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DE10008748A1 - Naturdämmfassade - Google Patents

Naturdämmfassade

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DE10008748A1
DE10008748A1 DE10008748A DE10008748A DE10008748A1 DE 10008748 A1 DE10008748 A1 DE 10008748A1 DE 10008748 A DE10008748 A DE 10008748A DE 10008748 A DE10008748 A DE 10008748A DE 10008748 A1 DE10008748 A1 DE 10008748A1
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plaster
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insulating
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Dirk Hafeneger
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Dämmfassade (1) für einen Untergrund (1) wie z. B. Mauerwerk, tragfähigen Beton oder alten Putzen, wobei Dämmplatten (2) unmittelbar auf dem Untergrund (1) angeordnet sind, wobei auf der dem Untergrund (1) abgewandten Seite der Dämmplatten (2) ein Granulat enthaltender Putz (3) aufgebracht ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Dämmfassade mit den Merkmalen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie einen Putz nach Anspruch 12, u. a. für die Verwendung für die erfin­ dungsgemäße Dämmfassade.
Mauerwerk oder Betonwände bedürfen einer Außendämmung zum einen aus optischen jedoch auch aus Schallschutz- und Wärmedämmunsgründen. Zudem muß das Mauerwerk oder die Be­ tonwände gegen Witterungseinflüsse bedingt durch Regen, Wind, Frost und die Sonne geschützt werden. Zur wirksamen Außendämmung werden auch mineralische Putzsysteme verwen­ det, wie sie in den Fig. 3 und 4 dargestellt sind. Fig. 3 zeigt eine Fassadendämmung für einen Untergrund 101. Auf den Untergrund 101 werden Dämmplatten 102 mit­ tels Befestigungsdübeln 106 aufgebracht. Die Dämmplatten können z. B. aus Mineralwolle oder Polestyrol gefertigt sein. Nach dem Befestigen der Dämmplatten 102 wird eine erste Putzschicht 103' aufgebracht. Danach werden Putz­ matten 104 und anschließend eine weitere dünne Putz­ schicht 103" auf die Dämmplatte 102 aufgetragen. In ei­ nem letzten Arbeitsschritt wird die eigentliche Putz­ schicht 103 aufgetragen. Die Fig. 3 zeigt den Quer­ schnitt der Dämmfassade nicht maßstabsgetreu. So sind die Putzschichten 103' und 103" im Verhältnis zur Putz­ schicht 103 meist wesentlich dünner. Die Putzschichten 103' und 103" können zusammen mit den Putzträgermatten 104 in einem Arbeitsschritt aufgetragen werden.
Die Fig. 4 zeigt eine ähnliche Dämmfassade, wobei auf das Mauerwerk 201 die Dämmplatten 202 aufgebracht werden. Die Dämmplatten 202 werden in einem ersten Arbeitsgang auf den Untergrund 201 aufgeklebt werden. Anschließend wird eine erste Putzschicht 203' auf die Dämmplatten auf­ gebracht, wonach dann eine Matte 204 mittels den Dübeln 206 auf die erste Putzschicht 203 aufgebracht wird. An­ schließend wird eine zweite Putzschicht 203" dünn auf die Matte 204 aufgebracht. Zuletzt wird die eigentliche, wesentlich dickere Putzschicht 203, welche die Außen­ schicht der Dämmfassade bildet, aufgetragen.
Heutige Putzschichten werden mehrlagig aufgebracht. Dies ist deshalb notwendig, da die heute verwendeten Putze leicht Risse beim Aushärten bilden, sofern sie in dicke­ ren Schichten aufgetragen werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Dämmfas­ sade bereitzustellen, welche einfacher in ihrem Aufbau und von den Dämmeigenschaften herkömmlichen Dämmfassaden zumindest gleichwertig ist.
Diese Aufgabe wird erfinderisch mittels einer Dämmfassade mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Dämmfassade besteht lediglich aus zwei Schichten, wobei die erste Schicht die herkömmlich verwendeten Dämmplatten bilden und die zweite Schicht aus einem granulathaltigen Putz besteht. In einer besonderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dämmfassade liegt in der granulathaltigen Putzschicht ein Putzträgergitter ein, welches mittels Befestigungsmitteln an den Dämmplat­ ten und im Untergrund befestigt ist. Durch den Einsatz von insbesondere Glas-Granulat ist es möglich, die Putz­ schicht einlagig und sehr dick auszubilden. Herkömmliche Putzdicken von 16 mm bis 17 mm konnten nur durch das Auf­ tragen von zwei Schichten erzielt werden.
Mittels des granulathaltigen Putzes können insbesondere durch die feine Körnung des Granulats stabile Stuckdicken von über 20 mm - bis weit über 400 mm - erzielt werden, wo­ bei die Putzschicht in einem Arbeitsgang einschichtig aufgetragen werden kann. Vorteilhaft ist kein Armierungs­ putz bzw. keine Armierungsspachtelung mit Armierungsgewe­ be für die Herstellung der erfindungsgemäße Naturdämmfas­ sade mehr notwendig. Hierdurch entfallen einige für die Herstellung bekannter Fassaden benötigter Arbeitsschritte - teure Materialien können eingespart werden, wodurch sich die erfindungsgemäße Dämmfassade kostengünstiger und schneller herstellen läßt.
Die granulathaltige Putzschicht ist besonders rißbestän­ dig und sofern Glas-Granulat verwendet wird rein minera­ lisch. Ebenso wie herkömmlich verwendete Putze kann der granulathaltige Putz eingefärbt oder mit Glimmerstoffen zur Erzielung eines Glitzereffektes versehen werden.
Neben einer rauhen Oberfläche kann auch eine glatte Ober­ fläche mit dem verwendeten Putz hergestellt werden, um den insbesondere kreativen Ansprüchen der Architektur zu genügen.
Das verwendete Glas-Granulat ist insbesondere ein aufge­ blähtes Glasgranulat, wodurch das spezifische Gewicht des Granulats wesentlich geringer ist als das spezifisch Ge­ wicht von Sand, welcher für herkömmliche Putze als Füllmaterial verwendet wird.
Im Gegensatz zu den bekannten Putzen, bei denen lediglich das Glas-Granulat zugefügt wird, ersetzt das Glas- Granulat bei der erfindungsgemäßen Dämmfassade den Füll­ stoff Sand in seiner Gesamtheit. Hierdurch wird ein Schwund beim Aushärten vermieden, wodurch Oberflächen­ spannungsrisse auch nicht bei großen Dicken auftreten. Der granulathaltige Putz ist sehr atmungsfähig und er­ füllt insbesondere die Brandschutzklasse A1 und ist daher auch für Hochhäuser geeignet. Die Stabilität der erfin­ dungsgemäßen Fassade entspricht vorteilhaft der einer Klinkerfassade, kann jedoch im Vergleich zu dieser we­ sentlich kostengünstiger hergestellt werden.
Bedingt durch die Zweilagigkeit der erfindungsgemäßen Dämmfassade ist diese schneller zu erstellen, da im Ver­ gleich zu herkömmlichen Dämmfassaden mehrere Arbeits­ schritte eingespart werden. Der Gesamtaufbau besteht aus­ schließlich aus natürlichen Baustoffen ohne Einsatz von Dispersionen, die langfristig zu Bauschäden führen. Hier­ durch ist eine hohe Dampfdiffusionsfähigkeit der Dämmfas­ sade garantiert.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird ein verkröpftes Putzträgergitter z. B. aus Edelstahl oder aus feuerverzinktem Material verwendet, welches mittels Dübeln zusammen mit den Dämmplatten im Mauerwerk veran­ kert wird. Hierdurch wird eine besonders stabile Kon­ struktion erzielt. Durch die Kröpfung des Putzträgergit­ ters wird beim Auftragen des Putzes dieses hinterspült und umgriffen, so daß eine gute Verbindung zwischen Putz­ trägergitter und Putz erzielt wird. Durch die Verwendung des Putzträgergitters wird aus der einen Putzschicht (le­ diglich ein Arbeitsgang) ein zweilagige Putzschicht, und somit die gem. der einschlägigen DIN-Normen geforderte Mehrschichtigkeit erzielt. Zwar sind die eingesetzten Putzträgergitter bekannt, doch werden sie lediglich zur Befestigung auf alten Putzen oder zur leichteren Glättung von unebenen Unterlagen verwendet.
Anstatt eines gekröpften Putzträgergitters kann auch ein glattes Trägergitter verwendet werden. Bei einem derarti­ gen Trägergitter sind jedoch Abstandshalter vorzusehen, wodurch sich der Arbeitsaufwand für die Montage der Dämm­ fassade erhöht.
Als Putzträgergitter (gekröpft oder ungekröpft) kann z. B. ein glasfaserverstärktes und/oder ein Kunststoffgitter verwendet werden.
Bedingt durch den geringen Schwund und das geringe spezi­ fische Gewicht des Putzes ist dieser unabhängig von der erfindungsgemäßen Dämmfassade vielseitig einsetzbar und insbesondere für Außenstuckarbeiten oder für Feuchträume (z. B. Schwimmbäder) besonders geeignet, welche normaler­ weise in großen Dicken aufgetragen werden.
Um eine noch bessere Rißbeständigkeit des Putzes zu er­ langen, können diesem noch Mikrofasern beigemischt wer­ den.
Nachfolgend wird die erfindungsgemäße Dämmfassade anhand von Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittsdarstellung der er­ findungsgemäßen Dämmfassade;
Fig. 2a bis 2c Herstellungsverfahren der erfin­ dungsgemäßen Dämmfassade;
Fig. 3 und 4 Dämmfassaden gemäß dem Stand der Technik.
Die Dämmfassade besteht aus herkömmlichen Dämmplatten 2, welche mittels Dübeln 5 im Untergrund 1 befestigt sind. Mittels zusätzlicher Dübel 6 wird ein gekröpftes Putzträ­ gergitter 4 im Untergrund 1 befestigt. Die Köpfe 6' der Dübel 6 drücken das Putzträgergitter 4 im gekröpften Be­ reich 4' gegen die Außenseite 2' der Dämmplatten 2 und drücken diese fest gegen den Untergrund 1.
Die Dicke D1 der Dämmplatten sowie die Dicke D2 der Putz­ schicht 3 ist beliebig wählbar und hängt von den zu er­ füllenden Standards ab. Die Kröpftiefe sowie der Kröpfab­ stand sind ebenfalls beliebig wählbar und hängen insbe­ sondere von den Dicken D1 und D2 ab.
Die Fig. 2a bis 2c zeigen das Herstellungsverfahren für die erfindungsgemäße Dämmfassade. In dem ersten Ar­ beitsschritt (Fig. 2a) werden die Dämmplatten 2 (insb. Mineralfaserplatten, wie z. B. Rockwool Coverrock® 035) nacheinander jeweils mittels eines Dübels 5 am Untergrund 1 (Neubau: Mauerwerk o. Beton; Altbau: z. B. vorhandene Putzschicht, Klinkern oder sonstigen tragenden Plattenbe­ lägen, jedoch nach Möglichkeit keine Vorhangfassaden) be­ festigt. Diese Befestigung ist eine provisorische Befe­ stigung und erfüllt nicht die Befestigungsstandards gemäß den einschlägigen DIN-Normen. Zum Heften der Platten 2 werden Teller 7 verwendet, damit die insbesondere gehär­ tete Oberfläche 2' der Dämmplatten 2 nicht zu stark durch die Dübel 6 eingedrückt wird.
Im zweiten Arbeitsgang gemäß Fig. 2b wird das gekröpfte Putzträgergitter 4 mittels zusätzlicher Dübel 6 von außen gegen die Dämmplatten 2 gebracht und im Untergrund 1 ver­ ankert. Hierbei werden genau so viele Dübel 6 verwendet, wie zur Erfüllung der entsprechenden Normen (z. B. ent­ sprechend des Dübelschemas der DIN 1102) für die Befesti­ gung der Dämmfassade benötigt werden. Die Dübel 6 mit ih­ ren Köpfen 6' werden jeweils im gekröpften Bereich 4' in den Untergrund 1 eingebracht insbesondere eingeschraubt.
Im letzten Arbeitsgang, wie er in Fig. 2c dargestellt ist, wird mittels einer Putzpistole 8 der insb. vollmine­ ralische Oberputz 3 aufgetragen, wobei dieser in dem Be­ reich 4" hinter das Putzträgergitter gedrückt wird und somit das Putzträgergitter 4 vollständig umschließt. Der Putz 3 verbindet/verkrallt sich dabei zusätzlich mit der Oberfläche 2' der Dämmplatten 2. Die Putzoberfläche kann entweder gekratzt oder glatt abgefilzt werden.
Es versteht sich von selbst, daß die Dämmplatten 2 zu­ sätzlich oder alternativ zur Dübelung im Arbeitsschritt 1 gemäß Fig. 2a mittels einer Klebung auf dem Untergrund 1 befestigt werden können. Diese Klebung ist jedoch grund­ sätzlich nicht erforderlich. Es ist ebenfalls denkbar, daß die Dämmplatten 2 lediglich gegen den Untergrund 1 provisorisch geklebt werden und danach mit dem Arbeits­ schritt 2b fortgefahren wird. Auch ist es denkbar, daß die Oberfläche 2' der Dämmplatten vor dem Auftragen des Putzes 3 mittels geeigneter Materialien bearbeitet wird. Es ist ebenfalls denkbar, Haftbrücken sowohl zwischen dem Untergrund 1 und den Dämmplatten 2 und/oder zwischen den Dämmplatten 2 und dem Putz 3 vorzusehen.

Claims (23)

1. Dämmfassade (1) für einen Untergrund (1) wie z. B. Mauerwerk, tragfähigen Beton oder alten Putzen, wo­ bei Dämmplatten (2) unmittelbar auf dem Untergrund (1) angeordnet sind, dadurch gekenn­ zeichnet, daß auf der dem Untergrund (1) ab­ gewandten Seite der Dämmplatten (2) ein Granulat enthaltender Putz (3) aufgebracht ist.
2. Dämmfassade nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß in dem Putz (3) ein ins­ besondere gekröpftes Putzträgergitter (4) eingebet­ tet ist, das mittels Befestigungsmitteln (6) insbe­ sondere Haken-, Breitkopfstiften und/oder Dübeln im Untergrund (1) befestigt ist und zumindest ab­ schnittsweise an den Dämmplatten (2) anliegt.
3. Dämmfassade nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmplatten (2) mittels der Befestigungsmittel (5) und/oder mittels einer Klebung auf dem Untergrund (1) befestigt sind.
4. Dämmfassade nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß aus­ schließlich Granulat als Binde-/Füllmittel dem Kalk- Zement-Gemisch (3) beigefügt ist.
5. Dämmfassade nach Anspruch 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Putz Glas-Granulat mit einer Körnung von insb. 0,5-2 mm, Baukalk insb. nach DIN 1060, Zement insb. nach DIN 1164, hy­ drophobierendes Mörtel-Dichtungsmittel insbesondere als Luftporenpräparat enthält.
6. Dämmfassade nach Anspruch 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Putz zusätzlich eine Haftemulsion enthält.
7. Dämmfassade nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Putz Farbpigmen­ te zur Einfärbung und/oder Glimmerstoffe zur Erzie­ lung eines Glitzereffektes enthält.
8. Dämmfassade nach einem der Ansprüche 5 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß Glas- Granulat, Baukalk, Zement und hydrophobierendes Mör­ tel-Dichtungsmittel in einem Mischungsverhältnis von 120 : 40 : 10 : 1 oder 60 zu 20 zu 5 zu 0,6 stehen.
9. Dämmfassade nach einem der Ansprüche 5 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß Glas- Granulat, Baukalk, Zement, hydrophobierendes Mörtel- Dichtungsmittel und Haftemulsion in einem Mischungs­ verhältnis von 60 zu 20 zu 5 zu 0,6 zu 0,2 stehen.
10. Dämmfassade nach einem der Ansprüche 5 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß der Putz zusätzlich Mikrofasern enthält.
11. Dämmfassade nach Anspruch 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Mengenverhältnis von Mikrofasern zu Glas-Granulat im Bereich von 0,1 bis 10 zu 100, insbesondere 1 zu 300 liegt.
12. Dämmfassade nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Putzschicht (3) 17 mm bis 45 mm, insbesondere 23 mm bis 25 mm dick ist.
13. Dämmfassade nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Untergrund (1) abgewandte Seite (2') der Dämm­ platten (2) aus einem härteren Material als das üb­ rige Material der Dämmplatten (2) ist.
14. Dämmfassade nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Granulat ein Glas-Granulat ist.
15. Verfahren zur Herstellung einer Dämmfassade nach ei­ nem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch ge­ kennzeichnet, daß a) in einem ersten Schritt die Dämmplatten (2) auf dem Untergrund (1) mittels Dübeln (5) insbesondere Schußdübeln zunächst provisorisch befestigt insbesondere geheftet werden; und daß b) in einem zweiten Schritt das Putzträger­ gitter (4) mittels der Befestigungsmittel (6) auf dem Untergrund (1) befestigt wird, wobei entspre­ chend der einzuhaltenden DIN-NORM eine entsprechende Anzahl von geeigneten Befestigungsmitteln (6) ver­ wendet werden, und daß c) in einem dritten Schritt der Putz (3) in der geforderten Stärke aufgetragen wird.
16. Putz, dadurch gekennzeichnet, daß das Putz-Glas-Granulat mit einer Körnung von insb. 0,5-2 mm, Baukalk insb. nach DIN 1060, Zement insb. nach DIN 1164, hydrophobierendes Mörtel- Dichtungsmittel insbesondere als Luftporenpräparat enthält.
17. Putz nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Putz zusätzlich eine Hafte­ mulsion enthält.
18. Putz nach Anspruch 16 oder 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Putz Farbpigmente zur Einfärbung und/oder Glimmerstoffe zur Erzielung eines Glitzereffektes enthält.
19. Putz nach einem der Ansprüche 16 bis 18, da­ durch gekennzeichnet, daß Glas- Granulat, Baukalk, Zement und hydrophobierendes Mör­ tel-Dichtungsmittel in einem Mischungsverhältnis von 120 : 40 : 10 : 1 oder 60 zu 20 zu 5 zu 0,6 stehen.
20. Putz nach einem der Ansprüche 16 bis 19, da­ durch gekennzeichnet, daß Glas- Granulat, Baukalk, Zement, hydrophobierendes Mörtel- Dichtungsmittel und Haftemulsion in einem Mischungs­ verhältnis von 60 zu 20 zu 5 zu 0,6 zu 0,2 stehen.
21. Putz nach einem der Ansprüche 16 bis 20, da­ durch gekennzeichnet, daß der Putz zusätzlich Mikrofasern enthält.
22. Putz nach Anspruch 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Mengenverhältnis von Mikro­ fasern zu Glas-Granulat im Bereich von 0,1 bis 10 zu 100, insbesondere 1 zu 300 liegt.
23. Putz nach einem der vorherigen Ansprüche 16 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Granulat vollständig oder teilweise durch leichte Zusatzstoffe ersetzt ist.
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