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DE20202052U1 - Etikettenbahn - Google Patents

Etikettenbahn

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Publication number
DE20202052U1
DE20202052U1 DE20202052U DE20202052U DE20202052U1 DE 20202052 U1 DE20202052 U1 DE 20202052U1 DE 20202052 U DE20202052 U DE 20202052U DE 20202052 U DE20202052 U DE 20202052U DE 20202052 U1 DE20202052 U1 DE 20202052U1
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DE
Germany
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Application number
DE20202052U
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English (en)
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Herma GmbH
Original Assignee
Herma GmbH
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Publication date
Application filed by Herma GmbH filed Critical Herma GmbH
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Publication of DE20202052U1 publication Critical patent/DE20202052U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/10Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself by an adhesive layer
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/02Forms or constructions
    • G09F3/0288Labels or tickets consisting of more than one part, e.g. with address of sender or other reference on separate section to main label; Multi-copy labels

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
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  • Labeling Devices (AREA)

Description

H764GMJ
HERMA GmbH & Co KG
Stuttgart
01.02.2002
Etikettenbahn
Die Erfindung betrifft eine Etikettenbahn mit einem Trägermaterial, auf welchem mittels einer Haftkleberschicht ein erstes Etikett lösbar befestigt ist.
Bei Etiketten wird oft die Forderung gestellt, dass ein Teil des Etiketts abnehmbar ausgebildet sein soll, z.B. zu Dokumentationszwecken, als Rabattmarke, oder dgl. Andererseits wird regelmäßig verlangt, dass Etiketten problemlos bedruckbar sein müssen und nicht zu Problemen im Drucker führen dürfen.
Aus der DE 195 01 380 C2 ist es bekannt, bei einem Mehrlagenetikett auf eine Teilfläche der Etiketten-Unterfolie in flüssigem Zustand eine Etiketten-Oberfolie aufzubringen und mittels UV auszuhärten. Hierbei entsteht jedoch am Rand der Etiketten-Oberfolie eine Stufe, was zu Schwierigkeiten beim Bedrucken der Etikettenbahn führen kann.
Es ist deshalb eine Aufgabe der Erfindung, eine neue Etikettenbahn, und ein entsprechendes Etikett, bereitzustellen.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch den Gegenstand des Anspruchs 1. Man erhält so einen Etikettenverbund, welcher einerseits leicht und problemlos bedruckbar ist, weil auf der Oberseite des Etiketts Stufen fehlen, und bei welchem andererseits nach Abziehen des abziehbaren Abschnitts die Information sichtbar wird, welche auf das erste Etikett aufgedruckt ist. Diese aufgedruckte Information kann z.B. ein Warnhinweis sein, oder eine besondere Farbe, oder eine sonstige Information, z.B. über einen Lottogewinn. Der abziehbare Teil kann ebenfalls - auf seiner Vorder- und/oder Rückseite - Träger einer Information sein und kann in einem Buch oder Register gesammelt werden, z.B. als Rabattmarke, oder zur Dokumentation. Durch die Grifflasche wird die Handhabung sehr erleichtert, was besonders wichtig ist, wenn solche Etiketten in einer industriellen Fertigung verwendet werden.
Eine andere Lösung der gestellten Aufgabe ist Gegenstand des Anspruchs 13.
Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus dem im folgenden beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten, in keiner Weise als Einschränkung der Erfindung zu verstehenden Ausführungsbeispiel. Es zeigt:
Fig. 1 eine raumbildliche, auseinandergezogene Darstellung, welche zeigt, wie zwei Etiketten mit gleicher Umrissform passergenau übereinander angeordnet sind und dadurch einen zweistöckigen Etikettenverbund mit identischem Außenrand bilden, von dem ein vorgegebener Teil des oberen Etiketts abziehbar ist,
Fig. 2 einen Ausschnitt aus einer Etikettenbahn, auf welcher zweistöckige Etiketten der in Fig. 1 dargestellten Art angeordnet sind, und
Fig. 3 einen schematisch dargestellten, vergrößerten Schnitt, gesehen längs der Linie IH-III der Fig. 2; da das Etikettenmaterial Dicken im Bereich von wenigen //m hat, ist eine maßstäbliche Darstellung nicht möglich, und die Höhendimension ist daher stark übertrieben dargestellt.
In der nachfolgenden Beschreibung ist unter der "oberen" Seite eines Etiketts oder Etikettenverbunds diejenige Seite zu verstehen, auf der die Druckinformation angebracht wird und die nach dem Etikettieren dem Betrachter zugewandt ist. Gleiche oder gleich wirkende Teile werden gewöhnlich nur einmal beschrieben und tragen dasselbe Bezugszeichen.
Fig. 1 zeigt ein Trägerband 10, gewöhnlich aus Papier oder einer geeigneten Kunststofffolie, das auf seiner in Fig. 1 und 2 sichtbaren oberen Seite mit einer abhäsiven Beschichtung (Silikonschicht) 12 versehen ist.
Gemäß Fig. 1 werden auf dieses Trägerband 10 erste Etiketten 14 aus einem geeigneten Etikettenmaterial aufgebracht, die auf ihrer Unterseite durchgehend mit einem Haftkleber 16 (Fig. 2, oben rechts) versehen sind, der bevorzugt auf Metall permanent haftet.
&Ggr;&Lgr;
Dieses erste Etikett 14 ist im Bereich einer Zone 18 mit einer Information 20 bedruckt, z.B. einem Warnhinweis oder dergleichen. Die Information 20 ist nur schematisch und in der üblichen Weise angedeutet. Das erste Etikett 14 ist mittels seines Haftklebers 16 lösbar auf der abhäsiven Fläche 12 befestigt, so dass es vom Trägerband 10 auf einen zu etikettierenden Gegenstand gespendet werden kann. Zusammen mit dem Trägerband 10 bildet das Etikett 14 einen Verbund in Form einer Etikettenbahn.
Gemäß Fig. 1 ist auf das erste, untere Etikett 14 ein zweites, oberes Etikett 22 passergenau aufgebracht, dessen Umrissform mit der des ersten Etiketts bevorzugt im wesentlichen identisch übereinstimmt. Das Etikett 22 ist auf seiner Unterseite mit einem Haftkleber 24 (vgl. Fig. 2) versehen, der im Bereich von zwei Grifflaschen 26, 28 durch Aufdruck eines Trennlacks 30 deaktiviert ist. Die Grifflaschen 26, 28 sind symbolisch durch aufgedruckte kleine Pfeile 27 angedeutet. Alternativ kann an den Stellen 30 eine Trennfolie vorgesehen werden, oder diese Stellen werden nicht mit Haftkleber 24 bedruckt. Der Trennlack 30 kann z.B. ein Silikonlack sein, und er ermöglicht es, im Bereich der Grifflaschen 26, 28 den Abschnitt 34 zu ergreifen, um diesen Teil des zweiten Etiketts 22 abzuziehen. Die Unterseite des oberen Etiketts 22 kann ebenfalls mit einer Information bedruckt sein, die beim Abziehen sichtbar wird, z.B. einem Bild oder einem Textaufdruck.
Wie die Fig. 2 und 3 zeigen, sind im zweiten, oberen Etikett 22 zwei parallele Schwächungslinien 31, 32 vorgesehen, welche zwischen sich einen abziehbaren Teil 34 des oberen Etiketts 22 definieren. Die Grifflaschen 26, 28 und der Trennlack 30 befinden sich an diesem abziehbaren Teil 34, und dieses überdeckt die aufgedruckte Information 20 auf dem Bereich 18 des ersten Etiketts 14. Der Bereich 18 ist bevorzugt mit einem abhäsiven Lack (Silikonlack) 35 bedruckt, um das Abziehen des Teils 34 zu erleichtern.
Befindet sich das fertige Etikett L in seinem Zustand gemäß Fig. 2, oben (das obere, rechte Eck ist dort nur zur Erläuterung umgeklappt dargestellt), so hat es eine glatte, stufenfreie Oberfläche und kann leicht mit einem geeigneten Drucker
bedruckt werden, ohne dass dabei Schwierigkeiten auftreten.
Das Etikett L wird dann auf einen zu etikettierenden Gegenstand (nicht dargestellt) gespendet, und anschließend kann das abziehbare Teil 34 durch Ziehen an einer seiner Grifflaschen 26, 28 abgezogen werden, wodurch die auf das erste, untere Etikett 14 aufgedruckte Information 20 sichtbar wird. Das abgezogene Teil 34 kann zu Dokumentationszwecken in ein Buch oder dergleichen eingeklebt werden, z.B. in ein Sammelheft für Rabattmarken. Seine Unterseite kann, wie bereits erläutert, ebenfalls bedruckt sein.
Wie Fig. 2 zeigt, kann auch die Oberseite des oberen Etiketts 22 mit aufgedruckter Information versehen sein, z.B. einem Warndreieck 38 oder sonstigen Aufdrucken 40, je nach Verwendungszweck.
Die fertigen zweilagigen Etiketten L sind in ihren Randbereichen außerhalb des abziehbaren Bereichs 40 mit radial verlaufenden kurzen Stanzschnitten 42 versehen, die ein zerstörungsfreies Ablösen eines aufgeklebten Etiketts L verhindern sollen. Die Schnitte 42 durchdringen beide Etiketten 14 und 22.
Dort, wo die Schwächungslinien (Stanzlinien) 31, 32 den Rand des Etikettenverbunds L erreichen, hat dessen Umrissform kleine Einschnürungen 50, welche das Abziehen des Abschnitts 34 erleichtem und auch als visuelle Führung für den Benutzer dienen. Die Schwächungslinien 31, 32 können ggf. auch als perforierte Linien ausgebildet sein, z.B. in Form einer Strichperforation, oder als sonstige Schwächungslinien.
Bevorzugt werden die äußeren Umrisslinien der zweilagigen Etiketten L hergestellt, indem die Ränder beider Etiketten 14, 22 durch einen für beide Etiketten gemeinsamen Stanzvorgang gestanzt werden. Der hierdurch entstandene identische Außenrand ist in Fig. 3 mit 60 bezeichnet.
Als Haftkleber 16, 24 wird bevorzugt auf beiden Etiketten derselbe permanent haftende Haftkleber verwendet.
Die Unterseite des unteren Etiketts 14 kann ebenfalls mit einem Aufdruck versehen sein. Die ermöglicht es z.B. nach dem Aufbringen des Etiketts auf einer Glasflasche, weitere Informationen durch die Flasche hindurch sichtbar zu machen. Dieser Aufdruck kann vor dem Aufbringen des Haftklebers auf das Etikettenmaterial erfolgen
Naturgemäß sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung vielfache Abwandlungen und Modifikationen möglich.

Claims (17)

1. Etikettenbahn mit einem Trägermaterial (10), auf welchem mittels einer Haftkleberschicht (16) ein erstes Etikett (14) lösbar befestigt ist, auf dessen vom Trägermaterial (10) abgewandten Seite Information (20) aufgedruckt ist, und mit einem zweiten Etikett (22), welches hinsichtlich seiner Umrissform mit dem ersten Etikett (14) im wesentlichen identisch ausgebildet und im wesentlichen passergenau auf dem ersten Etikett (14) angeordnet ist,
wobei im zweiten Etikett (22) im Abstand voneinander zwei Schwächungslinien (31, 32) vorgesehen sind, welche zwischen sich einen abziehbaren Abschnitt (34) definieren, der mindestens einen Teil der auf das erste Etikett (14) aufgedruckten Information (20) überdeckt, mittels eines lösbaren Haftklebers (24) auf dem ersten Etikett (14) befestigt und von diesem abziehbar ist, um mindestens einen Teil der aufgedruckten Information (20) des ersten Etiketts . (14) sichtbar zu machen,
und der abziehbare Abschnitt (34) mit mindestens einer Grifflasche (26, 28) versehen ist, in deren Bereich entweder kein Haftkleber vorgesehen oder ein dort vorgesehener Haftkleber (24) deaktiviert ist.
2. Etikettenbahn nach Anspruch 1, bei welcher der Haftkleber (24) im Bereich der Grifflasche (26, 28) durch Bedrucken mit einem Trennlack deaktiviert ist.
3. Etikettenbahn nach Anspruch 1, bei welcher der Haftkleber (24) im Bereich der Grifflasche (26, 28) durch Aufkleben einer Folie deaktiviert ist.
4. Etikettenbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher das erste Etikett (14) in dem vom abziehbaren Abschnitt (34) des zweiten Etiketts (22) überdeckten Teil (18) mindestens bereichsweise abhäsiv (35) ausgebildet ist, um das Abziehen dieses Abschnitts (34) ohne Beschädigung der auf dem überdeckten Teil (18) aufgedruckten Information (20) zu erleichtern.
5. Etikettenbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die vom Trägermaterial (10) abgewandte Seite des zweiten Etiketts (22) bedruckbar ausgebildet ist.
6. Etikettenbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher das zweite Etikett (22) zumindest auf einer außerhalb des abziehbaren Abschnitts (34) gelegenen Fläche mit aufgedruckter Information (40) versehen oder bedruckbar ist.
7. Etikettenbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher mindestens eines der Etiketten (14, 22) im Bereich des Übergangs einer Schwächungslinie (31, 32) in den Rand des Etiketts eine Einschnürung (50) aufweist.
8. Etikettenbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher im Randbereich des ersten und des zweiten Etiketts außerhalb des abziehbaren Abschnitts Stanzungen (42) vorgesehen sind, welche sich vom Außenrand des Etiketts nach innen erstrecken, und welche sowohl das erste wie das zweite Etikett durchdringen, um nach einer Etikettierung ein zerstörungsfreies Ablösen des ersten Etiketts (14) zu behindern.
9. Etikettenbahn nach Anspruch 8, bei welcher die Stanzungen (42) im ersten und im zweiten Etikett passergenau übereinander angeordnet sind.
10. Etikettenbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Umrissform beider übereinander angeordneter Etiketten (14, 22) mindestens bereichsweise durch einen Stanzschnitt (60) erzeugt ist, welcher beide Etiketten (14, 22) durchdringt.
11. Etikettenbahn nach Anspruch 10, bei welcher der gesamte Außenrand (60) beider übereinander angeordneter Etiketten (14, 22) durch einen beide Etiketten durchdringenden Stanzschnitt (60) definiert ist.
12. Etikettenbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die mindestens eine Grifflasche (26, 28) auf ihrer sichtbaren Seite mit einem Symbol (27) bedruckt ist.
13. Etikettenbahn mit einem Trägermaterial (10), auf welchem mittels einer Haftkleberschicht (16) ein erstes Etikett (14) lösbar befestigt ist, auf dessen vom Trägermaterial (10) abgewandter Seite Information (20) aufgedruckt ist,
und mit einem zweiten Etikett (22), welches im wesentlichen passergenau auf dem ersten Etikett (14) angeordnet ist und bei welchem im Abstand voneinander zwei Schwächungslinien (31, 32) vorgesehen sind,
welche zwischen sich einen abziehbaren, im wesentlichen streifenförmigen Abschnitt (34) definieren, der
- mindestens einen Teil der auf das erste Etikett (14) aufgedruckten Information (20) überdeckt,
- mittels eines Haftklebers (24) lösbar auf dem ersten Etikett (14) befestigt
- und von diesem abziehbar ist, um mindestens einen Teil der aufgedruckten Information (20) des ersten Etiketts (14) sichtbar zu machen,
wobei die Umrissform von erstem Etikett (14) und zweitem Etikett (22) durch einen beide Etiketten durchdringenden Stanzschnitt (60) im wesentlichen identisch ausgebildet ist und zumindest das zweite Etikett (22) im Bereich des Übergangs der Schwächungslinien (31, 32) in den Rand des Etiketts jeweils eine Einschnürung (50) seines Randes aufweist.
14. Etikettenbahn nach Anspruch 13, bei welcher der mindestens partiell abziehbare Abschnitt (34) mit mindestens einer Grifflasche (26, 28) versehen ist, in deren Bereich entweder kein Haftkleber vorgesehen ist oder ein dort vorgesehener Haftkleber (24) deaktiviert ist.
15. Etikettenbahn nach Anspruch 14, bei welcher die Grifflasche (26, 28) auf ihrer Oberseite mit einem Symbol (27) bedruckt ist.
16. Etikettenbahn nach einem der Ansprüche 13 bis 15, bei welcher das zweite Etikett (22) zumindest auf einer außerhalb des abziehbaren Abschnitts (34) gelegenen Fläche mit aufgedruckter Information (40) versehen ist.
17. Etikettenbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Rückseite des abziehbaren Abschnitts (34) mindestens partiell bedruckt ist.
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