dr. ing. HEINRICH GEITZ:FATg^ANWV.issoo*kaw^rIjhe &igr;, Postfach 2708
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Anmelderin: FSL Fenster-System-Lüftung GmbH Innstraße 16
D-68199 Mannheim
Einrichtung zum Zuführen von Frischluft zu den Räumen von Gebäuden
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Zuführen von Frischluft zu den Räumen von Gebäuden, bei der sich
zwischen einer gebäudeaußenseitigen Lufteinlaßöffnung und einer rauminnenseitig ausmündenden Luftauslaßöffnung ein
Luftleitkanal erstreckt und eine um eine Anlenkachse verschwenkbare Rückschlagklappe vorgesehen ist, die unter
Schwerkraftwirkung in ihrer den Luftleitkanal absperrenden Schließlage steht und bei gebäudeaußenseitig auftretendem
Überdruck in eine den Lüftleitkanal für die Zufuhr von Frischluft freigebende Öffnungslage betätigt wird.
Aus der DE 34 39 231 C2 ist eine Lüftungsvorrichtung zum
Zuführen von Frischluft in die Räume von Gebäuden vorbekannt, die mit einem Gebläse ausgerüstet ist und bei der
mehrere rauminnenseitig ausmündende Luftauslaßöffnungen vorgesehen sowie letztere mit als einstellbare Luftleiteinrichtungen
ausgebildeten Absperrorganen ausgerüstet sind. Diese Lüftungsvorrichtung, bei der es sich insbesondere
um ein Wandgerät handelt, ist im Aufbau recht aufwendig und es bedarf im Hinblick auf die im Betrieb des Gebläses
unvermeidbar auftretenden Geräuschemissionen besonderer Maßnahmen zur Geräuschminderung.
Ferner ist aus der DE 44 38 024 Al bereits eine Einrichtung
der vorgenannten Zweckbestimmung vorbekannt, die insbeson-
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dere zum Zuführen von Frischluft in Wohn- oder Büroräume
mit schall- und warmeisolierenden Verbundfenstern bestimmt
ist und bei denen mittels einer zentralen oder dezentralen Abluftanlage ein Unterdruck in den zu belüftenden Räumen
erzeugt wird. Bei der vorbekannten Einrichtung sind in einem Querholm eines Fensters mehrere Frischluftventile
angeordnet, die rauminnenseitig in einem einstellbaren Syphon als Luftauslaß ausmünden. Diese Ventile umfassen jeweils
eine durch Schwerkraft in ihre Schließlage gelangende Rückschlagklappe, die in Abhängigkeit von der Druckdifferenz
zwischen der Raumluft und der Außenluft mehr oder weniger in eine Öffnungslage verschwenkt und dadurch den Zustrom
von Frischluft zu dem zu belüftenden Raum vermittelt.
Demgegenüber soll durch die Erfindung eine Einrichtung der eingangs genannten Art und Zweckbestimmung geschaffen werden,
die im Aufbau einfach ist, gleichwohl aber eine höchst effiziente und hinsichtlich des Massenstroms den Bedürfnissen
anpaßbare Raumbelüftung ermöglicht.
Gelöst ist diese Erfindungsaufgabe dadurch, daß bei der
Einrichtung nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 dem Luft leitkanal neben der Rückschlagklappe ein von dieser unabhängiges,
manuell oder mittels eines Stellgliedes zwischen einer den Luft leitkanal freigebenden Öffnungslage und absperrenden
Schließlage betätigbares Absperrorgan zugeordnet ist.
Bei der Erfindung handelt es sich um eine gebläselose Belüftungseinrichtung,
deren als Einweg-Absperrorgan dienende Rückschlagklappe immer dann in eine den Luftleitkanal
freigebende und damit die Zufuhr von Frischluft zu einem mit einer derartigen Einrichtung ausgestatteten Raum zulas-
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sende Öffnungslage gelangt, wenn der in dem zu belüftenden
Raum herrschende Luftdruck kleiner ist als der gebäudeaußenseitig herrschende Druck.
In der Regel tritt auf der vom Wind angeströmten Seite eines
Gebäudes ein die Rückschlagklappe in ihre Öffnungslage betätigender Überdruck auf, hingegen auf der Abströmseite
infolge des dort auftretenden Sogs ein Unterdruck. Dieser Unterdruck führt zum Schließen der Rückschlagklappe. Dadurch
wird verhindert, daß mit einer derartigen Einrichtung ausgerüstete
Räume entlüftet werden.
Derartige Raumentlüftungen sind deshalb zu unterbinden,weil
ansonsten Luft aus benachbarten Räumen in die entlüfteten Räume einströmt. Insbesondere das Nachströmen von Raumluft
aus Naßräumen, die außenbelüftet sind, ist unerwünscht, weil dadurch unangenehme Geruchsbelästigungen auftreten oder
gar Keime in einen Raum eingetragen werden können.
Bei Räumen, die zu Wohnungen mit Gasthermen oder Gasheizungen gehören, muß unbedingt das Risiko einer unerwünschten
Entlüftung unterbunden werden, weil im Falle einer derartigen Entlüftung die Gefahr des Zurücksaugens der von einer
Brennstelle abströmenden Rauchgase und infolge der dadurch bedingten Abwesenheit von Sauerstoff an der Brennstelle
deren Erlöschen eintreten kann.
Die in Abhängigkeit von den Luftdruckverhältnissen selbsttätig in ihre Öffnungs- oder Schließlage gehende Rückschlagklappe
kann an beliebiger Stelle des Luftleitkanals angeordnet sein, so insbesondere unmittelbar hinter der gebäudeaußenseitigen
Lufteinlaßöffnung. Die Absperrklappe kann aber auch, gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung,
in einem mittleren, mit schallabsorbierendem Material aus-
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gekleideten Kanalabschnitt des Luftleitkanals angeordnet
sein .
Angesichts der Ausstattung der erfindungsgemäßen Einrichtung
mit dem unabhängig von der Rückschlagklappe manuell oder mittels eines Stellgliedes zwischen einer den Luftleitkanal
freigebenden Öffnungslage und absperrenden Schließlage betätigbaren Absperrorgan gelingt im Bedarfsfalle
die wahlweise Abschaltung des Belüftungssystems. Gemäß einer Weiterbildung ist das Absperrorgan in sinnvoller
Weise so ausgelegt, daß es auf beliebige Zwischenpositionen einstellbar und dadurch der wirksame Strömungsquerschnitt
des Luftleitkanals, folglich auch der Massenstrom der zugeführten
Frischluft variierbar ist.
Obgleich im Rahmen der Erfindung Absperrorgane beliebiger Ausgestaltung Verwendung finden können, ist insoweit der
Einsatz eines Schiebers als besonders einfach ausgebildetes Absperrorgan vorteilhaft.
In gleicher Weise wie die nur in einer Richtung Luftströmungen zulassende Rückschlagklappe kann auch das Absperrorgan
an beliebiger Stelle des Luftleitkanals angeordnet sein. Im Interesse eines einfachen Systemaufbaus hat sich
dabei als vorteilhaft erwiesen, wenn das Absperrorgan im Bereich der rauminnenseitigen Luftauslaßöffnung angeordnet
ist. Insbesondere bei einer derartigen Anordnung bietet sich die Verwendung eines Schiebers als Absperrorgan an.
Wenn mittels eines im Bereich der rauminnenseitigen Luftauslaßöffnung
angeordneten Absperrorgans der Luftleitkanal verschlossen ist, befindet sich im Luftkanal ein eingeschlossenes
Luftvolumen, das auch bei puffernden Außenwinden eine erhöhte Wärmeisolierung vermittelt.
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Eine andere wichtige Weiterbildung ist durch eine Zwangskopplung des Absperrorgans mit der Rückschlagklappe derart
gekennzeichnet, daß beim Betätigen des Absperrorgans in seins den Luftleitkanal absperrende Schließlage die Rückschlagklappe
in deren Schließlage betätigt und/oder in dieser blockiert wird.
Angesichts dieser Zwangskopplung des Absperrorgans mit der
Rückschlagklappe ist sichergestellt, daß bei einer Betätigung des Absperrorgans in seine Schließlage die Rückschlagklappe
ebenfalls in ihrer Schließlage blockiert oder, sofern sie sich in einer Offenstellung befindet, in die
Schließlage betätigt und dann in dieser Stellung blockiert wird.
Die erfindungsgemäße Zwangskopplung des Absperrorgans mit
der Rückschlagklappe ist auf vielfältige Weise verwirklichbar. Eine konstruktiv besonders einfache Lösung ergibt sich
indessen, wenn gemäß einer abermaligen Weiterbildung der Erfindung als Mittel zur Zwangskopplung des Absperrorgans
mit der Rückschlagklappe ein um eine Anlenkachse verschwenkbares Gestänge dient, das einen gegenüber der Anlenkachse
abgekröpften, mit dem Absperrorgan mechanisch wirkverbundenen Hebel besitzt und an dem von letzterem entfernten Ende
einen Nocken aufweist, der in der Öffnungsstellung des Absperrorgans
in einer die Rückschlagklappe freigebenden Position steht, hingegen in der Schließlage des Absperrorgans
in einer die Rückschlagklappe hintergreifenden und in ihrer
Schließlage arretierenden Stellung.
Im Rahmen der Erfindung kann zweckmäßigerweise der mit der Rückschlagklappe zusammenwirkende Nocken des Gestänges so
ausgebildet sein, daß in Zwischenstellungen des Absperr-
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organs der Nocken als den Öffnungsweg der Rückstellklappe
in einer Teilöffnungslage begrenzender Anschlag wirkt.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung sieht auch vor,
daß der Luftleitkanal meanderförmig ausgebildet ist und
mindestens je einen gebäudeaußenseitigen Kanalabschnitt mit der Lufteinlaßöffnung und einen rauminnenseitigen Kanalabschnitt
mit der Luftauslaßöffnung sowie einen zwischen
diesen beiden Kanalabschnitten verlaufenden mittleren Kanalabschnitt umfaßt, und daß der mittlere Kanalabschnitt
auf voneinander abgeandten Seiten jeweils über Umlenkbereiche von etwa 180° mit den beiden anderen Kanalabschnitten
in Strömungsverbindung steht.
Bei dieser Weiterbildung durchströmt die über die Lufteinlaßöffnung
eintretende Frischluft zunächst den gabäudeaußenseitigen Kanalabschnitt des Luftleitkanals, wird dann
am Ende dieses Kanalabschnittes um etwa 180° umgelenkt und durchströmt den mittleren Kanalabschnitt, um anschließend
über einen weiteren Umlenkungsbereich von etwa 180° in den raumseitigen Kanalabschnitt einzutreten und nach dessen
Durchströmung über die rauminnenseitige Luftauslaßöffnung
in den zu belüftenden Raum zu gelangen. Eine derartige Luftführung hat sich im Hinblick auf eine wirksame Abschirmung
des zu belüftenden Raums von Außengeräuschen als vorteilhaft erwiesen.
Schließlich ist eine nochmalige Weiterbildung der Erfindung durch ein in einem Wanddurchbruch aufgenommenes Belüftungsgerät
mit dem eine gebäudeaußenseitige Einlaßöffnung für die Frischluft aufweisenden und in einer rauminnenseitigen
Luftauslaßöffnung ausmündenden Luftleitkanal gekennzeichnet.
Insbesondere kann dieses Lüftungsgerät im Brüstungsbereich unter einem Fenster angeordnet sein.
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Ein Ausfuhrungsbeispiel der erfindungsgemaßen Einrichtung
zum Zuführen von Frischluft zu einem Raum eines Gebäudes soll nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen erläutert
werden. In schematischen Ansichten zeigen:
Fig. 1 ein im Brüstungsbereich unter einem Fenster eingebautes Belüftungsgerät in einer vertikalen Schnittansicht
,
Fig. 2 einen der Schnittlinie II-II in Fig. 1 entsprechenden
Horizontalschnitt durch das Belüftungsgerät ,
Fig. 3 einen Schieber zum wahlweisen Freigeben oder Verschließen rauminnenseitig ausmündender Luftauslaßöffnungen
,
Fig. 4 in einer der Schnittlinie IV-IV in Fig. 2 entsprechenden vertikalen Schnittansicht das Belüftungsgerät
mit einer im Bereich einer raumaußenseitigen Lufteinlaßöffnung angeordneten, in ihrer Öffnungslage
stehenden Rückschlagklappe,
Fig. 5 das Belüftungsgerät in einer Ansicht wie in Fig. 4, jedoch mit der in ihrer Schließlage arretierten
Rückstellklappe, und
Fig. 6 in einer der Schnittlinie VI-VI in Fig. 4 entsprechenden Schnittansicht ein Gestänge zur Zwangskopplung
des der rauminnenseitigen Luftauslaßöffnung zugeordneten Schiebers mit der Rückschlagklappe.
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Bei der in Fig. 1 veranschaulichten Einrichtung 10 zum
Zuführen von Frischluft zu einem Raum eines Gebäudes ist im Bereich einer Brüstung 11 unter einem Fenster 12 mit einer
rauminnenseitig vorstehenden Fensterbank 13 ein Belüftungsgerät 14 angeordnet. Durch das Belüftungsgerät 14 erstreckt
sich ein Luftleitkanal 15 hindurch, der eine in einer gebäudeaußenseitigen Vorsatzkammer 16 ausmündende Lufteinlaßöffnung
17 besitzt und mit über einem Heizkörper 18 rauminnenseitig ausmündenden Luftauslaßöffnungen 19 in Verbindung
steht.
Der Luftleitkanal 15 verläuft innerhalb eines langgestreckten
Isolierkörpers 20 und die in der gebäudeaußenseitigen Vorsatzkammer 16 ausmündende Lufteinlaßöffnung 17 ist an
einem Ende des Luftleitkanals 15 angeordnet, während das davon entfernte Ende des Luftleitkanals in einer rauminnenseitigen
Vorsatzkammer 21 des Belüftungsgerätes 14 ausmündet, die sich über die gesamte Länge des Belüftungsgerätes
14 erstreckt und an dem von der Einmündung des Luftleitkanals 15 entfernten Ende mit zwei voneinander beabstandeten ,
im Raum ausmündenden Luftauslaßöffnungen 19 versehen ist. Über die gebäudeaußenseitige Lufteinlaßöffnung 17 zugeführte
Frischluft durchströmt mithin den sich in Längsrichtung des Belüftungsgerätes 14 erstreckenden Luftleitkanal 15, erfährt
dann eine Umlenkung um etwa 180° und tritt nach dem Durchströmen der rauminnenseitigen. Vorsatzkammer 21 durch
die rauminnenseitig ausmündenden Luftauslaßöffnungen 19 in den zu belüftenden Raum ein.
Der gebäudeaußenseitigen Lufteinlaßöffnung 17 ist eine zwischen
einer die Lufteinlaßöffnung 17 freigebenden Öffnungslage und absperrenden Schließlage verschwenkbare Rückschlag-
klappe 24 zugeordnet. Diese Rückschlagklappe 24 ist in einer im Bereich der gebäudeaußenseitigen Lufteinlaßöffnung
17 angeordneten Ausnehmung 25aufgenommen und mittels einer sich an ihrer Oberkante entlang erstreckenden Anlenkachse
26 schwenkbar gelagert. Dies zeigen besonders anschaulich die Fig. 2, 4 und 5. In Fig. 4 steht die Rückschlagklappe
24 in einer die Lufteinlaßöffnung 17 absperrenden Schließlage, hingegen in Fig. 5 in ihrer vollen Öffnungslage.
Die rauminnenseitigen Luftauslaßöffnungen 19 erstrecken
sich durch einen unterseitigen Abschluß der rauminnenseitigen Vorsatzkammer 21 des Belüftungsgerätes 14 hindurch und
diesen Luftauslaßoffnungen 19 zugeordnet ist ein als Schieber 28 ausgebildetes Absperrorgan, das mit in Abstand der
Luftauslaßoffnungen 19 angeordneten Ausnehmungen 29 versehen und in Längsrichtung der rauminnenseitigen Vorsatzkammer
21 zwischen einer die Lufteinlaßöffnungen 19 absperrenden
und freigebenden Stellung betätigbar ist. In Fig. 3 ist der Schieber 28 für sich allein in einer die rauminnenseitig
ausmündenden Lufteinlaßöffnungen 19 absperrenden Schließlage dargestellt.
Der Schieber 28 zum wahlweisen Verschließen oder Freigeben der rauminnenseitig ausmündenden Luftauslaßoffnungen 19 und
die der gebäudeaußenseitigen Lufteinlaßöffnungen 17 zugeordnete
Rückschlagklappe 24 sind mittels eines Gestänges 30 zwangsgekoppelt, das sich quer zur Längsrichtung des
Luftleitkanals 15 durch das Belüftungsgerät 14 hindurcherstreckt.
Das Gestänge 30 ist in an der oberseitigen Geräteabdeckung 31 angeordneten Lagern 32 um eine horizontal verlaufende
Anlenkachse verschwenkbar und besitzt einen im Bereich der rauminnenseitigen Vorsatzkammer 21 abgekröpften Hebelarm
33, der mit seinem Ende in eine den Schieber 28 vertikal durchdringende Ausnehmung 34 eingreift. Am anderen Ende
des Gestänges 30 ist dieses mit einer nockenartigen Abkröp-
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fung 35 versehen, die sich um etwa 45° versetzt gegenüber dem mit dem Schieber 28 gekoppelten Hebelarm 33 erstreckt.
Dies zeigt besonders anschaulich Fig. 4, in der in vollen Linien der Hebelarm 33 des Gestänge 30 bei einer die rauoiinnenseitig
ausmündenden Luftauslaßöffnungen 19 freigebenden Stellung des Schiebers 28 dargestellt ist, in der sich
der am anderen Ende des Gestänges 30 abgekröpfte Nocken 35 in einer die Rückschlagklappe 24 freigebenden Stellung befindet,
was in Fig. 5 veranschaulicht ist. Fig. 4 hingegen zeigt die Rückschlagklappe 24 in ihrer mittels des von dem
Gestänge 30 abgekröpften Nockens 35 arretierten Schließlage, was in Fig. 6 in gestrichelten Linien angedeutet ist.
Die um eine sich längs ihrer Oberkante erstreckende Anlenkachse 26 zwischen einer Öffnungslage und ihrer Schließlage
verschwenkbare Rückschlagklappe 24 befindet sich normalerweise unter Schwerkraftwirkung in ihrer Schließlage. Wenn
der Schieber 28 in einer die rauminnenseitigen Luftauslaßöffnungen
19 freigebenden Stellung steht, verschwenkt bei gebäudeaußenseitig auftretendem Überdruck die Rückschlagklappe
24 aus ihrer Schließlage mehr oder weniger in eine Öffnungslage und ermöglicht das Zuströmen von Frischluft
in den Luftleitkanal 15 und durch die sich rauminnenseitig an diesen anschließende Vorsatzkammer 21 sowie die dieser
zugeordneten Luftauslaßöffnungen 19 in den zu belüftenden Raum. Voraussetzung für das Zuströmen von Frischluft zu
dem zu belüftenden Raum ist mithin, daß in dem zu belüftenden Raum ein geringeres Druckniveau als gebäudeaußenseitig
herrscht. Die Abfuhr von Raumluft erfolgt in hier nicht interessierender
Weise über ein zentrales oder dezentrales Abluftsystem.
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Wenn hingegen der gebaudeaußenseitige Luftdruck geringer
ist als der Luftdruck im Raum, überwiegt die innenseitige Beaufschlagung der Rücksschlagklappe 24, die dann in ihrer
die gebaudeaußenseitige Lufteinlaßöffnung absperrenden Lage
verharrt, wie dies Fig. 5 zeigt.
Angesichts der Zwangskopplung des den rauminnseitig ausmündenden
Luftauslaßöffnungen 19 zugeordneten Schiebers mit der Rückschlagklappe 24 mittels des Gestänges 30 gelingt
im Bedarfsfalle die Abschaltung der sich im übrigen druckabhängig und somit selbsttätig regelnden Frischluftzufuhr.
Wenn der Schieber 28 aus seiner die rauminnenseitig ausmündenden Luftauslaßöffnungen 19 freigebenden Stellung
in seine Schließlage betätigt wird, erfolgt zwangsläufig auch eine Betätigung der Rückschlagklappe 24 in ihre die
raumaußenseitige Lufteinlaßöffnung 17 absperrende Schließlage.
Das im Luftleitkanal 15 und der rauminnenseitigen Vorsatzkammer aufgenommene Luftvolumen ist dann eingeschlossen
und verhindert einen unerwünschten Wärmeabfluß von dem zu belüftenden Raum nach außen.