DE29707912U1 - Anlagen zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur Grundwassersanierung - Google Patents
Anlagen zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur GrundwassersanierungInfo
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Description
Dn.-Ing. Reimar K'öpfQ -"fSÜpl.lpg'KSaus Bergen
Wilhelm-Tell-Sfcp. 1 A <4O21 &dgr;· Düeaaidorf ·&Tgr; al· ·&Ogr;&Xgr; 1 t «S3O22O Patentanwälte
30. April 1997 42 015 B
Düsseldorfer Consult GmbH Luisenstraße 105, 40215 Düsseldorf
"Anlagen zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur Grundwassersanierung"
Die Erfindung betrifft Anlagen zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur Grundwassersanierung,
insbesondere zum Entfernen und Entsorgen von im Grundwasser enthaltenen Schadstoffen.
Schadstoffe in Abluft verschiedenartigster Prozesse stellen eine ständig steigende, bedrohliche Umweltbelastung
dar. So ist in den vergangenen Jahrzehnten beispielsweise die Verunreinigung des Grundwassers insbesondere
auch im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung zu einem ständig wachsenden Problem geworden. Durch mannigfachen
unsachgemäßen Umgang mit Schadstoffen gelangen diese ins Grundwasser und stellen eine erhebliche
Bedrohung dar. Zu diesem unsachgemäßen Umgang gehört beispielsweise der Umgang mit chemischen Lösungs- und
Reinigungsmitteln, die an vielen Orten erhebliche Grundwasserverunreinigungen verursacht haben und auch
noch verursachen. Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, daß insbesondere in dicht besiedelten Gebieten daher
eine Sanierung des Grundwassers unbedingt erforder-
lieh ist. Hierzu sind bereits verschiedene Verfahren
vorgeschlagen worden, die jedoch sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht erhebliche Nachteile
aufweisen.
Zum Gesamtkonzept einer Sanierung mit dem Ziel des
Schutzes des Trinkwassers vor Beeinträchtigungen durch Grundwasserverunreinigungen gehören verschiedene sich
gegenseitig ergänzende Strategien. So ist einerseits eine akut bedrohte Wassergewinnung zu schützen und andererseits
die betreffende Schadstoffquelle zu unterbrechen, was durch Abstellen des Eintrags, eine Bodenluftabsaugung
sowie aufwendigen Bodenaushub geschehen kann.
Um die Belastung des Grundwassers selbst zu sanieren, können natürliche Abbauvorgänge durch Stoffzugabe unterstützt
werden; da natürlicher Abbau bei vielen Schadstoffen jedoch, wenn überhaupt, allenfalls äußerst langfristig
möglich ist, muß eine Entnahme und Reinigung des Grundwassers entlang der sogenannten Schadstoff-Fahnenachse
vorgesehen werden. Mit "Fahne" wird der Verschmutzungsbereich von der Quelle des Schadstoffeintrags aus
bezeichnet, der sich von dieser aus im wesentlichen in Richtung des Grundwasserflusses mit in dieser Richtung
abnehmender Konzentration erstreckt. Mit dieser Grundwasserentnahme und -Sanierung befaßt sich die vorliegende
Erfindung.
Die dazu bisher bekannten und praktizierten Verfahren bestehen sämtlich im wesentlichen darin, daß die Schadstoffe
aus dem Grundwasser entfernt werden, beispiels-
weise in die Gasphase überführt werden und danach beispielsweise an Aktivkohle adsorbiert werden. In der Abluft
verbleibende Reste gelangen nachteiligerweise in die Atmosphäre, was selbstverständlich unerwünscht ist.
Der weitere Nachteil der bekannten Verfahren liegt darin, daß das nach der Desorption der Aktivkohle gewonnene
Lösungsmittel-Wasser-Gemisch sowie die nicht weiter verwertbare Aktivkohle problematische Abfälle darstellen
und aufwendig entsorgt werden müssen. Es findet somit eine Verlagerung der Schadstoffe von einem Medium in ein
anderes statt mit den Folgeproblemen, insbesondere denen
der Deponierung, die nicht nur Umweltnachteile, sondern auch wirtschaftliche mit sich bringt.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, den Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur
Grundwassersanierung so durchzuführen, daß die vorerwähnten Nachteile vermieden und zudem eine wirtschaftlich
vertretbare, d.h. insbesondere zu einem marktgerechten Preis umweltfreundliche Durchführbarkeit möglich
ist. Ausgehend von dem Grundgedanken, die Schadstoffe nicht umzulagern, sondern in unschädliche Stoffe umzuwandeln,
also zu vernichten, besteht die erfindungsgemäße Lösung des Problems in den Maßnahmen nach dem Hauptanspruch.
Bevorzugte Anlagenversionen werden in den Unteransprüchen angegeben.
Zwar wird in der vorliegenden Anmeldung wiederholt die Grundwassersanierung angesprochen, jedoch stellt die erfindungsgemäße
Lösung eine Lehre generell zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft dar, und zwar unter anderem für
-A-
CKW-haltige Abluft aus Anlagen zur Grundwasser- und Bodensanierung, wie z.B. Stripanlagen und Bodenluft
absaugungen,
Abluft aus Anlagen zur Entfettung von Metalloberflächen oder Komponenten zur Herstellung elektronischer
Bauelemente, sowie
Abluft aus chemischen Reinigungen, wobei
als Schadstoffarten kurzkettige chlorierte Olefine und Alkane, wie z.B. Perchlorethen, Trichlorethen, Dichlorethene, Vinylchlorid, Chloroform, Tetrachlormethan sowie daraus bestehende Gemische in Frage kommen bei einer
Abluft aus chemischen Reinigungen, wobei
als Schadstoffarten kurzkettige chlorierte Olefine und Alkane, wie z.B. Perchlorethen, Trichlorethen, Dichlorethene, Vinylchlorid, Chloroform, Tetrachlormethan sowie daraus bestehende Gemische in Frage kommen bei einer
Konzentration der Schadstoffe in der Abluft von 1 ppm - 1000 ppm.
Der Kerngedanke der Erfindung besteht speziell für die Grundwassersanierung somit darin, eine Anlage zu schaffen,
mit der in einer Art Vorverfahren die Schadstoffe möglichst frühzeitig aus der wäßrigen Phase in die gasförmige
Phase überführt werden, also eine andere Trägermatrix (Abluft) geschaffen wird, und in dieser Phase
dann geeignet entfernt, und zwar in unschädliche Bestandteile umgewandelt werden können, was durch Bestrahlen
erreicht wird. Auf diese Weise wird das sehr komplexe und lebenswichtige Medium Wasser keiner Bestrahlung
ausgesetzt mit möglicherweise schädlichen, strahlungsbedingten Umwandlungseinflüssen, ganz davon
abgesehen, daß eine Vernichtung bzw. Umwandlung der Schadstoffe in der wäßrigen Phase sowohl wirtschaftlich
als auch technisch uneffektiv ist.
Zwar ist auch schon eine katalytische Verbrennung der Schadstoffe vorgeschlagen worden, jedoch ist diese zu
langsam und daher für eine kontinuierliche Grundwassersanierung ungeeignet, und wäre im vorliegenden Fall kaum
wirksam, da die Schadstoffkonzentration im vorliegenden Behandlungsbereich zu niedrig ist. Darüber hinaus ist
die Gefahr der Entstehung von Dioxin gegeben.
Die Erfindung erfüllt auch die Forderung nach einer möglichst effektiven Ursachen- bzw. Quellenbekämpfung,
indem sie sich für eine Vor-Ort-Behandlung des Grundwassers eignet, das in noch zu erläuternder Weise vorzugsweise
an verschiedenen Stellen der jeweiligen Verunreinigungsfahnen entnommen und dann, wie bereits
erwähnt, einer möglichst frühzeitigen Überführung der Schadstoffe in die gasförmige Phase unterzogen wird.
Für die Bestrahlung eignen sich foto- und/oder strahlenchemische (z.B. Elektronenbeschleuniger gegebenenfalls
für aromatische Schadstoffe) Zersetzungsmethoden. Für die photochemische Zersetzung haben sich spezielle UV-Linien-Strahler,
sogenannte UV-Excimerstrahler als optimal erwiesen, in denen die Umwandlung der Schadstoffe
zu auswaschbaren Substanzen erfolgt.
Wie bereits erwähnt, erfolgt die Zersetzung der Schadstoffe in der Gasphase, was erfindungsgemäß dadurch erreicht
wird, daß das dem Boden entnommene Grundwasser, wobei eine Mehrpunktentnahme vorgezogen wird, durch einen
vorzugsweise mehrstufigen Stripper geführt wird, der bei Raumtemperatur betrieben werden kann. Die Förderung
des verunreinigten Grundwassers durch den Stripper ge-
schient vorteilhaft mit einem Luft/Wasserverhältnis von 20:1 bis 10:1. Durch die der Wasserentnahme direkt nachgeschaltete
Stripperstufe wird eine frühzeitige Umwandlung der Schadstoffe aus der flüssigen in die gasförmige
Phase erreicht.
Die beladene Luft gelangt dann in die durch mindestens einen UV-Excimerstrahler gebildete Bestrahlungsstufe und
wird danach gewaschen, vorzugsweise in einem Laugenwäscher, um insbesondere die durch die fotochemisch behandelte
Stripperabluft gebildeten Reaktionsprodukte zu neutralisieren und zu hydrolisieren bzw. nicht flüchtige
Spurenstoffe in der Waschlösung anzureichern. Die gereinigte, nunmehr unbeladene Stripperabluft wird wieder
dem Stripper zugeführt, also im Kreislauf geführt, womit der bei bekannten Verfahren bestehende Nachteil des
Austrags von Schadstoffen in die Atmosphäre verhindert und gleichzeitig sichergestellt wird, daß es zu keinen
gravierenden Störungen des Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichts im Wasser kommt, und somit die Gefahr von
Kalkausfällungen (-ablagerungen) vermieden wird.
Anhand der beiliegenden Zeichnung, in der eine bevorzugte Ausführung einer Anlage zur GrundwasserSanierung
dargestellt ist, wird die Erfindung nachfolgend näher beschrieben:
Die Anlage besteht vorzugsweise aus einer Entnahmestation 1, einer Phasenumwandlungs-Station 2, einer Abluftbehandlungs-Station
3, einer Wasserendbehandlungs-Station 4 sowie einer Laugenaufbereitungs-Station 5.
Zur Entnahmestation 1 gehören im dargestellten Ausführungsbeispiel
drei Brunnen Bl7 B2 und B3, die vorzugsweise
in der Schadstoffahne entlang bzw. in Richtung deren Achse verteilt angeordnet sind, und zwar im dargestellten
Ausführungsbeispiel Bl im Schadens&zgr;entrum, B2
ca. 20 bis 30 m stromabwärts und B3 ca. 200 bis 400 m stromabwärts vom Schadenszentrum. Die aus den einzelnen
Brunnen mittels Pumpen abgezogenen bzw. geförderten Grundwassermengen stehen im umgekehrten Verhältnis zur
Schadstoffkonzentration, und zwar werden in einem Ausführungsbeispiel
aus dem Brunnen Bl 5 m3/h mit einer Schadstoff-(LCKW-[leichtflüchtige Chlorkohlenwasserstoffe]
) Konzentration von 5 mg/1 abgepumpt bzw. gefördert, während dem Brunnen B2 15 m-Vh Grundwasser mit einer
LCKW-Konzentration von ungefähr 0,45 mg/1 und dem Brunnen
B3 30 m-Vh Grundwasser mit einer LCKW-Konzentration von ungefähr 0,5 mg/1 entnommen werden. Die einzelnen
Fördermengen werden über Leitungen 11, 12 bzw. 13 einer gemeinsamen Leitung 14 zugeführt und in die Phasenumwandlungs-Station
2 gefördert, die im dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem vorzugsweise mit Kunststoff-Füllkörpern
beladenen, mehrstufigen, vorzugsweise dreistufigen Stripper 15 besteht, der bei Raumtemperatur arbeitet.
Die Füllkörper bewirken einen hohen Kontaktaustausch zwischen den im Gegenstrom geführten Wasser- und
Luftströmen, indem sie für eine große Berührungsoberfläche zwischen Wasser und Luft sorgen.
Wie der Zeichnung zu entnehmen ist, wird das schadstoffbeladene Grundwasser von oben über Düsen 16 auf das
Stripperbett aufgegeben und durchläuft die einzelnen Füllkörperstufen von oben nach unten im Gegenstrom zu
einem nachfolgend im einzelnen noch zu erläuternden Luftstrom, und zwar vorzugsweise im Verhältnis von 20:1
bis 10:1. Während dieses Durchlaufs werden die in der wäßrigen Phase befindlichen Schadstoffe, CKWs
(Chlorkohlenwasserstoffe), wie PER (Tetrachlorethen) und TRI (Trichlorethen) in die Gasphase überführt. Der Umwandlungswirkungsgrad
des Strippers liegt bezogen auf PER bei etwa 98 %, d.h. es lassen sich 98 % der CKW in
die Stripperabluft übertragen. Im Luftstrom von 500 mP/h
ergibt sich eine CKW-Konzentration von 100 mg CKW pro m^
Luft. Bei einer Startkonzentration der LCKW von 1 g/m^
beträgt die CKW-Konzentration in der Gasphase ca. 50 m.g/m.3. Die Restkonzentration im Wasser liegt zunächst
bei 20 ]iq/l für PER, bei max. 5 ug/1 für TRI und bei
< 10 ]iq/l für CIS (Abbauprodukt) . Die vorgenannten Werte
sind Vorzugsbeispiele, und zwar bei einem Wasserdurchsatz von 50 m3/h und einem Luftdurchsatz von 1000 m3/h.
Das die Füllkörperkolonne bzw. -stufen durchlaufene Wasser mit den erwähnten Restkonzentrationen sammelt sich
im Sumpf 17 des Strippers 15 und wird zur Entfernung der erwähnten Restkonzentrationen der Wasserendbehandlungs-Station
4 zugeführt.
Zur Entfernung der erwähnten Restkonzentrationen im Wasser wird dieses mittels einer Pumpe 18 aus dem Sumpf
17 durch eine Leitung 19 der Wasserendbehandlungs-Station 4 zugeführt, die im dargestellten Ausführungsbeispiel
aus einem mit Aktivkohle 21 beladenen Filter ("Polizeifilter") 22 besteht, das es von oben nach unten
durchläuft. Das Polizeifilter 22 hat eine überschlägige Laufzeit von 15.000 bis 20.000 Bettvolumina, was bei
einem Aktivkohlevolumen 21 von 15 m^ (Filterdurchmesser
2,5 in, Schichthöhe 3 m) für eine Behandlung von 300.000 m3 Wasser ausgelegt ist, so daß beim angegebenen
Wasserdurchsatz von 50 m-Vh ein Aktivkohlewechsel erst nach 6 bis 8 Monaten erforderlich wird. Um ein kontinuierliches
Verfahren zu gewährleisten, sollte die Entnahmepumpe 18 aus dem Sumpf 17 des Strippers 15 so bemessen
sein, daß die Ableitung des gereinigten Wassers abgedeckt ist, d.h. die abgeleitete Wassermenge der durch
die Brunnen Bl, B2 und B3 geförderten entspricht.
Neben dem Entfernen der Restkonzentration aus dem Wasser erfüllt das Polizeifilter 22 in vorteilhafter Weise auch
die Aufgabe, jegliche Konzentrationsschwankungen abzufangen und insbesondere ein Durchschlagen der Konzentrationen
zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, daß im Laufe der Sanierung natürlich ein Rückgang
der Zulaufkonzentrationen an Schadstoffen eintreten wird, der das Polizeifilter im Laufe der Sanierung entlastet,
und zwar mit positivem Einfluß auf den Aktivkohlewechsel, d.h. einer Verlängerung seiner Standzeit.
Über eine Leitung 23 wird das gereinigte Wasser unten aus dem Polizeifilter 22 abgezogen und zu einem nicht
dargestellten Vorfluter gefördert und dem Grundwasserkreislauf wieder zugeführt, beispielsweise durch Einleiten
in einen Kanal, einen Fluß, Bach od. dgl..
Bei einem Wasserdurchsatz von 50 m-Vh beträgt der Luftdurchsatz
zum Beispiel vorzugsweise zwischen 500 und 1.000 mVh. Die im Stripper 15 im Gegenstrom zum an dessen
Kopf aufgegebenen, schadstoffbeladenen Grundwasser
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24 geführte Luft 25 wird mit den in die gasförmige Phase übergehenden Schadstoffen beladen, dem Kopf des Strippers
15 entnommen und über eine Leitung 26 der Abluftbehandlungs-Station
3 zugeführt. Die Abluftbehandlungs-Station besteht im Ausführungsbeispiel aus mindestens
einem UV-Excimerstrahler 27, 28 (Excimer = excited dimers; bei Anordnung mehrerer dieser Strahler sind
diese in Reihe geschaltet) und einem dem bzw. den Strahlerin) 27, 28 nachgeschalteten Laugenwäscher 29.
Die wasserdampfgesättigte Stripperabluft wird über die
Leitung 26 dem ersten UV-Excimerstrahler 27 - beispielsweise ein 222-nm-Excimerstrahler - zugeleitet
und von diesem über eine Leitung 31 dem zweiten UV-Excimerstrahler 28 zugeführt, den es ebenfalls durchläuft.
Theoretisch ist nur ein Excimer strahler (im vorliegenden Fall 27) erforderlich, um die photochemische
Zersetzung der Schadstoffe während des Durchlaufs der Luft zu gewährleisten. Der zweite Strahler 28 läuft lediglich
in der Startphase mit, bis die erste Stufe die gewünschte Leistung erbringt, und dient anschließend als
Stand-by-Reserve bei Ausfall des ersten Strahlers 27.
Nach der UV-Strecke wird die fotochemisch behandelte Stripperabluft über eine Leitung 32 dem Laugenwäscher 2 9
zugeführt und durch diesen von unten nach oben im Gegenstrom zur Kali- oder Natronlauge geführt, um insbesondere
gebildete Reaktionsprodukte (z.B. HCl) zu neutralisieren und zu hydrolisieren bzw. nicht flüchtige
Spurenstoffe in der Waschlösung anzureichern. Die so gereinigte Stripperabluft wird dem Wäscher 29 am Kopf entnommen
und über eine Leitung 33 dem Stripper 15 unten
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oberhalb des Sumpfes 17 wieder zugeführt, um dann erneut im Gegenstrom zum frisch aufgegebenen, schadstoffbeladenen
Grundwasser 24 durch den Stripper geführt zu werden.
Die Luft wird somit in einem geschlossenen Kreislauf geführt, so daß der Austrag von Schadstoffen verhindert
und gleichzeitig sichergestellt wird, daß es zu keinen Störungen des Kalk-Kohlesäure-Gleichgewichts, das sich
nach der sogenannten Tillmans-Kurve einstellt, im Wasser
kommt.
Die Verhinderung des Austrags von Schadstoffen in die Atmosphäre wird zusätzlich dadurch gesichert, daß die
Kreislaufförderung der Luft durch ein Sauggebläse 34 bewirkt wird, das dem Laugenwäscher 29 nachgeschaltet in
der Leitung 33 eingebaut ist, also die unbeladene Luft in den unteren Teil des Strippers 15 bläst. Dadurch
herrscht im Luftkreislauf vom Stripperkopf bis kurz vor den Stripperfuß Unterdruck, so daß selbst bei gegebenenfalls
auftretenden Undichtigkeiten im Luftkreislauf keine zu behandelnde bzw. behandelte Luft und damit auch
keine Schadstoffe in die Atmosphäre gelangen kann bzw. können.
Auch der Laugenwäscher 29 arbeitet mit einem geschlossenen Kreislauf, denn die Kali- und/oder Natronlauge werden
bzw. wird über eine Leitung 35 mit Hilfe einer Pumpe 36 aus dem Wäscher sumpf 37 abgezogen und seinem Kopf 38
wieder zugeführt und dort versprüht und gelangen bzw. gelangt im Gegenstrom zur Luft wieder in den Sumpf 37.
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Der Laugenwäscher 29 kann handelsüblicher Bauart sein. In ihm wird die Waschlösung auf bis zu 50 % an durch die
Bestrahlung gebildeten Reaktionsprodukten angereichert und sodann ein Teil des zum Beispiel etwa 400 1 bis zu
etwa 1.000 1 betragenden Kreislaufes diskontinuierlich entnommen, z.B. Chargen von 250 1 monatlich, die durch
eine entsprechende Menge neuer Lauge für den Wäscherkreislauf ersetzt werden, so daß während eines Betriebsjahres
etwa 3.000 1 Lauge zu ergänzen wären.
Die aus dem Sumpf des Laugenwäschers 29 chargenweise abgezogene salzhaltige Lauge wird vor ihrer Entsorgung der
Laugenaufbereitungs-Station 5 zugeführt, die aus einem hydrothermischen Reaktor besteht, der mit einer Heizung
39 und einem Rührwerk 41 versehen ist. Der Reaktor hat ein Volumen von 750 1 und könnte mit Chargen von 250 1
monatlich einmal betrieben werden. In einer mehrstündigen Behandlung bei 9O0C bis 1000C unter Rühren erfolgt
eine vollständige Zersetzung bzw. Mineralisierung der Restkonzentration von chlorierten Essigsäuren etc.. Von
dem, wie erwähnt, intermittierend betriebenen hydrothermischen Reaktor 5 wird die derart aufgearbeitete
Lauge neutralisiert und als Salzlösung dann ihrer Entsorgung zugeführt.
Ca. 90 % der in die Strahler 27 und 28 eingespeisten elektrischen Energie werden in Wärme umgesetzt; die
Strahler besitzen einen fest installierten inneren Kühlkreislauf mit deionisiertem Wasser. Zur Wärmeabfuhr wird
ein äußerer Kühlkreislauf vorgesehen, der im dargestellten Ausführungsbeispiel aus dem Sumpf des Strippers
15 mit Wasser, z.B. 300 l/h pro Bestrahlungseinheit
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gespeist wird. Dazu wird das Wasser über eine Pumpe 42 dem Sumpf 17 des Strippers 15 entnommen und durch eine
Leitung 43 den Strahlern 27 und 28 zugeführt, wobei die Leitung 43 sich für jeden Strahler 27 und 28 in Zuführleitungen
43a bzw. 43b verzweigt. Die Rückführung des erwärmten Kühlwassers erfolgt aus den Strahlern über Abführleitungen
44a und 44b, die in eine Rückführsammelleitung 44 münden, über die das erwärmte Kühlwasser zurück
in den Sumpf 17 des Strippers 15 gefördert wird.
Wie bereits erwähnt, ist von den beiden im beschriebenen Ausführungsbeispiel angegebenen Strahlern 27 und 28 im
Normalbetrieb nur einer erforderlich, um die photochemische Zersetzung der Schadstoffe zu gewährleisten. Für
den Normalbetrieb ist daher auch nur die Kühlung lediglich eines Strahlers 27 erforderlich, so daß beispielsweise
die Zuführ- und Abführleitung 43b und 44b für den Strahler 28 geschlossen bleiben können. Die entsprechenden
Ventile sind zur Vereinfachung der Darstellung nicht eingezeichnet.
Zwar sind in der Zeichnung die Strahler in horizontaler
Lage dargestellt, jedoch wird eine vertikale Ausrichtung bevorzugt, da dann eine günstigere Halterungskonstruktion
gewählt werden kann, die vermeidet, daß ein Teil der Strahlung abgedeckt wird. Die beiden Strahler befinden
sich vorzugsweise in ein- und derselben Reaktionskammer.
Auf der die beiden Strahler aufnehmenden Reaktionskammer kann auch das erforderliche Elektronikgehäuse untergebracht
bzw. an der Rückwand eines nachfolgend noch angesprochenen Containers montiert werden. Als besonders
vorteilhaft hat sich nämlich erwiesen, wenn sämtliche
Komponenten zur Luftreinigung in dem erwähnten Container untergebracht werden, nämlich eine aus HCl- und UV-resistentem
Material bestehende Reaktionskammer für die
Strahler 27 und 28, der Laugenwäscher 29 mit Vorratsbehälter und zwei aufgesetzten Füllkörperkolonnen, der hydrothermische
Reaktor 5, sowie das Luftgebläse 34.
Der Container mit allen Einrichtungen zur Luftreinigung und zum Luftkreislauf besitzt die erforderlichen Anschlüsse,
d.h. neben einem Stromanschluß auch eine Zu- und eine Ableitung für Luft sowie eine Zu- und eine Ableitung
für Kühlwasser und ist somit bestens für einen mobilen Einsatz und modularen Aufbau der Anlage geeignet.
Wie bereits erwähnt, bietet das erfindungsgemäße Verfahren
erhebliche Vorteile gegenüber bisher bekannten. So findet zunächst eine nahezu vollständige Mineralisierung
der Schadstoffe in der Sanierungsanlage statt. Lediglich der mit dem Stripper nicht in die Gasphase übertragene
Rest von max. 2 % der Schadstoffe wird auf Aktivkohle verlagert. Durch den geschlossenen Luftkreislauf treten
darüber hinaus keine Schadstoffe in die Atmosphäre aus. Des weiteren sind keine zusätzlichen Chemikalien zur
Stabilisierung des Wassers erforderlich, da durch die Kreislauf führung der Luft sichergestellt ist, daß es zu
keinen Störungen des Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichts im Wasser kommt. Als besonders vorteilhaft ist schließlich
anzusehen, daß sich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die Entsorgung auf ca. 3 m3 Salzlösung pro Jahr aus dem
Laugenwäscher beschränkt.
Claims (21)
1. Anlage zum Abbau von Schadstoffen, insbesondere zum Entfernen und Entsorgen von im Grundwasser enthaltenen
Schadstoffen, gekennzeichnet durch eine Entnahme- (1), eine Phasenumwandlungs- (2) und eine
Abluftbehandlungs-Station (3).
2. Anlage nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Wasserendbehandlungs-Station (4).
3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Laugenaufbereitungs-Station (5).
4. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Entnahmestation (1) aus mehreren,
vorzugsweise drei Brunnenpumpen (B1,B2,B3) besteht, deren Förderleitungen (11,12 bzw. 13) für
aus dem Bereich der Schadstoffahne abgezogenes Grundwasser in eine Sammelleitung (14) münden.
5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Phasenumwandlungsstation (2)
aus einem an die Sammelleitung (14) angeschlossenen Stripper (15) besteht.
6. Anlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der von oben nach unten vom Grundwasser durchströmte Stripper (15) mit Kunststoffüllkörpern beladen ist.
7. Anlage nach Anspruch 5 oder 6, gekennzeichnet durch
einen mehrstufigen, vorzugsweise dreistufigen Stripper (15) .
8. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die über eine Leitung (26) mit
dem Kopf des Strippers (15) verbundene Abluftbehandlungsstation (3) aus mindestens einem UV-Excimerstrahler
(27,28) und einem dem bzw. den Strahlern nachgeschalteten Laugenwäscher (29) besteht.
9. Anlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahler (27,28) in Reihe geschaltet sind.
10. Anlage nach Anspruch 8 oder 9, gekennzeichnet durch eine Zuführung (32) der fotochemisch behandelten
Stripperabluft am Fuß des Laugenwäschers (29) und eine Entnahme (33) der gereinigten Stripperabluft am
Kopf des Wäschers (29).
11. Anlage nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch eine Rückführung (33) der gereinigten Stripperabluft in
den Stripper (15) unterhalb seines Füllkörperbettes jedoch oberhalb seines Sumpfes (17).
12. Anlage nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch ein Sauggebläse (34) in der Rückführung (33) zwischen
dem Laugenwäscher (29) und dem Stripper (15).
13. Anlage nach einem der Ansprüche 8 bis 12, gekennzeichnet durch einen geschlossenen Laugenkreislauf
für den Wäscher (29).
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14. Anlage nach einem der Ansprüche 8 bis 13, gekennzeichnet durch einen Kühlkreis (43,44) für die
Strahler (27,28), der aus dem Sumpf (17) des Strippers
(15) gespeist wird.
15. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 14, gekennzeichnet durch mindestens eine Entnahmeleitung
(18,19), die den Sumpf (17) des Strippers (15) mit der Wasserendbehandlungsstation (4) verbindet.
16. Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Wasserendbehandlungsstation
(4) aus einem mit Aktivkohle (21) beladenen Filter (22) besteht.
17. Anlage nach einem, der Ansprüche 3 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Laugenaufbereitungsstation
(5) aus einem vorzugsweise mit einer Heizung (39) und einem Rührwerk (41) ausgerüsteten hydrothermischen
Reaktor besteht.
18. Anlage nach einem der Ansprüche 8 bis 17, gekennzeichnet durch eine dem Wäschersumpf (37) zugeordnete
Beschickung der Laugenaufbereitungsstation (5).
19. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch einen modularen Aufbau.
20. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch einen Container, der sämtliche Komponenten
zur Luftreinigung enthält.
- 18 -
21. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 20, gekennzeichnet
durch einen Stromanschluß sowie je eine Zu- und eine Ableitung für Luft und Kühlwasser am Container.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29707912U DE29707912U1 (de) | 1997-03-24 | 1997-03-24 | Anlagen zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur Grundwassersanierung |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29707912U DE29707912U1 (de) | 1997-03-24 | 1997-03-24 | Anlagen zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur Grundwassersanierung |
| DE1997112305 DE19712305A1 (de) | 1997-03-24 | 1997-03-24 | Verfahren und Anlagen zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur Grundwassersanierung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29707912U1 true DE29707912U1 (de) | 1997-08-21 |
Family
ID=26035176
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29707912U Expired - Lifetime DE29707912U1 (de) | 1997-03-24 | 1997-03-24 | Anlagen zum Abbau von Schadstoffen aus Abluft, insbesondere zur Grundwassersanierung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29707912U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2003101590A1 (fr) * | 2002-05-30 | 2003-12-11 | Alcatel | Traitement photochimique integre des gaz |
| EP3546064A1 (de) * | 2018-03-28 | 2019-10-02 | Absoger | Reaktor und abbauverfahren auf photochemische weise mit ethylen |
-
1997
- 1997-03-24 DE DE29707912U patent/DE29707912U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2003101590A1 (fr) * | 2002-05-30 | 2003-12-11 | Alcatel | Traitement photochimique integre des gaz |
| EP3546064A1 (de) * | 2018-03-28 | 2019-10-02 | Absoger | Reaktor und abbauverfahren auf photochemische weise mit ethylen |
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