DE29703983U1 - Verbindungsvorrichtung - Google Patents
VerbindungsvorrichtungInfo
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- H01R—ELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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- H01R9/031—Connectors arranged to contact a plurality of the conductors of a multiconductor cable, e.g. tapping connections for multiphase cables, e.g. with contact members penetrating insulation of a plurality of conductors
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Description
G 17 769 - les 18.02.1997
Festo KG, 73734 Essiingen Verbindungsvorrichtung
Die Erfindung betrifft eine Verbindungsvorrichtung zum
Herstellen einer elektrischen und mechanischen Verbindung mit einem Verbindungsgegenstück, mit einem mehrteiligen
Gehäuse, das an einem ersten Gehäuseteil von außen zugängliche, elektrisch leitfähige äußere Kontakte aufweist, die
mit dem Inneren des Gehäuses zugeordneten, elektrisch leitfähigen Kontaktmitteln verbunden sind, und das an
einem zweiten Gehäuseteil eine Einstecköffnung aufweist,
in die der Endabschnitt eines an der Verbindungsvorrichtung anzuschließenden mehradrigen Kabels in einer Einsteckrichtung
einsteckbar oder eingesteckt ist, dessen mit elektrischen Leitern versehene Adern beim Zusammenfügen
des ersten und zweiten Gehäuseteils im Bereich der Adern-Endpartien von den Kontaktmitteln elektrisch kontaktiert
werden, so daß eine elektrisch leitende Verbindung zwischen den äußeren Kontakten und den Leitern des mehradrigen
Kabels hergestellt ist.
Bei einer Verbindungsvorrichtung der eingangs genannten
Art verzweigt sich die Einstecköffnung derart, daß bei
eingestecktem Kabel die Adern-Endpartien jeweils in einer
in Längsrichtung der Verbindungsvorrichtung verlaufenden Verzweigung angeordnet sind. Die am ersten Gehäuseteil vorgesehenen
Kontaktmittel sind jeweils in Form eines Kontaktdorns ausgebildet, wobei beim Zusammenfügen der
beiden Gehäuseteile die Kontaktdornen stirnseitig in die Adern-Endpartien einstechen, um so einen Kontakt zwischen
dem in der Adern-Endpartie verlaufenden Leiter und den Kontaktdornen bzw. den äußeren Kontakten herzustellen.
Bei einer derartigen Verbindungsvorrichtung kommt es häufig vor, daß beim Verbinden der beiden Gehäuseteile
zwischen den Kontaktmitteln und den Leitern keine oder nur
eine sehr schlechte elektrische Verbindung hergestellt wird. Die Kontaktdornen müssen exakt in die stirnseitige
Öffnung der mantelförmigen Isolationshülle der Adern-Endpartien
einstechen, um eine gute elektrische Verbindung zu ermöglichen. Es kann jedoch geschehen, daß die Kontaktdornen
in die Isolationshülle oder an den Adern-Endpartien
vorbei stechen, was zu den genannten Nachteilen hinsichtlich der elektrischen Verbindung zwischen Kontaktmitteln
und Leitern führt. Des weiteren müssen die Adern-Endpartien exakt auf eine bestimmte Länge abgelängt werden. Ragen die
Adern-Endpartien nicht weit genug in die Verzweigungen der Einstecköffnung hinein, so kann der Kontaktdorn mit dem
zugeordneten Leiter der Adern-Endpartie keine elektrische Verbindung herstellen. Sind die Adern-Endpartien wiederum
zu lang, so daß sie aus den Verzweigungen der Einstecköffnung
des zweiten Gehäuseteils hervorstehen, kann das erste Gehäuseteil nicht oder nur mit sehr großem Kraftaufwand
mit dem zweiten Gehäuseteil verbunden werden.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verbindungsvorrichtung zu schaffen, die bei einer vereinfachten,
weniger kritischen Montage eine sichere und gute elektrische Verbindung gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an
dem zweiten Gehäuseteil Positioniermittel vorgesehen sind,
die es ermöglichen, den einzeln nach außen umgebogenen Adern-Endpartien des in die Einstecköffnung eingesteckten
Kabels eine Montageposition vorzugeben, bei der wenigstens
ein Kontaktierungsabschnitt der Adern-Endpartien bezogen
auf den inneren Endbereich der Einstecköffnung quer nach
außen verläuft, und daß die Kontaktmittel als Schneidgabeln ausgebildet sind, die beim Zusammenfügen des ersten
und zweiten Gehäuseteils von der Seite her in die Isolationshülle der quer nach außen verlaufenden Kontaktierungsabschni
tte der Adern-Endpartien einschneiden, so
daß zwischen den Leitern und den Schneidgabeln eine elektrisch
leitfähige Verbindung hergestellt wird.
Bei der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung sind die
zu kontaktierenden Adern-Endpartien nicht linear mit Bezug zu den Kontaktmitteln ausgerichtet, sondern seitwärts nach
außen umgebogen. Dadurch schneiden die als Schneidgabeln
ausgebildeten Kontaktmittel von der Seite her in die
Adern-Endpartien ein. Ein exaktes Ablängen der Adern-Endpartien erübrigt sich hierbei, da es irrelevant ist, an
welcher Stelle der Adern-Endpartien die Kontaktierung
erfolgt. Die Montage wird dadurch wesentlich vereinfacht.
Indem ferner den Adern-Endpartien durch die Positioniermittel
eine ganz bestimmte Montageposition .vorgegeben
werden kann, ist eine lagerichtige Zuordnung zwischen den Adern-Endpartien und den Schneidgabeln gewährleistet, so
daß letztere wie vorgesehen in die Kontaktierungsabschnitte
der Adern-Endpartien einschneiden, wodurch eine sichere und gute elektrische Verbindung zwischen den
Schneidgabeln und den Leitern hergestellt wird.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Gegenstands der Erfindung
gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Zweckmäßigerweise ist die Anordnung so getroffen, daß die
in Montageposition befindlichen Adern-Endpartien einen
sich zu ihrem freien Ende hin an die Kontaktierungsabschnitte anschließenden, entgegen der Einsteckrichtung
zurückgebogenen Längenabschnitt aufweisen. Damit kann ein
noch besserer Halt der Adern-Endpartien verbunden sein.
Es ist ferner von Vorteil, wenn die Positioniermittel jeweils
eine im Bereich der Stirnfläche des zweiten Gehäuseteils angeordnete Quernut aufweisen, in die die
Adern-Endpartien mit den nach außen gebogenen Kontaktierungsabschnitten
zur Lagefixierung einlegbar sind. Weisen
die Adern-Endpartien einen sich an den Kontaktierungsabschnitt anschließenden zurückgebogenen Längenabschnitt
auf, ist es von Vorteil, wenn auch im Bereich der Mantelfläche des zweiten Gehäuseteils Nuten vorgesehen sind, in
die die zurückgebogenen Längenabschnitte eingreifen können.
Um insbesondere auch dann eine sichere Fixierung in der Montageposition zu erhalten, wenn die Adern-Endpartien die
Tendenz haben, sich nach dem Umbiegen selbsttätig wieder linear auszurichten, ist es zweckmäßig, Rastmittel vorzusehen,
die eine verrastende Fixierung der umgebogenen Adern-Endpartien erlauben.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Verbindungsvorrichtung im Längsschnitt mit eingestecktem und angeschlossenem Kabel,
Fig. 2 die Verbindungsvorrichtung aus Fig. 1 in einem
Querschnitt gemäß der Schnittlinie H-II,
Fig. 3 die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung aus
Fig. 1 im Querschnitt gemäß der Schnittlinie III-III,
Fig. 4 eine beispielsgemäße Schneidgabel aus Fig. 2 im
Längsschnitt gemäß der Schnittlinie IV-IV, bei hergestellter elektrischer Verbindung zwischen
der Schneidgabel und dem ihr zugeordneten Leiter, und
Fig. 5 mit Rastmitteln versehene Positioniermittel aus
Fig. 2 im Querschnitt gemäß der Schnittlinie V-V,
wobei den Positioniermitteln eine Adern-Endpartie
in Montageposition zugeordnet ist.
Die Verbindungsvorrichtung 3 ist an ein mehradriges Kabel
4 angeschlossen bzw. anschließbar, wobei die Ausführungsform
des Kabels 4 variieren kann. Beispielsgemäß ist in
Fig. 1 und 3 ein Kabel 4 dargestellt, dessen Kabelseele 5 aus drei Adern 6 besteht, die von einem Kabelmantel 7
umschlossen sind. Die Adern 6 weisen dabei jeweils einen elektrischen Leiter 8 und eine diesen Leiter 8 umschließende
Isolationshülle 9 auf. Der Leiter 8 kann aus
■ tt · · *ji »*
einer oder mehreren Litzen bestehen. Selbstverständlich
könnte die Verbindungsvorrichtung 3 auch an ein bandartiges Kabel 4 angeschlossen werden, dessen Adern 6
parallel nebeneinanderliegend verlaufen.
Die Verbindungsvorrichtung 3 ist mit einem in der Zeichnung nur schematisch angedeuteten Verbindungsgegenstück
10 elektrisch und mechanisch verbindbar. Das Verbindungsgegenstück 10 kann beispielsweise als Schnittstelle
zu einer elektrischen oder elektronischen Schaltung
dienen, die bei hergestellter Verbindung zwischen der Verbindungsvorrichtung
3 und dem Verbindungsgegenstück elektrische und/oder elektronische Signale über das Kabel 4
empfangen und/oder senden kann. Außerdem könnte diese Schaltung mit Hilfe der Verbindungsvorrichtung auch an
eine entsprechende Betriebsspannungsversorgung angeschlossen werden. Der Einsatz der Verbindungsvorrichtung
ist ebenfalls vorstellbar, wenn zwei Kabel 4 beliebigen Typs lösbar miteinander verbunden werden sollen.
Die Verbindungsvorrichtung 3 enthält ein mehrteiliges
Gehäuse 12, das ein erstes und ein zweites Gehäuseteil 13, 14 aufweist, die axial aufeinanderfolgend lösbar miteinander
verbindbar sind.
Das erste Gehäuseteil 13 enthält von außen zugängliche,
elektrisch leitfähige äußere Kontakte 17, die mit dem Inneren des Gehäuses 12 zugeordneten, elektrisch leitfähigen
Kontaktmitteln 18 verbunden sind. Das erste
Gehäuseteil 13 weist ferner einen zylinderähnlich geformten
Kontaktträger 19 auf, der in seiner Längsrichtung von Aufnahmedurchbrechungen 20 durchsetzt ist, in die die äußeren
Kontakte 17 bei ihrer Montage einsteckbar sind. Beispielsgemäß sind diese äußeren Kontakte 17 jeweils von einem
Pin 23 gebildet, dessen aus der dem Äußeren des Gehäuses 12 zugeordneten äußeren Stirnfläche 24 des Kontaktträgers
19 herausragender Steckkontaktabschnitt 25 in eine komplementäre Steckbuchse 26 des Verbindungsgegenstücks 10
einsteckbar ist. Alternativ könnten die äußeren Kontakte 17 auch von in den Aufnahmedurchbrechungen 20 angeordneten
Steckbuchsen oder von auf der äußeren Stirnf1äche;24
angeordneten Kontaktplatten gebildet sein, wobei das
Verbindungsgegenstück jeweils entsprechende Gegenkontakte enthält, um durch Stecken oder allein durch Berührkontakt
eine elektrische Verbindung zwischen den äußeren Kontakten 17 der Verbindungsvorrichtung und den Gegenkontakten des
Verbindungsgegenstücks 10 zu ermöglichen.
Beim Ausführungsbeispiel tragen die dem Inneren des
Gehäuses 12 zugeordneten Enden 28 der äußeren Kontakte 17 die Kontaktmittel 18, wobei die äußeren Kontakte 17 und
die Kontaktmittel 18 beispielsgemäß einstückig ausgebildet
sind. Die Kontaktmittel 18 und/oder die äußeren Kontakte
17 sind in ihrem Verbindungsbereich 29 wenigstens einmal
und beispielsgemäß zweimal abgewinkelt, derart, daß sich
sowohl die Kontaktmittel 18 als auch die äußeren Kontakte
17 außerhalb des Verbindungsbereiches 29 in Längsrichtung
30 des Gehäuses 12 erstrecken. Der Verbindungsbereich 29
enthält demnach ein Verbindungsstück 31, das quer oder beispielsgemäß schräg zur Längsrichtung 30 verläuft.
Die Kontaktmittel 18 sind jeweils von einer im Querschnitt
plattenähnlich dünn gestalteten Schneidgabel 34 gebildet,
die zwei klingenartige, unter Abstand parallel verlaufende
Gabelteile 35 aufweist. Im Verbindungsbereich 29 zu den
äußeren Kontakten 17 hin sind die Gabelteile 35 einer Schneidgabel 34 jeweils mittels eines Halteteils 36
miteinander verbunden. Der sich zwischen den beiden Gabelteilen 35 einer Schneidgabel 34 bildende Spalt 37
weitet sich zu den dem Verbindungsbereich 29 abgewandten
Enden 38 hin auf, indem wenigsten ein Gabelteil 35 im Bereich dieses Endes 38 in seiner Erstreckungsrichtung und
gleichzeitig vom jeweils anderen Gabelteil 35 der Schneidgabel 34 weg verjüngt zuläuft.
Nach dem Einstecken der äußeren Kontakte 17 mit ihren Schneidgabeln 34 in die Aufnahmedurchbrechungen 20 des
Kontaktträgers 19 ist an die dem Innern des Gehäuses zugeordnete Innenfläche 41 des Kontaktträgers 19 eine Verschlußplatte
42 derart anlegbar, daß der abgewinkelte Verbindungsbereich 29 in einer in die Innenfläche 41 eingebrachten
Ausnehmung 43 am Kontaktträger 19 zwischen diesem und der Verschlußplatte 42 gehalten ist. Beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel verläuft das Verbindungsstück 31 des abgewinkelten Verbindungsbereichs 29 schräg
zur Längsrichtung 30, weshalb auch die dem Verbindungsstück 31 zugeordnete, die Ausnehmung 43 begrenzende
Wandfläche 44 abgeschrägt ist, so daß die Verbindungsstücke 31 der eingesteckten äußeren Kontakte 17 jeweils
flächig an der zugeordneten Wandfläche 44 anliegen.
Die Verschlußplatte 42 kann, wie es in Fig. 1 gezeigt ist,
den Ausnehmungen 43 des Kontaktträgers 19 zugeordnete, erhabene Andrückvorsprünge 47 aufweisen, die bei an die
Innenfläche 41 angelegter Verschlußplatte 42 in die jeweils
zugeordnete Ausnehmung 43 eingreifen und das in der Ausnehmung 43 befindliche Verbindungsstück 31 von der der
Wandfläche 44 entgegengesetzten Seite her gegen diese drücken. Auf diese Weise sind die äußeren Kontakte 17 mit
ihren Schneidgabeln 34 in Längsrichtung 30 fixiert, wobei
die Schneidgabeln durch schlitzartige Durchbrechungen 48
in der Verschlußplatte 42 hindurchgeführt sind und von der
der Innenfläche 41 des Kontaktträgers 19 abgewandten
Plattenfläche 49 der Verschlußplatte 42 wegragen. Die
Verschlußplatte 42 kann an der Innenfläche 41 des Kontaktträgers
19 angeklebt werden, da eine lösbare Verbindung zwischen Kontaktträger 19 und Verschlußplatte 42 in der
Regel nicht erforderlich ist.
Zur Verbindung des ersten und des zweiten Gehäuseteils 13, 14 weist das erste Gehäuseteil 13 ein Verbindungsglied 52'
auf, das beispielsgemäß als Gewindestück 52 ausgebildet
ist, welches drehbar und koaxial am Kontaktträger 19 bzw. der Verschlußplatte 42 angeordnet ist. Der Kontaktträger
19 ist im Bereich seiner Innenfläche 41 im Querschnitt erweitert ausgebildet, so daß in diesem Bereich ein
ringsumlaufender, radial zur Längsrichtung 30 vorspringender
Haltevorsprung 53 gebildet ist. Der Querschnitt der Innenfläche 41 entspricht dabei im
wesentlichen dem Querschnitt der Verschlußplatte 42. Das
GewindestUck 52 umgibt den Kontaktträger 19 und die Verschlußplatte 42 mit einem hohlzylinderähnlichen
Halteabschnitt 54, dessen Innendurchmesser axial einenends
mittels eines radial nach innen ragenden Ringstücks 55 derart verengt ist, daß das Ringstück 55 den Haltevorsprung
53 hintergreift. Anderenends schließt sich an den Halteabschnitt 54 eine hohlzylindrisehe, mit einem Innengewinde
50 versehene Verbindungspartie 56 an, die von der Verschlußplatte 42 in Längsrichtung 30 wegragt, und deren
Innendurchmesser größer ist als der des hohlzylindrisehen
Hal teab Schnitts 54. Mit Hilfe des an der Verbindungspartie
56 vorgesehenen Innengewindes 50 ist das Gewindestück 52 und somit das erste Gehäuseteil 13 an einem Außengewinde
51 des zweiten Gehäuseteils 14 aufschraubbar, um die beiden Gehäuseteile 13, 14 in axial zusammengefügtem
Zustand aneinander festzulegen.
In einer alternativen Ausgestaltung wäre es ebenfalls
möglich, daß das Gewindestück 52 am zweiten Gehäuseteil vorgesehen ist oder daß es mit einem Außengewinde versehen
ist, wobei das jeweils andere Gehäuseteil dann das entsprechend komplementäre Innengewinde aufweisen würde. Auch
könnte das Verbindungsteil 52' beispielsweise ein Rastteil
sein, das eine Rastverbindung zwischen den beiden Gehäuseteilen
13, 14 ermöglicht.
Zur Verbindung der Verbindungsvorrichtung 3 mit dem Verbindungsgegenstück
10 verfügt das erste Gehäuseteil über eine Befestigungseinrichtung 59, die bei hergestellter
Verbindung am Verbindungsgegenstück 10 lösbar festlegbar ist, so daß ein ungewolltes Lösen dieser Verbindung
verhindert ist.
Zweckmäßigerweise weist die Befestigungseinrichtung 59 ein
die äußeren Kontakte 17 umschließendes ringförmiges Be-
festigungsglied auf, das ein Außengewinde trägt und drehbar
gelagert ist, so daß es mit einem am Verbindungsgegenstück
10 vorgesehenen Innengewinde verschraubbar ist. Im vorliegenden AusfUhrungsbeispiel umgibt das Befestigungs·
glied 60 den Kontaktträger 19 im Bereich der äußeren Kontakte 17 und den Halteabschnitt 54 des Gewindestücks 52
zumindest teilweise koaxial. Das Befestigungsglied 60
steht dabei in Längsrichtung 30 über die äußere Stirnfläche 24 des Kontaktträgers 19 vor, wodurch ein die
Steckkontaktabschnitte 25 der von Pins 23 gebildeten äußeren Kontakte 17 aufnehmender zylindrischer Raum 61
gebildet ist. Um das Befestigungsglied 60 verliersicher
und gleichzeitig drehbar zu lagern, ist zwischen das Befestigungsglied
60 und den Kontaktträger 19 eine hohlzylindrische Lagerhülse 62 zwischengeschaltet, deren
Innendurchmesser derart gewählt ist, daß sie beim Aufstecken auf den Kontaktträger 19 durch Bildung eines Preßsitzes
an diesem festgelegt ist. Beispielsgemäß liegt die
Lagerhülse mit ihrem aufgesteckten Ende 63 am Haltevorsprung 53 des Kontaktträgers 19 an, so daß sie ebenfalls
zwischen dem Ringstück 55 des Gewindestücks 52 und dem
Kontaktträger 19 angeordnet ist. Das Befestigungsglied 60
liegt mit einer ersten hohlzylindrisehen Partie 66 an der
äußeren Mantelfläche der Lagerhülse 62 an, wobei der Innendurchmesser der ersten hohlzylindrisehen Partie 66 im
wesentlichen dem Außendurchmesser der Lagerhülse 62 ent-
spricht, über eine den Innendurchmesser des Befestigungsgliedes
60 erweiternde Stufe 68 ist die erste hohlzylindrische Partie 66 mit einer zweiten hohlzylindrisehen
Partie 69 verbunden, die mit ihrer Innenfläche an der radial zur Längsrichtung 30 nach innen zurückversetzten
Außenfläche eines Endbereichs 70 des Halteabschnitts 54
des Gewindestücks 52 anliegt, wobei der Außendurchmesser des Endbereichs 70 im wesentlichen dem Innendurchmesser
der zweiten hohlzylindrisehen Partie 69 entspricht. Der
Außendurchmesser des Endbereichs 70 ist dabei entsprechend der Wandstärke der zweiten hohlzylindrisehen Partie 69
zurückgesetzt, so daß der Außendurchmesser der zweiten hohlzylindrisehen Partie 69 und der Außendurchmesser des
nicht von der zweiten hohlzylindrisehen Partie 69 umgebenen
Bereichs des Gewindestücks 52 im wesentlichen gleich groß sind.
Die Lagerhülse 62 ist an ihrem dem Raum 61 zugeordneten Ende unter Bildung eines radial nach außen ragenden Vorsprungs
in ihrer Wandstärke erweitert ausgebildet, so daß das Befestigungsglied 60 verliersicher und dabei gleichzeitig
drehbar angeordnet ist.
Das zweite Gehäuseteil 14 weist eine es axial durchsetzende Einstecköffnung 74 auf, in die der Endabschnitt
75 des an der Verbindungs-vorrichtung 3 anzuschließenden
mehradrigen Kabels 4 in einer Einsteckrichtung 76 einsteckbar oder eingesteckt ist. Die Einstecköffnung 74
ist im wesentlichen mittig und in Längsrichtung 30 verlaufend in das zweite Gehäuseteil 14 eingebracht. Beim
Ausführungsbeispiel ist an die Verbindungsvorrichtung 3 ein drei-adriges Kabel 4 angeschlossen, wobei die Adern
von einem Kabelmantel 7 umgeben sind. Zum Anschließen des Endabschnitts 75 des Kabels 4 wird der Kabelmantel 7 am
Ende des Kabels 4 ein Stück weit entfernt, so daß die Adern-Endpartien 77 der Adern 6 separat liegen und einzeln
zugänglich sind. Im Übergangsbereich zu den Adern-Endpartien
77 weist der Kabelmantel 7 demnach eine ringförmige Mantelstirnfläche 78 auf.
Die Einstecköffnung 74 weist in Einsteckrichtung 76 betrachtet
zunächst einen Kabelaufnahmeabschnitt 81 auf, an
den sich eine Durchgangsöffnung 82 geringeren Querschnitts anschließt, so daß zwischen Kabelaufnahmeabschnitt 81 und
Durchgangsöffnung 82 ein ringförmiger Ansatz 83 ausgebildet ist. Dieser ringförmige Ansatz 83 dient beim Einstecken
des Endabschnitts 75 des Kabels 4 als Anschlag, wobei die Mantelstirnfläche 78 an den Ansatz 83 anlegbar
ist und die Adern-Endpartien 77 in die Durchgangsöffnung
82 hineinragen. Der Ansatz 83 ist als Montagehilfe vorgesehen, um die Einstecktiefe des Endabschnitts des Kabels
vorzugeben. Selbstverständlich muß die Mantelstirnfläche
78 nicht notwendigerweise am Ansatz 83 anliegen, um das
Kabel 4 ordnungsgemäß an der Verbindungsvorrichtung 3
anschließen zu können. Es müssen lediglich die Adern-Endpartien 77 auf der dem Kabel aufnahmeabschnitt 81
abgewandten Seite der Durchgangsöffnung 82 mit einer gewissen Mindestlänge aus dieser herausragen. Die
Einstecköffnung 74 könnte daher über ihre gesamte Länge in einer alternativen Ausführungsform denselben Querschnitt
aufweisen, insbesondere wenn das anzuschließende Kabel 4
keinen Kabelmantel 7 aufweist, sondern lediglich über parallel nebeneinanderliegende, abtrennbar miteinander
verbundene Adern 6 verfügt, wie dies beispielsweise bei
sogenannten "Flachbandkabeln" der Fall ist.
Um das in die Einstecköffnung 74 eingesteckte Kabel 4
gegen ein ungewolltes Herausziehen zu sichern, ist am zweiten Gehäuseteil 14 eine Zugentlastungseinrichtung 86
vorgesehen. Die Zugentlastungseinrichtung sorgt dafür, daß
der eingesteckte Endabschnitt 75 des Kabels 4 auch unter einer Zugbelastung des Kabels 4 entgegen der Einsteckrichtung
76 nicht aus der Einstecköffnung 74 herausgezogen wird.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel enthält die Zugent-1astungseinrichtung
86 eine die Einstecköffnung 74 entlang eines Umfangsabschnitts freilegende nutähnliche Aussparung
87, so daß das in die Einstecköffnung 74 eingesteckte
Kabel 4 von der Seite der Aussparung 87 her frei zugänglich ist. Auf der der Aussparung 87 diametral entgegengesetzten
Seite verbleibt ein Wandabschnitt 88 des zweiten Gehäuseteils 14, der auf seiner der Aussparung 87 zugewandten
Seite die Einstecköffnung 74 begrenzt. Mittels eines das in die Einstecköffnung 74 eingesteckte Kabel 4
und den Wandabschnitt 88 des zweiten Gehäuseteils 14 umschließenden Spannelements 89 der Zugentlastungseinrichtung
86 ist das Kabel 4 gegen den Wandabschnitt 88 verspannbar. Beispielsgemäß bildet ein handelsüblicher
Kabelbinder 90 das Spannelement 89. Zweckmäßigerweise ist
im äußeren Umfangsbereich des Wandabschnitts 88 eine mit
der nutähnlichen Aussparung 87 fluchtende Nut 93 vorgesehen, so daß der den Wandabschnitt 88 umschließende
Teil des Spannelements 89 radial nicht über die
Außenfläche des zweiten Gehäuseteils 14 übersteht.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, ist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel
die Zugentlastungseinrichtung 86 an einem
separaten, abnehmbaren, einen Abschnitt der Einstecköffnung 74 enthaltenden Gehäuse-Endstück 94 des zweiten
Gehäuseteils 14 vorgesehen. Das Gehäuse-Endstück 94 ist hierfür mittels einer Schraubverbindung an einem Gehäusekörper
95 des zweiten Gehäuseteils 14 anschraubbar.
Beispielsgemäß enthält das Gehäuse-Endstück 94 eine in die
bei hergestellter Verbindung dem Gehäusekörper 95 zugewandte
Stirnseite eingebrachte ringförmige Ringausnehmung 96, die koaxial zur Einstecköffnung 74 verläuft und auf
ihrer radial zur Längsrichtung 30 liegenden äußeren Seite ein Außengewinde trägt. Am Gehäusekörper 95 ist ein hohlzylinderähnliches
Ansatzstück 99 angeformt, das ein Außengewinde trägt und zur Verbindung des Gehäusekörpers 95 mit
dem Gehäuse-Endstück 94 mit dem Innengewinde in der Ringausnehmung 96 verschraubbar ist und beim Verschrauben in
diese Ringausnehmung 96 eingreift. Der Außendurchmesser des Gehäuse-Endstücks 94 und des Gehäusekörpers 95 sind im
wesentlichen gleich groß.
Ist das Kabel 4 zum Anschluß an die Verbindungsvorrichtung
3 in die Einstecköffnung 74 eingesteckt, ragen die Adern-Endpartien
77 durch die Durchgangsöffnung 82 hindurch und an der dem Kabelaufnahmeabschnitt 81 axial abgewandten
Seite der Einstecköffnung 74 aus dieser heraus. Die herausragenden
Adern-Endpartien 77 sind hierbei am zweiten Gehäuseteil 14 vorgesehenen Positioniermitteln 101
zugeordnet, die es ermöglichen, den separierten Adern-Endpartien 77 eine Montageposition vorzugeben, in der sie
eine einzeln nach außen umgebogene Lage einnehmen, bei der wenigstens ein Kontaktierungsabschnitt 102 der Adern-Endpartien
77 bezogen auf den inneren Endbereich der Ein-
stecköffnung 74 quer und vorzugsweise im wesentlichen
radial nach außen verläuft. Der innere Endbereich der Einstecköffnung 74 ist beispielsgemäß von der Durchgangsöffnung
82 gebildet, wobei die einzelnen Adern-Endpartien 77 in ihren Montagepositionen jeweils einen sich in
Einsteckrichtung 76 erstreckenden, insbesondere im inneren
Endbereich der Einstecköffnung 74 und beispielsgemäß in
der Durchgangsöffnung 82 verlaufenden ersten Längenabschnitt
103 aufweisen, an den sich ein quer zu diesem
ersten Längenabschnitt 103 nach außen verlaufende Kontaktierungsabschnitt 102 anschließt.
Bei einer nicht näher dargestellten Ausführungsform entfällt
der innerhalb der Einstecköffnung 74 verlaufende erste Längenabschnitt 103. Dort sind die Adern-Endpartien
77 unmittelbar im Anschluß an den entsprechend tiefer eingesteckten Kabelmantel 7 nach außen umgebogen.
Um die Adern-Endpartien 77 in der Montageposition
besonders sicher zu fixieren, weisen die beispielsgemäßen
Positioniermittel 101 jeweils eine ausgehend von der
Durchgangsöffnung 82 der Einstecköffnung 74 quer zu dieser
nach außen verlaufende, im Bereich der dem Inneren des Gehäuses 12 zugeordneten Stirnfläche 106 des zweiten
Gehäuseteils 14 angeordnete Quernut 107 auf, in die der jeweils zugeordnete Kontaktierungsabschnitt 102 der Adern-
Endpartien 77 zur Vorgabe seiner Lage einlegbar ist.
Beim Ausführungsbeispiel sind entsprechend der Anzahl der
Adern 6 des Kabels 4 drei Positioniermittel 101 vorgesehen,
die über jeweils eine Quernut 107 verfugen. Gemäß Fig. 2 verlaufen die Quernuten ausgehend von der Durchgangsöffnung
82 radial zur Einsteckrichtung 76 bzw. zur Längsrichtung
30 nach außen. Die Adern-Endpartien 77 sind im
Übergangsbereich zwischen ihrem esten Längenabschnitt 103
und ihrem Kontaktierungsabschnitt 102 im wesentlichen rechtwinklig nach außen umgebogen und in die jeweils zugeordnete
Quernut 107 eingelegt. Die Quernuten 107 können in ihrem der Stirnfläche 106 benachbarten Bereich erweitert
ausgebildet sein, so daß das Einlegen der Kontaktierungsabschni
tte 102 vereinfacht ist.
Selbstverständlich ist es möglich, die Anzahl der Positioniermittel
101 bzw. der Quernuten 107 an die Adernzahl des Kabels 4 anzupassen, wobei die Quernuten 107 zu ihren
benachbarten Quernuten jeweils andere Winkel als in Fig. 2 gezeigt einschließen können.
Vorteilhafterweise weisen die Adern-Endpartien 77 jeweils
einen sich zum freien Ende hin an die Kontakt!erungsabschnitte
102 anschließenden, entgegen der Einsteckrichtung
76 zurückgebogenen zweiten Längenabschnitt 108 auf,
so daß die Adern-Endpartien 77 bei Einnahme der Montageposition im wesentlichen U-ähnlich geformt sind. Zweckmäßigerweise
erstreckt sich der zweite Längenabschnitt im wesentlichen parallel zum ersten Längenabschnitt 103,
wie dies auch aus Fig. 1 zu entnehmen ist.
Um die U-ähnliche Montageposition der Adern-Endpartien
vorzugeben, schließt sich an den äußeren Endbereich der Quernuten 107 jeweils eine äußere Nut 111 an, die ausgehend
von der Quernut 107 im wesentlichen entgegen der Einsteckrichtung 76 im Bereich der Mantelfläche des
zweiten Gehäuseteils 14 verläuft und in die der sich an den Kontaktierungsabschnitt 102 anschließende, zurückgebogene
zweite Längenabschnitt 108 der Adern-Endpartien 77 einlegbar ist. Das Umlegen der zweiten Längenabschnitte
108 in die längs verlaufenden äußeren Nuten 111 kann beim axialen Zusammenfügen der beiden Gehäuseteile 13, 14
selbsttätig erfolgen, wenn die Längenabschnitte bei in die
Quernuten 107 eingelegten Kontaktierungsabschnitten 102 radial nach außen ragen und vom Verbindungsteil 52' beaufschlagt
werden.
Beispielsgemäß sind entsprechend der Anzahl der Quernuten
107 drei äußere Nuten 111 vorgesehen, deren offene Nutseite radial nach außen weist und der Mantelfläche des
Gehäusekörpers 95 des zweiten Gehäuseteils 14 benachbart ist.
Die Nuttiefe der Quernuten 107 und der äußeren Nuten 111 ist vorteilhafterweise so groß zu wählen, daß die zugeordneten
Kontakt!erungsabschnitte 102 bzw. Längenabschnitte
108 vollständig in der jeweiligen Nut 107, 111 aufgenommen werden.
Es ist möglich, insbesondere bei der Verwendung von Kabeln 4, deren Adern 6 jeweils einen aus vielen einzelnen Litzen
gebildeten Leiter 8 besitzen, daß die Adern-Endpartien 77 eine gewisse Elastizität aufweisen, die dazu führt, daß
die in die Montagepositionen abgebogenen Adern-Endpartien
77 dazu neigen, ihre Biegestellen wieder geradezurichten. Die
Positioniermittel 101 des vorliegenden Ausführungsbeispiels
verfügen deshalb jeweils über Rastmittel 112, mit denen die jeweils zugeordnete Adern-Endpartie 77 zur
Fixierung ihrer Montageposition verrastbar ist. Beispielsgemäß
sind die Rastmittel 112 von über die Nuten 107 ragenden Rastnasen 113 gebildet, die mit Abstand zum Nutgrund
angeordnet sind und den Nutquerschnitt lokal derart verengen, daß die in die Nuten 107 eingedrückten Adern-Endpartien
77 in ihren Montagepositionen gehalten werden.
Gemäß Fig. 2 verfügen die Rastmittel 112 über jeweils zwei sich gegenüberliegende, aufeinander zu ragende Rastnasen
113, die im äußeren Endbereich einer jeweiligen Quernut 107 angeordnet sind. Auf diese Weise ist sichergestellt,
daß die Kontaktierungsabschnitte 102 in der jeweils zugeordneten
Quernut gehalten sind. In einer alternativen Ausgestaltung wäre es ebenso möglich, die Rastmittel an
verschiedenen Stellen der Quernut 107 und/oder der äußeren Nut 111 anzubringen oder auch die Nuten 107, 111 über ihre
gesamte Länge oder eine Teillänge hinterschnitten bzw. mit
verengtem Nuthals auszubilden.
Am zweiten Gehäuseteil 14 sind außerdem Ausnehmungen vorgesehen, in die die Schneidgabeln 34 des ersten
Gehäuseteils 13 beim Zusammenfügen der beiden Gehäuseteile
13, 14 eingreifen können. Die Ausnehmungen 116 sind jeweils im Bereich einer Quernut 107 angeordnet und durchsetzen diese
in ihrer Querrichtung. Befinden sich die Adern-Endpartien 77 in ihrer Montageposition, verbleiben in Verlaufsrichtung
eines jeweiligen Kontaktierungsabschnitts 102
gesehen beiderseits dieses Kontaktierungsabschnitts 102
jeweils Abschnitte der zugeordneten Ausnehmung 116. Die Tiefe der Ausnehmung 116 ist zweckmäßigerweise größer als
die der Quernut 107, so daß die Schneidgabeln bei zusammengesetzten
Gehäuseteilen 13, 14 mit den Enden 38 der Gabelteile 35 über die Tiefe der Quernut hinaus in die
jeweilige Ausnehmung 116 eingreifen.
Beim Zusammenfügen des ersten und zweiten Gehäuseteils 13,
14 werden die Adern-Endpartien 77 von den Kontaktmitteln
18 kontaktiert, derart, daß die von den Schneidgabeln 34
gebildeten Kontaktmittel 18 von der Seite her in die Isolationshüne
9 der quer nach außen verlaufenden Kontaktierungsabschnitte 102 der Adern-Endpartien 77 einschneiden,
so daß zwischen den Leitern 8 und den Schneidgabeln 34 eine elektrisch leitfähige Verbindung hergestellt
wird. Die beiden Gabelteile 35 einer Schneidgabel 34 umgeben dabei reiterartig den Kontaktierungsabschnitt
102 und durchtrennen dabei mit ihren scharfen Kanten die Isolationshülle 9 des zugeordneten Kontaktierungsabschnitts
102 auf gegenüberliegenden Seiten und liegen an
dem von der Isolationshülle 9 umschlossenen Leiter 8 der
Adern-Endpartie 77 an. Da die Schneidgabeln aus elektrisch
leitfähigem Material bestehen, wird auf diese Art eine elektrische Verbindung zwischen den Leitern 8 und den
äußeren Kontakten 17 hergestellt.
Wie bereits weiter oben beschrieben wurde, wird das erste Gehäuseteil 13 mit dem zweiten Gehäuseteil 14 mittels
eines Verbindungsteils 52' verbunden. Die hohl zylindrische
Verbindungspartie 56 des Verbindungsteils 52' umschließt
dabei den Gehäusekörper 95 des zweiten Gehäuseteils derart, daß die zur Mantelfläche des Gehäusekörpers 95 hin
offenen äußeren Nuten 111 von der Verbindungspartie 56 des
Verbindungsteils 52' des ersten Gehäuseteils 13 überdeckt
werden. Dadurch, daß die Plattenfläche 49 des ersten
Gehäuseteils 13 und die Stirnfläche 106 des zweiten
Gehäuseteils 14 in zusammengefügtem Zustand aneinander
anliegen, sind auch die zur Stirnfläche 106 hin offenen Quernuten 107 abgedeckt.
Um die relative Drehwinkel positi on der beiden zusammengefügten
Gehäuseteile 13, 14 bezüglich der mit der Längsrichtung 30 zusammenfallenden Fügerichtung vorzugeben,
können am ersten und zweiten Gehäuseteil 13, 14 miteinander zusammenwirkende, zueinander komplementäre
erste und zweite Justiermittel 119, 120 vorgesehen sein.
Beispielsgemäß sind die ersten Justiermittel 119 von
wenigstens einem Justiervorsprung 121 und die zweiten Justiermittel 120 von mindestens einer Justierausnehmung
122 gebildet, wobei der Justiervorsprung 121 bei zusammengefügten Gehäuseteilen 13, 14 in die jeweils
zugeordnete Justierausnehmung 122 eingreift. Aus den Fig. 1 und 2 ist erkennbar, daß an der Verschlußplatte 42 des
ersten Gehäuseteils 13 ein kreisbogenähnlich konturierter,
sich in Längsrichtung 30 von der Plattenfläche 49 weg
erstreckender Justiervorsprung 121 angeordnet ist, der in eine im Querschnitt komplementär ausgebildete, von der
Stirnfläche 106 her in den Gehäusekörper 95 des zweiten Gehäuseteils 14 eingebrachte Justierausnehmung 122
eingreift, wenn die beiden Gehäuseteile 13, 14 zusammengefügt sind. Auf Grund der Querschnittsform des Justier-
vorsprungs 121 bzw. der Justierausnehmung 122, die überdies
außermittig angeordnet sind, genügt ein einziger Justiervorsprung 121 bzw. eine einzige Justierausnehmung
122, um die Drehwinkel1 age der beiden Gehäuseteile 13,
relativ zueinander eindeutig vorzugeben. Es können aber auch jeweils mehrere Justiervorsprünge 121 und Justierausnehmungen
122 vorgesehen sein.
Falls es gewünscht ist, kann der Innenraum des Gehäuses
12 insbesondere im Bereich der Kontaktmittel 18 bzw. der
Adern-Endpartien 77 abgedichtet sein. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist hierfür in der Einstecköffnung
eine ringförmige Gehäusedichtung 125 vorgesehen, die bei
eingestecktem Kabel 4 dichtend koaxial zwischen dem Endabschnitt 75 des Kabels 4 und der Einstecköffnung 74
zwischengeschaltet ist. Die Gehäusedichtung 125 ist im
Bereich des Ansatzes 83 im Kabel aufnahmeabschnitt 81
angeordnet. In Längsrichtung 30 gesehen liegt sie einenends
am Ansatz 83 an und kann anderenends auf das Gehäuse-Enstück 94 aufgeknüpft sein, so daß die Gehäusedichtung
125 in Längsrichtung 30 fixiert ist. Auf diese Weise kann sie beim Einstecken oder beim Herausziehen des Kabels 4 in
bzw. aus der Einstecköffnung 74 nicht verschoben werden.
Des weiteren kann zum Abdichten des die Kontaktmittel 18
enthaltenden Innenraums des Gehäuses 12 zwischen die
Gehäuseteile 13, 14 und insbesondere zwischen das erste und zweite Gehäuseteil mindestens eine Gehäusedichtung 126,
127 zwischengeschaltet sein. Beim Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 1 sind zwei Gehäusedichtungen 126, 127 in Form von O-Ringen zwischen das erste und zweite Gehäuseteil 13,
14 zwischengeschaltet. Die eine Gehäusedichtung 126 ist im
Bereich der Plattenfläche 49 zwischen Verschlußplatte 42
und Gewindestück 52 des ersten Gehäuseteils 13 angeordnet. Die hierfür vorgesehene Dichtungsnut 128 verläuft sowohl
im Umfangsbereich der Verschlußplatte 42 als auch in dem
radial benachbarten inneren Umfang des Gewindestücks 52.
Die zweite Dichtungsanordnung 127 ist in eine am Außenumfang des Gehäusekörpers 95 des zweiten Gehäuseteils 14
eingebrachte Dichtungsnut 129 eingelegt. Diese Dichtungsnut 129 ist an dem entgegen der Einsteckrichtung 76 liegenden
Endbereich des Ansatzstückes 99 des Gehäusekörpers 95 angeordnet.
Bei zusammengefügten Gehäuseteilen liegt die dem
zweiten Gehäuseteil zugewandte Stirnfläche des Gewindestücks 52 des ersten Gehäuseteils 13 an der Gehäusedichtung
127 und die Stirnfläche 106 an der Gehäusedichtung 126 an.
Claims (25)
1. Verbindungsvorrichtung zum Herstellen einer elektrischen
und mechanischen Verbindung mit einem Verbindungsgegenstück,
mit einem mehrteiligen Gehäuse (12) , das an einem ersten Gehäuseteil (13) von außen zugängliche,
elektrisch leitfähige äußere Kontakte (17) aufweist, die mit dem Inneren des Gehäuses (12)
zugeordneten, elektrisch leitfähigen Kontaktmittel&eegr; (18)
verbunden sind, und das an einem zweiten Gehäuseteil (14) eine Einstecköffnung (74) aufweist, in die der Endabschnitt
(75) eines an der Verbindungsvorrichtung (3)
anzuschließenden mehradrigen Kabels (4) in einer Einsteckrichtung (76) einsteckbar oder eingesteckt ist, dessen mit
elektrischen Leitern (8) versehene Adern (6) beim Zusammenfügen des ersten und zweiten Gehäuseteils (13, 14)
im Bereich der Adern-Endpartien (77) von den Kontaktmitteln (18) elektrisch kontaktiert werden, so daß eine
elektrisch leitende Verbindung zwischen den äußeren Kontakten (17) und den Leitern (8) des mehradrigen Kabels
(4) hergestellt ist, dadurch gekennzeichnet, daß an dem
zweiten Gehäuseteil (14) Positioniermittel (101)
vorgesehen sind, die es ermöglichen, den einzeln nach
außen umgebogenen Adern-Endpartien (77) des in die Einstecköffnung (74) eingesteckten Kabels' (4) eine
Montageposition vorzugeben, bei der wenigstens ein Kontaktierungsabschnitt (102) der Adern-Endpartien (77)
bezogen auf den inneren Endbereich (82) der Einstecköffnung (74) quer nach außen verläuft, und daß die Kontaktmittel
(18) als Schneidgabeln (34) ausgebildet
sind, die beim Zusammenfügen des ersten und zweiten Gehäuseteils (13, 14) von der Seite her in die Isolationshülle
(9) der quer nach außen verlaufenden Kontakt!erungsabschnitte
(102) der Adern-Endpartien (77) einschneiden,
so daß zwischen den Leitern (8) und den Schneidgabeln (34)
eine elektrisch leitfähige Verbindung hergestellt wird.
2. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die äußeren Kontaktmittel (17) als flache Kontaktplatten, als Pins (23) oder als Buchsen
ausgebildet sind.
3. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Einstecköffnung
(74) eine das in diese Einstecköffnung (74) eingesteckte
Kabel (4) gegen ein ungewolltes Herausziehen sichernde Zugentlastungseinrichtung (86) vorgesehen ist.
4. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einstecköffnung (74) entlang eines
Umfangsabschnitts durch eine zur Zugentlastungseinrichtung
(86) gehörende nutähnliche Aussparung (87) freigelegt ist, wobei ein in die Einstecköffnung (74) eingestecktes Kabel
(4) mittels eines das Kabel (4) und den der Aussparung
(87) gegenüberliegenden Wandabschnitt (88) des zweiten
Gehäuseteils (14) umschließenden Spannelements (89) der
Zugentlastungseinrichtung (86), insbesondere eines Kabelbinders
(90), gegen den Wandabschnitt (88) verspannbar ist.
5. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zugentlastungseinrichtung
(86) an einem separaten, abnehmbaren, einen Abschnitt der Einstecköffnung (74) enthaltenden Gehäuse-Endstück (94)
des zweiten Gehäuseteils (14) vorgesehen ist.
6. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das zu verbindene Kabel
(4) einen die Adern (6) umhüllenden Kabelmantel (7) aufweist, der im Bereich der Adern-Endpartien (77) entfernt
ist, so daß der verbleibende Kabelmantel (7) im Übergangsbereich zu den Adern-Endpartien (77) eine
ringförmige Mantelstirnfläche (78) aufweist, und daß die
Einstecköffnung (74), in Einsteckrichtung (76) be-
trachtet, einen Kabel aufnahmeabschnitt (81) und eine sich
daran anschließende Durchgangsöffnung (82) geringeren
Querschnitts aufweist, so daß zwischen Kabel aufnahmeabschnitt
(81) und Durchgangsöffnung (82) ein ringförmiger Ansatz (83) gebildet ist, an den die Mantelstirnfläche
(78) bei eingestecktem Kabel (4) anlegbar ist, wobei die Adern-Endpartien (77) in die Durchgangsöffnung (82) hineinragen.
7. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Adern-Endpartien (77) in ihren Montagepositionen jeweils einen
sich in Einsteckrichtung (76) insbesondere im inneren
Endbereich (82) der Einstecköffnung (74) erstreckenden
Längenabschnitt (103) aufweisen, an den sich der quer zu
diesem Längenabschnitt (103) nach außen verlaufende Kontaktierungsabschnitt (102) anschließt.
8. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Adern-Endpartien
(77) jeweils einen sich zum freien Ende hin an die
Kontaktierungsabschnitte (102) anschließenden, zurückgebogenen
Längenabschnitt (108) aufweisen.
9. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 8 in Verbindung
mit Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
zurückgebogene zweite Längenabschnitt (108) im wesentlichen
parallel zum ersten Längenabschnitt (108) verläuft, so daß die Adern-Endpartien (77). im wesentlichen U-ähnlich
geformt sind.
10. Verbindungsvorrichtung nach einem aer Ansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Positioniermittel
(101) jeweils eine ausgehend von der Einstecköffnung (74)
quer zu dieser nach außen verlaufende, im Bereich der dem Inneren des Gehäuses (12) zugeordneten Stirnfläche (106)
des zweiten Gehäuseteils (14) angeordneten Quernut (107) enthalten, in die der jeweils zugeordnete Kontaktierungsabschnitt
(102) der Adern-Endpartien (77) einlegbar ist.
11. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß sich an den äußeren Endbereich der Quernuten (107) jeweils eine äußere Nut (111) anschließt, die
ausgehend von der Quernut (107) im wesentlichen entgegen der Einsteckrichtung (76) im Bereich der Mantelfläche des
zweiten Gehäuseteils (14) verläuft und in die ein sich an den Kontaktierungsabschnitt (102) anschließender zurückgebogener.
Längenabschnitt (108) der Adern-Endpartien (77) einlegbar ist.
12. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Gehäuseteil (13) das zweite
Gehäuseteil (14) im zusammengefügten Zustand im Bereich der äußeren Nuten (111) insbesondere koaxial umschließt,
so daß die Nuten (111) durch das erste Gehäuseteil (13) abgedeckt sind.
13. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Positioniermittel
(101) über Rastmittel (112) verfugen, mit denen die jeweils zugeordnete Adern-Endpartie (77) zur Fixierung ihrer
Montageposition verrastbar ist.
14. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 13 in Verbindung
mit einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel (112) von in oder über die
Nuten ragenden Rastnasen (113) gebildet sind, die mit
Abstand zum Nutgrund angeordnet sind und den Nutquerschnitt
derart verengen, daß die in die Nuten (107) eingedrückten Adern-Endpartien (77) in ihren Montagepositionen
gehalten werden.
15. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß am zweiten Gehäuseteil (14) zum ersten Gehäuseteil (13) hin offene Ausnehmungen
(116) vorgesehen sind, in die die Schneidgabeln (34) des
ersten Gehäuseteils (13) beim Zusammenfügen eingreifen.
16. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren Kontakte (17) an ihren dem Innern des Gehäuses (12) zugeordneten
Enden die Schneidgabeln (34) tragen, wobei die äußeren
Kontakte (17) und die Schneidgabeln (34) insbesondere einstückig ausgebildet sind.
17. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneidgabel&eegr; (34) und/oder die
äußeren Kontakte (17) in ihrem Verbindungsbereich wenigstens
einmal abgewinkelt sind.
18. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Gehäuseteil (13) einen Kontaktträger (19) aufweist, in den die äußeren Kontakte
(17) einsteckbar sind, wobei der abgewinkelte Verbindungsbereich (29) im Bereich der dem Inneren des Gehäuses (12)
zugeordneten Innenfläche (41) des Kontaktträgers (19) angeordnet ist, an die eine Verschlußplatte (42) derart
anlegbar ist, daß der abgewinkelte Verbindungsbereich (29)
in einer Ausnehmung (43) am Kontaktträger (19) und/oder an der Verschlußplatte (42) zwischen Kontaktträger (19) und
Verschlußplatte (42) gehalten ist, so daß die äußeren
Kontakte (17) mit ihren Schneidgabeln (34) in Längsrichtung
(30) fixiert sind, wobei wobei die Schneidgabeln (34) durch schlitzartige Durchbrechungen (48) in der
Verschlußplatte (42) hindurchgeführt sind und von dieser
wegragen.
19. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß am ersten oder zweiten Gehäuseteil (13) ein Gewindestück (52) drehbar und koaxial
angeordnet ist, das ein Innen- oder Außengewinde trägt und mit einem komplementären Gewinde am jeweils anderen
Gehäuseteil (14) verschraubbar ist, um die beiden Gehäuseteile (13, 14) in zusammengefügtem Zustand aneinander
festzulegen.
20. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Gehäuseteil (13) eine Befestigungseinrichtung (59) aufweist, die bei
hergestellter Verbindung am Verbindungsgegenstück lösbar
festlegbar ist, so daß ein ungewolltes Lösen der Verbindung zwischen Verbindungsvorrichtung (3) und Verbindungsgegenstück
verhindert ist.
21. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung (59) ein
die äußeren Kontakte (17) umschließendes ringförmiges Befestigungsglied (60) aufweist, das ein Innen- oder
Außengewinde, insbesondere ein M8-Gewinde, trägt und drehbar gelagert ist, so daß es mit einem am Verbindungs-
gegenstück vorgesehenen komplementären Gewinde verschraubb
a r ist.
22. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß in der Einstecköffnung
(74) eine Gehäusedichtung (125) vorgesehen ist, die dichtend zwischen den Endabschnitt (75) des eingesteckten
Kabels (4) und die Einstecköffnung (74) zwischengeschaltet
ist.
23. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß zum Abdichten des die
Kontaktmittel (18) enthaltenden Innenraums des Gehäuses (12) zwischen den Gehäuseteilen und insbesondere zwischen
das erste und zweite Gehäuseteil (13, 14) mindestens eine Gehäusedichtung (126, 127) zwischengeschaltet ist.
24. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß am ersten und zweiten Gehäuseteil (13, 14) zueinander komplementäre erste und
zweite Justiermittel (119, 120) vorgesehen sind, die die
relative Drehwinkelposition der beiden zusammengefügten
Gehäuseteile (13, 14) bezüglich der Fügerichtung vorgeben.
25. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 24, dadurch
gekennzeichnet, daß die einen Justiermittel (119) von
wenigstens einem Justiervorsprung (121) und die anderen Justiermittel (120) von mindestens einer Justierausnehmung
(122) gebildet sind, wobei der Justiervorsprung (121) bei zusammengefügten Gehäuseteilen (13, 14) in die jeweils
zugeordnete Justierausnehmung (122) eingreift.
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ID=8036987
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| DE29703983U Expired - Lifetime DE29703983U1 (de) | 1997-03-05 | 1997-03-05 | Verbindungsvorrichtung |
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