DE29706236U1 - Vorrichtung zum Bearbeiten von Platten - Google Patents
Vorrichtung zum Bearbeiten von PlattenInfo
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Description
Gebrauchsmusteranmeldung
Fa. Freund
Fa. Freund
08. April 97 8275 G /V/cs
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bearbeiten, insbesondere
zum Schneiden bzw. Ritzen, von Platten, wie z. B. Dachziegeln, Fliesen oder dergleichen.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der EP 0 565 561 Bl bekannt. Sie weist eine langgestreckte, ebene Arbeits- bzw. Grundplatte
auf, an deren Längsenden jeweils zwei Pfeiler senkrecht stehend angeordnet sind. Die Pfeiler tragen eine Führungsschiene, die
sich mit Abstand parallel über die Arbeitsplattenebene erstreckt und quermittig an der Arbeitsplatte angeordnet ist. An der Führungsschiene
ist eine Schneid- bzw. Ritzeinrichtung verschiebbar geführt, die zum Kerben einer zu bearbeitenden Platte ein
Schneidrad aufweist. Ferner ist an der Führungsschiene eine Festhalteeinrichtung befestigt, mit welcher eine zu bearbeitende
bzw. zu schneidende Platte auf der Arbeitsplatte festgespannt werden kann.
Benachbart zu einem der Pfeiler ist auf der Arbeitsplatte ein Anschlaglineal mittels eines Schwenkgelenkes befestigt. Das
Anschlaglineal ist in der Ebene der Arbeitsplatte um einen Winkel von 90° zwischen einer zur Führungsschiene parallel verlaufenden
und einer zur Führungsschiene senkrecht stehenden Stellung verschwenkbar. Das Anschlaglineal besteht aus einer steifen
Metallschiene und ist mit einer Meßskala versehen. Im Bereich der Schwenkachse ist ein Winkelmesser angeordnet, an dem der
Schwenkwinkel des Anschlaglineals abgelesen werden kann. Am Schwenkgelenk ist eine Festhalteeinrichtung vorgesehen, mit der
das Anschlaglineal in einer bestimmten Winkelstellung fixiert werden kann.
Ist das Schwenklineal in einer Winkelstellung fixiert, so können mehrere Platten durch Anlegen an das Anschlaglineal im gleichen
Winkel zur Führungsschiene ausgerichtet und mit einer entsprechenden Trennkerbe versehen werden. Die Platten werden an der
Kerbe gebrochen und weisen dann z. B. die gleiche Geometrie auf.
Diese Art von Vorrichtung zum Bearbeiten von Platten hat sich in der Praxis bewährt, da Dachziegel oder Fliesen mit guter Genauigkeit
und gleichbleibender Geometrie geschnitten werden können.
Derartige Vorrichtungen werden an gefährlichen Arbeitsorten
unter schwierigen Arbeitsbedingungen, wie &zgr;. B. beim Eindecken
eines Daches auf einer geneigten Dachkonstruktion verwendet (AT 3 99 468 B), bei welchen das Anlegen der Platten an das Anschlaglineal
einen Positionswechsel des Bedieners aus einer Arbeitsposition oder erhebliche Verrenkungen erfordern kann, wenn er
sich nicht auf der Seite der Vorrichtung befindet, von welcher die Vorrichtung einfach zugänglich und bedienbar ist.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer einfach bedienbaren Vorrichtung zum Bearbeiten von Platten.
Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den
Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft anhand der Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
einer Vorrichtung zum Schneiden von Dachziegeln,
Fig. 2a schematisch eine Draufsicht auf einen Bereich einer Arbeitsplatte mit einer Anschlageinrichtung,
• ■
Fig. 2b schematisch eine Draufsicht auf einen Bereich einer Arbeitsplatte wie in Fig. 2a, jedoch mit einer anderen
Anordnung der Anschlageinrichtung,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
einer Vorrichtung zum Schneiden von Dachziegeln,
Fig. 4a schematisch eine Draufsicht auf einen Bereich einer Arbeitsplatte mit einer Anschlageinrichtung,
Fig. 4b einen Schnitt entlang der Linie I-I in Fig. 4a,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des in Fig. 3 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiels im Bereich des Winkelmessers.
Das in Fig. 1 abgebildete erste Ausführungsbeispiel einer
Schneidvorrichtung weist eine Arbeitsplatte 1 mit einer ebenflächigen
Unterseite 2 und einer ebenflächigen Oberseite 3 und in der Draufsicht betrachtet (Fig. 2) - eine langgestreckte, an
ihren Längsendbereichen 4, 5 verjüngte Form auf. An den Endbereichen 4, 5 sind an der Oberseite, quermittig auf der Arbeitsplatte
1 und senkrecht zur Ebene der Arbeitsplatte 1 angeordnete Pfeiler 6, 7 vorgesehen. Auf den Pfeilern 6, 7 ist eine Führungsschiene
8 gelagert, die sich quermittig und parallel über die Arbeitsplatte 1 erstreckt.
Die Führungsschiene 8 besteht üblicherweise aus zwei Schienenstangen,
die parallel zueinander, einen schmalen Spalt begrenzend angeordnet sind.
Der Spalt wird von einer Schneideinrichtung 10 durchgriffen, die
einen im Spalt zwischen den Schienenstangen geführten, verschieblich lagernden Schlitten 11 aufweist. Unterhalb des
Schlittens 11 ist an der zur Arbeitsplatte 1 gewandten Seite der Schneideinrichtung 10 eine Halterung 12 für ein Schneidrad 13
angeordnet, das an der Schneideinrichtung 10 nach unten in Richtung
zur Arbeitsplatte 1 vorstehend gelagert ist.
Am Schlitten 11 ist an der von der Arbeitsplatte abgewandten Seite ein Griff 14 nach oben vorstehend ausgebildet, mit dem die
Schneideinrichtung 10 entlang der Führungsschiene 8 verschoben werden kann.
Ferner ist an und unterhalb der Führungsschiene 8 eine Festhalteeinrichtung
15 üblicher Bauart angeordnet, mit welcher eine auf der Oberseite 3 der Arbeitsplatte 1 aufliegende, zu bearbeitende
Platte 9z. B. ein Dachziegel gegen die Arbeitsplatte 1
gepreßt werden kann.
An der Unterseite 2 der Arbeitsplatte 1 ist ein Auflageelement
16 mit einem Gelenk 17 schwenkbar befestigt. Das Gelenk 17 ist am Endbereiche 4 der Arbeitsplatte 1 angeordnet. Das Auflageelement
16 weist benachbart zum Gelenk 17 einen nach unten vorstehenden Haken 18 auf, mit dem die Vorrichtung an einer Dachlatte
eingehängt werden kann, so daß das Auflageelement 16 auf einer entsprechenden Dachkonstruktion auf mehreren Dachlatten aufliegend
sitzt.
Eine Stützstrebe 19 zum Abstützen der Arbeitsplatte 1 an dem Auflageelement 16 ist an der Unterseite 2 der Arbeitsplatte 1 in
der Nähe des anderen Endbereiches 5 an einem zweiten Gelenk 20 schwenkbar mit Abstand zum ersten Gelenk 17 angeordnet, wobei
die Stützstrebe am Auflageelement 16 arretiert werden kann. Das Auflageelement 16 und die Stützstrebe 19 sind gegensinnig verschwenkbar
an der Arbeitsplatte 1 gelagert. Die Arbeitsplatte 1 kann dadurch in eine etwa horizontale Lage gebracht an dem Auflageelement
16 durch die Stützstrebe 19 abgestützt werden.
Die Vorrichtung zum Schneiden verfügt zudem über eine Anschlageinrichtung
21 (Fig. 2, 3).
Die Anschlageinrichtung 21 weist ein Verschiebelineal 22 und ein Anschlaglineal 23 auf, die endseitig miteinander gelenkig verbunden
sind. Das Verschiebelineal 22 ist eine steife Profilschiene z. B. aus Metall mit einer ebenflächigen Unterseite 25
und einer Oberseite 26, zwei Längsseitenkanten 27 und zwei Stirnseitenkanten 28. An der Oberseite 26 ist quermittig eine
sich in Längsrichtung erstreckende Nut 29 ausgebildet. Die seitlich von der Nut 29 angeordneten Randbereiche 30, 31 sind jeweils
mit einer Längenmeßskala 32 versehen. Im Bereich oder an einer Stirnseitenkante 28 des Verschiebelineals 22 ist ein
kreisscheibensegmentförmiger Winkelmesser 35 angeordnet, wobei der Winkelmesser 35 in der Draufsicht ein Kreissegment mit einer
kreisbogenförmigen Außenkante 36 und einer geradlinigen Segmentkante
3 7 bildet. Die Segmentkante 3 7 ist z. B. mit Stoß an der Stirnkante 28 des Verschiebelineals 22 angeordnet, wobei der
Winkelmesser 3 5 und das Verschiebelineal 22 miteinander fest verbunden sind. Die kreisbogenförmige Außenkante 36 deckt einen
Winkelbereich von größer als 180° und vorzugsweise von etwa 230° - 250° ab. Im Kreismittelpunkt des Kreisbogens 36 ist ein Loch
in den Winkelmesser 35 eingebracht, das von einem Gelenkstift 38 durchgriffen wird. Der Kreismittelpunkt liegt in der Verlängerung
einer durch die Quermitte des Lineals 22 verlaufender Mittenlinie 22a. Konzentrisch zum Loch ist im Abstand davon ein
kreisbogenförmig verlaufender Führungsschlitz 39 in den Winkelmesser 35 eingebracht, der ebenfalls einen Winkel von 180° umspannt
. An einer Führungsbogenschlitzkante ist eine Winkelmeßskala 4 0 aufgetragen.
Das Anschlaglineal 23 ist auf dem Winkelmesser 35 angeordnet und weist einendig, quermittig ein Gelenkloch 42 auf, das ebenfalls
von dem Gelenkstift 38 durchgriffen wird, so daß zwischen dem Winkelmesser 35 und dem Anschlaglineal 23 ein Schwenkgelenk 43
ausgebildet ist.
In das Anschlaglineal 23 ist quermittig im Abstand des Führungsbogenschlitzes
39 vom Gelenkstift 38 des Winkelmessers 35 ein Loch 44 eingebracht, in dem eine dem Schlitz 3 9 durchgreifende
Feststellschraube sitzt und auf die eine sich gegen die Schlitzkanten
abstützende Flügelmutter 45 geschraubt ist. Durch Anziehen der Flügelmutter 45 kann das Anschlaglineal am Winkelmesser
3 5 in einer bestimmten Winkelstellung bezüglich des Verschiebelineals
22 fixiert werden. Ist die Flügelmutter 45 gelöst, so kann das Anschlaglineal 23 um einen durch den Führungsschlitz 3 9
festgelegten Winkelbereich geschwenkt werden, der einen Bereich von mindetens 180° abdeckt.
Zum Fixieren der Anschlageinrichtung 21 auf der Arbeitsplatte 1 ist eine Klemmeinrichtung 48 vorgesehen. Die Klemmeinrichtung 48
ist im Quermittenbereich z. B. unter den Führungsschienen 8 auf der Oberseite 3 der Arbeitsplatte 1 benachbart zum Pfeiler 6 in
einem Endbereich 4 oder 5 angeordnet. Die Klemmeinrichtung 48 besteht aus einem im Querschnitt U-förmigen Winkeleisen mit
einem Basissteg 49, einem längeren Schenkelsteg 50 und einem kürzeren Schenkelsteg 51. Das U-förmige Winkeleisen 48a sitzt
mit seinem längeren Schenkelsteg 50 auf der Arbeitsplatte 1 auf, wobei der längere Schenkelsteg 50 sich senkrecht zur Arbeitsplatte
1 nach oben erstreckt und der Basissteg 49 etwa parallel zur Oberseite 3 der Arbeitsplatte 1 mit Abstand angeordnet ist.
Der kürzere Schenkelsteg 51 erstreckt sich vom Basissteg 49 ein Stück nach unten in Richtung zur Arbeitsplatte 1 und quer zur
Längserstreckung der Arbeitsplatte 1, d. h., quer zu einer Längslinie bzw. Werkzeugarbeitslinie 52 auf der Arbeitsplatte,
die unterhalb der Bewegungslinie des Werkzeuges 13 z. B. durch die Quermitte der Arbeitsplatte 1 verläuft.
Der Basissteg 4 9 der Klemmeinrichtung 48 weist benachbart zum längeren Schenkelsteg 50 ein Loch auf, das von einer senkrecht
zur Arbeitsplatte angeordneten, langen Schraube 53 durchgriffen wird. Die Schraube 53 sitzt fest in der Arbeitsplatte 1, wobei
auf ihrem über den Basissteg 49 vorstehenden Endbereich eine Flügelmutter 54 sitzt. Durch Festziehen der Flügelmutter 54 wird
der Basissteg 43 im Bereich des sich nicht auf der Arbeitsplatte 1 abstützenden kurzen Schenkelstegs 51 in Richtung zur Arbeits-
platte 1 abgesenkt, wobei der kürzere Schenkelsteg 51 als Klemmsteg
51 zum Festklemmen der Anschlageinrichtung 21 dient.
Die Anschlageinrichtung 21 wird hierzu mit ihrem Verschiebelineal 22 zwischen dem als Klemmsteg dienenden kürzeren Schenkelsteg
51 des Winkeleisens 4 8a und der Arbeitsplatte 1 gebracht, so daß das Verschiebelineal 22 rechtwinklig zur Längserstreckung der
Arbeitsplatte 1 ausgerichtet ist und der Klemmsteg 51 in die Nut 29 des Verschiebelineals 22 eingreift. Die Dicke des Klemmsteg
51 entspricht vorzugsweise der Weite der Klemmnut 29, so daß der Klemmsteg 51 formschlüssig in die Nut 29 des Verschiebelineals
22 eingreift und eine senkrechte Ausrichtung des Verschiebelineals 22 zur Längserstreckung der Arbeitsplatte 1 gewährleistet.
Die derart auf der Arbeitsplatte 1 fixierte Anschlageinrichtung 21 weist somit ein senkrecht zur Längserstreckung der Arbeitsplatte
1 bzw. senkrecht zur Arbeitslinie 52 angeordnetes Verschiebelineal 22 und ein mit Abstand zur Arbeitslinie 52 der
Arbeitsplatte 1 gelenkig am Winkelmesser 35 befestigtes Anschlaglineal 23 auf, das in einem gewünschten Winkel geschwenkt
und am Winkelmesser 35 durch die Flügelmutter 42 in seiner Stellung fixiert werden kann.
An das Anschlaglineal 23 kann eine zu schneidende Platte 9 wie z. B. ein Dachziegel oder eine Fliese oder dergleichen angelegt
werden, die mit der Festhalteeinrichtung 15 auf der Arbeitsplatte festgehalten und mit der Schneideinrichtung 10 entlang
der Arbeitslinie 52 der Arbeitsplatte 1 gekerbt bzw. geritzt werden, wonach die Platte 9 entlang der Kerbe gebrochen
werden kann. Zweck der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist, daß die eingebrachte Kerbe bzw. die durch das Brechen der Platte 9
erhaltene Bruchkante mit einer Außenkante der Platte 9, die beim Kerben am Anschlaglineal 23 angelegt ist, einen vorbestimmten
Winkel einschließt, der dem Winkel zwischen der Führungsschiene 8 bzw. der Arbeitslinie 52 und dem Anschlaglineal 23 entspricht
und durch das Justieren des Anschlaglineals 23 entsprechend verstellt werden können. Durch Verschieben des Verschiebeelemen-
tes 22 nach Lösen der Klemmeinrichtung 4 8 kann der Abstand des Anschlaglineals 23 von der Arbeitslinie 52 verändert werden, so
daß Ziegel unterschiedlicher Größe an vorbestimmter Stelle mit einer Schneidkerbe versehen werden können, die einen vorbestimmten
Winkel mit den Seitenkanten der Ziegel einschließen.
Das Anschlaglineal 23 kann derart verschwenkt werden, daß es mit seinem freien, dem Schwenkgelenk 43 gegenüberliegendem Ende in
Richtung zur Arbeitslinie 52 der Arbeitsplatte 1 oder auch von der Arbeitslinie 52 der Arbeitsplatte 1 weg, nach außen zeigt
(Fig. 2a) . Das Anschlaglineal 23 kann somit mit beliebigem Winkel gegenüber der Arbeitslinie 52 der Arbeitsplatte 1 angeordnet
werden, so daß eine gewinkelte Schnittkante an der zu schneidenden Platte 9 entsprechend frei durch Justieren des
Anschlaglineales 23 festgelegt werden kann.
Zudem kann die seitliche Anordnung des Anschlaglineals 23 bezüglich
der Arbeitslinie 52 an der Arbeitsplatte 1 vertauscht werden (Fig. 2a, 2b), indem lediglich das Verschiebelineal 22 an
der Klemme 4 8 gelöst und mit dem Anschlaglineal 23 und dem Winkelmesser 35 an der von der Arbeitslinie 52 gegenüberliegenden
Seite unter die Klemmeinrichtung 48 geschoben und mit der Klemmeinrichtung 4 8 wieder fixiert wird. Da das Schwenkgelenk 4 3
einen Verschwenkbereich von zumindest 180° aufweist, kann das Anschlaglineal 23 dazu in eine Stellung gebracht werden, die in
Richtung auf den anderen Endbereich 5 der Arbeitsplatte 1 zeigt.
Die erfindungsgemäße Anschlageinrichtung 21 kann somit in einer
entgegengestzten Anordnung fixiert werden, so daß die Arbeitsvorrichtung von beiden Seiten neben der Arbeitslinie 52 bedient
werden kann. Ein Benutzer der Vorrichtung kann frei wählen, an welcher Längsseite der Arbeitsplatte 1 das Anschlaglineal 23
angeordnet sein soll. Der Benutzer ist somit frei in der Wahl der Seite, von der er die Arbeitsvorrichtung bedienen will. Dies
ist eine erhebliche Erleichterung beim Einsatz unter schwierigen Arbeitsbedingungen, wie z. B. beim Arbeiten auf einer geneigten
Dachkonstruktion.
Das Schwenkgelenk 43 der Anschlageinrichtung 21 wird mit Abstand zur Arbeitslinie 52 der Arbeitsplatte 1 angeordnet. Dieser Abstand
kann durch Verschieben des Verschiebelineals 22 variiert und da am Verschiebelineal 22 eine Längenmeßskala 32 vorgesehen
ist, exakt justiert werden. Dieser Abstand des Schwenkgelenkes 43 zur Arbeitslinie 52 bzw. der Abstand zwischen dem Anschlaglineal
23 und der Arbeitslinie 52 bzw. der Abstand der an dem Anschlaglineal 23 anliegenden Kante der zu schneidenden Platte 9
und der Schnittkante, ist frei wählbar, so daß zum Verwinkeln eine weitere Einstellmöglichkeit zum Festlegen der Geometrie der
geschnittenen Platte gegeben ist.
Durch die Verstellmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Anschlageinrichtung
21 kann das Anschlaglineal 23 derart positioniert werden, daß eine zu schneidende Platte 9 zentral auf der Arbeitsplatte
1 unter dem gewünschten Schnittwinkel an das Anschlaglineal 23 angelegt werden kann. Hierdurch kann die Länge
der Arbeitsplatte 1 kurz gehalten werden bzw. es können auch relativ große Platten 9 unter dem gewünschten Winkel geschnitten
werden, da die Platten 9 zentral auf der Arbeitsplatte 1 aufgelegt werden können.
Ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung
ist in den Figuren 3 bis 5 dargestellt, das im wesentlichen dem ersten Ausführungsbeispiel entspricht; demgemäß
sind gleiche Teile mit gleichem Bezugszeichen versehen.
Das zweite Ausführungsbeispiel weist wiederum eine Arbeitsplatte 1, mit einer sich quermittig und parallel über der Arbeitsplatte
1 erstreckenden Führungsschiene 8 auf. An der Führungsschiene 8 ist eine Schneideinrichtung 10 zum Ritzen einer zu bearbeitenden
Platte 9 verschieblich gelagert.
An der Führungsschiene 8 ist eine Festhalteeinrichtung 15 angeordnet,
die aus zwei dreiecksförmigen Anschlägen 15a besteht, welche mit einer langen Dreiecksbasisseite 60 in Richtung zur
Arbeitsplatte 1 weisend an der Führungsschiene 8 gelenkig befe-
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stigt sind. Die Führungsschiene 8 ist einendig bzw. im Gelenk 61
am Pfeiler 6 schwenkbar angeordnet. Der andere Pfeiler 7 ist mit einem vertikalen Durchgangsschlitz 62 versehen, der von der
Führungsschiene 8 mit einem über die Arbeitsplatte 1 vorstehenden Handgriff 63 durchgriffen wird. Etwa auf Höhe der Arbeitsplatte
1 ist ein zweiter Handgriff 64 parallel zum ersten Handgriff 63 angeordnet. Im Durchgangsschlitz 62 des Pfeilers 7 ist
ein Federelement (nicht dargestellt) vorgesehen, welches die Führungsschiene 8 weg von der Arbeitsplatte 1 in Richtung zum
oberen Endbereich des Pfeilers 7 drückt.
Die Anschlageinrichtung 21 weist wiederum ein Verschiebelineal 22 und ein Anschlaglineal 23 auf, die endseitig miteinander
gelenkig verbunden sind (Fig. 4a, 4b). Das Verschiebelineal 22 ist aus einem steifen U-Profil mit einer Basiswandung. 65 und
zwei Seitenwandungen 66 ausgebildet, wobei die Seitenwandungen 66 mit ihren freien Endkanten 67 nach unten weisend, auf der
Arbeitsplatte 1 aufliegend angeordnet sind. Die Seitenwandungen 66 sind in Richtung zu ihren freien Endkanten 67 verjüngt ausgebildet,
so daß die durch das U-förmige Profil des Verschiebelineals 22 begrenzte Ausnehmung 68 einen trapezförmigen, sich zur
Öffnung der Ausnehmung 68 erweiternden Querschnitt aufweist. Das Verschiebelineal 22 ist mit einem quermittig angeordneten, sich
über die Längserstreckung des Verschiebelineals 22 erstreckenden Längsschlitz 69 versehen.
An der Arbeitsplatte 1 ist ein Führungssteg 70 quer zur Arbeitslinie
52 angeordnet. Der Führungssteg 70 ist als Flachsteg mit einem trapezförmigen Querschnitt und einer Deckenfläche 71 und
zwei Seitenflächen 72 ausgebildet. Der Querschnitt des Führungssteges 70 stimmt mit dem Querschnitt der Ausnehmung 68 des Verschiebelineals
22 überein. Im Bereich der Längsmitte des Flachsteges 70, der mit der Arbeitslinie 52 zusammenfällt, ist eine
Gewindebohrung eingebracht, in welche eine Flügelschraube 80 einschraubbar ist.
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Zum Fixieren der Anschlageinrichtung 21 wird diese mit ihrem Verschiebelineal 22 auf den Flachsteg 70 aufgesetzt, so daß die
Seitenwandungen 66 des Verschiebelineals 22 formschlüssig an den Seitenflächen 72 des Führungssteges 70 anliegen, und das Verschiebelineal
22 exakt senkrecht zur Arbeitslinie 52 ausgerichtet ist. Das Verschiebelineal 22 ist mittels der Flügelschraube
80 am Führungssteg 70 fixiert, die den Längsschlitz 69 durchgreift und mit ihrem Kopf bzw. einer Unterlegscheibe 81 die
Begrenzungskanten des Längsschlitzes 69 übergreift.
Durch Lösen der Flügelschraube 8 0 wird das Verschiebelineal 22 freigegeben, so daß es längs des Führungssteges 70 verschoben
werden oder auch mit dem Anschlaglineal 23 auf der entgegengesetzten Seite der Arbeitslinie 52 angeordnet werden kann. Durch
Festziehen der Flügelschraube 80 wird das Verschieblineal 22 in einer neu justierten Position auf der Arbeitsplatte 1 fixiert.
Mit der so auf der Arbeitsplatte 1 verschiebbaren Anschlageinrichtung
21 kann die Lage einer zu bearbeitenden Platte 9 frei festgelegt werden, wobei die auf der Arbeitsplatte 1 aufliegende,
zu schneidende Platte 9 an das Anschlaglineal 23 angesetzt wird und durch Niederdrücken der Führungsschiene 8 am Handgriff
63 in seiner Lage fixiert wird, so daß die Platte 9 entlang der Arbeitslinie 52 exakt geritzt werden kann.
Das zweite Ausführungsbeispiel entspricht in der Funktion dem ersten Ausführungsbeispiel, wobei die Ausbildung des Verschiebelineals
22 und des Flachsteges 70 etwas einfacher und kostengünstiger ist, als das Vorsehen der Klemmeinrichtung 48 mit
seinem im Querschnitt U-förmigen Winkeleisen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß sich wesentliche
Vorteile der Erfindung dadurch ergeben, daß das Schwenkgelenk 43 an dem das Anschlaglineal 23 schwenkbar angeordnet ist, in unterschiedlichen
Positionen auf der Arbeitsplatte insbesondere beidseitig von der Arbeitslinie 52 festlegbar ist. Im oben dargestellten
Ausführungsbeispiel wird dies mittels der des Ver-
schiebelineal 22 und das Anschlaglineal 23 aufweisenden Anschlageinrichtung
21 realisiert. Dies ist eine zweckmäßige, einfache Ausführungsform der Erfindung. Andere Ausführungsformen
der Erfindung bezüglich der beidseitigen Anordnung des Anschlaglineals 23 kann der Fachmann aufgrund obiger Lehre ohne erfinderische
tätig zu werden auffinden.
Es liegt z. B. auch im Rahmen der Erfindung, anstelle des Verschiebelineals 22 eine fest auf der Arbeitsplatte 1 befestigte
Führungsschiene vorzusehen, die senkrecht zur Arbeitslinie 52 der Arbeitsplatte 1 ausgerichtet ist und an der beidseitig das
Anschlaglineal 23 verwinkelbar und verschiebbar sowie abnehmbar angeordnet werden kann.
Es liegt z. B. im Rahmen der Erfindung, den Winkelmesser an seiner Unterseite mit beispielsweise Haltestiften zu versehen,
die in entsprechende Löcher an der Arbeitsplatte einsteckbar sind, wobei mehrere Sätze von Haltelöchern auf der Arbeitsplatte
vorgesehen sind, so daß der Winkelmesser, an dem das Anschlaglineal schwenkbar angeordnet ist, in unterschiedlichen Positionen
auf der Arbeitsplatte anordbar ist.
Claims (1)
- Gebrauchsmusteranmeldung 8275 G/V/csFa. Freund & Cie. 17. März 1997Ansprüche1. Vorrichtung zum Bearbeiten, insbesondere zum Schneiden von Platten, wie z. B. Dachziegel, Fliesen oder dergleichen, mit einer Arbeitsplatte (1) , auf welcher Werkzeug zum Bearbeiten der Platte (9) anordbar ist, mit welchem die Platte entlang einer Arbeitslinie (52) bearbeitbar ist, wobei auf der Arbeitsplatte (1) ein Anschlaglineal (23) in unterschiedlichen Winkelstellungen anordbar ist, an das die zu bearbeitende Platte (9) angelegt werden kann, um in einer bestimmten Stellung bezüglich der Arbeitslinie (52) ausgerichtet zu sein,
dadurch gekennzeichnet,daß das Anschlaglineal (23) an einem Halteelement (22, 35) angeordnet ist, das an unterschiedlichen Positionen, insbesondere beidseitig von der Arbeitslinie (52) , auf der Arbeitsplatte (1) anordbar und mittels einer an der Arbeitsplatte (1) angeordneten Halteeinrichtung (48; 70, 80) fixierbar ist.2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,daß das Anschlaglineal (23) mit einem Schwenkgelenk (43) an der Halteeinrichtung (48) angelenkt ist.. Vorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet,daß die das Halteelement fixierende Halteeinrichtung (48) so ausgebildet ist, daß das Halteelement (22, 35) in unterschiedlichen Abständen zur Arbeitslinie (52) anordbar ist.4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,daß das Halteelement (22, 35) quer zur Arbeitslinie (52) verschieblich auf der Arbeitsplatte (1) angeordnet ist.5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,daß das Halteelement ein Verschiebelineal (22) aufweist, das über das Schwenkgelenk (43) mit dem Anschlaglineal (23) gelenkig verbunden ist.6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,daß das Schwenkgelenk (43) so ausgebildet ist, daß das Anschlaglineal (23) und das Verschiebelineal (22) um einen Schwenkwinkel von zumindest 180°, vorzugsweise 200° bis 250°, zueinander verschwenkbar sind.7. Vorrichtung nach Anspruch 5 und/oder 6, dadurch gekennzeichnet,daß das Verschiebelineal (22) eine steife Profilschiene aus Metall einer ebenflächigen Oberseite (26) , zwei Längsseitenkanten (27) und zwei Stirnseitenkanten (28) ist.8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,daß an einem Ende des Verschiebelineals (22) , an dem das Schwenkgelenk (43) ausgebildet ist, ein Winkelmesser (35) angeordnet ist.9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,daß der Winkelmesser (35) in der Draufsicht die Form eines Kreissegments mit einer kreisbogenförmigen Außenkante (36) und einer geradlinigen Segmentkante (37) aufweist, wobei die Segmentkante (37) mit Stoß an einer der Stirnseitenkanten (28) des Verschiebelineals (22) angeordnet ist undam Kreismittelpunkt der kreisbogenförmigen Außenkante (36) das Schwenkgelenk (43) angeordnet ist.10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,daß konzentrisch zum Mittelpunkt der Außenkante (36) bzw. zum Schwenkgelenk (43) ein Führungsbogenschlitz (39) in den . Winkelmesser (35) eingebracht ist, der einen Winkelbereich von zumindest 180°, vorzugsweise 200° - 260°, abdeckt.11. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,daß an einer Fuhrungsbogenschlitzkante des Führungsbogenschlitzes (39) eine Winkelmeßskala (40) auf den Winkelmesser (35) aufgetragen ist.12. Vorrichtung nach Anspruch 10 und/oder 11, dadurch gekennzeichnet,daß zum Fixieren der Winkelstellung zwischen dem Verschiebelineal (22) und dem Anschlaglineal (23) in dem Bereich oberhalb des Führungsschlitzes (39) in das Anschlaglineal (23) ein Loch (44) eingebracht ist, wobei der Führungsschlitz (39) und das Loch (44) von einem Fixierelement, wie z. B. einer Feststellschraube durchgriffen werden, die von einer Flügelmutter (45) gesichert ist.13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet,daß die Halteeinrichtung eine Klemmeinrichtung (48) aufweist, die etwa quermittig auf der Oberseite (3) der Arbeitsplatte (1) in einem Endbereich (4, 5) der Arbeitsplatte (1) angeordnet ist.14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,daß die Klemmeinrichtung (4 8) einen Klemmbacken (51) aufweist, der in eine an der Oberseite (26) des Verschieben-neals (22) quermittig und sich über die Längserstreckung des Verschiebelineals (22) erstreckende Nut (29) vorzugsweise formschlüssig eingreift, wobei der Klemmbacken (51) senkrecht zur Arbeitslinie (52) der Arbeitsplatte (1) ausgerichtet ist, so daß durch Eingreifen des Klemmbackens (51) in die Nut (29) das Verschiebelineal (22) senkrecht zur Arbeitslinie (52) ausgerichtet wird.15. Vorrichtung nach Anspruch 13 und/oder 14, dadurch gekennzeichnet,daß die Klemmeinrichtung (48) aus einem im Querschnitt U-förmiges Winkeleisen mit einem Basissteg (49) , einem längeren Schenkelsteg (50) und einem kürzeren Schenkelsteg (51) besteht, wobei die Klemmeinrichtung (48) mit ihrem längeren Schenkelsteg (50) an der Arbeitsplatte (1) befestigt ist, so daß der längere Schenkelsteg (50) sich senkrecht zur Arbeitsplatte (1) nach oben erstreckt und der Basissteg (43) etwa parallel zur Oberseite (3) der Arbeitsplatte (1) mit Abstand angeordnet ist, und der kürzere Schenkelsteg (51) sich ein Stück von dem Basissteg (43) in Richtung zur Arbeitsplatte (1) erstreckt, undder Basissteg (4 9) ein Loch benachbart zum längeren Schenkelsteg (43) aufweist, das von einer senkrecht zur Arbeitsplatte (1) angeordneten Schraube (53) durchgriffen wird, wobei an dem über den Basissteg (49) vorstehenden Endbereich der Schraube (53) eine Flügelmutter (54) sitzt, so daß durch Festziehen der Flügelmutter (54) der kürzere Schenkelsteg (51) in Richtung zur Arbeitsplatte (1) absenkbar ist, wobei der kürzere Schenkelsteg als Klemmbacken (51) zum Festklemmen des Verschiebelineals (22) dient.16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet,daß das Verschiebelineal (22) aus einem steifen U-Profil mit einer Basiswandung (65) und zwei Seitenwandungen (66) ausgebildet ist und eine U-förmige Ausnehmung (68) begrenzt, und auf der Arbeitsplatte (1) ein Führungssteg (70)ausgebildet ist, der quer zur Arbeitslinie (52) angeordnet ist und auf welchem das Verschiebelineal (22) mit seiner Ausnehmung (68) formschlüssig aufgesetzt und fixiert werden kann.17. Vorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,daß das Verschiebelineal (22) mit einem sich über die Längserstreckung des Verschiebelineals (22) erstreckenden Längsschlitz (69) versehen ist, der von einer Flügelschraube (80) zur Fixierung des Verschiebelineals (22) durchgriffen werden kann, welche in eine Gewindebohrung am Führungssteg (70) eingreift.18. Vorrichtung nach Anspruch 16 und/oder 17, dadurch gekennzeichnet,daß der Führungssteg (70) als Flachsteg mit trapezförmigen Querschnitt ausgebildet ist und der Querschnitt des Führungssteges mit dem Querschnitt der Ausnehmung (68) des Verschiebelineals (22) übereinstimmt.19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,daß das Werkzeug zum Bearbeiten der Platte eine Schneideinrichtung (10) ist.20. Vorrichtung nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,daß die Schneideinrichtung (10) an einer Führungsschiene(8) verschieblich angeordnet ist, wobei an der Führungsschiene (8) zumindest ein Anschlag (15a) angeordnet ist und die Führungsschiene (8) an einem Ende schwenkbar gelagert ist, so daß der als Festhalteeinrichtung (15) dienende Anschlag (15a) zur Fixierung einer zu schneidenden Platte(9) niedergedrückt werden kann.21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet,daß an der Unterseite (2) der Arbeitsplatte ein Haltegestell vorgesehen ist, das ein Auflageelement (16) zur Auflage auf einer geneigten Dachkonstruktion aufweist, wobei das Auflageelement mit einem Gelenk (17) schwenkbar an der Arbeitsplatte (1) befestigt ist.22. Vorrichtung nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,daß im Bereich des Gelenks (17) zwischen dem Auflageelement (16) und der Arbeitsplatte (1) an dem Auflageelement ein nach unten vorstehender Haken (18) ausgebildet ist, so daß die Vorrichtung an einer Dachlatte oder dergleichen eingehängt werden kann und mit seinem Auflageelement (16) auf beispieslweise mehreren Dachlatten verkippsicher abgestützt ist.23. Vorrichtung nach Anspruch 21 und/oder 22,
dadurch gekennzeichnet,daß an der Unterseite (2) der Arbeitsplatte (1) eine Stützstrebe (19) an einem zweiten Gelenk (20) schwenkbar mit Abstand zum ersten Gelenk (17) angeordnet ist, wobei die Stützstrebe (19) in das Auflageelement (16) eingreifen kann, so daß die Arbeitsplatte (1) in einer etwa horizontalen Lage auf dem Auflageelement (16) abgestützt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29706236U DE29706236U1 (de) | 1997-04-08 | 1997-04-08 | Vorrichtung zum Bearbeiten von Platten |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29706236U DE29706236U1 (de) | 1997-04-08 | 1997-04-08 | Vorrichtung zum Bearbeiten von Platten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29706236U1 true DE29706236U1 (de) | 1998-08-06 |
Family
ID=8038612
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE29706236U Expired - Lifetime DE29706236U1 (de) | 1997-04-08 | 1997-04-08 | Vorrichtung zum Bearbeiten von Platten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29706236U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| ITMI20091652A1 (it) * | 2009-09-28 | 2011-03-29 | Cantecno Srl | Tagliapiastrelle manuale per grandi formati. |
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- 1997-04-08 DE DE29706236U patent/DE29706236U1/de not_active Expired - Lifetime
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