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DE29701405U1 - Vorrichtung zur Leistungssteigerung einer Photovoltaikanlage - Google Patents

Vorrichtung zur Leistungssteigerung einer Photovoltaikanlage

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Publication number
DE29701405U1
DE29701405U1 DE29701405U DE29701405U DE29701405U1 DE 29701405 U1 DE29701405 U1 DE 29701405U1 DE 29701405 U DE29701405 U DE 29701405U DE 29701405 U DE29701405 U DE 29701405U DE 29701405 U1 DE29701405 U1 DE 29701405U1
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DE
Germany
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pyramid
tube
housing
crystal
base
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29701405U
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English (en)
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MARZAHN PAUL HEINRICH
Original Assignee
MARZAHN PAUL HEINRICH
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Publication date
Application filed by MARZAHN PAUL HEINRICH filed Critical MARZAHN PAUL HEINRICH
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Publication of DE29701405U1 publication Critical patent/DE29701405U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02SGENERATION OF ELECTRIC POWER BY CONVERSION OF INFRARED RADIATION, VISIBLE LIGHT OR ULTRAVIOLET LIGHT, e.g. USING PHOTOVOLTAIC [PV] MODULES
    • H02S99/00Subject matter not provided for in other groups of this subclass
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02EREDUCTION OF GREENHOUSE GAS [GHG] EMISSIONS, RELATED TO ENERGY GENERATION, TRANSMISSION OR DISTRIBUTION
    • Y02E10/00Energy generation through renewable energy sources
    • Y02E10/50Photovoltaic [PV] energy

Landscapes

  • Photovoltaic Devices (AREA)

Description

ZEITLEB ·&. PICKEL: .·'
PATENTANWÄLTE ■'EUROPEAN1 PATENT ATTORNEYS
POSTFACH 26 02 51 TELEFON: 089/22 18 06 HERRNSTRASSE 15
D-80059 MÜNCHEN TELEFAX: 089/22 26 27 D-80539 MÜNCHEN
6134 Ill/Ja
Paul Heinrich MARZAHN
Gabriel-von-Seidl-Str. 14b
82031 Grünwald
Vorrichtung zur Leistungssteigerung einer
Photovoltaikanlage
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Leistungssteigerung einer Photovoltaikanlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 .
Der Raubbau an nur in begrenztem Umfang vorhandenen fossilen Brennstoffen sowie die mögliche Gefährdung durch die Handhabung nuklearer Brennstoffe führen dazu, in stärkerem Rahmen alternative Energien nutzbar zu machen. So sind bereits große Anstrengungen zur Ausnutzung von Solarenergie gemacht worden. Allerdings läßt die Leistungsausbeute der bekannten Photovoltaikanlagen sehr zu wünschen übrig.
Es sind auch bereits erfolgreiche Vorschläge gemacht worden, die zu einer Erhöhung der Leistungsausbeute führen. So beschreibt das deutsche Gebrauchsmuster 296 03 465.7 eine Vorrichtung, bei welcher in einem Fünfeck angeordnete Solarmodule von einer von außen gespeisten Lichtquelle angestrahlt sind. Hierdurch kommt es zu einer merklichen meßba-
ren Erhöhung der Ausbeute, die jedoch nach wie vor steigerungsbedürftig ist.
Das deutsche Gebrauchsmuster 296 12 853.8 beschreibt eine Vorrichtung zur Energieverstärkung durch Strahlung mit einem langgestreckten Rohr, das an seinem vorderen Ende die Form einer Kugel aufweist und an seinem hinteren Ende verschlossen ist, wobei im Inneren des Rohres ein doppelendiger Kristall angeordnet ist, dessen Längsachse weitgehend parallel zu derjenigen des Rohres verläuft. Auch hierdurch ist eine deutliche Energieverstärkung möglich. Eine weitere Steigerung ist jedoch erstrebenswert.
Angesichts dieser Problematik liegt der Erfindung die Aufgäbe zugrunde, eine Vorrichtung bereitzustellen, die zu einer weiteren Leistungssteigerung einer Photovoltaikanlage führt.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung durch die im ^ Kennzeichen des Hauptanspruches angegebenen Merkmale, wobei hinsichtlich bevorzugter Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf die Merkmale der Unteransprüche verwiesen wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich aus durch ein Gehäuse mit mehreckigem Grundriß, dessen rechteckige Seitenwände auf ihrer Innenseite jeweils ein Solarmodul tragen, ein innerhalb des Gehäuses angeordneter Sockel aus durchscheinendem Material, dessen Seitenwände Lichtstrahler
ow tragen und auf welchem sich eine ebenfalls aus einem durchscheinenden Material bestehende Pyramide befindet, in deren Spitze eine Lampe gehalten ist, eine oberhalb des Gehäuses angeordnete weitere Pyramide aus durchscheinendem Material, in deren Spitze ein Strahlungselement gehalten ist, sowie ° eine die obere Pyramide überdeckende Kammer, deren Wände innenseitig mit einem reflektierenden Material ausgekleidet sind und jeweils ein Leuchtelement tragen.
Das den mehreckigen Grundriß aufweisende Gehäuse kann beispielsweise fünfeckig (sog. Pentagoon), achteckig (Octa-
goon) usw. ausgestaltet sein.
5
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ergibt sich in jedem Fall eine beträchtliche Leistungssteigerung, wobei die Energie als elektrische Energie an den Solarmodulen abgenommen wird. Sie dient damit als Gleichstromquelle und kann in herkömmlicher Weise über einen Wechselrichter als Wechselspannungsquelle nutzbar gemacht werden.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung bestehen der Sockel und/oder die untere Pyramide und/oder ° die obere Pyramide aus Acryl. Besonders vorteilhaft ist, für die im Sockel und/oder der oberen Kammer angeordneten Lampen sog. Goliath-Lampen vorzusehen, die als solche handelsüblich verfügbar sind.
2^ Sehr vorteilhaft ist es, in der unteren Pyramide als Lampe eine Stromsparlampe vorzusehen. Entsprechend einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist das Gehäuse oben von einer Abdeckplatte begrenzt, die eine von der oberen Pyramide überdeckte Zen-
tralausnehmung aufweist. Die von dem Strahlungselement ausgehende Energie tritt durch die Zentralausnehmung der Abdeckplatte in das Gehäuse ein, um dort weiter verstärkt zu werden.
^ Bei dem Strahlungselement handelt es sich als besonders bevorzugte Ausgestaltung um ein langgestrecktes Rohr, das an seinem vorderen Ende beispielsweise die Form einer Kugel besitzt und an seinem hinteren Ende verschlossen ist, wobei im Inneren des Rohres wenigstens ein doppelendiger Kristall angeordnet ist, dessen Längsachse weitgehend parallel zu derjenigen des Rohres verläuft. Der doppelendige Kristall ist bevorzugt in der hinteren Hälfte des Rohres angeordnet,
wobei er sich etwa in der Mitte der hinteren Rohrhälfte befinden kann. Bevorzugt handelt es sich bei dem Kristall um einen zweispitzigen Bergkristall oder Bleikristall.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und erfindungswesentliche Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen. Dabei zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung und
Fig. 2 einen Längsschnitt durch das Strahlungselement gemäß der Erfindung.
Wie sich aus der Darstellung in Fig. 1 ergibt, ist ein in seiner Gesamtheit mit der Bezugsziffer 15 identifiziertes
Gehäuse mit fünfeckigem Grundriß vorgesehen, welches ein Pentagoon bildet. Die fünf rechteckigen Seitenwände 16 stehen auf einer fünfeckigen Grundplatte 17, die den Fuß des Gehäuses 15 bildet. Auf der Innenseite der Seitenwände 16
befinden sich Solarmodule 18.
25
Wie schon dargelegt, kann das Gehäuse 15 auch einen anderen mehreckigen Grundriß aufweisen und beispielsweise achteckig ausgestaltet sein (sog. Octagoon).
Auf dem Fuß 17 des Gehäuses 15 steht ein Acrylsockel 19, der im wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist. Er ist nach vorn offen. Innerhalb des Acrylsockels 19 sind drei oder vier sog. Goliath-Lampen 20 gehalten. Auf dem Sockel 19 befindet sich eine Acrylpyramide 21, in deren Spitze 22 eine Lampe 23 gehalten ist, die als Stromsparlampe ausgebildet ist.
Den oberen Abschluß des Gehäuses 15 bildet eine aus Holz bestehende Abdeckplatte 24, die eine Zentralausnehmung 25 besitzt, deren Durchmesser etwa 70 cm betragen kann.
Auf der oberen Abdeckplatte 24 befindet sich eine die Zentralausnehmung 25 überdeckende zweite Acrylpyramide 26. In deren Spitze 27 ist ein Strahlungselement 28 gehalten, dessen beispielhafter Aufbau später noch näher erläutert werden wird.
Die zweite obere Pyramide 26 wird von einer Kammer 29 abgedeckt, die innen mit einem reflektierenden Material ausgekleidet ist. Bei der Kammer 29 kann es sich um einen unten offenen Alumi,niumkasten handeln. In der Kammer 29 tragen die Wände jeweils innenseitig eine Goliath-Lampe 30.
Die Stromabnahme erfolgt von den Solarmodulen 18 über schematisch angedeutete Ableitungen 31 . Die Leitungen 31 sind lediglich als Einzelleitungen dargestellt, wobei jedoch dem Fachmann geläufig ist, daß es sich jeweils um zwei Leiter handelt, die an die Plus- und Minuspole der Solarmodule 18 angelegt sind. Der Strom kann einem Speicher oder Gleichstromverbraucher (nicht dargestellt) zugeführt werden. Andererseits kann er über einen Wechselrichter 32 als Wechselstromquelle zur Verfügung gestellt werden. Ein Auswertungscomputer 33 dient der Überwachung.
Als nächstes soll beispielhaft der Aufbau des Strahlungselementes 28 näher erläutert werden.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist das dargestellte Strahlungselement 28 als langgestrecktes Rohr ausgebildet, das aus Edelstahl besteht und beispielsweise eine Länge von
ca. 340 mm bei einem Durchmesser von etwa 40 mm besitzt.
35
Das vordere Ende des Rohres 1 weist die Form einer Kugel auf. Zu diesem Zweck ist das vordere kugelförmige Rohrende
durch einen gesonderten Kugelkopf 2 gebildet, der aus Messing besteht und mit einem entsprechend an ihn angeformten Umfangsbund 3 in das vordere offene Ende des Rohrs 1 eingesteckt sowie dort mittels geeigneter Befestigungsmittel im vorliegenden Fall mittels Senkschrauben 4 - befestigt ist.
Der Kugelkopf 2 ist mit einer axialen Durchgangsbohrung 5 versehen, die der Aufnahme eines Bananensteckers dient.
Das hintere Ende des Rohres 1 ist durch ein Endstück 6 verschlossen, das ebenfalls aus Messing besteht und gleichfalls mit einer axialen Durchgangsbohrung 7 zur Aufnahme eines - nicht näher dargstellten - Bananensteckers dient. Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist das das hintere Ende des Rohres 1 verschließende Endstück 6 als gesonderte Abschlußkappe ausgebildet, die mit einem entsprechenden Umfangsbund 8 in das hintere offene Ende des Rohres eingesetzt bzw. eingepaßt und dort gleichfalls mittels geeigneter Befestigungsmittel - im vorliegenden Fall mittels Senkschrauben 9 - festgelegt ist.
Das Rohr 1 ist etwa auf halber Länge von einem Ring 10 umschlossen, der gleichfalls aus Messing bestehen kann und zur Halterung der gesamten Vorrichtung an einem Stativ 11 dient.
Im Inneren des Rohres 1 , und zwar etwa in der Mitte der hinteren Rohrhälfte, ist ein doppelendiger Kristall 12 an-
geordnet. Dieser ist in der dargestellten Weise als zweispitziger Berg- oder Bleikristall ausgebildet und mittels einer geeigneten Halterung 13 im Innern des Rohres 1 festgelegt, und zwar derart, daß die Längsmittelachse des zweispitzigen Kristalls 12 mit der Längsachse 14 des Rohres 1 fluchtet. Dies bedeutet, daß die Längsachsen der axialen Durchgangsbohrungen 5, 7 sowie des Kristalls 12 und des Rohres 1 sämtlich auf einer Linie liegen.
Es soll an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich angegeben werden, daß es sich bei der vorangehenden Beschreibung lediglich um eine solche beispielhaften Charakters handelt und daß verschiedene Abänderungen und Modifikationen möglich sind, ohne dabei den Rahmen der Erfindung zu verlassen.

Claims (10)

  1. 6134 III/Ja
    Schutzansprüche
    1 . Vorrichtung zur Leistungssteigerung einer Photovol-
    taikanlage,
    10
    gekennzeichnet durch
    ein Gehäuse (15) mit mehreckigem Grundriß, dessen rechteckige Seitenwände (16) auf ihrer Innenseite jeweils ein
    Solarmodul (18) tragen,
    15
    ein innerhalb des Gehäuses (15) angeordneter Sockel (19) aus durchscheinendem Material, dessen Innenwände Lichtstrahler (20) tragen und auf welchem sich eine ebenfalls
    aus einem durchscheinenden Material bestehende Pyramide 20
    (21) befindet, in deren Spitze (22) eine Lampe (23) gehalten ist,
    eine oberhalb des Gehäuses (15) angeordnete weitere Pyramide (26) aus durchscheinendem Material, in deren Spitze
    (27) ein Strahlungselement (28) gehalten ist, sowie
    eine die obere Pyramide (26) überdeckende Kammer (29), deren Wände innenseitig mit einem reflektierenden Material
    ausgekleidet sind und jeweils ein Leuchtelement (30) tra-30
    gen.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sockel (19) und/oder die untere Pyramide (21) und/oder die obere Pyramide (26) aus Acryl bestehen.
  3. 3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die im Sockel (19) und/oder der
    oberen Kammer (29) angeordneten Lampen (30) Goliath-Lampen sind.
  4. 4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in der unteren Pyramide (21) angeordnete Lampe (23) eine Stromsparlampe ist.
  5. 5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (15) oben von einer Abdeckplatte (24) begrenzt ist, die eine von der oberen Pyramide (26) überdeckte Zentralausnehmung (25) aufweist.
  6. 6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Strahlungselement (28) als langgestrecktes Rohr (1) ausgebildet ist, das an seinem vorderen Ende die Form einer Kugel (2) aufweist und an seinem hinteren Ende durch ein Endstück (6) verschlossen ist, wobei im Inneren des Rohres (1) ein doppelendiger Kristall (12) angeordnet ist, dessen Längsachse weitgehend parallel zu derjenigen des Rohres (1) verläuft.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der doppelendige Kristall (12) in der hinteren Hälfte
    des Rohres (1) befestigt ist.
    25
  8. 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich der doppelendige Kristall (12) etwa in der Mitte der hinteren Rohrhälfte befindet.
  9. 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kristall (12) ein zweispitziger Berg- oder Bleikristall ist.
  10. 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das das hintere Ende des Rohres (1) verschließende Endstück (6) eine gesonderte Abschlußkappe bildet.
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