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DE29700385U1 - Ausziehtisch - Google Patents

Ausziehtisch

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DE29700385U1
DE29700385U1 DE29700385U DE29700385U DE29700385U1 DE 29700385 U1 DE29700385 U1 DE 29700385U1 DE 29700385 U DE29700385 U DE 29700385U DE 29700385 U DE29700385 U DE 29700385U DE 29700385 U1 DE29700385 U1 DE 29700385U1
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Germany
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DE29700385U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B1/00Extensible tables
    • A47B1/08Extensible tables with extensible frames or with additional legs

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  • Table Devices Or Equipment (AREA)
  • Contacts (AREA)
  • Inorganic Insulating Materials (AREA)

Description

Telefax/Telecopier (0561)780032
Thomas Albrecht, 34119 Kassel
Ausziehtisch
Die Erfindung betrifft einen Ausziehtisch der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Ausziehtische mit vergrößerbaren bzw. verkleinerbaren nutzbaren Tischflächen sind in zahlreichen Ausführungsformen bekannt.
Bei einem bekannten Ausziehtisch der eingangs bezeichneten Gattung wird beispielsweise eine aus zwei Teilen bestehende Hauptplatte vorgesehen. Eine Vergrößerung der nutzbaren Tischfläche wird dabei dadurch ermöglicht, daß beim Auseinanderziehen von zwei Gestellteilen, die je eines der beiden Plattenteile tragen, automatisch auch die beiden Teile der Hauptplatte auseinandergezogen werden. In diesem auseinandergezogenen Zustand kann dann eine Zusatzplatte, die entweder in der von den Gestellteilen gebildeten Unterkonstruktion und unterhalb der Hauptplatte angeordnet ist oder aber separat aufbewahrt wird, in den zwischen den beiden Hauptplattenteilen gebildeten Freiraum eingelegt werden. Für schwere Tische oder zumindest schwere Zusatzplatten aus Stein, Glas od. dgl. sind derartige Konstruktionen weniger gut geeignet, da die Vergrößerung oder Verkleinerung des Tisches von einer Person allein kaum durchgeführt werden kann, wenn nicht innerhalb der Unterkonstruktion aufwendige Drehmechanismen oder Hebe- bzw. Senkvorrichtungen für die Zusatzplatte vorgesehen werden (DE 89 08 950 Ul). Außerdem besteht die Gefahr, daß die Zusatzplatte bei häufigem Ein- und Ausbau beschädigt wird. Schließlich ist es bei derartigen Ausziehtischen schwierig, mit einer einzigen Zusatzplatte
eine Verdoppelung der nutzbaren Tischfläche zu erreichen.
Bei anderen Tischen der eingangs bezeichneten Art ist die Zusatzplatte klappbar an der Unterkonstruktion angebracht. Sie versperrt daher im heruntergeklappten Zustand den Zugang zur Tischunterseite, setzt an der Hauptplatte befestigte Scharniere od. dgl. voraus, was nicht immer erwünscht bzw. bei Tischplatten aus Stein oder Glas nicht ohne weiteres möglich ist, und erfordert schließlich eine aus der Unterkonstruktion herausschwenkbare Halterung od. dgl. für die ausgeschwenkten Seitenplatten, so daß auch in diesem Fall die Bedienung durch nur eine Person problematisch sein kann.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen insbesondere für schwere Zusatzplatten geeigneten Ausziehtisch der eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß er auf einfache Weise vergrößert oder verkleinert werden kann und die Zusatzplatte dabei weder geklappt noch getragen werden braucht.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß die Hauptplatte lediglich beim Verkleinern der Tischfläche und dabei auch nur um ein der Dicke der Zusatzplatte entsprechendes Maß angehoben werden braucht. Alle anderen zum Vergrößern oder Verkleinern der nutzbaren Tischfläche erforderlichen Bewegungen der Hauptplatte ergeben sich beim Zusammenschieben bzw. Auseinanderziehen der beiden Gestellteile automatisch. Dennoch wird eine stabile Konstruktion erreicht und sichergestellt, daß die Hauptplatte sowohl in der ausgezogenen als auch in der zusammengeschobenen Position der Gestellteile unverschiebbar gehalten ist.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen :
Fig. 1 einen Längsschnitt durch den mittleren Abschnitt eines erfindungsgemäßen Ausziehtischs im ausgezogenen Zustand und in seiner Gebrauchsstellung;
•&ogr; ····
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Ausziehtisch nach Fig. 1, wobei die räumliche Lage von je einer zur Verdeutlichung der Darstellung weggelassenen Haupt- und Zusatzplatte durch punktierte Linien angedeutet ist;
_ 5 Fig. 3 eine Ansicht des Ausziehtischs entsprechend Fig. 1, jedoch mit angehobener Hauptplatte;
Fig. 4 eine Ansicht des Ausziehtischs entsprechend Fig. 1, jedoch in teilweise zusammengeschobenem Zustand;
10
Fig. 5 und 6 den Ansichten nach Fig. 1 und 2 entsprechende Ansichten des Ausziehtischs, jedoch in völlig zusammengeschobenem Zustand von zwei Gestellteilen; und
Fig. 7 einen schematischen, vergrößert dargestellten Schnitt längs der Linie VH-VII der Fig. 6.
Der erfindungsgemäße Ausziehtisch enthält nach Fig. 1 und 2 ein erstes Gestellteil 1 und ein zweites Gestellteil 2. Das erste Gestellteil 1 enthält zwei Beine 3, die durch eine im wesentlichen geradlinige Traverse 4 fest miteinander verbunden sind. An der Traverse 4 sind mit Abstand zwei parallele, senkrecht zu ihr verlaufende und im wesentlichen geradlinige Rahmenteile 5 befestigt. Auf dem Gestellteil 1 ist außerdem in nicht dargestellter und für die Zwecke der Erfindung auch nicht bedeutsamer Weise eine rechteckige oder quadratische Zusatzplatte 6 befestigt, deren Lage in Fig. 2 durch eine punktierte Linie 6a angedeutet ist. Die Zusatzplatte 6 ist dabei zweckmäßig auf den Rahmenteilen 5 abgestützt, die vorzugsweise parallel zu zwei gegenüberliegenden Rändern 7 und 8 der Zusatzplatte 6 angeordnet werden, während die Traverse 4 parallel zu den beiden restlichen Rändern 9 und 10 (Fig. 2 und 3) der Zusatzplatte 6 verläuft. Außerdem liegt die Traverse 4 entsprechend Fig. 2 vorzugsweise in unmittelbarer Nähe eines dieser Ränder (z.B. 9), während der gegenüberliegende Rand 10 die freien Enden der Rahmenteile 5 überragt und eine Stoßkante bildet. Das zweite Gestellteil 2 enthält entsprechend zwei Beine 11, die durch eine im wesentlichen geradlinige Traverse 12 fest miteinander verbunden sind. An der Traverse 12 sind mit Abstand zwei parallele, senkrecht zu ihr verlaufende und im wesentlichen geradlinige Rahmenteile 14 befestigt. Deren Lage und
Abstand voneinander ist so gewählt, daß die beiden Gestellteile 1 und 2, wenn sie eine aus Fig. 1 und 5 ersichtliche, spiegelbildliche Lage einnehmen, in der die Traversen 4,12 einerseits und die Rahmenteile 5,14 andererseits jeweils parallel zueinander angeordnet sind, relativ zueinander so weit parallel verschoben werden können, bis die freien Enden der Rahmenteile 5 und/oder 14 an den ihnen gegenüberliegenden Traversen 12 und/oder anstoßen. Die Oberkanten der Rahmenteile 5 und 12 liegen dabei zweckmäßig in einer gemeinsamen Ebene, die in der Gebrauchslage des Ausziehtisches parallel zum Fußboden verläuft. Zur Vergrößerung der Stabilität bestehen die Traversen 4,12 und Rahmenteile 5,14 zweckmäßig aus Rohren mit vorzugsweise rechteckigen Querschnitten.
Wie Fig. 1 und 2 zeigen, kann in" einer auseinandergezogenen Position der beiden Gestellteile 1 und 2 eine Hauptplatte 15, die in Fig. 2 durch eine punktierte Linie 15a angedeutet ist, in derselben Lage auf das Gestellteil 2 aufgelegt werden, wie oben für die Anordnung der Zusatzplatte 6 auf dem Gestellteil 1 beschrieben ist, so daß zwei gegenüberliegende Ränder 16,17 der Hauptplatte 15 parallel zu den Rahmenteilen 14 und die beiden restlichen Ränder 18,19 (Fig. 2 und 5) der Hauptplatte 15 parallel zur Traverse angeordnet sind. Dabei liegt einerseits die Hauptplatte 15 auf den Rahmenteilen 14 auf und in derselben Höhe wie die Zusatzplatte 6, so daß beide zusammen eine ebene nutzbare Tischfläche bilden, während andererseits der der Zusatzplatte 6 zugewandte Rand 19 der Hauptplatte 15 eine Stoßkante bildet und längs einer Stoßfuge 20 (Fig. 2) an dem ihm zugewandten Rand 10 (Fig. 3) der Zusatzplatte 6 anliegt.
Im Gegensatz zur Zusatzplatte 6 ist die Hauptplatte 15 allerdings nicht starr am zugehörigen Gestellteil 2 verbunden, sondern nur lose auf dieses aufgelegt. Zur Stabilisierung ihrer Lage am Gestellteil 2 ist daher eine Vertikalführung vorgesehen, die zwar ein Anheben bzw. Absenken der Hauptplatte 15 relativ zum zweiten Gestellteil um ein wenigstens der Dicke der Zusatzplatte 6 entsprechendes Maß senkrecht zur ebenen Plattenoberfläche bzw. in der Gebrauchslage des Ausziehtischs in vertikaler Richtung zuläßt, senkrecht dazu bzw. parallel zur Plattenoberfläche gerichtete Bewegungen dagegen verhindert. Im Ausführungsbeispiel enthält die Vertikalführung drei in der Oberseite der Traverse 12 ausgebildete, zweckmäßig nahe den freien Enden derselben angeordnete Führungslöcher 21 und drei diesen zugeordnete, an der Unterseite der Hauptplatte 15 befestigte, vertikal nach unten vorstehende Führungszapfen 22, die beim Ablegen der
Hauptplatte 15 auf das Gestellteil 2 in die Führungslöcher 21 eintreten. Dabei ist die axiale Länge der Führungslöcher 21 und Führungszapfen 22 zweckmäßig so groß gewählt, daß die Hauptplatte 15 auch um etwas mehr, als der Dicke der Zusatzplatte 6 entspricht, angehoben werden kann, ohne daß die Gefahr besteht, daß die Führungszapfen 22 ganz aus den Führungslöchem 21 heraustreten. Außerdem können die Führungszapfen 22 auch ganz oder teilweise an der Traverse 12 und die Führungslöcher 21 entsprechend ganz oder teilweise an der Hauptplatte 15 vorgesehen sein, insbesondere wenn diese dicker als die Zusatzplatte 6 ausgebildet wird. Im übrigen sind die Vertikalführung bzw. die Führungslöcher 21 und die Führungszapfen 22 in der Nähe des von der Stoßfuge 20 entfernten Randes 18 der Hauptplatte 15 angeordnet.
Die prinzipielle Funktion des beschriebenen Ausziehtisches ist wie folgt:
Soll die nutzbare Tischfläche der im vergrößerten Zustand nach Fig. 1 und 2 befindlichen, aus der Hauptplatte 15 und der Zusatzplatte 6 gebildeten Tischplatte verkleinert werden, ist es zunächst erforderlich, die Hauptplatte 15 zumindest im Bereich der Stoßfuge 20 (Fig. 2) um ein der Dicke der Zusatzplatte 6 entsprechendes Maß anzuheben, was entweder durch ein ausreichendes Spiel in der Vertikalführung oder beim Fehlen eines solchen Spiels durch eine Parallelverschiebung der Hauptplatte 15 in vertikaler Richtung bewirkt wird, wie sich z.B. aus der in Fig. 3 gezeigten Stellung ergibt. Anschließend werden die beiden Gestellteile 1 und 2 in Richtung eines Doppelpfeils &ngr; zusammengeschoben, wobei sich zunächst verschiedene Zwischenstellungen entsprechend Fig. 4 ergeben, bis schließlich eine in Fig. 5 und 6 gezeigte, dem völlig zusammengeschobenen Zustand entsprechende Position erhalten wird. Bei diesem Vorgang wird die Hauptplatte 15 mittels der Vertikalführung bzw. aufgrund der Koppelung zwischen den Führungszapfen 22 und den Führungslöchem 21 in der zur Vertikalen senkrechten Verschieberichtung der Gestellteile 1 und 2 automatisch ebenfalls verschoben, so daß sie immer mehr auf die Zusatzplatte 6 aufgleitet und diese schließlich völlig abdeckt (Fig. 5 und 6). In dieser zusammengeschobenen Position bildet daher allein die Hauptplatte 15 die nutzbare Tischfläche.
Soll der Tisch wieder ausgezogen werden, sind die beschriebenen Schritte in umgekehrter Reihenfolge zu vollziehen. Dabei gleitet die Hauptplatte 15 allmählich von der Zusatz-
platte 6 ab (Fig. A), bis sie spätestens nach Erreichen der Position nach Fig. 1 und 2 unter dem Einfluß der Schwerkraft aus der angehobenen in die abgesenkte Lage abfällt, wobei durch ein gewisses Spiel in der Vertikalführung auch hierbei vorübergehend eine leichte Schrägstellung der Hauptplatte 15 vorgesehen werden kann. Wie beim Zusammenschieben , 5 wird die Hauptplatte 15 aber auch beim Ausziehvorgang automatisch durch die Vertikalführung mitgenommen, wenn das Gestellteil 2 in Richtung des Doppelpfeils &ngr; vom Gestellteil 1 entfernt wird.
Damit die beiden Gestellteile 1,2 in den beiden Endstellungen (Fig. 1,2 bzw. 5,6) und auch in allen Zwischenstellungen eine stabile Unterkonstruktion ergeben, sind sie erfindungsgemäß durch wenigstens eine lineare Gleit- bzw. Schiebeführung 23 miteinander verbunden. Diese ist vorzugsweise als eine Teleskopführung ausgebildet, die zwar Verschiebungen der Gestellteile 1,2 in Richtung des Doppelpfeils v, aber keine wesentlichen Bewegungen senkrecht dazu ermöglicht. Ein Beispiel für eine solche Teleskopführung ist in Fig. 7 schematisch dargestellt. Danach sind an den Innenseiten der Rahmenteile 5 erste Abschnitte 24 der Schiebeführungen 23 z.B. mit Schrauben befestigt. Die Abschnitte 24 sind mit z.B. U-förmigen, nach innen offenen Querschnitten und Seitenstegen 25 versehen, die nach innen offene, in Längsrichtung der Rahmenteile 5 verlaufende Führungsrillen für Laufkugeln 26 aufweisen. Zwischen den Seitenstegen 25 sind Seitenstege 27 von entsprechenden U-förmigen, ebenfalls nach innen offenen Mittelabschnitten 28 der Gleitführungen 23 angeordnet, wobei die Seitenstege 27 mit den Führungsrillen der Seitenstege 25 zugeordneten, nach außen offenen und wie diese ausgebildeten Führungsrillen versehen sind. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß die einander zugeordneten Führungsrillen jeweils etwas weniger als die Hälfte von mehreren, in sie ragenden Laufkugeln 26 aufnehmen können. Dadurch sind die Mittelabschnitte 28 längs der Führungsrillen verschiebbar in den Abschnitten 24 gelagert.
Die Mittelabschnitte 28 weisen zwischen ihren Seitenstegen 27 weitere, parallel zu diesen und zueinander angeordnete und ebenfalls nach innen ragende Seitenstege 29 mit nach innen offenen Führungsrillen für Laufkugeln 30 auf, die mit ihnen zugeordneten Laufrillen zusammenwirken, die in zwischen den Seitenstegen 29 angeordneten und zu diesen parallelen Seitenstegen 31 von U-förmigen, nach außen offenen Abschnitten 32 ausgebildet sind, die an den Außenseiten der Rahmenteile 14 z.B. mit Schrauben befestigt werden.
Dadurch sind die Mittelabschnitte 28 auch längs der entsprechenden Führungsrillen verschiebbar in den Abschnitten 32 gelagert. Dabei versteht sich, daß die langgestreckten Abschnitte 24,32 jeweils paarweise so an den Rahmenteilen 5 bzw. 14 montiert sind, daß alle genannten Führungsrillen parallel zur Richtung des Doppelpfeils &ngr; und in der l Gebrauchslage des Ausziehtischs horizontal verlaufen. Im übrigen ist die Anordnung zweckmäßig so getroffen, daß die beiden Gestellteile 1 und 2, wie insbesondere Fig. 1 und 2 zeigen, noch etwas mehr voneinander weg bewegt werden können, als der Länge der Rahmenteile 5,14 entspricht. Die mechanische Stabilität wird hierbei im vollständig ausgezogenen Zustand durch die die Abschnitte 24,32 verbindenden Mittelabschnitte 28 sichergestellt. Eine derartige Anordnung ist besonders dann vorteilhaft, wenn die in Richtung des Doppelpfeils y gemessene Breite der beiden Platten 6 und 15 gleich groß sein soll und/oder die beiden Platten 6,15 im zusammengeschobenen Zustand der Gestellteile 1,2 an ihren Rändern 9,10,18,19 im wesentlichen bündig miteinander und/oder mit den Außenrändern der Gestellteile 1,2 abschließen sollen, wie z.B. Fig. 5 und 6 zeigen.
Zumindest wenn die Gestellteile 1,2 in den beiden Gebrauchslagen nach Fig. 1,2 und 5,6 vollständig innerhalb der Projektion der Platten 15 bzw. 6 und 15 auf den Fußboden liegen sollen, muß der Verschiebeweg der Gestellteile 1,2 wenigstens gleich der Breite der Zusatzplatte 5 gewählt sein. In einem praktischen Ausführungsbeispiel ist daher vorgesehen, den Rahmenteilen 5,14 eine Länge von ca. 71 cm zu geben und die Schiebeführungen 23 so auszubilden, daß die beiden Gestellteile 1,2 auf mehr als das Doppelte dieser Länge, nämlich auf ca. 152 cm auseinandergezogen werden können, wobei der zwischen ihnen entstehende Spalt von ca. 10 cm durch den Mittelabschnitt 28 überbrückt wird (Fig. 1 und 2). Um beim Zusammenschieben der Gestellteile 1,2 ein dadurch bedingtes Anschlagen der Führungszapfen 22 an die Ränder 10 der Zusatzplatte 6 zu vermeiden, weist die Zusatzplatte 6 vorzugsweise an den Rand 10 (Fig. 5) bzw. die Stoßfuge 20 (Fig. 2) grenzende, randoffene Schlitze 33 auf, die die Führungszapfen 22 beim Aufschieben der Hauptplatte 15 auf die Zusatzplatte 6 aufnehmen können.
Zur Erleichterung des Anhebens und Absenkens der Hauptplatte 15 ist das zweite Gestellteil 2 vorzugsweise mit entsprechenden Hilfsmitteln versehen. Diese bestehen im Ausführungsbeispiel aus am zweiten Gestellteil 2 angebrachten, nach Art von Winkelhebeln ausgebildeten Plattenträgern 34, die an ihren einen Enden um Schwenkachsen schwenkbar gelagert sind, die senkrecht zur Verschieberichtung (Doppelpfeil v) und
parallel zur ebenen Oberfläche der Platten 6,15 angeordnet sind. Zweckmäßig ist hierzu an wenigstens zwei nahe den Rändern 18,19 der Hauptplatte 15 gelegenen Stellen je eine mit ihren Enden drehbar in den Rahmenteilen 14 gelagerte Welle 35 vorgesehen, an der wenigstens zwei mit Abstand und zwischen den Rahmenteilen 14 angeordnete Plattenträger 34 starr befestigt sind. Die tragenden, zweckmäßig als drehbare Rollen ausgebildeten Oberkanten dieser Plattenträger 34 können in der auseinandergezogenen Position der Gestellteile 1,2 durch Drehen der betreffenden Wellen 35 aus einer unterhalb des Niveaus der Zusatzplatte 6 befindlichen Stellung heraus (Fig. 1 und 5) in eine dicht oberhalb des Niveaus der Zusatzplatte 6 befindliche Stellung angehoben werden, wobei die Hauptplatte 15 entsprechend angehoben wird. Obwohl diese Verschwenkung z.B. mit einem gemeinsamen Hebelmechanismus durchführbar wäre, stehen die Plattenträger 34 vorzugsweise unter dem Einfluß von z.B. mit Schenkelfedern aufgebrachten Federkräften, durch die sie in ihre angehobene Stellung vorgespannt werden. Die angehobene Stellung ist z.B. durch einen nicht dargestellten Anschlag definiert, der die Oberkanten der Plattenträger 34 geringfügig hinter ihrer oberen Totpunktstellung hält (Fig. 3), so daß sie unter dem Einfluß einer durch das Gewicht der Hauptplatte 15 auf sie einwirkenden Kraft allenfalls noch fester gegen den Anschlag gedruckt, aber nicht gegen die Federkraft in die abgesenkte Stellung verschwenkt werden können.
Ist dagegen eine Verschwenkung der Plattenträger 34 erwünscht, kann dies z.B. mit einem allen Plattenträgern 34 gemeinsamen Mechanismus erfolgen. Hierzu ist z.B. an jeder Welle 35 ein zusätzlicher Hebel 36 starr befestigt (z.B. Fig. 1 und 2), der durch Zug an einem Drahtseil 37 od. dgl. in einem solchen Drehsinn, d.h. beim Blick auf Fig. 1 im Uhrzeigersinn verschwenkt werden kann, daß die Plattenträger 34 dadurch entgegen der Federkraft in die abgesenkte Stellung bewegt werden. Hierzu sind zweckmäßig alle vorhandenen Hebel 36 mit demselben Drahtseil 37 verschwenkbar, wobei ein freies Ende 38 des Drahtseils 37 (Fig. 1) mit einem Handhebel verbunden werden könnte.
Im übrigen sind die Plattenträger 34 vorzugsweise so angeordnet und ausgebildet, daß sie die nachfolgend beschriebene Funktion ermöglichen:
Soll die Hauptplatte 15, ausgehend von der Stellung nach Fig. 1 und 2, in die Stellung nach Fig. 3 angehoben werden, braucht die Hauptplatte 15 nur an den Rändern 18,19
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leicht angehoben werden, bis die Federkraft die Plattenträger 34 beim Blick auf Fig. 1 im Gegenuhrzeigersinn verschwenkt und gegen die die angehobenen Positionen sichernden Anschläge gelegt hat. Beim Zusammenschieben der Gestellteile 1,2 gleitet die Hauptplatte 15 dann automatisch auf die Zusatzplatte 6 auf. Dadurch geraten die Plattenträger 34
; 5 allmählich und nacheinander in den Wirkungsbereich des Randes 10 der Zusatzplatte 6. Dies hat zur Folge, daß sie beim weiteren Zusammenschieben der Gestellteile 1,2 gegen die Federkraft in die abgesenkte Stellung verrschwenkt werden. Dies ist in Fig. 4 für den links dargestellten Plattenträger 34 angedeutet, während der rechts dargestellte Plattenträger 34 noch die angehobene Stellung einnimmt. Da die in Fig. 4 linke Seite der Hauptplatte 15 bei diesem Vorgang bereits oberhalb der Zusatzplatte 6 angeordnet ist, bleibt dort ihre angehobene Stellung erhalten, bis die Position nach Fig. 5,6 erhalten wird. Soll von dieser Position aus wieder die Position nach Fig. 1,2 hergestellt werden, gleiten die Plattenträger 34 in entgegengesetzter Verschieberichtung nacheinander von der Unterkante der Zusatzplatte 6 ab, so daß sie sich unter dem Einfluß der Federkraft in ihre angehobene Stellung drehen, wie z.B. für den in Fig. 4 rechts dargestellten Plattenträger 34 angedeutet ist. Da die Hauptplatte 15 in dieser Stellung mit ihrem Schwerpunkt noch oberhalb der Zusatzplatte 6 liegt, kann sie die Verschwenkung des in Fig. 4 rechten Plattenträgers 34 nicht behindern. Ist dieser erst einmal verschwenkt, kann auch der in Fig. 4 links dargestellte Plattenträger 34 unbehindert verschwenken, da die Hauptplatte bei seinem Abgleiten von der Zusatzplatte 6 noch teilweise von dieser sowie von den bereits hochgeschwenkten Plattenträgern 34 gehalten wird. Ist die Stellung nach Fig. 3 erreicht, werden die Plattenträger 34 durch Betätigung des Zugseils 37 wieder in ihre abgesenkte Stellung gezogen, wobei gleichzeitig die Hauptplatte 15 in die Stellung nach Fig. 1 absinkt. Auf diese Weise ist es möglich, die Hauptplatte 15 zu verschieben, ohne daß sich dabei ihre horizontale Lage verändert. Das ist besonders vorteilhaft, weil auf der Hauptplatte 15 befindliche Gegenstände dann vor einem Verschiebevorgang nicht abgeräumt werden brauchen, wobei gleichgültig ist, ob dieser Verschiebevorgang zur Vergrößerung oder Verkleinerung der nutzbaren Tischfläche dienen soll. Außerdem wird verhindert, daß die Unterseite der Hauptplatte 15 beim Verschiebevorgang an der Oberkante des Randes 10 der Zusatzplatte 6 enlang bewegt wird und dadurch zur Schonung der Zusatzplattenoberfläche an ihr befestigte Materialien wie z.B. Bürstenstreifen, Filzbeläge od. dgl. vorzeitig abgeschabt werden.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das in vielfacher Weise abgewandelt werden könnte. Beispielsweise kann eine andere als die dargestellte Unterkonstruktion vorgesehen werden, bei der die Platten 6,15 nicht unmittelbar auf den Rahmenteilen 5 bzw. 14, sondern auf anderen Abschnitten der Gestellteile11,2 aufliegen. Dabei ist es auch möglich, Platten unterschiedlicher Dicke und/oder, in Richtung des Doppelpfeils v, unterschiedlicher Breite zu verwenden, wobei jedoch die Breite der Hauptplatte 15 größer als die der Zusatzplatte 6 sein sollte, damit diese in der aus Fig. 5 und 6 ersichtlichen zusammengeschobenen Position der Gestellteile 1,2 vollständig von der Hauptplatte 15 abgedeckt ist. Weiter könnte die beschriebene Vertikalführung durch andere Mittel, z.B. je einen quer zum Pfeil &ngr; verlaufenden Führungssteg und eine entsprechende Führungsnut ersetzt werden. Dabei werden die Führungszapfen 22 od. dgl. zweckmäßig mittels Querstiften, Sprengringen od. dgl. so in den Führungslöchern 21 od. dgl. gesichert, daß die Hauptplatte 15 nicht ungewollt vom Gestellteil 2 abgehoben werden kann. Auch die Schiebeführungen 23 können anders als dargestellt ausgebildet werden. Vorzugsweise werden jedoch solche Schiebeführungen verwendet, wie sie beispielsweise von Schubladenführungen her an sich bekannt sind. Daher wurde anhand der Fig. 7 auch nur grob das Prinzip einer solchen Schiebeführung 23 erläutert, wobei klar ist, daß die Schiebeführungen vorzugsweise zusätzlich insbesondere mit nicht gezeigten Anschlägen versehen werden sollten, die ein Herausfallen der Laufkugeln und/oder völliges Auseinanderziehen der Gestellteile 1,2 über die Position nach Fig. 1 hinaus verhindern, um ein ungewolltes Zusammenfallen des Ausziehtischs zu vermeiden. Zur weiteren Verbesserung der Leichtgängigkeit beim Auseinanderziehen oder Zusammenschieben der Gestellteile 1,2 kann außerdem vorgesehen sein, die Füße der Beine 3 und/oder 11 als Rollen oder Räder auszubilden. Weiter wäre es, insbesondere bei Anwendung von schweren, kostbaren Hauptplatten 15 möglich, unter diesen Federungsoder Dämpfungsmittel anzubringen, um zu vermeiden, daß sie beim Abgleiten von der Zusatzplatte 6 oder beim Absenken der Plattenträger 34 abrupt auf das Gestellteil 2 fallen. Im übrigen versteht sich, daß die verschiedenen Einzelelemente des erfindungsgemäßen Ausziehtischs auch in einer anderen als der dargestellten und beschriebenen Weise miteinander kombiniert werden können.

Claims (12)

Ansprüche
1. Ausziehtisch mit einem ersten und zweiten Gestellteil (1,2) und mit je einer auf diesem abstützbaren Haupt- und Zusatzplatte (15,6), wobei die beiden Gestellteile (1,2) relativ zueinander verschiebbar angeordnet sind, wobei die Hauptplatte (15) in einer zusammengeschobenen Position der Gestellteile (1,2) auf diesen abstützbar ist, um eine erste nutzbare Tischfläche zu definieren, und wobei zur Vergrößerung dieser Tischfläche in einer auseinandergezogenen Position der Gestellteile (1,2) die Zusatzplatte (6) mit einer eine Stoßfuge (20) bildenden Stoßkante an die Hauptplatte (15) anlegbar ist, um zusammen mit dieser eine zweite nutzbare Tischfläche zu definieren, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Gestellteile (1,2) durch wenigstens eine Schiebeführung (23) derart miteinander verbunden sind, daß sie in allen durch Verschiebung der Gestellteile (1,2) herstellbaren Stellungen eine stabile Unterkonstruktion für die beiden Platten (6,15) bilden, daß die Zusatzplatte (6) fest mit dem ersten Gestellteil (1) verbunden ist und daß die Hauptplatte (15) an einer von der Stoßkante abgewandten Seite mit dem zweiten Gestellteil (2) mittels einer Vertikalführung verbunden ist, die ein Anheben bzw. Absenken der Hauptplatte (15) relativ zum zweiten Gestellteil (2) um wenigstens ein der Dicke der Zusatzplatte (6) entsprechendes Maß und beim Zusammenschieben der beiden Gestellteile (1,2) ein selbsttätiges Aufschieben der Hauptplatte (15) auf die Zusatzplatte (6) zuläßt.
2. Ausziehtisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebeführung (23) aus einer Teleskopführung besteht.
3. Ausziehtisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der maximale Verschiebeweg der beiden Gestellteile (1,2) wenigstens gleich der in Verschieberichtung (v) gemessenen Breite der Zusatzplatte (6) entspricht.
4. Ausziehtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Gestellteil (2) mit Mitteln zum Anheben und Absenken der Hauptplatte (15) um ein wenigstens der Dicke der Zusatzplatte (6) entsprechendes Maß versehen ist.
5. Ausziehtisch nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel aus schwenkbar
am zweiten Gestellteil (2) gelagerten Plattenträgern (34) bestehen, die in der auseinandergezogenen Position der Gestellteile (1,2) in eine obere, die Hauptplatte (15) oberhalb des Nivaus der Zusatzplatte (6) haltende Stellung und in der zusammengeschobenen Position der Gestellteile (1,2) in eine untere, unterhalb des Niveaus der Zusatzplatte (6) . 5 befindliche Stellung verschwenkbar sind.
6. Ausziehtisch nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenträger (34) unter dem Einfluß von Federkräften stehen.
7. Ausziehtisch nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenträger (34) durch die Federkräfte in die oberen, durch Anschläge festgelegten Stellungen vorgespannt und gegen die Federkräfte in die untere Stellung schwenkbar sind.
8. Ausziehtisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zum gemeinsamen Verschwenken aller Plattenträger (34) in die untere Stellung vorgesehen sind.
9. Ausziehtisch nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Pkttenträger (34) so angeordnet und ausgebildet sind, daß sie beim Zusammenschieben der beiden Gestellteile (1,2) durch Anschlag an die Zusatzplatte (6) selbsttätig in die untere Stellung und beim Auseinanderziehen der beiden Gestellteile (1,2) nach dem Passieren der Zusatzplatte (6) selbsttätig in die obere Stellung geschwenkt werden.
10. Ausziehtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertikalführung aus wenigstens je zwei zusammenwirkenden, im zweiten Gestellteil (2) und/oder in der Hauptplatte (15) vorgesehenen Führungszapfen (22) und Führungslöchern (21) besteht.
11. Ausziehtisch nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptplatte (15) und die Zusatzplatte (6) in Verschieberichtung (v) der Gestellteile (1,2) dieselbe Breite aufweisen.
12. Ausziehtisch nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatz-
-lh
platte (6) mit Schlitzen (33) versehen ist, die zu einer in der auseinandergezogenen Position der Gestellteile (1,2) bestehenden Stoßfuge (20) zwischen den beiden Platten (6,15) hin offen sind und in der zusammengeschobenen Position der beiden Gestellteile (1,2) zur Aufnahme der Führungszapfen (22) dienen.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
AT16851U1 (de) * 2018-09-14 2020-11-15 Alfons Venjakob Gmbh & Co Kg Tisch

Cited By (1)

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AT16851U1 (de) * 2018-09-14 2020-11-15 Alfons Venjakob Gmbh & Co Kg Tisch

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