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DE29680068U1 - Flüssigkeitsreinigungssystem mit Rückspülfilter und Zentrifugalreinigungseinrichtung dafür - Google Patents

Flüssigkeitsreinigungssystem mit Rückspülfilter und Zentrifugalreinigungseinrichtung dafür

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Publication number
DE29680068U1
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DE
Germany
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liquid
fluid
rotor
drive
backwashed
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Expired - Lifetime
Application number
DE29680068U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mann and Hummel GmbH
Original Assignee
Glacier Metal Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Glacier Metal Co Ltd filed Critical Glacier Metal Co Ltd
Publication of DE29680068U1 publication Critical patent/DE29680068U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

1. Oktober 1996 Müller-Bore & Partner
Anmelder: The Glacier Metal Company Limited
"Flüssigkeitsreinigungssystem mit Rückspülfilter und Zentrifugalreinigungseinrichtung dafür"
Unser Zeichen: G 4036 - wh / so
Beschreibung
Flüssigkeitsreinigungssystem mit Rückspülfiiter und Zentrifugalreinigungseinrichtung dafür
Die Erfindung betrifft Flüssigkeitsreinigungssystemedes Types, in welchem eine Flüssigkeit um ein System herum gepumpt wird, über einen selbstreinigenden Barrierenfilter des sogenannten Rückspültypes, und betrifft insbesondere die Integration einer fluidbetriebenen Zentrifugalreinigungseinrichtung zum Verarbeiten der verunreinigten Flüssigkeit, welche von dem Barrierenfilter zurückgespült wird,
Selbstreinigende Barrierenfiltereinheiten sind im Stand der Technik wohlbekannt, in weichen ein Gehäuse eine Mehrzahl von Filterelementen oder diskreten Flächenbereichen enthält mit jeweils einer Einlaßfläche, welche einer gemeinsamen Einlaßkammer von gepumptem Fluid ausgesetzt ist und einer gegenüberliegenden Auslaßfläche, welche einer gemeinsamen Auslaßkammer ausgesetzt ist, in welcher das Filtrat, das gereinigte Fluid, gesammelt wird, bevor es die Einheit nach wie vor unter Druck verläßt. Zusätzlich weist die Einiaßkammer ein Schildoder Deckelglied auf, welches periodisch betätigbar ist zum Isolieren jeder Einlaßfläche nacheinander von der Einlaßkammer und um sie ersatzweise mit einer Ausschuß- bzw. Rückkehrleitung zu verbinden, weiche das Gehäuse verläßt, so daß, wenn sich das Schüdglied von Element zu Element bewegt, das temporär abgeschirmte Element einem Umkehrfluß von der Auslaßkammer unterliegt, welcher dazu dient, Verunreinigungsablagerungen bzw. Reste von der Einlaßfläche des Elementes abzuheben und diese entlang der Ausschußleitung zu spülen bzw. auszuspülen.
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Solche selbstreinigenden Barrierefiltereinheiten können in einer sogenannten intermittierenden Weise betrieben werden, in welcher das Schild- oder das Deckelglied sich gelegentlich zwischen Einlaßflächenbereichen bewegt, und möglicherweise den Fiuß durch den Einlaßflächenbereich für ein vorbestimmtes Intervall beschränkt bzw. einschränkt, welches kürzer ist als die Gesamtzeit,
während welcher dieser Bereich dient bzw. genutzt wird und/oder während es sich verändert bzw. verändert wird zwischen Einlaßflächenbereichen, oder so daß der Fluß von Rückspülflüssigkeit kontinuierlicher ist, jedoch von einem sich kontinuierlich verändernden und häufig gereinigten Bereich von Einlaßfläche. 10
Während es üblich bei der Vollfluß- oder Barrierenfiiterauslegung ist, daß jede Filtereinheit Flüssigkeit durchführt bzw. durchläßt bei einem minimalen Druckunterschied dadurch (abhängig natürlich von der Porengröße zum Einfangen bzw. Zurückhalten von Partikeln der erforderlichen Abmessungen) wurde herausgefunden, daß zum effizienten Spülen bzw. Ausspülen solcher eingefangenen bzw. zurückgehaltenen Verunreinigungspartikel von einem Filter es erforderlich ist, daß eine große Druckdifferenz verfügbar ist zum Bilden bzw. Erstellen einer hohen Flußrate durch den Filter, wobei sie von dem Einiaßflächenbereich getragen bzw. entfernt werden. Jedoch, wenn das Filterelement stark oder vollständig blockiert ist für Flüssigkeitsdurchgang, möglicherweise über eine Zeitperiode durch ineffektives Spülen der Verunreinigungen, besteht die Gefahr, daß eine längere und wiederholte Anwendung von deutlicher Druckdifferenz quer zu dem Filterbereich die unterliegende Struktur des Druckfilters in dem Bereich physikalisch beschädigen kann.
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Somit ist es wichtig für die Lebensdauer der Filtereinheit, daß Rückspülung Verunreinigungen von dem zurückgespülten Bereich effizient entfernt, und zwar ohne eine progressive Akkumulation bzw. Ansammlung zu erlauben.
In einfachster Weise wird die rückgespülte bzw. Rückspülflüssigkeit, trotz der hohen Konzentration von Verunreinigungen, direkt zu dem Reservoir zurückgeführt, von welchem es nachfolgend um das System gepumpt wird, wobei die
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festen Verunreinigungen bzw. Verschmutzungen erneut aufgehalten werden durch den Barrierenfilter. Während solch eine Anordnung sichert, daß die Verunreinigungen enthalten sind in dem System zwischen dem Reservoir und dem Barrierenfilter, wird die Flüssigkeit in dem Reservoir progressiv stärker verschmutzt bzw. verunreinigt.
Wie oben angegeben, ist es beabsichtigt, daß ein herkömmliches Vollfluß- oder Barrierentypfilterelement normalerweise einen relativ geringen Druckabfall erzeugt, wenn die Flüssigkeit dadurch fließt, wobei es bekannt ist, solch einen weiteren Barrierenfilter zwischen der Rückspülanordnung und dem Reservoir vorzusehen, um feste Verunreinigung zu isolieren, ohne in deutlicher Weise die Druckdifferenz zu reduzieren, welche durch den Rückspülbereich des Filters angewendet wird.
Jedoch, da solch ein weiterer Barrierenfilter, während er einen signifikant großen Oberflächenbereich bzw. Flächeninhalt aufweisen muß, lediglich in der Lage ist, ein relativ geringes Volumen an Verunreinigungen aufzuhalten bzw. einzufangen, muß er somit notwendigerweise groß bzw. rauh sein, wenn er nicht in einer sehr kurzen Zeit blockiert werden soll. In der Praxis dienen daher solche Filter Iediglich zum Auffangen bzw. Abhalten bzw. Einfangen von großen Partikeln, während es kleinen Partikeln von Ruß etc. erlaubt wird, in der Flüssigkeit zu verbleiben. Unabhängig von der Effizienz bzw. dem Wirkungsgrad solch eines weiteren Filters, oder unabhängig von der Porengröße ist es nach wie vor erforderlich, häufige Reinigung vorzunehmen, um die Einführung von signifikantem Druckunterschied für die Rückspülanordnung zu vermeiden; um das Verschließen bzw. eine Verstopfung des Systems zu vermeiden, was die Vorteile von der Rückspülanordnung in dem Barrierenfilter beeinträchtigen würde, ist zu berücksichtigen, daß eine praktische Notwendigkeit besteht, zumindest zwei solcher weiteren Filter in einer Dupiexanordnung zu haben, so daß einer betätigt wird, während der andere gereinigt oder ersetzt wird.
Es wird daher erkannt werden, daß solch eine Form von Filterung von rückge-
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spülter Flüssigkeit Kapital bindet und Wartungskosten mit sich bringt, welche nicht für sämtliche Systeme gerechtfertigt sind, insbesondere angesichts des eingeschränkten Bereiches von festen Verunreinigungen, welche dadurch entfernt werden.
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Innerhalb eines Flüssigkeitszirkulationssystemes mit solch einem Barrierentypfiiter ist es bekannt, den Filter, welcher Verunreinigungspartikel lediglich auf der Basis der Größe einfängt, und welcher begrenzte Kapazität zum Aufhalten bzw. Halten solcher Verunreinigungen aufweist, zu ergänzen mit einer Zentrifugalreinigungseinrichtung, in welcher Verunreinigungspartikel separiert bzw. getrennt bzw. abgetrennt werden auf der Basis von Masse eher als auf Basis der Größe {obwohl diese abhängig voneinander sind für jegliche Partikelsubstanz) und welche die Fähigkeit hat, ein signifikantes Volumen von abgetrennten bzw. separierten Verunreinigungen zu halten bzw. aufzunehmen.
Typischerweise umfaßt ein Hochgeschwindigkeitsrotor, weicher innerhalb einer Zentrifugalreinigungseinrichtung angeordnet ist und im wesentlichen vertikalwärts montiert ist, einen Verunreinigungsabiagerungs- bzw. Fällungsbehälter (üblicherweise einfach als Verunreinigungsbehälter bezeichnet), durch welchen das Fluid geführt bzw. gereicht wird, und in welchem feste Verunreinigungen bzw. Verschmutzungen separiert bzw. abgetrennt werden von dem Fluid, um sich an der Behälterwand abzulagern, von welcher sie periodisch entfernt werden können, wobei alternativ ebenfalls der Behälter ersetzt werden kann. Solch eine Zentrifugalreinigungseinrichtung bzw. solch ein Zentrifugalreiniger kann seinen Rotor angetrieben aufweisen durch externe Kopplung mit einem Motor oder ähnlichen Rotationsaniagen, welche damit verwendet werden, was zu einer komplexen und kostspieligen Anordnung führt, oder kann, wie es üblicher ist, und wie es deutlich kostengünstiger zu implementieren ist, angetrieben werden durch Veranlassen, daß das Fluid, welches unter Druck auf den Verunreinigungsbehälter angewendet wird, mittels einer tangential ausgerichteten Düseneinrichtung entfernt wird bzw. den Behälter verläßt, wobei die Reaktion bzw. Wechselwirkung damit den Rotor bei hoher Geschwindigkeit antreibt, welche wesentlich
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ist zur effizienten Zentrifugalabtrennung. Solch eine Fluidreinigungseinrichtung, in welcher der Rotor durch das Fluid angetrieben wird, welches gereinigt wird, wird üblicherweise als selbstbetriebene bzw. Selbstantriebszentrif ugalreinigungseinrichtung bezeichnet.
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In einer solchen selbstangetriebenen Zentrifugalreinigungseinrichtung verliert die Flüssigkeit sämtliche Energie beim Durchtreten des Behälters, so daß es unvariabel in einem By-pass-Modus verwendet wurde, wobei Flüssigkeit von einem relativ hohen Druckteil des Systemes in der Nähe des Vollflußfilters aufgenommen wurde und zurückgeführt direkt zu dem Reservoir.
Die Verwendung von solch selbstangetriebenen bzw. Selbstantriebszentrifugalreinigungseinrichtungen in Kombination mit einem Barrierentypfilter ist offenbart in der EP-A-0606578, wobei der Barrierentypfilter eine konstante Zufuhr an Flüssigkeit liefert, wovon ein Teil abgeleitet werden kann durch die Zentrifugalreinigungseinrichtung, um den Rest des Zirkulationssystemes zu umgehen.
Solche selbstangetriebenen Zentrifugalreinigungseinrichtungen implizieren, daß die Reaktionsdüseneinrichtung ausgelegt sein muß, um einen signifikanten Druckunterschied dadurch zu erzeugen, zum Rotieren bzw. Drehen des Verunreinigungsbehälters bei einer Geschwindigkeit, welche hoch genug ist, um die Zentrifugalseparation bzw. -abtrennung zu bewirken, und ebenfalls daß der Druck und die Zufuhrrate der Flüssigkeit geeignet ist zum Durchführen kontinuierlicher Hochgeschwindigkeitsrotation, da ansonsten die Separation bzw. Abtrennung nicht effizient sein wird.
Jedoch, in bezug auf Rückspülflüssigkeit von einem Barrierentypfilter werden Betrachtungen der Verwendung solch eines alternativen Reinigungsmechanismus für Barrierentypfilter unattraktiv, nicht nur bedingt durch den potentiellen relativ niedrigen Zufuhrdruck und -rate und die Konsistenz bzw. Kontinuierlichkeit der Flüssigkeitszufuhr nach dem Durchtritt zweier unterer Typfilterbereiche in Serie, jedoch insbesondere bedingt durch den Druckabfall in dem Verunreinigungs-
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behälter, und zwar unabhängig, ob dieser drehbar ist oder nicht, wobei signifikant der verfügbare Druck in dem Barrierenfilterbereich zum Rückspülen beschränkt ist, in dem Ausmaß, daß er nicht vollständig gereinigt wird, und daß Ansammlung von Verunreinigungen auftritt. Wenn vollständige Blockierung des Filterbereiches auftritt, so daß in der Tat kein Druckabfall in der Zentrifugalreinigungseinrichtung vorliegt, wenn der Filterbereich nachfolgend dem Rückspüldruck ausgesetzt wird, kann der zuvor erwähnte hohe und potentiell beschädigende Druckunterschied in dem Bereich auftreten.
Daher wurde das Reinigen von rückgespülter verunreinigter Flüssigkeit mittels herkömmlich verwendeten Barrierentyp- oder selbstangetriebenen Zentrifugalreinigungseinrichtungen nicht als effizient, kosteneffizient durchführbar betrachtet.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Flüssigkeitsreinigungssystem bereitzustellen, umfassend eine Pumpeneinrichtung und einen Barrierentypfilter mit einer intermittierenden Rückspülanordnung, wobei stark verunreinigte rückgespülte Flüssigkeit effizient und einfach gereingt wird durch Zentrifugaireinigung.
Gemäß einem ersten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung umfaßt ein Flüssigkeitsreinigungssystem eine Pumpeneinrichtung, welche betätigbar ist, um Flüssigkeit zu veranlassen, durch das System zu fließen, einen Barrierentypfilter mit einer Rückspülanordnung, wodurch ein Teil der Flüssigkeit nach dem Durchtritt durch die Filterbarriere in einer Umkehrrichtung durch einen Bereich der Barriere geführt werden kann bzw. durch diesen treten kann, und eine fluidangetriebene Zentrifugalreinigungseinrichtung, die einen Rotor enthält mit einer Verunreinigungskammer, durch welche die rückgespülte bzw. Rückspüiflüssigkeit geführt wird und einer Rotorantriebseinrichtung, welche ansprechend ist auf konsistent zugeführtes Fluid, getrennt von der rückgespülten Flüssigkeit, zum Bewirken der Rotation des Rotors, um eine im wesentlichen vertikale Achse bei zumindest einer minimalen Geschwindigkeit, welche erforderlich ist zum Bewirken der Zentrifugalseparation bzw. -Abtrennung von festen Verunreinigungen
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bzw. Verschmutzungen von der rückgespülten bzw. Rückspülflüssigkeit, welche durch die Verunreinigungskammer tritt.
Eine Ausführungsform der Erfindung wird nun beispielhaft beschrieben unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung.
Figur 1 ist eine schematische Darstellung eines Flüssig-
keitsreinigungssystems, umfassend eine Pumpeneinrichtung und einen Barrierenfilter mit einer intermittierenden Rückspülanordnung, und
umfassend gemäß der Erfindung eine fluidangetriebene Zentrifugalreinigungseinrichtungf ür die rückgespülte Flüssigkeit, angetrieben durch Systemflüssigkeit, welche durch die Pumpen-
5 einrichtung bereitgestellt ist.
Figur 2 ist eine Schnittaufrißansicht durch die fluidan-
getriebeneZentrifugalreinigungseinrichtungvon Figur 1.
Figuren 3(a) und (b) sind Querschnitte durch die Basis der Reini
gungseinrichtung von Figur 1, aufgenommen in der Richtung A-A, wobei sie darstellen den Betrieb des Steuerventiles davon in der ersten bzw. der zweiten Position, welche die rückge
spülte Flüssigkeit durch die Reinigungseinrichtung richtet bzw. diese umgeht.
Unter Bezugnahme auf Figur 1 umfaßt ein Flüssigkeitsreinigungssystem 10 ein Reservoir 11 für Flüssigkeit, eine Pumpeneinrichtung 12, einen Barrieren- oder Vollflußtypfilter 13, eine Verwendungseinrichtung 14 für die Flüssigkeit und eine Rückführung bzw. Rückleitung 15 für verwendete Flüssigkeit zu dem Reservoir.
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Der Filter 13 ist von einem Typ mit einer intermittierenden Rückspülanordnung, im wesentlichen wie oben dargestellt, umfassend ein Gehäuse 16, welches enthält eine Einlaßkammer 17 und eine Ausiaßkammer 18 und eine Mehrzahl von Filterelementen 20, die jeweils Siebe aus Metallmaschen mit einer sogenannten Einlaßfläche 21 aufweist, welche zu der Einlaßkammer 17 gerichtet ist bzw. dieser ausgesetzt ist, sowie eine gegenüberliegende oder Auslaßfläche 22, welche zu der Auslaßkammer 18 gerichtet ist bzw. dieser ausgesetzt ist. Somit erreicht gepumpte Flüssigkeit die Einlaßkammer, tritt durch jedes Filterelement von der Einlaßfläche zu der Auslaßfläche und wird in der Auslaßkammer gesammelt, bevor sie zu der Verwendungseinrichtung austritt. Das Gehäuse enthält ebenfalls eine intermittierende Rückspülanordnung 23, welche dargestellt ist durch ein Schild oder einen Decke! 23', welcher veranlaßt wird, sich zu bewegen über einen Indexiermechanismus {nicht gezeigt) zum Schließen jedes der Filterelemente 20, oder deren Einlaßfläche 21, und zwar nacheinander von der Einlaßkammer, während die Auslaßfläche 18 dem Auslaßkammerdruck ausgesetzt verbleibt. Das Schild 23 enthält eine Rückstoß- bzw. Ausschußleitung 24, mittels welcher Flüssigkeit von dem abgeschlossenen Element entfernt wird von dem Gehäuse durch Flüssigkeit von der Auslaßkammer, wenn der Druck durch das Filterelement in der umgekehrten Richtung gespült wird, und zwar von der Auslaß- zu der Einlaßfläche, wobei somit Verunreinigungen mitgerissen bzw. mitgenommen werden, welche vorangegangen an der Einlaßfläche abgelagert bzw. gefällt wurden. Es ist in der Technik bekannt, daß es wünschenswert ist, daß der Druckunterschied bzw. die Druckdifferenz durch das Filterelement während dem Rückspülen so groß als möglich sein sollte.
Normalerweise wird solch eine stark verunreinigte rückgespülte Flüssigkeit zu dem Reservoir zurückgeführt oder zu einem weiteren Vollflußfilter, jedoch gemäß der vorliegenden Erfindung wird sie zu einer fluidangetriebenen Zentrifugalreinigungseinrichtung 25 geführt, weiche Teil des Systemes bildet, und die Abtrennung von festen Verunreinigungen von der mitgenommenen bzw. mitgerissenen Flüssigkeit durchführt, wodurch letzterer erlaubt wird, zu dem System zurückgeführt zu werden über die Leitung bzw. den Kanal 26 und das Reservoir
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Unter Bezugnahme nun auf Figur 2 umfaßt die Zentrifugalreinigungseinrichtung bzw. der Zentrifugalreiniger 25 ein Gehäuse, welches generell bei 27 angedeutet ist, mit einer Basis 28, welche einen Ausstoßbereich 29 definiert, welcher mit dem Reservoir 11 über den Durchgang 26 gekoppelt ist, wobei letzterer solch eine Querschnittsfläche und -neigung aufweist, daß Abfließen durch Schwerkraft erleichtert ist, wenn der Umgebungsdruck innerhalb des Abfluß- bzw. Drainagebereiches normaler atmosphärischer Druck ist. Die Basis stützt eine Spindeleinrichtung 30, welche sich von der Basis erstreckt, und zwar entlang einer betätigbaren bzw. Betriebsvertikalachse 31 durch das Gehäuse, wobei die Spindeleinrichtung an ihrem anderen Ende einen relativ dünnen Deckel 32 stützt, welcher sich axialwärts erstreckt zum Anstoßen bzw. Anliegen an der Basis an der Dichtung bzw. Verbindung 33, und ist entfernbar von der Basis.
Die Spindeleinrichtung enthält einen Haupteinlaßdurchgang 34, weicher sich teilweise entlang dieser erstreckt, und verbunden ist mittels des Einlaßkanales 35 {Figur 3(a)) in der Basis mit der Ausschußleitung 24 zum Aufnehmen bzw. Empfangen von rückgespüiter bzw. Rückspülflüssigkeit.
Das Gehäuse enthält des weiteren einen Rotor 40, welcher an der Spindeleinrichtung zur Rotation darum gestützt ist, umfassend eine ringförmige Verunreinigungskammer 41, welche geöffnet ist und in Kommunikation steht mit dem Ausstoßbereich 29 über einen unteren Teil 42L eines Standrohres 42, welches bei 43 geöffnet ist, und eine Düseneinrichtung 44 mit einer Mehrzahl von im wesentlichen tangential ausgerichteten Düsen (ebenfalls angedeutet als 44), welche feldartig um die Achse 31 angeordnet sind. Das Standrohr 42 umfaßt eine radial innere Wand des Verunreänigungsbehälters 41 und einen oberen Teil 42y des Rohres, getrennt von dem Basisteil durch eine Trennwand 45 und ist bei 46 geöffnet und steht in Kommunikation bzw. in Verbindung in solch einer Weise, wie sie im größeren Detail im folgenden beschrieben wird, mit dem Haupteinlaßdurchgang 34 über eine drehbare Hauptfluidkopplung, welche generell bei 47
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ist.
Die Zentrifugalreinigungseinrichtung, wie bisher beschrieben, entspricht einer herkömmlichen, mit der Ausnahme, daß die Düse 44 ausgelegt sein kann, um einen relativ geringen Druckabfall für Flüssigkeit bereitzustellen, welche dadurch tritt, im Gegensatz zu einem relativ großen Druckabfall, weicher üblicherweise erforderlich ist zum Bewirken der Hochgeschwindigkeitsrotation des Rotors durch Reaktion bzw. Wechselwirkung mit dem Flüssigkeitsausstoß aus den Düsen. Die Düsenauslegungen bzw. -abmessungen können einen gewissen Druckabfall in der ausgestoßenen Flüssigkeit bewirken, welche Kraft auf den Rotor ausübt, und zwar durch Reaktion bzw. Wechselwirkung mit dem Flüssigkeitsausstoß, obwohl dies nicht ausreichend sein kann, um selbständig und ansprechend auf die inkonsistente Zufuhr von Flüssigkeit die Hochgeschwindigkeitsrotation auszuführen bzw. zu bewirken, und in diesem Zusammenhang kann die Düseneinrichtung (und Düsen) 44 als Flüssigkeitsreaktionsdüseneinrichtung bzw. -Düsen bezeichnet werden.
Gemäß der Erfindung enthält die Zentrifugalreinigungseinrichtung ebenfalls eine fluidbetätigte bzw. -betriebene Antriebseinrichtung, welche generell bei 50 angedeutet ist. Die Antriebseinrichtung umfaßt einen ersten Teil, welcher festgelegt bzw. befestigt ist mit Bezug auf das Gehäuse, und zwar in der Form eines Neben- bzw. Hilfseinlaßdurchganges 51, welcher der Spindeleinrichtung zugeordnet ist, und welcher sich zumindest teilweise entlang der Spindeleinrichtung und durch die Basis erstreckt, und verbunden ist zum Aufnehmen bzw. Empfangen einer Zufuhrleitung 52 zum Aufnehmen von Antriebsfiuid bei einem Druck, welcher über Umgebungsdruck liegt (Umgebungsdruckdes Ausstoßbereiches wird als Umgebung betrachtet), welches Fluid Systemflüssigkeit von der Pumpeneinrichtung 12 ist. Die Antriebseinrichtung umfaßt ebenfalls einen zweiten Teil mit einer Fluidreaktionsdüsenantriebseinrichtung 53, welche eine Mehrzahl von im wesentlichen tangential ausgerichteten Antriebsdüsen (ebenfalls als 53 angedeutet) umfaßt, welche durch den Rotor getragen werden und welche zu dem Ausstoßbereich 29 öffnen bzw. münden, wobei eine Mehrzahl
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von Antriebsleitungen 54 individuell die Antriebsdüsen 53 mit dem Hilfs- bzw. Nebeneinlaßdurchgang 51 verbindet, und zwar mittels einer drehbaren Hilfsbzw. Nebenfluidkoppiung 55. Die Antriebsdüsen 53 sind vorteilhafterweise enthalten in einer unteren Wand des Verunreinigungsbehälters, benachbart den Flüssigkeitsreaktionsdüsen 44, wobei sich die zugeordneten Antriebsieitungen durch die Verunreinigungskammer dorthin erstrecken.
Die Fluidantriebseinrichtung empfängt bzw. erhält somit eine konsistente und in geeigneter Weise konstante Zufuhr von relativ unverschmutzter Flüssigkeit von der Pumpeneinrichtung bei einer Rate und einem Druck, welche geregelt bzw. gesteuert sind durch die Pumpeneinrichtung und/oder die Abmessungen bzw. die Auslegungen von einem von der Leitung 52, dem Einlaßdurchgang 51, der Leitungseinrichtung 54 oder der Antriebsdüseneinrichtung 53, und ist ansprechend auf den Ausstoß der gepumpten Flüssigkeit mitteis der Antriebsdüseneinrichtung 53 zum Drehen des Rotors bei zumindest der minimalen Geschwindigkeit zum Bewirken der Zentrifugalabtrennung von festen Verunreinigungen von der rückgespülten Flüssigkeit, welche durch den Verunreinigungsbehälter41 tritt. Die rückgespülte Flüssigkeit kann, insoweit sie periodisch einen Druck aufweist, welcher über Umgebungsdruck liegt, gegen die Düseneinrichtung 44 wechselwirken beim Ausstoßen daraus zum Unterstützen der Wirkung bzw. Wechselwirkung an dem Rotor von der Antriebsdüseneinrichtung 53 und eine zusätzliche Reaktionsdüseneinrichtung bereitstellen, welche dazu dient, die Rotationsrate zu erhöhen und somit die Effizienz der Verunreinigungsseparation bzw. Abtrennung.
Obwohl ein Teil der gepumpten Flüssigkeit verwendet wird durch die Antriebseinrichtung, wonach sie zurückgeführt wird von der Ausstoßeinrichtung zu dem Reservoir (oder weiterem Reinigungsbetrieb) zusammen mit der zentrifugaigereinigten rückgespülten Flüssigkeit, ist die Antriebsdüseneinrichtung derart ausgelegt bzw. dimensioniert, daß !ediglich ein relativ kleiner Teil der gepumpten Flüssigkeit verwendet wird als Antriebsfiuid, welches davon abgehalten wird, die Verwendungseinrichtung 14 zu erreichen, und kann einfach kompensiert wer-
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den, wenn nötig, durch leichtes Erhöhen des Ausgangs- bzw. Ausgabedruckes und/oder der Lieferungs- bzw. Zufuhrrate der Pumpeinrichtung.
Es wird erkannt werden, daß die konzeptionell einfache Bereitstellung der Fluidantriebseinrichtung in der Zentrifugalreinigungseinrichtung in vielen Weisen implementiert werden kann, wovon die in Figur 2 gezeigte lediglich eine ist, jedoch ist die Weise, in welcher das Antriebsfiuid (Pumpflüssigkeit) von dem stationären Hilfs- bzw. Nebeneinlaßdurchgang 51 zu der sich drehenden Leitungseinrichtung 54 geliefert wird, zusätzlich zu der Zufuhr von rückgespülter Flüssigkeit zu dem Verunreinigungsbehälter von praktischer Bedeutung.
Bei näherer Betrachtung der Spindeleinrichtung 40 umfaßt diese eine statische Spindel 60. Der Rotor 40 enthält ein Lagerrohr 61, welches an der Spindel 62 und 63 hin zu jedem Ende davon gelagert bzw. angelenkt ist und zwischen den Lagern einen ringförmigen Tubus- bzw. Rohrraum 64 definiert. Die Spindel weist darin gebildet die Haupt- und Neben- bzw. Hilfseinlaßdurchgänge auf, welche in Verbindung stehen mit dem ringförmigen Rohrraum mittels Haupt- und Nebenbzw. Hilfsradialöffnungseinrichtungen 65 bzw. 66, welche voneinander in der axialen Richtung getrennt sind. Jede Öffnungseinrichtung kannn eine oder mehrere Öffnungen aufweisen, welche feldartig um die Spindel angeordnet sind.
Eine Tubus- bzw. Rohrdichteinrichtung 67 erstreckt sich zwischen dem Lagerrohr und der Spindel bei einer axialen Position zwischen den Haupt- und Nebenradialöffnungseinrichtungen zum Trennen des Rohrraumes in diskrete Haupt-(obere) bzw. Hilfs- bzw. Neben- (untere) Bereiche. Das Lagerrohr ist an dem Hauptbereich bei 68 geöffnet, um mit der Verunreinigungskammer 41 in Kommunikation bzw. Verbindung zu stehen, und zwar mittels eines Standrohroberbereiches 42u und einer Öffnung 46 und ist an dem Hilfs- bzw. Nebenbereich bei 69 geöffnet zur Verbindung bzw. Kommunikation mit individuellen Antriebsleitungen 54, wodurch die drehbaren Haupt- und Nebenfluidkopplungen 47 bzw. 55 bereitgestellt sind.
Die Haupt- und Nebeneinlaßdurchgänge sind in geeigneter Weise in einer Blind-
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aussparung 70 gebildet, welche sich von dem Ende der Spindel erstreckt, welche an der Basis 28 gestützt ist, in welcher die Durchgänge koaxial zueinander ausgebildet sind.
Die Aussparung erstreckt sich zumindest so weit, wie die Hauptradialöffnungseinrichtung 65 am weitesten von der Basis entfernt ist, und enthält eine Röhre 71 von kleinerer Querschnittsfläche, welche sich axialwärts zu einer Position zwischen der Haupt- und der Nebenradialöffnungseinrichtung erstreckt, an welcher sie bei 72 gedichtet ist mit der Spindel zum Definieren des Haupteinlaßdurchganges innerhalb der Röhre und der Aussparung {kommunizierend mit der Radialöffnungseinrichtung 65), wobei der Nebeneinlaßdurchgang die Röhre umgibt bzw. umrundet (kommunizierend mit der anderen Radialöffnungseinrichtung 66).
Es wird erkannt werden, daß durch Annehmen solch einer Struktur für die Spindeleinrichtung (hohles Rohr oder gebohrtes Rohr) eine Spindel innerhalb eines herkömmlichen gelagerten Lagerrohres, welches einen Einlaß für verunreinigte Flüssigkeit für den Rotor einer herkömmlichen selbstangetriebenen Zentrifugalreinigungseinrichtung bereitstellt, in einfacher Weise angepaßt werden kann zum Bereitstellen eines Neben- bzw. Hilfseinlaßdurchganges, während jegliche Ausrichtungsprobleme vermieden werden bezüglich der Ausrichtung des Durchganges innerhalb der Spindel mit Verlängerungen davon in der Basis, welche es der Spindel ermöglichen, in einfacher Weise an der Basis mittels eines Schraubengewindes 73 gesichert zu werden.
Es wird erkannt werden, daß ein Hauptgrund zur Verwendung solch eines Barrierenfilters mit einer Rückspülfähigkeit darin besteht, das System für einen längeren Intervall bzw. Zeitraum zu betreiben, ohne die Notwendigkeit, sie anzuhalten bzw. zu stoppen zum Entfernen von Verunreinigungen von den Flächen der Filterelementsiebe. Gemäß der vorliegenden Erfindung weist die Zentrifugalreinigungseinrichtung eine ihr zugeordnete Steuerventileinrichtung auf, welche
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betätigbar ist, um das Entfernen des Rotors mit seinem Verunreinigungsbehälter zu erleichtern, und zwar während kontinuierlichem Betrieb des Systemes und des Barrierenfilters, d.h. gleichzeitig zu der Zufuhr von Flüssigkeit und Antriebsfluid zu der Zentrifugalreinigungseinrichtung.
Das Gehäuse 27 enthält innerhalb der Basis 28 davon eine Steuerventileinrichtung 80 mit einem Antriebsfluidtei! 81, welcher betätigbar ist zum Öffnen oder Verschließen des Durchganges für Antriebsfluid zu dem Nebeneingangsdurchgang 51 und einem "Rückspülflüssigkeif'-Teil 82, welcher betätigbar ist in Verbindung mit dem Teil 81 zum Ablenken bzw. Ableiten bzw. Umlenken des Flusses von rückgespültem bzw. Rückspülfluid, aufgenommen in dem Kanal 35 von dem Haupteinlaßdurchgang 34 zu dem Ausstoß- bzw. Ausgabebereich 29 mittels eines Durchgangs 26, welcher von dem Ausstoßdurchgang 83 wegführt.
Die Teile 81 und 82 der Steuerventileinrichtung sind definiert durch einen einzelnen Ventilkörper 84, welcher sich durch eine Öffnung 85 in der Gehäusebasis erstreckt, mit welcher die Zufuhrleitung 52 gekoppelt ist. Ein Ende 86 des Ventilkörpers springt von der Öffnung vor, wobei ihm erlaubt wird, sich um seine Longitudinaiachse zu drehen, während das andere Ende 87 sich zu einem Teil der Öffnung erstreckt, welcher eine Erstreckung bzw. Verlängerung der zuvor erwähnten Zufuhrleitung 52 umfaßt, und zwar zum Aufnehmen bzw. zur Aufnahme von Antriebsfluid, und über den Verbindungspunkt der Öffnung mit dem Einlaßdurchgang 51 hinaus.
Das Ventiikörperende 86 weist eine Aussparung 88 auf, welche sich axialwärts von dem Ende erstreckt zum Empfangen bzw. Aufnehmen von Antriebsfluid von der Zufuhrleitung 36 sowie eine Lateralöffnung 89 zum Durchführen bzw. Durchreichen des Fluides zu dem Einlaßdurchgang 51 oder um dessen Durchtritt bzw. Durchgang zu blockieren, und zwar abhängig von der Ausrichtung des Ventilkörpers bezüglich seiner Achse, wodurch ein Antriebsfluidteil der Steuerventileinrichtung definiert ist. Der Ventilkörper enthält ebenfalls ein Vollver-
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Schluß- bzw. -Abschließventii 90 mit einem Kolben 91, welcher sich entlang der Aussparung erstreckt, und weicher durch eine Feder 92 hin zu dem ausgesparten Ende 86 vorgespannt ist, um die Lateralöffnung 89 von der Aufnahme von Antriebsfluid zu isolieren, und zwar unabhängig von der Ausrichtung des Ventilkörpers. Das Vollverschlußventil ist ansprechend auf Antriebsfluiddruck, welcher ein vorbestimmtes Minimum übersteigt, und zwar wirkend darauf, um ihn zu versetzen gegen die Vorspannung, um es dem Antriebsfluid zu ermöglichen, die Lateralöffnung 89 zu verlassen hin zu dem Neben- bzw. Hiifseingangsdurchgang, d.h. die Zentrifugalreinigungseinrichtung nimmt lediglich Fluid auf von dem System, wenn der von der Pumpe gelieferte Druck ausreichend ist zum Ausgleichen bzw. Aufrechterhalten der Verluste.
Unter Bezugnahme ebenfalls auf die Figuren 3(a) und 3(b) weist der Ventilkörper 84 ebenfalls eine Rille 95 auf, welche sich teilweise um dessen Peripherie erstreckt, welche eine Aussparung zwischen dem Körper und der Öffnungswand definiert, so daß in einer ersten rotationsmäßigen Position des Ventilkörpers, wobei die Lateralöffnung 89 ausgerichtet ist mit dem Einlaßdurchgang 51, die Rille 95 angeordnet ist zum Verbinden der Rückspülungsflüssigkeitaufnahmekanäle 35 mit dem Haupteinlaßdurchgang 34, während ein Abflußdurchgang 83 blockiert ist. Wenn der Ventilkörper gedreht wird zum Verschließen der Kanäle 34 und 35 mit Bezug zueinander, wobei der Nebeneinlaßdurchgang von dem Antriebsfluid isoliert wird, richtet die Rille 95 rückgespülte Flüssigkeit zu dem Ausstoßbereich mittels eines Abflußdurchganges 86 und isoliert den Haupteinlaßdurchgang, um somit es dem Gehäuse zu ermöglichen, geöffnet zu werden, und dem Rotor 41, entfernt zu werden, ohne den Flüssigkeitsfluß durch das System anzuhalten. Es wird erkannt werden, daß, während die Zentrifugalreinigungseinrichtung isoliert ist, jegliche stark verunreinigte bzw. verschmutzte rückgespülte Flüssigkeit direkt ausgestoßen wird zu dem Ausstoßbereich und zu dem Reservoir zurückgeführt werden kann. Obwohl solche Verunreinigungen eventuell eingefangen bzw. aufgehalten werden durch den Barrierenfilter und entfernt durch die Zentrifugalreinigungseinrichtung, wenn nachfolgend betätigt, können auch solche vereinzelt vorhandenen Verunreinigungen und die rückge-
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spülte Flüssigkeit, welche diese trägt, von dem System eliminiert werden durch den Ausstoßkanal 83, und zwar ausgestoßen außerhalb des Systemes zum Abfall, eher als über den Abflußbereich 26, welcher das Reservoir speist.
Es wird erkannt werden, daß verschiedene Veränderungen durchgeführt werden können mit Bezug auf die strukturellen Details der oben beschriebenen fluidangetriebenen Zentrifugalreinigungseinrichtung, ohne von dem Umfang der Erfindung abzuweichen.
Zum Beispiel kann die Steuerventileinrichtung eine andere Form annehmen, wie z.B. ein Schiebeventil, welches separat von dem Gehäuse angeordnet sein kann, oder insgesamt weggelassen werden kann.
Die ersten und zweiten Teile der Antriebseinrichtung können ebenfalls eine andere Form annehmen als die oben im Detail beschriebenen. Zum Beispiel kann der erste Teil einen Nebeneinlaßdurchgang aufweisen, welcher sich anders als koaxial den Haupteinlaßdurchgang umrundend erstreckt, definiert durch eine zentrale Aussparung in einer statischen Spindel.
Eine integrale bzw. einstückige statische Spindel, welche sich von der Basis und/oder dem Gehäusedeckel gegenüberliegend erstreckt, kann Haupt- und Nebeneinlaßdurchgänge aufweisen, weiche sich Seite an Seite bzw. nebeneinander von demselben Ende erstrecken, oder von gegenüberliegenden Enden, oder kann ein Paar von kurzen Spindeln darsteilen, welche sich jeweils von der Basis und dem Gehäusedeckel erstrecken. Obwohl es geeignet ist, den Nebendurchgang innerhalb der Spindel zu definieren, kann er zusätzlich definiert sein innerhalb der Basis, wobei ein ringförmiger Durchgangsraum die Spinde! umgibt bzw. umrundet, umfassend eine drehbare Kopplungseinrichtung des zweiten Teiles. Abhängig davon, wie die Einlaßdurchgänge definiert sind, kann die Hauptradiaiöffnungseinrichtung die untere eher als die obere Öffnung sein, wenn Flüssigkeit den Verunreinigungsbehälter am unteren Ende davon erreichen soll, und möglicherweise wenn der Ausgang bzw. Austritt mittels der Reaktionsdüsen
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am oberen Ende des Rotors stattfindet.
Der zweite Teil der Antriebseinrichtung kann somit eine Leitungseinrichtung 54 aufweisen, welche Antriebsfluid von der Spindeleinrichtung bei jeglicher axialen Position aufnimmt und sich zu der Antriebseinrichtung bei jeglicher axialen und radialen Position mit Bezug auf den Rotor erstreckt. Solche Antriebsdüseneinrichtung muß nicht eine vertikal angeordnete Anordnung in einem Abschnitt der Basis des Rotors aufweisen, d.h. sich durch die Wand des Verunreinigungsbehälters von einer Leitung darin erstrecken, sondern kann eine einfache Düse umfassen, welche das Ende der Antriebsleitungseinrichtung definiert, welche sich außerhalb bzw. nach außen von dem Verunreinigungsbehälter erstreckt.
Die Fluidreaktionsantriebsdüseneinrichtung muß nicht befestigt bzw. festgelegt sein mit Bezug auf den Rotor, unter Voraussetzung, daß sie gekoppelt ist mit 5 Bezug auf die Rotation bezüglich der Achse zum Veranlassen, daß sich der Rotor
damit dreht.
Als eine Alternative zum Zuführen von Fluid zu der Antriebsdüseneinrichtung außerhalb des Verunreinigungsbehäiters mittels einer Leitungseinrichtung und einer drehbaren Kopplungseinrichtung, welche eine ringförmige Kammer definiert, welche die Achse umgibt, kann sich eine solche ringförmige Kammer radialwärts erstrecken bei einem Abstand von der Achse, bei weichem die Reaktionsdüseneinrichtung definiert sein kann in den Wänden davon, zum effizienten Drehen bzw. Rotieren des Rotorverunreinigungsbehälters, welcher damit gekoppelt ist; d.h. die drehbare Kopplungseinrichtung kann einen Behälter für das Fluid aufweisen, ähnlich zu dem Verunreinigungsbehälter, und angeordnet ausgerichtet bzw. in Linie oder möglicherweise innerhalb des letzteren.
Unabhängig von der Struktur der Antriebsreaktionsdüsen 53 müssen diese nicht an derselben rotationsmäßigen Position angeordnet sein wie die Düsen 44 für die gereinigte rückgespülte Flüssigkeit, noch in vertikaler Ausrichtung diesbezüglich, unter Voraussetzung, daß die tangentiale Richtung bzw. Ausrichtung,
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die Rotation erzeugt, aufrechterhalten wird.
Die Antriebseinrichtung, wie sie im vorangegangenen beschrieben wurde, funktioniert bzw. wirkt durch Ausstoßen von Fluid aus einer Düseneinrichtung, welche sich frei um die Achse drehen kann, und zwar als eine Reaktion bzw. Wechselwirkung des ausgestoßenen Fluids. Es wird erkannt werden, daß in einer alternativen Form dem Rotor ein Satz von Laufrad- bzw. Gebläseradblätter bzw. -klingen zugeordnet sein kann und damit gekoppelt sein kann zur Rotation, und zwar angeordnet innerhalb des Ausstoßbereiches zum Aufnehmen bzw. Empfangen von Antriebsfiuid von einer statischen Düseneinrichtung, weiche angeordnet ist zum Ausstoßen des Fluides von der Basis oder dem Gehäusedeckel zum Einwirken direkt auf diese und zum Erzeugen einer Rotationskraft.
Unabhängig von dem Mechanismus, mittels welchem das Fluid den Rotor und dessen Verunreinigungsbehälter bei hoher Geschwindigkeit antreibt, kann die rückgespülte Flüssigkeit, welche durch die Verunreinigungskammer geführt wird, die Kammer und den Rotor verlassen über anderen Weg als die Reaktionsdüseneinrichtung des Types, welcher üblicherweise verwendet wird für zentrifugal gereinigtes Fluid zum Selbstantreiben der Rotation, wenn das Antriebsfiuid ausreichend Reaktion bzw. Wechselwirkung bereitstellt zum Aufrechterhalten der Rotationsgeschwindigkeit; die Flüssigkeit kann z.B. über Schlitze oder Löcher mit großem Durchmesser austreten an einem beliebigen Ort in der Basis des Rotors, möglicherweise ausgerichtet mit dem unteren Ende des Standrohres 42, oder dort, wo die Reaktionsdüseneinrichtung 44 normalerweise angeordnet wäre.
Solche Düsen, oder ihre Alternativen, können ausgelegt bzw. abgemessen sein zum Bereitstellen einer maximalen Druckdifferenz dadurch, so daß eine maximale Druckdifferenz bzw. ein maximaler Druckunterschied verfügbar ist, quer durch den rückgespülten bzw. Rückspülfilterbereich für optimale Spülung bzw. Durchspülung bzw. Ausspülung von Verunreinigungen davon.
Es wird ebenfalls erkannt werden, daß, während es geeignet ist, daß das Antriebsfiuid die Flüssigkeit umfaßt, welche durch das System gepumpt wird und
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somit mischbar mit der gereinigten Flüssigkeit in dem Ausstoß- bzw. Ausflußbereich 29, es ebenfalls umfassen kann ein Fluid, eine Flüssigkeit oder ein Gas von einer separaten bzw. getrennten Quelle.
Die Zufuhr von Fluid muß konsistent sein zum Aufrechterhalten des Rotationsmomentes des Rotors, und zwar derart, daß jegliche rückgespülte Flüssigkeit, die er aufnimmt bzw. empfängt, zentrifugaler Separation bzw. Abtrennung der Verunreinigungen unterliegt. Zu diesem Zweck muß die Fluidzufuhr nicht konstant sein, sondern kann sich in der Zufuhrrate oder dem Druck zyklisch verändern, möglicherweise gepulst, so daß sie Rotation des Rotors oberhalb einer vorbestimmten minimalen Geschwindigkeit zum Bewirken der Zentrifugalreinigung bewirkt und aufrechterhält.
Wenn es notwendig ist, eine Trennung zwischen dem Antriebsfluid und der rückgespülten Flüssigkeit aufrechtzuerhalten, können individuelle radialwärts getrennte ringförmige Drainage- bzw. Abflußbereiche definiert sein in der Basis des Gehäuses und der Basis des Rotors für das Fluid und die Flüssigkeit, wobei die Reaktionsdüseneinrichtung derart angeordnet ist, daß die gereinigte rückgespülte Flüssigkeit und das Antriebsfluid in unterschiedliche Ausstoßbereiche austreten. 20
Alternativ kann ein Antriebsfluid, weiches unmischbar mit der rückgespülten Flüssigkeit ist, in einem gemeinsamen Ausstoßbereich ausgestoßen werden, jedoch später davon getrennt werden, möglicherweise durch eine weitere Zentrifugaleinrichtung, welche Fluide auf der Basis ihrer Dichten trennt. Der Umgebungsdruck, welcher definiert ist durch den Abfluß- bzw. Drainagebereich, kann ein anderer sein als atmosphärischer Druck, vorausgesetzt, daß geeignete Schritte vorgenommen werden zum Erleichtern des Abfließens bzw. der Drainage.
Trotz der vielen strukturellen Formen, die eine solch separat mit Fluid angetriebene Zentrifugalreinigungseinrichtung annehmen kann, wird es aus der spezifischen Ausführungsform, welche im Detail beschrieben ist, ersichtlich, daß sie in
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der Lage ist, einfach implementiert zu werden durch Anpassung bzw. Adaptation einer Form von Zentrifugalreinigungseinrichtung, welche selbst angetrieben ist durch die gereinigte Flüssigkeit, durch Anpassen der Reaktionsdüseneinrichtung, der Flüssigkeitseiniaßdurchgangseinrichtung entlang der Spindeleinrichtung zum Aufnehmen eines Hilfs- bzw. Nebeneinlaßdurchganges, des Lagerrohres zum Bereitstellen einer drehbaren Neben- bzw. Hilfsfluidkopplung in die Antriebsleitungseinrichtung und der zusätzlichen Reaktionsdüseneinrichtung zum Bilden der Antriebsdüseneinrichtung, und des weiteren durch Antreiben des Rotors durch die Reaktion bzw. Wechselwirkung mit der Flüssigkeit des Systems, von welchem die rückgespüite Flüssigkeit empfangen bzw. aufgenommen ist.
Die obige Beschreibung basiert auf einer Rückspülanordnung des intermittierenden Types, welche Flüssigkeit von diskreten Barrierenfiiterelementen erhält, mit einer Reduktion im Fluß zumindest während der Transition bzw. Versetzung des Schildes 23'. Es wird erkannt werden, daß die Rückspülanordnung ein vergleichbares Schild oder einen vergleichbaren Deckel aufweisen kann, welcher kontinuierlich und häufig einen sich verändernden und relativ kleinen Bereich einer Einlaßfiäche, welche nicht aufgeteilt ist in diskrete Elemente, solch einer Umkehrströmung bzw. solch einem Umkehrfluß von Flüssigkeit von der Auslaßkammer aussetzt.

Claims (1)

1. Oktober 1996 Müiler-Bor£ & Partner
Anmelder: The Glacier Metal Company Limited
"Flüssigkeitsreinigungssystem mit Rückspülfilter
und Zentrifugalreinigungseinrichtung dafür"
Unser Zeichen: G 4036 - wh / so
Ansprüche
1. Flüssigkeitsreinigungssystem (10), umfassend eine Pumpeneinrichtung (12), welche betätigbar ist, um Flüssigkeit zu veranlassen, durch das System zu fließen, einen Barrierentypfilter (13) mit einer Rückspülanordnung (23), wodurch ein Teil der Flüssigkeit nach dem Durchtritt durch die Filterbarriere in einer Umkehrrichtung durch einen Bereich der Barriere treten kann, und eine fluidangetriebene Zentrifugalreinigungseinrichtung (25) mit einem Rotor (40), welcher eine Verunreinigungskammer (41) aufweist, durch welche die rückgespülte Flüssigkeit geführt wird, und einer Rotorantriebseinrichtung (50), welche ansprechend auf konsistent zugeführtes Fluid ist, getrennt von der rückgespüiten Flüssigkeit, zum Bewirken der Rotation des Rotors um eine im wesentlichen vertikale Achse (31) bei zumindest einer Minimalgeschwindigkeit, welche erforderlich ist zum Bewirken von Zentrifugalabtrennung von festen Verunreinigungen von der rückgespülten Flüssigkeit, weiche durch die Verunreinigungskammer tritt.
2. Flüssigkeitsreinigungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die fluidangetriebene Rotorantriebseinrichtung (50) angeordnet ist zum Aufnehmen und Ansprechen auf Antriebsfluid, umfassend die gepumpte Flüssigkeit des Systemes.
3. Flüssigkeitsreinigungssystem nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die fluidangetriebene Zentrifugalreinigungseinrichtung (25) aufweist ein Gehäuse (27) mit einer Basis (28), welche einen Ausstoßbereich (29) bei Umgebungsdruck definiert, einer Spindeleinrichtung (30), welche sich von der Basis entlang einer vertikalen Betriebs-
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achse (31) durch das Gehäuse erstreckt und einen sich axialwärts erstreckenden Haupteinlaßdurchgang (34) aufweist, welcher betätigbar mit dem Filter (13) verbunden ist zum Empfangen der rückgespülten Flüssigkeit, die Rotorverunreinigungskammer (41), welche an der Spindeieinrichtung zur Rotation darum gestützt ist und in Kommunikation steht mit dem Ausstoßbereich und dem Haupteinlaßdurchgang, und die fluidangetriebene Rotorantriebseinrichtung, umfassend einen ersten Teil (51), welcher befestigt ist mit Bezug auf das Gehäuse zum Aufnehmen darin des Antriebsfluides, getrennt von der rückgespülten Flüssigkeit, und einen zweiten Teil (53, 54, 55), welcher rotationsmäßig um die Achse mit dem Rotor gekoppelt ist, betätigbar, um die Zufuhr am Antriebsfluid bei einem Druck aufzunehmen, welcher über Umgebungsdruck liegt, und um den Fluß davon zu dem Ausstoßbereich über die ersten und zweiten Teile zu veranlassen, um Bewegung des zweiten Teiles mit Bezug auf das Gehäuse zu veranlassen, zum Bewirken der Rotation des Rotors zumindest bei der minimalen Geschwindigkeit.
4. Flüssigkeitreinigungssystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,daß
(i) die Spindeleinrichtung (30) umfaßt eine statische Spindel (60), wel
che sich entlang der Achse erstreckt, ein Lagerrohr (61), welches den Rotor daran befestigt trägt, und zwar gelagert an der Spindel, und zwischen axialwärts beabstandeten Lagern (62, 63) einen ringförmigen Rohrraum (64) definiert, welcher geöffnet ist zum Kommunizieren mit dem Verunreinigungsbehälter (68), wobei die
Spindel darin gebildet aufweist den sich axialwärts erstreckenden Haupteinlaßdurchgang (34), welcher mit dem ringförmigen Rohrraum mittels einer Hauptradialöffnungseinrichtung (65) verbunden ist,
(ii) daß der erste Teil der Rotorantriebseinrichtung umfaßt (a) einen
Nebeneinlaßdurchgang (51), welcher sich entlang der Spindel erstreckt und (b) eine Nebenradialöffnungseinrichtung (66), welche
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axialwärts von der Hauptradialöffnungseinrichtung beabstandet ist, und welche mit dem Lagerrohrraum kommuniziert, und daß
(iii) der zweite Teil der Rotorantriebseinrichtung umfaßt (a) eine Rotordichteinrichtung (67), welche sich zwischen dem Lagerrohrund der Spindel bei einer axialen Position zwischen der Haupt- und der Nebenradialöffnungseinrichtung erstreckt, um den Rohrraum aufzuteilen in diskrete Haupt- und Nebenbereiche, wobei der Hauptbereich die Verbindung mit der Verunreinigungskammer aufweist, (b) eine Mehrzahl von tangential gerichteten Fluidreaktionsantriebsdüsen (53) und (c) eine Mehrzahl von Antriebsleitungen (54), wel
che individuell die Antriebsdüsen mit dem Nebenbereich des Rohrraumes verbänden, um das Antriebsfluid von dem Nebeneinlaßdurchgang zu den Reaktionsdüsen zu richten.
5. Flüssigkeitsreinigungssystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jede Antriebsdüse (53) definiert ist in einer Wand des Verunreinigungsbehälters (41), wobei sich die zugeordnete Antriebsleitung (44) von dem Nebenbereich dorthin innerhalb des Behälters erstreckt.
6. Flüssigkeitsreinigungssystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotorantriebseinrichtung (50) ebenfalls umfaßt zumindest eine tangential gerichtete zusätzliche Fluidreaktionsdüse (44), welche betätigbar ist zum Durchführen von rückgespülter Flüssigkeit von dem Verunreinigungsbehälter (41) zu dem Ausstoßbereich, um eine Rotationskraft an dem Rotor zu erzeugen, und zwar abhängig von dem Flüssigkeitsdruck innerhalb des Behälters, zusätzlich zu der Kraft, welche durch das Antriebsfluid erzeugt ist, wobei jede zusätzliche Reaktionsdüse benachbart einer Antriebsdüse (53) in der Wand der Verunreinigungskammer angeordnet ist.
7. Flüssigkeitsreinigungssystem nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die fluidangetriebene Zentrifugalreini-
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gungseinrichtung (25) eine Steuerventiieinrichtung (80) umfaßt, betätigbar, um das Entfernen des Rotors (40) gleichzeitig zu der Zufuhr von Rückspüifiüssigkeit zu der Reinigungseinrichtung von dem Barrierentypfilter (13) zu ermöglichen.
5
8. Flüssigkeitsreinigungssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerventileinrichtung (80) umfaßt einen Antriebsfluidteil (81), betätigbar zum Abhalten oder Durchführen von Antriebsfluid zu dem ersten Teil der Rotorantriebseinrichtung, und einen rückgespülten Fiüssigkeitsteil (82), betätigbar in Verbindung mit dem Antriebsfluidteil, welcher den Fluß von Antriebsfluid verhindert, zum Umleiten des Flusses von rückgespülter Flüssigkeit von dem Haupteinlaßdurchgang (34) zu dem Ausstoßbereich (29).
9. Flüssigkeitsreinigungssystem nach Anspruch 8, wenn abhängig von Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsfluidteil (81) und der rückgespülte Fiüssigkeitsteil (82) definiert sind durch einen einzelnen Ventilkörper (84), welcher sich durch eine Öffnung (85) in dem Gehäuse erstreckt, zu welcher Öffnung das Antriebsfluid geliefert wird an einem Ende (87) des Ventilkörpers (85), um lateralwärts davon abgeleitet zu werden zu dem ersten Teil der Rotorantriebseinrichtung (51) oder blokkiert durch den Ventilkörper, abhängig von der Position des Körpers in der Öffnung, wobei der Haupteinlaßdurchgang (34), der Ausstoßbereich (29, 26) und die Rückspülfiltereinrichtung (13) verbunden sind mit einem unterschiedlichen Teil des Ventilkörpers, der eine Aussparung (95) zwischen sich und der Öffnung aufweist, welche Aussparung betätigbar ist zum Verbinden entweder des Haupteiniaßdurchganges oder des Ausstoßbereiches mit der Rückspülfiltereinrichtung, und zwar abhängig von der Position des Körpers in der Öffnung.
10. Flüssigkeitsreinigungssystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerventileinrichtung (80) enthält ein Vollverschlußventil (90)
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mit einem Kolben (91), welcher sich entlang einer Aussparung in dem Ventilkörper erstreckt, und vorgespannt (92) ist hin zu einem Ende des Ventilkörpers, ansprechend auf Antriebsfluiddruck unterhalb eines vorbestimmten Minimalpegels zum Trennen des ersten Teiles der Rotorantriebseinrichtung (51) von der Antnebsfluidquelle und ansprechend auf
Antriebsfluiddruck über dem Minimalpegel, welcher darauf wirkt an dem Ende des Ventilkörpers (87) zur Versetzung gegen die Vorspannung, um es dem Antriebsfluid zu ermöglichen, den ersten Teil der Rotorantriebseinrichtung zu erreichen.
10
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