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DE29700812U1 - Vorrichtung zur Herstellung eines Etikettensatzes sowie Etikettensatz - Google Patents

Vorrichtung zur Herstellung eines Etikettensatzes sowie Etikettensatz

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Publication number
DE29700812U1
DE29700812U1 DE29700812U DE29700812U DE29700812U1 DE 29700812 U1 DE29700812 U1 DE 29700812U1 DE 29700812 U DE29700812 U DE 29700812U DE 29700812 U DE29700812 U DE 29700812U DE 29700812 U1 DE29700812 U1 DE 29700812U1
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DE
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set according
label
adhesive
material web
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29700812U
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English (en)
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Schreiner & Co Kg De GmbH
Original Assignee
Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co
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Publication date
Application filed by Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co filed Critical Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co
Priority to DE29700812U priority Critical patent/DE29700812U1/de
Publication of DE29700812U1 publication Critical patent/DE29700812U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B26FPERFORATING; PUNCHING; CUTTING-OUT; STAMPING-OUT; SEVERING BY MEANS OTHER THAN CUTTING
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    • B26F1/18Perforating by slitting, i.e. forming cuts closed at their ends without removal of material
    • B26F1/20Perforating by slitting, i.e. forming cuts closed at their ends without removal of material with tools carried by a rotating drum or similar support
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D1/00Cutting through work characterised by the nature or movement of the cutting member or particular materials not otherwise provided for; Apparatus or machines therefor; Cutting members therefor
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26FPERFORATING; PUNCHING; CUTTING-OUT; STAMPING-OUT; SEVERING BY MEANS OTHER THAN CUTTING
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    • B26F1/18Perforating by slitting, i.e. forming cuts closed at their ends without removal of material
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    • B26F1/00Perforating; Punching; Cutting-out; Stamping-out; Apparatus therefor
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    • B26F1/40Cutting-out; Stamping-out using a press, e.g. of the ram type
    • B26F1/405Travelling head presses
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/10Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself by an adhesive layer

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
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  • Sewing Machines And Sewing (AREA)

Description

• ♦ #
Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik München, den
GmbH&Co. 17.01.1997
Gbm 303/79-96E-DE
Vorrichtung zur Herstellung eines Etikettensatzes sowie Etikettensatz
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen eines Materiaibahnen aufweisenden Etikettensatzes.
0
Auf technisch-industriellem Gebiet besteht seit geraumer Zeit eine Tendenz hin zur sogenannten prozeßorientierten Fertigung. Da auch die Hersteilung von Etikettensätzen von dieser Entwicklung in zunehmendem Maße betroffen ist, kommt es heutzutage mehr denn je darauf an, Vorrichtungen bereitzustellen, mit denen dem Kunden, das
5 heißt dem Weiterverarbeiter und/oder dem Endverbraucher, die Möglichkeit gegeben
wird, Etikettensätze schnell, kostengünstig und vermittels einer möglichst geringen Anzahl von Arbeitsschritten in individueller Weise selbst herzustellen.
Die aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen ermöglichen es hierbei
0 lediglich, einzelne Etiketten herzustellen, das heißt eine wie auch immer geartete
Schneide- oder Stanzeinheit, die an einer Beschriftungs- bzw. Druckeinheit angebracht sein kann, trennt auf voller Breite einzelne Etiketten von einer Materialbahn ab. Dies schließt jedoch unvorteilhafterweise eine Herstellung von Etikettensäizen aus.
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Letzterer Sachverhalt erweist sich jedoch insofern als Problem, ais heutzutage in zunehmendem Maße ein Bedarf für vom Kunden individuell ausgestaltbare Etikettensätze besteht. Derartige Etikettensätze weisen mehrere oder viele auf einer gemeinsamen Trägerbahn angeordnete Etiketten gleicher oder unterschiedlicher Größe
0 auf, die zwar jeweils einzeln von der Trägerbahn abgelöst werden können, jedoch in
integrierter bzw. zusammenhängender Form auf der Trägerbahn zur Verfugung stehen sollen, was insbesondere die Aufbewahrung, den Transport und die ordnungsgemäße Handhabung wesentlich erleichtert.
Im Rahmen dessen hat es sich als gravierendes Problem entpuppt, daß die Beschriftung und/oder die Dimensionierung derartiger Etikeitensätze in der Vergangenheit vom Kunden, das heißt vom Weiterverarbeiter und/oder vom Endverbraucher, häufig in nicht adäquater Weise oder überhaupt nicht beeinflußt und/oder modifiziert werden konnte. Dies wurde gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Erfordernisses nach Flexibilität in Weiterverarbeitung und Applikation als ausgesprochen nachteilig empfunden und konnte bislang noch keiner zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden.
0
Ausgehend von den vorgenannten Probiemsteilungen und Unzulänglichkeiten liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung bereitzustellen, mit der Etiketiensätze schnell und kostengünstig herstellbar sind.
5 Des weiteren wird durch die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zum Herstellen
eines Etikettensatzes angestrebt, bei dem eine Beschriftung und/oder eine Dimensionierung des jeweiligen Etikettensatzes durch den Kunden, das heißt durch den Weiterverarbeiter und/oder durch den Endverbraucher, ohne weiteres möglich ist.
0 Schließlich zielt die vorliegende Erfindung darauf ab, die Herstellung derartiger
Etikettensätze sowohl wesentlich zu erleichtern als auch erheblich zu beschleunigen und demzufolge die damit verbundenen Kosten in signifikanter Weise zu reduzieren.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum Herstellen eines Materialbahnen
5 aufweisenden Etikettensatzes gelöst, weiche Vorrichtung mechanische Trennmittel zum
steilenweisen Durchtrennen aller Materiaibahnen aufweist, welche Trennmittel so steuerbar sind, daß mindestens eine der Materialbahnen nicht bis zu einem oder beiden ihrer Ränder durchtrennt wird.
0 Die Lösung gemäß der vorliegenden Erfindung impliziert hierbei auf für den Fachmann
nicht vorhersehbare Weise eine Reihe besonders überraschender Vorteile, die auf geschickte Weise miteinander kombiniert sind und in der Praxis allesamt für verminderte Kosten bei der Herstellung der Etikettensätze sorgen, so daß die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung auch auf internationalen Märkten 5 konkurrenzfähig ist:
So wird der Tendenz hin zur sogenannten prozeßorientierten Fertigung auf technischindustriellem Gebiet Rechnung getragen, indem eine Vorrichtung bereitgesteilt wird, mit der dem Kunden, das heißt dem Weiterverarbeiter und/oder dem Endverbraucher, die Möglichkeit gegeben wird, Etikettensätze schnei!, kostengünstig und vermittels einer möglichst geringen Anzahl von Arbeitsschritten in individueller Weise selbst herzustellen.
Insbesondere wird dem Kunden, das heißt dem Weiterverarbeiter und/oder dem Endverbraucher, die Möglichkeit gegeben, die Beschriftung und/oder Dimensionierung des jeweiligen Etikettensatzes in variabler Weise selbst auszugestalten und/oder zumindest selbst zu modifizieren. Gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Erfordernisses nach Flexibilität in Weiterverarbeitung und Applikation stellt dieser Gesichtspunkt einen zentralen Vorteil der vorliegenden Erfindung dar, zumal dem Kunden, das heißt dem Weiterverarbeiter und/oder dem Endverbraucher, das
5 Ausgangsmateria! für den Etikettensatz gemäß der vorliegenden Erfindung auf einer
standardisierten Rolle zur Verfügung gestellt werden kann, was sowohl unter dem Aspekt der reduzierten Lagerhaltung als auch unter dem Gesichtspunkt der Kostensenkung in hohem Maße erstrebenswert ist. Der Kunde selbst kann dann das auf der standardisierten Rolle gelieferte Ausgangsmaterial mit der Vorrichtung gemäß der
0 vorliegenden Erfindung zum gewünschten, individuell ausgestalteten Etikettensatz
verarbeiten.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung durchtrennen die Trennmitte! stellenweise die Materialbahnen quer zur Vorschubrichtung der
5 Materialbahnen. Alternativ oder in Ergänzung hierzu ist prinzipiell auch vorstellbar,
daß die Trennmittel stellenweise die Materiaibahnen in Vorschubrichtung der Materialbahnen durchtrennen.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der Vorrichtung weisen die
0 Trennmittel mindestens ein Schermesser auf, das vorzugsweise in Form einer
Schneidlinie ausgebildet ist.
Das mindestens eine Schermesser kann zwischen Befestigungsmitteln angeordnet sein, bei denen es sich beispielsweise um zwei Räder bzw. zwei Rollen handelt, zwischen 5 denen das mindestens eine Schermesser arretiert ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung weisen die Trennmittei zwei Schermesser auf. In diesem Fall verlaufen die Materialbahnen zweckmäßigerweise zwischen den Befestigungsmitteln.
Die zwei Schermesser sind vorteilhafterweise in nicht ganz paralleler Stellung zueinander angeordnet, so daß jedes der beiden Schermesser bei Rotation um seine jeweilige Achse, die nicht notwendigerweise exakt parallel zur Rotationsachse des anderen Schermessers ist, infolge der daraus resultierenden Scherbewegung zum gewünschten Schnittergebnis beiträgt. Hierbei ist es erstrebenswert,, daß die beiden 0 Schermesser nicht mit ihrer vollen Schnittfläche, sondern leicht gegeneinander
versetzt bzw. leicht gegeneinander verwinkelt aufeinandertreffen, was im Endeffekt zum gewünschten Schereffekt führt.
in einer vorteilhaften Ausgestaltungsvariante der vorliegenden Erfindung weisen die
5 Trennmittel mindestens eine Trommel auf, die die Form eines Zylinders haben kann,
der vorzugsweise um seine Symmetrieachse rotiert. Das mindestens eine Schermesser ist dann zweckmäßigerweise auf der mindestens einen Trommel angeordnet.
Bildet man die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung in besonders
0 erfinderischer Weise weiter, so weist das mindestens eine Schermesser mindestens
eine Aussparung - vorzugsweise zwei zweckmäßigerweise symmetrisch angeordnete Aussparungen - auf, die vorzugsweise mindestens einem Bereich zugeordnet ist, in dem mindestens eine der Materialbahnen nicht bis zu einem oder beiden ihrer Ränder durchtrennt wird.
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Die Trennmittel können zweckmäßigerweise auch zwei Trommeln aufweisen, auf denen jeweils eines der Schermesser angeordnet ist. Vorteilhafterweise verlaufen die Materialbahnen dann zwischen den zwei Trommeln, die beispielsweise in zueinander gegenläufigem Sinn rotieren. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, daß die zwei
0 Trommeln beide im Uhrzeigersinn oder beide gegen den Uhrzeigersinn rotieren.
In diesem Fall kann das stellenweise Durchtrennen aller Materialbahnen durch die zwei Schermesser erfolgen, wenn sich die zwei Schermesser synchron auf den Materialbahnen befinden.
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In einer hierzu alternativen Ausführungsvariante weisen die Trennmittei mindestens
ein Schermesser auf, das vorzugsweise kreisförmig ist und vorteilhafterweise rotiert.
In Abhängigkeit vom gewünschten Einsatzgebiet der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung kann es sich in diesem Zusammenhang als vorteilhaft erweisen, wenn die Trennmitte! mindestens eine Anschlagschiene aufweisen, wobei die mindestens eine Anschlagschiene mindestens eine Ausnehmung aufweisen kann, die vorzugsweise mindestens einem Bereich der mindestens einen Anschlagschiene zugeordnet ist, in dem mindestens eine der Materialbahnen nicht bis zu einem oder beiden ihrer Ränder durchtrennt wird.
0
Zweckmäßigerweise können die Trennmittel der Vorrichtung zum Herstellen eines Materialbahnen aufweisenden Etikettensatzes zwei Ausnehmungen aufweisen, die dann vorzugsweise in entsprechender Weise zwei Bereichen der mindestens einen Anschlagschiene zugeordnet ist, in welchen zwei Bereichen mindestens eine der
5 Materialbahnen nicht bis zu beiden Rändern durchtrennt wird.
Um die Funktionalität und Flexibilität des Etiketts bei der praktischen Verwendung weiter zu erhöhen, kann die Vorrichtung Mitteln zum zumindest partiellen Beschriften der Materialbahnen zugeordnet sein, wobei es sich bei mindestens einem
0 der Mittel zum zumindest partiellen Beschriften der Materialbahnen beispielsweise
um einen Thermotransferdrucker handelt.
Die Mittel zum zumindest partiellen Beschriften der Materialbahnen sind vorzugsweise steuerbar, wobei die Steuerung gemäß einer vorteilhaften
5 Ausführungsform durch eine programmierbare Datenverarbeitungseinheit erfolgt. Auf
diese Weise wird dem Kunden, das heißt dem Weiterverarbeiter und/oder dem Endverbraucher, die Möglichkeit gegeben, den Etikettensatz selbst und in individueller, an die jeweilige Verwendung angepaßter Form auszugestalten, indem der Kunde beispielsweise das Layout des Etikettensatzes durch Eingabe über die
0 programmierbare Datenverarbeitungseinheit selbst auswählt und einstellt.
Zweckmäßigerweise weist die Vorrichtung eine Antriebseinheit, beispielsweise einen Motor zum Antrieb der Trennmittel, auf.
5 Die vorliegende Erfindung betrifft des weiteren einen Etikettensatz, der mindestens
zwei Matenalbahnen aufweist, bei welchen Materialbahnen es sich um eine
Trägerbahn und mindestens eine Obermaterialbahn handelt.
In der Vergangenheit hat sich die Verarbeitung derartiger Etiketiensätze in der Praxis bisweilen als kompliziert und unhandlich erwiesen, das heißt die Verarbeitung derartiger Etikettensätze ist in einer Vielzahl von Fällen nur unter erheblichem mechanischem und zeitlichem Aufwand möglich, was sich unerfreulicherweise auch in erhöhten Kosten niederschlägt.
Zusätzlich darf festgestellt werden, daß die im Stand der Technik offenbarten 0 Etiketiensätze in ihrer Anwendungsbreite sehr limitiert sind und für das jeweilige
Einsatzgebiet kostspielige und umständliche Speziaiiösungen erfordern.
Ausgehend von den vorgenannten Problemstellungen und Unzulänglichkeiten liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Etikettensatz bereitzustellen, der
5 schnell und kostengünstig herstellbar ist und sich durch eine besonders einfache
Handhabung auszeichnet.
In diesem Zusammenhang zielt die vorliegende Erfindung vor allem darauf ab, einerseits die Vorteile eines Etikettensatzes, das heißt die Bereitstellung von Etiketten
0 in integrierter bzw. zusammenhängender Form, voll zur Geltung zu bringen und
andererseits ein einfaches Ablösen bzw. Abtrennen der einzelnen Etiketten uneingeschränkt zu gewährleisten.
Des weiteren wird durch die vorliegende Erfindung ein Etikettensatz angestrebt, bei
5 dem eine Beschriftung und/oder Dimensionierung durch den Kunden, das heißt durch
den Weiterverarbeiter und/oder durch den Endverbraucher, möglich ist.
Darüber hinaus zielt die vorliegende Erfindung darauf ab, die Kosten für Etikettensätze in signifikanter Weise zu reduzieren.
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Schließlich wird mit der vorliegenden Erfindung ein Etikettensatz angestrebt, dessen Etiketten sich durch hohe Anpassungsfähigkeit, Biegsamkeit und Flexibilität in der Applikation auf Gegenstände verschiedenster Art, Form und Größe auszeichnen.
5 Diese Aufgabe wird durch einen Etikettensatz gelöst, der mindestens zwei
Materialbahnen aufweist, bei welchen Materialbahnen es sich um eine Trägerbahn und
mindestens eine Obermaterialbahn handelt, welcher Etikettensatz Durchtrennungen mit jeweils zwei Enden aufweist, welche Durchtrennungen stellenweise alle Materialballen durchtrennen, wobei mindestens eines der beiden Enden mindestens einiger der Durchtrennungen innerhalb mindestens einer der Materialbahnen liegt.
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Die Lösung gemäß der vorliegenden Erfindung impliziert hierbei auf für den Fachmann nicht vorhersehbare Weise eine Reihe besonders überraschender Vorteile, die auf geschickte Weise miteinander kombiniert sind und in der Praxis allesamt für verminderte Kosten bei der Herstellung sorgen, so daß der Etikettensatz gemäß der 0 vorliegenden Erfindung auch auf internationalen Märkten konkurrenzfähig ist:
Zum einen werden die Vorteile eines Etikettensatzes, das heißt die Bereitstellung von Etiketten in integrierter bzw. zusammenhängender Form, voll zur Geltung gebracht, zum anderen ist ein einfaches Ablösen bzw. Abtrennen der einzelnen Etiketten dennoch
5 uneingeschränkt gewährleistet.
Nichtzuletzt aufgrund letzteren Gesichtspunkts erfolgt die Handhabung des Etikettensatzes gemäß der vorliegenden Erfindung wesentlich schneller und effizienter, als dies bei den vorgeschlagenen Lösungen nach dem Stand der Technik
0 möglich ist.
Bei der Applikation eines einzelnen Etiketts des Etikettensatzes auf dem zu etikettierenden Gegenstand kommt hinzu, daß aufgrund der klar definierten Struktur des Etikettensatzes gemäß der vorliegenden Erfindung günstigere Vorprodukte zum
5 Einsatz gelangen können.
Im Zusammenhang mit dem dem Kunden, das heißt dem Weiten/erarbeiter und/oder dem Endverbraucher gelieferten Ausgangsmaterial zur Herstellung des Etikettensatzes gemäß der vorliegenden Erfindung kann es sich als empfehlenswert erweisen, dieses
0 Ausgangsmaterial im Rahmen der Vorproduklion so zu bearbeiten, daß die mindestens
eine Obermaterialbahn bereits eine oder mehrere durchgehende Schnitte in Vorschubrichtung der Materialbahnen aufweist.
Dieser Aspekt spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn dem Kunden, das heißt dem
5 Weiterverarbeiter und/oder dem Endverbraucher, das Ausgangsmateräal für den
Etikettensatz gemäß der vorliegenden Erfindung auf einer standardisierten Rolle
geliefert werden soll, was unter dem Aspekt der reduzierten Lagerhaltung wie auch unter dem Gesichtspunkt der Kostensenkung sowohl für den Lieferanten als auch für den Kunden in hohem Maße vorteilhaft ist. Der Kunde selbst kann dann das auf der standardisierten Holle gelieferte Ausgangsmateriai mit der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zum gewünschten, individuell ausgestalteten Etikettensatz verarbeiten.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Trägerbahn breiter als die mindestens eine Obermaterialbahn. Gerade in diesem Fall 0 bietet es sich in vorzüglicher Weise an, das dem Kunden gelieferte Ausgangsmaterial
zur Herstellung des Etikettensatzes gemäß der vorliegenden Erfindung im Rahmen der Vorproduktion so zu bearbeiten, daß die mindestens eine ObermateriaSbahn bereits eine oder mehrere durchgehende Schnitte in Vorschubrichtung der Materialbahnen aufweist. Wenn die mindestens eine Obermaterialbahn des Ausgangsmaterials nämlich
5 beispielsweise zwei derartige, in der Nähe der beiden Randbereiche der
Materialbahnen angeordnete durchgehende Schnitte in Vorschubrichtung der Materialbahnen aufweist, so können die jeweiligen, aus der mindestens einen Obermaterialbahn gebildeten Etiketten des Etikettensatzes bei späterer Verwendung problemlos abgezogen werden, wodurch die vorstehend beschriebene Ausführungsform
0 auf besonders einfache, praktische und kostensparende Weise realisiert wird. Auch
hierbei erweist es sich als besonders vorteilhaft, wenn dem Kunden, das heißt dem Weiterverarbeiter und/oder dem Endverbraucher, das Ausgangsmaterial für den Etikettensatz gemäß der vorliegenden Erfindung auf einer standardisierten Rolle zur Verfügung gestellt wird,
Bildet man den Etikettensatz gemäß der vorliegenden Erfindung in besonders erfinderischer Weise weiter, so liegt eines der beiden Enden mindestens einiger der Durchtrennungen innerhalb der Trägerbahn und außerhalb der mindestens einen Obermaterialbahn.
Zusätzlich oder alternativ hierzu kann mindestens eines der beiden Enden mindestens einiger der Durchtrennungen innerhalb der Trägerbahn und innerhalb der mindestens einen Obermaterialbahn liegen.
5 In Abhängigkeit vom jeweiligen Verwendungszweck werden die beiden vorstehenden
Varianten bei Etikettensätzen gemäß der vorliegenden Erfindung in Kombination oder
ft»
getrennt voneinander zum Einsatz gebracht. Liegt hierbei mindestens eines der beiden Enden mindestens einiger der Durchtrennungen innerhalb der Trägerbahn und innerhalb der mindestens einen Obermaterialbahn, so bietet sich für die mindestens eine Obermaterialbahn die Verwendung eines Materials von niedriger Einreißfestigkeit an.
Je nach beabsichtigtem Gebrauch des Etikettensatzes kann sich auch eine Ausgestaltungsvariante anbieten, bei der die Trägerbahn so breit wie die mindestens eine Obermaterialbahn ist. !n diesem Falle liegt zweckmäßigerweise mindestens eines 0 der beiden Enden mindestens einiger der Durchtrennungen innerhalb der Trägerbahn
und innerhalb der mindestens einen Obermaterialbahn.
Die Durchtrennungen können die Form von Linien, vorzugsweise von geraden Linien, aufweisen. Alternativ oder in Ergänzung hierzu können die Durchtrennungen parallel
5 zueinander angeordnet sein. Es versteht sich von selbst, daß die Durchtrennungen
abhängig vom jeweiligen Einsatzgebiet des Etikettensatzes senkrecht zur Vorschubrichtung der Materialbahnen oder auch nicht senkrecht zur Vorschubrichtung der Materialbahnen vorgesehen sein können.
0 Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die
Trägerbahn auf mindestens einer Seite eine klebstoffabweisende Glattschicht auf, beispielsweise eine Silikonschicht. Die klebstoffabweisende Glattschicht kann jedoch auch durch Aufdrucken mindestens einer Lackschicht vorgesehen sein.
Vorteiihafterweise ist mindestens eine Obermateriaibahn zumindest partiell selbstklebend ausgebildet, das heißt mindestens eine Obermateriaibahn ist zumindest partiell mit Klebstoffen) mindestens einer Haftkraft beschichtet.
Hinsichtlich der Möglichkeit, mindestens eine Obermaterialbahn zumindest partiell
0 mit zwei Klebstoffen unterschiedlicher Haftkraft zu beschichten, ist es in diesem
Zusammenhang von besonders erfinderischer und nicht ohne weiteres vorhersehbarer Bedeutung, daß es sich bei den zwei Klebstoffen unterschiedlicher Haftkraft um einen ablösbaren Klebstoff geringer Haftkraft und um einen permanenten Klebstoff hoher Haftkraft handeln kann. In diesem Fall kann beispielsweise der ablösbare Klebstoff 5 geringer Haftkraft einem nachstehend noch darzulegenden Belegabschnitt zugeordnet
sein, der im Rahmen des Hersteilungs- oder Verarbeitungsprozesses als
1 O
Kontrollabschnitt abgelöst und registriert werden kann, während der permanente Klebstoff hoher Haftkraft dem Teil des Eiikettensaizes zugeordnet ist, das auf dem zu etikettierenden Gegenstand verbleibt.
Abhängig vom angestrebten Einsatzgebiet kann vorgesehen sein, daß mindestens einer der Klebstoffe transparent ist. Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann jedoch auch vorgesehen sein, daß mindestens einer der Klebstoffe eingefärbt ist.
In einer zweckmäßigen Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung besteht 0 mindestens eine Obermaterialbahn aus einem transparenten Material.
Vorteilhafterweise handelt es sich bei mindestens einer Materialbahn um eine Folie. Hierbei kann gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfändung mindestens eine der Materialbahnen aus Kunststoff bestehen, beispielsweise
5 aus Polyester, wobei sich in der Praxis Polyethylenterephthalat (PET) als besonders
geeignet erwiesen hat.
Handelt es sich bei mindestens einer Obermaterialbahn um eine Folie, so kann auch ein Sicherheätsmateria! mit niedriger Einreißfestigkeit verwendet werden, beispielsweise
0 eine gegossene Folie. Derartige gegossene Folien weisen gegenüber extrudierten Folien
den Vorteil auf, daß sie bei Beanspruchung gewissermaßen zerbröseln. Als bevorzugte Ausführungsformen sind in diesem Zusammenhang Polyvinylchioridfolien (PVC-Folien), Acetatfolien oder AcrylatfoJien zu nennen. Alternativ hierzu kann es sich bei dem Sicherheitsmateriai mit niedriger Einreißfestigkeit auch um Papier handeln.
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Es bedarf in diesem Zusammenhang noch einer besonderen Erwähnung, daß es sich bei mindestens einer Obermaterialbahn auch um Farbe, Grundierung, Lack, Paste oder flüssig auftragbare, aushärtbare Masse handeln kann.
0 Vorteiihafterweise handelt es sich bei mindestens einem der Klebstoffe um
Acrylatklebstoff, jedoch ist die Verwendung eines oder mehrerer geeigneter Klebstoffe natürlich vom jeweiligen, für den Etikettensatz gewählten Material sowie vom jeweiligen Klebegrund abhängig.
5 !n einer vorteilhaften Ausführungsform des vorliegenden Etikettensatzes ist
mindestens eine Obermateriaibahn mit einem Laserstrahl beschriftbar und/oder
gravierbar. Derartige, mit einem Laserstrahl beschriftbare und/oder gravierbare Materialien können so ausgestaltet sein, daß sie schnell und kostengünstig, das heißt durch wenige Laminierungsschritte herstellbar und bei hoher Produktqualität einfach weiterverarbeitbar sind. Besondere Beachtung sollte in diesem Zusammenhang die Tatsache finden, daß mit einem Laserstrahl beschriftbare und/oder gravierbare Materialien auf dem Markt verfügbar sind, die beim Beschriften und/oder Gravieren mit dem Laserstrahl praktisch keinerlei gesundheitsgefährdende und umweltschädigende Emissionen hervorrufen und einen großen immanenten Schutz des Schriftbildes gegenüber chemischen und/oder mechanischen Beanspruchungen bieten. 0 Hierdurch werden dem Weilerverarbeiter und/oder dem Endverbraucher trotz der
einfachen Struktur flexible und vielfältige Anwendungsmögiichkeiten eröffnet, nichtzuletzt was die Nachbeschriftbarkeit durch den Weiterverarbeiter und/oder durch den Endverbraucher, insbesondere durch den Kunden, betrifft.
5 Eine bevorzugte Ausgestaltungsform des Etikeüensatzes gemäß der vorliegenden
Erfindung ist nichtzuietzt für Unternehmen des ausrüstenden und/oder des produzierenden Gewerbes von besonderem Interesse. In Unternehmen des ausrüstenden und/oder des produzierenden Gewerbes stellt sich im Rahmen von Lackierarbeiten häufig die Notwendigkeit, Kennzeichnungs- bzw. Typenschilder, die vor dem
0 Lackiervorgang auf ein Gehäuse- oder Maschinenteil aufgebracht werden, mitteis eines
sogenannten Lackierschutzetiketts vor Lackauftrag zu schützen, um auch nach dem Lackiervorgang noch die unbeeinträchtigte Lesbarkeit des Kennzeichnungs- bzw. Typenschildes zu gewährleisten. Hierzu wird im Regelfall auf den vor Lackierung zu schützenden Bereich, das heißt das Kennzeichnungs- bzw. Typenschild, das,.
5 Lackierschutzetikett aufgebracht, das mit dem vor Lackierung zu schützenden Bereich
deckungsgleich oder nahezu deckungsgleich ist. Nach dem Lackiervorgang und einem sich anschließenden Trocknungsvorgang wird das Lackierschutzetikett dann wieder abgezogen und das Kennzeichnungs- bzw. Typenschild freigelegt.
0 Nichtzuletzt im Hinblick auf die erwünschte, vorstehend erwähnte unbeeinträchtigte
Lesbarkeit des Kennzeichnungs- bzw. Typenschildes ist es von großer Bedeutung, daß insbesondere die Randbereiche des Kennzeichnungs- bzw. Typenschildes sauber abgedeckt sind, so daß die Bildung sogenannter Lacknasen vor allem bei Verwendung von dünnflüssigen Lacken zuverlässig vermieden werden kann. Auch die leichte 5 Handhabung des Etikeüensatzes ohne großen Aufwand und ohne weitere Hiifswerkzeuge
spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Zweckmäßigerweise ist hierzu
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mindestens eine Obermateriaibahn zum Abdecken eines vor Lackierung zu schützenden Bereiches vorgesehen, welche mindestens eine Obermaterialbahn ein den vor Lackierung zu schützenden Bereich vollständig oder nahezu vollständig abdeckendes, auf seiner Unterseite zumindest abschnittsweise mit Klebstoff beschichtetes Basisteil und ein mit dem Basistei! fest verbundenes Anfaßteii aufweist, das auf der Oberseite des Basisteils angeordnet ist.
Indem das Anfaßtei! auf der Oberseite des Basisteiis angeordnet und fest mit dem Basisteil verbunden ist, ist auch bei Aufwendung einer sehr hohen und/oder sehr plötzlichen, auf das Anfaßteil wirkenden Zugkraft ein absolut sicheres und unproblematisches Abziehen des einzelnen Etiketts des Etikettensatzes gemäß der voriiegenden Erfindung garantiert. Als weiterer Vorteil hai sich im Zusammenhang mit der voriiegenden Ausgesialtungsvariante des Etikeitensatzes im Bereich des Anfaßteils die Bildung von Luftblasen geringer Abmessungen unter dem Lackauftrag erwiesen, die
5 das schnelle und gänzlich unkomplizierte Auffinden des Anfaßteils unier dem
Lackauftrag begünstigen.
Hierbei sollte eine Ausführungsform des Etiketiensatzes gemäß der vorliegenden Erfindung besondere Beachtung finden, bei der die mindestens eine zum Abdecken eines
0 vor Lackierung zu schützenden Bereiches vorgesehene Obermaierialbahn auf bzw. über
der mindestens einen mit einem Laserstrahl beschriftbaren und/oder gravierbaren Obermaterialbahn angeordnet ist. Indem mithin ein Lackierschutzetikett der vorgenannten Art über mindestens einer mii einem Laserstrahl beschriftbaren und/oder gravierbaren Obermateriaibahn angeordnet ist, ergibt sich der für den
5 Fachmann überraschende und keineswegs vorhersehbare Effekt, daß das
Lackierschutzetikett, ..das zwar beispielsweise im wesentlichen transparent, jedoch auch durch Farbauftrag beschriftet sein kann, für den Laserstrahl durchlässig ist und mithin nicht mit dem Laserstrahl wechselwirkt, so daß die mindestens eine Obermaterialbahn trotz der Abdeckung durch das Lackierschutzetikett durch den
0 Laserstrahl beschriftbar und/oder gravierbar ist. Dies erhöht die Anwendungsbreite
und Funktionaliiät des Ettkettensaizes gemäß der vorliegenden Erfindung erheblich.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung des Etiketts ist das Anfaßteil gebogen und/oder mit einem Knick versehen, was zum einen das Anfassen des
5 Anfaßteils in dessen zentralem Bereich erheblich erleichtert und zum anderen dafür
sorgt, daß die Randbereiche des erfindungsgemäßen Etiketts glatt bleiben und folglich
nicht durch Ab- bzw. Überstehen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform des Etikettensatzes sind das Basisteil und das Anfaßieii zumindest im jeweiligen Randbereich fest miteinander verbunden, wobei das Basisteii und das Anfaßteii zumindest im jeweiligen Randbereich einer Schmalseite der durch stellenweises Durchtrennen der mindestens einen Obermaterialbahn entstandenen einzelnen Etiketten fest miteinander verbunden sind. Mithin sind der Etikettensatz sowie die durch steilenweises Durchtrennen der mindestens einen Obermaterialbahn entstandenen einzelnen Etiketten gemäß der vorliegenden Erfindung 0 leicht, ohne großen Aufwand und ohne weitere Hilfswerkzeuge handhabbar, wobei
durch die durch das Anfaßteil gewährleistete großflächige Anfaßmöglichkeit sogar eine Handhabung mit Arbeitshandschuhen möglich ist.
In besonders vorteilhafter Weise sind das Basistei! und das Anfaßteii hierbei durch
5 einen Klebstoff, der eingefärbt sein kann, von besonders hoher Haftkraft fest
miteinander verbunden. Alternativ oder in Ergänzung hierzu können das Basisteil und das Anfaßteii auch miteinander verschweißt sein, so daß auch bei Aufwendung einer sehr hohen und/oder sehr plötzlichen, auf das Anfaßteii wirkenden Zugkraft keinerlei Gefahr besteht, daß das Anfaßteii vom Basisteil unbeabsichtigterweise abgelöst wird.
0 Hierbei ist ein weiterer Vorteil der Ausführungsform, in der das Basisteil und das
Anfaßtei! miteinander verschweißt sind, darin zu sehen, daß naturgemäß die unerwünschten Wirkungen zuverlässig vermieden werden, die durch eine Verringerung der Haftkraft des Klebstoffs beispielsweise bei Erhitzung während eines Trocknungsvorgangs eintreten können.
25
in einer alternativen Ausgestartungsform der vorliegenden Erfindung sind das Basisteil und das Anfaßtei! einstückig ausgebildet, wobei das Anfaßteii durch Umfaizen und/oder durch Umknicken auf dem Basisteil angeordnet sein kann. Es versteht sich von selbst, daß auch diese einstückige Ausführungsform des Etiketts gemäß der vorliegenden
0 Erfindung alle vorstehend dargelegten Vorteile gegenüber dem Stand der Technik in
überzeugender Weise zeitigt.
In einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung sind das Basisteil und/oder das Anfaßteii aus transparentem Material. Als weiteres fakultatives
5 Merkmal können die Ecken des Basisteils und/oder des Anfaßteils abgerundet sein,
wobei sich die Form des Basisteils und/oder des Anfaßteils naturgemäß an der Form
des vor Lackierung zu schützenden Bereiches orientiert, die im allgemeinen durch die Form des Kennzeichnungs- bzw. Typenschildes vorgegeben ist.
In Ergänzung zu vorstehend dargelegten bevorzugten Ausführungsformen sei an dieser Stelle nur erwähnt, daß der Etikettensatz in Kombination mit einer zusätzlichen Abdeckfolie eingesetzt werden kann. Auch hierdurch ist die Funktionalität des Eiikettensatzes gemäß der vorliegenden Erfindung in vollem Umfang gewährleistet.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung sind die durch stellenweises
0 Durchtrennen der mindestens zwei Materialballen entstandenen einzelnen Etiketten
mehrteilig, um beispielsweise eine Abtrennung einzelner Abschnitte zu Dokumentaiions- und/oder Kontrollzwecken während des Hersteliungs- und Verarbeitungsprozesses sowie zu Prüf- und Wartungszwecken im Rahmen der späteren Verwendung des Etikettensatzes zu ermöglichen.
15
Im Rahmen einer derartigen mehrteiligen Ausgestaltung des Etiketts, jedoch auch unabhängig hiervon kann ein Teil des Etiketts als Anfaßlasche ausgebildet sein, wobei der Teil des Etiketts, der als Anfaßlasche ausgebildet ist, zweckmäßigerweise nicht klebstoffbeschichtet ist. Hierbei ist es möglich, daß der als Anfaßlasche ausgebildete
0 Teil des Etiketts auch lediglich durch einen überstehenden Bereich definiert ist.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltungsform ist der vorliegende Etikettensatz mit mindestens einer Perforation versehen. Dies kann in Zusammenhang mit der vorstehend beschriebenen mehrteiligen Ausgestaltung des Etiketts gesehen
5 werden. Hierbei ist die Perforation beispielsweise dann besonders günstig, wenn eine
Abtrennung einzelner Abschnitte zu Dokumentations- und/oder Kontrollzwecken während des Hersteilungs- und Verarbeitungsprozesses sowie zu Prüf- und Wartungszwecken im Rahmen der späteren Verwendung des Etikettensatzes erfolgen soll.
30
Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann der Etikettensatz mit mindestens einer Stanzung versehen sein, wobei es sich bei der Stanzung um eine Sicherheitsstanzung handeln kann, so daß der Etikettensatz beim Abziehen zerreißt. Hierdurch wird ein unbefugtes bzw. unerlaubtes Ablösen oder Abziehen des Etikettensatzes gemäß der
5 vorliegenden Erfindung erheblich erschwert, da durch die mindestens eine Stanzung
stets nur Teile des der Etikettensatzes entlang der Stanzung abgelöst bzw. abgezogen
werden können, so daß andere Teile des Etikettensatzes unweigerlich auf dem jeweiiigen Untergrund zurückbleiben.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist mindestens ein Belegabschnitt auf den Etikettensatz aufkaschiert. Hierbei kann der Beiegabschnitt durch eine flüssig auftragbare, aushärtbare Masse gebildet sein. Wie vorstehend bereits angedeutet wurde, dient der mindestens eine Belegabschnitt im Rahmen des Hersteüungs- oder Verarbeitungsprozesses beispielsweise als Kontrollabschnitt, der abgelöst und registriert werden kann. Hierdurch werden die dem Etikettensatz gemäß der vorliegenden Erfindung immanenten Sicherheitseigenschaften verbessert.
In besonders vorteilhafter Weise ist mindestens eine Obermaierialbahn auf mindestens einer Seite mit einem Aufdruck versehen, der einfarbig, vorzugsweise aber auch
5 mehrfarbig sein kann. In alternativen oder einander ergänzenden Ausführungsformen
kann es sich bei zumindest einem Teil des Aufdrucks um
eine Bedienungsanleitung für den Etikettensatz,
eine Vorschrift bzw. ein Verbot mit Strafandrohung,
eine fortlaufende Numerierung,
0 - ein hoheitliches Zeichen und/oder
eine Gültigkeitsdauer
handeln. Dies erleichtert zum einen in erheblicher Weise einem Verwender die jedoch ohnehin nicht ausgesprochen schwierige Anwendung des Etikettensatzes, zum anderen erweitert die Option, den Etikettensatz mit mindestens einem der vorstehenden Aufdrucke zu versehen, die vom Etikettensatz entfaltete Schutz- und Sicherheitsfunktion.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Ausgestaltungsvariante, gemäß der zumindest ein Teii des Aufdrucks auf der zumindest stellenweise mit Kiebstoff(en) zu
0 beschichtenden Seite mindestens einer Obermaterialbahn vorgesehen sein kann.
Handelt es sich bei diesem sogenannten "Hinterdruck" beispielsweise um Buchstaben, Zahlen oder Symbole, so werden diese spiegeibiidlich auf die später zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) zu beschichtende Seite des Etikettensatzes aufgebracht. Nicht übersehen werden sollte in diesem Zusammenhang, daß gemäß einer 5 zweckmäßigen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zumindest ein Teii des
Aufdrucks auf der zumindest steilenweise mit Klebstoff(en) zu beschichtenden Seite
• &phgr; &phgr; · &phgr;
··· · &phgr;&phgr; ···
1 6
mindestens einer Obermaterialbahn als Hintergrundfarbe vorgesehen sein kann.
In einer bevorzugten Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung ist mindestens eine der Obermaterialbahnen mindestens eine zumindest partiell angeordnete Laminatschicht, wobei es sich bei der mindestens einen Laminatschicht um eine transparente Folie handeln kann. Die transparente Folie wiederum besteht zweckmäßigerweise aus Kunststoff, wobei es sich bei dem Kunststoff vorzugsweise um Polyester, etwa um Polyethylenterephthalat (PET), handelt. Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann die mindestens eine Laminatschicht durch eine flüssig
0 auftragbare, aushärtbare Masse gebildet sein.
Um die Funktionalität und Flexibilität des Etiketts bei der praktischen Verwendung weiter zu erhöhen, kann der Etikettensatz so behandelt sein, daß die Oberfläche des Etikettensatzes, beispielsweise durch den Hersteiler und/oder durch den Kunden,
5 beschriftbar ist, wobei die Oberfläche des Etikettensatzes zumindest partiell
vorzugsweise maschinell beschriftbar ist, beispielsweise durch einen Laserdrucker, durch einen Matrixdrucker, durch einen Thermotransferdrucker und/oder durch einen Tintenstrahldrucker. Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann die Oberfläche des Etikettensatzes zumindest partiell von Hand beschriftbar sein, wobei vor allem an
0 eine nachträgliche Beschriftung gedacht ist.
Im Hinblick auf die denkbaren vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Etikettensatzes gemäß der vorliegenden Erfindung sei noch angemerkt, daß mindestens eine der vorstehend dargelegten Materialbahnen witterungsbeständig ausgebildet sein kann. In
5 letzterem Falle eignet sich der Etikeitensatz auch für Applikationen im Freien.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung weist mindestens einer der Klebstoffe eine geringe Anfangshaftung auf.
0 Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den Fig. 1 bis 11 schematisch
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen (jeweils in nicht notwendigerweise maßstabsgetreuer Ansicht):
Fig. 1 eine Vorrichtung zum Herstellen eines Materialbahnen aufweisenden
Etikettensatzes gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung;
• f · * · · fl
1 7
Fig. 2 die Vorrichtung zum Herstellen eines Materialbahnen aufweisenden
Etikettensatzes aus Fig. 1 zusammen mit einem herzustellenden
Etikettensatz;
5
Fig. 3 eine Vorrichtung zum Herstellen eines Materialbahnen aufweisenden
Etikettensatzes gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung;
0 Fig. 4 die Vorrichtung zum Herstellen eines Materialbahnen aufweisenden
Etikettensatzes aus Fig. 3 zusammen mit einem herzustellenden Etikettensatz;
Fig. 5 eine Vorrichtung zum Herstellen eines Materialbahnen aufweisenden
5 Etikettensatzes gemäß einem dritten Ausführungsbeispiei der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 6 die Vorrichtung zum Herstellen eines Materialbahnen aufweisenden
Etikettensatzes aus Fig. 5 zusammen mit einem herzustellenden
0 Etikettensatz;
Fig. 7 einen Etikettensatz gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung;
5 Fig. 8 einen Etikettensatz gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 9 einen Etikettensatz gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung;
30
Fig. 10 einen Etikettensatz gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung; und
Fig. 11 einen Etikettensatz gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der
5 vorliegenden Erfindung.
Gleiche oder ähnliche Teile sind in den Fig. 1 bis 11 mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
Fig. 1 und Fig. 2 zeigen eine Vorrichtung zum Herstellen eines Materialbahnen 10, 20 aufweisenden Etikettensatzes gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
Diese Vorrichtung weist mechanische Trennmittel zum stellenweisen Durchtrennen aller Materiaibahnen 10, 20 quer zur Vorschubrichtung der Materialbahnen 10, 20 0 auf, wobei die Trennmitte! bei der in Fig. 1 und Fig. 2 gezeigten Vorrichtung zwei
Schermesser 30, 31 aufweisen, die in Form von Schneidlinien ausgebildet sind.
Das Schermesser 30 ist zwischen Befestigungsmitteln angeordnet, bei denen es sich in Fig. 1 und Fig. 2 um zwei Rollen 40, 41 handelt, zwischen denen das Schermesser 30
5 arretiert ist. Analoges gilt für das Schermesser 31.
Aus Fig. 2 geht hervor, daß die Materialbahnen 10, 20 zwischen den zwei Einheiten der Befestigungsmittel 40, 41 verlaufen, welche Einheiten in zueinander gegenläufigem Sinn rotieren, so daß das stellenweise Durchtrennen der Materialbahnen 10, 20 durch die zwei Schermesser 30, 31 erfolgt. Die zwei Schermesser 30, 31 sind in nicht ganz paralleler Stellung zueinander angeordnet, so daß jedes der beiden Schermesser 30, 31 bei Rotation um seine jeweilige Achse, die nicht notwendigerweise exakt parallel zur Rotationsachse des anderen Schermessers 31, 30 ist, infolge der daraus resultierenden Scherbewegung zum gewünschten
5 Schnittergebnis beiträgt. Hierbei ist es erstrebenswert, daß die beiden Schermesser
30, 31 nicht mit ihrer vollen Schnittfläche, sondern leicht gegeneinander versetzt bzw. leicht gegeneinander verwinkelt aufeinandertreffen, was im Endeffekt zum gewünschten Schereffekt führt: Die Trägerbahn 10 wird nicht bis zu ihren Rändern 101, 102 durchtrennt.
30
Hierzu weist das Schermesser 30 im vorliegenden Fall zwei symmetrisch angeordnete Aussparungen 301, 302 auf, die den beiden Bereichen zugeordnet sind, in denen die Trägerbahn 10 nicht bis zu ihren Rändern 101, 102 durchtrennt wird. Diese beiden symmetrisch angeordneten Aussparungen 301, 302 können beispielsweise durch
5 Abfeilen bereitgestellt werden.
Es sollte in diesem Zusammenhang in jedem Falle erwähnt werden, daß natürlich auch eine Ausführungsvariante denkbar ist, bei der sowohl das Schermesser 30 als auch das Schermesser 31 jeweils mindestens eine Aussparung 301 aufweist; im vorliegenden FaIi würden dann also sowohl das Schermesser 30 als auch das Schermesser 31 jeweils zwei symmetrisch angeordnete Aussparungen 301, 302 aufweisen.
Fig. 3 und Fig. 4 zeigen eine Vorrichtung zum Hersteiien eines Materialbahnen 10, 20 aufweisenden Etikettensatzes gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
0
Diese Vorrichtung weist mechanische Trennmittel zum stelienweisen Durchtrennen aller Materialbahnen 10, 20 quer zur Vorschubrichtung der Materialballen 10, 20 auf, wobei die Trennmittel bei der in Fig. 3 und Fig. 4 gezeigten Vorrichtung zwei Schermesser 30, 31 aufweisen, die in Form von Schneidlinien ausgebildet sind. Des
5 weiteren weisen die Trennmittel zwei Trommeln 50, 51 auf, die die Form von
Zylindern haben, die um ihre Symmetrieachse rotieren. Hierbei ist das Schermesser 30 auf der Trommel 50 und das Schermesser 31 auf der Trommel 51 angeordnet, wobei die Schermesser 30, 31 jeweils eine Länge aufweisen, die geringer als die Höhe der zyiinderförmigen Trommeln 50, 51 ist.
20
Aus Fig. 4 geht hervor, daß die Materialbahnen 10, 20 zwischen den beiden Trommeln 50, 51 verlaufen, die in zueinander gegenläufigem Sinn rotieren, so daß das stellenweise Durchtrennen der Materialbahnen 10, 20 durch die zwei Schermesser 30, 31 erfolgt, wenn sich die zwei Schermesser 30, 31 synchron auf den
5 Materialbahnen 10, 20 befinden. Hierbei wird die Trägerbahn 10 nicht bis zu ihren
Rändern 101, 102 durchtrennt. Obwohl dies aus Fig. 4 nicht explizit hervorgeht, können die Schermesser 30, 31 im vorliegenden Fall zwei symmetrisch angeordnete Aussparungen aufweisen, die den beiden Bereichen zugeordnet sind, in denen die Trägerbahn 10 nicht bis zu ihren Rändern 101, 102 durchtrennt wird. Diese beiden
0 symmetrisch angeordneten Aussparungen können beispielsweise durch Abfeilen
bereitgestellt werden.
Fig. 5 und Fig. &dgr; zeigen eine Vorrichtung zum Herstellen eines Materialbahnen 10, 20 aufweisenden Etikettensatzes gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der 5 vorliegenden Erfindung.
in Fig. 5 und Fig. 6 weisen die Trennmittel ein rotierendes, kreisförmiges Schermesser 30 sowie eine Anschlagschiene 60 auf, die zwei Ausnehmungen 601, 602 aufweist, die den beiden Bereichen der Anschlagschiene 60 zugeordnet sind, in denen die Trägerbahn 10 nicht bis zu ihren Rändern 101, 102 durchtrennt wird.
5
Bei vielen Anwendungen sind den in den Fig. 1 bis 6 gezeigten Vorrichtungen Mitte! zum zumindest partiellen Beschriften der Materialbahnen 10, 20 zugeordnet, wobei es sich beispielsweise um einen Thermotransferdrucker handelt. Diese Mittel zum zumindest partiellen Beschriften der Materialbahnen 10, 20 sind zumeist steuerbar, wobei die Steuerung zweckmäßigerweise durch eine programmierbare Datenverarbeitungseinheit erfolgt. Des weiteren kann die Vorrichtung eine {nicht gezeigte) Antriebseinheit aufweisen, das heißt einen Motor zum Antrieb der Trennmittel.
5 Durch die drei in den Fig. 1 bis 6 gezeigten Ausführungsformen einer Vorrichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung wird der Tendenz hin zur sogenannten prozeßorientierten Fertigung auf technisch-industriellem Gebiet Rechnung getragen, indem eine Vorrichtung bereitgestellt wird, mit der dem Kunden, das heißt dem Weiierverarbeiier und/oder dem Endverbraucher, die Möglichkeit gegeben wird,
0 Etikettensätze schnell, kostengünstig und vermittels einer möglichst geringen Anzahl
von Arbeitsschritten in individueller Weise selbst herzusteilen.
Insbesondere wird dem Kunden, das heißt dem Weiterverarbeiter und/oder dem Endverbraucher, die Möglichkeit gegeben, die Beschriftung und/oder Dimensionierung
5 des jeweiligen Etikettensatzes in variabler Weise selbst auszugestalten und/oder
zumindest selbst zu modifizieren. Gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Erfordernisses nach Flexibilität in Weiterverarbeitung und Applikation stellt dieser Gesichtspunkt einen zentralen Vorteil der vorliegenden Erfindung dar, zumal dem Kunden, das heißt dem Weiterverarbeiter und/oder dem Endverbraucher, das
0 Ausgangsmaterial für den Eiikettensatz gemäß der vorliegenden Erfindung auf einer
standardisierten Rolle zur Verfugung gestellt werden kann, was sowohl unter dem Aspekt der reduzierten Lagerhaltung als auch unter dem Gesichtspunkt der Kostensenkung in hohem Maße erstrebenswert ist. Der Kunde selbst kann dann das auf der standardisierten Rolle gelieferte Ausgangsmateriai mit der Vorrichtung gemäß der 5 vorliegenden Erfindung zum gewünschten, individuell ausgestalteten Etikettensatz
verarbeiten.
Fig. 7 zeigt einen Etikettensatz gemäß einem ersten Ausführungsbeispiei der vorliegenden Erfindung. Der Etikettensatz weist zwei Materialbahnen 10, 20 auf, im Ausführungsbeispiel der Fig. 7 eine Trägerbahn 10 und eine auf der Trägerbahn 10 angeordnete Obermaterialbahn 20 aus transparentem Material. Die Trägerbahn 10 ist hierbei breiter als die Obermaterialbahn 20 und weist auf der der Obermateriaibahn 20 zugewandten Seite eine klebstoffabweisende Glattschicht a jf, beispielsweise eine Silikonschicht. Die klebstoffabweisende Giattschicht kann jedoch auch durch Aufdrucken mindestens einer Lackschicht vorgesehen sein.
0
Es sei an dieser Stelle im Hinblick auf die Fig. 7 bis 11 generell angemerkt, daß es sich bei einer oder mehreren der Materialbahnen 10, 20 um (eine) Folie(n) handeln kann. Besteht hierbei eine oder mehrere der Materialbahnen 10, 20 aus Kunststoff, so handelt es sich bei dem Kunststoff um Polyester, etwa um Polyethylenterephthalat
5 (PET). Alternativ hierzu kann die Obermaterialbahn 20 auch aus einem
Sicherheitsmateria! mit niedriger Einreißfestigkeit bestehen, in diesem Fall bietet sich eine gegossene Folie an, etwa eine Polyvinyichloridfclie (PVC-Folie), eine Acetatfolie oder eine Acryiatfolie. Schließlich soll auch die Option nicht unerwähnt bleiben, die Obermaterialbahn 20 durch Farbe, Grundierung, Lack, Paste oder flüssig
0 auftragbare, aushärtbare Masse auszubilden.
Obwohl dies der Darstellung der Fig. 7 nicht explizit zu entnehmen ist, soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, daß die der Trägerbahn 10 zugewandte Seite der Obermaterialbahn 20 mit Klebstoff, beispielsweise Acrylatklebstoff, beschichtet ist.
5 Der jeweilige Verwendungszweck des in Fig. 7 gezeigten Etikettensatzes impliziert
hierbei, daß die der Trägerbahn 10 zugewandte Seite der Obermaterialbahn 20 auch mit zwei Klebstoffen unterschiedlicher Haftkraft beschichtet sein kann, etwa mit einem ablösbaren Klebstoff geringer Haftkraft und mit einem permanenten Klebstoff hoher Haftkraft. Abhängig vom jeweiligen Verwendungszweck kann der {können die)
0 Klebstoff(e) transparent und/oder eingefärbt sein.
Der Etikettensatz in Fig. 7 weist Durchtrennungen 70 mit jeweils zwei Enden 701, 702 auf. Diese Durchtrennungen 70 durchtrennen stellenweise die Materialbahnen 10, 20, wobei die Dimensionierung der Durchtrennungen 70 in Fig. 7 so gewählt ist, 5 daß die beiden Enden 701, 702 der Durchtrennungen 70 innerhalb der Trägerbahn 10
und außerhalb der Obermaterialbahn 20 liegen. Somit bietet sich für die
Obermateriaibahn 20 die Verwendung eines Materials von hoher Einreißfestigkeit an, was jedoch keine zwingende Notwendigkeit darstellt.
Die Durchtrennungen 70 weisen die Form gerader Linien auf, sind parallel zueinander angeordnet und senkrecht zur Vorschubrichtung der Materialbahnen 10, 20 vorgesehen.
Hierdurch werden einerseits die Vorteile eines Etikettensatzes, das heißt die Bereitstellung von Etiketten in zusammenhängender Form, voll zur Geltung gebracht,
0 andererseits ist ein einfaches Ablösen bzw. Abtrennen der einzelnen Etiketten
uneingeschränkt gewährleistet.
In diesem Zusammenhang erscheint es erwähnenswert, daß die Obermaterialbahn 20 mit einem Laserstrahl beschriftbar und/oder gravierbar sein kann. Derartige, mit einem Laserstrahl beschriftbare und/oder gravierbare Materialien können so ausgestaltet sein, daß sie schnell und kostengünstig, das heißt durch wenige Laminierungsschriite herstellbar und bei hoher Produktqualität einfach weiterverarbeitbar sind. Besondere Beachtung sollte in diesem Zusammenhang die Tatsache finden, daß mit einem Laserstrahl beschriftbare und/oder gravierbare
0 Materialien auf dem Markt verfügbar sind, die beim Beschriften und/oder Gravieren
mit dem Laserstrahl praktisch keinerlei gesundheiisgefährdende und umweltschädigende Emissionen hervorrufen und einen großen immanenten Schutz des Schriftbildes gegenüber chemischen und/oder mechanischen Beanspruchungen bieten. Hierdurch werden dem Weiterverarbeiter und/oder dem Endverbraucher trotz der
5 einfachen Struktur flexible und vielfältige Anwendungsmöglichkeiten eröffnet,
nichtzuletzt was die Nachbeschriftbarkeit durch den Weiterverarbeiter und/oder durch den Endverbraucher, insbesondere durch den Kunden, betrifft.
Besondere Beachtung sollte im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung die
0 Tatsache finden, daß der Etikettensatz so behandelt ist, daß die Oberfläche des
Etikettensatzes beschriftbar ist, sei es zumindest partiell maschinell beschriftbar, etwa durch einen Laserdrucker, durch einen Matrixdrucker, durch einen Thermoiransferdrucker und/oder durch einen Tintenstrahldrucker, oder sei es zumindest partiell von Hand beschriftbar. Demzufolge ist die Obermaterialbahn 20 des 5 in Fig. 7 gezeigten Etikettensatzes mit einem Aufdruck 90 versehen, der je nach
Einsatzgebiet ein- oder mehrfarbig ist und bei dem es sich im Ausführungsbeispiel der
Fig. 7 um eine fortlaufende Seriennummer handelt. Es sei an dieser Stelle ergänzend angemerkt, daß der Aufdruck 90 auch auf der der Trägerbahn 10 zugewandten Seite der Obermaterialbahn 20 vorgesehen sein kann. Handelt es sich bei diesem sogenannten "Hinterdruck" beispielsweise um Buchstaben, Zahlen oder Symbole, so werden diese spiegelbildlich auf die der Trägerbahn 10 zugewandte Seite der Obermaterialbahn 20 aufgebracht.
Fig. 8 zeigt einen Etikettensatz gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Der in Fig. 8 dargestellte Etikettensatz entspricht im
0 wesentlichen dem in Fig. 7 gezeigten ersten Ausführungsbeispie! eines Etikettensatzes,
wenn man einmal vom in Fig. 8 fehlenden Aufdruck 90 absieht.
Der entscheidende Unterschied im Vergleich zu Fig. 7 besteht darin, daß die Dimensionierung der Durchtrennungen 70 in Fig. 8 so gewählt ist, daß die beiden Enden 701, 702 jeder zweiten Durchtrennung 70 innerhalb der Trägerbahn 10 und innerhalb der Obermaterialbahn 20 liegen.
Fig. 9 zeigt einen Etikettensatz gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Der in Fig. 9 dargestellte Etikettensatz entspricht im
0 wesentlichen dem in Fig. 7 gezeigten ersten Ausführungsbeispiel eines Etikettensatzes,
wenn man einmal vom in Fig. 9 fehlenden Aufdruck 90 absieht.
Der entscheidende Unterschied im Vergleich zu Fig. 7 besteht darin, daß der Abstand der Durchtrennungen 70 zueinander in Fig. 9 so gewählt ist, daß jedes zweite durch
5 die Durchtrennungen 70 entstehende Etikett einen doppelt so großen Flächeninhalt wie
die übrigen Etiketten aufweist, da seine in Vorschubrichtung der Materialbahnen 10, 20 gemessene Höhe doppelt so groß ist.
Anhand des in Fig. 9 dargestellten Ausführungsbeispiels zeigt sich mithin, daß der
0 Abstand der Durchtrennungen 70 zueinander keineswegs stets konstant sein muß;
vielmehr werden durch die vorliegende Erfindung auch durchaus Etikettensätze mitumfaßt, bei denen die jeweiligen Abstände der Durchtrennungen 70 unregelmäßig sind.
5 Des weiteren sei im Zusammenhang mit dem in Fig. 9 dargestellten dritten
Ausführungsbeispiel eines Etikettensatzes gemäß der vorliegenden Erfindung darauf
hingewiesen, daß die durch stellenweises Durchtrennen der Materialbahnen 10, 20 entstandenen einzelnen Etiketten insofern mehrteilig sind, als der Etikettensatz mit einer Perforation . 80 versehen ist. Die Perforation 80 ermögücht hierbei eine Unterteilung der einzelnen Etiketten beispielsweise zu Dokumentations- und/oder KontroNzwecken während des Herstellungs- und Verarbeitungsprozesses sowie zu Prüf- und Wartungszwecken im Rahmen der späteren Verwendung der einzelnen Etiketten.
Auch liegt es im Rahmen der Erfindung, den Etikettensatz mit mindestens einer (in 0 Fig. 9 nicht gezeigten) Stanzung zu versehen, bei der es sich auch um eine
Sicherheitsstanzung handeln kann, so daß der Etikettensatz beim Abziehen zerreißt. Hierdurch wird ein unbefugtes bzw. unerlaubtes Ablösen oder Abziehen des Etikettensatzes gemäß der vorliegenden Erfindung erheblich erschwert, da durch die Stanzung(en) stets nur Teile des Etikettensatzes entlang der Stanzung abgelöst bzw.
5 abgezogen werden können, so daß andere Teile des Etikettensatzes unweigerlich auf dem
jeweiligen Untergrund zurückbleiben.
Ergänzend sei zu Fig. 9 noch bemerkt, daß im Rahmen einer mehrteiligen Ausgestaltung des Etikettensatzes, jedoch auch unabhängig hiervon, ein Teil der
0 einzelnen Etiketten als Anfaßiasche ausgebildet sein kann. Oftmals ist hierbei der Teil
der einzelnen Etiketten, der als Anfaßlasche ausgebildet ist, nicht klebstoffbeschichtet. Der als Anfaßlasche ausgebildete Teil der einzelnen Etiketten wird dann gewissermaßen durch einen überstehenden Bereich definiert.
Fig. 10 zeigt einen Etikettensatz gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Der Etikettensatz weist zwei Materialbahnen 10, 20 auf, nämlich eine Trägerbahn 10 und eine auf der Trägerbahn 10 angeordnete Obermaterialbahn 20. Da die Trägerbahn 10 im Ausführungsbeispiel der Fig. 10 so breit wie die Obermaterialbahn 20 ist, wird die Trägerbahn 10 in der Darstellung der
0 Fig. 10 vollständig durch die Obermaterialbahn 20 verdeckt. Die Trägerbahn 10 weist
auf der der Obermateriaibahn 20 zugewandten Seite eine klebstoffabweisende Glattschicht auf, beispielsweise eine Silikonschicht. Die klebstoffabweisende Glattschicht kann jedoch auch durch Aufdrucken mindestens einer Lackschicht vorgesehen sein.
35
Der Etikettensatz in Fig. 10 weist Durchtrennungen 70 mit jeweils zwei Enden 701,
702 auf. Diese Durchtrennungen 70 durchtrennen stellenweise die Materialballen 10, 20, wobei die Dimensionierung der Durchtrennungen 70 in Fig. 10 so gewählt ist, daß die beiden Enden 701, 702 der Durchtrennungen 70 innerhalb der Trägerbahn 10 und innerhalb der Obermaterialbahn 20 liegen. Somit bietet sich für die Obermateriaibahn 20 die Verwendung eines Materials von niedriger Einreißfestigkeit an, was jedoch keine zwingende Notwendigkeit darstellt.
Fig. 11 zeigt einen Etikettensatz gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Der in Fig. 11 dargestellte Etikettensatz entspricht im wesentlichen dem in Fig. 10 gezeigten vierten Ausführungsbeispiel eines Etikettensatzes.
Der entscheidende Unterschied im Vergleich zu Fig. 10 besteht darin, daß der Abstand der Durchtrennungen 70 zueinander in Fig. 11 so gewählt ist, daß jedes zweite durch
5 die Durchtrennungen 70 entstehende Etikett einen doppelt so großen Flächeninhalt wie
die übrigen Etiketten aufweist, da seine in Vorschubrichtung der Materialbahnen 10, 20 gemessene Höhe doppelt so groß ist.
Anhand des in Fig. 11 dargestellten Ausführungsbeispiels zeigt sich mithin, daß der
0 Abstand der Durchtrennungen 70 zueinander keineswegs stets konstant sein muß;
vielmehr werden durch die vorliegende Erfindung auch durchaus Etikettensätze mitumfaßt, bei denen die jeweiligen Abstände der Durchtrennungen 70 unregelmäßig sind.

Claims (2)

Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik München, den GmbH&Co. 02.04.1997 Gbm 303/79-96E-DE Schutzansorüche
1.) Vorrichtung zum Herstellen eines Materialbahnen (10, 20) aufweisenden Etikettensatzes, welche Vorrichtung mechanische Trennmittel zum stellenweisen Durchtrennen aller Materialbahnen (10, 20) aufweist, welche Trennmittel so steuerbar sind, daß mindestens eine der Materialbahnen (10, 20) nicht bis zu einem oder beiden ihrer Ränder (101, 102, 201, 202) durchtrennt wird.
2.) Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennmittel die Materialbahnen (10, 20) quer zur Vorschubrichtung der Materialbahnen (10, 20) stellenweise durchtrennen.
3.) Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
0 Trennmittel mindestens ein Schermesser (30) aufweisen.
4.) Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Schermesser (30) in Form einer Schneidlinie ausgebildet ist.
5.) Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Schermesser (30) zwischen Befestigungsmitteln (40, 41) angeordnet ist.
6.) Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den
0 Befestigungsmitteln um zwei Räder (40, 41) bzw. zwei Rollen (40, 41)
handelt, zwischen denen das mindestens eine Schermesser (30) arretiert ist.
7.) Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trennmittel zwei Schermesser {30, 31) aufweisen.
8.) Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6 und nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahnen (10, 20) zwischen den Befestigungsmitteln (40, 41) verlaufen.
9.) Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei Schermesser {30, 31) in nicht ganz paralleler Stellung zueinander angeordnet sind.
0
10.) Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennmittel mindestens eine Trommel (50) aufweisen.
11.) Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4 und nach Anspruch 10, dadurch
5 gekennzeichnet, daß das mindestens eine Schermesser (30) auf der mindestens
einen Trommel (50) angeordnet ist.
12.) Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Schermesser (30) mindestens eine
0 Aussparung {301) aufweist.
13.) Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Schermesser (30) zwei Aussparungen (301, 302) aufweist.
5 14.) Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei
Aussparungen (301, 302) symmetrisch angeordnet sind.
15.) Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Aussparung (301) mindestens einem
0 Bereich zugeordnet ist, in dem mindestens eine der Materialbahnen (10, 20)
nicht bis zu einem oder beiden ihrer Ränder {101, 102, 201, 202) durchtrennt wird.
16.) Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4 und nach mindestens einem der Ansprüche 5 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennmittel zwei Trommeln (50,
51) aufweisen, auf denen jeweils ein Schermesser (30, 31) angeordnet ist.
17.) Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahnen (10, 20) zwischen den zwei Trommeln (50, 51) verlaufen.
18.) Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Schermesser (30) kreisförmig ist.
19.) Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Schermesser (30) rotiert.
0.) Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennmittel mindestens eine Anschlagschiene (60) aufweisen.
21.) Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Anschlagschiene (60) mindestens eine Ausnehmung (601) aufweist.
22.) Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Ausnehmung (601) mindestens einem Bereich der mindestens einen
0 Anschlagschiene (60) zugeordnet ist, in dem mindestens eine der
Materialbahnen (10, 20) nicht bis zu einem oder beiden ihrer Ränder (101, 102, 201, 202) durchtrennt wird.
23.) Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Anschlagschiene (60) zwei Ausnehmungen (601, 602) aufweist.
4.) Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung Mittein zum zumindest partiellen
0 Beschriften der Materialbahnen (10, 20) zugeordnet ist.
25.) Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei mindestens einem der Mittel zum zumindest partiellen Beschriften der Materialbahnen (10, 20) um einen Thermotransferdrucker handelt.
35
26.) Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel
zum zumindest partiellen Beschriften der Materialbahnen (10, 20) steuerbar sind.
27.) Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung der Mittel zum zumindest partiellen
Beschriften der Materialbahnen (10, 20) durch eine programmierbare Datenverarbeitungseinheit erfolgt.
28.) Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch
0 gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine Antriebseinheit aufweist.
9.) Etikettensatz, der mindestens zwei Materialbahnen (10, 20) aufweist, bei welchen Materialbahnen es sich um eine Trägerbahn (10) und mindestens eine Obermaterialbahn (20) handelt, dadurch gekennzeichnet, daß der Etikettensatz Durchtrennungen (70) mit jeweils zwei Enden (701, 702) aufweist, welche Durchtrennungen (70) stellenweise alle Materialbahnen (10, 20) durchtrennen, wobei mindestens eines der beiden Enden (701, 702) mindestens einiger der Durchtrennungen (70) innerhalb mindestens einer der Materialbahnen (10, 20) liegt.
0.) Etikettensatz nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerbahn
(10) breiter als die mindestens eine Obermaterialbahn (20) ist.
31.) Etikettensatz nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß
5 mindestens eines der beiden Enden (701, 702) mindestens einiger der
Durchtrennungen (70) innerhalb der Trägerbahn (10) und außerhalb der mindestens einen Obermaterialbahn (20) liegt.
32.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 31, dadurch
0 gekennzeichnet, daß mindestens eines der beiden Enden (701, 702) mindestens
einiger der Durchtrennungen (70) innerhalb der Trägerbahn (10) und innerhalb der mindestens einen Obermaterialbahn (20) liegt.
33.) Etikettensatz nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerbahn 5 (10) so breit wie die mindestens eine Obermaterialbahn (20) ist.
34.) Etikettensatz nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der beiden Enden (701, 702) mindestens einiger der Durchtrennungen (70) innerhalb der Trägerbahn (10) und innerhalb der mindestens einen Obermaterialbahn (20) liegt.
5
35.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrennungen (70) die Form von Linien aufweisen.
6.) Etikettensatz nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Linien gerade sind.
7.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrennungen (70) parallel zueinander angeordnet
sind.
15
8.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerbahn (10) auf mindestens einer Seite eine klebstoffabweisende Glattschicht aufweist.
0 39.) Etikettensatz nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der
klebstoffabweisenden Glattschicht um mindestens eine Silikonschicht handelt.
40.) Etikettensatz nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß die klebstoffabweisende Giattschicht durch Aufdrucken mindestens einer
5 Lackschicht vorgesehen ist.
41.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Obermaterialbahn (20) zumindest partiell mit Klebstoff(en) mindestens einer Haftkraft beschichtet ist.
30
42.) Etikettensatz nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Obermaterialbahn (20) zumindest partiell mit zwei Klebstoffen unterschiedlicher Haftkraft beschichtet ist.
5 43.) Etikettensatz nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den
zwei Klebstoffen unterschiedlicher Haftkraft um einen ablösbaren Klebstoff
geringer Haftkraft und um einen permanenten Klebstoff hoher Haftkraft handelt.
44.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 41 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Klebstoffe transparent ist.
45.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 41 bis 44, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Klebstoffe eingefärbt ist.
46.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Obermaterialbahn (20) aus einem transparenten Material besteht.
7.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 46, dadurch
5 gekennzeichnet, daß es sich bei mindestens einer Materialbahn (10, 20) um
eine Folie handelt.
48.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 47, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Materialbahnen (10, 20) aus
0 Kunststoff besteht.
49.) Etikettensatz nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Kunststoff um Polyester handelt.
5 5 0.) Etikettensatz nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem
Polyester um Polyethylenterephthalat (PET) handelt.
51.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 48, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Obermaterialbahn (20) aus einem
0 Sicherheitsmateria! mit niedriger Einreißfestigkeit besteht.
52.) Etikettensatz nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Sicherheitsmaterial um eine gegossene Folie handelt.
5 53.) Etikettensatz nach Anspruch 51 oder 52, dadurch gekennzeichnet, daß es sich
bei der Folie um eine Polyvinylchloridfoüe (PVC-Folie), um eine Acetatfolie
oder um eine Acrylatfolie handelt.
54.) Etikettensatz nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem
Sicherheitsmaterial um Papier handelt.
5
55.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei mindestens einer Obermaterialbahn (20) um
Farbe, Grundierung, Lack, Paste oder flüssig auftragbare, aushärtbare Masse
handelt.
10
56.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 55, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei mindestens einem der Klebstoffe um Acrylatklebstoff handelt.
5 7.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 56, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Obermaterialbahn (20) mit einem Laserstrahl beschriftbar und/oder gravierbar ist.
58.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 57, dadurch 0 gekennzeichnet, daß mindestens eine Obermaterialbahn zum Abdecken eines vor
Lackierung zu schützenden Bereiches vorgesehen ist, welche mindestens eine Obermaterialbahn ein den vor Lackierung zu schützenden Bereich vollständig oder nahezu vollständig abdeckendes, auf seiner Unterseite zumindest abschnittsweise mit Klebstoff beschichtetes Basisteil und ein mit dem Basisteil
5 fest verbundenes Anfaßteil aufweist, das auf der Oberseite des Basisteils
angeordnet ist.
9.) Etikettensatz nach Anspruch 57 und 58, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine zum Abdecken eines vor Lackierung zu schützenden Bereiches
0 vorgesehene Obermaterialbahn auf bzw. über der mindestens einen mit einem
Laserstrahl beschriftbaren und/oder gravierbaren Obermaterialbahn (20) angeordnet ist.
60.) Etikettensatz nach Anspruch 58 oder 59, dadurch gekennzeichnet, daß das 5 Anfaßteil gebogen und/oder mit einem Knick versehen ist.
61.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 58 bis 60, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil und das Anfaßteil zumindest im jeweiligen Randbereich fest miteinander verbunden sind.
6 2.) Etikettensatz nach Anspruch 61, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil und das Anfaßteil zumindest im jeweiligen Randbereich einer Schmalseite der durch stellenweises Durchtrennen der mindestens einen Obermaterialbahn (20) entstandenen einzelnen Etiketten fest miteinander verbunden sind.
63.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 58 bis 62, dadurch gekennzeichnet, daß das Basistei! und das Anfaßteil durch einen Klebstoff von besonders hoher Haftkraft fest miteinander verbunden sind.
64.) Etikettensatz nach Anspruch 63, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff
5 eingefärbt ist.
65.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 58 bis 62, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil und das Anfaßteil miteinander verschweißt sind.
20
6.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 58 bis 62, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil und das Anfaßteil einstückig ausgebildet sind.
67.) Etikettensatz nach Anspruch 66, dadurch gekennzeichnet, daß das Anfaßteil
5 durch Umfalzen und/oder durch Umknicken auf dem Basisteil angeordnet ist.
8.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 58 bis 67, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil und/oder das Anfaßteil aus transparentem Material sind.
30
69.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 58 bis 68, dadurch gekennzeichnet, daß die Ecken des Basisteils und/oder des Anfaßteils abgerundet sind.
70.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 69, dadurch gekennzeichnet, daß die durch stellenweises Durchtrennen der mindestens zwei
Materialbahnen {10, 20) entstandenen einzelnen Etiketten mehrteilig sind.
71.) Etikettensatz nach Anspruch 70, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil des
Etiketts als Anfaßlasche ausgebildet ist.
5
72.) Etikettensatz nach Anspruch 71, dadurch gekennzeichnet, daß der Teil des
Etiketts, der als Anfaßlasche ausgebildet ist, nicht klebstoffbeschichtet ist.
73.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 72, dadurch 0 gekennzeichnet, daß der Etikettensatz mit mindestens einer Perforation (80)
versehen ist.
74.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 73, dadurch gekennzeichnet, daß der Etikettensatz mit mindestens einer Stanzung versehen ist.
75.) Etikettensatz nach Anspruch 74, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Stanzung um eine Sicherheitsstanzung handelt, so daß der Etikettensatz beim
Abziehen zerreißt.
20
76.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 75, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Belegabschnitt auf den Etikettensatz aufkaschiert ist.
77.) Etikettensatz nach Anspruch 76, dadurch gekennzeichnet, daß der Belegabschnitt durch eine flüssig auftragbare, aushärtbare Masse gebildet ist.
78.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 77, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Obermaterialbahn (20) auf mindestens 0 einer Seite mit einem Aufdruck (90) versehen ist.
79.) Etikettensatz nach Anspruch 78, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufdruck (90) mehrfarbig ist.
5 80.) Etikettensatz nach Anspruch 78 oder 79, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest ein Teil des Aufdrucks (90) auf der zumindest stellenweise mit
Klebstoff(en) zu beschichtenden Seite mindestens einer Obermaterialbahn (20) vorgesehen ist.
81.) Etikettensatz nach Anspruch 80, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil des Aufdrucks (90) auf der zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) zu
beschichtenden Seite mindestens einer Obermaterialbahn (20) als Hintergrundfarbe vorgesehen ist.
2.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 81, dadurch
0 gekennzeichnet, daß mindestens eine der Obermaterialbahnen (20) mindestens
eine zumindest partiell angeordnete Laminatschicht ist.
83.) Etikettensatz nach Anspruch 82, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der
mindestens einen Laminatschicht um eine transparente Folie handelt.
15
84.) Etikettensatz nach Anspruch 83, dadurch gekennzeichnet, daß die transparente Folie aus Kunststoff besteht.
85.) Etikettensatz nach Anspruch 84, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem
0 Kunststoff um Polyester handelt.
6.) Etikettensatz nach Anspruch 85, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Polyester um Polyethylenterephthaiat (PET) handelt.
5 87.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 82 bis 86, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Laminatschicht durch eine flüssig auftragbare, aushärtbare Masse gebildet ist.
88.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 87, dadurch
0 gekennzeichnet, daß der Etikettensatz so behandelt ist, daß die Oberfläche des
Etikettensatzes beschriftbar ist.
9.) Etikettensatz nach Anspruch 88, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche
des Etikettensatzes zumindest partiell maschinell beschriftbar ist.
35
0.) Etikettensatz nach Anspruch 89, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche
1 1
des Etikettensatzes durch einen Laserdrucker, durch einen Matrixdrucker, durch einen Thermotransferdrucker und/oder durch einen Tintenstrahldrucker zumindest partiell beschriftbar ist.
91.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 88 bis 90, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Etikettensatzes zumindest partiell von Hand beschriftbar ist.
2.) Etikettensatz nach mindestens einem der Ansprüche 29 bis 91, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Klebstoffe eine geringe Anfangshaftung aufweist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102005044952A1 (de) * 2005-09-20 2007-03-22 Ehret, Bernhard, Dipl.-Ing. Verfahren zum Separieren von in ihrer Laufrichtung kurzen Flachmaterialstreifen, wie insbesondere von Etikettenstreifen, aus einer Flachmaterialbahn und entsprechende Separier-Vorrichtung
WO2010086115A1 (de) * 2009-01-31 2010-08-05 Phoenix Contact Gmbh & Co. Kg Verfahren und vorrichtung zur herstellung von markierungsschildern

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