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DE29704559U1 - Briefhülle - Google Patents

Briefhülle

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DE29704559U1
DE29704559U1 DE29704559U DE29704559U DE29704559U1 DE 29704559 U1 DE29704559 U1 DE 29704559U1 DE 29704559 U DE29704559 U DE 29704559U DE 29704559 U DE29704559 U DE 29704559U DE 29704559 U1 DE29704559 U1 DE 29704559U1
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DE
Germany
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envelope
cover sheet
closing flap
sheet forming
igr
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D27/00Envelopes or like essentially-rectangular flexible containers for postal or other purposes having no structural provision for thickness of contents
    • B65D27/04Envelopes or like essentially-rectangular flexible containers for postal or other purposes having no structural provision for thickness of contents with apertures or windows for viewing contents

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Credit Cards Or The Like (AREA)
  • Vessels And Coating Films For Discharge Lamps (AREA)
  • Wrappers (AREA)

Description

Briefhülle
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Briefhülle aus einem Papierzuschnitt mit zwei die Vorderseite und die Rückseite der Briefhülle bildenden und über eine Knickkante miteinander verbundenen Umschlagblättern, wobei eines der beiden Umschlagblätter mittels zweier über je eine Umschlagkante mit diesem verbundener Umschlagklappen mit dem jeweils anderen Umschlagblatt zur Bildung einer einseitig offenen Briefhülle verklebt ist/ und wobei desweiteren eines der beiden Umschlagblätter an seiner Längs- oder Kurzseite eine zum Schließen der Briefhülle mittels Verklebung mit dem anderen Umschlagblatt eingerichtete Schließklappe aufweist und wobei in dem die der Adressierung dienenden Vorderseite der Briefhülle ausbildenden Umschlagblatt ein Adressenfenster vorgesehen oder alternativ eine Adresse aufbringbar ist und
in dem die Rückseite der Briefhülle ausbildenden Umschlagblatt eine Sichtöffnung vorgesehen ist.
Aus der FR 23 34 577 Al ist eine Briefhülle bekannt, die auf der einen Seite eine Öffnung hat sowie auf der anderen Seite geschlossen ist, und in welche eine Bild-Postkarte hineingesteckt werden kann, so daß das Bild der Bild-Postkarte zwar sichtbar ist, die Mitteilung auf der Bild-Postkarte an den Empfänger aber nicht gelesen werden kann.
In dem DE-GM 87 06 825 ist ein Briefkuvert beschrieben, dessen Rückseite ganz oder teilweise durchsichtig ist. Das Briefkuvert weist an einer Kante, insbesondere an einer kurzen Kante einen Einsteckschlitz mit oder ohne Lasche auf. Desweiteren ist die Vorderseite dieses Briefkuverts ganz oder teilweise undurchsichtig. Dieses Kuverts besteht gänzlich aus einer Klarsichthülle, wobei auf die Vorderseite derselben außen ein Papier aufgeklebt ist, damit auf dieses Papier die Anschrift, gegebenenfalls auch der Absender geschrieben und eine Briefmarke aufgeklebt werden können. Andererseits ist es möglich, die Vorderseite der Klarsichthülle mit einer undurchsichtigen, vorzugsweise beschreibbaren Farbschicht zu versehen.
Aus der DE-PS 560 08 6 ist eine Mappe, Umschlag oder dergleichen aus mehreren zusammenhängenden Teilen bekannt, von denen einer eine überdeckbare, fensterartige Öffnung aufweist. Die an einer Kante des mittleren Umschlagteiles
befestigte, das Fenster abdeckende Verschlußklappe ist an der oberen freien Ecke abgeschrägt, so daß die Verschlußklappe beim Zusammenfalten des Umschlages nur einen Teil der Einsteckklappe überbrückt, ohne an ihr durch Klebstoff zu haften. Bei dieser Mappe ist desweiteren vorgesehen, daß der das Fenster aufweisende, am oberen Rand bogenförmig ausgeschnittene Umschlagteil· nur so weit mit Klebstoff versehen ist, daß beim Zusammenfalten die obere freie Ecke an dem mittleren Umschlagteil nicht angeklebt wird.
Eine durch Benutzung bekannte gebräuchliche Briefhülle besteht aus einem die Vorderseite bildenden Umschlagblatt, in welchem in der Regel ein Adressenfenster vorgesehen ist oder die Adressierung angebracht wird, und einem die Rückseite der Briefhülle biidenden Umschl·agbl·att. An dem die Vorderseite bildenden Umschlagblatt sind einander gegenüberliegend zwei Umschlagklappen sowie eine im Bereich zwischen den beiden Umschlagklappen angeordnete Schließklappe vorgesehen. Die beiden Umschlagklappen sind zur Bildung der Briefhülle mit dem die Rückseite bildenden Umschlagblatt dauerhaft verklebt, während die Schließklappe im noch nicht benutzten Zustand der Briefhülle zunächst offen ist, jedoch einen Klebestreifen aufweist, mittels dessen die Briefhülle nach Einfüllung mit dem vorgesehenen Inhalt vor deren Absendung nach Aufklappen der Schließklappe auf die Rückseite der Briefhülle zugeklebt werden kann.
Die Vorderseite der Briefhülle kann eine Beschriftung zu Werbezwecken tragen, ebenso wie dies auch auf deren Rückseite
SV"S
häufig ausgeführt ist. Auf der rückseitigen Schließklappe ist in der Regel der Absender angegeben. Bei einer weiterhin bekannten Briefhülle dieser Ausbildung ist in deren Rückseite in etwa in der unteren Hälfte des Umschlagblattes eine Sichtöffnung angebracht; diese Sichtöffnung hat eine begrenzte Höhe, damit die Schließklappe auf der Rückseite zugeklebt werden kann.
Die Bedruckung der Vorderseite oder auch der Rückseite der Briefhülle mit Informationen, insbesondere mit Werbung bedeutet, daß diese Briefhülle nur von einem bestimmten Absender benutzt werden kann, möglicherweise auch nur für eine bestimmte Gruppe von Empfängern geeignet ist. Die Beschriftung der Schließklappe mit den Absenderangaben stellt einen weiteren Grund dafür dar, daß diese Briefhülle nur von einem ganz bestimmten Absender verwendet werden kann, die Briefhülle jedenfalls nicht allgemein verwendbar ist.
Aus diesen Gründen handelt es sich bei einer solchermaßen bekannten Briefhülle auch nicht um eine sogenannte Lagerware. Lagerware ist beispielsweise eine bekannte Briefhülle mit einem Adressenfenster auf der Vorderseite und mit einer geschlossenen, unbedruckten Rückseite, wobei eine solche Briefhülle von beliebigen Absendern an beliebige Adressaten benutzt werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Briefhülle der
eingangs genannten Art dahingehend weiterzuentwickeln, daß sie als Lagerware für Hersteller und Verbraucher ausgebildet und daher allgemein, nicht nur speziell, brauchbar ist sowie auch ohne Bedruckung der Vorderseite und/oder der Rückseite der Briefhülle eine gezielte Werbung jedes beliebigen Absenders an jeden beliebigen Adressaten zuläßt.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß die Schließklappe mit dem die Rückseite der Briefhülle ausbildenden Umschlagblatt verbunden und auf das die Vorderseite der Briefhülle ausbildende Umschlagblatt aufklappbar und mit diesem verklebbar ist, und daß die auf dem die Rückseite der Briefhülle ausbildenden Umschlagblatt vorgesehene Sichtöffnung als großflächiges, unter Belassung eines allseitig umlaufenden Papierrandes angeordnetes und mit einer durchsichtigen Folie verschlossenes Werbefenster zur Kenntnisnahme einer in der verschlossenen Briefhülle befindlichen, für die Öffentlichkeit bestimmten Information ausgebildet ist.
Somit zeichnet sich die erfindungsgemäße Lösung im Prinzip dadurch aus, daß in einer ungewöhnlichen Abweichung von der jahrzehntelangen Übung die Briefhülle nun auf ihrer die
Adressierung beinhaltenden Vorderseite mittels der Schließklappe verschlossen ist, so daß damit die Rückseite der Briefhülle zur Ausbildung eines großflächigen Werbefensters frei ist. Auf diese Weise gelangt man zu einer Briefhülle der einleitend genannten Art, welche die vorerwähnte Aufabe voll erfüllt. Eine solche Briefhülle ist in allen beliebigen und unterschiedlichen Größen sowie Formaten herstellbar. Sie ist allgemein brauchbar, auch dann, wenn der Absender in einem bestimmten Zeitraum nur eine bestimmte begrenzte Zahl von Briefhüllen benötigt und verwendet. Dies ist immer noch wirtschaftlicher und einfacher, als eine Briefhülle mit beliebigen Hinweisen oder Werbeaufdrucken zu versehen. Mit der erfindungsgemäßen Briefhülle ist es ohne weiteres möglich, beispielsweise einen Prospekt einer Ferienpension oder eines Hotels an die sich bewerbenden Gaste zu verschicken, wobei durch das auf der Rückseite der Briefhülle ausgebildete Werbefenster sofort der Prospekt mit seiner gesamten Aussagekraft erkennbar ist, wenn der Prospekt oder das Faltblatt so gefaltet sind, daß die wesentlichen Hinweise und Werbedrucke ohne weiteres durch das Werbefenster sichtbar sind, und zwar in ansprechender und natürlicher Farbe. Damit erreicht diese Werbeinformation jeden Dritten, der diese Briefhülle handhabt.
Hinzu kommt, daß eine Briefhülle mit einem größtmöglichen Werbefenster leichter an Gewicht ist als eine vergleichbare
Briefhülle ohne Werbefenster oder mit einer kleineren Sichtöffnung, so daß hierdurch erheblich auch an Porto eingespart werden kann.
Nach Ausführungsbeispielen der Erfindung ist vorgesehen, daß der umlaufende Rand um das Werbefenster herum schmaIstmöglich und das Werbefenster größtmöglich ausgebildet sind. Weiterhin ist insbesondere bei einer Briefhülle mit einer an ihrer Längsseite angeordneten Schließklappe vorgesehen, daß die Schließklappe eine im wesentlichen über ihre gesamte Länge durchgehende derartige Breite aufweist, daß die Schließklappe mit einer Briefmarke zu bekleben oder durch eine Frankiermaschine zu frankieren ist.
Mit der Anordnung des Werbefensters auf der Rückseite der Briefhülle ist der Vorteil verbunden, daß das Werbefenster mit einem allseitig umlaufenden, überall gleich breiten und gleichzeitig schmalstmöglichen Rand ausgebildet ist. Dies bedeutet andererseits, daß die für das Werbefenster zur Verfügung stehende Fläche auf der Rückseite der Briefhülle eine größtmögliche ist, weil keine Rücksicht auf die Schließklappe genommen zu werden braucht. Für die Schließklappe ist genügend Platz im oberen Bereich der Vorderseite der Briefhülle, der für das auf der Vorderseite vorgesehene Adressenfenster beziehungsweise für das Aufbringen der Adressierung ohnehin nicht erforderlich ist.
• *
Gleichzeitig übernimmt die Schließklappe in Folge ihrer entsprechend gewählten Breite die Funktion, daß eine Briefmarke auf die Schließklappe geklebt werden kann beziehungsweise daß auf der Schließklappe mittels einer Frankiermaschine die Briefhülle frankiert werden kann.
Unter Briefhülle sind dabei Briefumschläge und Versandtaschen zu verstehen.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Briefhülle schließt nicht aus, daß nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung zusätzlich zu dem auf der Rückseite der Briefhülle vorgesehenen Werbefenster das die Vorderseite der Briefhülle ausbildende Umschlagblatt herstellerseitig mit einer Absenderangabe oder sonstigen Werbeinformation bedruckt ist; damit wird der Vorteil des auf der Rückseite der Briefhülle befindlichen großflächigen Werbefensters nicht verlassen.
Die Erfindung richtet sich auch auf die Verwendung einer vorbeschriebenen Briefhülle zur gemeinsamen Versendung von vertraulichen Informationen und von für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen beziehungsweise Werbeangaben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel erläutert, wobei die einzige Figur eine perspektivische Darstellung eines
• ·
Papierzuschnittes für die erfindungsgemäß ausgebildete Briefhülle enthält.
Die in der Zeichnung dargestellte Briefhülle weist eine Vorderseite 1 und eine Rückseite 2 auf, die über eine Knickkante 3 miteinander verbunden sind.
In der Vorderseite 1 ist ein Adressenfenster 4 vorgesehen, welches in an sich bekannter Weise von innen mittels einer durchsichtigen Folie 5 geschlossen ist. Entsprechend ist in der Rückseite 2 ein Werbefenster 6 vorgesehen, welches durch eine Klarsichtfolie 7 von innen verschlossen ist.
Über Umschlagkanten 8, 9 sind die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel seitlich angeordneten Umschlagklappen 10, 11 mit der Rückseite 2 verbunden. Die Umschlagklappen 10, 11 sind mit einem Klebestreifen 12, 13 versehen, so daß beim Zusammenkleben der Umschlagklappen 10, 11 mit der Vorderseite 1 eine einseitig noch offene Briefhülle entsteht.
Mit der Rückseite 2 ist der Knickkante 3 gegenüberliegend über eine Schließkante 14 eine Schließklappe 15 verbunden, welche Schließklappe 15 mit einem Klebestreifen 16 zum Verschließen der Briefhülle versehen ist.
Zwischen dem Werbefenster 6 auf der Rückseite 2 der Briefhülle und der Knickkante 3, der gegenüberliegenden Schließkante 14 sowie den beiden Umschlagkanten 8, 9 ist ein
- &iacgr;&ogr; -
allseitig umlaufender Papierrand 17, 18, 19, 20 vorgesehen.
Die in der Zeichnung im Zuschnitt dargestellte Briefhülle wird herstellerseitig durch Zusammenkleben der seitlichen Umschlagklappen 10, 11 mit der Vorderseite 1 zu einer einseitig offenen Briefhülle zusammengfügt; diese Briefhülle ist als sogenannte Weiß-Lagerware vorrätig zu halten; es kann aber zusätzlich auch auf der Vorderseite 1 durchaus eine weitere Information aufgedruckt sein. In die Briefhülle ist eine vertrauliche Information in Form eines mit einer Adressierung versehenen Schriftstückes einlegbar, wobei die Adressierung durch das Adressenfenster 4 sichtbar ist. Zusätzlich zu diesem Schriftstück kann die Briefhülle zum Hineinlegen eines Werbeblattes oder eines sonstige Informationen enthaltenen Zusatzblattes benutzt werden, so daß die entsprechenden, nicht-vertraulichen und somit für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen in dem Werbefenster auf der Rückseite 2 der Briefhülle sichtbar sind.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Patentansprüchen, der Zusammenfassung und den Zeichnungen offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können einzeln als auch in beliebiger Kombination untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (4)

  1. Dr Thomas U Becker &Bgr;&thgr;&thgr;&iacgr;<&THgr;&Ggr; (^ K^ U &Pgr;^&Ggr; '· · «&Igr;. &iacgr;..· ^arl-Emsl Muller
    &Egr;,,&kgr;&eegr;&kgr;'.&igr;'1 &Rgr;,&igr;&idiagr;&Ogr;'&idiagr;&Igr; &Lgr;&pgr;&ogr;&igr;&eegr;&ogr;&ggr; Patentanwalt· ·· ·· ·· ** Europo.-in Patent AllO'ney
    Anmelder:
    Karl-F. Hoppmann
    Underbergstraße 6 12. März 1997
    HOP 14099 fi29 47495 Rheinberg
    Briefhülle
    'Schutzansprüche
    Briefhülle aus einem Papierzuschnitt mit zwei die Vorderseite und die Rückseite der Briefhülle bildenden und über eine Knickkante miteinander verbundenen Umschlagblättern, wobei eines der beiden Umschlagblätter mittels zweier über je eine Umschlagkante mit diesem verbundener Umschlagklappen mit dem jeweils anderen Umschlagblatt zur Bildung einer einseitig offenen Briefhülle verklebt ist, und wobei desweiteren eines der beiden Umschlagblätter an seiner Längs- oder Kurzseite eine zum Schließen der Briefhülle mittels Verklebung mit dem anderen Umschlagblatt eingerichtete Schließklappe aufweist und wobei in dem die der Adressierung dienenden Vorderseite der Briefhülle ausbildenden Umschlagblatt ein Adressenfenster vorgesehen oder alternativ eine Adresse aufbringbar ist und in dem die Rückseite der Briefhülle ausbildenden Umschlagblatt eine Sichtöffnung vorgesehen
    Turmstraße 22 ■ D-40878 Raimgen Telefon (0)2102/83088484 2901 Telefax (0)2102/83069
    ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließklappe (15) mit dem die Rückseite (2) der Briefhülle ausbildenden Umschlagblatt verbunden und auf das die Vorderseite (1) der Briefhülle ausbildende Umschlagblatt aufklappbar und mit diesem verklebbar ist, und daß die auf dem die Rückseite (2) der Briefhülle ausbildenden Umschlagblatt vorgesehene Sichtöffnung als großflächiges, unter Belassung eines allseitig umlaufenden Papierrandes (17,18, 19, 20) angeordnetes und mit einer durchsichtigen Folie (7) verschlossenes Werbefenster zur Kenntnisnahme einer in der verschlossenen Briefhülle befindlichen, für die Öffentlichkeit bestimmten Information ausgebildet ist.
  2. 2. Briefhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der umlaufende Rand (17, 18, 19, 20) um das Werbefenster (6) auf der Rückseite (2) der Briefhülle schmalstmöglich und das Werbefenster (6) größtmöglich ausgebildet sind.
  3. 3. Briefhülle nach Anspruch 1 oder 2 mit einer an ihrer Längsseite angeordneten Schließklappe, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließklappe (15) eine im wesentlichen über ihre gesamte Länge durchgehende derartige Breite aufweist, daß die Schließklappe (15) mit einer Briefmarke zu bekleben oder durch eine Frankiermaschine zu frankieren ist.
  4. 4. Briefhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das die Vorderseite (1) ausbildende Umschlagblatt herstellerseitig mit einer Absenderangabe oder Werbeinformation bedruckt ist.
DE29704559U 1996-03-14 1997-03-13 Briefhülle Expired - Lifetime DE29704559U1 (de)

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FR2746075A1 (fr) 1997-09-19
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