DE29701405U1 - Vorrichtung zur Leistungssteigerung einer Photovoltaikanlage - Google Patents
Vorrichtung zur Leistungssteigerung einer PhotovoltaikanlageInfo
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Classifications
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- H—ELECTRICITY
- H02—GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
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Description
PATENTANWÄLTE ■'EUROPEAN1 PATENT ATTORNEYS
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D-80059 MÜNCHEN TELEFAX: 089/22 26 27 D-80539 MÜNCHEN
6134 Ill/Ja
Paul Heinrich MARZAHN
Gabriel-von-Seidl-Str. 14b
82031 Grünwald
Photovoltaikanlage
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Leistungssteigerung
einer Photovoltaikanlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 .
Der Raubbau an nur in begrenztem Umfang vorhandenen fossilen
Brennstoffen sowie die mögliche Gefährdung durch die Handhabung nuklearer Brennstoffe führen dazu, in stärkerem
Rahmen alternative Energien nutzbar zu machen. So sind bereits große Anstrengungen zur Ausnutzung von Solarenergie
gemacht worden. Allerdings läßt die Leistungsausbeute der bekannten Photovoltaikanlagen sehr zu wünschen übrig.
Es sind auch bereits erfolgreiche Vorschläge gemacht worden, die zu einer Erhöhung der Leistungsausbeute führen. So
beschreibt das deutsche Gebrauchsmuster 296 03 465.7 eine Vorrichtung, bei welcher in einem Fünfeck angeordnete Solarmodule
von einer von außen gespeisten Lichtquelle angestrahlt sind. Hierdurch kommt es zu einer merklichen meßba-
ren Erhöhung der Ausbeute, die jedoch nach wie vor steigerungsbedürftig
ist.
Das deutsche Gebrauchsmuster 296 12 853.8 beschreibt eine Vorrichtung zur Energieverstärkung durch Strahlung mit einem
langgestreckten Rohr, das an seinem vorderen Ende die Form einer Kugel aufweist und an seinem hinteren Ende verschlossen
ist, wobei im Inneren des Rohres ein doppelendiger Kristall angeordnet ist, dessen Längsachse weitgehend
parallel zu derjenigen des Rohres verläuft. Auch hierdurch ist eine deutliche Energieverstärkung möglich. Eine weitere
Steigerung ist jedoch erstrebenswert.
Angesichts dieser Problematik liegt der Erfindung die Aufgäbe
zugrunde, eine Vorrichtung bereitzustellen, die zu einer weiteren Leistungssteigerung einer Photovoltaikanlage
führt.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung durch die im ^ Kennzeichen des Hauptanspruches angegebenen Merkmale, wobei
hinsichtlich bevorzugter Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf die Merkmale der Unteransprüche verwiesen
wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich aus durch
ein Gehäuse mit mehreckigem Grundriß, dessen rechteckige Seitenwände auf ihrer Innenseite jeweils ein Solarmodul
tragen, ein innerhalb des Gehäuses angeordneter Sockel aus durchscheinendem Material, dessen Seitenwände Lichtstrahler
ow tragen und auf welchem sich eine ebenfalls aus einem durchscheinenden
Material bestehende Pyramide befindet, in deren Spitze eine Lampe gehalten ist, eine oberhalb des Gehäuses
angeordnete weitere Pyramide aus durchscheinendem Material, in deren Spitze ein Strahlungselement gehalten ist, sowie
° eine die obere Pyramide überdeckende Kammer, deren Wände innenseitig mit einem reflektierenden Material ausgekleidet
sind und jeweils ein Leuchtelement tragen.
Das den mehreckigen Grundriß aufweisende Gehäuse kann beispielsweise
fünfeckig (sog. Pentagoon), achteckig (Octa-
goon) usw. ausgestaltet sein.
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ergibt sich in
jedem Fall eine beträchtliche Leistungssteigerung, wobei die Energie als elektrische Energie an den Solarmodulen
abgenommen wird. Sie dient damit als Gleichstromquelle und kann in herkömmlicher Weise über einen Wechselrichter als
Wechselspannungsquelle nutzbar gemacht werden.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung bestehen der Sockel und/oder die untere Pyramide und/oder
° die obere Pyramide aus Acryl. Besonders vorteilhaft ist, für die im Sockel und/oder der oberen Kammer angeordneten
Lampen sog. Goliath-Lampen vorzusehen, die als solche handelsüblich verfügbar sind.
2^ Sehr vorteilhaft ist es, in der unteren Pyramide als Lampe
eine Stromsparlampe vorzusehen. Entsprechend einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist das Gehäuse oben von einer Abdeckplatte begrenzt, die eine von der oberen Pyramide überdeckte Zen-
tralausnehmung aufweist. Die von dem Strahlungselement ausgehende Energie tritt durch die Zentralausnehmung der Abdeckplatte
in das Gehäuse ein, um dort weiter verstärkt zu werden.
^ Bei dem Strahlungselement handelt es sich als besonders bevorzugte
Ausgestaltung um ein langgestrecktes Rohr, das an seinem vorderen Ende beispielsweise die Form einer Kugel
besitzt und an seinem hinteren Ende verschlossen ist, wobei im Inneren des Rohres wenigstens ein doppelendiger Kristall
angeordnet ist, dessen Längsachse weitgehend parallel zu derjenigen des Rohres verläuft. Der doppelendige Kristall
ist bevorzugt in der hinteren Hälfte des Rohres angeordnet,
wobei er sich etwa in der Mitte der hinteren Rohrhälfte befinden kann. Bevorzugt handelt es sich bei dem Kristall um
einen zweispitzigen Bergkristall oder Bleikristall.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und erfindungswesentliche
Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen. Dabei zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
und
Fig. 2 einen Längsschnitt durch das Strahlungselement gemäß der Erfindung.
Wie sich aus der Darstellung in Fig. 1 ergibt, ist ein in seiner Gesamtheit mit der Bezugsziffer 15 identifiziertes
Gehäuse mit fünfeckigem Grundriß vorgesehen, welches ein Pentagoon bildet. Die fünf rechteckigen Seitenwände 16 stehen
auf einer fünfeckigen Grundplatte 17, die den Fuß des Gehäuses 15 bildet. Auf der Innenseite der Seitenwände 16
befinden sich Solarmodule 18.
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Wie schon dargelegt, kann das Gehäuse 15 auch einen anderen
mehreckigen Grundriß aufweisen und beispielsweise achteckig ausgestaltet sein (sog. Octagoon).
Auf dem Fuß 17 des Gehäuses 15 steht ein Acrylsockel 19,
der im wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist. Er ist nach vorn offen. Innerhalb des Acrylsockels 19 sind drei
oder vier sog. Goliath-Lampen 20 gehalten. Auf dem Sockel 19 befindet sich eine Acrylpyramide 21, in deren Spitze 22
eine Lampe 23 gehalten ist, die als Stromsparlampe ausgebildet ist.
Den oberen Abschluß des Gehäuses 15 bildet eine aus Holz
bestehende Abdeckplatte 24, die eine Zentralausnehmung 25 besitzt, deren Durchmesser etwa 70 cm betragen kann.
Auf der oberen Abdeckplatte 24 befindet sich eine die Zentralausnehmung
25 überdeckende zweite Acrylpyramide 26. In deren Spitze 27 ist ein Strahlungselement 28 gehalten, dessen
beispielhafter Aufbau später noch näher erläutert werden wird.
Die zweite obere Pyramide 26 wird von einer Kammer 29 abgedeckt, die innen mit einem reflektierenden Material ausgekleidet
ist. Bei der Kammer 29 kann es sich um einen unten offenen Alumi,niumkasten handeln. In der Kammer 29 tragen
die Wände jeweils innenseitig eine Goliath-Lampe 30.
Die Stromabnahme erfolgt von den Solarmodulen 18 über schematisch angedeutete Ableitungen 31 . Die Leitungen 31 sind
lediglich als Einzelleitungen dargestellt, wobei jedoch dem Fachmann geläufig ist, daß es sich jeweils um zwei Leiter
handelt, die an die Plus- und Minuspole der Solarmodule 18
angelegt sind. Der Strom kann einem Speicher oder Gleichstromverbraucher (nicht dargestellt) zugeführt werden. Andererseits
kann er über einen Wechselrichter 32 als Wechselstromquelle zur Verfügung gestellt werden. Ein Auswertungscomputer
33 dient der Überwachung.
Als nächstes soll beispielhaft der Aufbau des Strahlungselementes 28 näher erläutert werden.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist das dargestellte Strahlungselement 28 als langgestrecktes Rohr ausgebildet,
das aus Edelstahl besteht und beispielsweise eine Länge von
ca. 340 mm bei einem Durchmesser von etwa 40 mm besitzt.
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Das vordere Ende des Rohres 1 weist die Form einer Kugel auf. Zu diesem Zweck ist das vordere kugelförmige Rohrende
durch einen gesonderten Kugelkopf 2 gebildet, der aus Messing besteht und mit einem entsprechend an ihn angeformten
Umfangsbund 3 in das vordere offene Ende des Rohrs 1 eingesteckt sowie dort mittels geeigneter Befestigungsmittel im
vorliegenden Fall mittels Senkschrauben 4 - befestigt ist.
Der Kugelkopf 2 ist mit einer axialen Durchgangsbohrung 5 versehen, die der Aufnahme eines Bananensteckers dient.
Das hintere Ende des Rohres 1 ist durch ein Endstück 6 verschlossen,
das ebenfalls aus Messing besteht und gleichfalls mit einer axialen Durchgangsbohrung 7 zur Aufnahme
eines - nicht näher dargstellten - Bananensteckers dient. Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist das das hintere Ende
des Rohres 1 verschließende Endstück 6 als gesonderte Abschlußkappe ausgebildet, die mit einem entsprechenden Umfangsbund
8 in das hintere offene Ende des Rohres eingesetzt bzw. eingepaßt und dort gleichfalls mittels geeigneter
Befestigungsmittel - im vorliegenden Fall mittels Senkschrauben 9 - festgelegt ist.
Das Rohr 1 ist etwa auf halber Länge von einem Ring 10 umschlossen,
der gleichfalls aus Messing bestehen kann und zur Halterung der gesamten Vorrichtung an einem Stativ 11
dient.
Im Inneren des Rohres 1 , und zwar etwa in der Mitte der hinteren Rohrhälfte, ist ein doppelendiger Kristall 12 an-
geordnet. Dieser ist in der dargestellten Weise als zweispitziger Berg- oder Bleikristall ausgebildet und mittels
einer geeigneten Halterung 13 im Innern des Rohres 1 festgelegt, und zwar derart, daß die Längsmittelachse des
zweispitzigen Kristalls 12 mit der Längsachse 14 des Rohres 1 fluchtet. Dies bedeutet, daß die Längsachsen der axialen
Durchgangsbohrungen 5, 7 sowie des Kristalls 12 und des Rohres 1 sämtlich auf einer Linie liegen.
Es soll an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich angegeben werden, daß es sich bei der vorangehenden Beschreibung lediglich
um eine solche beispielhaften Charakters handelt und daß verschiedene Abänderungen und Modifikationen möglich
sind, ohne dabei den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Claims (10)
- 6134 III/JaSchutzansprüche1 . Vorrichtung zur Leistungssteigerung einer Photovol-taikanlage,
10gekennzeichnet durchein Gehäuse (15) mit mehreckigem Grundriß, dessen rechteckige Seitenwände (16) auf ihrer Innenseite jeweils einSolarmodul (18) tragen,
15ein innerhalb des Gehäuses (15) angeordneter Sockel (19) aus durchscheinendem Material, dessen Innenwände Lichtstrahler (20) tragen und auf welchem sich eine ebenfallsaus einem durchscheinenden Material bestehende Pyramide 20(21) befindet, in deren Spitze (22) eine Lampe (23) gehalten ist,eine oberhalb des Gehäuses (15) angeordnete weitere Pyramide (26) aus durchscheinendem Material, in deren Spitze(27) ein Strahlungselement (28) gehalten ist, sowieeine die obere Pyramide (26) überdeckende Kammer (29), deren Wände innenseitig mit einem reflektierenden Materialausgekleidet sind und jeweils ein Leuchtelement (30) tra-30gen. - 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sockel (19) und/oder die untere Pyramide (21) und/oder die obere Pyramide (26) aus Acryl bestehen.
- 3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die im Sockel (19) und/oder deroberen Kammer (29) angeordneten Lampen (30) Goliath-Lampen sind.
- 4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in der unteren Pyramide (21) angeordnete Lampe (23) eine Stromsparlampe ist.
- 5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (15) oben von einer Abdeckplatte (24) begrenzt ist, die eine von der oberen Pyramide (26) überdeckte Zentralausnehmung (25) aufweist.
- 6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Strahlungselement (28) als langgestrecktes Rohr (1) ausgebildet ist, das an seinem vorderen Ende die Form einer Kugel (2) aufweist und an seinem hinteren Ende durch ein Endstück (6) verschlossen ist, wobei im Inneren des Rohres (1) ein doppelendiger Kristall (12) angeordnet ist, dessen Längsachse weitgehend parallel zu derjenigen des Rohres (1) verläuft.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der doppelendige Kristall (12) in der hinteren Hälftedes Rohres (1) befestigt ist.
25 - 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich der doppelendige Kristall (12) etwa in der Mitte der hinteren Rohrhälfte befindet.
- 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kristall (12) ein zweispitziger Berg- oder Bleikristall ist.
- 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das das hintere Ende des Rohres (1) verschließende Endstück (6) eine gesonderte Abschlußkappe bildet.
Priority Applications (1)
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