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DE29702145U1 - Ablagesystem für CD-Hüllen - Google Patents

Ablagesystem für CD-Hüllen

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Publication number
DE29702145U1
DE29702145U1 DE29702145U DE29702145U DE29702145U1 DE 29702145 U1 DE29702145 U1 DE 29702145U1 DE 29702145 U DE29702145 U DE 29702145U DE 29702145 U DE29702145 U DE 29702145U DE 29702145 U1 DE29702145 U1 DE 29702145U1
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DE
Germany
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case
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cases
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support
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29702145U
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English (en)
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BRAENDLIN GUENTER
Original Assignee
BRAENDLIN GUENTER
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Publication date
Application filed by BRAENDLIN GUENTER filed Critical BRAENDLIN GUENTER
Priority to DE29702145U priority Critical patent/DE29702145U1/de
Publication of DE29702145U1 publication Critical patent/DE29702145U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0433Multiple disc containers
    • G11B33/0444Multiple disc containers for discs without cartridge

Landscapes

  • Analysing Materials By The Use Of Radiation (AREA)

Description

PATENT- UND RECHTS ANWALTSSOZIETÄT*'* *·* ·· Patentanwalt'D^l.-Ing. H. Schmitt
&Lgr;/&Ggr;&Dgr;&Tgr;&Tgr;&Ggr;&EEacgr;&Tgr;71? kr RORTPQ Patentanwalt Dipl.-Ing. W. Maucher
, MA ULJrUiK. ÖL üUKJÜi) Patent. und Rechtsanwalt H. Börjes-Pestalozza
Günter Brändlin Dreikönigstraße 13
Weinstraße 44 D-79102 Freiburg i. Br.
79295 Sulzbura-Laufen Telefon (07 61) 70 67 73
/yzyo buiZDurg sauren Telefax (07 61) 70 67 76
Bj/ag/ec Ablagesystem für CD-Hüllen
Die Erfindung betrifft ein Ablagesystem für CD-Hüllen.
Compact-Discs, auf denen beispielsweise Tonwerke oder Computerprogramme maschinenlesbar gespeichert sind, werden üblicherweise in CD-Hüllen vertrieben, die zumindest zwei schwenkbar miteinander verbundene Hüllenteile haben. Um den Inhalt einer solchen CD-Hülle sowie der darin verpackten CD-Disc von außen ablesen zu können, ist wenigstens eines dieser beiden Hüllenteile meist aus durchsichtigem -Kunststoff -Material hergestellt. Solche durchsichtigen Hüllenteile können innenseitig mit einem Informationsblatt oder dergleichen hinterlegt sein, dem beispielsweise noch weitere b Informationen zu der in der CD-Hülle befindlichen Compact-Disc zu entnehmen sind.
Damit ein Benutzer mehrere solcher Compact-Discs einschließlich der dazugehörigen CD-Hüllen aufbewahren und archivieren kann, werden bereits verschiedene Ablagesysteme angeboten, welche meist die Form eines Möbelstückes oder eines Wohnaccessoires haben.
Gewöhnlich sind in einem solchen Möbelstück eine Vielzahl einzelner Einschübe vorgesehen, in die jeweils eine CD-Hülle eingeschoben werden kann. Für den Benutzer ist es jedoch schwierig zu erkennen, welchen Inhalt jeweils die einzelnen Compact-Discs haben, weil nämlich die Compact-Discs selbst oder die dazugehörigen Informations-
blätter der in das Möbelstück eingeschobenen CD-Hüllen sich gegenseitig überdecken und daher nicht ohne weiteres zu erkennen sind. Auch sind solche Möbelstücke meist wenig ansprechend und vergleichsweise sperrig, obwohl darin nur wenige Dutzend CD-Hüllen Platz finden.
Es besteht daher insbesondere die Aufgabe, ein Ablagesystem zu schaffen, das dem Benutzer trotz eines vergleichsweise geringen Platzbedarfes bei hoher Ablagekapazität eine bequeme Einsichtnahme in die darin abgelegten CD-Hüllen erlaubt. Dabei soll das erfindungsgemäße Ablagesystem vielfältige neue Gestaltungsmöglichkeiten bieten.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht insbesondere darin, daß den CD-Hüllen jeweils eine Trägereinrichtung zugeordnet ist, welche Trägereinrichtung zwei an gegenüberliegenden Schmalseiten einer CD-Hülle seitlich vorstehende Auflageglieder hat und daß im Abstand der an den CD-Hüllen befindlichen Auflageglieder angeordnete Stützteile für diese Auflageglieder vorgesehen sind.
Bei dem erfindungsgemäßen Ablagesystem ist den CD-Hüllen jeweils eine Trägereinrichtung zugeordnet, die beidseits an gegenüberliegenden Schmalseiten der CD-Hüllen seitlich vorstehende Auflageglieder hat. Diese seitlich vorstehenden Auflageglieder der Trägereinrichtungen erlauben es, die betreffenden CD-Hüllen auf Stützteilen abzulegen, die beidseits der CD-Hüllen im Abstand ihrer Auflageglieder angeordnet sind. Dabei können beispielsweise eine Vielzahl eng aneinander anliegender CD-Hüllen auf zwei parallel zueinander angeordneten Stützteilen abgelegt werden.
Das erfindungsgemäße Ablagesystem erlaubt es, eine Vielzahl solcher CD-Hüllen praktisch hängeregistraturartig aufzubewahren und zu archivieren. Dabei kann in den auf benachbarten Stützteilen abgelegten CD-Hüllen bequem geblättert und jeweils das in die CD-5 Hülle eingelegte Informationsblatt beziehungsweise die durch die
1 "&Igr; .&Ggr;··"··&Igr;·7
CD-Hülle erkennbare Compact-Disc eingesehen werden, um die gewünschte Compact-Disc auszuwählen. Da bei dem erfindungsgemäßen Ablagesystem auf einzelne Einschübe für jeweils eine Compact-Disc verzichtet wird und da die CD-Hüllen eng aneinander anliegend abgelegt werden können, zeichnet sich das erfindungsgemäße Ablagesystem durch eine hohe Ablagekapazität bei vergleichsweise geringem Platzbedarf aus. Da sich das erfindungsgemäße Ablagesystem beispielsweise von den vorbekannten Phonomöbeln in seinem Aufbau wesentlich unterscheidet, bietet es vielfältige neue Gestaltungsmöglichkeiten.
Nach einem Vorschlag gemäß der Erfindung ist vorgesehen, daß die einer CD-Hülle zugeordneten Trägereinrichtungen jeweils als ein, an gegenüberliegenden Schmalseiten der CD-Hülle vorhandene Aussparungen durchsetzender Trägerbügel ausgebildet sind, dessen über die Aussparungen nach außen vorstehenden Bügelenden die Auflageglieder bilden. Das erfindungsgemäße Ablagesystem macht sich die Aussparungen zunutze, welche an gegenüberliegenden Schmalseiten üblicher CD-Hüllen ohnehin vorhanden sind. Durch diese an gegenüberliegenden Schmalseiten der CD-Hülle vorgesehenen 0 Aussparungen kann eine als Trägerbügel ausgebildete und beispielsweise aus einem Drahtstück geformte Trägereinrichtung bequem hindurchgeführt werden. Dabei dienen die über die Aussparungen der CD-Hülle beidseits nach außen vorstehenden Bügelenden des Trägerbügels als Auflageglieder, mittels denen die betreffende CD-Hülle auf entsprechenden Stützteilen abgelegt werden kann. Ein solch vergleichsweise schmaler Trägerbügel behindert auch nicht den Blick des Benutzers auf das in der CD-Hülle befindliche Informationsblatt oder die darin verpackte Compact-Disc.
0 Bevorzugt wird jedoch eine Weiterbildung gemäß der Erfindung, bei welcher die den CD-Hüllen zugeordneten Trägereinrichtungen im wesentlichen jeweils durch zwei an gegenüberliegenden Schmalseiten einer CD-Hülle anbringbare Auflageglieder gebildet sind. Solche an den Schmalseiten einer CD-Hülle anbringbare Auflageglieder können auch nachträglich noch bequem an der CD-Hülle befestigt werden,
wobei solche seitlich anbringbaren Auflageglieder den Blick auf das in der CD-Hülle befindliche Informationsblatt beziehungsweise die Compact-Disc nicht beeinträchtigen.
Um die einzelnen CD-Hüllen mittels der ihnen zugeordneten Trägereinrichtungen möglichst sicher und bequem auf den Stützteilen ablegen zu können, ist es zweckmäßig, wenn die Auflageglieder hakenartig mit nach unten weisenden Hakenenden ausgebildet sind.
Zweckmäßig ist es, wenn die einander zugeordneten Stützteile durch zwei zueinander beabstandete, parallele Drähte, Seile oder dergleichen Auflagen gebildet sind. So ist es beispielsweise möglich, zwei parallele Drähte zwischen gegenüberliegenden Wänden zu spannen, um diese Drähte anschließend als Auflagen für die an den CD-Hüllen vorgesehenen Trägereinrichtungen zu verwenden. Ebenso gut kann ein Drahtgestell vorgesehen sein, bei dem zwei zueinander beabstandete und parallel zueinander angeordnete Drähte des Drahtgestells als Stützteile dienen. Solche Drahtgestelle lassen sich auch nachträglich noch bequem in die Schubladen oder Regale vorhandener Möbelstücke einlegen, die damit auch die Funktion eines Phonomöbels bekommen.
Grundsätzlich ist es möglich, die Auflageglieder zum Anbringen an den CD-Hüllen beispielsweise mittels einer Klebeverbindung zu befestigen. Um jedoch eine möglichst dauerhafte und belastbare 5 Anbringung der Auflageglieder an den CD-Hüllen zu gewährleisten, wird eine Ausführungsform bevorzugt, bei der die Auflageglieder Verbindungsteile zum vorzugsweise verrastenden Verbinden mit der CD-Hülle aufweisen, die insbesondere in die oben erwähnten vorhandenen Aussparungen der CD-Hülle eingreifen. Dazu kann es 0 beispielsweise vorteilhaft sein, wenn die Verbindungsteile der Auflageglieder durch in entgegengesetzte Richtungen orientierte Rasthaken gebildet sind, die in Einsetzstellung eine Seitenwand der CD-Hülle hintergreifen.
5 Um die Auflageglieder möglichst in gleichem Abstand an den einzelnen
CD-Hüllen anbringen zu können, ist es zweckmäßig, wenn die Auflageglieder eine Einsetzbegrenzung, vorzugsweise in Form einer Auflageplatte, aufweisen.
Das erfindungsgemäße Ablagesystem zeichnet sich auch durch vielfältige neue Gestaltungsmöglichkeiten aus. So ist es beispielsweise möglich, daß die durch parallele Drähte gebildeten Stützteile die Zuleitungsdrähte einer Niederspannungs-Stromversorgung sind und daß die Trägerteile voneinander elektrisch isoliert sind. Bei einer solchen Ausführungsform können die Stützteile gleichzeitig auch als Zuleitungsdrähte beispielsweise für eine Beleuchtung dienen.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den Ansprüchen sowie der Zeichnung. Die einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungsform gemäß der Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigt:
20
Fig. 1 eine Ablagesystem für CD-Hüllen mit zwei parallelen und voneinander beabstandeten Drähten, welche als Stützteile für die mittels jeweils einer Trägereinrichtung auf den Drähten abgelegten CD-Hüllen dienen, 25
Fig. 2 eine CD-Hülle mit einer Trägereinrichtung gemäß Fig. 1, wobei die Trägereinrichtung durch zwei beidseits der CD-Hülle seitlich anbringbare hakenförmige Auflageglieder gebildet ist,
30
Fig. 3 die CD-Hülle aus Fig. 2 im Bereich eines Auflagegliedes,
Fig. 4 ein an einer CD-Hülle montiertes Auflageglied in einer
seitlichen Detaildarstellung,
35
Fig. 5 ein Auflageglied aus den Fig. 1 bis 4 in einer Vorderansicht und
Fig. 6 ein Ablagesystem, das hier als karteikasten- oder hängeregistraturartiges Auszugsmöbel ausgestaltet ist.
In Fig. 1 ist ein Ablagesystem 1 zum Aufbewahren von CD-Hüllen 2 dargestellt. In diesen CD-Hüllen 2 sind Compact-Discs 3 verpackt, auf denen beispielsweise Tonwerke oder Computerprogramme· maschinenlesbar gespeichert sind.
Wie aus Fig. 1 deutlich wird, ist jeder CD-Hülle 2 jeweils eine Trägereinrichtung 4 zugeordnet. Diese Trägereinrichtung 4 wird im wesentlichen durch zwei Auflageglieder 5 gebildet, die beidseits an gegenüberliegenden Schmalseiten einer CD-Hülle 2 seitlich vorstehen. Für diese Auflageglieder 5 sind zwei Stützteile 6 vorgesehen, die im Abstand der an den CD-Hüllen 2 befindlichen Auflageglieder 5 angeordnet sind.
0 Bei dem in Fig. 1 dargestellten Aufbewahrungssystem 1 werden die beiden Stützteile 6 durch zwei voneinander beabstandete und parallel zueinander angeordnete Drähte gebildet. Auf diesen Drähten, die zwischen zwei gegenüberliegenden Wänden gespannt sind, können eine Vielzahl aneinander anliegender CD-Hüllen 2 abgelegt werden. Dabei ist es dem Benutzer auch bei hoher Kapazitätsausnutzung möglich, zwischen den CD-Hüllen 2 zu blättern und die durch die durchsichtigen CD-Hüllen 2 erkennbaren Compact-Discs 3 einzusehen. Das Ablagesystem
1 zeichnet sich durch eine hohe Ablagekapazität bei vergleichsweise geringem Platzbedarf aus.
In Fig. 2 ist nochmals verdeutlicht, daß die jeweils einer CD-Hülle
2 zugeordnete Trägereinrichtung 4 der hier dargestellten Ablagesysteme durch zwei an der CD-Hülle 2 anbringbare Auflageglieder 5 gebildet wird. Solche CD-Hüllen 2, die meist zwei verschwenkbar miteinander verbundene undbuchartig aufklappbare Hüllenteile aus
durchsichtigem Kunststoff-Material haben, weisen regelmäßig an ihren gegenüberliegenden Schmalseiten miteinander korrespondierende Aussparungen 7 auf, die im Bereich halbkreisförmig und in das Hülleninnere vorstehender Vorsprünge 8 (vgl. Fig. 4) angeordnet sind. Zwischen diesen Vorsprüngen 8 und der benachbarten Flachseite der CD-Hülle 2 kann ein Informationsblatt eingelegt sein, aus dem der Inhalt der in dieser CD-Hülle 2 verpackten Compact-Disc ersichtlich ist.
Wie in Fig. 3 und 4 erkennbar ist, ist jedes Auflageglied 5 hakenartig mit nach unten weisenden Hakenenden 9 ausgebildet. Dabei haben die Auflageglieder 5 jeweils Verbindungsteile 10, die auf der dem Hakenende 9 eines Auflagegliedes 5 abgewandten Seite etwa in der Hakenebene vorstehen. Diese Verbindungsteile 10 sind zum verrastenden Verbinden mit der CD-Hülle 2 vorgesehen und greifen in die oben erwähnten Aussparungen 7 der CD-Hülle 2 ein.
In Fig. 4 ist erkennbar, daß die Verbindungsteile 10 durch in entgegengesetzte Richtungen wirksame Rasthaken 11 gebildet sind, 0 die in der Einsetzstellung gemäß Fig. 4 die die Aussparung 7 begrenzende Seitenwand der CD-Hülle 2 hintergreifen. Um die Auflageglieder 5 der CD-Hüllen 2 in einem definierten Abstand zueinander an den CD-Hüllen 2 anbringen zu können und um eine unerwünschte Kippbewegung der Auflageglieder 5 an den CD-Hüllen 2 zu verhindern, weisen die Auflageglieder 5 eine hier als Auflageplatte 12 ausgebildete Einsetzbegrenzung auf. Diese Auflageplatte 12 ist etwa rechtwinklig zur Hakenebene des Auflagegliedes 5 angeordnet. Während an der nach außen orientierten Flachseite der Auflageplatte 12 der hakenförmige Teilbereich des Auflagegliedes 5 mit dem Hakenende 9 vorgesehen ist, ist die der CD-Hülle 2 zugewandte Flachseite der Auflageplatte 12 einstückig mit den Verbindungsteilen 10 verbunden. Während die Stützteile 6 aus Draht, Seilen, den Schmalrändern plattenförmiger Auflagen oder dergleichen gebildet sein können, sind die Auflageglieder 5 5 beispielsweise als Spritzgußteil aus Kunststoff oder jedem anderen
geeigneten Material herstellbar.
Aus den Fig. 1 bis 5 wird deutlich, daß das Ablagesystem 1 vielfältige neue Gestaltungsmöglichkeiten bietet. So können die Stützteile 6 beispielsweise auch durch die parallel zueinander angeordneten Drahtstege eines Drahtgestelles gebildet werden, wobei ein solches Drahtgestell sich auch nachträglich noch in vorhandene Regale oder Schubkästen einlegen lassen. Möglich ist aber auch, ein karteikasten- oder hängeregistraturähnliches Ablagesystem 1' zu schaffen, wie es in Fig. 6 dargestellt ist.
/Ansprüche

Claims (9)

sr · Ansprüche
1. Ablagesystem für CD-Hüllen (2), dadurch gekennzeichnet, daß
den CD-Hüllen (2) jeweils eine Trägereinrichtung (4) zugeordnet ist, welche Trägereinrichtung (4) zwei an gegenüberliegenden Schmalseiten einer CD-Hülle (2) seitlich vorstehende Auflageglieder (5) hat und daß im Abstand der an den CD-Hüllen (2) befindlichen Auflageglieder (5) angeordnete Stützteile (6) für diese Auflageglieder (5) vorgesehen sind. 10
2. Ablagesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den CD-Hüllen zugeordneten Trägereinrichtungen (4) jeweils als ein, an gegenüberliegenden Schmalseiten der CD-Hülle (2) vorhandene Aussparungen (7) durchsetzender Trägerbügel ausgebildet sind, dessen über die Aussparungen (7) nach außen vorstehenden Bügelenden die Auflageglieder bilden.
3. Ablagesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den CD-Hüllen (2) zugeordneten Trägereinrichtungen (4) im 0 wesentlichen durch jeweils zwei an gegenüberliegenden Schmalseiten einer CD-Hülle (2) anbringbare Auflageglieder (5) gebildet sind.
4. Ablagesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
5 gekennzeichnet, daß die Auf lageglieder (4) hakenartig mit nach unten weisenden Hakenenden (9) ausgebildet sind.
5. Ablagesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die einander zugeordneten Stützteile {6) 0 durch zwei zueinander beabstandete, parallele Drähte, Seile oder dergleichen Auflagen gebildet sind.
6. Ablagesystem nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageglieder (5) Verbindungsteile
(10) zum vorzugsweise verrastenden Verbinden mit der CD-Hülle
(2) aufweisen, die (10) insbesondere in vorhandene Aussparungen (7) der CD-Hülle (2) eingreifen.
7. Ablagesystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsteile (10) der Auflageglieder (5) durch in entgegengesetzte Richtungen orientierte Rasthaken (11) gebildet sind, die in Einsetzstellung eine Seitenwand der CD-Hülle (2) hintergreifen.
8. Ablagesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageglieder (5) eine Einsetzbegrenzung vorzugsweise in Form einer Auflageplatte (12) aufweisen.
9. Ablagesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die durch parallele Drähte gebildeten Stützteile (6) die Zuleitungsdrähte einer Niederspannungs-Stromversorgung sind und daß die Stützteile (6) voneinander elektrisch isoliert sind.
Patentanwalt
DE29702145U 1997-02-10 1997-02-10 Ablagesystem für CD-Hüllen Expired - Lifetime DE29702145U1 (de)

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Cited By (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19936449A1 (de) * 1999-08-03 2001-02-15 Hannes Weber Hängeträger für CD-Kassetten
EP1126464A1 (de) * 1999-02-15 2001-08-22 Manufatti Plastici Traversa Ezio S.n.c. Träger für Behälter von Compact Discs
NL1015549C2 (nl) * 2000-06-28 2002-01-02 Ivo Hendrik Lea Appelmans Koppelsysteem voor het met behulp van een koppelelement ophangen van een CD-doos aan een drager alsmede een dergelijk koppelelement.
EP1672640A1 (de) * 2004-12-14 2006-06-21 Nicolet Plastique Ltée Hänge-Ordner für CD
USD633744S1 (en) 2009-11-03 2011-03-08 Ideastream Consumer Products, Llc Hanging disk holder

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