DE29700385U1 - Ausziehtisch - Google Patents
AusziehtischInfo
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Description
Telefax/Telecopier (0561)780032
Thomas Albrecht, 34119 Kassel
Die Erfindung betrifft einen Ausziehtisch der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen
Gattung.
Ausziehtische mit vergrößerbaren bzw. verkleinerbaren nutzbaren Tischflächen sind in
zahlreichen Ausführungsformen bekannt.
Bei einem bekannten Ausziehtisch der eingangs bezeichneten Gattung wird beispielsweise
eine aus zwei Teilen bestehende Hauptplatte vorgesehen. Eine Vergrößerung der nutzbaren
Tischfläche wird dabei dadurch ermöglicht, daß beim Auseinanderziehen von zwei Gestellteilen, die je eines der beiden Plattenteile tragen, automatisch auch die beiden Teile
der Hauptplatte auseinandergezogen werden. In diesem auseinandergezogenen Zustand
kann dann eine Zusatzplatte, die entweder in der von den Gestellteilen gebildeten Unterkonstruktion
und unterhalb der Hauptplatte angeordnet ist oder aber separat aufbewahrt wird, in den zwischen den beiden Hauptplattenteilen gebildeten Freiraum eingelegt
werden. Für schwere Tische oder zumindest schwere Zusatzplatten aus Stein, Glas od.
dgl. sind derartige Konstruktionen weniger gut geeignet, da die Vergrößerung oder
Verkleinerung des Tisches von einer Person allein kaum durchgeführt werden kann, wenn
nicht innerhalb der Unterkonstruktion aufwendige Drehmechanismen oder Hebe- bzw.
Senkvorrichtungen für die Zusatzplatte vorgesehen werden (DE 89 08 950 Ul). Außerdem
besteht die Gefahr, daß die Zusatzplatte bei häufigem Ein- und Ausbau beschädigt wird.
Schließlich ist es bei derartigen Ausziehtischen schwierig, mit einer einzigen Zusatzplatte
eine Verdoppelung der nutzbaren Tischfläche zu erreichen.
Bei anderen Tischen der eingangs bezeichneten Art ist die Zusatzplatte klappbar an der
Unterkonstruktion angebracht. Sie versperrt daher im heruntergeklappten Zustand den
Zugang zur Tischunterseite, setzt an der Hauptplatte befestigte Scharniere od. dgl. voraus,
was nicht immer erwünscht bzw. bei Tischplatten aus Stein oder Glas nicht ohne weiteres
möglich ist, und erfordert schließlich eine aus der Unterkonstruktion herausschwenkbare
Halterung od. dgl. für die ausgeschwenkten Seitenplatten, so daß auch in diesem Fall die
Bedienung durch nur eine Person problematisch sein kann.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen insbesondere für schwere
Zusatzplatten geeigneten Ausziehtisch der eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden,
daß er auf einfache Weise vergrößert oder verkleinert werden kann und die Zusatzplatte
dabei weder geklappt noch getragen werden braucht.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß die Hauptplatte lediglich beim Verkleinern
der Tischfläche und dabei auch nur um ein der Dicke der Zusatzplatte entsprechendes Maß
angehoben werden braucht. Alle anderen zum Vergrößern oder Verkleinern der nutzbaren
Tischfläche erforderlichen Bewegungen der Hauptplatte ergeben sich beim Zusammenschieben
bzw. Auseinanderziehen der beiden Gestellteile automatisch. Dennoch wird eine stabile Konstruktion erreicht und sichergestellt, daß die Hauptplatte sowohl in der
ausgezogenen als auch in der zusammengeschobenen Position der Gestellteile unverschiebbar
gehalten ist.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an
einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen :
Fig. 1 einen Längsschnitt durch den mittleren Abschnitt eines erfindungsgemäßen
Ausziehtischs im ausgezogenen Zustand und in seiner Gebrauchsstellung;
•&ogr; ····
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Ausziehtisch nach Fig. 1, wobei die räumliche Lage von
je einer zur Verdeutlichung der Darstellung weggelassenen Haupt- und Zusatzplatte durch
punktierte Linien angedeutet ist;
_ 5 Fig. 3 eine Ansicht des Ausziehtischs entsprechend Fig. 1, jedoch mit angehobener
Hauptplatte;
Fig. 4 eine Ansicht des Ausziehtischs entsprechend Fig. 1, jedoch in teilweise zusammengeschobenem
Zustand;
10
10
Fig. 5 und 6 den Ansichten nach Fig. 1 und 2 entsprechende Ansichten des Ausziehtischs,
jedoch in völlig zusammengeschobenem Zustand von zwei Gestellteilen; und
Fig. 7 einen schematischen, vergrößert dargestellten Schnitt längs der Linie VH-VII der
Fig. 6.
Der erfindungsgemäße Ausziehtisch enthält nach Fig. 1 und 2 ein erstes Gestellteil 1 und
ein zweites Gestellteil 2. Das erste Gestellteil 1 enthält zwei Beine 3, die durch eine im
wesentlichen geradlinige Traverse 4 fest miteinander verbunden sind. An der Traverse 4
sind mit Abstand zwei parallele, senkrecht zu ihr verlaufende und im wesentlichen
geradlinige Rahmenteile 5 befestigt. Auf dem Gestellteil 1 ist außerdem in nicht dargestellter
und für die Zwecke der Erfindung auch nicht bedeutsamer Weise eine rechteckige oder quadratische Zusatzplatte 6 befestigt, deren Lage in Fig. 2 durch eine punktierte
Linie 6a angedeutet ist. Die Zusatzplatte 6 ist dabei zweckmäßig auf den Rahmenteilen 5
abgestützt, die vorzugsweise parallel zu zwei gegenüberliegenden Rändern 7 und 8 der
Zusatzplatte 6 angeordnet werden, während die Traverse 4 parallel zu den beiden restlichen Rändern 9 und 10 (Fig. 2 und 3) der Zusatzplatte 6 verläuft. Außerdem liegt die
Traverse 4 entsprechend Fig. 2 vorzugsweise in unmittelbarer Nähe eines dieser Ränder
(z.B. 9), während der gegenüberliegende Rand 10 die freien Enden der Rahmenteile 5
überragt und eine Stoßkante bildet. Das zweite Gestellteil 2 enthält entsprechend zwei
Beine 11, die durch eine im wesentlichen geradlinige Traverse 12 fest miteinander
verbunden sind. An der Traverse 12 sind mit Abstand zwei parallele, senkrecht zu ihr
verlaufende und im wesentlichen geradlinige Rahmenteile 14 befestigt. Deren Lage und
Abstand voneinander ist so gewählt, daß die beiden Gestellteile 1 und 2, wenn sie eine aus
Fig. 1 und 5 ersichtliche, spiegelbildliche Lage einnehmen, in der die Traversen 4,12
einerseits und die Rahmenteile 5,14 andererseits jeweils parallel zueinander angeordnet
sind, relativ zueinander so weit parallel verschoben werden können, bis die freien Enden
der Rahmenteile 5 und/oder 14 an den ihnen gegenüberliegenden Traversen 12 und/oder
anstoßen. Die Oberkanten der Rahmenteile 5 und 12 liegen dabei zweckmäßig in einer
gemeinsamen Ebene, die in der Gebrauchslage des Ausziehtisches parallel zum Fußboden
verläuft. Zur Vergrößerung der Stabilität bestehen die Traversen 4,12 und Rahmenteile
5,14 zweckmäßig aus Rohren mit vorzugsweise rechteckigen Querschnitten.
Wie Fig. 1 und 2 zeigen, kann in" einer auseinandergezogenen Position der beiden
Gestellteile 1 und 2 eine Hauptplatte 15, die in Fig. 2 durch eine punktierte Linie 15a
angedeutet ist, in derselben Lage auf das Gestellteil 2 aufgelegt werden, wie oben für die
Anordnung der Zusatzplatte 6 auf dem Gestellteil 1 beschrieben ist, so daß zwei gegenüberliegende
Ränder 16,17 der Hauptplatte 15 parallel zu den Rahmenteilen 14 und die
beiden restlichen Ränder 18,19 (Fig. 2 und 5) der Hauptplatte 15 parallel zur Traverse
angeordnet sind. Dabei liegt einerseits die Hauptplatte 15 auf den Rahmenteilen 14 auf
und in derselben Höhe wie die Zusatzplatte 6, so daß beide zusammen eine ebene nutzbare
Tischfläche bilden, während andererseits der der Zusatzplatte 6 zugewandte Rand 19 der
Hauptplatte 15 eine Stoßkante bildet und längs einer Stoßfuge 20 (Fig. 2) an dem ihm
zugewandten Rand 10 (Fig. 3) der Zusatzplatte 6 anliegt.
Im Gegensatz zur Zusatzplatte 6 ist die Hauptplatte 15 allerdings nicht starr am zugehörigen
Gestellteil 2 verbunden, sondern nur lose auf dieses aufgelegt. Zur Stabilisierung
ihrer Lage am Gestellteil 2 ist daher eine Vertikalführung vorgesehen, die zwar ein
Anheben bzw. Absenken der Hauptplatte 15 relativ zum zweiten Gestellteil um ein wenigstens der Dicke der Zusatzplatte 6 entsprechendes Maß senkrecht zur ebenen
Plattenoberfläche bzw. in der Gebrauchslage des Ausziehtischs in vertikaler Richtung
zuläßt, senkrecht dazu bzw. parallel zur Plattenoberfläche gerichtete Bewegungen dagegen
verhindert. Im Ausführungsbeispiel enthält die Vertikalführung drei in der Oberseite der
Traverse 12 ausgebildete, zweckmäßig nahe den freien Enden derselben angeordnete
Führungslöcher 21 und drei diesen zugeordnete, an der Unterseite der Hauptplatte 15
befestigte, vertikal nach unten vorstehende Führungszapfen 22, die beim Ablegen der
Hauptplatte 15 auf das Gestellteil 2 in die Führungslöcher 21 eintreten. Dabei ist die
axiale Länge der Führungslöcher 21 und Führungszapfen 22 zweckmäßig so groß gewählt,
daß die Hauptplatte 15 auch um etwas mehr, als der Dicke der Zusatzplatte 6 entspricht,
angehoben werden kann, ohne daß die Gefahr besteht, daß die Führungszapfen 22 ganz
aus den Führungslöchem 21 heraustreten. Außerdem können die Führungszapfen 22 auch
ganz oder teilweise an der Traverse 12 und die Führungslöcher 21 entsprechend ganz oder
teilweise an der Hauptplatte 15 vorgesehen sein, insbesondere wenn diese dicker als die
Zusatzplatte 6 ausgebildet wird. Im übrigen sind die Vertikalführung bzw. die Führungslöcher
21 und die Führungszapfen 22 in der Nähe des von der Stoßfuge 20 entfernten Randes 18 der Hauptplatte 15 angeordnet.
Die prinzipielle Funktion des beschriebenen Ausziehtisches ist wie folgt:
Soll die nutzbare Tischfläche der im vergrößerten Zustand nach Fig. 1 und 2 befindlichen,
aus der Hauptplatte 15 und der Zusatzplatte 6 gebildeten Tischplatte verkleinert werden,
ist es zunächst erforderlich, die Hauptplatte 15 zumindest im Bereich der Stoßfuge 20
(Fig. 2) um ein der Dicke der Zusatzplatte 6 entsprechendes Maß anzuheben, was entweder durch ein ausreichendes Spiel in der Vertikalführung oder beim Fehlen eines
solchen Spiels durch eine Parallelverschiebung der Hauptplatte 15 in vertikaler Richtung
bewirkt wird, wie sich z.B. aus der in Fig. 3 gezeigten Stellung ergibt. Anschließend
werden die beiden Gestellteile 1 und 2 in Richtung eines Doppelpfeils &ngr; zusammengeschoben,
wobei sich zunächst verschiedene Zwischenstellungen entsprechend Fig. 4 ergeben, bis schließlich eine in Fig. 5 und 6 gezeigte, dem völlig zusammengeschobenen
Zustand entsprechende Position erhalten wird. Bei diesem Vorgang wird die Hauptplatte
15 mittels der Vertikalführung bzw. aufgrund der Koppelung zwischen den Führungszapfen
22 und den Führungslöchem 21 in der zur Vertikalen senkrechten Verschieberichtung
der Gestellteile 1 und 2 automatisch ebenfalls verschoben, so daß sie immer mehr auf
die Zusatzplatte 6 aufgleitet und diese schließlich völlig abdeckt (Fig. 5 und 6). In dieser
zusammengeschobenen Position bildet daher allein die Hauptplatte 15 die nutzbare
Tischfläche.
Soll der Tisch wieder ausgezogen werden, sind die beschriebenen Schritte in umgekehrter
Reihenfolge zu vollziehen. Dabei gleitet die Hauptplatte 15 allmählich von der Zusatz-
platte 6 ab (Fig. A), bis sie spätestens nach Erreichen der Position nach Fig. 1 und 2 unter
dem Einfluß der Schwerkraft aus der angehobenen in die abgesenkte Lage abfällt, wobei
durch ein gewisses Spiel in der Vertikalführung auch hierbei vorübergehend eine leichte
Schrägstellung der Hauptplatte 15 vorgesehen werden kann. Wie beim Zusammenschieben
, 5 wird die Hauptplatte 15 aber auch beim Ausziehvorgang automatisch durch die Vertikalführung
mitgenommen, wenn das Gestellteil 2 in Richtung des Doppelpfeils &ngr; vom
Gestellteil 1 entfernt wird.
Damit die beiden Gestellteile 1,2 in den beiden Endstellungen (Fig. 1,2 bzw. 5,6) und
auch in allen Zwischenstellungen eine stabile Unterkonstruktion ergeben, sind sie erfindungsgemäß
durch wenigstens eine lineare Gleit- bzw. Schiebeführung 23 miteinander verbunden. Diese ist vorzugsweise als eine Teleskopführung ausgebildet, die zwar
Verschiebungen der Gestellteile 1,2 in Richtung des Doppelpfeils v, aber keine wesentlichen
Bewegungen senkrecht dazu ermöglicht. Ein Beispiel für eine solche Teleskopführung
ist in Fig. 7 schematisch dargestellt. Danach sind an den Innenseiten der Rahmenteile
5 erste Abschnitte 24 der Schiebeführungen 23 z.B. mit Schrauben befestigt. Die Abschnitte
24 sind mit z.B. U-förmigen, nach innen offenen Querschnitten und Seitenstegen 25 versehen, die nach innen offene, in Längsrichtung der Rahmenteile 5 verlaufende
Führungsrillen für Laufkugeln 26 aufweisen. Zwischen den Seitenstegen 25 sind Seitenstege
27 von entsprechenden U-förmigen, ebenfalls nach innen offenen Mittelabschnitten
28 der Gleitführungen 23 angeordnet, wobei die Seitenstege 27 mit den Führungsrillen der
Seitenstege 25 zugeordneten, nach außen offenen und wie diese ausgebildeten Führungsrillen
versehen sind. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß die einander zugeordneten
Führungsrillen jeweils etwas weniger als die Hälfte von mehreren, in sie ragenden
Laufkugeln 26 aufnehmen können. Dadurch sind die Mittelabschnitte 28 längs der Führungsrillen verschiebbar in den Abschnitten 24 gelagert.
Die Mittelabschnitte 28 weisen zwischen ihren Seitenstegen 27 weitere, parallel zu diesen
und zueinander angeordnete und ebenfalls nach innen ragende Seitenstege 29 mit nach
innen offenen Führungsrillen für Laufkugeln 30 auf, die mit ihnen zugeordneten Laufrillen
zusammenwirken, die in zwischen den Seitenstegen 29 angeordneten und zu diesen parallelen Seitenstegen 31 von U-förmigen, nach außen offenen Abschnitten 32 ausgebildet
sind, die an den Außenseiten der Rahmenteile 14 z.B. mit Schrauben befestigt werden.
Dadurch sind die Mittelabschnitte 28 auch längs der entsprechenden Führungsrillen
verschiebbar in den Abschnitten 32 gelagert. Dabei versteht sich, daß die langgestreckten
Abschnitte 24,32 jeweils paarweise so an den Rahmenteilen 5 bzw. 14 montiert sind, daß
alle genannten Führungsrillen parallel zur Richtung des Doppelpfeils &ngr; und in der l
Gebrauchslage des Ausziehtischs horizontal verlaufen. Im übrigen ist die Anordnung
zweckmäßig so getroffen, daß die beiden Gestellteile 1 und 2, wie insbesondere Fig. 1
und 2 zeigen, noch etwas mehr voneinander weg bewegt werden können, als der Länge
der Rahmenteile 5,14 entspricht. Die mechanische Stabilität wird hierbei im vollständig
ausgezogenen Zustand durch die die Abschnitte 24,32 verbindenden Mittelabschnitte 28
sichergestellt. Eine derartige Anordnung ist besonders dann vorteilhaft, wenn die in
Richtung des Doppelpfeils y gemessene Breite der beiden Platten 6 und 15 gleich groß
sein soll und/oder die beiden Platten 6,15 im zusammengeschobenen Zustand der Gestellteile
1,2 an ihren Rändern 9,10,18,19 im wesentlichen bündig miteinander und/oder mit
den Außenrändern der Gestellteile 1,2 abschließen sollen, wie z.B. Fig. 5 und 6 zeigen.
Zumindest wenn die Gestellteile 1,2 in den beiden Gebrauchslagen nach Fig. 1,2 und 5,6
vollständig innerhalb der Projektion der Platten 15 bzw. 6 und 15 auf den Fußboden
liegen sollen, muß der Verschiebeweg der Gestellteile 1,2 wenigstens gleich der Breite der
Zusatzplatte 5 gewählt sein. In einem praktischen Ausführungsbeispiel ist daher vorgesehen,
den Rahmenteilen 5,14 eine Länge von ca. 71 cm zu geben und die Schiebeführungen
23 so auszubilden, daß die beiden Gestellteile 1,2 auf mehr als das Doppelte dieser
Länge, nämlich auf ca. 152 cm auseinandergezogen werden können, wobei der zwischen
ihnen entstehende Spalt von ca. 10 cm durch den Mittelabschnitt 28 überbrückt wird (Fig.
1 und 2). Um beim Zusammenschieben der Gestellteile 1,2 ein dadurch bedingtes Anschlagen der Führungszapfen 22 an die Ränder 10 der Zusatzplatte 6 zu vermeiden,
weist die Zusatzplatte 6 vorzugsweise an den Rand 10 (Fig. 5) bzw. die Stoßfuge 20 (Fig.
2) grenzende, randoffene Schlitze 33 auf, die die Führungszapfen 22 beim Aufschieben
der Hauptplatte 15 auf die Zusatzplatte 6 aufnehmen können.
Zur Erleichterung des Anhebens und Absenkens der Hauptplatte 15 ist das zweite
Gestellteil 2 vorzugsweise mit entsprechenden Hilfsmitteln versehen. Diese bestehen im
Ausführungsbeispiel aus am zweiten Gestellteil 2 angebrachten, nach Art von Winkelhebeln
ausgebildeten Plattenträgern 34, die an ihren einen Enden um Schwenkachsen schwenkbar gelagert sind, die senkrecht zur Verschieberichtung (Doppelpfeil v) und
parallel zur ebenen Oberfläche der Platten 6,15 angeordnet sind. Zweckmäßig ist hierzu
an wenigstens zwei nahe den Rändern 18,19 der Hauptplatte 15 gelegenen Stellen je eine
mit ihren Enden drehbar in den Rahmenteilen 14 gelagerte Welle 35 vorgesehen, an der
wenigstens zwei mit Abstand und zwischen den Rahmenteilen 14 angeordnete Plattenträger
34 starr befestigt sind. Die tragenden, zweckmäßig als drehbare Rollen ausgebildeten
Oberkanten dieser Plattenträger 34 können in der auseinandergezogenen Position der
Gestellteile 1,2 durch Drehen der betreffenden Wellen 35 aus einer unterhalb des Niveaus
der Zusatzplatte 6 befindlichen Stellung heraus (Fig. 1 und 5) in eine dicht oberhalb des
Niveaus der Zusatzplatte 6 befindliche Stellung angehoben werden, wobei die Hauptplatte
15 entsprechend angehoben wird. Obwohl diese Verschwenkung z.B. mit einem gemeinsamen
Hebelmechanismus durchführbar wäre, stehen die Plattenträger 34 vorzugsweise unter dem Einfluß von z.B. mit Schenkelfedern aufgebrachten Federkräften, durch die sie
in ihre angehobene Stellung vorgespannt werden. Die angehobene Stellung ist z.B. durch
einen nicht dargestellten Anschlag definiert, der die Oberkanten der Plattenträger 34
geringfügig hinter ihrer oberen Totpunktstellung hält (Fig. 3), so daß sie unter dem
Einfluß einer durch das Gewicht der Hauptplatte 15 auf sie einwirkenden Kraft allenfalls
noch fester gegen den Anschlag gedruckt, aber nicht gegen die Federkraft in die abgesenkte
Stellung verschwenkt werden können.
Ist dagegen eine Verschwenkung der Plattenträger 34 erwünscht, kann dies z.B. mit einem
allen Plattenträgern 34 gemeinsamen Mechanismus erfolgen. Hierzu ist z.B. an jeder
Welle 35 ein zusätzlicher Hebel 36 starr befestigt (z.B. Fig. 1 und 2), der durch Zug an
einem Drahtseil 37 od. dgl. in einem solchen Drehsinn, d.h. beim Blick auf Fig. 1 im
Uhrzeigersinn verschwenkt werden kann, daß die Plattenträger 34 dadurch entgegen der
Federkraft in die abgesenkte Stellung bewegt werden. Hierzu sind zweckmäßig alle
vorhandenen Hebel 36 mit demselben Drahtseil 37 verschwenkbar, wobei ein freies Ende
38 des Drahtseils 37 (Fig. 1) mit einem Handhebel verbunden werden könnte.
Im übrigen sind die Plattenträger 34 vorzugsweise so angeordnet und ausgebildet, daß sie
die nachfolgend beschriebene Funktion ermöglichen:
Soll die Hauptplatte 15, ausgehend von der Stellung nach Fig. 1 und 2, in die Stellung
nach Fig. 3 angehoben werden, braucht die Hauptplatte 15 nur an den Rändern 18,19
• •••«ft *·
leicht angehoben werden, bis die Federkraft die Plattenträger 34 beim Blick auf Fig. 1 im
Gegenuhrzeigersinn verschwenkt und gegen die die angehobenen Positionen sichernden
Anschläge gelegt hat. Beim Zusammenschieben der Gestellteile 1,2 gleitet die Hauptplatte
15 dann automatisch auf die Zusatzplatte 6 auf. Dadurch geraten die Plattenträger 34
; 5 allmählich und nacheinander in den Wirkungsbereich des Randes 10 der Zusatzplatte 6.
Dies hat zur Folge, daß sie beim weiteren Zusammenschieben der Gestellteile 1,2 gegen
die Federkraft in die abgesenkte Stellung verrschwenkt werden. Dies ist in Fig. 4 für den
links dargestellten Plattenträger 34 angedeutet, während der rechts dargestellte Plattenträger
34 noch die angehobene Stellung einnimmt. Da die in Fig. 4 linke Seite der Hauptplatte 15 bei diesem Vorgang bereits oberhalb der Zusatzplatte 6 angeordnet ist,
bleibt dort ihre angehobene Stellung erhalten, bis die Position nach Fig. 5,6 erhalten wird.
Soll von dieser Position aus wieder die Position nach Fig. 1,2 hergestellt werden, gleiten
die Plattenträger 34 in entgegengesetzter Verschieberichtung nacheinander von der
Unterkante der Zusatzplatte 6 ab, so daß sie sich unter dem Einfluß der Federkraft in ihre
angehobene Stellung drehen, wie z.B. für den in Fig. 4 rechts dargestellten Plattenträger
34 angedeutet ist. Da die Hauptplatte 15 in dieser Stellung mit ihrem Schwerpunkt noch
oberhalb der Zusatzplatte 6 liegt, kann sie die Verschwenkung des in Fig. 4 rechten
Plattenträgers 34 nicht behindern. Ist dieser erst einmal verschwenkt, kann auch der in
Fig. 4 links dargestellte Plattenträger 34 unbehindert verschwenken, da die Hauptplatte
bei seinem Abgleiten von der Zusatzplatte 6 noch teilweise von dieser sowie von den
bereits hochgeschwenkten Plattenträgern 34 gehalten wird. Ist die Stellung nach Fig. 3
erreicht, werden die Plattenträger 34 durch Betätigung des Zugseils 37 wieder in ihre
abgesenkte Stellung gezogen, wobei gleichzeitig die Hauptplatte 15 in die Stellung nach
Fig. 1 absinkt. Auf diese Weise ist es möglich, die Hauptplatte 15 zu verschieben, ohne
daß sich dabei ihre horizontale Lage verändert. Das ist besonders vorteilhaft, weil auf der
Hauptplatte 15 befindliche Gegenstände dann vor einem Verschiebevorgang nicht abgeräumt
werden brauchen, wobei gleichgültig ist, ob dieser Verschiebevorgang zur Vergrößerung
oder Verkleinerung der nutzbaren Tischfläche dienen soll. Außerdem wird verhindert, daß die Unterseite der Hauptplatte 15 beim Verschiebevorgang an der
Oberkante des Randes 10 der Zusatzplatte 6 enlang bewegt wird und dadurch zur Schonung
der Zusatzplattenoberfläche an ihr befestigte Materialien wie z.B. Bürstenstreifen,
Filzbeläge od. dgl. vorzeitig abgeschabt werden.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das in
vielfacher Weise abgewandelt werden könnte. Beispielsweise kann eine andere als die
dargestellte Unterkonstruktion vorgesehen werden, bei der die Platten 6,15 nicht unmittelbar
auf den Rahmenteilen 5 bzw. 14, sondern auf anderen Abschnitten der Gestellteile11,2
aufliegen. Dabei ist es auch möglich, Platten unterschiedlicher Dicke und/oder, in
Richtung des Doppelpfeils v, unterschiedlicher Breite zu verwenden, wobei jedoch die
Breite der Hauptplatte 15 größer als die der Zusatzplatte 6 sein sollte, damit diese in der
aus Fig. 5 und 6 ersichtlichen zusammengeschobenen Position der Gestellteile 1,2
vollständig von der Hauptplatte 15 abgedeckt ist. Weiter könnte die beschriebene Vertikalführung
durch andere Mittel, z.B. je einen quer zum Pfeil &ngr; verlaufenden Führungssteg
und eine entsprechende Führungsnut ersetzt werden. Dabei werden die Führungszapfen
22 od. dgl. zweckmäßig mittels Querstiften, Sprengringen od. dgl. so in den Führungslöchern 21 od. dgl. gesichert, daß die Hauptplatte 15 nicht ungewollt vom
Gestellteil 2 abgehoben werden kann. Auch die Schiebeführungen 23 können anders als
dargestellt ausgebildet werden. Vorzugsweise werden jedoch solche Schiebeführungen
verwendet, wie sie beispielsweise von Schubladenführungen her an sich bekannt sind.
Daher wurde anhand der Fig. 7 auch nur grob das Prinzip einer solchen Schiebeführung
23 erläutert, wobei klar ist, daß die Schiebeführungen vorzugsweise zusätzlich insbesondere
mit nicht gezeigten Anschlägen versehen werden sollten, die ein Herausfallen der
Laufkugeln und/oder völliges Auseinanderziehen der Gestellteile 1,2 über die Position
nach Fig. 1 hinaus verhindern, um ein ungewolltes Zusammenfallen des Ausziehtischs zu
vermeiden. Zur weiteren Verbesserung der Leichtgängigkeit beim Auseinanderziehen oder
Zusammenschieben der Gestellteile 1,2 kann außerdem vorgesehen sein, die Füße der
Beine 3 und/oder 11 als Rollen oder Räder auszubilden. Weiter wäre es, insbesondere bei
Anwendung von schweren, kostbaren Hauptplatten 15 möglich, unter diesen Federungsoder
Dämpfungsmittel anzubringen, um zu vermeiden, daß sie beim Abgleiten von der
Zusatzplatte 6 oder beim Absenken der Plattenträger 34 abrupt auf das Gestellteil 2 fallen.
Im übrigen versteht sich, daß die verschiedenen Einzelelemente des erfindungsgemäßen
Ausziehtischs auch in einer anderen als der dargestellten und beschriebenen Weise
miteinander kombiniert werden können.
Claims (12)
1. Ausziehtisch mit einem ersten und zweiten Gestellteil (1,2) und mit je einer auf diesem
abstützbaren Haupt- und Zusatzplatte (15,6), wobei die beiden Gestellteile (1,2) relativ
zueinander verschiebbar angeordnet sind, wobei die Hauptplatte (15) in einer zusammengeschobenen
Position der Gestellteile (1,2) auf diesen abstützbar ist, um eine erste nutzbare Tischfläche zu definieren, und wobei zur Vergrößerung dieser Tischfläche in
einer auseinandergezogenen Position der Gestellteile (1,2) die Zusatzplatte (6) mit einer
eine Stoßfuge (20) bildenden Stoßkante an die Hauptplatte (15) anlegbar ist, um zusammen
mit dieser eine zweite nutzbare Tischfläche zu definieren, dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Gestellteile (1,2) durch wenigstens eine Schiebeführung (23) derart miteinander
verbunden sind, daß sie in allen durch Verschiebung der Gestellteile (1,2) herstellbaren
Stellungen eine stabile Unterkonstruktion für die beiden Platten (6,15) bilden, daß die
Zusatzplatte (6) fest mit dem ersten Gestellteil (1) verbunden ist und daß die Hauptplatte
(15) an einer von der Stoßkante abgewandten Seite mit dem zweiten Gestellteil (2) mittels
einer Vertikalführung verbunden ist, die ein Anheben bzw. Absenken der Hauptplatte (15)
relativ zum zweiten Gestellteil (2) um wenigstens ein der Dicke der Zusatzplatte (6)
entsprechendes Maß und beim Zusammenschieben der beiden Gestellteile (1,2) ein selbsttätiges Aufschieben der Hauptplatte (15) auf die Zusatzplatte (6) zuläßt.
2. Ausziehtisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebeführung (23)
aus einer Teleskopführung besteht.
3. Ausziehtisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der maximale
Verschiebeweg der beiden Gestellteile (1,2) wenigstens gleich der in Verschieberichtung
(v) gemessenen Breite der Zusatzplatte (6) entspricht.
4. Ausziehtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
zweite Gestellteil (2) mit Mitteln zum Anheben und Absenken der Hauptplatte (15) um ein
wenigstens der Dicke der Zusatzplatte (6) entsprechendes Maß versehen ist.
5. Ausziehtisch nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel aus schwenkbar
am zweiten Gestellteil (2) gelagerten Plattenträgern (34) bestehen, die in der auseinandergezogenen
Position der Gestellteile (1,2) in eine obere, die Hauptplatte (15) oberhalb
des Nivaus der Zusatzplatte (6) haltende Stellung und in der zusammengeschobenen
Position der Gestellteile (1,2) in eine untere, unterhalb des Niveaus der Zusatzplatte (6)
. 5 befindliche Stellung verschwenkbar sind.
6. Ausziehtisch nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenträger (34)
unter dem Einfluß von Federkräften stehen.
7. Ausziehtisch nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenträger (34)
durch die Federkräfte in die oberen, durch Anschläge festgelegten Stellungen vorgespannt
und gegen die Federkräfte in die untere Stellung schwenkbar sind.
8. Ausziehtisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zum gemeinsamen
Verschwenken aller Plattenträger (34) in die untere Stellung vorgesehen sind.
9. Ausziehtisch nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Pkttenträger (34) so angeordnet und ausgebildet sind, daß sie beim Zusammenschieben
der beiden Gestellteile (1,2) durch Anschlag an die Zusatzplatte (6) selbsttätig in die
untere Stellung und beim Auseinanderziehen der beiden Gestellteile (1,2) nach dem
Passieren der Zusatzplatte (6) selbsttätig in die obere Stellung geschwenkt werden.
10. Ausziehtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vertikalführung aus wenigstens je zwei zusammenwirkenden, im zweiten Gestellteil (2)
und/oder in der Hauptplatte (15) vorgesehenen Führungszapfen (22) und Führungslöchern
(21) besteht.
11. Ausziehtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hauptplatte (15) und die Zusatzplatte (6) in Verschieberichtung (v) der Gestellteile (1,2)
dieselbe Breite aufweisen.
12. Ausziehtisch nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatz-
-lh
platte (6) mit Schlitzen (33) versehen ist, die zu einer in der auseinandergezogenen
Position der Gestellteile (1,2) bestehenden Stoßfuge (20) zwischen den beiden Platten
(6,15) hin offen sind und in der zusammengeschobenen Position der beiden Gestellteile
(1,2) zur Aufnahme der Führungszapfen (22) dienen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29700385U DE29700385U1 (de) | 1997-01-13 | 1997-01-13 | Ausziehtisch |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29700385U DE29700385U1 (de) | 1997-01-13 | 1997-01-13 | Ausziehtisch |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29700385U1 true DE29700385U1 (de) | 1998-05-07 |
Family
ID=8034417
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29700385U Expired - Lifetime DE29700385U1 (de) | 1997-01-13 | 1997-01-13 | Ausziehtisch |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29700385U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| AT16851U1 (de) * | 2018-09-14 | 2020-11-15 | Alfons Venjakob Gmbh & Co Kg | Tisch |
-
1997
- 1997-01-13 DE DE29700385U patent/DE29700385U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| AT16851U1 (de) * | 2018-09-14 | 2020-11-15 | Alfons Venjakob Gmbh & Co Kg | Tisch |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980618 |
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