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DE29700606U1 - Bauelement aus hauptsächlich aufgeschäumtem Basismaterial - Google Patents

Bauelement aus hauptsächlich aufgeschäumtem Basismaterial

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DE29700606U1
DE29700606U1 DE29700606U DE29700606U DE29700606U1 DE 29700606 U1 DE29700606 U1 DE 29700606U1 DE 29700606 U DE29700606 U DE 29700606U DE 29700606 U DE29700606 U DE 29700606U DE 29700606 U1 DE29700606 U1 DE 29700606U1
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plate
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layer
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DE29700606U
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Vehicle Interior And Exterior Ornaments, Soundproofing, And Insulation (AREA)

Description

DEUTSCHES PATENTAMT 10. Januar 1997
80331 München
Paul Lingen
Anmelder-Nr.: 49 46 871
Grefrather Straße 42
47669 Wachtendonk / Wankum
Gebrauchsmusteranmeldung
Bauelement aus hauptsächlich aufgeschäumtem Basismaterial
Plattenförmiges Bauelement oder Formteil für den Gebäudebau aus aufgeschäumtem Kunststoff oder Glas, daß als selbst- oder nichtselbsttragende Isolier-, Wand-, Boden-, Decken-, oder Fassadenelement zur Herstellung von Gebäuden eingesetzt ist und entsprechend der baulichen Aufgabenstellung an mindestens einer Seite des Basismaterials mit einer Schicht aus einem anderen Material ausgestattet ist.
Aus dem Baugewerbe sind seit vielen Jahren Isolierplatten aus Glasoder Mineralfaser (z.B. G+H ISOVER, ROCKWOOL1 u.a.) bekannt, welche zur Isolierung von Wänden und Decken innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie in vielen anderen Anwendungsbereichen ein breites Nutzungsspektrum erschlossen haben. Der Nachteil dieser auch in dünnen Plattendicken üblicherweise bereits sehr gut isolierenden Platten ist die sehr geringe Festigkeit der
Platte die keinerlei mechanische Beanspruchung zuläßt, so daß diese Art der Isolierung grundsätzlich eine tragende Konstruktion benötigt.
Um diesem Nachteil zu begegnen sind in den letzten Jahrzehnten viele andere Isoliermateriaiien mit statisch definierbahrer Festigkeit auf den Markt gekommen.
Dazu zählen z.B. Isolierplatten aus aufgeschäumtem Glas (z.B. FOAMGLAS), bei denen das flüssige Glas in der Art aufgeschäumt wird, daß sich eine homogene Platte aus weitestgehend gleichgroßen Bläschen bildet deren Hülle aus dem erstarrenden Glas gebildet wird.
Ähnlich sind auch Gasbetonplatten und Formteile (z.B. HEBEL, YTONG u.a.) aufgebaut, wobei diese zusätzlich über erhöhte Festigkeitswerte verfügen.
Desweiteren sind Isoiierbauplatten aus zerspantem Holz bekannt (z.B. HERAKLIT)1 die mit Zement zu einer von vielen isolierenden Lufträumen durchsetzten Platten verarbeitet sind.
Zudem kommen in jüngerer Vergangenheit in zunehmendem Maße in Sandwichbauweise ausgeführte Polyurethanpiatten (z.B. HOESCH) auf den Markt, deren Vor- und Rückseite (Sandwichseiten) aus glatten oder geformten Blechen oder Folien bestehen, so daß diese Platten hervorragende statische Eigenschaften bei guten Isolierwerten und einer schnellen Montierbarkeit vereinigen.
Als gravierende Nachteile sind bei diesen Platten die geringen Einsatzmöglichkeiten (fast ausschließliche Nutzung als einschalige Wände und Decken im Industrie- und Gewerbebau), der hohe Anteil atmosphärisch bedenklicher Gase die bei der Aufschäumung entstehen und dem hauptsächlich eingesetzten Rohstoffen Erdöl, Erdgas und Kohle zu sehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde. Bauelemente als Formteile oder insbesondere als Bauplatten zu schaffen, die aus einer aufgeschäumten Isolierung bzw. Isolierschicht gebildet werden und die Ztje nach erfinderischer Ausgestaltung in sich Material bzw. Materialien ^ zur Verfestigung der Isolierschicht enthalten sowie daran in weiteren Ausgestaltungen der Erfindung ein- oder mehrseitig bzw. mehrschalig mindestens eine anliegende Schicht aus einem anderen Material oder Materialmix vorgesehen ist.
Über diese so geschaffenen Bauelemente sollen isolierende Bauteile, insbesondere neben einfachen Isolierpaneelen auch Wände, Böden, Decken und in ggf. eigens angefertigten Formen hergestellte Formteile gefertigt werden, die nach ihrer Montage ggf. nur noch mit einem äußeren Verputz oder Anstrich bizw. inneren Verputz, Anstrich, Plattierung, Tapete oder anderem zu versehen sind um danach eine fertige Wand oder Decke zu erzeugen.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird dabei z.B. in der Art gelöst, daß in der einfachsten Ausführungsform der Bauelemente, nur einteilig bzw. einschichtig ein aufgeschäumtes Isolierbauteil bzw. Isolierplatte, hauptsächlich entweder aus Kunststoff oder in erfinderischer Ausgestaltung auch aus Zement- oder Gipsschaum zu erzeugen ist. Aber auch alle sonstigen sich aufschäumen und aushärten lassende Basismaterialien wie Gasbeton, Glas und anderes sind selbstverständlich einsetzbar.
Dabei ist es während der Herstellung des Bauelementes möglich über die Blasengröße des Schaumes und/oder über die Dicke der Blasenhaut den Schaum bzw. das Element seiner Aufgabe anzupassen. Wird auf eine gute Isolierung Wert gelegt sind die Blasendurchmesser relativ klein (Luftbewegung in der Blase sollte verhindert werden), bei einer möglichst dünnen Blasenhaut zu wählen. Bei statisch beanspruchtem Basismaterial können große Blasen mit einer dicken Blasenhaut dieser Anforderung besser gerecht werden.
Die Blasenhautdicke ist über die Viskosität des noch nicht aufgeschäumten Basismateriales und/oder vemetzungsfördernden Zusätzen zu beeinflussen.
• ♦ ·
• 1 *·
Der Blasendurchmesser ist über die entgasenden Bestandteile während der chemischen Reaktion bzw. beim mechanischen Aufschäumen in Abhängigkeit von der Basismaterialviskosität bzw. Vernetzungsfähigkeit über die im festgelegten Mengenverhältnis (Feststoffanteile zu Gasanteile je Raumanteil) zwangszugeführte Luft oder Gasgemisch zu bestimmen.
Ein erfindungsgemäßes Merkmal ist, daß das aufgeschäumte Basismaterial dabei die Bildung einer sehr stabilen Isolierschicht ermöglicht, wie sie mit Mineralwolle in keinster Weise zu erreichen ist. Zusätzlich kann diese Isoiierschicht bereits während der Fertigung mit Deckschichten aus dem selben, nicht oder nur teilaufgeschäumten Basismaterial versehen werden, so daß z.B. bei der Verwendung von Gips ein Bauelement gefertigt werden kann, daß zum einen im aufgeschäumten Zustand die innere Isolierschicht und im nichtaufgeschäumten Originalzustand der Gips als äußere Schicht des Elementes vorgesehen ist.
Um dem Basismaterial oder der ganzen, aus einem Stoff gebildeten Platte oder Formteil zu höherer Festigkeit zu verhelfen, kann diesem in einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung z.B. ein aus reißfesten Fasern bestehendes Material untergemischt werden, so daß über die Vielzahl der möglichst gleichmäßig im Basismaterial und/oder dessen Schaum verteilten Fasern eine erhöhte Biege- und Reißfestigkeit des Bauelementes erzielt wird, wobei auf diese Festigkeiten über die Faserart und/oder Fasermenge in einem gewissen Rahmen direkt Einfluß genommen werden kann.
Ist diese Reiß- bzw. Bruchfestigkeit nur in den äußeren Bereichen des Bauelementes erforderlich kann im äußeren Bereich mindestens eine Schicht zur Festigkeitserhöhung aus Fasern bzw. deren Matten oder Geflecht, oder Draht- bzw. Stahlgeflechte eingesetzt werden wie sie z.B. auch im Estrich oder Stahlbetonbau Anwendung finden.
Zusätzlich kann aber auch diese Festigkeitserhöhungsschicht in z.B. Wellen- oder Trapezform von der Ober- zur Unterseite durch das aufgeschäumte Basismaterial geführt werden um auf diese Weise die Festigkeit des Bauelementes auf andere Art zu steigern.
In diesem Fall kann dann ggf. auf die innere Materialverstärkung aus Fasern verzichtet werden, sofern das aufgeschäumte Basismaterial selbst in der Lage ist die zu erwartenden Querkräfte aufnehmen zu können.
Selbstverständlich sind je nach Anwendungswunsch alle Kombinationsmöglichkeiten des Basismaterials mit einer oder mehreren der festigkeitserhöhenden Ausgestaltungen möglich, so daß z.B. ein besonders stabiles Element aus faserverstärktem Schaum mit eingelagertem Stahlgeflecht und ober- und unterseitigem Stahlmatten ausgestattet sein kann.
Neben den vorgenannten, daß aufgeschäumte Basismaterial verstärkende Gestaltungsmöglichkeiten ist das Bauelement in seinem weiteren Schichtaufbau für alle Möglichkeiten offen.
So kann z.B. eine oder mehrere Seiten des Basismaterials mit Streckmetall, Lochblechen, Granulat, Sand oder Splitt als Putzträger versehen werden, um einer anschließend aufzubringenden Putzschicht einen gut haftenden Untergrund zu bieten.
In gleicher Ausgestaltung können diese Seiten des Basismaterials z.B. direkt ab Herstellerwerk mit einer Blech bzw. Gips- oder Zementschicht ausgestattet sein. Auch diese Gips- oder Zementschicht kann wiederum in der vorgenannten Weise durch Fasern, Matten und/oder Stahleinlagen verfestigt werden.
Sogar das an mindestens einer Seite Riemchen, Klinker oder anderes Mauerwerk bereits ab Werk an dem Bauelement angebracht ist, ist denkbar, wobei sich jedoch eine Zwischenschicht aus Gips- oder Zement, oder einer anderen stabilen Zwischenschicht bei schwerem Mauerwerk empfiehlt.
Um aus z.B. schalltechnischen Gründen eine Erhöhung der Basismaterialmasse zu erreichen können den leichteren Schaumbildnern wie z.B. Polyurethan noch mineralische Zusätze als Pulver und/oder als Granulat zugesetzt werden.
&Idigr;-6-.
Sofern in der Hauptsache Gips zur Bildung der Bauelemente verwandt wird, ist ein guter Feuchteausgleich von innen nach außen gewährleistet. Bei den im Baubereich ebenfalls stark verbreiteten PUR-Schäumen (Kunststoff) ist dies nicht gegeben, so daß Wände entweder nur außenseitig oder in zweischaliger Bauform ausgeführt werden sollten um den Abtransport der Luftfeuchte sicherzustellen.
Diese zweischalige oder mehrschalige Bauform kann am Gebäude direkt ausgeführt sein oder in erfindungsgemäßer Ausführung ins Bauelement integriert werden. Dabei können entweder gleiche oder unterschiedliche Basismateria!ien in einem Bauelement in mehreren Schichten integriert werden, wobei zwischen den einzelnen Schichten aus bauphysikalischen Erfordernissen Freiräume vorgesehen sein können.
Um die Freiräume zu überbrücken können z.B. die materialverfestigenden Draht- oder Stahlgeflechte von einer aufgeschäumten Basisschicht zur benachbarten im Abstand angeordneten Basisschicht oder einer anderen Schicht wie z.B. einer Gips- oder Zementschicht oder Mauerwerksschicht hingeführt werden.
Um die Gestaltungsmöglichkeiten abzurunden ist des weiteren vorgesehen, daß in den Fertigungsprozess der Einbau standardisierter Fensterrahmen und Zargen mit vorgesehen ist. Auch die Integration von Leerrohren für Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallation ist selbstverständlich gegeben.
Um eine passgenaue Verbindung von standardisierten Bauelementen untereinander sicherzustellen haben sich mindestens zweiseitige Nut- und Federverbindungen bewährt. Aber auch alle anderen Verbindungssysteme zum Stecken und Schrauben bis hin zum Verkleben oder Zementieren sind je nach Anwendungsfall frei einsetzbar.
Nimmt man die vorerwähnten Möglichkeiten einer Bauelementfertigung in Anspruch sind daraus Bauteile zu fertigen, die im Wesentlichen aus einem aufgeschäumten isolierenden Basismaterial bestehen, die entweder bereits in dieser einfachen Form als Isoliermaterial eingesetzt werden können oder in immer weiteren Ausgestaltungen über z.B.
verstärkte tragende Isolierpaneele für den Innenausbau bis hin zu baustellenfertig hergestellten Hauswänden -decken und -boden des Fertigbau reichen.
Wie bereits am vorhergehenden zu erkennen ist spielt das Aufschäumen des Basismaterials eine gewichtige Rolle bei der Umsetzung dieser Erfindung.
Das Aufschäumen von Kunststoffen (insbesondere Polyurethan) ist im Baubereich schon lange bekannt.
Dabei ist jedoch insbesondere bei der Verbindung des Granulat, Sand oder Splitt mit flüssig aufgetragenen chemisch expandierenden (aufschäumenden) Basismaterialien darauf zu achten, daß das noch flüssige Basismaterial, nicht wie sonst üblich in einer Lage auf das Granulat, Sand oder Splitt aufgespritzt wird, da in folge dessen der sich bildende Schaum die Körner des Putzträgers in sich aufnimmt und innerhalb des Schaumes verteilt, sondern vielmehr das noch flüssige Basismaterial in erfinderischer Ausgestaltung in einer ersten dünnen Schicht, die nur das Granulat, den Sand oder den Splitt einbindet und erst danach die zweite höher aufschäumende Schicht aufgetragen wird.
Diesem Problem kann auch in der Art begegnet werden, daß eine nichtexpandierende Schicht aus einem Kleber oder bereits fertig aufgeschäumtes Basismaterial auf bzw. in die Körner des Putzträgers eingespritzt oder als Schaum eingedrückt wird.
Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die Putzträgerschicht zum Teil aus dem Bauelement hinausragt um dem Putz halt zu bieten und zum anderen Form- und Kraftschlüssig in das Bauelement eingebunden ist.
Eine weitere Möglichkeit der Schaumhersteüung ist das mechanische Aufschäumen, bei dem sich neben den Kunststoffen auch mineralische, flüssige Gemische aufschäumen lassen, indem neben dem Basismaterial auch komprimierte Luft oder Gasgemische dem Basismaterial untergemischt und danach nach einer von mehreren Verfahrensvarianten aufgeschäumt und nachfolgend der Verarbeitung zugeführt wird.
Insbesondere beim mechanischen Aufschäumen ist es über die Veränderung der Mengenverhältnisse im Basismaterial (Feststoffanteile zu Gasanteiie je Raumanteil) möglich, die physikalischen Werte des fertigen Bauelementes durch individuelle Wahl des Blasendurchmessers und/oder der Blasenhautdicke stark zu beeinflussen.
Um dies zu ermöglichen ist ggf. ein Zusatz von Netz- oder Bindemittel nicht zu vermeiden. Dieses dient dazu, die gewünschte Schaumart, insbesondere einen großen Blasendurchmesser zu ermöglichen, der über die Trocknungsphase hinaus die gewünschten bauteilspezifischen Festigkeitswerte gewährleisten muß.
Diese Vermischung mit Bindemittel kann soweit geführt werden, daß das Basismaterial primär aus Gips oder Zement in Pulver- und/oder Granulatform mit hohem Kunststoffanteil (z.B. PUR) besteht.
In den Zeichnungen sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Sie zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Bauelementes, daß aus aufgeschäumtem, faserverstärktem Basismaterial besteht,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung eines Bauelementes, daß aus aufgeschäumtem Basismaterial mit beidseitigen Schichten aus nicht aufgeschäumten Basismaterial mit integriertem Faserverbund besteht,
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung eines Bauelementes, daß aus aufgeschäumtem, faserverstärktem Basismaterial mit integrierten Stahidrahtmatten und beidseitigen Schichten aus aufgeklebten Faserverbundmatten besteht,
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung eines Bauelementes, daß aus zwei unterschiedlichen aufgeschäumten, faserverstärkten Basismaterialien mit integrierten Stahldrahtmatten und beidseitigen Schichten besteht,
Fig. 5 einen Querschnitt durch den Fertigungsprozeß des Bauelementes während des dreischichtigen Auftrages des noch flüssigen nicht expandierenden Basismaterials gem. Figur 2.
Fig. 6 einen Querschnitt durch den Fertigungsprozeß des Bauelementes während des zweischichtigen Auftrages des noch flüssigen in Expansion übergehenden Basismaterials auf eine Granulatschicht.
Fig. 7 einen Querschnitt durch den Fertigungsprozeß des Bauelementes während des zweischichtigen Auftrages des noch flüssigen nur einschichtig expandierenden Basismaterials auf eine Sandschicht.
Das in Figur 1 dargestellte Bauelement (10) besteht aus aufgeschäumtem Kraftwerk-Gips, dem vor dem Aufschäumen hochreißfeste Kohlefasern (11) mit einer für die Verbindung zum Gips formschiüssigen Gestalt untergemischt wurden. Nach der Trocknung wurde in die beiden Stirnseiten (12) ein Nut- und Federsystem (13) eingefräst. Die beiden Längsseiten (14) wurden bereits während des, über ein Fließband laufenden kontinuierlichen Herstellungsprozesses mit den Nuten versehen.
Das in Figur 2 abgebildete Bauelement (15) ist im Material und den Abmessungen mit dem in Fig.1 dargestellten Bauelement (10) gleich. Abweichend dazu wurde dieses Element im aufgeschäumten Innern (16) nicht mit Kohlefasern versehen. Stattdessen sind Kohlefasern (11) in den nichtaufgeschäumten Sichtseiten (17+18) zur Schaffung eines biegesteifen Sandwichelementes vor dem verarbeiten untergemischt worden.
Das Bauelement (19) aus Figur 3 ist ebenfalls im Material und den Abmessungen mit dem in Fig.1 dargestellten Bauelement (10) gleich. Da dieses Bauteil (19) als isolierende Zwischendecke mit Tragfunktion für lüftungstechnische Anlagen konzipiert ist, sind an beiden Seiten Stahldrahtmatten (20) in das faserverstärkte Basismaterial (21) eingelassen worden. Zusätzlich wurde auf einer Seite ein Glasseidengewebe (22) aufgeklebt, welches nach einem Anstrich die Sichtseite des späteren Deckenelementes bilden wird.
Figur 4 zeigt einen Ausschnitt aus einem Wandelement (23) für den Fertighausbau. Der Wandaufbau von innen nach außen entspricht weitestgehend der üblichen Bauweise. Innen ist aus hydroskopischer Erwägung eine bereits in der Fertigung tapezierfähig glatte Gipsputzschicht (24) aufgebracht worden, an der sich nach außen hin die isolierende Wand aus einer aufgeschäumten Gipsschicht (25) (in einer mit Gasbeton ähnlichen Festigkeit) anbindet. Nach einem, eine Belüftungsschicht (26) bildenden Abstand, folgt aus witterungstechnischen Gründen als Außenschicht eine nochmals isolierende PUR-Hartschaumschicht (27), in die ganz außen eine Splittschicht als Trägerschicht (28) für Verputz, Riemchenkiinker, oder ähnlichem eingelassen ist. Als zusätzlich die Festigkeit steigerndes
wichtiges Zubehör ist ein feuerverzinktes Stahldrahtskelett (29) in die gesamte Konstruktion eingelassen, deren Matten (30) mit vielen durch die einzelnen Bauteilschichten (24,25,26,27,28) verlaufende Stahldrähte (31) querkraftunterstützend verschweißt sind.
In Figur 5 wird die Herstellung einer dreischichtigen Platte (32) gem. Figur 2 schematisch dargestellt, wobei die drei Flachdüsen (33,34,35), die das Material auftragen über die ganze Breite der Platte (32) reichen.
Figur 6 zeigt die Herstellung einer PUR-Hartschaumplatte (36) für nachträgliche Fassadenisolierungen, mit zwei über die gesamte Elementbreite pendelnden Düsenstöcken (37,38), von denen der erste Düsenstock (37) nur die Granulatschicht (39) einschäumt und der zweite Düsenstock (38), auf der bereits expandierten ersten Schicht eine zweite PUR-Masse aufträgt, die nach dem expandieren das Groh der Platte (36) bildet.
Figur 7 zeigt ein Bauelement (40) wie es in Figur 6 beschrieben wurde. Da jedoch nur eine dünne Sandschicht (41) einseitig aufgebracht werden soll, ist in diesem Fall die erste Schicht (42) des zweischichtigen Elementes als nicht expansive Klebeschicht (42) ausgeführt.
Bezugszeichenliste
10 Baueiement 27 PUR-Hartschaumschicht
11 Kohlefasern 28 Trägerschicht
12 Stirnseiten 29 Stahldrahtskelett
13 Nut- und Federsystem 30 Stahldrahtmatten
14 Längsseiten 31 Stahldrähte
15 Bauelement 32 Platte
16 Innern 33 Flachdüse
17 Sichtseite 34 Flachdüse
18 Sichtseite 35 Flachdüse
19 Bauelement 36 PUR-Hartschaumplatte
20 Stahldrahtmatten 37 Düsenstock
21 Basismaterial 38 Düsenstock
22 Glasseidengewebe 39 Granulatschicht
23 Wandelement 40 Baueiement
24 Gipsputzschicht 41 Sandschicht
25 Gipsschicht 42 Klebeschicht
26 Belüftungsschicht

Claims (13)

ientansprüche
1. Plattenförmiges Bauelement (10) oder Formteil für den Gebäudebau aus aufgeschäumtem Kunststoff (36) oder Glas, daß als selbst- oder nichtselbsttragende Isolier-, Wand-, Boden-, Decken-, oder Fassadenelement (10) zur Herstellung von Gebäuden eingesetzt ist und entsprechend der baulichen Aufgabenstellung an mindestens einer Seite des Basismaterials (25,27,36) mit einer Schicht aus einem anderen Materia! (39,41) ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, daß als Basismaterial (21) aufgeschäumter Gips (25) oder aufgeschäumter Zement eingesetzt wird.
2. Plattenförmiges Bauelement (10) oder Formteil nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß eine Verfestigung des Basismaterials (21) durch einlagern festigkeitserhöhender Materialien (11) in Form von reißfesten Fasern im Basismaterial erreicht wird.
3. Plattenförmiges Bauelement (10) oder Formteil nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß eine Verfestigung des Basismateriais (21) durch mindestens eine Schicht aus Blech bzw. aus Stahldrähten (20,31) oder dessen Geflecht (29,30) bzw. Fasern (11) ( aus Stahl, Kunstoff, oder anderem ) oder dessen Gewebe (22) gebildet ist.
4. Plattenförmiges Bauelement (10) oder Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß durch variieren der Blasendurchmesser und/oder der Blasenhautdicke des aufgeschäumten Basismaterials (21) das Bauteil (10,15,19,23,25,27,32,36,40) an unterschiedliche Anforderungen anzupassen ist.
5. Plattenförmiges Bauelement (10) oder Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß dem Basismaterial (21) Zusätze zugesetzt werden, welche die Schaumbildung wärend der Herstellung und Schaumaushärtung zur Erlangung der Gebrauchsfestigkeit beeinflussen.
6. Plattenförmiges Bauelement (10) oder Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Aufschäumen des Basismaterials (21,25,27,36) chemisch und/oder mechanisch erfolgt.
7. Plattenförmiges Bauelement (10) oder Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Bauteilschicht (21,25,27,36) aus aufgeschäumtem Basismaterial (21,25,27,36) hergestellt ist.
8. Plattenförmiges Bauelement (10) oder Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Bauteilschicht (11,20,22,24,26,28,29,30,31, 41,42) aus nicht aufgeschäumtem Basismaterial oder einem beliebigen anderen Material hergestellt ist.
9. Plattenförmiges Bauelement (10) oder Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Sichtseite (17,18,24,28,39,41) mit einer Schicht aus Gewebe, Sand, Splitt, Granulat, Verputz, Klinker oder ähnlichem versehen ist.
10. Plattenförmiges Bauelement (10) oder Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Basismaterial (21,25,27,36) durch Pulver und/oder Granulatzusätze im Raumgewicht erhöht wird.
11. Plattenförmiges Bauelement (10) oder Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Bauteilschichten eine Luftschicht (26) ist.
12. Plattenförmiges Bauelement (10) oder Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß in die
Bauteile während der Herstellung bereits zukünftig erforderliche Bauteile wie z.B. Rahmen, Zargen und Leitungen einzusetzen sind.
13. Plattenförmiges Bauelement (10) oder Formteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Bauteil mit Verbindungssystemen für die Verbindung untereinander wie z.B. ein mindestens zweiseitiges Nut- und Federsystem (13) ausgestattet ist.
DE29700606U 1997-01-15 1997-01-15 Bauelement aus hauptsächlich aufgeschäumtem Basismaterial Expired - Lifetime DE29700606U1 (de)

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DE (1) DE29700606U1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2009034405A1 (de) * 2007-09-14 2009-03-19 Zeki Incel Formkörper mit weichschaumschicht und einer daraufgebrachten schicht eines rieselfähigen materials
CN104594548A (zh) * 2014-12-10 2015-05-06 山东宏德新材料有限公司 一种发泡水泥复合板的制备方法

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