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DE29701125U1 - Plakette - Google Patents

Plakette

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Publication number
DE29701125U1
DE29701125U1 DE29701125U DE29701125U DE29701125U1 DE 29701125 U1 DE29701125 U1 DE 29701125U1 DE 29701125 U DE29701125 U DE 29701125U DE 29701125 U DE29701125 U DE 29701125U DE 29701125 U1 DE29701125 U1 DE 29701125U1
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DE
Germany
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inner part
plaque
outer part
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Expired - Lifetime
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DE29701125U
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English (en)
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CHRISTOPHERY GmbH
Original Assignee
CHRISTOPHERY GmbH
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Publication date
Application filed by CHRISTOPHERY GmbH filed Critical CHRISTOPHERY GmbH
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Publication of DE29701125U1 publication Critical patent/DE29701125U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29CSHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
    • B29C45/00Injection moulding, i.e. forcing the required volume of moulding material through a nozzle into a closed mould; Apparatus therefor
    • B29C45/14Injection moulding, i.e. forcing the required volume of moulding material through a nozzle into a closed mould; Apparatus therefor incorporating preformed parts or layers, e.g. injection moulding around inserts or for coating articles
    • B29C45/14688Coating articles provided with a decoration
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F7/00Signs, name or number plates, letters, numerals, or symbols; Panels or boards
    • G09F7/18Means for attaching signs, plates, panels, or boards to a supporting structure
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    • B60KARRANGEMENT OR MOUNTING OF PROPULSION UNITS OR OF TRANSMISSIONS IN VEHICLES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF PLURAL DIVERSE PRIME-MOVERS IN VEHICLES; AUXILIARY DRIVES FOR VEHICLES; INSTRUMENTATION OR DASHBOARDS FOR VEHICLES; ARRANGEMENTS IN CONNECTION WITH COOLING, AIR INTAKE, GAS EXHAUST OR FUEL SUPPLY OF PROPULSION UNITS IN VEHICLES
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16HGEARING
    • F16H59/00Control inputs to control units of change-speed- or reversing-gearings for conveying rotary motion
    • F16H59/02Selector apparatus
    • F16H59/0278Constructional features of the selector lever, e.g. grip parts, mounting or manufacturing

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  • Manufacturing & Machinery (AREA)
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Description

Patentanwälte .··.···: .*··♦: .··."" Telefon (0202)557040
laLUUOUwaiii, * \,\ \ I . \.l .* Telefax (02 02) 59 37
Dipl.-ing. Harald Ostrigat *..: *:: ·:· ..' ; , Dipi.-Ing. Bernd Sonnet*
DipL-ing. Jochen-Peter Wirths ^c^,
r ° Stresemannstr. 6-8
* Zugelassen beim Europäischen Patentamt 42275 Wuppertal-Barmen
Ostriga, Sonnet & Wirths · Postfach 20 16 53 · D-42216 Wuppertal
S/R/br
Anmelderin: Christophery GmIoH
Obere Mühle 21-29
58644 Iserlohn
Bezeichnung
der Erfindung: Plakette
Die Erfindung bezieht sich auf eine Plakette, insbesondere für ein Handhabungsteil, wie Getriebewählhebel, aus einem Innenteil und einem transparenten Außenteil, mit einem Hinweisfeld, das an der zum Außenteil weisenden Fläche des Innenteils angebracht ist und von dem Außenteil vor Abrieb und Verkratzung geschützt ist.
Bei einer durch offenkundige Vorbenutzung bekanntgewordenen Plakette für ein Handhabungsteil sind ein napfförmiges Innenteil und ein napfförmiges Außenteil miteinander verklemmt oder verklipst. Dabei befinden sich die Verbindungselemente im Bereich des Napfrandes. Es ist auch bekannt, das Außenteil mit dem Innenteil im Randbereich zu verschweißen.
Jede dieser Verbindungsmethoden hat jedoch zur Folge, daß zwischen den gegenseitig zugewandten Grundflächen der Näpfe, nämlich zwischen der Außenfläche des Innenteils und der Innenfläche des Außenteils ein kleiner Luftspalt unvermeidbar ist. Dies bedingt mehrere Nachteile.
Postgiroamt Credit- und Volksbank eGmbH Commerzbank AG USt-IdNr.
Essen Wuppertal-Barmen Wuppertal-Bannen VAT-No.
(8LZ 360 100 43) 445 04-431 (BLZ 330 6009S) 301 891 024 (BLZ 330 400 01) 4 034 823 DE 121068676
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Ein derartiger Luftspalt verursacht bestimmte Lichtbrechungs- und Reflektionseigenschaften der Plakette. Damit der Betrachter das Hinweisfeld erkennt, welches sich auf der dem Außenteil zugewandten Außenfläche des Innenteils befindet und von dem transparenten Außenteil geschützt ist, gelangt zunächst Licht von außen durch das transparente Außenteil auf das Hinweisfeld. Dort wird es reflektiert und gelangt anschließend zum Betrachter. Durch den Luftspalt sind zwei Grenzflächen für Lichtbrechung geschaffen, nämlich die Grenzfläche Außenteil/Luft und die Grenzfläche Luft/innenteil. An diesen Grenzflächen findet Brechung bzw. Reflektion, unter ungünstigen Umständen auch eine Mehrfachoder eine Vielfachreflektion des Lichtes, statt.
Der Luftspalt liegt im optischen Weg des Lichtes. Dies hat zur Folge, daß das Hinweisfeld vom Betrachter je nach Blickwinkel nur schwach oder nur noch schlecht zu erkennen ist. Unter Umständen ist sogar eine Verzerrung des Bildes vom Hinweisfeld möglich. Spiegelreflexe können ebenso das Erkennen des Hinweisfeldes erschweren. Auch die korrekte Wiedergabe der Farbe oder der Farben des Hinweisfeldes sowie die Oberflächenbrillianz und die Konturenschärfe werden beeinträchtigt. Dadurch ist unter ungünstigen Umständen die Betriebssicherheit negativ beeinflußt.
Nachteilig wirkt sich der Spalt auch insofern aus, als Feuchtigkeit zwischen die Außenfläche des Innenteils und die Innenfläche des Außenteils gelangen kann und dort als Wassertröpfchen kondensiert. Auch dies führt zu einer verschlechterten Erkennbarkeit des Hinweisfeldes, da sich ein Beschlag bildet, der den Lichtdurchgang behindert.
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Weiterhin ist eine Plakette bekannt, bei der ein Hinweisfeld auf die Innenfläche eines transparenten Außenteils gedruckt ist. Anschließend ist die gesamte Innenfläche mit dem Hinweisfeld schwarz überlackiert. Die Bedruckung oder Beschriftung der Innenfläche des Außenteils ist aufgrund eines erschwerten Zugriffs des Druckstempels, abhängig von der Form des Außenteils, wegen der behindernden, konisch zulaufenden Wand des Napfes erschwert. Auch ist nur ein in der Fläche begrenztes Druckbild möglich, weil der Druckstempel einen Randbereich des Rapfbodens nicht erreicht. Niemals ist die gesamte Fläche bedruckbar. Auch der zusätzliche Arbeitsgang des Lackierens der beschrifteten Innnenflache des Außenteils ist aufwendig.
Schließlich ist eine Plakette bekannt, bei der das Außenteil aus einer von innen bedruckten transparenten Folie besteht, die mit schwarzem Kunststoff spritzgießtechnisch hinterspritzt ist. Dies hat zwar den Vorteil, daß die Folie vor dem Tiefziehen in flacher Form bedruckbar ist, was die Bedruckung erleichtert. Jedoch ist durch den Tiefziehprozeß die Qualität des Hinweisfeldes durch die Verzerrung der Folie erheblich gemindert. Dadurch sind die Größe des Hinweisfeldes und die geometrische Ausbildung, die Genauigkeit des Druckbildes und die Qualität der Oberfläche der Plakette eingeschränkt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Plakette der im Oberbegriff des Anspruch 1 vorausgesetzten Art zu schaffen, die einen dauerhaften Schutz eines optisch und geometrisch frei gestaltbaren Hinweisfeldes ohne Beeinträchtigung der Erkennbarkeit des Hinweisfeldes gewährleistet.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und ist dementsprechend dadurch gekennzeichnet, daß die Außenfläche des Innenteils von dem das Außenteil bildenden Kunststoffmaterial spaltfrei umspritzt ist.
5
Dazu wird das Innenteil in eine Spritzgußform gebracht und die Grundfläche und die umlaufende Wand des Napfes von einem transparenten Kunststoff umspritzt.
Die erfindungsgemäße Plakette hat zunächst den Vorteil, daß jegliche Spaltbildung zwischen Innenteil und Außenteil ausgeschlossen ist. Es existieren keine weiteren Grenzflächen für Lichtbrechung oder Reflektion außer der Grenzfläche zwischen der Innenfläche des Außenteils und der Außenfläche des Innenteils. Dadurch sind die gewünschte Erkennbarkeit der Farben, die Oberflächenbrillianz und die Konturenschärfe sichergestellt.
Auf der Außenfläche des Innenteils lassen sich Erhebungen und Vertiefungen anordnen. Dadurch ergibt sich für den Betrachter einen dreidimensionalen visuellen Effekt des Hinweisfeldes, der die Erkennbarkeit noch zusätzlich positiv beeinflussen kann.
Ein dauerhafter Schutz des Hinweisfeldes vor Abrieb und Verkratzung ist gewährleistet, weil die Wandstärke des Außenteils genügend stark wählbar ist.
Das Innenteil läßt sich von außen bedrucken. Dies bedeutet einen einfachen Zugriffs auf die zu bedruckende Fläche und ermöglicht eine Bedruckung oder Beschriftung
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einer größeren Fläche, als dies bei dem vorbekannten Beispiel des von innen bedruckten Außenteils der Fall ist.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus der Möglichkeit, daß zur Erzielung einer geforderten Gesamtwandstärke einer Plakette nur das für die Gesamtwandstärke erforderliche Material eingesetzt wird. Bei einer Plakette der vorbekannten Art müssen beide Teile formstabil sein, um ein Verklipsen oder Verklemmen zu ermöglichen. Deshalb müssen die beiden Teile jeweils eine für ihre Formstabilität notwendige eigene Wandstärke aufweisen. Das führt dazu, daß die Gesamtwandstärke einer Plakette der vorbekannten Art größer ist als die eigentlich erforderliche Wandstärke.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus der Möglichkeit, bei der erfindungsgemaßen Plakette jegliche Klemmelemente wegzulassen, die nötig sind, um bei dem vorbekannten Ausführungsbeispiel die beiden Teile miteinander zu verklipsen. Auch dieses führt zu einer Materialersparnis.
Sonstige Vorteile und weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher beschrieben. Es zeigen, jeweils im Querschnitt,
Fig. 1 eine Plakette mit glatten Grenzflächen zwischen
Außenteil und Innenteil sowie mit hinsichtlich der Randausbildung unterschiedlichen Ausführungen
in der linken und der rechten Figurenhälfte, und
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Fig. 2 zwei weitere, in der jeweiligen Figurenhälfte veranschaulichte Ausführungen von Plaketten nit profilierten Grenzflächen von Innenteil und außenteil sowie mit Randausbildungen, bei denen das Außenteil das Innenteil wenigstens teilweise
umgreift.
Eine insgesamt mit 10 bezeichnete Plakette besteht aus einem transparenten Außenteil 11 und einem Innenteil 12.
Auf der Außenfläche 13 des Innenteils 12, die der Innenseite 14 des Außenteils 11 zugewandt ist, befindet sich ein Hinweisfeld 15, z.B. ein Schaltschema für einen Kfz-Getriebewählhebel. Dieses kann durch Bedruckung aufgebracht sein. Das transparente Außenteil 11 ist auf das gegebenenfalls opake Innenteil 12 satt aufgespritzt. Deshalb befindet sich kein Luftspalt zwischen dem Außenteil und dem Innenteil. Das Außenteil besteht z.B. aus glasklarem und das Innenteil aus schwarz durchfärbtem Kunststoff.
Das Innenteil weist beim Ausführungsbeispiel eine kreisförmige, zum Mittelpunkt hin cjewölbte Grundfläche 16 auf, mit einer konischen, umlaufenden, von der Grundfläche 16 abstehenden Napfwand 17.
In den beiden Ausführungsbeispielen von Fig. 1 weist diese Napfwand 17 zur Formstabilisierung an ihrem vom Außenteil 11 wegweisenden Rand 18 eine Wulst 19 auf. Diese Wulst 19 bildet mit der Wand 17 eine zumindest segmentweise umlaufende Nut 20 aus, die zum Außenteil 11 hin offen ist.
Die Nut 20 dient der Aufnahme von das Außenteil bildendem Kunststoffmaterial. Somit findet das Außenteil 11 einen zusätzlichen guten und definierten Halt am Innenteil 12.
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Es ist auch möglich, wie im rechten Teil von Fig. 1 gezeigt, in der Wulst 19 oder in der Wand 17 eine zusätzliche, quer zur Symmetrie- bzw. Rotationsachse A der Plakette 10 orientierte Nut 21 anzuordnen, die zur Nut 20 hin offen ist. Diese bietet dem Außenteil 11 zusätzlichen Halt und verhindert auch bei sehr starker Beanspruchung ein Lösen des Außenteils 11 vom Innenteil 12.
Fig. 2 zeigt zwei weitere Ausführungsbeispiele einer Plakette 10, in denen der Rand 18 des Innenteils 12 von dem Außenteil 11 umkrallt ist. In der linken Figurenhälfte umgreift das Außenteil 11 die Stirnfläche des Randes 18 des Innenteils 12, wohingegen entsprechend der rechten Teildarstellung das Außenteil 11 den Rand 18 des Innenteils 12 auch innen noch hintergreift. Diese Ausführungsarten verhindern ein Lösen des Außenteils 11 vom Innenteil 12 besonders zuverlässing, und zwar auch dann, wenn man ein überdurchschnittlich starkes Schwinden des erkaltenden Kunst-Stoffmaterials des Außenteils 11 in Rechnung stellt.
Funktionselemente - hier eine Rippe 22 - dienen der ausgerichteten Befestigung der Plakette 10 am nicht gezeigten Aufnahmeteil für die Plakette 10, z.B an einem Getriebewählhebel.
In Fig. 2 sind außerdem Erhebungen 23 und Vertiefungen
24 in der Außenfläche 13 des Innenteils 12 zu erkennen.
Eine derartige dreidimensionale Struktur ist für den Betrachter erkennbar. Dies ermöglicht ein vorteilhaftes und/oder modisches Design derartiger Plaketten.
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Die gesamte Wandstärke w setzt sich additiv zusammen aus der Wandstärke a des Außenteils 11 und der Wandstärke i des Innenteils 12. Somit kann eine erforderliche Gesamtwandstärke w bei vorgegebener Wandstärke i des Innenteils 12 dadurch erreicht werden, daß man die Wandstärke a des zu umspritzenden Außenteils 11 geeignet wählt.

Claims (10)

ANSPRUCHE
1. Plakette (10), insbesondere für ein Handhabungsteil wie Getriebewählhebel, aus einem Innenteil (12) und einem transparenten Außenteil (11), mit einem Hinweisfeld (15), das an der zum Außenteil (11) weisenden Fläche (13) des Innenteiles (12) angebracht ist und von dem Außenteil (11) vor Abrieb und Verkratzung geschützt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenfläche (13) des Innenteils (12) von dem das Außenteil (11) bildenden Kunststoffmaterial spaltfrei umspritzt ist.
2. Plakette (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Innenteil (12) ein Kunststoffspritzkörper ist.
3. Plakette (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Innenteil (12) ein aus einer Folie tiefgezogener, nach dem Tiefziehen mit dem Hinweisfeld versehener Körper ist.
4. Plakette (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hinweisfeld (15) auf die dem Außenteil (11) zugewcindten Fläche (13) des Innenteils (12) gedruckt ist.
5. Plakette (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Innenteil (12) Funktionselemente (21 ) aufweist, zur Befestigung der Plakette (10) am Aufnahmeteil für die Plakette (10), z.B. am 0 Handhabungs te i1.
6. Plakette (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Innenteil (12)
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napfförmig ausgebildet ist mit einer Grundfläche (16) und einer von der Grundfläche (16) wegragenden, umlaufenden Wand (17), die sich zu ihrem freien Rand (18) hin konisch erweitert.
5
7. Plakette (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die umlaufende Wand (17) an ihrem von der Grundfläche (16) wegweisenden freien Rand (18) eine zumindest segmentweise umlaufende Wulst (19) zur Stabilisierung des Innenteils (12) aufweist, die zusammen mit der Wand (17) eine zur Aufnahme von das Außenteil (11) bildendem Kunststoffmaterial zum Außenteil (11) hin offene Nut (20) ausbildet.
8. Plakette (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wand (17) oder der Wulst (19) eine zweite Nut (21) quer zur Nut (20) und zu dieser hin offen angeordnet ist.
9. Plakette (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Außenteil (11) bildende Kunststoffmaterial den freien Rand (18) der Wand (17) umkrallt.
10. Plakette (10) nach einem der vorangehenden Ansprüehe, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenfläche (13) des Innenteils (12) dreidimensionale Strukturen, wie Erhöhungen (23) und Vertiefungen (24), aufweist.
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