Anlage zu schaffen, mit der in einer Art Vorverfahren die Schadstoffe möglichst frühzeitig aus der wäßrigen Phase in die gasförmige Phase überführt werden, also eine andere Trägermatrix (Abluft) geschaffen wird, und in dieser Phase dann geeignet entfernt, und zwar in unschädliche Bestandteile umgewandelt werden können, was durch Bestrahlen erreicht wird. Auf diese Weise wird das sehr komplexe und lebenswichtige Medium Wasser keiner Bestrahlung ausgesetzt mit möglicherweise schädlichen, strahlungsbedingten Umwandlungseinflüssen, ganz davon abgesehen, daß eine Vernichtung bzw. Umwandlung der Schadstoffe in der wäßrigen Phase sowohl wirtschaftlich als auch technisch uneffektiv ist.
Zwar ist auch schon eine katalytische Verbrennung der Schadstoffe vorgeschlagen worden, jedoch ist diese zu langsam und daher für eine kontinuierliche Grundwassersanierung ungeeignet, und wäre im vorliegenden Fall kaum wirksam, da die Schadstoffkonzentration im vorliegenden Behandlungsbereich zu niedrig ist. Darüber hinaus ist die Gefahr der Entstehung von Dioxin gegeben.
Die Erfindung erfüllt auch die Forderung nach einer möglichst effektiven Ursachen- bzw. Quellenbekämpfung, indem sie sich für eine Vor-Ort-Behandlung des Grundwassers eignet, das in noch zu erläuternder Weise vorzugsweise an verschiedenen Stellen der jeweiligen Verunreinigungsfahnen entnommen und dann, wie bereits erwähnt, einer möglichst frühzeitigen Überführung der Schadstoffe in die gasförmige Phase unterzogen wird.
Für die Bestrahlung eignen sich foto- und/oder strahlenchemische (z.B. Elektronenbeschleuniger gegebenenfalls für aromatische Schadstoffe) Zersetzungsmethoden. Für die photochemische Zersetzung haben sich spezielle UV-Linien-Strahler, sogenannte UV-Excimerstrahler als optimal erwiesen, in denen die Umwandlung der Schadstoffe zu auswaschbaren Substanzen erfolgt.
Wie bereits erwähnt, erfolgt die Zersetzung der Schadstoffe in der Gasphase, was erfindungsgemäß dadurch erreicht wird, daß das dem Boden entnommene Grundwasser, wobei eine Mehrpunktentnahme vorgezogen wird, durch einen vorzugsweise mehrstufigen Stripper geführt wird, der bei Raumtemperatur betrieben werden kann. Die Förderung des verunreinigten Grundwassers durch den Stripper ge-
schient vorteilhaft mit einem Luft/Wasserverhältnis von 20:1 bis 10:1. Durch die der Wasserentnahme direkt nachgeschaltete Stripperstufe wird eine frühzeitige Umwandlung der Schadstoffe aus der flüssigen in die gasförmige Phase erreicht.
Die beladene Luft gelangt dann in die durch mindestens einen UV-Excimerstrahler gebildete Bestrahlungsstufe und wird danach gewaschen, vorzugsweise in einem Laugenwäscher, um insbesondere die durch die fotochemisch behandelte Stripperabluft gebildeten Reaktionsprodukte zu neutralisieren und zu hydrolisieren bzw. nicht flüchtige Spurenstoffe in der Waschlösung anzureichern. Die gereinigte, nunmehr unbeladene Stripperabluft wird wieder dem Stripper zugeführt, also im Kreislauf geführt, womit der bei bekannten Verfahren bestehende Nachteil des Austrags von Schadstoffen in die Atmosphäre verhindert und gleichzeitig sichergestellt wird, daß es zu keinen gravierenden Störungen des Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichts im Wasser kommt, und somit die Gefahr von Kalkausfällungen (-ablagerungen) vermieden wird.
Anhand der beiliegenden Zeichnung, in der eine bevorzugte Ausführung einer Anlage zur GrundwasserSanierung dargestellt ist, wird die Erfindung nachfolgend näher beschrieben:
Die Anlage besteht vorzugsweise aus einer Entnahmestation 1, einer Phasenumwandlungs-Station 2, einer Abluftbehandlungs-Station 3, einer Wasserendbehandlungs-Station 4 sowie einer Laugenaufbereitungs-Station 5.
Zur Entnahmestation 1 gehören im dargestellten Ausführungsbeispiel drei Brunnen Bl7 B2 und B3, die vorzugsweise in der Schadstoffahne entlang bzw. in Richtung deren Achse verteilt angeordnet sind, und zwar im dargestellten Ausführungsbeispiel Bl im Schadens&zgr;entrum, B2 ca. 20 bis 30 m stromabwärts und B3 ca. 200 bis 400 m stromabwärts vom Schadenszentrum. Die aus den einzelnen Brunnen mittels Pumpen abgezogenen bzw. geförderten Grundwassermengen stehen im umgekehrten Verhältnis zur Schadstoffkonzentration, und zwar werden in einem Ausführungsbeispiel aus dem Brunnen Bl 5 m3/h mit einer Schadstoff-(LCKW-[leichtflüchtige Chlorkohlenwasserstoffe] ) Konzentration von 5 mg/1 abgepumpt bzw. gefördert, während dem Brunnen B2 15 m-Vh Grundwasser mit einer LCKW-Konzentration von ungefähr 0,45 mg/1 und dem Brunnen B3 30 m-Vh Grundwasser mit einer LCKW-Konzentration von ungefähr 0,5 mg/1 entnommen werden. Die einzelnen Fördermengen werden über Leitungen 11, 12 bzw. 13 einer gemeinsamen Leitung 14 zugeführt und in die Phasenumwandlungs-Station 2 gefördert, die im dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem vorzugsweise mit Kunststoff-Füllkörpern beladenen, mehrstufigen, vorzugsweise dreistufigen Stripper 15 besteht, der bei Raumtemperatur arbeitet. Die Füllkörper bewirken einen hohen Kontaktaustausch zwischen den im Gegenstrom geführten Wasser- und Luftströmen, indem sie für eine große Berührungsoberfläche zwischen Wasser und Luft sorgen.
Wie der Zeichnung zu entnehmen ist, wird das schadstoffbeladene Grundwasser von oben über Düsen 16 auf das Stripperbett aufgegeben und durchläuft die einzelnen Füllkörperstufen von oben nach unten im Gegenstrom zu
einem nachfolgend im einzelnen noch zu erläuternden Luftstrom, und zwar vorzugsweise im Verhältnis von 20:1 bis 10:1. Während dieses Durchlaufs werden die in der wäßrigen Phase befindlichen Schadstoffe, CKWs (Chlorkohlenwasserstoffe), wie PER (Tetrachlorethen) und TRI (Trichlorethen) in die Gasphase überführt. Der Umwandlungswirkungsgrad des Strippers liegt bezogen auf PER bei etwa 98 %, d.h. es lassen sich 98 % der CKW in die Stripperabluft übertragen. Im Luftstrom von 500 mP/h ergibt sich eine CKW-Konzentration von 100 mg CKW pro m^ Luft. Bei einer Startkonzentration der LCKW von 1 g/m^ beträgt die CKW-Konzentration in der Gasphase ca. 50 m.g/m.3. Die Restkonzentration im Wasser liegt zunächst bei 20 ]iq/l für PER, bei max. 5 ug/1 für TRI und bei < 10 ]iq/l für CIS (Abbauprodukt) . Die vorgenannten Werte sind Vorzugsbeispiele, und zwar bei einem Wasserdurchsatz von 50 m3/h und einem Luftdurchsatz von 1000 m3/h.
Das die Füllkörperkolonne bzw. -stufen durchlaufene Wasser mit den erwähnten Restkonzentrationen sammelt sich im Sumpf 17 des Strippers 15 und wird zur Entfernung der erwähnten Restkonzentrationen der Wasserendbehandlungs-Station 4 zugeführt.
Zur Entfernung der erwähnten Restkonzentrationen im Wasser wird dieses mittels einer Pumpe 18 aus dem Sumpf 17 durch eine Leitung 19 der Wasserendbehandlungs-Station 4 zugeführt, die im dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem mit Aktivkohle 21 beladenen Filter ("Polizeifilter") 22 besteht, das es von oben nach unten durchläuft. Das Polizeifilter 22 hat eine überschlägige Laufzeit von 15.000 bis 20.000 Bettvolumina, was bei
einem Aktivkohlevolumen 21 von 15 m^ (Filterdurchmesser 2,5 in, Schichthöhe 3 m) für eine Behandlung von 300.000 m3 Wasser ausgelegt ist, so daß beim angegebenen Wasserdurchsatz von 50 m-Vh ein Aktivkohlewechsel erst nach 6 bis 8 Monaten erforderlich wird. Um ein kontinuierliches Verfahren zu gewährleisten, sollte die Entnahmepumpe 18 aus dem Sumpf 17 des Strippers 15 so bemessen sein, daß die Ableitung des gereinigten Wassers abgedeckt ist, d.h. die abgeleitete Wassermenge der durch die Brunnen Bl, B2 und B3 geförderten entspricht.
Neben dem Entfernen der Restkonzentration aus dem Wasser erfüllt das Polizeifilter 22 in vorteilhafter Weise auch die Aufgabe, jegliche Konzentrationsschwankungen abzufangen und insbesondere ein Durchschlagen der Konzentrationen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, daß im Laufe der Sanierung natürlich ein Rückgang der Zulaufkonzentrationen an Schadstoffen eintreten wird, der das Polizeifilter im Laufe der Sanierung entlastet, und zwar mit positivem Einfluß auf den Aktivkohlewechsel, d.h. einer Verlängerung seiner Standzeit.
Über eine Leitung 23 wird das gereinigte Wasser unten aus dem Polizeifilter 22 abgezogen und zu einem nicht dargestellten Vorfluter gefördert und dem Grundwasserkreislauf wieder zugeführt, beispielsweise durch Einleiten in einen Kanal, einen Fluß, Bach od. dgl..
Bei einem Wasserdurchsatz von 50 m-Vh beträgt der Luftdurchsatz zum Beispiel vorzugsweise zwischen 500 und 1.000 mVh. Die im Stripper 15 im Gegenstrom zum an dessen Kopf aufgegebenen, schadstoffbeladenen Grundwasser
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24 geführte Luft 25 wird mit den in die gasförmige Phase übergehenden Schadstoffen beladen, dem Kopf des Strippers 15 entnommen und über eine Leitung 26 der Abluftbehandlungs-Station 3 zugeführt. Die Abluftbehandlungs-Station besteht im Ausführungsbeispiel aus mindestens einem UV-Excimerstrahler 27, 28 (Excimer = excited dimers; bei Anordnung mehrerer dieser Strahler sind diese in Reihe geschaltet) und einem dem bzw. den Strahlerin) 27, 28 nachgeschalteten Laugenwäscher 29.
Die wasserdampfgesättigte Stripperabluft wird über die Leitung 26 dem ersten UV-Excimerstrahler 27 - beispielsweise ein 222-nm-Excimerstrahler - zugeleitet und von diesem über eine Leitung 31 dem zweiten UV-Excimerstrahler 28 zugeführt, den es ebenfalls durchläuft. Theoretisch ist nur ein Excimer strahler (im vorliegenden Fall 27) erforderlich, um die photochemische Zersetzung der Schadstoffe während des Durchlaufs der Luft zu gewährleisten. Der zweite Strahler 28 läuft lediglich in der Startphase mit, bis die erste Stufe die gewünschte Leistung erbringt, und dient anschließend als Stand-by-Reserve bei Ausfall des ersten Strahlers 27.
Nach der UV-Strecke wird die fotochemisch behandelte Stripperabluft über eine Leitung 32 dem Laugenwäscher 2 9 zugeführt und durch diesen von unten nach oben im Gegenstrom zur Kali- oder Natronlauge geführt, um insbesondere gebildete Reaktionsprodukte (z.B. HCl) zu neutralisieren und zu hydrolisieren bzw. nicht flüchtige Spurenstoffe in der Waschlösung anzureichern. Die so gereinigte Stripperabluft wird dem Wäscher 29 am Kopf entnommen und über eine Leitung 33 dem Stripper 15 unten
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oberhalb des Sumpfes 17 wieder zugeführt, um dann erneut im Gegenstrom zum frisch aufgegebenen, schadstoffbeladenen Grundwasser 24 durch den Stripper geführt zu werden.
Die Luft wird somit in einem geschlossenen Kreislauf geführt, so daß der Austrag von Schadstoffen verhindert und gleichzeitig sichergestellt wird, daß es zu keinen Störungen des Kalk-Kohlesäure-Gleichgewichts, das sich nach der sogenannten Tillmans-Kurve einstellt, im Wasser kommt.
Die Verhinderung des Austrags von Schadstoffen in die Atmosphäre wird zusätzlich dadurch gesichert, daß die Kreislaufförderung der Luft durch ein Sauggebläse 34 bewirkt wird, das dem Laugenwäscher 29 nachgeschaltet in der Leitung 33 eingebaut ist, also die unbeladene Luft in den unteren Teil des Strippers 15 bläst. Dadurch herrscht im Luftkreislauf vom Stripperkopf bis kurz vor den Stripperfuß Unterdruck, so daß selbst bei gegebenenfalls auftretenden Undichtigkeiten im Luftkreislauf keine zu behandelnde bzw. behandelte Luft und damit auch keine Schadstoffe in die Atmosphäre gelangen kann bzw. können.
Auch der Laugenwäscher 29 arbeitet mit einem geschlossenen Kreislauf, denn die Kali- und/oder Natronlauge werden bzw. wird über eine Leitung 35 mit Hilfe einer Pumpe 36 aus dem Wäscher sumpf 37 abgezogen und seinem Kopf 38 wieder zugeführt und dort versprüht und gelangen bzw. gelangt im Gegenstrom zur Luft wieder in den Sumpf 37.
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Der Laugenwäscher 29 kann handelsüblicher Bauart sein. In ihm wird die Waschlösung auf bis zu 50 % an durch die Bestrahlung gebildeten Reaktionsprodukten angereichert und sodann ein Teil des zum Beispiel etwa 400 1 bis zu etwa 1.000 1 betragenden Kreislaufes diskontinuierlich entnommen, z.B. Chargen von 250 1 monatlich, die durch eine entsprechende Menge neuer Lauge für den Wäscherkreislauf ersetzt werden, so daß während eines Betriebsjahres etwa 3.000 1 Lauge zu ergänzen wären.
Die aus dem Sumpf des Laugenwäschers 29 chargenweise abgezogene salzhaltige Lauge wird vor ihrer Entsorgung der Laugenaufbereitungs-Station 5 zugeführt, die aus einem hydrothermischen Reaktor besteht, der mit einer Heizung 39 und einem Rührwerk 41 versehen ist. Der Reaktor hat ein Volumen von 750 1 und könnte mit Chargen von 250 1 monatlich einmal betrieben werden. In einer mehrstündigen Behandlung bei 9O0C bis 1000C unter Rühren erfolgt eine vollständige Zersetzung bzw. Mineralisierung der Restkonzentration von chlorierten Essigsäuren etc.. Von dem, wie erwähnt, intermittierend betriebenen hydrothermischen Reaktor 5 wird die derart aufgearbeitete Lauge neutralisiert und als Salzlösung dann ihrer Entsorgung zugeführt.
Ca. 90 % der in die Strahler 27 und 28 eingespeisten elektrischen Energie werden in Wärme umgesetzt; die Strahler besitzen einen fest installierten inneren Kühlkreislauf mit deionisiertem Wasser. Zur Wärmeabfuhr wird ein äußerer Kühlkreislauf vorgesehen, der im dargestellten Ausführungsbeispiel aus dem Sumpf des Strippers 15 mit Wasser, z.B. 300 l/h pro Bestrahlungseinheit
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gespeist wird. Dazu wird das Wasser über eine Pumpe 42 dem Sumpf 17 des Strippers 15 entnommen und durch eine Leitung 43 den Strahlern 27 und 28 zugeführt, wobei die Leitung 43 sich für jeden Strahler 27 und 28 in Zuführleitungen 43a bzw. 43b verzweigt. Die Rückführung des erwärmten Kühlwassers erfolgt aus den Strahlern über Abführleitungen 44a und 44b, die in eine Rückführsammelleitung 44 münden, über die das erwärmte Kühlwasser zurück in den Sumpf 17 des Strippers 15 gefördert wird.
Wie bereits erwähnt, ist von den beiden im beschriebenen Ausführungsbeispiel angegebenen Strahlern 27 und 28 im Normalbetrieb nur einer erforderlich, um die photochemische Zersetzung der Schadstoffe zu gewährleisten. Für den Normalbetrieb ist daher auch nur die Kühlung lediglich eines Strahlers 27 erforderlich, so daß beispielsweise die Zuführ- und Abführleitung 43b und 44b für den Strahler 28 geschlossen bleiben können. Die entsprechenden Ventile sind zur Vereinfachung der Darstellung nicht eingezeichnet.
Zwar sind in der Zeichnung die Strahler in horizontaler Lage dargestellt, jedoch wird eine vertikale Ausrichtung bevorzugt, da dann eine günstigere Halterungskonstruktion gewählt werden kann, die vermeidet, daß ein Teil der Strahlung abgedeckt wird. Die beiden Strahler befinden sich vorzugsweise in ein- und derselben Reaktionskammer. Auf der die beiden Strahler aufnehmenden Reaktionskammer kann auch das erforderliche Elektronikgehäuse untergebracht bzw. an der Rückwand eines nachfolgend noch angesprochenen Containers montiert werden. Als besonders vorteilhaft hat sich nämlich erwiesen, wenn sämtliche
Komponenten zur Luftreinigung in dem erwähnten Container untergebracht werden, nämlich eine aus HCl- und UV-resistentem Material bestehende Reaktionskammer für die Strahler 27 und 28, der Laugenwäscher 29 mit Vorratsbehälter und zwei aufgesetzten Füllkörperkolonnen, der hydrothermische Reaktor 5, sowie das Luftgebläse 34.
Der Container mit allen Einrichtungen zur Luftreinigung und zum Luftkreislauf besitzt die erforderlichen Anschlüsse, d.h. neben einem Stromanschluß auch eine Zu- und eine Ableitung für Luft sowie eine Zu- und eine Ableitung für Kühlwasser und ist somit bestens für einen mobilen Einsatz und modularen Aufbau der Anlage geeignet.
Wie bereits erwähnt, bietet das erfindungsgemäße Verfahren erhebliche Vorteile gegenüber bisher bekannten. So findet zunächst eine nahezu vollständige Mineralisierung der Schadstoffe in der Sanierungsanlage statt. Lediglich der mit dem Stripper nicht in die Gasphase übertragene Rest von max. 2 % der Schadstoffe wird auf Aktivkohle verlagert. Durch den geschlossenen Luftkreislauf treten darüber hinaus keine Schadstoffe in die Atmosphäre aus. Des weiteren sind keine zusätzlichen Chemikalien zur Stabilisierung des Wassers erforderlich, da durch die Kreislauf führung der Luft sichergestellt ist, daß es zu keinen Störungen des Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichts im Wasser kommt. Als besonders vorteilhaft ist schließlich anzusehen, daß sich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die Entsorgung auf ca. 3 m3 Salzlösung pro Jahr aus dem Laugenwäscher beschränkt.

Claims (21)

Schutzansprüche:
1. Anlage zum Abbau von Schadstoffen, insbesondere zum Entfernen und Entsorgen von im Grundwasser enthaltenen Schadstoffen, gekennzeichnet durch eine Entnahme- (1), eine Phasenumwandlungs- (2) und eine Abluftbehandlungs-Station (3).
2. Anlage nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Wasserendbehandlungs-Station (4).
3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Laugenaufbereitungs-Station (5).
4. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Entnahmestation (1) aus mehreren, vorzugsweise drei Brunnenpumpen (B1,B2,B3) besteht, deren Förderleitungen (11,12 bzw. 13) für aus dem Bereich der Schadstoffahne abgezogenes Grundwasser in eine Sammelleitung (14) münden.
5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Phasenumwandlungsstation (2) aus einem an die Sammelleitung (14) angeschlossenen Stripper (15) besteht.
6. Anlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der von oben nach unten vom Grundwasser durchströmte Stripper (15) mit Kunststoffüllkörpern beladen ist.
7. Anlage nach Anspruch 5 oder 6, gekennzeichnet durch einen mehrstufigen, vorzugsweise dreistufigen Stripper (15) .
8. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die über eine Leitung (26) mit dem Kopf des Strippers (15) verbundene Abluftbehandlungsstation (3) aus mindestens einem UV-Excimerstrahler (27,28) und einem dem bzw. den Strahlern nachgeschalteten Laugenwäscher (29) besteht.
9. Anlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahler (27,28) in Reihe geschaltet sind.
10. Anlage nach Anspruch 8 oder 9, gekennzeichnet durch eine Zuführung (32) der fotochemisch behandelten Stripperabluft am Fuß des Laugenwäschers (29) und eine Entnahme (33) der gereinigten Stripperabluft am Kopf des Wäschers (29).
11. Anlage nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch eine Rückführung (33) der gereinigten Stripperabluft in den Stripper (15) unterhalb seines Füllkörperbettes jedoch oberhalb seines Sumpfes (17).
12. Anlage nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch ein Sauggebläse (34) in der Rückführung (33) zwischen dem Laugenwäscher (29) und dem Stripper (15).
13. Anlage nach einem der Ansprüche 8 bis 12, gekennzeichnet durch einen geschlossenen Laugenkreislauf für den Wäscher (29).
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14. Anlage nach einem der Ansprüche 8 bis 13, gekennzeichnet durch einen Kühlkreis (43,44) für die Strahler (27,28), der aus dem Sumpf (17) des Strippers (15) gespeist wird.
15. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 14, gekennzeichnet durch mindestens eine Entnahmeleitung (18,19), die den Sumpf (17) des Strippers (15) mit der Wasserendbehandlungsstation (4) verbindet.
16. Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Wasserendbehandlungsstation
(4) aus einem mit Aktivkohle (21) beladenen Filter (22) besteht.
17. Anlage nach einem, der Ansprüche 3 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Laugenaufbereitungsstation
(5) aus einem vorzugsweise mit einer Heizung (39) und einem Rührwerk (41) ausgerüsteten hydrothermischen Reaktor besteht.
18. Anlage nach einem der Ansprüche 8 bis 17, gekennzeichnet durch eine dem Wäschersumpf (37) zugeordnete Beschickung der Laugenaufbereitungsstation (5).
19. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch einen modularen Aufbau.
20. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch einen Container, der sämtliche Komponenten zur Luftreinigung enthält.
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21. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 20, gekennzeichnet durch einen Stromanschluß sowie je eine Zu- und eine Ableitung für Luft und Kühlwasser am Container.
DE29707912U 1997-03-24 1997-03-24 Anlagen zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur Grundwassersanierung Expired - Lifetime DE29707912U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2003101590A1 (fr) * 2002-05-30 2003-12-11 Alcatel Traitement photochimique integre des gaz
EP3546064A1 (de) * 2018-03-28 2019-10-02 Absoger Reaktor und abbauverfahren auf photochemische weise mit ethylen

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