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DE29700644U1 - Leuchte, bestehend aus einem länglichen Leuchtengehäuse und mindestens einem Fassungsträger, der mit einem Ende des Leuchtengehäuses verbunden ist - Google Patents

Leuchte, bestehend aus einem länglichen Leuchtengehäuse und mindestens einem Fassungsträger, der mit einem Ende des Leuchtengehäuses verbunden ist

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DE29700644U1
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luminaire according
lamp
socket carrier
luminaire
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DE29700644U
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English (en)
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Zumtobel Lighting GmbH Austria
Original Assignee
Zumtobel Lighting GmbH Austria
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Publication date
Application filed by Zumtobel Lighting GmbH Austria filed Critical Zumtobel Lighting GmbH Austria
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Publication of DE29700644U1 publication Critical patent/DE29700644U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V19/00Fastening of light sources or lamp holders
    • F21V19/0075Fastening of light sources or lamp holders of tubular light sources, e.g. ring-shaped fluorescent light sources
    • F21V19/008Fastening of light sources or lamp holders of tubular light sources, e.g. ring-shaped fluorescent light sources of straight tubular light sources, e.g. straight fluorescent tubes, soffit lamps

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Fastening Of Light Sources Or Lamp Holders (AREA)

Description

Leuchte, bestehend aus einem länglichen Leuchtengehäuse und mindestens einem Fassungsträger, der mit einem Ende des Leuchtengehäuses verbunden ist.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Leuchte, bestehend aus einem länglichen Leuchtengehäuse mit mindestens einem Fassungsträger, der mit einem Ende des Leuchtengehäuses verbunden ist.
Leuchten dieser Art werden sowohl als Einzelleuchten als auch für in Reihe angeordnete Leuchten, nämlich sogenannte Lichtbänder, verwendet. Wesentliches Merkmal der Bauart einer solchen Leuchte ist ein von einem Basisgehäuse vorragend angeordneter Fassungsträger für eine Lampe, insbesondere eine Leuchtstoffröhre. Die Lampe kann daher in der vom Basisgehäuse beabstandeten Anordnung vorgesehen sein oder der Leuchte kann auch ein Abdeckgehäuse aus durchsichtigem oder durchscheinendem Material zugeordnet sein, das die Lampe schützend aufnehmend mit dem Basisgehäuse verbunden ist. Dabei können zwei Fassungsträger vom Basisgehäuse vorspringend angeordnet sein, zwischen denen die Lampe mit ihren Enden eingesteckt ist, oder es kann auch nur ein Fassungsträger vorgesehen sein, mit dem die Lampe an einem Ende an den sich durch diesen Fassungsträger erstreckenden Stromkreislauf angeschlossen ist.
Eine Leuchte der bekannten Bauweise weist in den meisten Fällen ein U-förmiges, aus Stahlblech oder Kunststoff gefertigtes Profil auf, welches ein Basisgehäuse bildet, in dem die Betriebsgeräte für die wenigstens eine Lampe untergebracht sind. Zur Halterung des Basisgehäuses ist eine Tragschiene vorgesehen, an der das Basisgehäuse befestigt oder befestigbar ist und die am jeweiligen Leuchtenträger, wie z.B. einer Decke oder einer Wand, befestigbar ist. Stirnseitig bilden aus Kunststoff gespritzte oder aus Blech gefertigte Abdeckkappen den Abschluß des Profils und des Basisgehäuses. Häufig ist der wenigstens eine Fassungsträger einteilig an die zugehörige Abdeckkappe angeformt.
Der wenigstens eine Fassungsträger ragt aufgrund der vorgegebenen stabförmig abstehenden Konstruktion zwangsläufig vom Basisgehäuse vor. Dies wirkt sich bei der Verpackung und dem Transport der Leuchte nachteilig aus, und zwar insbesondere dann, wenn eine Vielzahl Leuchten in einem Paket oder auf einer Palette verpackt und transportiert werden sollen. Die Schwierigkeit ist durch die vorstehenden Fassungsträger gegeben, die aufgrund ihrer abstehenden Form und der daraus resultierenden Freiräume zu einer Vergrößerung des erforderlichen Verpackungsvolumens führen. Es ist deshalb bereits vorgeschlagen worden, die Fassungsträger zwar herstellerseitig vorzuverdrahten, diese aber nicht endseitig zu montieren, sondern in dem freien Raum des das Basisgehäuse bildenden U-Profils einzulegen und die Leuchte in dieser Weise raumgünstig zu
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verpacken. Vor und bei der Monate der Leuchte am zugehörigen Leuchtenträger muß daher der Monteur die Fassungen selbst montieren und dabei die elektrischen Verbindungsdrähte in der erforderlichen Weise im Basisgehäuse anordnen. Dies ist bei den vorgeschlagenen Ausgestaltungen umständlich und zeitraubend. Außerdem behindern die Verbindungsdrähte der Fassungsträger sowohl ihre Anordnung im Basisgehäuse selbst als auch die Anbringung der Fassungsträger im Basisgehäuse.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte der eingangs angegebenen Art so auszugestalten, daß sie mit ihrem Fassungsträger eine kleine Baugröße einnimmt oder in eine solche veränderlich ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Lösung führt zu dem Vorteil, daß der oder die Fassungsträger für die Verpackung und den Transport der Leuchte in eine raumgünstige Außerbetriebstellung oder Zwischenstellung angeordnet sind oder angeordnet werden können und an der Bauoder Betriebsstelle der Leuchte handhabungsfreundlich und schnell in die Betriebsstellung verstellt werden können. Dabei ist eine einfache sowie kleine und günstig integrierbare Ausgestaltung realisierbar, die sich einfach und kostengünstig herstellen läßt, sowie eine gute manuelle Zugänglichkeit gewährleistet.
Es ist besonders vorteilhaft, den oder die Fassungsträger bei Aufrechterhaltung der Verbindung mit der Leuchte zwischen der raumgünstigen Außerbetriebsstellung und der Betriebsstellung schwenkbar anzuordnen. Hierbei bedarf es keiner besonderen Montagearbeiten, da der Fassungsträger sich jeweils in einer montierten Position an der Leuchte befindet und lediglich bewegt zu werden braucht, um von der einen zur anderen Stellung verstellt zu werden. Dies kann bei guter Zugänglichkeit handhabungsfreundlich manuell innerhalb kurzer Zeit erfolgen.
Es ist im Rahmen der Erfindung auch vorteilhaft, den oder die Fassungsträger in einer der Außerbetriebsstellung entsprechenden Stellung durch eine Schnellschlußverbindung mit der Leuchte verbindbar und somit endmontierbar auszugestalten. Hierbei kann die Schnellschlußverbindung zwischen dem Fassungsträger einerseits und dem Leuchtengehäuse oder einem Basisgehäuse oder der zugehörigen Abdeckkappe andererseits wirksam sein. Beide Ausgestaltungen lassen sich in der bereits beschriebenen vorteilhaften Weise verwirklichen, so daß auch hierdurch das angestrebte Ziel erreicht wird.
Es ist im weiteren im Rahmen der Erfindung auch möglich, den wenigstens einen Fassungsträger ein- oder zweiteilig an der zugeordneten Abdeckkappe anzuordnen und diese durch eine Schnellschlußverbindung, insbesondere eine Schnappverbindung mit einem Basisgehäuse verbindbar auszugestalten. Die vorbeschriebenen Vorteile werden auch durch diese Ausgestaltungsvariante erzielt, bei der der oder die Fassungsträger gleichzeitig mit der zugehörigen Abdeckkappe z.B. durch Einlegen in einen Freiraum des Verpackungsraumes in die Außerbetriebsstellung und durch Endmontage in die Betriebsstellung bringbar sind. Diese Variante hat den weiteren Vorteil, daß in der Außerbetriebsstellung das Basisgehäuse endseitig offen ist und hierdurch eine weitere Möglichkeit zur Anordnung und Einbringung der vom zugehörigen Fassungsträger ausgehenden elektrischen Verbindungskabel in das Basisgehäuse gegeben ist. Dies ist unter anderem deshalb besonders günstig, weil die Verbindungskabel von der vorhandenen Endöffnung des Basisgehäuses her in dessen Längsrichtung gerade eingeschoben werden können.
In den Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die sich auf vorteilhafte Verbindungen der Teile untereinander beziehen, wobei eine einfache und handhabungsfreundliche Montage und Demontage gewährleistet ist und außerdem die Bauweisen von einfacher und kostengünstig herstellbarer Ausbildung sind.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie erzielbare Vorteile anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen und mehreren Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Leuchte in perspektivischer Unteransicht;
Fig. 2 die Leuchte nach Fig. 1 in perspektivischer Unteransicht vom in Fig. 1 hinteren Ende her;
Fig. 3 eine Abdeckkappe und ein damit verbundener Fassungsträger der Leuchte in perspektivischer Ansicht, wobei der Fassungsträger sich in seiner Betriebsstellung befindet;
Fig. 4 eine Abdeckkappe in perspektivischer Unteransicht;
Fig. 5 die Baueinheit nach Fig. 3 in perspektivischer Innenansicht mit dem in seine
Außerbetriebsstellung bewegten Fassungsträger;
Fig. 6 eine erfindungsgemäße Leuchte in abgewandelter Ausgestaltung in perspektivischer Unteransicht;
Fig. 7 eine weiter abgewandelte erfindungsgemäße Leuchte in perspektivischer Seitenansicht.
Die Hauptteile der allgemein mit 1 bezeichneten Leuchte sind ein längliches oder langgestrecktes Leuchten- bzw. Basisgehäuse 2, das aus einem U-Profil aus Stahlblech oder Kunststoff besteht, eine Tragschiene 3, ebenfalls aus Stahlblech oder Kunststoff, die auch durch ein U-förmiges Profil mit vorzugsweise niedrigeren Schenkeln gebildet ist und von etwa gleicher Länge ist wie das Basisgehäuse 2, zwei Endkappen 4, die den vom Basisgehäuse 2 und der Tragschiene 3 begrenzten Hohlraum 5 des so gebildeten Leuchtengehäuses 6 abdecken, zwei an den Enden des Leuchtengehäuses 6 angeordneten und zu dessen Vorderseite vorragenden Fassungsträgern 7, in deren Endbereichen ihrer einander zugewandten Seiten Befestigungsmittel 8 für jeweils eine nicht dargestellte Fassung für eine ebenfalls nicht dargestellte Lampe, hier eine Leuchtstoffröhre, angeordnet sind, und elektrische Betriebsmittel mit zu den Befestigungsmitteln 8 bzw. den Fassungen führenden elektrischen Verbindungsdrähten (nicht dargestellt), die im Basisgehäuse 2 angeordnet sind. Der Leuchte 1 kann auch noch eine nicht dargestellte Schutzkappe aus durchsichtigem oder durchscheinendem Material, insbesondere Glas oder Kunststoff, zugeordnet sein, die die Lampe schützend umgibt und z.B. am Basisgehäuse 2 lösbar fixierbar ist.
Das Basisgehäuse 2 ist vorzugsweise durch eine Schnellschlußverbindung mit der Tragschiene 3 verbindbar, die z.B. zwischen seinen Schenkeln 2a und den Schenkeln 3a der Tragschiene 3 wirksam ist, z.B. eine selbsttätig einrastende Schnappverbindung.
Die Fassungsträger 7, die mit den vorbeschriebenen Fassungen auch einteilig ausgebildet sein können, sind durch eine besondere Verbindungsvorrichtung mit dem Leuchtengehäuse 6 verbunden. Bei dieser Verbindungsvorrichtung 9 kann es sich um ein Gelenk 11 und/oder eine Steckverbindung 12 handeln, die die Anbringung der Fassungsträger 7 am Leuchtengehäuse 6 durch ein Einstecken in eine Steckfassung 12a gewährleistet, in der der jeweilige Fassungsträger 7 lösbar oder unlösbar fixierbar, z.B. verrastbar, ist.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung sind die Fassungsträger 7 jeweils durch die Verbindungsvorrichtung 9 mit der zugehörigen Endkappe 4 verbunden. Die einander gleich ausgebildeten und spiegelbildlich angeordneten Endkappen 4 weisen jeweils eine Stirnwand 13 und sich von dessen Seitenrändern in der Längsrichtung der Leuchte 1 erstreckende Seitenwände 14 auf, die in der montierten Stellung die Schenkel 2a des Basisgehäuses 2 übergreifen. Im oberen Bereich ist die Länge Ll der Seitenwände 14 größer bemessen als im unteren Bereich, siehe Länge L2, wobei die Länge nach unten schräg oder gerundet, hier konkav, konvergieren kann. Die Länge L2 ist so groß bemessen, z.B. etwa 1 bis 2 cm, daß die Stirnwand 13 und die Seitenwände 14, die im horizontalen Querschnitt U-förmig angeordnet sind, einen vertikalen freien Durchgang 15
begrenzen, durch den sich nicht dargestellte Verbindungskabel vom Hohlraum 5 zu den Fassungen erstrecken können. Vom unteren Innenrand 16 der Endkappe 4 erstreckt sich etwa horizontal ein Plattenvorsprung 17, der in der anmontierten Stellung der Endkappe 4 den Steg 2b des Basisgehäuses 2 übergreift. Der obere Rand der Seitenwände 14 ist bezüglich des oberen Randes der Stirnwand 13 nach unten versetzt, so daß sich eine rechteckförmige Ausnehmung 18 für die Tragschiene 3 ergibt.
Die Endkappe 4 ist durch eine Schnellschlußverbindung, vorzugsweise eine insbesondere lösbare Schnappverbindung 19 mit dem Basisgehäuse 2 verbindbar. Dies erfolgt durch federnd einrastende Schnappteile, die eine Schnappkante oder einen Schnappvorsprung hintergreifen. Bei der vorliegenden Ausgestaltung sind in den oberen inneren Endbereichen der Seitenwände 14 auf deren Innenseiten zwei Schnappnasen 21 angeordnet, die in nicht dargestellte Ausnehmungen in den Schenkeln 2a des Basisgehäuses 2 einführbar sind und in der Endstellung der zugehörigen Endkappe Verrastungskanten oder die zugehörigen Ausnehmungsränder (nicht dargestellt) hintergreifen. Eine weitere Schnappnase 22 ist am Plattenvorsprung 17 angeordnet, hier auf dessen Unterseite, die in eine Schnappausnehmung 23 im Steg 2b von innen einzurasten vermag.
Die Verbindungsvorrichtung 9 oder das Gelenk 11 wird durch ein, zwei oder mehrere Verbindungsteil-Paare 24 gebildet, die gelenkförmig ineinandergreifen oder zumindest in den Schwenkendstellungen einander derart hintergreifen, daß ein Schwenken zwischen zwei Schwenkendstellungen gewährleistet ist und in den Schwenkendstellungen die Fixierung der Teile aneinander gewährleistet ist. Bei der vorliegenden Ausgestaltung sind in beiden seitlichen Endbereichen jeweils mehrere Verbindungsteil-Paare 24 vorgesehen, deren Teile an der Endkappe 4 und am zugehörigen Fassungsträger 7 angeordnet sind und einander hintergreifen. Die Gelenkachse 11a des Gelenks 11 erstreckt sich horizontal und quer zur Längsrichtung der Leuchte 1 am oder in der Nähe des unteren Innenrandes 16 der zugehörigen Endkappe 4. Der Schwenkwinkelbereich beträgt etwa 90°. Der Fassungsträger 7 ist somit zwischen einer Außerbetriebsstellung, in der er mit seiner Innenseite an der Unterseite des Basisgehäuses 2 anliegt oder sich in dessen Nähe befindet (Fig. 1 links, Fig. 5) in eine Betriebsstellung schwenkbar (Fig. 1 rechts, Fig. 3), in der er rechtwinklig zur Längsrichtung der Leuchte nach unten von deren Basisgehäuse 2 absteht. In dieser Stellung kann die nicht dargestellte Lampe in den ebenfalls nicht dargestellten Fassungen eingesetzt werden, die in an den Innenseiten der Fassungsträger 7 angeordneten Ausnehmungen 25 einsetzbar und verrastbar sind, wozu Rastausnehmungen 26 z.B. in den jeweils die Ausnehmung 25 begrenzenden Seitenwänden, vorgesehen sein können. Die Fassungsträger 7 sind in ihren mittleren Bereichen hohl ausgebildet, wodurch jeweils ein Kabelkanal 27 gebildet ist, der in die Ausnehmung 25 mündet und im Fußbereich des
Fassungsträgers 7 offen ist. Sich von den Betriebsgeräten im Basisgehäuse 2 erstreckende elektrische Verbindungskabel können sich somit durch den freien Durchgang 15 und den Kabelkanal 27 zu den Fassungen 11 erstrecken, wobei das Verstellen oder Schwenken der Fassungsträger 7 zwischen ihrer Betriebsstellung und ihrer an das Basisgehäuse 2 angenäherten Außerbetriebsstellung gewährleistet ist.
An den Innenseiten der Fassungsträger 7, vorzugsweise im oberen Bereich, können Befestigungsmittel 28, z.B. Rastausnehmungen oder Rastvorsprünge, zur Halterung eines Reflektors oder sonstiger Lichtleitelemente vorgesehen sein.
Im folgenden werden die Einzelteile des Gelenks 11 mit den Verbindungsteil-Paaren 24 beschrieben. Die Verbindungsteil-Paare 24 werden beim vorliegenden Ausführungsbeispiel durch eine mittige oder zwei seitliche erste Verbindungswände 31 gebildet, die an der Unterseite des Fußes 29 des Fassungsträgers 7 parallel zur vertikalen Längsmittelebene der Leuchte 1 und somit auch parallel zur Schwenkebene der Fassungsträger 7 angeordnet sind und dabei als in die Einschwenkrichtung, hier nach innen, gerichtete Haken ausgebildet sind. Bei der vorliegenden Ausgestaltung überragen die Verbindungswände 31 die Innenseite 34 des zugehörigen Fassungsträgers 7, so daß sie hakenförmig von dieser vorspringen. Der in der Betriebsstellung nach oben weisende obere Rand 35 ist vorzugsweise gerundet, insbesondere halbkreisförmig gerundet, wobei die Gelenkachse 1 la Mittelpunkt dieser Rundung sein kann. Der während der Betriebsstellung nach unten weisende untere Rand 36 der Verbindungswände 31 kann sich gerade und etwa rechtwinklig zur Längsrichtung des zugehörigen Fassungsträgers 7 erstrecken. Bei der vorliegenden Ausgestaltung, bei der sich die Gelenkachse 11a an der Unterseite der Endkappe 4 in der Nähe des Innenrandes 16 befindet, weist der untere Rand 36 einen in etwa der Dicke d des Plattenvorsprungs 17 weisenden Abstand von einer zugehörigen Durchmesserlinie eines die Rundung 35a enthaltenden Kreises auf. Das mit a (Fig. 5) bezeichnete Tiefenmaß der Verbindungswände 31 ist etwas kleiner bemessen, als die sich in der Längsrichtung der Leuchte 1 erstreckende Abmessung b des hier rechteckigen freien Durchgangs 15 zwischen der Stirnwand 13 und dem Plattenvorsprung 17 bzw. eines sich im Bereich der unteren Innenkante 16 erstreckenden, die Seitenwände 14 miteinander verbindenden Steges 37, der wenigstens an der Unterseite und innen teilzylindrisch ausgebildet sein kann. An den Innenseiten der Seitenwände 14 sind im Bereich des freien Durchgangs 15 Schulterflächen 38 vorgesehen, die nach oben weisen und durch eine Verjüngung des Quermaßes des freien Durchgangs 15 oder durch an den Innenseiten der Seitenwände 14 angeordnete Wandverdickungen oder besondere feste Wände 39 gebildet sein können. Die ersten Verbindungswände 31 sind in einem solchen Außenabstand voneinander angeordnet, daß sie' mit Bewegungsspiel zwischen die Wände 39 passen und
durch die Öffnung des freien Durchgangs 15 darin einsteckbar sind. Das Einstecken erfolgt in der etwa parallel zur Längsrichtung der Leuchte 1 angeordneten Betriebsstellung des zugehörigen Fassungsträgers 7, in der die Verbindungswände 31 in den Durchgang 15 passen. An den Außenseiten der Verbindungswände 31 sind in einem Abstand von deren freien Ende 41 Verrastungsnasen 42 angeordnet, die in der eingesteckten Stellung der Verbindungswände 31 hinter den Schulterfiächen 38 einrasten. Zwischen den freien Enden 41 und den Verrastungsnasen 42 sind zu letzteren hin divergente Anlaufschrägen 43 vorgesehen, durch die gewährleistet ist, daß beim Einstecken der Verbindungswände 31 in den Durchgang 15 die Anlaufschrägen 43 gegen die Wände 39 stoßen und dadurch die Verbindungswände etwas eingebogen werden und am Ende der Einsteckbewegung auseinanderfedern, wobei die Verrastungsnasen 42 die Schulterflächen 38 hintergreifen. In dieser Stellung kann der zugehörige Fassungsträger mit seiner Innenseite auf dem Steg 2b, auf dem Plattenvorsprung 17 oder auf dem Steg 37 aufliegen. In dieser Außerbetriebsstellung ist eine Bewegung des Fassungsträgers 7 zur Stirnwand 13 hin durch einen mit dem oberen Rand 35 zusammenwirkenden Begrenzungsanschlag begrenzt. Bei der vorliegenden Ausgestaltung wird dieser durch die Stirnwand 13 gebildet, die das freie Ende 41 nach unten überragt und somit einen Anschlag 13a bilden kann. Wie insbesondere aus den Fig. 4 und 5 zu entnehmen ist, befinden sich in der Stirnwand 13 in den Ebenen der Verbindungswände 31 Schlitzausnehmungen 44, in denen Rastnasen 48 der Verbindungswände 31 frei liegen, wenn sich der Fassungsträger 7 in der Außerbetriebsstellung befindet. In dieser Stellung sind die Verbindungswände 31 somit gegen ein Verschieben in der Längsrichtung der Leuchte 1 arretiert. Ein Schwenken des Fassungsträgers 7 in die Betriebsstellung ist jedoch möglich, da die Verrastungsnasen 42 um die Wände 39 mit ihren Schulterflächen 38 schwenkbar sind, bis der untere Rand 36 der Verbindungswände 31 gegen den Plattenvorsprung 17 oder den Steg 37 stößt, wodurch ein Schwenk-Begrenzungsanschlag 46 für die Betriebsstellung geschaffen ist. Durch das Hintergreifen des Steges 37 oder des Piattenvorsprungs 17 mit den Verbindungswänden 31 ist eine stabile und belastbare Verbindungsvorrichtung 9 geschaffen, die die Tragfunktion der nicht dargestellten Lampe sicher erfüllen kann.
In der Betriebsstellung liegt der Fuß 29 des Fassungsträgers 7 mit einer vorzugsweise geraden Fußfläche an der vorzugsweise ebenfalls geraden Unterseite der zugehörigen Endkappe 4 an. Dabei kann der Fuß 29 in eine unterseitige Ausnehmung der Abdeckkappe 4 einfassen oder der Fuß 29 kann an beiden Seiten parallel zur Längsrichtung der Leuchte 1 verlaufenden Seiten und an der äußeren Stirnseite kragenförmige Randwände 47 aufweisen, die das untere Ende der Abdeckkappe 4 übergreifen.
Zur Stabilisierung des Fassungsträgers 7 in seiner Betriebsstellung oder als Rückschwenksperre kann eine Verrastungsvorrichtung vorgesehen sein, die den Fassungsträger in dessen Betriebsstellung verrastet, ggf. überdrückbar, so daß sie durch Ausübung einer gewissen Kraft überdrückt und somit der Fassungsträger 7 wieder zurückgeschwenkt werden kann. Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist an wenigstens einer Verbindungswand 31 eine Rastnase 48 mit einer Anlaufschräge 48 a angeordnet, die in der Betriebsstellung eine Rastkante 49 hintergreift, die bei der vorliegenden Ausgestaltung durch die Stirnkante 'einer Anschlagwand 51 gebildet ist, die von der Innenseite der Stirnwand 13 vorspringt. Aufgrund der vorhandenen Länge der Anschlagwand 51 kann diese elastisch ausbiegen, wenn die Rastnase 48 beim Schwenken in die Betriebsstellung gegen die Anschlagwand 51 stößt, wobei sie danach vor die Verrastungsnase 48 elastisch einfedert.
Die Ausbildung und Anordnung des Fassungsträgers 7 und der Kappe 4 am anderen Ende der Leuchte 1 sind gleich bzw. spiegelbildlich, so daß auf eine Beschreibung an diesem Leuchtenende verzichtet werden kann.
Bei allen Ausführungsbeispielen ist aufgrund der vorgegebenen Breite des Leuchtengehäuses 6 - in dessen Längsrichtung gesehen - der Fuß 29 bei symmetrischer Anordnung breiter bemessen als der die Fassung aufweisende freie Endbereich des Fassungsträgers 7.
Die Fassungsträger 7 und die Endkappen 4 sind jeweils mit den daran angeordneten Teilen einstückig gefertigt und bestehen jeweils vorzugsweise aus Kunststoff. Sie lassen sich als Kunststoffspritzteüe trotz der komplizierten Bauform einfach und kostengünstig fertigen.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6, bei der gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, unterscheidet sich vom vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel lediglich dadurch, daß die Leuchte 1 nur einen Fassungsträger 7 aufweist, der im vorbeschriebenen Sinne zwischen der dargestellten Betriebsstellung und einer eingeschwenkten Außerbetriebsstellung (nicht dargestellt) bewegbar bzw. verschwenkbar ist. Bei einem solchen Fassungsträger 7 können zwei Fassungen nebeneinander oder eine gemeinsame Fassung für die nicht dargestellte Lampe vorgesehen sein. Da im letzteren Fall die solche Lampe an ihrem anderen Ende keine Fassung braucht, kann ein zweiter Fassungsträger entfallen. An diesem anderen Ende ist eine Abdeckkappe 4a vorgesehen, deren Fußseite durch eine Fußwand 4b verschlossen ist.
Die zweiflammige Leuchte 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 7, bei dem gleiche oder vergleichbare Teile ebenfalls mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, weist einen oder zwei Fassungsträger 7 für zwei nicht dargestellte parallele Lampen auf, wobei sich der vordere Fassungsträger 7 in seiner Betriebsstellung und der hintere Fassungsträger 7 in seiner Außerbetriebsstellung befindet. Diese Fassungsträger 7 sind jeweils durch vom Fuß 29 ausgehende, die Breitseiten der Leuchte 1 überragende Trägerarme 7a gebildet, in deren Endbereichen jeweils zwei Anordnungsstellen für nicht dargestellte Fassungen im vorbeschriebenen Sinne angeordnet sind. Auch bei einer solchen Ausgestaltung wird durch das Bewegen oder Schwenken des oder der Fassungsträger 7 in die Außerbetriebsstellung die Bauhöhe der Leuchte 1 verringert. Die Baubreite ist dagegen durch die Länge der Verrastungsträgerarme 7a vorgegeben. Auch bei einer solchen Leuchte 1 kann nur ein Fassungsträger gemäß Fig. 6 vorgesehen sein.
Bei allen vorbeschriebenen Ausgestaltungen kann am äußeren oberen Rand der
Fassungsträger 7 ein Verlängerungsrand 7b keilförmig oder insgesamt über die
Verbindungsfuge der Verbindungsstelle als Wandverlängerung vorragen, so daß in der Betriebsstellung der Verlängerungsrand 7b außen an der Stirnwand 13 anliegt.
Im Rahmen der Erfindung gibt es mehrere Möglichkeiten, die erfindungsgemäßen Vorteile auszunutzen. Es ist möglich, die Leuchte 1 ohne den oder die Fassungsträger 7 vorzufertigen und den oder die mit den elektrischen Verbindungsdrähten vorgefertigten Fassungsträger 7 raumgünstig im Verpackungsstapel z.B. eines Kartons oder einer Palette unterzubringen, nämlich zwischen benachbarten Leuchtengehäusen oder im Leuchtengehäuse. Am Montageort können dann die vorverdrahteten Fassungsträger 7 mit dem Leuchtengehäuse 6, hier den zugehörigen Abdeckkappen 4, durch die vorhandene Schnellschlußverbindung verbunden werden. Als Varianten ist es aber auch möglich, den oder die vorverdrahteten Fassungsträger 7 in mit der Endkappe verbundener Anordnung in vorbeschriebener Weise als separate Baueinheiten zu verpackeniind am Gebrauchsort an das Leuchtengehäuse 6 zu montieren. Dabei können die vorverdrahteten, vom Fassungsträger ausgehenden elektrischen Verbindungsdrähte stirnseitig in das Leuchtengehäuse 6 eingeführt werden, während im vorherigen Fall die Verbindungsdrähte durch den Durchgang 15 der zugehörigen Abdeckkappe 4 einzuführen sind. Im weiteren kann die durch den Fassungsträger 7 und die Abdeckkappe 4 gebildete Baueinheit sowohl in der Außerbetriebsstellung des Fassungsträgers 7 als auch in der Betriebsstellung angeordnet sein. Es ist im weiteren auch möglich, den oder die Fassungsträger 7 und die wenigstens eine Abdeckkappe 4 als voneinander getrennte und vom Lampengehäuse 6 separate Bauteile im vorbeschriebenen Sinne zu verpacken und am Montageort zu montieren.
In den Fällen, in denen der oder die Fassungsträger 7 am Montageort montiert werden, wird beim vorliegenden Ausführungsbeispiel jeweils der Fassungsträger 7 in seiner Außerbetriebsstellung montiert und dann in seine Betriebsstellung bewegt, hier geschwenkt.
Eine besonders vorteilhafte Montage - bzw. Bereitstellungsmaßnahme für die Leuchte 1 besteht darin, das Leuchtengehäuse 6 mit der oder den Abdeckkappen 4 und dem oder den Fassungsträgern 7 einschließlich deren elektrischen Verbindungsdrähten vorzumontieren und zwar in der Außerbetriebsstellung des oder der Fassungsträger 7. Eine solche vormontierte Leuchte 1 nimmt einen geringen Verpackungsraum ein, da der oder die Fassungsträger 7 weniger abstehen als in deren Betriebsstellung. Am Endmontageort kann dann der oder die Fassungsträger 7 in die Betriebsstellung bewegt bzw. geschwenkt werden. Dabei ist es von Vorteil, den Fassungsträger 7 in der Betriebsstellung zu arretieren, um ihn in dieser Position zu stabilisieren und eine Rückbewegung auszuschließen, insbesondere während der späteren Betriebszeit der Leuchte 1. Bei dieser Bauweise ist der bzw. die Fassungsträger 7 in der angebauten Außerbetriebsstellung lösbar oder unlösbar fixiert, so daß ein Herausfallen und Verlorengehen des Fassungsträgers 7 ausgeschlossen ist.

Claims (21)

11 Ansprüche
1. Leuchte (1), bestehend aus einem länglichen Leuchtengehäuse (2, 6) und mindestens einem an dessen einem Ende angeordneten Fassungsträger (7), der gegenüber dem Leuchtengehäuse zwischen einer Außerbetriebsstellung und einer Betriebsstellung schwenkbar ist, derart, daß er in der Außerbetriebsstellung an dem Leuchtengehäuse (2, 6) anliegt und sich in der Betriebsstellung quer zu diesem erstreckt.
2. Leuchte nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Fassungsträger (7) als separates Bauteil ausgebildet ist und in einer der Außerbetriebsstellung entsprechenden Stellung durch eine Schnellschlußverbindung mit dem Leuchtengehäuse (2, 6) verbindbar ist.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Betriebsposition ein Begrenzungsanschlag (46) für die Verstellbewegung des Fassungsträgers (7) aus seiner Außerbetriebsstellung vorgesehen ist.
4. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, deren Leuchtengehäuse (6) an seinen Enden mit Abdeckkappen (4) verschlossen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Fassungsträger (7) mit der zugehörigen Abdeckkappe (4) verbunden ist.
5. Leuchte nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Fassungsträger (7) durch die Schnellschlußverbindung mit der Abdeckkappe (4) verbindbar ist.
6. Leuchte nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckkappe (4) durch eine Schnellschlußverbindung mit dem Leuchtengehäuse (6) verbunden ist.
7. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schnellschluß verbindung lösbar oder unlösbar ist.
8. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schnellschlußverbindung durch eine Schnappverbindung (38, 42; 21, 22, 23) gebildet ist.
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9. Leuchte nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schnappverbindung durch eine Steckverbindung mit einem oder zwei parallel angeordneten Verbindungsteil-Paaren (24) jeweils mit einer Verrastungsnase (21; 42) und einer damit korrespondierenden Verrastungskante gebildet ist.
10. Leuchte nach einem der Ansprüche 7 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckkappe (4) zwei Seitenwände (14) und einen von ihrem unteren, insbesondere inneren, Rand (16) horizontal vorspringenden Verbindungsvorsprung
(17) aufweist und Verrastungsnasen (21) und Verrastungskanten (23) zwischen den Seitenwänden (14) und dem Verbindungsvorsprung (17) einerseits und Seitenwänden (2a) und einer Bodenwand (2b) des Leuchtengehäuses (6) andererseits angeordnet sind.
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11. Leuchte nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwände (14) der Abdeckkappe (4) die Seitenwände (2a) des Leuchtengehäuses (6) übergreifen und der Verbindungsvorsprung (17) die Bodenwand (2b) übergreift.
12. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckkappe (4) an ihrer Fußseite eine Einstecköffnung (12a) aufweist, in die der Fassungsträger (7) mit vorspringenden Steckverbindungsteilen (31) einsteckbar und verrastbar ist.
13. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß ein .Steckverbindungsteil des Fassungsträgers (7) durch ein oder zwei voneinander beabstandete sich in oder parallel zur Längsmittelebene der Leuchte (1) erstreckende Wände (31) gebildet ist bzw. sind, die mit Gegenrastelementen der Abdeckkappe (4) verrastbar sind.
14. Leuchte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand oder die Wände (31) haken- oder winkelförmig vom Fassungsträger (7) vorragen und vorzugsweise die Innenseite (34) des Fassungsträgers (7) überragen.
15. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Fassungsträger (7) zwischen seiner Betriebsstellung und Außerbetriebsstellung hin und her schwenkbar oder nur aus seiner Außerbetriebsstellung in seine Betriebsstellung schwenkbar ist.
16. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Betriebsposition des Fassungsträgers (7) eine Rückschwenksperre für den Fassungsträger (7) vorgesehen ist.
17. Leuchte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Fassungsträger (7) in seiner Betriebsstellung oder Außerbetriebsstellung lösbar oder unlösbar verrastbar ist.
18. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtengehäuse (6) sich gerade erstreckt.
19. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nur ein Fassungsträger (7) für eine nur an einem Ende gesockelte Lampe oder zwei insbesondere endseitig angeordnete Fassungsträger (7) für eine an beiden Enden gesockelte Lampe vorgesehen sind.
20. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Fassungsträger (7) jeweils zwei oder mehrere Fassungen für Lampen entsprechender Anzahl aufweisen.
14
21. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der oder die Fassungsträger (7) und die wenigstens eine Endkappe (4) jeweils einteilig gefertigte Kunststoffteile sind.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP1045199A3 (de) * 1999-04-15 2002-01-30 Spectral Gesellschaft für Lichttechnik mit beschränkter Haftung Leuchte
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