DE29705412U1 - Süßware mit Stempel-Handhabe - Google Patents
Süßware mit Stempel-HandhabeInfo
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Description
Die Neuerung betrifft Süßware aus Zuckermaterial mit einer Schutzhülle mit
Deckel, die mit einer Handhabe zusammenwirkt, über die insbesondere ein Lutschbonbon
aus der Schutzhülle heraus- oder in sie einschiebbar ist, wobei Handhabe und Schutzhülle aus einem leicht zu entsorgenden Material gefertigt sind.
Bekannt sind unter der Bezeichnung Dauerlutscher Lutschbonbons, die über eine
aus Zuckermaterial bestehende Kugel oder Form verfügen, die über eine Handhabe, meist einen Holz- oder Kunststoffstab vom Benutzer gehalten werden. Der Holz- oder
Kunststoffstab wird nach dem Ablutschen des Zuckermaterials einfach weggeworfen.
Eine Aufbewahrung des angelutschten Zuckermaterials ist schwierig, wenn beispielsweise
die Zuckermasse nur zur Hälfte abgelutscht ist. Hierzu sind sogenannte Bonbonstifte
entwickelt worden, die in einer lippenstiftartigen Kunststoffhülse aufbewahrt werden.
Der Süßwarenstift kann dabei aus dem Führungsrohr herausgeschoben werden, nachdem die Kappe abgenommen worden ist, so daß der Benutzer den Stift soweit er
will ablutschen kann. Danach schiebt er den Reststift einfach wieder in das Führungsrohr
zurück, setzt die Schutzhülle einfach wieder auf das Führungsrohr und kann das Lutschbonbon so aufbewahren, bis er wieder Lust hat, weiter an dem Lutschteil zu
lutschen. Nachteilig ist, daß der Benutzer nach vollständigem Ablutschen des Zuckermaterials,
d. h. des Stiftes die Gesamthandhabe und die Schutzhülle, die in der Regel auch aus Kunststoff besteht, entsorgen muß. Dies behindert nicht nur den Gebrauch,
sondern führt vor allem auch zu Mehrkosten, da insbesondere aufgrund der in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Bestimmungen, der Hersteller an die Verwertungsorganisation
"Grüner Punkt" schon bei Auslieferung der Lutschbonbons Gebühren zahlen muß. Nachteilig ist außerdem, daß die in der Regel runde Handhabe, d. h. die
entsprechende Schutzhülse aufgrund ihrer Form bei Feuchtwerden leicht rutscht, so daß
sie dem Benutzer aus der Hand rutschen kann. Nachteilig ist aber vor allem auch, daß
sowohl die Schutzhülse, d. h. die Handhabe wie auch die Schutzhülle eigentlich nur
diese Schutzfunktion bzw. Lagerfunktion haben, also für einen Weitergebrauch oder
eine andere Benutzung nicht geeignet sind. Gleiches gilt für solche Süßwaren, bei de-
nen die Schutzhülle direkt als Aufnahmebox für Kaugummi, kleine Zuckerstücke o. ä.
dient. Die Schutzhülle muss hier ebenfalls den Lebensmittelteil voll umschließen und
absichern, da ansonsten Hygienebedingungen nicht erfüllt werden können.
Der Neuerung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Süßware zu schaffen,
deren nicht aus Zuckermaterial bestehende Teile als Spielzeug weiter- oder wiederverwendbar
sind, die somit praktisch ohne "Verpackung" auskommen, den hygienischen Bestimmungen genügen und die vor allem auch gut zu handhaben ist.
Die Aufgabe wird gemäß der Neuerang dadurch gelöst, dass die Handhabe oder
die Schutzhülle über eine Fußstück verfügt, das als geschlossener Boden geformt und
mit einer Stempelfläche ausgerüstet ist, die gleichzeitig als Standfläche dienend ausgebildet
ist.
Bei einer derart ausgebildeten Süßware ist zunächst einmal ein immer sicherer
Stand der Schutzhülle gewährleistet und ein vollständiger Abschluss des Lebensmittelteils
während des Transportes und der Lagerung. Damit sind insbesondere die Hygienebestimmungen
voll erfüllt. Darüber hinaus dient diese Fläche bzw. das Fußstück als Standfläche, so daß das Lutschbonbon oder die sonstige Süßware raumsparend und
optimal auch während der Zwischenphasen gelagert werden kann. Diese Standfläche ist
dabei gleichzeitig so weiter gebildet, daß diese Standfläche als Stempelfläche dient, so
daß damit eine Benutzung als Spielzeug erreicht ist. Der Benutzer kann somit die Handhabe
nach Ablutschen des Zuckermaterials oder Herausnahme der Süßware weiter als Spielzeug benutzen und zwar sogar als sinnvolles Spielzeug, weil beispielsweise auf der
Stempelfläche einzelne Buchstaben o. ä. vorgegeben sind, so daß damit sowohl eine
Beschriftung irgendwelcher Flächen möglich ist, wie auch die Herstellung von Kunstwerken,
indem mit unterschiedlichen Farben Flächen bestempelt werden. Durch diese besondere Ausbildung wird das Kaufinteresse wesentlich angeregt, zumal der Benutzer
und Käufer ihm fehlende Buchstaben, Zeichen o. ä. gerne nachkaufen möchte und von
daher entsprechende Süßwaren kauft, wobei er die jeweilige Schutzhülle einzeln oder
auch gruppenweise als Spielzeug einsetzen kann.
Um gezielt das Kaufinteresse weiter zu erhöhen, sieht die Neuerung vor, dass
die Schutzhülle mit Deckel und/oder die Handhabe mit das Kaufinteresse steigernden
und einen Spielwert ergebenden Zusätzen versehen ist. Denkbar ist hier, dass die
Schutzhülle und/oder die Handhabe mit kleinen Figuren, Bildern, Buchstaben, Zahlen
o. ä. ausgerüstet sind, die man von der Hülle lösen kann, wenn man sie als Einzelteil
verwenden will.
Wiederum kann die Handhabe allein auch den Kaufreiz unterstützen, wenn sie
als Spielfigur ausgebildet ist, die zugleich als Zusatz wirkt und die mit dem Fußstück
verbunden ist. Wird beispielsweise die Handhabe als solche als Spielfigur ausgebildet,
so wirkt dann das Fußstück vorteilhaft als Standfläche, so dass die Figur als solche
auch aufgestellt werden kann, wodurch wieder die Spielfigur gut sichtbar auf den Tisch
oder den Boden gestellt werden kann, nachdem das Zuckermaterial bzw. die Süßware
entfernt, d. h. genossen worden ist. Da das Zuckermaterial in der Regel von einer
Schutzhülle umgeben ist, bleibt die Zuckermasse hygienisch einwandfrei vorgehalten,
so dass auch gegen eine frühzeitige Benutzung als Spielzeug absolut nichts einzuwenden
ist.
Nach einer zweckmäßigen Ausbildung der Neuerung ist vorgesehen, daß die
Handhabe als Spielzeugfigur, die als Zusatz wirkt und die mit dem Fußstück verbunden
ist. Hier hat das Fußstück die zusätzliche, weiter vorn schon erwähnte Aufgabe, nämlich
die, eine solche Handhabe auch senkrecht aufstellen zu können, wodurch wieder die Spielfigur als solche gut sichtbar auf den Tisch oder auf den Boden gestellt werden
kann, nachdem das Zuckermaterial abgelutscht ist oder auch mit dem Zuckermaterial
zusammen. Da das Zuckermaterial in der Regel von einer Schutzhülle umgeben ist, bleibt die Zuckermasse hygienisch einwandfrei vorgehalten, so daß auch gegen eine
frühzeitige Benutzung als Spielzeug absolut nichts einzuwenden ist. Durch entsprechende
Spielzeugfiguren, Indianer, Soldaten, Comic-Figuren, Tiere o. ä. kann der Benutzer
wiederum in seinem Sammelinteresse angesprochen werden, wodurch das Kaufmteresse
stark gesteigert werden kann. Aber nicht nur diese Seite der "Medaille" ist wesentlich,
sondern auch die, daß damit ein wesentlich verbesserter Spielwert erreicht wird, der
gerade in der heutigen, ideenarmen Zeit für Kinder von wesentlicher Bedeutung sein
Eine weitere Ausbildung ist die, bei der die als Schutzhülse ausgebildete Schutzhülle
lösbar zugeordnete Sticker oder Bilder oder Bildteile aufweist. Natürlich kann auch die Schutzhülle, d. h. das Bauteil, das die Zuckermasse umgibt, mit derartigen
Bildern oder Bildteilen ausgerüstet werden, die entweder komplett mit der Handhabe
oder der Schutzhülse gesammelt werden oder aber nachdem sie von diesen Teilen abgelöst
sind. So ist es beispielsweise möglich, wiederum Darstellungen von Indianern, Soldaten, Tieren o. ä. auf solche Bilder oder Bildteile zu bringen und dann mit der
Handhabe oder der Schutzhülle zu verbinden. Auch diese Lösung trägt zur Erhöhung
des Spielwertes erheblich bei. Denkbar ist es auch, daß der Handhabe mit dem Lutschbonbon
und der Schutzhülle für das Lutschteil miteinander korrespondierende Zusätze, vorzugsweise Bild- oder Figurenteile zugeordnet sind, wobei diese in der Regel fest mit
diesen Teilen verbunden sind oder in diese integriert sind. Dadurch ist der Benutzer
daran interessiert, den Inhalt der Schutzhülle, d. h. also die Zuckermasse möglichst
schnell aufzuputschen, um dann beide zusammenhängende Teile als Spielzeug oder
Nutzteil zur Verfugung zu haben. Denkbar ist es beispielsweise, daß ein Unterseeboot
zum Teil die Handhabe und zum Teil die Schutzhülle bildet, so daß erst nach Ablutschen
der Zuckermasse auch die Schutzhülle als Ergänzung zum Unterseeboot für das Spiel zur Verfugung steht.
Ähnlich kann die Stempelfläche ergänzt oder komplettiert werden, indem der als
Schutzhülle ausgebildeten Handhabe eine Spielzeugfigur oder ein Kleinspielzeug lösbar
zugeordnet ist, das eine Kleinstempelfläche aufweist. Diese Kleinstempelfläche soll mit
der Stempelfläche im Zusammenhang stehen, d. h. beispielsweise, daß mit der Kleinstempelfläche
die Stempelfäche komplettiert werden kann, um ein Bild oder ein Wort o. ä. abstempel zu können. Dabei sind beide Teile zweckmäßigerweise lösbar miteinander
verbunden, möglich ist es natürlich auch, die kombinierte Stempelfläche im Zusammenhang
beider Teile zu verwirklichen.
Die Standsicherheit des Lutschbonbons wird weiter dadurch erhöht, daß die
Kleinstempelfläche des Kleinspielzeuges eine mit der zugleich als Stempelfläche dienen-
den Stempelfläche korrespondierende oder diese ergänzende Form aufweist. Da die
Kleinstempelfläche in der Regel über das Kleinspielzeug bzw. die Spielzeugfigur im
Abstand zur eigentlichen Stempelfläche angeordnet ist, wird auf diese Art und Weise
die Standsicherheit wesentlich erhöht. Darüber hinaus kann die Kleinstempelfläche wie
weiter oben erwähnt auch von der Form her eine Ergänzung zur Stempelfläche sein, so
daß diese entsprechend verändert, verkleinert oder vergrößert wird, wenn man die
Kleinstempelfläche mit ansetzt bzw. benutzt.
Ein Austausch der Stempelfläche ist einfch möglich, wenn wie neuerungsgemäß
vorgesehen, die Stempelfläche in das Fußstück eingelassen ist. Dies hat dann auch den
Vorteil, daß die Stempelfläche als solche als Zusatz mit dem Lutschbonbon bzw. dessen
Schutzhülle bzw. Schutzhülse zugeordnet werden kann. Denkbar ist es beispielsweise,
daß einem solchen Lutschbonbon dann drei oder vier Stempelflächen zugeordnet sind,
die wahlweise mit dem Fußstück bzw. in dieses eingelassen werden kann, so daß dann
wahlweise die einzelnen Stempelflächen zum Einsatz kommen können. Dies ist insbesondere
dann möglich, wenn die Stempelfläche als austauschbarer Einsatz ausgebildet und dem Fußstück zugeordnet ist. Wie auch bei im Büro eingesetzten Stempeln kann
dabei der Einsatz über Klebstoff oder einen Raster mit dem Fußstück verbunden werden
oder andere Verbindungsmöglichkeiten sorgen dafür, daß die Stempelfläche selbst jeweils bei Bedarf durch einen anderen Einsatz verwänden werden kann.
Eine besonders zweckmäßige Ausbildung ist dabei die, bei der das Fußstück zur
freien Seite hin einen ringförmigen Rand aufweist, der zur Außenwand hin korrespondierend
mit dem Außenrand der Stempelfläche abgeschrägt ist. So kann der Einsatz bei Bedarf eingedrückt werden, wobei die beiden korrespondierenden Schrägen dafür sorgen,
daß die Stempelfläche mit dem Fußstück verbunden und nicht auf der Unterlage liegen bleibt. Dabei kann in der Stempelfläche bzw. dem als Stempelfläche dienenden
Einsatz ein Loch verbleiben, um so das Herausnehmen des Einsatzes bzw. der Stempelfläche
zu erleichtern. Vorteilhaft dabei ist, daß dieser Austausch leicht und schnell vorgenommen werden kann, so daß das Lutschbonbon einen erhöhten Wert für den
Benutzer hat, weil unterschiedliche Einsätze ohne großen Aufwand mit ein und dem
selben Lutschbonbon bzw. der Handhabe zum Einsatz kommen können.
Eine weitere zweckmäßige Ausbildung ist die, bei der die Handhabe zweiteilig
ausgebildet ist, wobei daß das Lutschteil aufnehmende Bauteil mit dem als Spielzeugfigur
oder Schutzhülse ausgebildeten Unterteil lösbar verbunden ist. Das Bauteil, das das
Lutschteil aufnimmt, steht über die Handhabe bzw. die entsprechende Spielzeugfigur
hinaus und kann zum Spielen, d. h. zum Hin- und Herbewegen der Spielzeugfigur vorteilhaft eingesetzt werden. Ist dies aber nicht gewünscht und stört dieses überstehende
Bauteil, so wird es einfach abgenommen, d. h. vorzugsweise abgeschraubt, so daß wirklich nur die Spielzeugfigur mit dem Fußstück, das mit der Stempelfläche ausgerüstet
ist, zur Verfugung steht.
Dann, wenn statt des mehr oder weniger einstückigen Lutschteils einzelne Zukkerteile,
Kaugummis o. ä. als eigentliche Süßware vorgehalten und angeboten werden sollen, ist es von Vorteil, wenn dem Fußstück mit der Stempelfläche ein Verschlussteil
zugeordnet ist, dessen Deckseite als Standfläche dienend ausgebildet ist. Dies hat nämlich
den Vorteil, dass nun die Stempelfläche, die mit irgendwelchen Farben und Chemikalien
versehen ist, vollständig so abgeschottet werden kann, dass dieser Bereich mit den Lebensmitteln überhaupt nicht in Berührung kommen kann. Damit sind nicht nur
die Hygienevorschriften erfüllt, sondern diese Schutzhülle kann vorteilhaft auch auf der
Standfläche aufgestellt werden, wobei auch hier falls erforderlich oder falls gewünscht,
der Schutzhülle irgendwelche Zusätze beigefügt werden können, seien es Bilder, seien
es kleine Figuren o. ä.. Natürlich können die Figuren oder auch Einzelteile dazu auch
im Inneren der Schutzhülle untergebracht werden, die entsprechend groß ist und Platz
genug für solche Teile und vor allen Dingen auch für Süßigkeiten aufweist. Die Teile
der Figuren sind dabei aus hygienisch einwandfreiem Kunststoff hergestellt, so dass
auch sie Hygieneprobleme nicht hervorrufen können.
Ein sicheres und leichtes Aufschieben des Verschlussteils auf das untere Ende
der Schutzhülle wird erreicht und gesichert, indem das Verschlussteil mit einem Rastring
ausgerüstet ist, dessen Innenwand mit dem Außenmantel der Schutzhülle korrespondierend
ausgebildet ist. Damit ist ein sicheres Abdecken der Stempelfläche erreicht, gleichzeitig aber auch sichergestellt, dass die Schutzhülle bzw. die gesamte
Süßware nicht so leicht umfallen kann.
Vorteilhaft ist es mit der Neuerung möglich, auch bei solchen einzelnen kleinen
Süßwarenteilen, insbesondere Zuckerstücken oder Kaugummi, diese jeweils ohne unbedingt
die Schutzhülle umstülpen zu müssen daraus zu entnehmen, weil die Schutzhülle ein Schiebeteil mit der Schutzhülle angepasstem Trageteil und daran angeformten, über
den Außenmantel vorstehendem Griffteil zugeordnet ist und dass die Schutzhülle einen
das Griffteil führenden Längsschlitz aufweist. Über das Griffteil kann so der Trageteil
jeweils im Inneren der Schutzhülle nach oben geschoben werden, so dass die Süßwaren
leicht entnommen werden können. Durch entsprechende Formgebung des Griffteils, beispielsweise hier wiederum durch Darstellung eines Kopfes o. ä., kann wiederum der
Kaufreiz für die gesamte Süßware gezielt beeinflusst, d. h. erhöht werden. Eine andere
Möglichkeit der zweckmäßigen Entnahme ist die, bei der dem Deckel der Schutzhülle
ein in Gehäuselängsrichtung oder quer dazu verschieblicher, eine Öffnung im Deckel
verschließender Schieber zugeordnet ist. Natürlich kann ein solcher Schieber auch dem
eigentlichen Gehäuse bzw. der Schutzhülle zugeordnet werden, doch würde dies dazu
führen, dass der Innenraum nicht vollständig mit einzelnen Süßwareteilen gefüllt werden
kann. Vorteilhaft ist daher die Zuordnung zum Deckel, weil dann der gesamte Innenraum vorteilhaft auszunutzen ist. Diese Ausbildung als "kompakte" Schutzhülle
hat den enormen Vorteil, dass damit auch die Form eines Stempels insgesamt eingehalten
werden kann, was unter Umständen den Kaufreiz positiv beeinflusst.
Die Neuerung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß ein Lutschbonbon
geschaffen ist, das als solches hygienisch einwandfrei die Zuckermasse aufnimmt und
aufbewahren läßt und das mit Teilen ausgerüstet ist, die dann nach dem Ablutschen des
Zuckermaterials bzw. der Zuckermasse für andere Dinge vorteilhaft zu verwenden ist.
Damit entfällt die Notwendigkeit, diese aus Kunststoff o. ä. Material bestehenden Teile
gesondert zu entsorgen. Vielmehr kann durch entsprechende Ausbildung und Formgebung
dieser Zusätze zum Lutschbonbon das Kaufinteresse und insbesondere das Sammelinteresse
der Benutzer angeregt werden, so daß ganze Sammlungen von entpsrechenden Teilen angelegt werden. Wie schon erwähnt ist aber auch besonders vorteilhaft,
daß eine einwandfreie Aufbewahrung der Zuckermasse gewährleistet ist, was gerade für diese Lebensmittel, die vor allem von Kindern benutzt werden, von besonde-
&dgr;""
• ·
rer Wichtigkeit ist. Die Neuerung bietet nicht nur die Möglichkeit, kompakte Lutschbonbons
entsprechend einzupacken und hygienisch zu sichern, sondern dies gilt auch für einzelne mehr oder weniger kleine Süßwaren, beispielsweise Kaugummis, die als
solche im Innenraum der Schutzhülle untergebracht und versiegelt werden könne, während
dennoch die Stempelfläche, die den Kaufreiz erhöht und die Weiterverwendung der Schutzhülle ermöglicht, durch einen entsprechenden Verschlussteil abgesichert
wird. Auch hier können weitere Kaufreize durch entsprechende Zusätze erreicht werden,
wobei aber die entsprechend geformte und mit einem abgerundeten Deckel versehene
Schutzhülle den Vorteil hat, dass sie insgesamt die Form eines Stempels vorgibt,
mit der auf der Unterseite ausgebildeten Stempelfläche.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Neuerungsgegenstandes ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt
ist. Es zeigen:
Fig. 1 ein Lutschbonbon im geschlossenen Zustand,
Fig. 2 ein Lutschbonbon im geöffneten Zustand, teilweise im
Schnitt,
Fig. 3 ein Lutschbonbon mit lösbaren Zusätzen in Seitenansicht,
Fig. 4 ein Lutschbonbon mit einer als Indianer ausgebildeten
Handhabe im geschlossenen Zustand und Fig. 5 im geöffneten Zustand,
Fig. 6 das Fußteil in Draufsicht und im Schnitt,
Fig. 7 ein Lutschbonbon mit vom Unterteil lösbarem Bauteil,
Fig. 8 eine Draufsicht auf die Stempelfläche mit spiegelbildlich
angebrachten Buchstaben, Fig. 9 einen Schnitt durch eine Schutzhülle mit im Innenraum
untergebrachten Einzelsüßwaren und Fig. 10 ein Schnitt durch die Schutzhülle ohne Deckel aber mit
Schiebeteil.
Fig. 1 zeigt ein Lutschbonbon 1 in Seitenansicht, wobei deutlich wird, daß sowohl
der Handhabe 2 wie auch der das Lutschteil abdeckenden Schutzhülle 3 Zusätze 10 zugeordnet sind. Erkennbar ist weiter, daß das untere Boden 5 der Handhabe 2 von
einem Fußstück 4 gebildet ist, das als Stempelfläche 6 ausgebildet ist. Entsprechendes
zeigt insbesondere Fig. 2, die die Handhabe 2 im Schnitt wiedergibt. Diese Stempelflache
6 dient gleichzeitig als Standfläche 7.
Bei der Darstellung nach Fig. 2 ist die Schutzhülle 3 vom Lutschteil 8 abgenommen
worden, wobei erkennbar wird, daß dieses Lutschteil 8 über eine Verschiebeeinrichtung
9 in Längsrichtung der Handhabe 2 verschoben werden kann. Um an dieses Teil, d. h. die Verschiebeeinrichtung 9 heranzukommen, muß das untere Teil, muß also
das Fußstück 4 lösbar mit der als Schutzhülse 12 ausgebildeten Handhabe 2 verbunden
sein. Näheres hierzu wird weiter hinten erläutert. Erkennbar ist aber, daß die Stempelflache
6 beispielsweise aus Gummi oder Kunststoff besteht, damit einem Bauteil, das in das Fußstück 4 integriert werden kann.
Der Handhabe 2 und/oder der Schutzhülle 3 sind nach Fig. 3 eine Spielzeugfigur
11 hier ein Indianer oder ein Kleinspielzeug 18 hier ein Unterseeboot zugeordnet.
Das Kleinspielzeug 18 weist eine Kleinstempelfläche 19 auf, während die Spielzeugfigur
11 nach der Darstellung in Fig. 3 eine normale Stempelfläche 6 oder auch eine entsprechend Kleinstempelfläche 19 aufweisen kann, die in irgendeiner Form die Stempelfläche
6 der Handhabe 2 bzw. der Schutzhülle 12 ergänzt.
Nachzutragen ist noch, daß die in Fig. 1 und 2 wiedergegebenen Zusätze die
Form eines Bildes 13 bzw. mehrerer Bildteile 14, 15 aufweist, wobei Fig. 3 bezüglich
des Kleinspielzeuges 18 auch eine Ausführung wiedergibt, bei der Figurenteile 16, 17
unterschiedlichen Teilen des Lutschbonbons 1 zugeordnet sind, nämlich einmal der
Handhabe 3 und zum anderen der Schutzhülle 3. Witz bei dieser geteilten Ausführung
der Figur ist, daß die Figur bzw. das Kleinspielzeug 18 nur bei aufgesetzter Schutzhülle
3 komplett ist, also seinen vollen Spiel wert hat. Damit wird der Benutzer angehalten,
auch dann wenn er mit einem noch nicht ganz aufgelutschten Lutschteil 8 spielen will,
vorher die Schutzhülle 3 darüber zu stülpen und damit die Hygiene zu wahren.
Die Figuren 4 und 5 zeigen eine Ausbildung, bei der die Handhabe 2 insgesamt
von einer Spielzeugfigur 11 gebildet ist. Diese Spielzeugfigur 11 ist also gleichzeitig
Handhabe 2 und Zusatz 10. Bei dieser besonderen Ausbildung soll der Benutzer angehalten
werden, unterschiedlich ausgebildete Spielzeugfiguren 11 zu sammeln, wobei
die Standfläche 7 hier auch wieder gleichzeitig als Stempelfläche 6 ausgebildet ist und
als solche dient. Beispielsweise ist so die Möglichkeit gegeben, einer bestimmten Spielzeugfigur
11 eine bestimmte Stempelfläche 6 zuzuordnen, so daß sowohl die Figur als
solche gesammelt wie auch mit ihr wiederum besondere und eigenartige und auf die
Figur zugeschnitte Stempelbilder verwirklicht werden können.
Fig. 6 zeigt die Unterseite oder den wirksamen Teil der Stempelfläche 6, wobei
hier eine Art Blatt abgestempelt werden kann, wenn mit einem Stempelkissen o. ä.
gearbeitet wird. Erkennbar ist, daß hier die Stempelfläche 6 einem Einsatz 20 zugeordnet
ist, der von einem ringförmigen Rand 21 des Fußstückes 4 eingefaßt ist. Der darunter
wiedergegebene Schnitt, verdeutlicht, daß der Außenrand 23 der Stempelfläche 6 bzw. des Einsatzes 20 und die Schrägwand 26 des Randes 21 korrespondierend abgeschrägt
sind, so daß man die aus Gummi oder einem ähnlichen Material bestehende Stempelfläche 6 bzw. den Einsatz 20 in die entsprechende Ausnehmung hineindrücken
kann. Die Außenwand 22 des Randes 21 dagegen verläuft senkrecht oder auch gerade.
Denkbar ist es, daß dieser Einsatz 20 mit einem Loch versehen wird, um so das Herausnehmen
und auch das Einsetzen des Einsatzes 20 zu erleichtern. Es kann sich dann kein Luftpolster unter dem Einsatz 20 bilden und das Loch dient gleichzeitig zum Einsetzen
eines Stabes o. ä. mit dem der Einsatz 20 herausgenommen werden kann.
Während die Spielzeugfigur 11 nach Fig. 3 und auch das Kleinspielzeug 18 mit
Rastern 24, 25 lösbar mit der Handhabe 2 bzw. der Schutzhülle 3 verbunden werden
können ist nach Fig. 7 eine Lösung vorgesehen, bei der das das Lutschteil 8 tragende
Bauteil 27 lösbar mit dem Unterteil 28, also hier der Spielzeugfigur 11 verbunden ist.
Hierzu weisen Bauteil 27 und Unterteil 28 korrespondierende Gewinde 29 auf, so daß
nach dem Ablutschen des Lutschteiles 8 auch dieses restliche Bauteil 27 abgedreht
werden kann, wenn der Benutzer dies als zweckmäßig und vorteilhaft ansieht. Natürlich
ist es auch möglich, dieses Bauteil 27 an der Spielzeugfigur 11 zu belassen, um so das
Rangieren, d. h. das Hin- und Herschieben der einzelnen Spielzeugfiguren 11 zu erleichtern.
Weiter vorne ist bereits darauf hingewiesen worden, daß die hier wiedergegebene
Indianerfigur als Spielzeugfigur 11 nur beispielhaft wiedergegeben ist. Jede andere
Form von Indianerfiguren aber auch von anderen Figuren ist möglich, um beispielsweise
eine ganze Truppe von Indianern, von Pferden oder auch von Cowboys o. ä. Figuren wiederzugeben. Gezielt wird so die Sammelleidenschaft angesprochen und
damit letztlich verhindert, daß diese einzelnen Teile nach dem Ablutschen des Lutschteils
8 in den Recyclingbereich gelangen. Eine gesonderte Entsorgung ist dann vorteilhaft
nicht erforderlich.
Die andere Seite der Medaille ist wie schon erwähnt die Stempelfläche 6 am
Fußstück 4. Fig. 8 zeigt hierzu eine Ansicht, bei der mehrere Kennzeichen 30 in Spiegelschrift
auf die Stempelfläche 6 aufgebracht sind, wobei es sich auch hier wieder um einen lösbaren Einsatz 20 handelt, der in den vom Rand 21 vorgegebenen Öffnungsbereich
eingedrückt ist. Erkennbar ist hier auch das Loch 31, das das Einsetzen des Einsatzes 20 und auch dessen Herauslösen aus der entsprechenden Ausnehmung erleichtern
soll.
Die Figuren 9 und 10 zeigen eine Ausführung bei der auf ein kompaktes Lutschbonbon
verzichtet ist. Statt dessen sind in den Innenraum 32 der Schutzhülle 3 eine ganze Reihe von Süßwaren, hier Kaugummis (33) eingefüllt.
Auf der Unterseite des Bodens 5 ist wie gehabt eine Stempelfläche 6 ausgebildet,
wobei sie vollständig hygienisch gegen den Inhalt der Schutzhülle 3 abgeschlossen
ist. Die Stempelfläche 6 ist durch ein Verschlussteil 34 abdeckbar, wobei die Deckseite
35 des Verschlussteils 34 so ausgebildet ist, dass sie als Standfläche 7 wirkt und dient.
Zur optimalen Verbindung dieses Verschlussteils 34 mit der Schutzhülle 3 ist ein Rastring
36 vorgesehen, der mit seiner Innenwand 37 dicht an den Außenmantel 38 der
Schutzhülle 3 anschmiegbar ist. Dadurch ist ein sicherer Sitz dieses Verschlussteils 34
gewährleistet.
Das obere Ende der Schutzhülle 3 wird durch einen Deckel 3' abgedeckt, der
ggf. mit einem ähnlichen Rastring ausgerüstet sein kann, wenn dies als erforderlich
angesehen wird. Bei der Darstellung nach Fig. 9 ist auf einen solchen Rastring allerdings
verzichtet.
Um optimal an den Inhalt, d. h. also beispielsweise an die Kaugummis 33 herankommen
zu können, ist in der Schutzhülle 3 ein Schiebeteil 40 angeordnet, dessen Trageteil 41 die Innenform der Schutzhülle 3 aufweist und deren Griffteil 42 über den
Außenmantel 38 der Schutzhülle 3 vorsteht. Dies Trageteil 41 bzw. das Schiebeteil 40
ist dabei so ausgebildet, dass es über einen Längsschlitz 43 in der Schutzhülle 3 in
Gehäuselängsrichtung 45 hin- und hergeschoben werden kann. Leicht erkennbar ist,
dass auf diese Art und Weise die auf dem Trageteil 41 aufliegenden Kaugummis 33 bis
an den oberen Rand 44 der Schutzhülle 3 angehoben werden können und damit leicht
zu entnehmen sind.
Die Schutzhülle nach Fig. 9 und Fig. 10 kann bezüglich ihres Innenraumes 32
und damit auch ihres Inhaltes abgedeckt und abgesichert werden durch einen entsprechend
geformten Deckel 3'. Dieser Deckel 3' sind oben auf der Schutzhülle 3 auf und kann ebenfalls mit einer Art Rastring versehen sein, wenn dies gewünscht wird und
wenn eine genaue Position jeweils genau eingehalten werden soll.
Bei der aus Fig. 9 ersichtlichen Ausführung im Deckel 3' eine Öffnung 46 vorgesehen,
die über einen in Gehäuselängsrichtung 45 verschiebbaren Schieber 47 verschlossen
ist, wobei dieser Schieber 47 in einer Führung 49 geführt ist und von daher leicht hin- und hergeschoben werden kann. Auf seiner Außenseite, d. h. auf der Außenseite
des Schiebers 47 ist ein Führungsteil 50 in Art eines Handgriffes angeordnet, um
so das Hin- und Herschieben zu erleichtern.
Auch das Schiebeteil 40 kann sicher und leicht im Innenraum 32 der Schutzhülle
3 hin- und her-, d. h. auf- und abgeschoben werden, weil endseitig des Trageteils 41
oder auch rundum eine Führung 48 ausgebildet ist, die eine Art Gleitfläche ergibt, so
dass ein Verkanten des Schiebeteils 40 bzw. des Trageteils 41 nicht zu befürchten ist.
Alle genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden,
werden allein und in Kombination als erfmdungswesentlich angesehen.
Claims (15)
1. Süßware aus Zuckermaterial mit einer Schutzhülle (3) mit Deckel (3'),
die mit einer Handhabe (2) zusammenwirkt, über die insbesondere ein Lutschbonbon
(1) aus der Schutzhülle (3) heraus- oder in sie einschiebbar ist, wobei Handhabe (2)
und Schutzhülle (3) aus einem leicht zu entsorgenden Material gefertigt sind, dadurch gekennzeichnet,
dass die Handhabe (2) oder die Schutzhülle (3) über eine Fußstück (4) verfügt, das als
geschlossener Boden (5) geformt und mit einer Stempelfläche (6) ausgerüstet ist, die
gleichzeitig als Standfläche (7) dienend ausgebildet ist.
2. Süßware nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schutzhülle (3) mit Deckel (3') und/oder die Handhabe (2) mit das Kaufinteresse
steigernden und einen Spielwert ergebenden Zusätzen (10) versehen ist.
3. Süßware nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Handhabe (2) als Spielfigur (11) ausgebildet ist, die zugleich als Zusatz (10)
wirkt und die mit dem Fußstück (4) verbunden ist.
4. Süßware nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die als Schutzhülse (12) ausgebildete Schutzhülle (3) lösbar zugeordnete Sticker
oder Bilder (13) oder Bildteile (14, 15) aufweist.
5. Süßware nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Handhabe (2) mit dem Lutschbonbon (1) und der Schutzhülle (3) für das Lutschteil (8) miteinander korrespondierende Zusätze (10), vorzugsweise Bild- oder
2 Figurenteile (14, 15, 16) zugeordnet sind.
6. Süßware nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schutzhülle (3) eine Spielzeugfigur (11) oder ein Kleinspielzeug (18) lösbar
zugeordnet ist, das eine Kleinstempelfläche (19) aufweist.
7. Süßware nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kleinstempelfläche (19) des Kleinspielzeuges (18) eine mit der zugleich als
Stempelfläche (7) dienenden Stempelfläche (6) korrespondierende oder diese ergänzende
Form aufweist.
8. Süßware nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Stempelfläche (6) in das Fußstück (4) eingelassen ist.
9. Süßware nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Stempelfläche (6) als austauschbarer Einsatz (20) ausgebildet und dem Fußstück
(4) zugeordnet ist.
10. Süßware nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Fußstück (4) zur freien Seite hin einen ringförmigen Rand (21) aufweist, der
zur Außenwand (22) hin korrespondierend mit dem Außenrand (23) der Stempelfläche
(6) abgeschrägt ist.
11. Süßware nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Handhabe (2) zweiteilig ausgebildet ist, wobei das das Lutschteil (8) aufnehmende
Bauteil (27) mit dem als Spielzeugfigur (11) oder Schutzhülse (12) ausgebildeten
Unterteil (28) lösbar verbunden ist.
12. Süßware nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass dem Fußstück (4) mit der Stempelfläche (6) ein Verschlussteil (34) zugeordnet ist,
dessen Deckseite (35) als Standfläche (7) dienend ausgebildet ist.
13. Süßware nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Verschlussteil (34) mit einem Rastring (36) ausgerüstet ist, dessen Innenwand
(37) mit dem Außenmantel (38) der Schutzhülle (3) korrespondierend ausgebildet ist.
14. Süßware nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schutzhülle (3) ein Schiebeteil (40) mit der Schutzhülle (3) angepasstem Trageteil
(41) und daran angeformten, über den Außenmantel (38) vorstehendem Griffteil (42) zugeordnet ist und dass die Schutzhülle (3) einen das Griffteil (42) führenden
Längsschlitz (43) aufweist.
15. Süßware nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass dem Deckel (3') der Schutzhülle (3) ein in Gehäuselängsrichtung (45) oder quer
dazu verschieblicher, eine Öffnung (46) im Deckel verschließender Schieber (47) zugeordnet
ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29705412U DE29705412U1 (de) | 1996-04-19 | 1997-03-26 | Süßware mit Stempel-Handhabe |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29607116U DE29607116U1 (de) | 1996-04-19 | 1996-04-19 | Lutschbonbon mit Stempel-Handhabe |
| DE29705412U DE29705412U1 (de) | 1996-04-19 | 1997-03-26 | Süßware mit Stempel-Handhabe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29705412U1 true DE29705412U1 (de) | 1997-07-03 |
Family
ID=8022818
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29607116U Expired - Lifetime DE29607116U1 (de) | 1996-04-19 | 1996-04-19 | Lutschbonbon mit Stempel-Handhabe |
| DE29705412U Expired - Lifetime DE29705412U1 (de) | 1996-04-19 | 1997-03-26 | Süßware mit Stempel-Handhabe |
Family Applications Before (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29607116U Expired - Lifetime DE29607116U1 (de) | 1996-04-19 | 1996-04-19 | Lutschbonbon mit Stempel-Handhabe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE29607116U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102006057616A1 (de) * | 2006-12-05 | 2008-06-12 | Lars Birkmann | Kleingebäck, vorzugsweise Keks oder Plätzchen und Vorrichtungsgruppe zu dessen Herstellung |
Families Citing this family (4)
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|---|---|---|---|---|
| DE29703131U1 (de) * | 1997-02-21 | 1997-05-07 | Zeta Espacial S.A., Rubi, Barcelona | Süßware mit Verpackung |
| US6187350B1 (en) | 1997-06-12 | 2001-02-13 | Zeta Espacial S.A. | Combination confectionary product |
| FR2759987B1 (fr) * | 1997-02-21 | 2000-06-16 | Zeta Espacial | Produit de confiserie de type sucette |
| DE10202014B4 (de) * | 2002-01-18 | 2004-01-08 | Zeta Espacial S.A., Rubi | Süßware mit Verpackung |
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1996
- 1996-04-19 DE DE29607116U patent/DE29607116U1/de not_active Expired - Lifetime
-
1997
- 1997-03-26 DE DE29705412U patent/DE29705412U1/de not_active Expired - Lifetime
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE29607116U1 (de) | 1996-08-14 |
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