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DE29703580U1 - Einrichtung zum Zuführen von Frischluft zu den Räumen von Gebäuden - Google Patents

Einrichtung zum Zuführen von Frischluft zu den Räumen von Gebäuden

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DE29703580U1
DE29703580U1 DE29703580U DE29703580U DE29703580U1 DE 29703580 U1 DE29703580 U1 DE 29703580U1 DE 29703580 U DE29703580 U DE 29703580U DE 29703580 U DE29703580 U DE 29703580U DE 29703580 U1 DE29703580 U1 DE 29703580U1
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DE
Germany
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air
shut
duct
room
opening
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DE29703580U
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Fassadensystemlueftung & Co Kg De GmbH
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FSL FENSTER SYSTEM LUEFTUNG
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B7/00Special arrangements or measures in connection with doors or windows
    • E06B7/02Special arrangements or measures in connection with doors or windows for providing ventilation, e.g. through double windows; Arrangement of ventilation roses
    • E06B7/10Special arrangements or measures in connection with doors or windows for providing ventilation, e.g. through double windows; Arrangement of ventilation roses by special construction of the frame members
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24FAIR-CONDITIONING; AIR-HUMIDIFICATION; VENTILATION; USE OF AIR CURRENTS FOR SCREENING
    • F24F13/00Details common to, or for air-conditioning, air-humidification, ventilation or use of air currents for screening
    • F24F13/08Air-flow control members, e.g. louvres, grilles, flaps or guide plates
    • F24F13/18Air-flow control members, e.g. louvres, grilles, flaps or guide plates specially adapted for insertion in flat panels, e.g. in door or window-pane

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  • Structural Engineering (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Description

dr. ing. HEINRICH GEITZ:FATg^ANWV.issoo*kaw^rIjhe &igr;, Postfach 2708 973570
Anmelderin: FSL Fenster-System-Lüftung GmbH Innstraße 16
D-68199 Mannheim
Einrichtung zum Zuführen von Frischluft zu den Räumen von Gebäuden
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Zuführen von Frischluft zu den Räumen von Gebäuden, bei der sich zwischen einer gebäudeaußenseitigen Lufteinlaßöffnung und einer rauminnenseitig ausmündenden Luftauslaßöffnung ein Luftleitkanal erstreckt und eine um eine Anlenkachse verschwenkbare Rückschlagklappe vorgesehen ist, die unter Schwerkraftwirkung in ihrer den Luftleitkanal absperrenden Schließlage steht und bei gebäudeaußenseitig auftretendem Überdruck in eine den Lüftleitkanal für die Zufuhr von Frischluft freigebende Öffnungslage betätigt wird.
Aus der DE 34 39 231 C2 ist eine Lüftungsvorrichtung zum Zuführen von Frischluft in die Räume von Gebäuden vorbekannt, die mit einem Gebläse ausgerüstet ist und bei der mehrere rauminnenseitig ausmündende Luftauslaßöffnungen vorgesehen sowie letztere mit als einstellbare Luftleiteinrichtungen ausgebildeten Absperrorganen ausgerüstet sind. Diese Lüftungsvorrichtung, bei der es sich insbesondere um ein Wandgerät handelt, ist im Aufbau recht aufwendig und es bedarf im Hinblick auf die im Betrieb des Gebläses unvermeidbar auftretenden Geräuschemissionen besonderer Maßnahmen zur Geräuschminderung.
Ferner ist aus der DE 44 38 024 Al bereits eine Einrichtung der vorgenannten Zweckbestimmung vorbekannt, die insbeson-
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dere zum Zuführen von Frischluft in Wohn- oder Büroräume mit schall- und warmeisolierenden Verbundfenstern bestimmt ist und bei denen mittels einer zentralen oder dezentralen Abluftanlage ein Unterdruck in den zu belüftenden Räumen erzeugt wird. Bei der vorbekannten Einrichtung sind in einem Querholm eines Fensters mehrere Frischluftventile angeordnet, die rauminnenseitig in einem einstellbaren Syphon als Luftauslaß ausmünden. Diese Ventile umfassen jeweils eine durch Schwerkraft in ihre Schließlage gelangende Rückschlagklappe, die in Abhängigkeit von der Druckdifferenz zwischen der Raumluft und der Außenluft mehr oder weniger in eine Öffnungslage verschwenkt und dadurch den Zustrom von Frischluft zu dem zu belüftenden Raum vermittelt.
Demgegenüber soll durch die Erfindung eine Einrichtung der eingangs genannten Art und Zweckbestimmung geschaffen werden, die im Aufbau einfach ist, gleichwohl aber eine höchst effiziente und hinsichtlich des Massenstroms den Bedürfnissen anpaßbare Raumbelüftung ermöglicht.
Gelöst ist diese Erfindungsaufgabe dadurch, daß bei der Einrichtung nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 dem Luft leitkanal neben der Rückschlagklappe ein von dieser unabhängiges, manuell oder mittels eines Stellgliedes zwischen einer den Luft leitkanal freigebenden Öffnungslage und absperrenden Schließlage betätigbares Absperrorgan zugeordnet ist.
Bei der Erfindung handelt es sich um eine gebläselose Belüftungseinrichtung, deren als Einweg-Absperrorgan dienende Rückschlagklappe immer dann in eine den Luftleitkanal freigebende und damit die Zufuhr von Frischluft zu einem mit einer derartigen Einrichtung ausgestatteten Raum zulas-
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sende Öffnungslage gelangt, wenn der in dem zu belüftenden Raum herrschende Luftdruck kleiner ist als der gebäudeaußenseitig herrschende Druck.
In der Regel tritt auf der vom Wind angeströmten Seite eines Gebäudes ein die Rückschlagklappe in ihre Öffnungslage betätigender Überdruck auf, hingegen auf der Abströmseite infolge des dort auftretenden Sogs ein Unterdruck. Dieser Unterdruck führt zum Schließen der Rückschlagklappe. Dadurch wird verhindert, daß mit einer derartigen Einrichtung ausgerüstete Räume entlüftet werden.
Derartige Raumentlüftungen sind deshalb zu unterbinden,weil ansonsten Luft aus benachbarten Räumen in die entlüfteten Räume einströmt. Insbesondere das Nachströmen von Raumluft aus Naßräumen, die außenbelüftet sind, ist unerwünscht, weil dadurch unangenehme Geruchsbelästigungen auftreten oder gar Keime in einen Raum eingetragen werden können.
Bei Räumen, die zu Wohnungen mit Gasthermen oder Gasheizungen gehören, muß unbedingt das Risiko einer unerwünschten Entlüftung unterbunden werden, weil im Falle einer derartigen Entlüftung die Gefahr des Zurücksaugens der von einer Brennstelle abströmenden Rauchgase und infolge der dadurch bedingten Abwesenheit von Sauerstoff an der Brennstelle deren Erlöschen eintreten kann.
Die in Abhängigkeit von den Luftdruckverhältnissen selbsttätig in ihre Öffnungs- oder Schließlage gehende Rückschlagklappe kann an beliebiger Stelle des Luftleitkanals angeordnet sein, so insbesondere unmittelbar hinter der gebäudeaußenseitigen Lufteinlaßöffnung. Die Absperrklappe kann aber auch, gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung, in einem mittleren, mit schallabsorbierendem Material aus-
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gekleideten Kanalabschnitt des Luftleitkanals angeordnet sein .
Angesichts der Ausstattung der erfindungsgemäßen Einrichtung mit dem unabhängig von der Rückschlagklappe manuell oder mittels eines Stellgliedes zwischen einer den Luftleitkanal freigebenden Öffnungslage und absperrenden Schließlage betätigbaren Absperrorgan gelingt im Bedarfsfalle die wahlweise Abschaltung des Belüftungssystems. Gemäß einer Weiterbildung ist das Absperrorgan in sinnvoller Weise so ausgelegt, daß es auf beliebige Zwischenpositionen einstellbar und dadurch der wirksame Strömungsquerschnitt des Luftleitkanals, folglich auch der Massenstrom der zugeführten Frischluft variierbar ist.
Obgleich im Rahmen der Erfindung Absperrorgane beliebiger Ausgestaltung Verwendung finden können, ist insoweit der Einsatz eines Schiebers als besonders einfach ausgebildetes Absperrorgan vorteilhaft.
In gleicher Weise wie die nur in einer Richtung Luftströmungen zulassende Rückschlagklappe kann auch das Absperrorgan an beliebiger Stelle des Luftleitkanals angeordnet sein. Im Interesse eines einfachen Systemaufbaus hat sich dabei als vorteilhaft erwiesen, wenn das Absperrorgan im Bereich der rauminnenseitigen Luftauslaßöffnung angeordnet ist. Insbesondere bei einer derartigen Anordnung bietet sich die Verwendung eines Schiebers als Absperrorgan an.
Wenn mittels eines im Bereich der rauminnenseitigen Luftauslaßöffnung angeordneten Absperrorgans der Luftleitkanal verschlossen ist, befindet sich im Luftkanal ein eingeschlossenes Luftvolumen, das auch bei puffernden Außenwinden eine erhöhte Wärmeisolierung vermittelt.
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Eine andere wichtige Weiterbildung ist durch eine Zwangskopplung des Absperrorgans mit der Rückschlagklappe derart gekennzeichnet, daß beim Betätigen des Absperrorgans in seins den Luftleitkanal absperrende Schließlage die Rückschlagklappe in deren Schließlage betätigt und/oder in dieser blockiert wird.
Angesichts dieser Zwangskopplung des Absperrorgans mit der Rückschlagklappe ist sichergestellt, daß bei einer Betätigung des Absperrorgans in seine Schließlage die Rückschlagklappe ebenfalls in ihrer Schließlage blockiert oder, sofern sie sich in einer Offenstellung befindet, in die Schließlage betätigt und dann in dieser Stellung blockiert wird.
Die erfindungsgemäße Zwangskopplung des Absperrorgans mit der Rückschlagklappe ist auf vielfältige Weise verwirklichbar. Eine konstruktiv besonders einfache Lösung ergibt sich indessen, wenn gemäß einer abermaligen Weiterbildung der Erfindung als Mittel zur Zwangskopplung des Absperrorgans mit der Rückschlagklappe ein um eine Anlenkachse verschwenkbares Gestänge dient, das einen gegenüber der Anlenkachse abgekröpften, mit dem Absperrorgan mechanisch wirkverbundenen Hebel besitzt und an dem von letzterem entfernten Ende einen Nocken aufweist, der in der Öffnungsstellung des Absperrorgans in einer die Rückschlagklappe freigebenden Position steht, hingegen in der Schließlage des Absperrorgans in einer die Rückschlagklappe hintergreifenden und in ihrer Schließlage arretierenden Stellung.
Im Rahmen der Erfindung kann zweckmäßigerweise der mit der Rückschlagklappe zusammenwirkende Nocken des Gestänges so ausgebildet sein, daß in Zwischenstellungen des Absperr-
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organs der Nocken als den Öffnungsweg der Rückstellklappe in einer Teilöffnungslage begrenzender Anschlag wirkt.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung sieht auch vor, daß der Luftleitkanal meanderförmig ausgebildet ist und mindestens je einen gebäudeaußenseitigen Kanalabschnitt mit der Lufteinlaßöffnung und einen rauminnenseitigen Kanalabschnitt mit der Luftauslaßöffnung sowie einen zwischen diesen beiden Kanalabschnitten verlaufenden mittleren Kanalabschnitt umfaßt, und daß der mittlere Kanalabschnitt auf voneinander abgeandten Seiten jeweils über Umlenkbereiche von etwa 180° mit den beiden anderen Kanalabschnitten in Strömungsverbindung steht.
Bei dieser Weiterbildung durchströmt die über die Lufteinlaßöffnung eintretende Frischluft zunächst den gabäudeaußenseitigen Kanalabschnitt des Luftleitkanals, wird dann am Ende dieses Kanalabschnittes um etwa 180° umgelenkt und durchströmt den mittleren Kanalabschnitt, um anschließend über einen weiteren Umlenkungsbereich von etwa 180° in den raumseitigen Kanalabschnitt einzutreten und nach dessen Durchströmung über die rauminnenseitige Luftauslaßöffnung in den zu belüftenden Raum zu gelangen. Eine derartige Luftführung hat sich im Hinblick auf eine wirksame Abschirmung des zu belüftenden Raums von Außengeräuschen als vorteilhaft erwiesen.
Schließlich ist eine nochmalige Weiterbildung der Erfindung durch ein in einem Wanddurchbruch aufgenommenes Belüftungsgerät mit dem eine gebäudeaußenseitige Einlaßöffnung für die Frischluft aufweisenden und in einer rauminnenseitigen Luftauslaßöffnung ausmündenden Luftleitkanal gekennzeichnet. Insbesondere kann dieses Lüftungsgerät im Brüstungsbereich unter einem Fenster angeordnet sein.
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Ein Ausfuhrungsbeispiel der erfindungsgemaßen Einrichtung zum Zuführen von Frischluft zu einem Raum eines Gebäudes soll nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen erläutert werden. In schematischen Ansichten zeigen:
Fig. 1 ein im Brüstungsbereich unter einem Fenster eingebautes Belüftungsgerät in einer vertikalen Schnittansicht ,
Fig. 2 einen der Schnittlinie II-II in Fig. 1 entsprechenden Horizontalschnitt durch das Belüftungsgerät ,
Fig. 3 einen Schieber zum wahlweisen Freigeben oder Verschließen rauminnenseitig ausmündender Luftauslaßöffnungen ,
Fig. 4 in einer der Schnittlinie IV-IV in Fig. 2 entsprechenden vertikalen Schnittansicht das Belüftungsgerät mit einer im Bereich einer raumaußenseitigen Lufteinlaßöffnung angeordneten, in ihrer Öffnungslage stehenden Rückschlagklappe,
Fig. 5 das Belüftungsgerät in einer Ansicht wie in Fig. 4, jedoch mit der in ihrer Schließlage arretierten Rückstellklappe, und
Fig. 6 in einer der Schnittlinie VI-VI in Fig. 4 entsprechenden Schnittansicht ein Gestänge zur Zwangskopplung des der rauminnenseitigen Luftauslaßöffnung zugeordneten Schiebers mit der Rückschlagklappe.
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Bei der in Fig. 1 veranschaulichten Einrichtung 10 zum Zuführen von Frischluft zu einem Raum eines Gebäudes ist im Bereich einer Brüstung 11 unter einem Fenster 12 mit einer rauminnenseitig vorstehenden Fensterbank 13 ein Belüftungsgerät 14 angeordnet. Durch das Belüftungsgerät 14 erstreckt sich ein Luftleitkanal 15 hindurch, der eine in einer gebäudeaußenseitigen Vorsatzkammer 16 ausmündende Lufteinlaßöffnung 17 besitzt und mit über einem Heizkörper 18 rauminnenseitig ausmündenden Luftauslaßöffnungen 19 in Verbindung steht.
Der Luftleitkanal 15 verläuft innerhalb eines langgestreckten Isolierkörpers 20 und die in der gebäudeaußenseitigen Vorsatzkammer 16 ausmündende Lufteinlaßöffnung 17 ist an einem Ende des Luftleitkanals 15 angeordnet, während das davon entfernte Ende des Luftleitkanals in einer rauminnenseitigen Vorsatzkammer 21 des Belüftungsgerätes 14 ausmündet, die sich über die gesamte Länge des Belüftungsgerätes 14 erstreckt und an dem von der Einmündung des Luftleitkanals 15 entfernten Ende mit zwei voneinander beabstandeten , im Raum ausmündenden Luftauslaßöffnungen 19 versehen ist. Über die gebäudeaußenseitige Lufteinlaßöffnung 17 zugeführte Frischluft durchströmt mithin den sich in Längsrichtung des Belüftungsgerätes 14 erstreckenden Luftleitkanal 15, erfährt dann eine Umlenkung um etwa 180° und tritt nach dem Durchströmen der rauminnenseitigen. Vorsatzkammer 21 durch die rauminnenseitig ausmündenden Luftauslaßöffnungen 19 in den zu belüftenden Raum ein.
Der gebäudeaußenseitigen Lufteinlaßöffnung 17 ist eine zwischen einer die Lufteinlaßöffnung 17 freigebenden Öffnungslage und absperrenden Schließlage verschwenkbare Rückschlag-
klappe 24 zugeordnet. Diese Rückschlagklappe 24 ist in einer im Bereich der gebäudeaußenseitigen Lufteinlaßöffnung 17 angeordneten Ausnehmung 25aufgenommen und mittels einer sich an ihrer Oberkante entlang erstreckenden Anlenkachse 26 schwenkbar gelagert. Dies zeigen besonders anschaulich die Fig. 2, 4 und 5. In Fig. 4 steht die Rückschlagklappe 24 in einer die Lufteinlaßöffnung 17 absperrenden Schließlage, hingegen in Fig. 5 in ihrer vollen Öffnungslage.
Die rauminnenseitigen Luftauslaßöffnungen 19 erstrecken sich durch einen unterseitigen Abschluß der rauminnenseitigen Vorsatzkammer 21 des Belüftungsgerätes 14 hindurch und diesen Luftauslaßoffnungen 19 zugeordnet ist ein als Schieber 28 ausgebildetes Absperrorgan, das mit in Abstand der Luftauslaßoffnungen 19 angeordneten Ausnehmungen 29 versehen und in Längsrichtung der rauminnenseitigen Vorsatzkammer 21 zwischen einer die Lufteinlaßöffnungen 19 absperrenden und freigebenden Stellung betätigbar ist. In Fig. 3 ist der Schieber 28 für sich allein in einer die rauminnenseitig ausmündenden Lufteinlaßöffnungen 19 absperrenden Schließlage dargestellt.
Der Schieber 28 zum wahlweisen Verschließen oder Freigeben der rauminnenseitig ausmündenden Luftauslaßoffnungen 19 und die der gebäudeaußenseitigen Lufteinlaßöffnungen 17 zugeordnete Rückschlagklappe 24 sind mittels eines Gestänges 30 zwangsgekoppelt, das sich quer zur Längsrichtung des Luftleitkanals 15 durch das Belüftungsgerät 14 hindurcherstreckt. Das Gestänge 30 ist in an der oberseitigen Geräteabdeckung 31 angeordneten Lagern 32 um eine horizontal verlaufende Anlenkachse verschwenkbar und besitzt einen im Bereich der rauminnenseitigen Vorsatzkammer 21 abgekröpften Hebelarm 33, der mit seinem Ende in eine den Schieber 28 vertikal durchdringende Ausnehmung 34 eingreift. Am anderen Ende des Gestänges 30 ist dieses mit einer nockenartigen Abkröp-
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fung 35 versehen, die sich um etwa 45° versetzt gegenüber dem mit dem Schieber 28 gekoppelten Hebelarm 33 erstreckt. Dies zeigt besonders anschaulich Fig. 4, in der in vollen Linien der Hebelarm 33 des Gestänge 30 bei einer die rauoiinnenseitig ausmündenden Luftauslaßöffnungen 19 freigebenden Stellung des Schiebers 28 dargestellt ist, in der sich der am anderen Ende des Gestänges 30 abgekröpfte Nocken 35 in einer die Rückschlagklappe 24 freigebenden Stellung befindet, was in Fig. 5 veranschaulicht ist. Fig. 4 hingegen zeigt die Rückschlagklappe 24 in ihrer mittels des von dem Gestänge 30 abgekröpften Nockens 35 arretierten Schließlage, was in Fig. 6 in gestrichelten Linien angedeutet ist.
Die um eine sich längs ihrer Oberkante erstreckende Anlenkachse 26 zwischen einer Öffnungslage und ihrer Schließlage verschwenkbare Rückschlagklappe 24 befindet sich normalerweise unter Schwerkraftwirkung in ihrer Schließlage. Wenn der Schieber 28 in einer die rauminnenseitigen Luftauslaßöffnungen 19 freigebenden Stellung steht, verschwenkt bei gebäudeaußenseitig auftretendem Überdruck die Rückschlagklappe 24 aus ihrer Schließlage mehr oder weniger in eine Öffnungslage und ermöglicht das Zuströmen von Frischluft in den Luftleitkanal 15 und durch die sich rauminnenseitig an diesen anschließende Vorsatzkammer 21 sowie die dieser zugeordneten Luftauslaßöffnungen 19 in den zu belüftenden Raum. Voraussetzung für das Zuströmen von Frischluft zu dem zu belüftenden Raum ist mithin, daß in dem zu belüftenden Raum ein geringeres Druckniveau als gebäudeaußenseitig herrscht. Die Abfuhr von Raumluft erfolgt in hier nicht interessierender Weise über ein zentrales oder dezentrales Abluftsystem.
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Wenn hingegen der gebaudeaußenseitige Luftdruck geringer ist als der Luftdruck im Raum, überwiegt die innenseitige Beaufschlagung der Rücksschlagklappe 24, die dann in ihrer die gebaudeaußenseitige Lufteinlaßöffnung absperrenden Lage verharrt, wie dies Fig. 5 zeigt.
Angesichts der Zwangskopplung des den rauminnseitig ausmündenden Luftauslaßöffnungen 19 zugeordneten Schiebers mit der Rückschlagklappe 24 mittels des Gestänges 30 gelingt im Bedarfsfalle die Abschaltung der sich im übrigen druckabhängig und somit selbsttätig regelnden Frischluftzufuhr. Wenn der Schieber 28 aus seiner die rauminnenseitig ausmündenden Luftauslaßöffnungen 19 freigebenden Stellung in seine Schließlage betätigt wird, erfolgt zwangsläufig auch eine Betätigung der Rückschlagklappe 24 in ihre die raumaußenseitige Lufteinlaßöffnung 17 absperrende Schließlage. Das im Luftleitkanal 15 und der rauminnenseitigen Vorsatzkammer aufgenommene Luftvolumen ist dann eingeschlossen und verhindert einen unerwünschten Wärmeabfluß von dem zu belüftenden Raum nach außen.

Claims (11)

DR. ING. HEINRICH GEITZ..PV^NTANWÄUli.?500 KARLSRUHE 1, POSTFACH 2708 973570 Anmelderin: FSL Fenster-System-Lüftung GmbH Innstraße 16 D-68199 Mannheim Schutzansprüche:
1. Einrichtung zum Zuführen yon Frischluft zu den Räumen von Gebäuden, bei der sich zwischen einer gebäudeaußenseitigen Lufteinlaßöffnung und einer rauminnenseitig ausmündenden Luftauslaßöffnung ein Luftleitkanal erstreckt und eine um eine Anlenkachse verschwenkbare Rückschlagklappe vorgesehen ist, die unter Schwerkraftwirkung in ihrer den Luftleitkanal absperrenden Schließlage steht und bei gebäudeaußenseitig auftretendem Überdruck in eine den Luftleitkanal für die Zufuhr von Frischluft freigebende Öffnungslage betätigt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Luftleitkanal (15) neben der Rückschlagklappe (24) ein von dieser unabhängiges, manuell oder mittels eines Stellgliedes zwischen einer den Luftleitkanal (15) freigebenden Öffnungslage und absperrenden Schließlage betätigbares Absperrorgan (28) zugeordnet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückschlagklappe (24) unmittelbar hinter der gebäudeaußenseitigen Lufteinlaßöffnung (17) angeordnet ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückschlagklappe (24) in einem mittleren, mit schallabsorbierendem Material ausgegkleideten Kanalabschnitt des Luftleitkanals (15)angeordnet ist.
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4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Absperrorgan (28) auf beliebige Zwischenpositionen zwischen seiner vollen Öffnungslage und Schließlage einstellbar und dadurch der wirksame Strömungsquerschnitt des Luftleitkanals (15) variierbar ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Absperrorgan um einen Schieber (28) handelt.
6. Einrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Absperrorgan (28) im Bereich der rauminnenseitigen Luftauslaßöffnung (19) angeordnet ist.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, gekennzeichnet durch eine Zwangskopplung des Absperrorgans (28) mit der Rückschlagklappe (24) derart, daß beim Betätigen des Absperrorgans (28) in seine den Luftleitkanal (15) absperrende Schließlage die Rückstellklappe (24) in deren Schließlage betätigt und/oder in der Schließlage blockiert wird.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Mittel zur Zwangskopplung des Absperrorgans (28) mit der Rückstellklappe (24) ein um eine Anlenkachse (26) verschwenkbares Gestänge (30) dient, das einen gegenüber der Anlenkachse (26) abgekröpften, mit dem Absperrorgan (28) mechnisch wirkverbundenen Hebelarm (33) aufweist und an dem von letzterem entferntem Ende mit einem Nocken (35) versehen ist, der in der Öffnungsstellung des Absperrorgans (28) in einer die Rückschlagklappe (24) freigebenden Position steht, hingegen in der Schließlage des Absperrorgans (28) in einer die Rückschlagklappe (24) hintergreifenden und in ihrer Schließlage arretierenden Stellung.
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9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der mit der Rückschlagklappe (24) zusammenwirkende Nocken (35) des Gestänges (30) so ausgebildet ist, daß in Zwischenstellungen des Absperrorgans (28) der Nocken (35) als den Öffnungsweg der Rückschlagklappe (24) in einer Teilöffnungslage begrenzenden Anschlag wirkt.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftleitkanal (15) meanderförmig ausgebildet ist und mindest je einen gebäudeaußenseitigen Kanalabschnitt mit der Lufteinlaßöffnung (17) und einem rauminnenseitigen Kanalabschnitt mit der Luftauslaßöffnung (19) sowie einen zwischen diesen beiden Kanalabschnitten verlaufenden mittleren Kanalabschnitt umfaßt, und das die äußeren Kanalabschnitte auf voneinander abgewandten Seiten mit dem inneren Kanalabschnitt jeweils über Umlenkbereiche von etwa 180° in Strömungsverbindung stehen.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch ein in einem Wanddurchbruch, insbesondere unter einem Fenster (12) in einem Brüstungsbereich aufgenommenes Belüftungsgerät (14) mit dem eine gebäudeaußenseitige Lufteinlaßöffnung (17) aufweisenden und in einer rauminnenseitigen Luftauslaßöffnung (19) ausmündenden Lufleitkanal (15)
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
RU2523224C2 (ru) * 2012-11-30 2014-07-20 Владимир Петрович Дубичев Клапан приточной вентиляции
RU217348U1 (ru) * 2022-10-17 2023-03-28 Дмитрий Олегович Саранов Клапан приточной вентиляции

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