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BESCHREIBUNG
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Briefumschlag mit Sichtfenster TECHNISCHES GEBIET Die Erfindung betrifft
einen Briefumschlag mit einem Sichtfenster in der Vorderfläche, das durch ein Blatt
transparenten Materials abgedeckt ist, das entlang der Ränder des Sichtfensters
mit der Innenseite der Vorderfläche verklebt ist.
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STAND DER TECHNIK Die gebräuchlichsten Briefumschläge mit Sichthüllen
sind Briefhüllen des Formates DIN lang, d.h. mit einer Abmessung von etwa 221 mm
auf 110 mm. Das Sichtfenster weist eine Größe von etwa 90 mm auf 41 mm auf. Sein
linker Rand befindet sich etwa 21 mm entfernt vom linken Rand der Briefhülle, während
sich sein unterer Rand etwa 14 mm über dem unteren Rand der Briefhülle befindet.
Entsprechend ist die Große und Anordnung des Sichtfensters bei einer Briefhulle
des r-ormates DIN C 5, d.h. mit einer Größe von etwa 15 mm auf 114 mm. Bei Versandtaschen
sind solche des Formates DIN C 5, d.h. mit einer Größe von etwa 152 mm auf 229 mm
bekannt. Das Sichtfenster weist dieselbe Größe auf wie bei den Briefhüllen und auch
der Abstand vom linken Rand ist oleich groß.
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Der Abstand des oberen Randes des Sichtfensters vom oberen Rand der
C 5-Versandtasche beträgt etwa 50 mm.
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In allen Fällen bildet der Briefumschlag ein einziges Fach, in das
ein adressiertes Schriftstück i.d.R. zusammen mit anderem Versandgut eingefüllt
wird. Zwischen dem Sichtfenster und dem Schriftstückfach, und damit dem adressierten
Schriftstück, besteht eine solche geometrische Schriftstückfach-
Sichtfenster-Beziehung,
daß die Adresse des in den Umschlag eingelegten adressierten Schriftstückes durch
das Sichtfenster hindurch sichtbar ist.
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Bei Umschlägen vom Format C n, d.h. mit einer Größe von etwa 323
mm auf 252 mm, oder bei noch größeren Umschlägen, ist es nicht mehr möglich, ein
Sichtfenster in der Vorderfläche an derjenigen Stelle auszusparen, an der sich die
Adresse eines eingeschobenen adressierten Schriftstückes befindet. In diesem Fall
würden die Adreßzeilen nämlich parallel zu einer kurzen Seite des Umschlages verlaufen,
was für durch Sichtfenster hindurch erkennbare Adressen nicht zulässig ist. Die
Adresszeilen müssen parallel zu den langen Kanten des Umschlages verlaufen.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
einen Briefumschlag mit Sichtfenster anzugeben, der so aufgebaut ist, daß es bei
allen Formaten möglich ist, die Adresse auf einem in den Umschlag eingeführten Schriftstück
mit parallel zu den langen Kanten des Umschlags verlaufenden Adresszeilen durch
das Sichtfenster hindurch zu erkennen.
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Die Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand von Unteransprüchen. Merkmale der Ansprüche
können in beliebiger gleise miteinander kombiniert werden, insoweit sie sich nicht
offensichtlich gegenseitig ausschließen.
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Der erfindungsgemäße Briefumschlag zeichnet sich dadurch aus, daß
er zwei Fächer zum Aufnehmen von Versandout aufweist, welcher Aufbau durch Einkleben
eines taschenbildenden Blattes erzeugt ist. Das taschenbildende Blatt ist unter
Einhalten der oben angegebenen Schriftstück-Sichtfenster-Beziehung auf die Innenseite
der Vorderfläche geklebt. Wird ein adressiertes Schriftstück in das durch das taschenbildende
Blatt gebildete Fach ganz eingeschoben, ist die Adresse auf
dem
Schriftstück durch das Sichtfenster hindurch erkennbar.
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Das restliche Versandgut wird in das von den übrigen Bestandteilen
des Briefumschlages gebildete Umschlagsfach einneschoben.
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Der erfindungsgemäße Briefumschlag bringt den Vorteil mit sich, daß
es auch bei größeren Formaten von Umschlägen möglich ist, die auf einem Schriftstück
angegebene Adresse zugleich zum Adressieren des Umschlages zu verwenden. Dadurch
ist gewährleistet, daß ein Schrifstück auch tatsächlich an den gewünschten Adressaten
geht, und nicht etwa auf den Umschlag eine Adresse aufgeschrieben wird, die mit
der Adresse auf dem Schriftstück nicht übereinstimmt. Die Adressangabe durch ein
Sichtfenster hindurch gewährleistet also sicheres und schnelles Arbeiten. Dies sind
die Vorteile, die bereits seit langem bei Briefumschlägen mit Sichtfenster kleinerer
Formate erzielt werden, weswegen im geschäftlichen Verkehr fast ausschließlich Umschläge
mit Sichtfenster verwendet werden, soweit sie in entsprechender Größe angeboten
werden.
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Der erfindungsgemäße Aufbau kann mit allen Größen von Briefumschlägen
und Schriftstückfächern hergestellt werden. So kann das Schriftstückfach auch nur
so gro3 sein, daß eine z.
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B. durch einen Rechner ausgefüllte Adresskarte dort eingeschoben werden
kann. Den weitaus größten Vorteil bieten erfindungsgemäße Umschläge aber dann, wenn
es sich um Umschläge etwa des Formates A4 oder B4 handelt und das Schriftstückfach
die Größe C5 oder DIN lang oder auch CE aufweist.
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Dann können nämlich ohne weiteres zur Adressanaabe Schriftstücke verwendet
werden, wie sie im Schriftverkehr allgemein üblich sind.
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Ein besonders einfacher Aufbau eines erfindungsgemäßen Briefumschlages
ergibt sich dann, wenn das taschenbildende Blatt nur an zwei seiner Ränder mit der
Innenseite der Vorderfläche verklebt wird, während die zwei freien Ränder nahe parallel
zu Faltkanten verlaufen. Der eine freie Rand verläuft dabei parallel zur Verschlußfaltkante.
Dort befinden
sich die Einfülloffnungen für das Umschlagsfach und
das Schriftstückfach. Beide F.--her werden nach dem Einfüllen entsprechenden Gutes
durch Umlegen der Verschlußklappe verschlossen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN Es zeigen: Fig. 1 eine perspektivische
,lsicht einer Versandtasche mit Sichtfenster und eingeklebtem taschenbildendem Blatt;
und Fig. 2 eine Draufsicht auf einen teilweise durchbrochenen Zuschnitt für die
Versandtasche gemäß Fig. 1.
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WEGE ZUM AUSFUHREN DER ERFINDUNG Die Versandtasche 10 gemäß Fig.
1 sowie der zugehörige Zuschnitt 11 gemäß Fig. 2 weisen eine Vorderfläche 12, eine
Rückfläche 13, eine Verschlußklappe 14, eine lange Seitenklappe 15 und eine kurze
Seitenklappe 16 auf. An die Vorderfläche 12 schließt die Verschlußklappe 14 über
eine Verschlußfaltkante 17 und die lange Seitenklappe 15 über eine Seitenfaltkante
18 an.
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In der Vorderfläche 12 ist ein Sichtfenster 19 ausgespart, das durch
ein Blatt 20 transparenten Materials abgedeckt ist, das entlang der Ränder des Sichtfensters
mit der Innenseite der Vorderfläche über Klebenähte 21 verklebt ist.
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Weiterhin ist auf die Innenseite der Vorderfläche 12 ein taschenbildendes
Blatt 22 mit Aussparungen 28 über Klebestreifen 23 entlang zweier seiner Ränder
aufgeklebt. Der kurze noch unverklebte Rand verläuft nahe parallel der Verschlußfaltkante
17, während der lange unverklebte Rand nahe parallel zur Seitenfaltkante 18 verläuft.
Wenn der Zuschnitt
11 zur Versandtasche 10 gefaltet ist, ist zwischen
dem taschenbildenden Blatt 22 und der Innenseite der Vorderfläche 12 ein Schriftstückfach
gebildet, das durch eine Fachöffnung 24, die parallel zur Verschlu3faltkante 17
verläuft, zuaänglich ist. Zwischen der VorderrPl.che 12 und der Rückfläche 13 I
ist darüberhinaus ein Umschlagfach gebildet, das durch die ebenfalls parallel zur
VerschluSfaltkante 17 verlaufende Umschlagöffnung befüllbar ist.
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Das Sichtfenster 19 und das taschenbildende Blatt 22 sind so in bezug
aufeinander angeordnet, daß eine übliche Schriftstück-Sichtfenster-Beziehung eingehalten
ist. Wird dann ein Schriftstück durch die Fachöffnung 24 ganz in das Schriftstückfach
eingeführt, ist schließlich eine auf dem Schriftstück angegebene Adresse durch das
Sichtfenster 19 hindurch erkennbar. Nach dem Einfüllen des Schriftstückes wird das
taschenbildende Blatt 22 etwas nach unten gedrückt, was durch eine Griffaussparung
26 in der Oberkante 27 der Rückfläche 13 erleichtert ist. Dadurch kann weiteres
Versandout leicht durch die Umschlagöffnung 25 eingefüllt werden. Abschließend wird
die Verschlußklappe 14 umgelegt, wodurch das Schriftstückfach und das Umschlagsfach
verschlossen werden.
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Dadurch ist auch gewährleistet, daß das Schriftstück sicher positioniert
ist, so daß die Adresse, die es trägt, immer durch das Sichtfenster hindurch erkenbar
bleibt. Beim Entnehmen des eingefüllten Gutes ist sowohl durch das Sichtfenster
hindurch wie auch durch die Aussparungen 28 im taschenbildenden Blatt 22 hindurch
leicht erkennbar, ob sich noch ein Schriftstück im Schriftstückfach befindet. Dadurch
ist gewährleistet, daß der Entnehmer auf das Schriftstück aufmerksam wird und auch
dieses entnimmt.
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In den Figuren ist als Ausführungsform eines Briefumschlages eine
Versandtasche dargestellt, d. h. ein Umschlag mit der Verschlußfaltkante an einer
kurzen Kante. Die Erfindung ist aber ohne weiteres auch bei einer Briefhülle anwendbar,
also einem Umschlag, bei dem sich die VerschluklUppe an einer langen Seite befindet.
Auch dann ist es wieder von Vorteil,
nur zwei Ränder des taschenbildenden
Blattes 22 über Klebestreifen 23 mit der Innenseite der Vorderfläche 12 des Umschlages
zu verkleben und die anderen, nicht verklebten Ränder nahe parallel zu Faltkanten
verlaufen zu lassen, von denen die eine die Verschlußfaltkante 17 ist. Das Verkleben
entlang nur von zwei Rändern hat offensichtlich Vorteile in der Herstellung. Es
bringt aber auch Vorteile in bezug auf gute Positionierbarkeit des Schritstückes.
Faltkanten lassen sich nämlich mit erheblich geringeren Toleranzen fertigen als
Klebestreifen.
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Am günstigsten ist die Kombination eines Briefumschlages etwa der
Größe A4 oder B4 mit einem Schriftstückfach der Größe C5 oder DIN lang. Bei diesen
Abmessungen ist eine vernünftige Größe des Schriftstückfaches erzielt, und es läßt
sich leicht realisieren, daß die Adresszeilen auf dem Schriftstück parallel tu den
langen Kanten des Umschlages verlaufen.
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Das taschenbildende Blatt 22 muß nicht die Größe des Schriftstückfaches
besitzen. So kann die Ausführungsform gemäß den Figuren 1 und 2 z.B. dahingehend
abgewandelt werden, daß das taschenbildende Blatt 22 in Richtung der Verschlußfaltkante
17 nur halb so breit ist wie das dargestellte Blatt, wobei aber die Lage der Klebestreifen
23 unverändert bleibt.
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Ein eingeschobenes Schriftstück wird dann nach wie vor durch den langen
Klebestreifen, die Verschlußfaltkante 17, die Seienfaltkante 18 und den nunmehr
nur noch halb so langen kurzen Klebestreifen gehalten. Auch in Richtung der Seitenfaltkante
18 kann das taschenbildende Blatt 22 verkleinert werden, wobei aber wiederum die
Lage der Klebestreifen 23 unverändert bleibt. Die Klebestreifen 23 müssen aber jeweils
so lang ausgebildet sein, daß ein in das Schriftstückfach eingeschobenes Schriftstück
noch sicher positioniert bleibt und nicht etwa verkippen kann.
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Allgemein gesprochen kann das taschenbildende Blatt so verkleinert
sein, daß es von einem festliegenden Klebestreifen
aus nicht mehr
ganz bis zu der zum Klebestreifen parallel verlaufenden Faltkante läuft, die das
Schriftstückfach begrenzt. Ein derartiges Verkürzen ist also auch dann möglich,
wenn drei statt nur zwei Klebestreifen wie im dargestellten Ausführungsbeispiel
vorliegen.
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L e e r s e i t e