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DE29706568U1 - Beleuchtungsvorrichtung - Google Patents

Beleuchtungsvorrichtung

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DE29706568U1
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OHLOW STEFAN
Original Assignee
OHLOW STEFAN
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    • E04B2/96Curtain walls comprising panels attached to the structure through mullions or transoms
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Description

Beschreibung:
Beleuchtungsvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung mit Lichtleitfasern, welche an einem Ende zu mindestens einem Bündel zusammengefaßt sind, in welches das Licht einer Lichtquelle eingespeist wird. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Lichteinspeisung in eine Randfläche einer flachen, im wesentlichen transparenten Scheibe, insbesondere einer Glas- oder Acrylglasscheibe.
Zu unterschiedlichen Zwecken werden Lichtstrahlen in die Randflächen transparenter Scheiben eingespeist. Beispielsweise ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster 89 09 067 eine Lichtleiste für einen Regaleinsatz mit in regelmäßigen Abständen angeordneten Leuchtdioden bekannt, welche auf den Rand einer transparenten Scheibe aufgesetzt ist, auf deren Vorderfläche eine Information, beispielsweise eine Beschriftung, bestehend aus einer undurchsichtigen oder einer mattierten Fläche angebracht ist. Durch die Lichteinspeisung in den Scheibenrand entsteht ein gut sichtbarer Kontrast zur Informationsfläche, und die Scheibe kann als Informationsoder Werbeanzeige verwendet werden. Die US-PS 5 165 187 zeigt eine ähnliche Vorrichtung, bei der jedoch das Licht über Lichtleitfasern eingespeist wird, welche einzeln an dem Rand der transparenten Scheibe befestigt (z.B. festgeklebt) werden. Die Verwendung von Lichtleitfasern hat den Vorteil, daß eine einzige Lichtquelle verwendet werden kann, welche das Licht in die zu einem Bündel zusammengefaßten Lichtleitfasern einstrahlt, wobei das Licht durch die aufgefächerten und entlang der Randfjläche der Scheibe verteilten Lichtleitfasern gleichmäßig auf diese Randfläche verteilt wird.
Eine Weiterbildung dieser bekannten Informations- oder Werbeanzeigen, bei denen die Darstellungen in die Oberfläche der Scheibe eingeätzt oder eingefräßt sind, geht aus dem deutschen Gebrauchsmuster 295 06 455 des Anmelders hervor. Hier sind die Lichtleitfasern in einer Randeinfassung der transparenten Scheibe derart aufgenommen und befestigt, daß sie an einer Austrittsfläche der Randeinfassung münden, welche dem Rand der transparenten Scheibe gegenüberliegt. Diese Ausführungsform weist den Vorteil auf, daß mit der Randeinfassung eine Beleuchrungsleiste hergestellt wird, welche auf einfache Art an der transparenten Scheibe befestigt werden kann. Ein aufwendiges Ankleben der einzelnen Lichtleitfasern an den Scheibenrand entfällt
damit. Die Beleuchtungseinheit und die Anzeigescheibe können separat als jeweils abgeschlossene Baugruppe hergestellt werden.
Die in dem Gebrauchsmuster 295 06 455 beschriebene Randeinfassung weist allerdings den Nachteil auf, daß sie sehr aufwendig in der Herstellung war. Zur Fixierung der Lichtleitfasern in der Randeinfassung ist das Ausgießen eines Metallprofils mit einem Kunstharz vorgesehen. Derartige Kunstharze, welche dazu geeignet sind, Lichtleitfasern einzubinden, ohne sie zu zerstören, sind sehr teuer. Der Ausgieß- und Abbindevorgang ist zudem sehr arbeits- und zeitaufwendig.
10
Darüber hinaus ist die bekannte Randeinfassung nur bei transparenten Scheiben anwendbar, die mindestens einen frei liegenden Rand aufweisen. Sie kann nicht universell eingesetzt werden, beispielsweise zur Beleuchtung von Fensterscheiben in Gebäudefassaden oder gar als separates Beleuchtungselement.
15
Aufgabe der Erfindung ist es, eine einfache und kostengünstige Beleuchtungsvorrichtung vorzuschlagen, die universell einsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß sie mindestens einen länglichen Haltekörper umfaßt, welcher mit im Abstand zueinander angeordneten Kanälen versehen ist, in welche die anderen Enden der Lichtleitfasern einfügbar und befestigbar sind, und daß der Haltekörper in einen Hohlraum derart einfügbar ist, daß seine Austrittsfläche, in welche die Austrittsöffnungen der Kanäle münden, in Lichtabstrahlrichtung orientiert ist, wobei die Eintrittsöffnungen der Kanäle in mindestens einer von der Austrittsfläche verschiedenen Eintrittsfläche des Haltekörpers münden.
Der längliche Haltekörper kann in einem einfachen und kostengünstigen Verfahren, beispielsweise im Kunststoff-Spritzgießverfahren hergestellt werden. In seine Kanäle können die Enden der einzelnen Lichtleitfasern, deren gegenüberliegenden Enden von dem Projektor mit Licht versorgt werden, eingefügt werden, so daß die Endfläche der Lichtleitfasern in der Austrittsfläche des Haltekörpers liegen. Bei Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Lichtzufuhr zum Rand einer Scheibe liegt die Austrittsfläche des Haltekörpers gegen die Randfläche der Scheibe an.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann aber auch als separate Beleuchtungsvorrichtung, beispielsweise als Hängeleuchte oder als in eine Deckenfläche oder
.*\*#Q7G961
Bodenfläche integriertes Leuchtband verwendet werden. Im Fall der Verwendung als Leuchte kann der Haltekörper in ein Hohlprofil eingefaßt werden, welches den Leuchtenkörper bildet. Die Lichtleitfasern werden dieser Leuchte in Form eines ummantelten Faserbündels zugeführt. Alternativ kann die Leuchte mit einer starren Befestigung an einer Decke oder Wand befestigt werden, wobei das Lichtleitfaserbündel innerhalb der Befestigungsvorrichtung (beispielsweise einem Hohlstab) zur Leuchte geführt werden kann.
Die Anzahl und der Abstand der Kanäle und der Austrittsöffnungen dieser Kanäle in der Austrittsfläche können je nach Anwendungsfall gewählt werden. Alternativ kann eine große Kanalzahl mit relativ eng nebeneinander liegenden Austrittsöffnungen vorgesehen werden, welche je nach Einsatzzweck vollständig oder nur teilweise mit Lichtleitfasern versehen werden.
Die Fixierung der Lichtleitfasern in den Kanälen der Haltekörper erfolgt vorzugsweise durch Klemmung. Die Kanalbreite ist hierfür etwas kleiner zu wählen als der Durchmesser einer Lichtleitfaser. Insbesondere zur Erzielung einer optimalen Klemmung ist die Verwendung eines thermoplastischen Kunststoffs zur Hersteilung des Haltekörpers vorteilhaft, da ein derartiger Kunststoff die notwendige elastische Nachgiebigkeit zur klemmenden Aufnahme der Lichtleitfasern aufweist.
Die Kanäle sollten gleichmäßig gekrümmt sein, so daß die Lichtleitfasern, welche im wesentlichen in Längsrichtung innerhalb des Hohlprofils zur Einfassung des Scheibenrandes verlaufen, von dieser Längsrichtung entlang der Kanalerstreckung mit definierter Krümmung in die lotrecht zur Austrittsfläche des Haltekörpers liegende Richtung, d.h. um etwa 90° umgelenkt werden. Das Einhalten einer definierten, nicht übermäßig starken Krümmung ist notwendig, um eine unerwünschte Dämpfung des Lichtdurchtritts durch die Lichtleitfaser aufgrund übermäßiger Krümmung oder Knickung der Lichtleitfaser zu verhindern. Beim Fixieren der Lichtleitfasern durch Kunstharz gemäß dem Stand der Technik kann die Knickgefahr nie vollständig ausgeschlossen werden. Im Bereich der Eintrittsöffnungen sollten die Kanäle möglichst parallel zur Längsrichtung der Haltekörper verlaufen, d.h. mit dieser Längsrichtung einen einem möglichst spitzen Winkel bilden.
Gegebenenfalls können die Eintrittsöffnungen einer Hälfte der Kanäle zum einen Ende des Haltekörpers hinweisen und die Eintrittsöffnungen der anderen Hälfte der Kanäle zum anderen Ende des Haltekörpers hinweisen. In diesem Fall ist es möglich,
einen Lichtleitfaserstrang von dem ersten Ende des Scheibenrandes und einen zweiten Lichtleitfaserstrang von dem zweiten Ende des Scheibenrandes aus zuzuführen. Dies ist insbesondere bei besonders langen Scheiben vorteilhaft.
Die Austrittsöffnungen der Kanäle sollten möglichst gegenüber der Mittellinie der Randfläche der Scheibe liegen. Um dies zu erreichen, kann der Haltekörper aus zwei Teilkörpern bestehen, welche entlang zweier komplementärer, sich in Längsrichtung des Haltekörpers erstreckender Kontaktflächen aneinandergefügt sind. Die Kanäle können in mindestens eine der Kontaktflächen eingeformt sein. Vorzugsweise weisen beide Kontaktflächen Kanäle auf. Auf diese Weise kann die Gesamtzahl der Kanäle pro Längeneinheit des Haltekörpers erhöht werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung sind die Kanäle in jeder Haltefläche derart angeordnet, daß ihre Eintrittsöffnungen abwechselnd zum linken und zum rechten Ende des Haltekörpers hinweisen. Da keine zu große Krümmung vorgesehen werden darf, haben die Kanäle eine bestimmte Mindesterstreckung in Längsrichtung des Haltekörpers. Um eine ausreichend hohe Kanaldichte zu erzeugen, kreuzen jeweils zwei benachbarte Kanäle einander. Im Bereich dieser Kreuzungspunkte muß die zur Bildung der Kanäle in die Kontaktfläche eingeformte Aussparung die Tiefe des doppelten Durchmessers der Lichtleitfasern aufweisen, damit in den beiden einander kreuzenden Kanälen jeweils eine Lichtleitfaser aufgenommen werden kann und die zwei Lichtleitfasern vollständig in die Kanäle hinein versenkt werden können.
Im Bereich der Austrittsöffnungen der Kanäle kann eine Linse vorgesehen werden, mit der der Abstrahlwinkel der Lichtleitfasern variiert werden kann. Die Linse ist insbesondere dann einzusetzen, wenn die Beleuchtungsvorrichtung nicht zur Lichtzufuhr zu einem Scheibenrand sondern zum Ausleuchten eines Raumes verwendet werden soll.
Beim Anbringen des Haltekörpers an der Randfläche der Scheibe kann zwischen der Austrittsfläche des Haltekörpers und dieser Randfläche ein Inversionsgel aufgetragen werden. Dieses Inversionsgel vermeidet eine Dämpfung des eingespeisten Lichtes, welche entstehen würde, wenn das Licht aus der Austrittsfläche der Lichtleitfaser über einen kurzen luftgefüllten Abschnitt in die Randfläche der Scheibe eingespeist würde.
Die beiden angesprochenen Teilkörper sind vorzugsweise mit miteinander fluchtenden Bohrungen zur Aufnahme einer Verbindungsschraube versehen. Weiterhin können an den gegeneinander anliegenden Kontaktflächen der Teilkörper ineinandergreifende Verbindungselemente, insbesondere Zapfen und Zapfenaufnahmen vorgesehen werden. Die Enden der Teilkörper können mit ineinanderfügbaren Verbindungselementen versehen sein, welche sich entweder in Längsrichtung oder zur Außenseite der Teilkörper erstrecken. Auf diese Weise können die Teilkörper durch Anfügen weiterer Teilkörper in Längsrichtung verlängert werden. Wie weiter unten in der Zeichnungsbeschreibung verdeutlicht wird, können die einzelnen Verbindungselemente und Bohrungen derart an einer einzigen Ausführungsform der Teilkörper angeordnet sein, daß diese Ausführungsform die beiden einander gegenüberliegenden Teilkörper bildet und die paßgenaue Lage der Verbindungselemente und Bohrungen zueinander gewährleistet.
An den Außenflächen der Haltekörper können Rastaufnahmen vorgesehen sein, welche mit Rastkörpern innerhalb des Hohlprofils zusammenwirken, so daß der Haltekörper innerhalb des Hohlprofils in seiner Lage fixiert ist.
Ein spezielles Hohlprofil, welches zur Randeinfassung einer Scheibe, die eine Anzeigefläche bildet, vorgesehen ist, ist in Längsrichtung geteilt und besteht aus zwei Teilprofilen. Diese Teilprofile werden ebenfalls mit den die Bohrungen der Rastkörper durchgreifenden Verbindungsschrauben miteinander verschraubt. Die beiden Teilprofile sollten Rastkörper aufweisen, welche in komplementäre Rastausnahmen der Scheibe der Anzeigevorrichtung eingreifen. Je nach Länge und Tiefe des Eingriffsbereichs kann eine feste Verbindung zwischen dem Hohlprofil und der Scheibe geschaffen werden. Das Hohlprofil kann sogar als Befestigungsvorrichtung für die Scheibe z.B. an einer Wand oder einer Decke eines Raumes dienen.
In dem der Scheibenaufnahme gegenüberliegenden Bereich weisen die Teilprofile Rückenstege auf, welche im wesentlichen fest gegeneinander liegen. Innerhalb der Rückenstege der Teilprofile sollte ein Aufnahmekanal für eine Dichtung vorgesehen sein, damit das Eindringen von Staub oder Feuchtigkeit in das Hohlprofil vermieden wird.
Wie bereits eingangs angesprochen, ist ein wesentlicher Vorteil der Verwendung des Haltekörpers die Möglichkeit, eine derartige Beleuchtungsvorrichtung universell einsetzbar ist und auch mit herkömmlichen Scheibeneinfassungen, beispielsweise mit
Spiegelrahmen oder Bilderrahmen aber auch mit den Rahmen von Fensterscheiben, in Gebäudefassaden kombiniert werden kann. Jedes hohle Rahmenprofil ist zur Aufnahme eines erfindungsgemäßen Haltekörpers geeignet. Da bei modernen Außenfenstern in der Regel Isolierglasscheiben verwendet werden, welche zwei zueinander parallele Scheiben aufweisen, ist der Haltekörper so auszubilden, daß seine Austrittsfläche gegen die Randfläche einer der beiden Scheiben der Isolierglasscheibe anliegt. Vorzugsweise ist ein Klemmelement vorgesehen, welches den Haltekörper innerhalb des Hohlprofils derart fixiert, daß seine Austrittsfläche gegen die Randfläche der Scheibe anliegt.
Aufgrund der räumlichen Platzverhältnisse innerhalb eines Hohlprofils zur Einfassung einer üblichen Isolierglasscheibe kann es notwendig sein, das Lichtleitfaser-Bündel in einem Hohlraum zwischen den beiden Scheiben der Isolierglasscheibe anzuordnen, so daß die Enden der Lichtleitfasern, welche im wesentlichen auf der Mittellinie der Randfläche einer der beiden Scheiben münden, durch den Haltekörper nicht nur in der Mittelebene der Scheibe, sondern auch quer zur Scheibe umgelenkt werden müssen. In diesem Fall liegt die Eintrittsfläche des Haltekörpers rechtwinklig zur Austrittsfläche des Haltekörpers. Der erste Teilkörper des Haltekörpers ist als Viertel eines Rundstabes ausgebildet, wobei die Kontaktfläche die zylindermantelförmige Außenfläche bildet. Der zweite Teilkörper weist ebenfalls als Kontaktfläche einen 90° umspannende Teilfläche einer Zylindermantelfläche auf, die hier jedoch konkav verläuft. Die Außenkontur des zweiten Teilkörpers ist in Abhängigkeit von den räumlichen Verhältnissen innerhalb des Hohlprofils, welches den Scheibenrahmen bildet, zu wählen.
Weitere Vorzüge und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. Die Zeichnungen zeigen in
Fig. 1 eine schaubildliche Explosionszeichnung einer ersten Ausführungsform der Erfindung mit aus zwei Teilprofilen bestehendem Hohlprofil,
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Vorrichtung aus Fig. 1,
Fig. 3 einen Längsschnitt durch die Vorrichtung aus Fig. 1,
Fig. 4 die schaubildliche Darstellung einer Explosionszeichnung einer alternativen Ausfuhrungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung und
Fig. 5 eine Schnittzeichnung der Vorrichtung aus Fig. 4.
-7-
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Vorrichtung umfaßt zwei Teilprofile 1, z.B. aus Aluminium, zur Bildung eines Hohlprofils 2. Zum dichten Abschluß des Hohlprofils 2 weisen die Teilprofile 1 gegeneinanderstoßende Rückenstege 3 auf. Parallel zu den Rückenstegen 3 sind Haltestege 4 angeordnet, welche zusammen mit den Rückenstegen 3 einen Aufnahmekanal für ein Dichtungsband 5 aus flexiblem Kunststoff oder Gummi bilden.
Die den Rückenstegen 4 gegenüberliegende Seite des Hohlprofils 2 ist offen. Parallel zu den unteren Rändern 6 ist an der Innenseite jedes Teilprofils 1 ein Rastkörper 7 in Form eines Haltesteges ausgebildet, der in jeweils eine Rastausnehmung 8 in Form einer Längsnut an einer der Außenflächen einer transparenten Scheibe 9 eingreift. Ein weiterer stegförmiger Rastkörper 10 greift in eine nutförmige Rastaufnahme 11 ein, welche an der Außenfläche eines Teilkörpers 12 angeordnet ist, der mit einem gegenüberliegenden identischen Teilkörper 12 einen erfindungsgemäßen Haltekörper 13 bildet.
Der Haltekörper 13 kann in beliebiger Länge ausgeführt werden und besteht in jedem Abschnitt aus zwei Teilkörpern 12, welche an ihren Kontaktflächen 14 aneinander anliegen. In die Kontaktflächen 14 sind gekrümmte Kanäle 15 eingeformt, welche zur Aufnahme des Endabschnitts jeweils einer Lichtleitfaser 16 vorgesehen sind. Dabei ist zu erkennen, daß aufeinanderfolgende Kanäle 15 in entgegengesetze Richtungen gekrümmt sind, so daß die Eintrittsöffnungen 17 für die Lichtleitfasern jeweils zum anderen Ende des Haltekörpers 13 weisen. Es ist zu erkennen, daß in Fig. 3 die Kanäle 15 dichter angeordnet sind als in Fig. 1. Auf diese Weise entstehen Kreuzungspunkte 18 der Kanäle 15, an denen eine Kanaltiefe vorzusehen ist, die dem zweifachen Durchmesser der Lichtleitfasern 16 entspricht, damit keine der beiden Lichtleitfasern bei vollständig belegten Kanälen 15 aus der Ebene der Kontaktfläche 14 des Teilkörpers herausragt.
Die Austrittsöffnungen 19 der Kanäle 15 liegen auf der Austrittsfläche 20 des Haltekörpers 13 im wesentlichen auf einer Geraden, nämlich auf der Mittellinie der Austrittsfläche 20. Ebenso liegen die Eintrittsöffnungen 17 der Kanäle 15 im wesentlichen auf der Mittellinie der Eintrittsfläche 21 des Haltekörpers. Wie in den Fig. 2 und 3 zu erkennen ist, liegt die Austrittsfläche 20 des Haltekörpers 13 bündig gegen die Randfläche 22 der transparenten Scheibe 9 an. Um eine bessere Lichteinleitung aus den Lichtleitfasern 16 in die transparente Scheibe 9 zu erreichen, kann
ein Inversionsgel an der Grenzfläche zwischen der Randfläche 22 der transparenten Scheibe 9 und der Austrittsfläche 20 des Haltekörpers 13 aufgetragen werden.
Wie insbesondere in Fig. 1 zu erkennen ist, weisen die Enden der Teilkörper 12 des Haltekörpers 13 einerseits eine Aussparung 23 an der Innenseite auf, in der kleine Rastlöcher 24 angeordnet sind, und andererseits eine Aussparung 25 an der Außenseite auf, in der kleine Raststifte 26 angeordnet sind. So können die Teilkörper 12 jeweils durch Anfügen eines weiteren Teilkörpers 12 beliebig oft verlängert werden. An Ihren Kontaktflächen 14 weisen die Teilkörper 12 einerseits einen Zapfen 27 und andererseits eine Zapfenaufnahme 28 auf. Die Zapfenaufnahme 28 ist zum Zapfen 27 um eine bestimmte Strecke versetzt, so daß identische Teilkörper 12 zur Bildung beider Hälften des Haltekörpers 13 verwendet werden können, wobei die Teilkörper 12 zueinander um die genannte Strecke versetzt sind. Die Strecke beträgt vorzugsweise ein Drittel der Gesamtlänge des Teilkörpers 12. Um ein weiteres Drittel der Teilkörperlänge zur Zapfenaufnahme 28 versetzt ist eine Bohrung 29 angeordnet, welche zur Aufnahme einer Verbindungsschraube vorgesehen ist. Auch die Teilprofile 1 des Hohlprofils 2 weisen Schraubenaufnahmen 30 auf, welche an den Teilprofilen 1 jeweils im Abstand der Länge eines Teilkörpers 12 des Haltekörpers 13 angeordnet sind. So können die Teilprofile 1 und die Teilkörper 12 mittels in regelmäßigen Abständen angeordneter Verbindungsschrauben 31 miteinander verbunden werden, wobei sowohl das Dichtungsband 5 als auch die transparente Scheibe 9 fest in dem Hohlprofil 2 gehalten sind.
Es wird darauf hingewiesen, daß die in Fig. 3 dargestellten Rast- und Verbindungselemente nicht exakt mit den zuvor in Verbindung mit Fig. 1 beschriebenen übereinstimmen. Die Verbindungselemente an den Enden der Teilkörper 12 sind hier kleiner ausgestaltet und es ist kein Zapfen 27 und keine Zapfenaufnahme 28 vorgesehen. Die Befestigung der Teilkörper 12 aneinander erfolgt ausschließlich durch eine die Bohrung 29 durchragende Verbindungsschraube.
30
Weiterhin ist in Fig. 1 eine Fixierungslasche 32 zu erkennen, welche in einer Laschenaufnahme 33, die in die Kontaktfläche 14 des Teilkörpers 12 eingeformt ist, eingefügt werden kann. Die Fixierungslasche 32 dient der Fixierung der Lichtleitfasern 16 in einem Halbraum des Hohlprofils oberhalb des Haltekörpers 13 und unterhalb des Haltesteges 4. Die Lichtleitfaser-Bündel können aber auch auf alle anderen geeigneten Arten, beispielsweise durch ein Klebeband innerhalb des Hohlprofils 2 fixiert werden.
Die Lichtleitfasern 16 werden innerhalb des Hohlprofils 2 zu einem Bündel zusammengefaßt und aus dem Hohlprofil 2 herausgeleitet. Ihre Enden werden gegenüber einer Lichtquelle angeordnet, welche die Lichteinspeisung bewirkt. Wenn Lichtleitfasern 16 in die beiden entgegengesetzten Längsrichtungen des Haltekörpers 13 aus dem Hohlprofil 2 herausgeführt werden, können die Lichtleitfaser-Bündel entweder anschließend wieder zusammengeführt werden oder zu zwei unterschiedlichen Lichtquellen geführt werden. Die Verwendung unterschiedlicher Lichtquellen hat den Vorteil, daß in unterschiedlichen Bereichen der transparenten Scheibe 9 unterschiedliehe Lichtfarben oder Lichthelligkeiten erzeugt werden können.
Die Fig. 4 und 5 zeigen eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lichteinspeisevorrichtung.
Hier erfolgt die Lichteinspeisung in eine Scheibe 34 einer Isolierverglasung, welche eine zweite Scheibe 35 umfaßt, die über einen Abstandhalter 36 planparallel zur ersten Scheibe 34 angeordnet ist. Die Isolierverglasung ist durch einen herkömmlichen Fensterrahmen in einer Gebäudefassade befestigt. Im vorliegenden Fall ist in Fig. 5 eine starre Einrahmung zweier Isolierglasscheiben dargestellt. Sie besteht aus einem fest in der Gebäudefassade verankerten Pfosten 37, an dem über Klemmen 38 zwei Isolierglasscheiben befestigt sind. Auf der dem Pfosten 37 gegenüberliegenden Seite der Isolierglasscheibe liegt ein Blendrahmen 39.
Der erfmdungsgemäße Haltekörper 40 ist auf der Randfläche 41 jeweils der ersten Scheibe 34 einer Isolierglasscheibe angeordnet. Das Hohlprofil 56 im Sinne der Erfindung, in welches der erfindungsgemäße Haltekörper 40 und die relevante Scheibe 34 eingefügt werden kann, wird von den Klemmen 38 und dem Pfosten 37 gebildet. Der Haltekörper 40 besteht aus zwei Teilkörpern 42,43. Der konvexe Teilkörper 42 hat die Form eines Viertelstabes mit einer 90° umspannenden Zylindermantelfiäche, welche die Kontaktfiäche 44 des Teilkörpers 42 bildet. Der konkave Teilkörper 43 hat eine konkave Kontaktfiäche 45. In beiden Kontaktflächen 44,45 sind Kanäle 46,47 zur Aufnahme der Lichtleitfasern 16 vorgesehen.
Aufgrund der zylinderförmig gewölbten Kontaktflächen 44,45 der Teilkörper 42,43 werden die Enden der Lichtleitfasern 16 von parallel zur Scheibenebene verlaufenden Eintrittsflächen 48 des Haltekörpers 40 zu der auf der Randfläche 41 der ersten Scheibe 34 der Isolierverglasung aufliegenden Austrittsflächen 49 umgelenkt. Die
Eintrittsöffnungen 59, 60 und die Austrittsöffnungen 57,57 liegen also in zwei zueinander rechtwinkligen Flächen 48,49.
Die Fixierung der Haltekörper 40 erfolgt durch zwei Klemmelemente 51,52. Das erste Klemmelement 51 ist zwischen den beiden Scheiben 34,35 der Isolierglasscheibe angeordnet. Auf der Rückseite des ersten Klemmelements 51 ist ein elastisches Band 53 angeordnet, welches einen guten Halt des Klemmelementes 51 zwischen den Scheiben 34,35 gewährleistet. Ein Endabschnitt 54 des ersten Klemmelements 51 greift in eine Haltenut 55 des konvexen Teilkörpers 42 ein und gewährt so dessen festes Anliegen gegen die Randfläche 41 der Scheibe 34.
Das zweite Klemmelement 52 ist in Form einer Winkelleiste ausgebildet, welche mit einem Ende des ersten Klemmelementes 51 formschlüssig verbunden ist. Das zweite Klemmelement 52 wird über eine der Klemmen 38 gegen die Außenfläche der ersten Scheibe 34 gedrückt. Der Winkel des zweiten Klemmelementes 52 umschließt die Außenflächen des konkaven Teilkörpers 43.
Bezugszeicheniiste: Teilprofil
1 Hohlprofil
2 Rückensteg
5 3 Haltesteg
4 Dichtungsband
5 unterer Rand
6 Rastkörper
7 Rastausnehmung
10 8 transparente Scheibe
9 Rastkörper
10 Rastaufhahme
11 Teilkörper
12 Haltekörper
15 13 Kontaktfläche
14 Kanal
15 Lichtleitfaser
16 Eintrittsöffnung
17 Kreuzungspunkt
20 18 Austrittsöffnung
19 Austrittsfläche
20 Eintrittsfläche
21 Randfläche
22 ( innenseitige Aussparung
25 23 Rastloch
24 außenseitige Aussparung
25 Raststift
26 Zapfen
27 Zapfenaufnahme
30 28 Bohrung
29 Schraubenaufnahme
30 Verbindungsschraube
31 Fixierungslasche
32 Laschenaufnahme
35 33 erste Scheibe
34 zweite Scheibe
35
36 Abstandhalter
37 Pfosten
38 Klemme
39 Blendrahmen
5 40 Haltekörper
41 Randfläche
42 konvexer Teilkörper
43 konkaver Teilkörper
44 konvexe Kontaktfläche
10 45 konkave Kontaktfläche
46 Kanal
47 Kanal
48 Eintrittsfläche
49 Austrittsfläche
15 50
51 erstes Klemmelement
52 zweites Klemmelement
53 elastisches Band
54 Endabschnitt
20 55 Haltenut
56 Hohlprofil
57 Austrittsöffnung
58 Austrittsöffnung
59 Eintrittsöffnung
25 60 , Eintrittsöffnung
f

Claims (21)

Ansprüche:
1. Beleuchtungsvorrichtung mit Lichtleitfasern (16), welche an einem Ende zu mindestens einem Bündel zusammengefaßt sind, in welches das Licht einer Lichtquelle eingespeist wird, dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens einen länglichen Haltekörper (13,40) umfaßt, welcher mit im Abstand zueinander angeordneten Kanälen (15;46,47) versehen ist, in welche die anderen Enden der Lichtleitfasern (16) einfügbar und befestigbar sind, und daß der Haltekörper (13,40) in einen Hohlraum derart einfügbar ist, daß seine Austrittsfläche (20,49), in welche die Austrittsöffnungen (19;57,58) der Kanäle (15;46,47) münden, in Lichtabstrahlrichtung orientiert ist, wobei die Eintrittsöffnungen (17;59,60) der Kanäle in mindestens einer von der Austrittsfläche (20;49) verschiedenen Eintrittsfläche (48) des Haltekörpers (13,40) münden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Lichteinspeisung in eine Randfläche (22,41) einer flachen, im wesentlichen transparenten Scheibe (9,34), insbesondere einer Glas- oder Acry!glasscheibe, die Austrittsfläche (20,49) des Haltekörpers (13,40) gegen diese Randfläche (22,41) anliegt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Kanäle (15;46,47) zur klemmenden Aufnahme der Lichtleitfasern (16) geringfügig kleiner ist als der Durchmesser einer Lichtleitfaser (16).
4. Vorrichtung nach nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn- zeichnet, daß die Kanäle (15) gleichmäßig gekrümmt sind, so daß ihre Mittellinie im Bereich der Eintrittsöffnung (17;59,60) in einem spitzen Winkel von weniger als 45° zur Längsrichtung der Haltekörper (13;40) verlaufen und daß ihre Mittellinie im Bereich der Austrittsöffnung (19;57,58) im wesentlichen lotrecht zu der Austrittsfläche (49) des Haltekörpers (13;40) verlaufen.
30
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Eintrittsöffnungen (17;59,60) die Mittellinien eines Teils der Kanäle (15;46,47) zum ersten Ende des Haltekörpers (13;40) hin geneigt und die Mittellinien des anderen Teils der Kanäle (15;46,47) zum zweiten Ende des Haltekörpers (13;40) hin geneigt sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnungen (19;57,58) im wesentlichen entlang einer Linie auf der Austrittsfläche (20;49) des Haltekörpers (13,40) münden, welche gegenüber der Mittellinie der Randfläche (22,41) der Scheibe (9,34) liegt, wenn Haltekörper (13,40) und Scheibe (9,34) in dem Hohlprofil (2,56) aufgenommen sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltekörper (13;40) aus zwei Teilkörpern (12;42,43) bestehen, welche entlang zweier komplementärer, sich in Längsrichtung des Haltekörpers (13;40) erstreckender Kontaktflächen (14;44,45) aneinandergefügt sind, wobei die Kanäle (15) in mindestens eine der Kontaktflächen (14;44,45) eingeformt sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Kanäle (15) in einer Kontaktfläche (14), deren Mittellinien im Bereich der Eintrittsöffnungen (17) zu den beiden unterschiedlichen Enden des Haltekörpers (13) hin geneigt sind, einander kreuzen, wobei die von der Kontaktfläche (12) ausgehende Kanaltiefe im Kreuzungspunkt dem zweifachen Durchmesser einer Lichtleiterfaser (16) entspricht.
9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich- net, daß im Bereich der Austrittsöffnungen (19;57,58) der Kanäle (15;46,47) eine Aufnahme für eine Linse vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Austrittsfläche (20;49) des Haltekörpers (13;40) und der Randfläche (22,41) der Scheibe (9,34) ein Inversionsgel zur Verminderung der Lichteinspeiseverluste aufgetragen wird.
11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilkörper (12) mit miteinander fluchtenden Bohrungen (29) zur Aufnahme einer Verbindungsschraube (31) versehen sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilkörper (12) an ihren gegeneinander anliegenden Kontaktflächen (14) mit ineinandergreifenden Verbindungselementen, insbesondere einem Zapfen (27) und einer Zapfenaufnahme (28), versehen sind.
13. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilkörper (12) der Haltekörper (13) an ihren Enden mit ineinanderfügbaren Verbindungselementen (23,24;25,26) versehen sind, so daß sie durch Anfügen eines weiteren Teilkörpers (12) in Längsrichtung verlängerbar sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltekörper (13) an ihren Außenflächen Rastaufnahmen (11) aufweisen, welche mit Rastkörpern (10) innerhalb des Hohlprofils (2) zusammenwirken.
15. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (2) an seinen Innenflächen mit Rastkörpern (7) versehen ist, welche zum Eingriff in Rastausnehmungen (8) an den Außenflächen der Scheibe (9) in der Nähe ihrer Randfläche (22) vorgesehen sind.
16. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (2) in Längsrichtung geteilt ist und aus zwei Teilprofilen (1) besteht.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilprofile (1) in dem der Aufnahme für die Scheibe (9) gegenüberliegenden Bereich mit im wesentlichen gegeneinander liegenden Rückenstegen (3) versehen sind und daß sie innerhalb der Rückenstege (3) einen Aufnahmekanal für die Aufnahme eines Dichtungsbandes (5) aufweisen.
18. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (56) als Rahmenprofil für die Aufnahme einer transparenten Scheibe wie z.B. einer Fensterscheibe ausgebildet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Fensterscheibe eine Isolierglasscheibe mit zwei zueinander parallelen Scheiben (34,35) ist, wobei die Austrittsfläche (49) des Haltekörpers (40) gegen die Randflächen (41) einer (34) der beiden Scheiben anliegt
,. . O7G961
20. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Klemmelement (51 bzw. 52) zum Fixieren des Haltekörpers (40) innerhalb des Hohlprofils (56) vorgesehen ist.
21. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Eintrittsfläche (48) des Haltekörpers (40) rechtwinklig zur Austrittsfläche (49) des Haltekörpers (40) angeordnet ist, wobei die Kontaktflächen (44;45) der beiden Teilkörper (42;43) entlang eines Viertels einer Zylindermantelfläche verlaufen und wobei der erste Teilkörper (42) die Form eines Viertels eines Rundstabes aufweist, dessen zwei ebene Flächen zumindest einen Teil der Eintrittsfläche (48) und der Austrittsfläche (49) bilden.
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